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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 84

1911 - Breslau : Hirt
84 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. unzweifelhaft eingewilligt haben, wenn ihn nicht Friedrich Ii. zu einem energischen Einspruch bestimmt htte. Joseph Ii. nahm an, da Preußen ihn ohne fremde Hilfe nicht angreifen werde. Darin aber tuschte er sich. Friedrich erklrte ihm sogleich in einem Briefe, es handle sich darum, ob ein Kaiser der die Lehen des Reiches nach Belieben ver-fgen knne. Bejahe man die Frage, so wrden dadurch die Lehen zu Gtern, verliehen auf Lebenszeit. Das widerspreche aber den Gesetzen und Gewohnheiten des Rmischen Reiches. Als Glied dieses Reiches fhle er sich unmittelbar verpflichtet, die Immunitt und die Rechte des Germanischen Krpers aufrechtzuhalten. Auf diese Erklrung folgte der Krieg, der im wesentlichen in Bhmen gefhrt wurde. Joseph er-lebte, da sein Feldherr, der hochbetagte Laudon, Friedrichs Einmarsch in seine Erblande nicht verhindern konnte. Zu einer Waffenentscheidung kam es nicht (Kartoffelkrieg). Im Frieden zu Teschen (in sterreichisch Schlesien) mute Joseph Ii. seine Ansprche aufgeben. Nur das Inn-viertel blieb ihm. Der Frstenbund. Bayern zu gewinnen gab Joseph trotz dieses Fehlschlages nicht auf. Er verfolgte vielmehr den Plan, ganz Bayern durch Tausch zu erwerben und den Kurfrsten durch die sterreichischen Niederlande zu entschdigen. Aber auch diesem Versuch trat Friedrich auf Wunsch Herzog Karls entgegen, indem er zunchst mit Hannover und Sachsen den Frstenbund zur Aufrechterhaltung der Reichs-Verfassung schlo. Dies war der letzte Erfolg feiner Politik. Auf seiner Kraft ruhend, war Friedrich der Polarstern, um den sich Deutsch-laud, ja Europa drehte" (Goethe). Am 17. August 1786 starb Friedrich zu Sanssouci. Ihm folgte sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 133

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 133 so weit vertreten sein, daß den vorhandenen Bedürfnissen genügt wurde; man wünschte aber nicht, daß auf irgendeinem Gebiete die Gesamtproduktion in der Hand eines einzelnen Unternehmers lag, sondern es sollten sich so viele Meister in diese teilen, als dadurch eine gesicherte Lebenshaltung haben konnten. Die Einwohner waren verpflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preistaxen und eine Gewährleistung der ganzen Zunft für die Güte der Arbeit geschützt. Die verwickelten Verhältnisse, die sich bei dem Versuche einer Regelung von Herstellung und Verbrauch ergaben, ließen sich nur durch die Zünfte ordnen, deshalb mußte jeder Meister einer Zunft angehören und sich ihren strengen Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhältnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch au ihren Ehren und Festen — auch religiösen — teil und genoß in allen vorkommenden Fällen ihren mächtigen Schutz. Es ist ein glänzendes Zeugnis für die in Zünften organisierten Gewerbe, daß sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schöpfungen sich noch heute der höchsten Schätzung erfreuen. Die Politik der Städte aber, die darauf ausging, sich mit dem umliegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiete abzuschließen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Großbetriebes, des Großhandels und der Ansammlung großer Vermögen nicht günstig. Sie bewirkte aber auch, daß sich die Einwohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Städten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nürnberg, das fünfundzwanzigtaufend Einwohner erreichte, unter allen allein. Etwas anders lagen die Verhältnisse in den flandrischen Städten, in denen die Tuchweberei seit alten Zeiten in hoher Blüte stand. Sie arbeiteten für die Ausfuhr und beherrschten mit ihren Waren die Märkte von Westeuropa, knüpften früh Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzüge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansastädten, in denen die Kaufmannsgilden die Führung behielten, waren die Verhältnisse etwas anders. Die Verfassung der Städte. Ursprünglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtvogt wahr. Allmählich aberbringt der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kaus oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Königs- und manchen Bischofsstädten jede Verpflichtung schwindet, bei vielen landesherrlichen nur noch eine jährliche Abgabe und eine beschränkte Hilfeleistung im Kriege übrigbleibt. Seitdem liegt die Verwaltung der Stadt in den Händen des Rates, der für den Bau und die Unterhaltung der Stadtmauern, für die Kriegstüchtigkeit des nach Zünften geordneten Heeres
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