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1. Quellenlesebuch - S. 59

1916 - Leipzig : Hirt
11. Grndung des Deutschen Reiches durch Heinrich I. 59 diesem Sinne mu man Heinrichs Wahl als den Anfang eines neuen, des Deutschen Reichs ansehen, wie es schon im Mittelalter geschah. Mit bewundrungswrdigem Scharfblick bersah Heinrich die Lage der Dinge und erkannte, wie eine Einigung der deutschen Stmme mglich sei, wie sich mit andern Worten der Bestand des Ostfrnkischen, d. h. des Deutschen Reichs allein erhalten liee. Wohl htete er sich, auf die Irrwege König Konrads zu geraten; neue Bahnen schlug er mit erfinderischem und unerschrockenem Sinne ein. Nicht durch Unter-werfung der einzelnen Stmme unter den einen herrschenden wollte er die Reichs-gewalt aufrichten, wie es die Merowinger und nach ihnen die Karolinger getan hatten, nicht eine Sachsenherrschaft nach dem Regiment der Franken begrnden; nicht von einem Mittelpunkte aus beabsichtigte er mit Hilfe allein von ihm abhngiger Beamten die Lande zu regieren und zu verwalten, wie es die Art der Frankenknige gewesen war; nur durch eine freiere Gestalwng des Reichs lie sich, wie Heinrich sah, zurzeit eine Einigung der deutschen Völker behaupten. Das Ideal, das seinem Geiste vorschwebte, stellte sich etwa in folgenden Zgen dar: jeder Stamm stehe in seinen eignen Angele-genheiten fr sich und ordne sie selbst nach altem Recht und Herkommen; ihn leite und fhre in Zeiten des Kriegs und Friedens ein Herzog, dem die Grafen und Herren im Lande zu Kriegsgefolge und Gehorsam verpflichtet; dieser Herzog schlichte auf seinen Landtagen die Streitigkeiten der Groen im Lande, erhalte den Landfrieden und schtze die Grenzen gegen den einbrechenden Feind; wie aber die Herzoge der die einzelnen Stmme im Reiche gebieten, so walte der allen Landen des Reichs der König, der hchste Richter und Heerfhrer des ganzen Volkes. So sollte es werden, und so ward es! Wie die strahlenden Juwelen der goldne Reif zur Krone verbindet und so sich das herrlichste Sinnbild irdischer Macht gestaltet, fate die knigliche Gewalt die deutschen Lnder zusammen und gab ihnen geeint erst ihre volle Kraft und Bedeutung. In der Idee, die Heinrich fate, erschien das Reich fast nur als ein Bund der deutschen Stmme unter der Vorstandschaft des von ihnen gemeinsam gewhlten Knigs. Und doch viel fehlte daran, da auch nur diese Vorstandschaft sie sogleich wmg anerkannt htten. Bayem und Schwaben hatten sich fr den Augenblick vom Reiche getrennt dort waltete Arnulf, hier Burchard mit vllig freier Gewalt und Lothringen war seit Jahren mit dem Westfrnkischen Reiche verbunden. Nur Franken und Sachsen bildeten zunchst das Reich; der sie ging Heinrichs Macht fr den Augenblick nicht hinaus. Und ob er als König der Eberhard erhoben war, stand dieser doch ihm als Herzog in wesentlich gleicher Stellung zur Seite. Denn während Heinrich sich die herzogliche Gewalt, wie er sie besessen, in vollem Umfang bewahrte, blieb sie in derselben Weise Eberhard in den frnkischen Lndern erhalten; die Stellung, die hier vordem sein Geschlecht gewonnen und unter Konrads Regierung befestigt hatte, wurde ihm in keiner Weise gemindert. Nie ist wieder zwischen Heinrich und Eberhard ein Zwist ausgebrochen; bis an Heinrichs Ende blieben sie verbunden, und hauptschlich auf ihre Eintracht grndete sich das werdende Reich. Aber Heinrichs Gedanken waren nicht auf Sachsen und Franken beschrnkt, sondem hatten sich von Anfang an auf die Gnigung smtlicher deutscher Völker gerichtet, und so lie er es sein erstes Geschft sein, alle Stmme, die einst dem Ostfrankenreiche angehrt hatten, zur Anerkennung seiner Oberherrschaft zu bringen. Zuerst wandte er sich, von einem Vasallenheer begleitet, gegen Schwaben (919). Herzog Burchard stand hier in voller Gewalt; gegen König Rudolf von Burgund, der schon frher und gleich nach Konrads Tode abermals einen Versuch gemacht hatte, sich alamannischer Grenzlnder zu bemchtigen, hatte der Herzog sich mannhaft

2. Quellenlesebuch - S. 18

1916 - Leipzig : Hirt
18 3. Die Bltezeit der griechischen Kultur. zurckgekehrt, whlte er zum Orte seiner Vortrge den Hain des Heros Akademus, wo sich bald lernbegierige Jnglinge aus allen Teilen Griechenlands um ihn scharten. Nach 40jhriger Ttigkeit starb er 347. In der langen Zeit erfuhr seine Philosophie mehrfache nderungen. Gewhnlich unterscheidet man drei Entwicklungsstufen. Anfangs ist Plato im wesentlichen nur Vertreter der Somatischen Tugendlehre. Dann verbindet er diese mit den Anschauungen der Pythagoreer. Endlich bildet er in schpferischer Kraft die eigenartige Jdeenlehre aus. Hiemach liegt die reine, durch die Begriffe erkannte Wesenheit der Dinge in den ewigen, unwandelbaren Vorbildern (Ideen), welche am berhimmel ein wirkliches Dasein führen und dem gttlichen Weltbaumeister bei der Erschaffung der sinnlich wahrnehmbaren Gegenstnde zum Muster gedient haben. Deshalb haben die an sich wehrlosen Einzeldinge auch teil an den Ideen. Aber die Urbilder treten uns in der Erscheinungswelt so verdunkelt entgegen, da wir sie nicht erfassen knnten, wenn nicht unsere Seele, bevor sie sich mit dem Leibe verband, in jenem bersinnlichen Reiche der Ideen gelebt und dort die ewigen Wahrheiten ungetrbt geschaut htte. Durch das Sichtbare wird sie an die Vorbilder gemahnt, und so besteht unsere Erkenntnis eigentlich nur in der Erinnerung an das, war wir vor unserer leiblichen Existenz gesehen haben. Im engsten Anschlu an die Jdeenlehre wird die Ethik behandelt. Die Seele oder richtiger der vernnftige Teil derselben Plato nimmt nmlich drei Teile: Vernunft, Mut und Begierde an ist der Mittler zwischen der Idee, dem rein Geistigen, und dem Kr-perlichen. Pflicht des Menschen ist es, die in ihm wohnenden Tugenden, die Weis-heit, die der Vernunft, die Tapferkeit, welche dem Mute, die Migung, die der Begierde eignet, und die allen drei Teilen zukommende Gerechtigkeit, zu pflegen, die Sinnlichkeit zu berwinden und durch tunlichste Loslsung vom Leiblichen dem ursprnglichen Zustande der Seele mglichst nahezukommen. Hierzu gibt es nur einen Weg, und den zeigt uns die Philosophie, die uns von Stufe zu Stufe zu immer hherer Erkenntnis fhrt, bis wir schlielich die gttliche Schnheit in ihrer sonnen-klaren, unvermischten Reinheit erblicken, Gott, der Idee des Guten, hnlich werden und so die hchste Glckseligkeit erwerben. Die Gerechtigkeit, welche die brigen Tugenden zu einer harmonischen Einheit verbindet, ist die Grundlage des Staates. Entsprechend der Dreiteilung der Seele verlangt Plato die Gliederung der Brger in drei Stnde, den der Regierenden, den Wehr- und den Nhrstand. Dem ersten geziemt die Weisheit, dem zweiten die Tapferkeit, dem dritten die Migung. Die Krieger oder Wchter stehen nur wenig unter den Regierenden, und die tchtigsten von ihnen knnen unter gewissen Bedingungen in die erste Klasse aufsteigen, der nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gesetzgebung obliegt. Individuelle Freiheit gibt es nicht. Jeder darf sich nur als Glied der Gesamtheit betrachten und mu sich ihr in vlliger Hingabe widmen. Da die Menschen von Natur nicht so aufopfernd und selbstlos sind, hat die Regierung fr eine zweckdienliche, bis ins kleinste geregelte Erziehung zu sorgen. Wer durch krperliche oder geistige Gebrechen gehindert ist, seinen Pflichten gegen den Staat nachzukommen, verliert seine Daseins-berechtignng. Daher soll man Kranke und Schwache erbarmungslos zugrunde gehen lassen. Der Stand der Handarbeiter wird ziemlich stiefmtterlich behandelt. Er erfllt feine Aufgabe, wenn er der Obrigkeit gehorcht. Irgendwelche politischen Rechte stehen ihm nicht zu. Es erklrt sich dies aus der aristokratischen Anschauung Piatos, dessen Widerwille gegen den Demos durch die Entartung der athenischen Vorherrschaft noch genhrt wurde. Der nach den Grundstzen des Philosophen ausgebaute Jdealstaat erinnert in manchen Punkten an Sparta, in manchen an das

3. Quellenlesebuch - S. 24

1916 - Leipzig : Hirt
24 5. Das Kulturwerk Roms. Whrend Griechenland zusammenbricht, während Etrusker, Sabeller, Osker und andre Völker am Mittelmeer, ohne zu ahnen, welches Los ihrer wartet, die Ge-schichte ihrer Kultur abwickeln, berragt ein Volk, das zum Beherrscher der Welt werden sollte, das der Latiner, an Geist und Genie alle umliegenden Völker, und in kurzem wird Rom die Hauptstadt des kleinen latinischen Staates, fast wie durch ein Wunder zum Mittelpunkt einer bedeutenden Monarchie, die ihre Herrschaft der Unter-Etrurien und ganz Latium ausdehnt. Bald unterwirft es im Kampfe die ganze Halbinsel und bietet Karthago die Stirn: durch Widerstand wird Rom zur Riesin, durch Sieg unwiderstehlich und Karthago fllt. Es fllt Korinth und mit ihm Mazedonien und Griechenland; und wie schon vorher Sizilien und Jllyrien gefallen waren, so fllt nun Spanien, dann Gallien, und dann auch der Orient; alles weicht vor dem rmischen Volke, das ebenso tapfer im Kriege ist, wie groß und erfolgreich in seiner Politik. Und als nach langen, ruhmvollen Schicksalen das Rmische Reich zusammenbricht, da geht Roms Werk nicht mit ihm unter, sondern es berlebt den Fall und lt in allen neuen Verhltnissen die deutlichen Spuren seiner Einwirkung und seiner Macht zurck. Wre es einem Csar vergnnt gewesen, seine groartigen Entwrfe durch-zufhren, die Einheit des Reiches auf festem Grunde aufzurichten, das rmische Brgerrecht auch auf die Provinzen auszudehnen und die Aristokratie dadurch ins Herz zu treffen, da er den Senat erweiterte und neuen Kreisen zugnglich machte, so htte ein starke, wohl abgewogene Regierung daraus hervorgehen knnen; die verschiedenen Krfte wrden sich auf ein Ziel gerichtet und jenes Durcheinander von Latinern, Jtalikern, Neuromanen, von Munizipialen, Kolonen, Provinzbe-wohnern sich zu einem groen Ganzen verschmolzen haben, zum Vorteil fr die Frei-heit der Nation und die Zivilisation der Welt. Doch der Stahl der Verschworenen hatte ihn verhindert, jenen Bau einer volkstmlichen Monarchie auszufhren, der freilich auf den Ruinen der Republik erstehen sollte, aber der immerhin die einzige Regierungsform war, die fr den Rmischen Staat jener Zeit pate. Augustus' Geist und Herz waren zu eng, als da er das Werk Csars htte vollenden knnen: es fehlte ihm die Fhigkeit oder die Gre des Gesichtspunktes, in die Obergewalt ein hemmen-des Element einzufhren, das ihm selbst und der Willkr seiner Nachfolger ein starker Zgel geworden wre. So vermochten diese alles, was sie wollten; und wenn einige das Bessere wollten, so wollten andre, viele andre das Schlechtere. Tiberius zerstrt die letzten berreste von Freiheit und erffnet die Tyrannis der Csaren, auf die nach der kurzen, aber glnzenden Periode der Philosophen-Kaiser, während welcher (unter Trajan) die rmische Macht ihren Gipfel erreicht der Militrdespotismus und danach, mit Diokletian, der orientalische Despotismus folgt, dem schlielich die Barbaren mit dem Schwerte und das Christentum mit der Fordemng einer mora-tischen Wiedergeburt ein Ende bereiten. Unter der Gesamtheit von Ursachen, die dazu mitwirkten, den Sturz des Rmischen Reiches herbeizufhren, waren diese beiden, obschon in verschiedenem Grade, die hauptschlichsten. Die Nationalreligion war gegen Ende der Republik in Verfall geraten, und die Bemhungen Augusts, sie als Element der Ordnung wiederzubeleben, blieben erfolglos. Eine auf den Glauben an einen einzigen Gott gegrndete Religion kann auch wenn sie auf Abwege geraten ist auf ihre reine Grundform zurck-gefhrt werden, da ein fester Ausgangspunkt vorhanden ist. Aber die latinische, die der einheitlichen, festen Grundlage, wie der innem Moral ermangelte und der Vernunft sowohl, als den geistigen Anforderungen der bereits im Zeichen der Moderne

4. Quellenlesebuch - S. 25

1916 - Leipzig : Hirt
5. Das Kulturwerk Roms. 25 stehenden Zeit widersprach, konnte nicht wiederhergestellt werden. Die Antonine hatten dies versucht, dadurch, da sie die stoische Philosophie hineinzogen, und es waren wirklich aufgeklrte Herrscher und tchtige Verwaltungsbehrden daraus hervorgegangen; aber diese Schule konnte nie volkstmlich werden, wie eine Religion es sein soll. Als Konstantin sei es aus persnlichen oder aus politischen Grnden das Christentum annahm, weil er vielleicht glaubte, das Reich dadurch zu strken, beschleunigte er nur den Zusammenbruch. Freilich brachte das Christentum durch die Milde seiner Moralprinzipien der Menschheit eine Linderung fr so manches bel; aber es verzehrte vollends die letzten Krfte des Reiches, das in allen seinen Einrichtungen und seinem ganzen Geiste nach wesentlich heidnisch geblieben war. Weit entfernt davon, fr die antike Welt einzutreten, setzten die neuen Christen ihre Hoffnung auf einen Umschwung der Dinge, und ihre Lehren drngten diesem zu. Denn das Christentum, das wenigstens dem Begriffe nach die Gleichheit aller ver-kndete und vor allem nach dem himmlischen Leben trachtete, stand in absolutem Gegensatze zu den Grundstzen und Zielen, die fr die antike Gesellschaft magebend waren. In ethischer Hinsicht durchbrach es wenigstens die Schranken zwischen Rmern und Barbaren: es stellte den Kaiser selbst, vor Gott und der Kirche, dem letzten der Glubigen gleich. berdies hob seine schnelle Ausbreitung unter den Germanen bald jenen religisen Gegensatz auf, welcher die Widerstandskraft der Rmer gegen die Barbaren bedeutend verstrkt haben wrde. Der brigen Faktoren, die zum Falle des Westrmischen Reiches mitwirkten, der wechselnden Schicksale, der Ruhmes- und Greueltaten des kaiserlichen Rom, wollen wir hier nicht gedenken. Wir wollen nur noch daran erinnern, da, wenn der bergang der Macht vom Senat an einen einzigen, d. h. die Grndung des Kaiser-reichs fr Italien zur Quelle schwerer bel wurde, sie sich dennoch stets als unerlliche Notwendigkeit und als Verhinderung grerer bel bewiesen hat, weil es unumgnglich war, die verschiedenen Teile jenes ungeheuem Baues, der sich der R-mische Staat nannte und der infolge seiner allzu groen Ausdehnung sich aufzulsen drohte, enger zusammenzuschlieen. Den Provinzen war die Grndung der Mon-archie unzweifelhaft von Vorteil: die wichtigsten wurden bekanntlich durch vom Fürsten selbst ernannte Legaten regiert, die andern von senatorischen Prokonsuln. Das kaiserliche Regiment aber war der bestndigen Aufsicht und geringem Steuern wegen so viel milder, da senatorische Provinzen es als Gnade erbaten, vom Kaiser regiert zu werden. B. Die Welt der Romanen und die der Barbaren. I. Die Romanisierung. Die bewundernswerteste Bettigung der politischen Klugheit Roms war unzweifelhaft die Romanisierung, d. h. die Fhigkeit, seinen endlosen Eroberungen dauernden Erfolg zu verleihen durch Bildung eines umfassenden rmischen Einheits-reiches, in welchem so viele ungleichartige Völker in einer gemeinsamen Kultur, so viele verschiedene Zungen in einer gleichen Sprache ausgingen. Diese auerordentliche, groartige Leistung wurde zur wirklichen Grundlage der europischen Zivilisation. Europa war in zwei groe Vlkermassen geschieden: nach Alexander dem Groen, der die griechische Kultur mit der orientalischen zu vereinigen strebte, und nach dem Sturze Karthagos war am Mittelnteer die griechisch-lateinische Kultur die herrschende;

5. Quellenlesebuch - S. 105

1916 - Leipzig : Hirt
17. Innere Verwaltung unter Friedrich Wilhelm I. 105 andre auf den Tisch. Hierauf begaben sich zuerst die Minister, dann die Rte in das Audienzzimmer, wo der König ihrer wartete, und leisteten einen neuen Eid in seine Hnde. Sie geloben darin, Sr. Majestt Nutzen und Bestes, vornehmlich die Ver-mehrung seiner Einknfte und Konservation seiner Untertanen, nach allen ihren Krften zu befrdern. Es ist das keine leere Phrase, sondern der Sinn und Zweck der ganzen Ber-waltung. Die Minister werden dafr verantwortlich gemacht, da alles einkomme, was in den Etats angegeben ist; den Pchtern kann nach verflossenem Vierteljahr allen-falls eine Zahlungsfrist von zehn Tagen gestattet werden, aber keine Stunde mehr; Kontribution und Akzise mssen auf das prompteste eingehen, damit am Ende jedes Monats pnktlich die Regimenter ihre Assignationen erhalten. Aber dabei soll keine Anlage gemacht werden, bei welcher der Untertan nicht bestehen knnte; in der Kon-tribution soll man die genaueste Gleichheit beobachten; die Akzise soll die kniglichen Wagen so gut untersuchen wie jeden andern. Das vornehmste Bestreben soll darauf gerichtet sein, dem Landmann aufzuhelfen, die Städte in blhenden Stand zu bringen. Die Instruktion fr das General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domnendirektorium denn diesen Titel fhrte die kombinierte Behrde besteht aus 34 Artikeln, deren 20 in 30 Paragraphen zusammengefat sind; kein Auszug knnte ihren Inhalt ver-gegenwrtigen; Herausheben einzelner Stellen drfte vielmehr einen falschen Eindruck machen. Es sei genug, die allgemeine Tendenz zu bemerken. Die Hauptabsicht ging, wie berhrt, auf die Herstellung einer groem Einheit. Auch in den Provinzen wurden Kammern und Kommissariat verbunden. Fr diese gab der König nach, da der eine Beamte sich mehr dem einen, der andre sich mehr den andern Zweige widmen mge; doch fordert er die genaueste Kenntnis derselben. Der Rat z. B., dem die Städte obliegen, soll deren Zustand in bezug auf Handel und Wandel, Armut und Nahnmg, Brger und Einwohner so genau kennen, wie ein Kapitn den Zustand seiner Kompagnie. Dagegen sollen die Mitglieder der hchsten Behrden mit beiden Zweigen vertraut sein, ebensowohl der Landwirtschaft wie dem Stdtewesen. Hier waren immer mehrere Provinzen in eine Abteilung unter einem Minister vereinigt; die stlichen bernahm Grumbkow, die mittleren Kraut, die West-liehen Kreuz und Grne; doch war fr jede Abteilung ein besonderer Tag zum Vor-trag bestimmt, dem dann auch die Minister der andern beiwohnten: fr die Beschlsse, die gefat wurden, waren sie insgesamt verantwortlich. Der König behielt sich das allgemeine Prsidium vor. Wie der Gedanke in seinem Kopfe seine Gestalt emp-sangen, so zeigte er sich unermdlich ttig, ihn fruchtbar zu machen, berzeugt, da er dadurch die Wohlfahrt des Landes und die Macht seiner Krone auf ficherm Grunde befestige. Spter konnten Zeiten eintreten, wo eine Einrichtung dieser Art nicht mehr zureichte; damals aber bot sie einen groen Fortschritt dar. Man erhob sich der das einseitige Verfolgen partikularer Bestrebungen in dem Mittelpunkte des Staates zu einer Anschauung der allgemeinen Bedrfnisse und der Mittel, sie zu erledigen. Die Idee der Gesamtheit bekam eine Art von Reprsentation. Bei den staatswirt-schaftlichen Versuchen, seit Colbert, ist es vielleicht berhaupt das Wichtigste, da die Auflage, nach dem Sinne des Wortes eine einseitig gebotene Last, wofr sie auch manche anzusehen fortfuhren, mit dem politischen Gedanken und dem allgemeinen Fortschritt unmittelbar in Verbindung trat.

6. Quellenlesebuch - S. 109

1916 - Leipzig : Hirt
17. Innere Verwaltung unter Friedrich Wilhelm I. 109 Will man von der verwaltenden Ttigkeit Friedrich Wilhelms einen Begriff bekommen, so mu man die Akten ansehen, worin er den Eingaben seiner Behrden oder den Vorstellungen von Privatleuten seine Entscheidungen beigefgt hat. Zu-weilen, wiewohl selten, sind sie ziemlich ausfhrlich; sie sind auf ungewhnlich starkes, blaugraues, doch fr die Feder nicht unbequemes Papier hingeworfen, auf ganze Bogen, in ungeraden Linien, mit groen, kaum zu entziffernden Schriftzgen, in wildgewachsener Orthographie, regelloser Satzbildung, aber in der Sache zum Ziel treffend, gesund im Kerne: auch die flchtigsten Worte enthalten seine Gedanken und seinen Sinn. Mit Recht weist er einmal den Kronprinzen an, in seinen Marginalien^) die Landesverwaltung zu studieren. An den einzelnen Dingen entwickelte sich die Behandlung derselben, die mehr auf lebendigem Begriff als auf einem vorher ange-nommenen Grundsatze beruhte. Manchmal machen seine Anordnungen den Eindruck des kleinlichen Zwanges, wie wenn er bei der Errichtimg der Feueranstalten den Obrigkeiten befiehlt, die ge-fhrlichen Feuerstellen abzuschaffen, wo es an Steinen fehlt, sie mit einer leimenen Wand in ntiger Hhe zu umziehen und die von oben herabhngenden Hrden ab-nehmen zu lassen; sollte ein Beamter dies versumen, so soll er gehalten sein, den ent-stehenden Schaden zu ersetzen; wer durch Verwahrlosung eine Feuersbrunst veran-lat, der soll mit Staupenschlag angesehen werden. In diesem Stile wird femer das Abreien der Stroh- und Schindeldcher in den Stdten, das Anschaffen von Feuerhaken und Spritzen, das Aufstellen der Wachtmannfchaften eingeschrft; berall ist die genaueste Anweisung mit ernster Bedrohung verbunden. Dabei aber kann man nicht leugnen, da die Sache von groer staatswirtschaftlicher Bedeutung war. Der mhsam erworbene Besitz der Kultur, den die menschlichen Wohnungen aus-machen und enthalten, mu vor der verderblichen Gewalt der Elemente soviel wie mglich geschtzt werden. Sollten dann alle Vorkehrungen erfolglos bleiben, so sorgt man wenigstens dafr, da nicht der einzelne zugrunde gehe. Die Anordnungen, die Friedrich Wilhelm zu gegenseitiger Versicherung aufstellte, gehren zu den ersten in ihrer Art und enthalten die fr die Sache wesentlichen Bestimmungen. Nach allen Seiten hin bte er diese frsorgende Aufmerksamkeit aus. Den Ge-fundheitsmtern, die er einrichtete, schreibt man zu, da durch ihre Vorkehrungen ansteckende Krankheiten abgewendet worden seien; seine Almosenmter suchten die private Wohlttigkeit mit dem Willen der Menschen oder ohne denselben zu dem unumgnglich Erforderlichen herbeizuziehen. Aus dem Standpunkte, den er einmal eingenommen, erklrt sich, wie er die Wissenschaften ansah. Man drfte zwar nicht glauben, da das einmal Gegrndete unter seiner Regierung zurckgegangen sei; an den Universitten wirkte eine Anzahl ausgezeichneter Professoren (wie Heineccius, Bhmer, Ludewig); die Gesellschaft der Wissenschaften besa in Pott einen der grten Chemiker des Jahrhunderts, in Frisch einen Philologen von seltenem Umfang des Wissens; aber nichts hatte sich Gunst und Frderung zu versprechen, als was zu dem ffentlichen Nutzen beitrug, und zwar dem unmittelbaren, wie ihn der König verstand. Bei der Gesellschaft der Wissen-schaften schuf er ein neues Institut fr medizinisch-chirnrgische Studien, das der Armee erheblichen Vorteil geschaffen hat; an der Universitt Halle stiftete er, einen in diesen Zeiten fter vorgetragenen Wunsch erfllend, eine besondere Professur in konomie-, 1 Randentscheidungen, vom tat. margo = der Rand.

7. Quellenlesebuch - S. 112

1916 - Leipzig : Hirt
112 18. Vorrede u. Erstes Kapitel aus Friedrichs des Groen Geschichte des Siebenj. Krieges. Renitierenden sinden wir die vornehmsten Geschlechter: sie lieen sich ihren Lehns-kanon jedesmal abpfnden, aber ohne alle Bitterkeit, auf die beste Manier. ber-Haupt htten nur die Edelleute widerstreben knnen. Diese aber erfllten das Heer, welches ihnen eine ihrem angeborenen Sinn entsprechende Lebensform darbot; sie konnten sich nicht emstlich gegen eine Verfassung des Landes auflehnen, durch welche die Kriegsmacht, der sie mit Stolz angehrten, allein erhalten wurde. Wenn man fragt, ob der Staat, wie er nunmehr erschien, die einfache Verwirk-lichung des als notwendig Begriffenen, die nur so und nicht anders mgliche Aus-fhrung der ursprnglichen Idee gewesen sei, so mchte ich das nicht bejahen; es ist unleugbar, da sich Konsumtionssteuer, Bewirtschaftung der Domnen, die Be-waffnung selbst htte noch anders einrichten lassen; aber jeder Versuch dieser Art war gescheitert. Dann war in der Mitte der widereinander streitenden Elemente dieser energische Geist erschienen, der den allgemeinen Zweck, den mchtigen Nachbarn ein auf sich selbst beruhendes unangreifbares Staatswesen entgegenzusetzen, in bestimmter Form anschaute, die Mittel, ihn zu erreichen, mit dem treffenden Blicke des Genius erkannte und ohne alle Rckficht durchfhrte. 18. Vorrede und Erstes Kapitel aus Friedrichs des Groen Geschichte des Siebenjhrigen Krieges. Ins Deutsche bertragen von Heinrich Merkens. (Wrzburg 1874, A. Stubers Buchhandlung.) Von den beiden Kriegen, die wir in Schlesien und Bhmen gefhrt haben, hatte ich eine Schilderung verfat; es war dies das Werk eines jungen Menschen und eine Folge jener Schreibsucht, die in Europa eine Art von ansteckender Krankheit geworden ist. Seit dem Frieden von 1746 hatte ich auf Geschichtschreibung verzichtet, denn die politischen Hndel, wenn sie zu nichts führen, verdienen ebensowenig Beachtung, als die kleinen Znkereien der Gesellschaft, und einige Mitteilungen der die innere Verwaltung eines Staates liefern noch keinen gengenden Stoff fr ein Geschichts werk. Aber der im Jahre 1756 ausgebrochene Krieg nderte meinen Entschlu; denn er war mit solcher Geschicklichkeit und List vorbereitet worden, und die Zahl der uns bekriegenden Feinde war den preuischen Streitkrften so berlegen, ba ein so wichtiger Gegenstanb mir nicht unwert erschien, der Nachwelt berliefert zu werben. Zu biesem Zwecke machte ich mir nach jedem Felbzuge Auszeichnungen der die Ereignisse, die er zur Folge gehabt, und die mir noch frisch im Gedchtnisse waren; ba aber dtefe Tatsachen in so enger Verbindung mit meiner Politik stauben, sah ich mich gezwungen, biefe in meinen Plan mit hereinzuziehen. Bei Abfassung bieses Werkes habe ich zwei Hauptgegenstnde im Auge gehabt: Erstens der Nachwelt zu beweisen und unwidersprechlich darzutun, da es nicht von mir abgehangen, diesen Krieg zu vermeiden, und da die Ehre und die Wohlfahrt des Staats mich daran gehindert haben, auf den Frieden unter andern Bedingungen einzugehen, als unter denen er geschlossen worden ist. Zweitens die militrischen Operationen mit aller mir mglichen Klarheit und Przision darzustellen, um eine authentische Schilderung aller vorteilhaften und unvorteilhaften Lagen zu liefern,

8. Quellenlesebuch - S. 115

1916 - Leipzig : Hirt
18. Vorrede u. Erstes Kapitel aus Friedrichs des Groen Geschichte des Siebenj. Krieges. 115 Erstes Kapitel. Der Friede, dessen Europa sich erfreute, gestattete allen Mchten, ihre Aufmerk-samkeit den innern Angelegenheiten ihrer Staaten zuzuwenden. Der König fing damit an, da er die eingeschlichenen Mibruche der Staatsverwaltung abstellte. Er sorgte fr Vermehrung der Staatseinknfte mittelst neuer Auflagen; er bemhte sich, die Kriegszucht zu befestigen, die Festungen zu vervollkommnen und fr seine Armee Vorrte von allen Waffengattungen und aller Art Material, wovon in einem Kriege so erstaunlich viel verbraucht wird, anzuschaffen. Die unter der vorigen Regierung schlecht verwaltete Rechtspflege, die sehr ungerecht geworden war, erforderte besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Das Volk hatte sich gewhnt, die Gesetze zu umgehen, schamlos trieben die Advokaten ihren Handel mit Treu und Glauben; man brauchte nur reich zu sein, um einen Proze zu gewinnen, und arm, um ihn zu verlieren. Da diese Mibruche tglich unertrglicher wurden, war eine Reform durchaus notwendig, sowohl im Personal der Richter, Advokaten und Sachwalter, als in der Gesetzgebung selbst, die klarer gemacht und besonders von den Frmlichkeiten befreit werden mute, die, ohne die Sache selbst zu berhren, das Gerichtsverfahren nur in die Lnge zogen. Diese Arbeit bertrug der König seinem Grokanzler Cocceji. Dieser war ein Mann von biederm und geradem Charakter, dessen Tugend und Rechtschaffenheit der besten Zeit der Rmischen Republik wrdig gewesen. Gelehrt und helldenkend, schien er, wie Tribonian^, zum Gesetzgeber und Wohltter der Menschen geboren zu sein. Dieser wackere Rechtsgelehrte unterzog sich der schwierigen und delikaten Arbeit mit solchem Eifer, da nach einer anhaltenden Arbeit von einem Jahre alle obern Gerichtshfe von den Personen, die ihnen zur Schaude gereichten, gereinigt und mit tugendhaften Mnnern besetzt waren. Das neue Gesetzbuch fr alle Provinzen des preuischen Staates ward vollendet und nach Genehmigung der Stnde eingefhrt2. Man suchte sogar fr die Zukunft zu sorgen. Da nmlich die Erfahrung 1 Verf. des Rmischen Rechts corpus iuris unter dem ostrmischen Kaiser Justinian (6.Jahrh.). ^ In der Kabinettsorder vom 31.Dezember 1746 befiehlt der König, statt des blo zur Justizverzgerung und zu Schikanen fhrenden ungewissen und unordentlich kompli-zierten rmischen Rechts ein lediglich auf Vernunft und Landesverfassung gegrndetes beut sches allgemeines Landrecht abzufassen". Das Ergebnis war das in den Jahren 17461751 ausgefhrte Projekt des Corporis Juris Fridericiani, das ist, Sr. Knigl. Majestt in Preußen in der Vernunft und Landesverfassung gegrndetes Landrecht". Der erste Teil behandelt das Personenrecht, der zweite das Sachrecht; ein dritter, der das Vertragsrecht umfassen sollte, ist nicht erschienen, und leider auch Coccejis Manuskript bis auf ein geringes Fragment der das Eherecht verloren gegangen. Der Siebenjhrige Krieg unterbrach die gesetzgeberischen Bestrebungen des Knigs; auerdem besaen Coccejis Nachfolger das Vertrauen Friebrichs nicht in dem Mae wie Cocceji. 1755 wrbe bei schlesische Justizminister v. Cramer nach Berlin berufen; dieser legte noch in bemselben Jahre sein Projekt eines revibierten Codicis Fridericiani vor, nach dem der Richter von Amts wegen bei jebem Rechtsstreite die erheblichen Tatsachen untersuchen, und keine Zwischenerkenntnisse mehr der die Beweislast, sondern nur ein endgltiges Urteil der den Streit selbst erlassen sollte. Doch kam es frs erste nicht zur Durchfhrung. Erst den Schlu seines Lebens krnte Friedrich der Groe mit der groartigen Schpfung des preuischen Lanbrechts. Am 6. und 14. April 1780 wurde dieses gewaltige Werk dem zum Grokanzler ernannten Cramer bertragen; am 1. Juni 1794 gewann es Gesetzeskraft. Obgleich erst nach dem Tode des groen Knigs vollendet, ist es doch ganz und gar von dem freisinnigen Geist seines Urhebers getragen. M i r a b e a u, der in seiner Schrift der die preuische Monarchie so gern und so schonungslos die Schwchen des damaligen preuischen Staatswesens aufdeckte, spricht ohne Rckhalt dem preuischen Landrecht den Ruhm zu, da es in seinen gesetzgeberischen Grundlagen dem brigen Europa mindestens um hundert Jahre vorausgeeilt sei. 8*

9. Quellenlesebuch - S. 124

1916 - Leipzig : Hirt
124 20. Die Bedeutung der Stdteordnung fr das Emporblhen der Städte. genau; Zimmermann wurde nach seiner Audienz von dem gleichzeitig empfangenen Generalstabsarzt Schmucker darauf aufmerksam gemacht, da er unerhrterweise vor Seiner Majestt gestikuliert habe. Friedrich liebte es, sagt der Akademiker Thiebault, bei diesen Unterredungen den König anscheinend zu vergessen, allerdings immer mit dem geheimen Vorbehalt, da der ihm Gegenberstehende den König nicht der-gessen werde. Als 1781 in Schmiedeberg die schleichen Kaufleute seine Vorschlge zur Hebung ihres Leinenhandels als undurchfhrbar bezeichneten, erwiderte er: 9tu, nu, es sind nur so Ideen, die ich habe, Sie mssen das freilich besser der-stehen, ich komme zu Ihnen in die Schule." Auf ihre Bitte um Verbesserung der Landstraen antwortete er lchelnd: Ich werde Ihre Befehle respektieren, ich bin darum da." Fremde wie Laveaux fanden, da in Preußen das Volk in gewisser Beziehung sich grerer Freiheit erfreue, als in andern, an sich minder despotisch regierten Staaten, wo man gleichwohl die Minister, die Sekretre, die Kammerdiener usw. zu frchten habe; in Berlin frchte das Volk nur den König, und so bestehe zwischen allen Ein-wohnem von Berlin eine brgerliche Gleichheit, die den gesellschaftlichen Verkehr hier sehr angenehm mache; ohne den anmalichen Dnkel des Beamtentums suche der Minister sein Ansehen vielmehr durch Verbindlichkeit und Leutseligkeit zu er-hhen. Der Minister wisse im Grunde nur zu gut, wie wenig er eigentlich gelte. Wir drfen hinzusetzen, da die Minister, ja die Beamten insgemein dies nicht blo wuten, sondern auch peinlich empfanden. 20. Die Bedeutung der Stdteordnung fr das Emporblhen der Städte. Von E. Petersilie (Entstehung und Bedeutung der Preuischen Stdteordnung". Leipzig 1908, Drrsche Buchhandlung). Hundert Jahre sind nunmehr (19. Nov. 1908) seit dem Erla der Stdteordnung verflossen. In dieser langen Zeit haben die Städte zeigen knnen, ob sie vermochten, das ihnen einst geschenkte Vertrauen zu rechtfertigen. Sie haben es gerechtfertigt. Freilich einen oft mhsamen Weg haben sie zurcklegen mssen, ehe sie die Hhe erreichen konnten, auf der sie heute stehen. Wegesanfang und heutigen Standpunkt wollen wir mit zwei Beispielen bezeichnen. Ms erstes eine Beschreibung unsrer Reichshauptstadt Berlin aus dem Jahre 1808; sie mag uns ein Bild von dem Zustande geben, in dem sich die Städte befanden, als der Selbstverwaltung ihr Wohl und ihre Frderung anvertraut wurde. Die Schilderung stammt ans der Feder eines hhern Beamten der damaligen Zeit; es wird uns fast schwer, an ihre Unparteilichkeit zu glauben, wenn wir lesen: Dem Reisenden, der durch den mrkischen Sand nach der Stadt herangezogen ist, kommt nahe an der Barriere ein pestilenzialischer Geruch entgegen, denn die Berliner laden allen ihren Unrat nahe vor den Toren ab. Hat man im Tore die unleidliche Revision der Akzisebeamten berstanden und dem wachthabenden Offizier

10. Quellenlesebuch - S. 125

1916 - Leipzig : Hirt
20. Die Bedeutung der Stdteordnung fr das Emporblhen der Städte. 125 seine hundert Fragen beantwortet, damit er die ffentliche Neugier befriedige, so sieht man sich in die Mitte rmlicher Htten, Wiesen und Felder versetzt, es wre denn, man passierte in die Tore der Friedrichstadt ein; oft sieht man aber nichts, denn der kleinste Zephir erregt einen so unertrglichen Staub, da man die Augen fest zudrcken mu". Schlimm ist es auch um Straenpflaster und Straenreinigung bestellt. In die Rinnsteine leert man allen Unrat der Kche aus und wirft krepierte Haustiere hinein, die einen unleidlichen Gestank verbreiten. Hat es geregnet, so werden die Kothaufen in den Straen zusammengeworfen, und da diese oft Tag und Nacht auf den Abholer warten mssen, so kann man es im Finstem sehr leicht versehen, hinein zu geraten und bis an die Knie verunreinigt zu werden." Was brauchen wir erst solchem Zustande gegenber ein Gegenbeispiel aus der Neuzeit anzufhren? Jede groe, jede kleine Stadt knnten wir nennen; noch besser aber etwa auf das glnzende Bild hinweisen, das sich bot, als die deutschen Städte zum ersten Male im Jahre 1903 auf ihrer Stdteausstellung in Dresden es unter-uommen hatten, auf engen Raum zusammengedrngt zu zeigen, welch groer Leistungen sie fhig feien. Gewi zu dieser Hhe sind die Städte nicht lediglich vermge ihrer Selbstverwaltung emporgeklommen. Eine Reihe andrer Grnde hat dazu mitgewirkt und ihren Ausstieg veranlat. Vor allem war es die auch aus der Stein-Harden-bergschen Zeit stammende Freiheit im Wirtschaftsleben, die jetzt in kaum ge-ahnter Weise neue Krfte entfaltete. Aber femer mute noch die preuische Gro-tat der Grndung des Zollvereins hinzukommen, durch die erst dem Handel die Bahn freigemacht wurde. Vergegenwrtigen wir uns den Stand der Dinge am Beginn des vergangenen Jahrhunderts auf Grund einer Schilderung Friedrich Lifts. Sie ist ein Einzelton aus einem Notruf, den im Jahre 1819 die in Frankfurt a. M. zur Ostermesse versammelten deutschen Kaufleute an die deutsche Bundes-Versammlung gehen lieen und deren Wortfhrer der fr Deutschlands nationale Gre glhende Mann war: 38 Zoll- und Mautlinien in Deutschland lhmen den Verkehr im Innern und bringen ungefhr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes Glied des menschlichen Krpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein andres berfliee. Um von Hamburg nach sterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal Durchgangszon zu bezahlen. Wer aber das Unglck hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder vier Staaten zusammenstoen, der verlebt sein ganzes Leben mitten unter feindlich gesinnten Zllnern und Mautnern; der hat kein Vaterland. Trostlos ist dieser Zustand fr Männer, die wirken und handeln mchten; mit neidischen Blicken sehen sie hinber der den Rhein, wo ein groes Volk vom Kanal bis an das Mittellndische Meer, vom Rhein bis an die Pyrenen, von der Grenze Hollands bis Italien auf freien Flssen und offenen Landstraen Handel treibt, ohne einem Mautner zu begegnen." Jetzt, als am Neujahrstage 1835 die Zollschranken fielen und hiermit der erste Grundstein zu unjerrn Deutschen Reich gelegt ward, da erst konnte deutscher Handel sich entfalten, da erst konnte das Gewerbe vllig seine alten Fesseln abwerfen, da erst konnten die deutschen Städte wieder zu festen Mittelpunkten in dem neugeeinten Wirtschaftsgebiete werden, wie sie es einst in den Tagen des Mittelalters gewesen
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