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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 13

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 13 - verzweifelten Wurf ihre persnliche Freiheit setzen. Der Unterliegende tritt in frei billige Knechtschaft: sei er der Jngere, sei er der Strkere, binden und verkaufen lt er sich. So groß ist ihre Beharrlichkeit in einer schlechten Sache; sie selbst nennen es Treue. Sklaven aus diesem Verhltnis schaffen sie durch den Handel fort, um auch sich selbst von der Scham der den Sieg loszumachen. 25. Die brigen Sklaven brauchen sie nicht nach unserer Art, mit bestimmter Verteilung der Dienste durch die ganze Dienerschaft. Jeder ist Herr in seiner Wohnung, an seinem Herde. Eine bestimmte Lieferung an Getreide oder Vieh oder Zeug legt ihm der Herr wie einem Pchter auf, und insoweit ist der Sklave dienstbar; die brigen Hausdienste versehen die Frau und die Kinder. Da sie einen Sklaven schlagen oder mit Ketten und Zwangsarbeit strafen, kommt selten vor; da sie einen tten, ist nicht ungewhnlich: nicht zur Strafe und als strenge Herren, sondern aus Ungestm und Zorn wie einen Feind; nur steht keine Bue darauf. Die Freigelassenen stehen nicht viel der den Sklaven: selten haben sie einige Geltung im Hause, nie in der Gemeinde..... 26. Zinsgeschfte zu treiben und bis zum Wucher auszudehnen, ist ihnen un-bekannt, und deshalb wird es mehr gemieden, als wenn es verboten wre. Die Landereien werden je nach der Zahl der Bebauer wechselweise von allen ins^ gesamt in Besitz genommen, die sie dann unter sich nach Rang und Wrde ver^ teilen. Erleichtert wird die Verteilung durch die weite Ausdehnung der Feldflur. Die Felder bewirtschaften sie jhrlich wechselnd, und es bleibt noch Land brig. Denn keineswegs wetteifert die Bestellung mit der Fruchtbarkeit und dem Um fange des Bodens, so da sie etwa Obstpflanzungen anlegten, Wiesen abgrenzten oder Grten knstlich bewsserten: blo Getreide mu ihnen das Land liefern. Deshalb scheiden sie auch das Jahr selbst nicht in gleichviel Zeiten wie wir: Wmter, Frhling und Sommer sind ihnen bekannte Begriffe und haben ihre Bezeichnungen; des Herbstes Name ist wie sein Segen unbekannt. 27. Bei den Bestattungen waltet keine Prunksucht. Das allein beachten sie, da die Leichen berhmter Männer mit bestimmten Holzarten verbrannt werden. Den Scheiterhaufen bepacken sie weder mit kostbaren Gewndern, noch mit Wohl-gerchen: allen folgen ihre Waffen, einigen auch ihr Ro in das Feuer. Den Grabhgel zu errichten, dient Rasen. Der Denkmler hohe und mhselige Ehre verschmhen sie als drckend fr die Geschiedenen. Den Wehklagen und Trnen muchen sie bald, dem Schmerz und der Trauer spt ein Ende. Frauen zieme die Klage, Mnnern treues Andenken. Dies ist das Allgemeine, was ich von aller Germanen Ursprung und Sitte vernommen habe. 4. Die Varusschlacht. 9 nach Christo. Quelle: Dio Cassius, Rmische Geschichte (Griechisch)^). Lvi, 1821. bersetzung: I. Hrtel und W. Wittenbach a. a. O. 1. Abt. S. 164167. 18. ..... Die Rmer hatten in Germanien einige Punkte, nicht auf einmal londern wie es sich gerade traf, in ihre Gewalt gebracht, weshalb auch keine ge- 200 oa bende Geschichtschreiber Dio Cassius aus Nica in Mthymen war seiner Lebensstellung nach eigentlich Beamter, der im rmischen Staats-

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 94

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 94 dreimaliges Untertauchen des Kopfes die heilige Handlung; nachdem er ihn dann auf dem Scheitel gesalbt und das weie Gewand angelegt, zog er den Vorhang zurck und hie ihn getauft aus dem Wasser steigen, worauf die Gevattern ihn mit dem Kleid, das sie hielten, bedeckten und ihn herausfhrten. In dieser Weise tausten wir Männer, Frauen und erwachsene Knaben, welche von den Priestern nicht ins Wasser gehoben werden konnten, sowohl in Pirissa, als in anderen Stdten und Burgen, berall, wo die Menge des Volks uns einen Aufenthalt zu machen zwang. 52. Graf Adolf Ii. von Schaumburg im Lande der Wagrier. Um 1150. Quelle: Helmold, Chronik der Slawen (Lateinisch)^). I, 57. bersetzung: B. Schmeidler, Helmolds Chronik der Slawen. 3. Aufl. Leipzig 1910. (Gesch. d. d. L. 2. Ausg. d. 56.) S. 131183. 57. Nachdem diese Angelegenheit so geordnet war, begann Adolf die Burg Segeberg2) wieder aufzufhren und umgab sie mit einer Mauer. Weil aber das Land menschenleer war, so sandte er Boten aus in alle Lande, nach Flandern und Holland, nach Utrecht, Westfalen und Friesland und lie alle die, die unter Landmangel litten, auffordern, mit ihren Familien hinzukommen: sie wrden sehr gutes, gerumiges, fruchtbares, Fisch und Fleisch in berflu darbietendes Land und vorteilhafte Weiden erhalten. Den Holfaten und Sturmarn lie er sagen: Habt ihr nicht das Land der Slawen unterworfen und es mit dem Blute eurer Brder und Vter erkauft? Warum wollt ihr die letzten sein, es in Besitz zu nehmen? Seid die ersten, in das liebliche Land hinber zu wandern, und bewohnt es, und nehmt teil an den Genssen desselben, da euch das Beste davon gehrt, die ihr es aus Feindeshand gerissen habt." Diesem Aufrufe folgend, erhob sich eine unzhlige Menge aus verschiedenen Vlkern, und sie kamen mit ihren Familien und mit ihrer Habe ins Land der Wagrier zum Grafen Adolf, um das Land, das er ihnen versprochen hatte, in Besitz zu nehmen. Zuerst erhielten die Holsaten Wohnsitze an ganz sicheren Orten im Westen von Segeberg an der Trave, auch das Gefilde von Zwentiveld und alles, was sich von der Schwale bis nach Agrimesou und bis zum Plner See erstreckt. Das Darguner Land be-zogen die Westfalen, das Eutiner die Hollnder, Ssel die Friesen^). Das Plner x) Helmold, der neumnstersche Mnch und sptere Pfarrer in Bosau (Holstein), nahm an der Mssionsarbeit und dem Germanisierungswerk in dem rechtselbischen Slawen-land persnlichen Anteil (f um 1180). Was er selbst erlebte, und was ihm befreundete Männer, vor allem Vicelin, mitteilten, das hat er schlicht und wohl auch wahrheitsgetreu in den beiden Bchern seiner bis zum Jahre 1171 reichenden Chronik niedergelegt. Fr unsere Kenntnis der Verhltnisse und Kmpfe im ostdeutschen Kolonisationsgebiet während jener entscheidenden Jahre ist Helmolds Arbeit sehr wertvoll. z) Adolf Ii. aus dem Hanse Schaumburg, das seit 1110 das Grafenamt in Holstein und Stormarn innehatte, verlor als Anhnger der Welsen in den Wirren, die nach Lothars Tode ausbrachen, sein Land. Erst bei der allgemeinen Vershnung im Jahre 1142 erhielt er es zurck. 1143 wurde ihm auch Wagrien bertragen. Der bisherige Besitzer dieses Landes erhielt das Land der Polaben mit Ratzeburg. In jenen Kmpfen war Segeburg verbrannt worden. 3) Zw entin eveld ist wahrscheinlich Bornhved, Agrimesou der Grimmelsberg, sdstlich Bornhved. Das Darguner Land und Ssel liegen einige Stunden sdlich von Eutin.

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 139

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 139 - Die Aufruhrstifter koren darauf einen neuen Rat und setzten sich selbst an die Stelle der Toten und Vertriebenen.... Dies geschah im Jahre 1374 nach der Geburt unseres Herrn .... Die Vertriebenen und diejenigen, denen die Ihrigen gemordet worden waren, wurden gehaust und gehegt in allen Stdten und in der Fürsten Landen, in der Mark, zu Magdeburg, Halberstadt, Hildesheim, Lneburg, an der See in allen Stdten, welche ihnen dies erwiesen in Anbetracht ihrer Klage und der Gewalt, die an ihnen verbt worden war. Sie tasteten derer von Braunschweig Gut und Waren an in Drfern, in Stdten oder wo sie es sonst antrafen und in die Hand be-kamen, so da niemand mehr mit ihnen Handel und Kaufschaft haben wollte. Der Stapel war von Braunschweig hinweggelegt, und die Städte verwiesen sie aus der Hansen und des Kaufmanns Recht. Dazu wurde die Stadt schwer befehdet, so da sie davon in Ungemach kam und groen betrblichen Schaden; sie durften nicht aus den Toren hinausblicken und muten alles von den Herren kaufen, und das kostete viel Geld .... Die Stadt wurde machtlos; Rat und Brger verarmten, so da sie schwere Zise1), Mhlenpfennig und Scho auflegen muten, so da sie muten von der Mark geben zweimal acht Pfennige und acht neue Schillinge als Vorscho und darber; ja, wenn der Rat Geldbedarf hatte, so mute eine jede Ratsperson eine Mark auslegen. Und dies ging so hin bis in das siebente Jahr, da die Ge-schlechter drauen und die Bewohner der Stadt zu beiden Seiten mde wurden. Auch starben in dieser Zeit der Anfhrer viele, die jene an Leben und Gut ge-schdigt hatten. Nach dieser Zeit kamen die von Lbeck, Hamburg und Lneburg, denen dies von allen Hansestdten befohlen worden war, und sie verhandelten zwischen denen von Braunschweig und den Vertriebenen und entschieden, da die von Braun-schweig nach Lbeck vor die gemeinen Hansestdte so viele Männer senden muten, als sie gettet hatten. Die standen beschmt vor den Hansestdten und baten die Städte alle um Gottes und der lieben Frauen Willen, da man ihnen ihre Tat vergeben wolle: alles, was sie getan htten, das htten sie in hastigem Mute getan. Und sie baten weiter, da man sie wieder aufnehmen wolle in des Kauf-manns Gerechtigkeit und sie wieder zuliee bei der Hanse. Das geschah, und da-selbst wurde auch ausgemacht, da man die Geschlechter, die vertrieben worden waren, wieder in die Stadt aufnehmen und ihnen wiedergeben sollte, was man ihnen genommen hatte. Hiernach ritten die von Lbeck, Hamburg und Lneburg nach Braunschweig ein und fhrten die Geschlechter wieder zurck und machten dort einen Rat wieder, wie er frher war.... Ein jeder mute das wieder aus-liefern, was er aus ihren Husern genommen und fortgetragen hatte, unter Eid, und dazu sollten sie bauen eine Kapelle mit zwei Altren fr die Seelen der Toten, denen zur Hilfe und zum Trste, welche unschuldig gestorben waren. Dieser Vertrag wurde besiegelt in Schriften von der Gilde dem gemeinen Rate und von dem Rate den Gilden vor den obengenannten Stdten, da fortan aller Hader abgetan sein und niemand mehr etwas dazu tun, sich darum kmmern oder daran denken solle. Damit ritten die drei Abgesandten der Städte wieder von dannen. *) Kornzoll.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 2

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
sie nur diejenigen, welche sie sehen, und durch deren Segnungen sie offenbar ge-frdert werden: Sol, Vulkanus und Lima1); von den brigen haben sie nicht einmal durch Hrensagen vernommen. Ihr ganzes Leben dreht sich um Jagden und bungen zum Kriege; von klein auf gehen sie auf Arbeit und Abhrtung aus. Die, welche am lngsten geschlechtlich unentwickelt bleiben, finden das grte Lob bei den Ihrigen; das, meinen sie, nhre stattlichen Wuchs, nhre die Krfte und sthle die Muskeln. Vor dem 20. Jahre aber von einem Weibe gewut zu haben, das zhlen sie unter die schimpflichsten Dinge; dergleichen lt sich nicht geheim halten, da sie einerseits gemeinschaftlich in den Flssen baden, anderer-seits Felle oder kleine Schurzleder zur Krperbedeckung brauchen, wo dann ein groer Teil des Leibes nackt bleibt. 22. Um Ackerbau kmmern sie sich nicht; der grte Teil ihrer Mhrung be steht in Milch, Kse und Fleisch. Auch hat keiner ein bestimmtes Ma Ackerland oder eigenen Grundbesitz, sondern die Obrigkeit und die Fürsten weisen immer auf ein Jahr den Stmmen und den Sippschaften, die unter sich zusammengetreten sind, Ackerland an, so viel und wo es ihnen gut dnkt, und zwingen sie, das Jahr danach anderswohin berzusiedeln. Dafr bringen sie viele Grnde bei: damit sie nicht, durch stete Gewohnheit verlockt, den Kriegseifer gegen Ackerbau vertauschten; damit sie nicht weiten Grundbesitz zu erwerben trachteten und die Mchtigeren die Niederen aus ihren Besitzungen verdrngten; damit sie nicht mit zu groer Sorglichkeit zum Schutz gegen Klte und Hitze bauten; damit nicht etwa Geldgier aufkme, woraus Parteiung und Zwietracht entstehe; damit sie das niedere Volk in guter Stimmung erhielten, wenn jeder she, da sein Besitz mit dem der Mchtigsten gleich stnde. 23. Der Gemeinden grter Ruhm ist es, in mglichst weitem Umkreise das Land verheert und Einden rings um sich zu haben. Das halten sie fr ein Kennzeichen der Tapferkeit, da die Grenznachbarn, aus ihren Lndereien ver-trieben, zurckweichen und niemand in der Nhe Fu zu fassen vermag; zugleich, meinen sie, wrden sie dadurch gesichert sein, indem die Furcht vor einem Pltz-liehen Einfalle schwnde. Wenn eine Gemeinde Krieg, den man mit ihr angefangen hat, abwehrt oder selbst Krieg anfngt, so wird zur Leitung des Kriegs eine Obrigkeit gewhlt, mit der Befugnis, Recht zu haben der Leben und Tod. Im Frieden gibt es keine gemeinsame Obrigkeit, sondern die Fürsten der Landschaften und Gaue sprechen unter den Ihrigen Recht und legen die Zwiste bei. Auf Rubereien steht keine Schande, wenn sie auerhalb des Gebiets der betreffenden Gemeinde vorfallen; ja, sie sprechen es ohne Hehl aus, sie wrden unternommen, um die Jugend zu den und die Trgheit zu mindern. Und hat einer der Fürsten in der Ratsversammlung erklrt, er wolle Fhrer sein, wer folgen wolle, mge sich melden, so stehen die auf, welche die Sache und den Mann gutheien, ver-sprechen ihren Beistand und werden von der Menge gelobt; die von ihnen, welche dann nicht gefolgt sind, werden als Ausreier und Verrter betrachtet, und in allen Dingen wird ihnen nachher Zutrauen verweigert. Gastfreunde zu verletzen, halten sie fr sndlich; wer aus irgend einem Grunde zu ihnen kommt, den schtzen sie vor Unbill und halten ihn heilig; solchen Gsten sind alle Huser geffnet, und man teilt mit ihnen die Nahrung. *) Sonne, Feuer und Mond.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 54

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 54 - 28. Die Agrarverhltnisse im Reiche Karls des Groen. 812. Quelle: Verordnung der die Bewirtschaftung der Kammergter (Capitulare de villi imperialibus)1). bersetzung- Erl er a. a. O. Bd. 2. S, 6468. 1. Wir wnschen, da unsere Landgter, die wir zur Besorgung unserer Wirtschaft eingerichtet haben, nur uns allein dienen und nicht anderen Leuten; 2. da unser Gesinde gut unterhalten werde und durch niemand ins Elend gerate; 3. da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen; da sie keine Geschenke von ihnen annehmen, kein Pferd, keinen Ochsen, keine Kuh, kein Schwein, kein Schaf, kein Ferkel, kein Lamm, noch sonst etwas auer Getrnk, Hlsenfrchten, Obst, Hhnern und Eiern .... 8. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, die in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gefe tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide. Auch sollen sie von anderen Leuten Wein kaufen, um damit die kniglichen Pfalzen zu verborgen ____ Von unseren Weinbergen sollen sie uns fr unsere Tafel Wein senden. Der Wein, der von unseren Gtern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt werden..... 17. So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. 18. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhner und Gnse halten, soviel matt kann. 19. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestetts 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. 20. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern..... 24. Ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er fr unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut und ausgesucht und sauber sei ... . 28. Wir wnschen, da jhrlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage, nach unserer Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nachdem wir die Rechnungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben, eingezahlt werde. 34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, ein-gesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Kse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der grten Reinlichkeit hergestellt und be-reitet werde .... !) Karl schuf auf seinen eigenen Domnen frmliche Musterwirtschaften. Das be-weist das vorliegende berhmte Kapitulare aus dem Jahre 812. Die Bestimmungen dieser wichtigen Verordnung, die hier nur im Auszuge wiedergegeben werden kann, sind wohl geeignet, den Zustand der damaligen Landwirtschaft und Karls Bestrebungen auf diesem Gebiete darzulegen.

6. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 122

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
122 - Verstndnis zwischen ihnen und an den Hfen unterhalten werden, durch Brief-Wechsel und Gesandte, behufs gegenseitiger vertraulicher Erffnungen, Mitteilungen und Beratungen der die allgemeinen und besonderen Angelegenheiten. Artikel 2. Die allgemeine Reichsversammlung, als das annoch festeste Band und die wichtigste Sttze der deutschen Reichsverfassung soll krftigst in ihrem gesetzmigen Wesen und in bestndiger Ttigkeit erhalten, ordnungswidrigen Beratschlagungen und fremden Einstreuungen entgegengetreten werden. Artikel 3. Allen Eingriffen und Neuerungen oder unbefugten Einmischungen und Willkrlichkeiten in betreff der einzelnen Reichskollegien werden sich die Verbndeten sofort nachdrcklichst entgegenstellen. Artikel 5. Die diesen Vertrag schlieenden Teile verpflichten sich zum ge-meinsamen Widerstand auf alle dienfame und krftige konstitutionsmige Art gegen jeden Versuch, die Reichskreise in ihrer Konsistenz und Integritt zu ver-letzen, sie in der Freiheit ihrer inneren Militr-, Zivil- und konomischen Ber-sassung zu krnken oder mit unbilligen und gesetzwidrigen Zumutungen zu be-schweren. Artikel 6. Sie verpflichten sich zu gemeinschaftlichen, nachdrcklichen, gesetz-lichen Maregeln der Abwehr, wo immer auch sonst in einem Stcke fr die allgemeine Reichsverfassung Schaden, Gefhrde, Eingriffe, Neuerungen, Krnkung, Bedrckungen und Strungen zu besorgen sein knnten. Artikel 7. Gleichergestalt verbinden sich die hchsten Kontrahenten, aus das sorgfltigste und krftigste dahin zu sehen, da die Stnde des Reiches in ihren auf dem Westflischen Frieden und den Wahlkapitulationenberuhenden Gerecht-samen sichergestellt wrden gegen Strungen und Krnkungen, gegen Zudringlich-ketten und unbegrndete Prtensionen, gegen Drohungen und Ttlichkeiten, gegen unrechtmiges Drngen und Vergewaltigen. Artikel 8. Insbesondere wollen sie mit allem Nachdrucke die smtlichen Stnde des Reiches bei dem vllig unbeschrnkten Gebrauch ihrer Stimmfreiheit auf Reichs-, Kreis-, Kollegial- und Deputations-Konventen erhalten; ferner bei dem Besitz ihrer Lande und Leute sowie bei ihren Haus-, Familien- und Suk-zessions-Versassungen: dergestalt, da sie durchaus gesichert seien gegen wider-rechtliche, eigenmchtige Ansprche und gegen willkrliche, aufgedrungene Zu-mutungen. Artikel 10. Da die Verbindung nichts anderes zur Absicht hat, als da jeglicher Stand des Reiches bei dem Seinigen ungestrt erhalten werden mge: so sollen auch andere gleichgesinnte patriotische Stnde des deutschen Reiches, ohne Unterschied der Religion, zum Beitritt eingeladen und mit freundschaftlichem Vertrauen aufgenommen werden. Reichs- und Rechtsverhltnisse zu verteidigen. Er wurde zunchst zwischen Preußen, Hannover und Sachsen abgeschlossen, bald stellten sich aber auch die kleineren Staaten unter Preuens Schutz, so Kurmainz, Weimar, Gotha, Zweibrcken, Braunschweig, Baden, Hessen-Kassel, Anhalt, Ansbach u. a. i) Das sind die urkundlichen Aufstellungen der Bedingungen, an die der deutsche König und rmische Kaiser bei der Ausbung seinermacht gebunden fem sollte. Seit Rudolf von Habsburg wurden sie gebruchlich. Eine der bedeutendsten Wahlkapuulationen wurde bei der Wahl Karls V. zwischen diesem und den Kurfrsten abgeschlossen.

7. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 66

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 66 - fallene wste und ruinirte Huser vorhanden, deren proprietarii^) nicht des Vermgens wren, dieselben wieder anzurichten und in guten erbaulichen stand zu setzen: so wollen wir selbige gedachten unseren Franzsischen glaubensgenossen fr sie, ihre Erben, und Erbenserben eigentmlich anweisen und eingeben, dabei auch dahin sehen lassen, da die vorigen proprietarii wegen des werthes sothaner Huser befriediget und selbige von allen oneribus2), hypothequen, contributions-noten und andern dergleichen schulden, welche vorhin darauf gehaftet, gnzlich liberiret und frei gemacht werden sollen. Gestalt wir ihnen denn auch holz, kalk und andere rnaterialien, deren sie zur reparirung dergleichen wsten Huser be-nthiget, ohnentgeldlich anschaffen lassen und ihnen eine 6jhrige irnrnunitt von allen auflagen, einquartirungen und andern oneribus publicis3), wie selbige namen haben mgen, verstatten, auch die Verfgung machen wollen, da deren einwohnet nichts als die bloe confumptionsaccife whrender solcher 6 jhrigen freiheit davon abzutragen haben sollen. 6. In denjenigen 'ftdten und anderen orten, woselbst sich einige wste Pltze und stellen befinden, wollen wir gleicher gestalt die Vorsehung ihnen, da dieselben sammt allen dazu gehrigen grten, wiesen, ckern und weiden, gedachten unseren Evangelisch-Resormirten Glaubensgenossen Franzsischer Nation nicht allein erb* und eigentmlich eingerumet, sondern auch da dieselben von allen oneribus und beschwerden, welche sonst darauf gehaftet, gnzlich liberiret und losgemacht werden sollen; gestalt wir denn auch diejenigen Materialien, bereit gedachte Leute zur bebauung dieser Pltze bebrfen werben, ihnen ohnentgelblich anschaffen und die von ihnen neu erbeutete Huser sammt beren Einwohner in den ersten 10 jhren mit keinen oneribus auer der obangeregten consnmptionsaccise belegen lassen wollen..... 7. Sobald sich obgebachte unsere Evangelisch-Resormirte Glaubensgenossen Franzsischer Nation in einiger Stat ober Flecken niedergelassen, sollen ihnen die daselbst hergebrachte jura civitatis et opificiorum4) ohne entgelblich und ohne erlegung einiger ungelber concebiret6), und eben die beneficia6), rechte und gerechtigkeiten verstattet und eingerumt werben, beren anbere unsere an solchen orten wohnenbe und gebohrene unterthanen, genieen und fhig sind..... 8. Diejenige, welche einige manufacturen von tuch, stossen, hten ober was sonst ihre Profession mit sich bringet, anzurichten willens sein, wollen wir nicht allein mit allen befalls verlangten freiheiten, privilegiis und begnabigung versehen, fonbern auch bahin bebacht sein und die anstatt machen, ba ihnen auch mit gelbe und anberen nothwenbigkeiten, bereit sie zur Fortsetzung ihres Vorhabens bebrfen werben, so viel mglich, assistiret und an hanb gegangen werben soll. 9. Denen, so sich auf dem Lande setzen und mit dem aeferbau werben ernhren wollen, soll ein gewi stck lanbes uhrbar zu machen angewiesen, und ihnen alles z) Eigentmer. *) Lasten. ) ffentlichen Lasten. *) Das Brgerrecht und Zunftrecht. e) zugestanden. ) staatlichen Vorteile.

8. Neuere Geschichte - S. 36

1869 - Mainz : Kunze
36 geworden, die Liga, endlich der Kaiser, waren besonders aus religiösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes Reichs- lehn einzuziehen, durch den spanischen General Marchese Ambrosio Spin ola von den südlichen Niederlanden her unterstützt. Aber mío Frankreich, mit dem sich die Union in Schwäbisch-Hall 1610 förmlich verbunden, schickte auch nach Heinrichs Iv Ermordung Hülfstruppen; ebenso Moritz von Oranien und England. Sv durch niederländisch-englisch-französische und unierte Waffen Wieder- eroberung der durch Leopold besetzten Festung Jülich. Bald darauf Waffenstillstand zwischen Union und Liga. Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg mit dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem Uebertritt des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren zur katholischen Kirche (und Vermählung mit einer Schwester Maximilians von Baiern) 1614 bekriegten sich beide, durch die unierten Niederlande einer-, Spanien andererseits unterstützt, am Niederrhein bis zum Theilungsvertrag zu Vanten 1614, dem der Düssel- dorfer 1629 folgte. Die definitive Theilung, durch die Bran- denburg Cleve, Mark, Ravensberg, die Pfalz Jülich und Berg erhielt, erst 1666. Brandenburg faßt somit Fuß in den Westmarken des Vaterlandes. 3. Vorgänge in Böhmen. An Stelle des unfähigen Rudolf Ii suchten die Erzherzöge dessen Bruder Matthias zum 1608 Oberhaupt des Hauses Oesterreich zu erheben. Rudolf, durch den heranziehenden Matthias schon in Prag bedroht, verspricht den protestantischen Ständen Böhmens religiöse Duldung und findet sich mit seinem Bruder durch Abtretung Ungarns und Oesterreichs (unter der Ens), sowie durch Zusicherung der Nach- folge in Böhmen ab.. Die drohende Haltung der böhmischen 1609 Stände nöthigt ihm 1609 den Mas estätsbrief ab. Ein aber- mals ausgebrochener Bruderzwist zwischen Rudolf und Matthias brachte dem letzteren auch die Krone Böhmens. Rudolf starb als i6i2 allgeniein verlassener Schattenkaiser. Matthias (1612—1619), selbst kinderlos, verschafft seinem Vetter Ferdinand von Steiermark die Nachfolge in Böhmen (1617) und Ungarn (1618) trotz dem Einspruch der protestan- tischen Stände des ersteren Landes. Ferdinand geboren 1578, in Ingolstadt gleichzeitig mit seinem späteren Schwager Maximilian von Baiern gebildet, tritt 1596 die Regierung seiner

9. Neuere Geschichte - S. 66

1869 - Mainz : Kunze
66 d. Ludwig erhebt nach dem Aussterben des Hauses Pfalz- Simmern Ansprüche auf den kurpfälzischen Allodialbesitz für seine Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Kurfürsten, Charlotte Elisabeth (zweite Gemahlin des Herzogs von Orleans) trotz deren früherer Verzichtleistung. Der neue Kurfürst von der Pfalz, des Kaisers Schwiegervater*), betreibt besonders e. das Augsburgerbündniß 1686, vom Kaiser, Spanien, Schweden, mehreren Reichsständen, worunter auch der große Kurfürst von Brandenburg**), gegen Frankreich geschlossen. f. Wegen Nichlbestätigung des unter französischem Einfluß zum Erzbischof von Köln gewählten Cardinal-Coadjutors Wil- h e l m Ego n von Für st e n b e r g (auch Bischof von Straßburg) * 1688 durch Kaiser und Pabst, erklärt Frankreich dem Kaiser, dann nucf) Holland den Krieg. Auch Victor Amadeus Ii, Herzog von Savoyen, schließt sich den Augsburger Verbündeten an. Der Krieg zeigte das deutsche Reich in großer, lange nicht gesehener Eintracht, doch kam Schwung und Kraft in die Kriegführung erst 1689 durch die Theilnahme Wilhelms von Oranien, des neuen Kölligs von Großbritannien, dessen entthronter Schwieger- vater in Frankreich ein Asyl und Schutz seiner Ansprüche ge- funden hatte (s. ob. S. 57). Kriegsschauplatz: die Rheinlinie, Spanien und seine Nieder- lande, Italien und Irland. 1689 Die teuflische Verwüstung der Pfalz durch Melacs Mord- banden, auf Louvois' Anordnung***); Sprengung des Heidel- berger Schlosses, Schändung der Speirer Kaisergräber; Ver- pflanzung der heimatlosen Bewohner auf französischen Boden. Landung Jakobs Ii in Irland, das ihn als König aner- kannte, seine Niederlage am Boynefluß 1690. Seesieg der Engländer beim Vorgebirge La Hogue 1692. Landsiege der Franzosen unter dem Herzog von Luxemburg, Ludwigs damaligem Hauptfeldherrn, bei Fleurus 1690, (gegen den Fürsten von Waldeck), Steenkerken 1692 und Neer- winden 1693 (beide gegen Wilhelm Iii). *) Von seiner dritten Gemahlin. **) Schon 1681 hatten sich Schweden, Holland, Spanien und der Kaiser zur Aufrcchtcrhaltung des Westfälischen und Nymweger Friedens verbunden und wollten sogleich losschlagen. Der große Kurfürst aber, bei dem ungerüsteten Zustand des Reichs und verstimmt über den Frieden von Nymwcgen und St. Germain, schloß sich aus und zeitweise an Frankreich an. **.*) Der Grund dieser unerhörten Grausamkeit war die Unmöglichkeit, alle eingenommenen festen Plätze besetzen zu können , die doch auch dem Feind nicht in die Hände fallen sollten.

10. Neuere Geschichte - S. 84

1869 - Mainz : Kunze
84 mögliche Mittel für die festere Einigung der durch das ganze Reich zerstreuten Landestheile. Gründung des st e h e n d e n H e e r e s als eines der Grund- pfeiler von Brandenburgs Größe schon von 1641 an. Bei des Kurfürsten Tod ein kriegserprobtes Heer von etwa 28000 Mann. Der aus schwedischen Diensten übergetretene Feldmarschall Georg von Dersslinger der Schöpfer der brandenburgischen Reitereis- Begründer der Artillerie und des Besestigungswesens der Feld- marschall Otto von Sparr. Versuche zur Gründungfeiner Flotte schon 1664, dann im schwedisch-französischen Krieg 1675, zunächst zur Kaperei und zu Angriffen gegen Schweden; 1682 Bildung einer Handelsgesell- schaft nach der westasrikanischen Küste, wo bald zwei branden- burgische Colonien, Groß-Friedrichsburg und Dorotheenschanze, entstehen. Nach des großen Kurfürsten Tod verfallen diese Unter- nehmungen, zugleich angeseindet von den Holländern, an welche die brandenburgischen Besitzungen endlich 1720 durch Kauf über- gehen. Hebung der im 30jährigenkriege tief gesunkenen Land es - cultur; Förderung der inländischen Industrie nach nieder- ländischem und französischem Vorbild. Ausnahme von etwa 20,000 nach Aushebung des Edictes von Nantes flüchtigen französischen Protestanten in seinen Landen 1685. Be- deutende Canalbauten, namentlich der Müllroser oder Fried- rich-Wilhelms-Canal als Wasserstraße zwischen Oder und Elbe durch die Spree, vollendet 1668. Gründung der Uni- versität Duisburg 1655. Friedrich Iii Kurfürst von 1688 —1701, als König Friedrich I — 1713. Auch unter ihm nimmt Brandenburg- Preußen an den wichtigsten Ereignissen der Zeit bedeutenden An- theil. Seine Heere unterstützen Wilhelm von Oranien bei dem Gewinne der englischen Krone; nehmen unter seiner Führung am dritten Kriege gegen Ludwig Xiv und am Türkenkrieg Theil; zeichnen sich im spanischen Erbsolgekrieg aus; entschiedenes Mit- wirken bei Höchstädt, Turin, Malplaquer *). a. Länderzuwachs von 38 Q. M. durch den Erwerb der i7v2 Grafschaften Meurs und Lin gen 1702, des Fürstenthums i7v7neuschatel mit Val engin 1707 aus der oranischen Erbschaft, *) S. oben Seite 56, 67, 74.
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