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§ 133. Die Mahlzeiten.
c) die cena, Hauptmahlzeit, meist zwischen 3 und 5 Uhr (daher Abendmahlzeit). Zu frühe Mahlzeiten (convivia de die) wurden getadelt, weil dadurch der Tag und die Arbeit abgekürzt wurde. Die neunte Stunde war die gewöhnlichste (Cic. ad fam. 9, 26: accubueram hora nona). Schwelger speisten bis in die Nacht (Hör. Od. 3-, 21, 23: vivaeque producent lucernae, dum rediens fugat astra Phoebus; vgl. Cic. Cat. mai. 14, 46). Die zu frühen Mahlzeiten nennen die Römer auch convivia (epulae, cenae) tempestiva, d. i. zeitige (Cic. Mur. 6, 13; Arcli. 6, 13; ad Attic. 9, 13 und Tac. ann. 11, 37 u. ö.). Teile des Mahles. Die cena hatte drei Teile: den Yortisch (gustatio, gustus, Verkostung, pro-mulsis, weil das mulsum, mit Honig gemischter Avein, gekostet wurde), die eigentliche Mahlzeit (cena im engeren Sinne) und den Nachtisch (mensae secundae).
Was die Speisen betrifft, so genofs man bei der promnlsis die Efslust erregenden Gerichte, wie Schnecken (cochlea), Austern (ostrea) und andere Schaltiere mit Fischbrühe (garum), Eier {ab ovo. Ygl. Cic. ad fam. 9, 20; Hör. sat. 2, 4, 12). Dazu kam Salat (lactuca) und öfters der obengenannte Meth. Der Haupttisch hatte ursprünglich nur zwei, später drei bis sieben Gänge (fercula), worauf den Göttern (Laren) libiert und mola salsa geopfert wurde. Den Schlufs machte der Nachtisch, bestehend in Backwerk (bellaria), eingemachten Früchten, Käse mit Wein und besonders Äpfel. Daher ab ovo usque ad mala {Hör. sat. 1, 3, 6). Siehe Nahrung § 134.
2. Man speiste, als die Sitten einfacher waren, natürlich im Atrium. Mit zunehmender Verfeinerung hatte jedes vornehmere Haus eigene Speisesäle (triclinia, oeci). Die Speisetische waren meist viereckig, aber nur von drei Seiten mit Sophas (lecti) umgeben, woher der Name triclinium, (— mit 3 xxivcu oder lecti versehen) für Speisetisch und nachher für Speisesaal kommt. Jedes der 3 Lager war für 3 Personen bestimmt; die vierte Seite offen, um die Speisen auftragen zu können. Die lecti triclinares waren Lagergestelle, die je an dem einen (linken) Kopfende eine ansteigende Lehne hatten. Über dem Gfestelle lagen Polster (tori) und (oft kostbare, purpurne) Decken (vestes stragulae). Tom Morgenlande kam die Sitte, dafs die Männer bei Tische halb lagen (accumbere, discumbere, accubare), d. h. jeder Tischgenosse hatte auf seinem Platze des lectus zur Linken ein Polster (pulvinus), auf welches er sich halb liegend lehnte. Die Plätze an einem Triklinium hatten verschiedenen Rang und auch die 3 lecti selbst; unter diesen war der lectus medius (Fig. 54) der angesehenste, der imus der niedrigste. Auf dem lectus medius war wiederum der mit 3 bezeichnete (gewöhnlich locus consularis geheifsen) der
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§ 133. Die Mahlzeiten.
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Ehrenplatz; nächst ihm lag auf dem imus der Wirt (liospes). Der Konsul vermochte dort leicht Meldungen entgegenzunehmen, Befehle zu erteilen und Unterschriften auszufertigen. Neben dem Wirt auf dem imus safs meist seine Frau und ein Kind. Ygl. die 9 Plätze in der Schilderung der cena bei Horaz sat. 2, 2, 20 (Fig. 55).
Als in der Kaiserzeit die runden Speisetische (orbes) in Aufnahme kamen, hörte die bisherige Stellung der 3 lecti auf; man
Leb ne.
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bo Mensa.
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1 •auiprf
Consularis
Lectus medius.
Fig. 54. Grundrifs eines Triklinium.
Fundanius.
Viscus.
Yarius.
Porcius.
Nasidienus.
Nomendanus.
Fig. 55. Cena bei Horaz.
stellte vielmehr ein einziges halbkreisförmiges Speisesopha auf, das von seiner Form (C) den Namen sigma erhielt. Die Ehrensitze waren nun auf den beiden Eckplätzen (cornua) des Sigma, und zwai galt der Platz in dextro cornu als erster, der in sinistro cornu als zweiter Platz.
Mensa wird auch für Gang, Gericht gebraucht, z. B. mensa prima ; bis-
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§ 134. Die Nahrung.
weilen wurde der fertig gedeckte Tisch herein und vor die Gäste gestellt, und dann, wenn gegessen war, wieder weggetragen, woher die Ausdrücke entstanden: mensarn ponere für auftragen und mensam tollere, auferre, removere (Cic. in Pis. 27. Verg. Aen. 1, 216) für abtragen.
Tisch- und Tafeltücher (mantelia) finden wir erst seit den Kaisern, Servietten (mappae) schon etwas früher {Hör. sat. 2, 8, 63: Yarius inappa com-pescere risum vix poterat). Übrigens pflegte der Gast die Serviette mitzubringen und in ihr nahm er Speisen vom Nachtische und Gastgeschenke (di6 bekannten xenia) mit sich nach Hause. Bei Tische erschien man in der leichten farbigen vestis cenatoria (synthesis § 132) und statt des schweren calceus trug man Sandalen. — Als Efswerkzeuge gebrauchte man nur einen kleineren Löffel (cochlear) und einen gröfseren (ligula). Messer und Gabel brauchte der Römer nicht, da alle Speisen vom Vorschneider (scissor) zerlegt waren. Auf keinem Tische durfte das Salzfafs (salinum) fehlen, da die mola salsa zum Opfern nötig war (Hör. Od. 2, 16, 14: vivitur parvo bene, cui pa-ternum Splendet in mensa tenui salinum).
3. Trinkgelage (comissatio, von edo, gr. au[A-oaiov). Dieses ist verschieden von dem convivium oder der cena und sclilofs sich bisweilen an die Mahlzeiten an oder wurde besonders am späten Abend veranstaltet (Liv. 40, 7: quin comissatum ad fratrem imusp). A or dem Gelage salbte und bekränzte man sich, am liebsten mit Rosen, Lorbeer, Myrten, Epheu, Eppich etc. (coronae convivales) ; der Boden des Triklinium wurde mit Blumen bestreut, ein Trinkkönig (rex, magister oder arbiter bibendi, Cic. Cat. mai. 14, 46 und Hör. Od. 2, 7, 25) erwählt, welcher die Mischung des Aveines und die Zahl der zu trinkenden Cyathi bestimmte. Cicero beschreibt uns Yerr. 5, 11 eine_ solche comissatio, die Yerres in Sizilien hielt, und vergleicht das Ende derselben mit dem Schlachtfelde von Cannae. Man nannte dies Graeco more bibere, wobei man sich zutrank {bene tibi, bene te, vivas, Z°^P£) und die Gesundheit ausbrachte (sa-lutem propinare. Ygl. Cic. Yerr. 1, 27. Tusc. 1, 40). Würfelspiel, Gesang und Musik waren sehr oft mit diesen Gelagen verbunden.
§ 134. Die Nahrung.
a) Das Hauptnahrungsmittel und Nationalgericht der älteren Römer war der aus dem Weizen (far, ador) bereitete Mehlbrei (puls, pulmentum), der zugleich die Stelle des Brotes vertrat. Das Korn stampfte die Hausfrau oder der Knecht in einem Mörser; Müller und Bäcker kannte die alte Zeit nicht. Eigentliches Brot war erst seit 170 v. Chr. allgemein, in welchem Jahre die erste Bäckerzunft in Rom entstand. Man buck jetzt grobes Kleien- wie feines Weizenbrot (panis siligineus); ersteres (panis ater, cibarius und plebeius genannt) war das Brot der Armen und der Landleute.
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§ 13g. Die Sklaven und Freigelassenen.
I. Die gesamte familia rustica stand unter dem villicus oder actor, der. selber Sklave, die Bewirtschaftung überwachte und Rechnung dem Herrn oder dessen Bevollmächtigtem ablegte. Zunächst stehen also unter dem villicus die Arbeitsmeister (magistri operum), welche die einzelnen Zweige der Landwirtschaft leiten und beaufsichtigen. Dann folgen
a) Ackerbausklaven — für Feld-, Öl- und Weinbau: bubulci, aratores, lugani und operarii, die die einzelnen Hantierungen besorgen. Dann die factores beim Ölbau, torcularii und capulatores (Küfer); beim Weinbau der vinitor mit verschiedenen operarii (fossores, satores, putatores, vindemiatores, deren Namen die Arbeit andeuten).
b) die Hirten unter einem magister pecoris (es sind die armentarii, ca-prarii, opiliones, suarii etc.).
c) Sklaven für die Hof Wirtschaft (pastio villatica), nämlich für Obst- und Gemüsegärten: der hortulanus, arborator, olitor und topiarius (Kunstgärtner) ; für Bienenzucht (curator apiarii, mellarius), für Geflügel (curator aviarii, avtanus, columbarius etc.), für den Wildpark (vivarium, custos vivarii und venatores), der Wildschweine, Rehe, Hasen etc. enthielt; für die Fischzucht (die piscatores und ciquarii).
Ii. Die fanulia urbana oder städtische Dieneiischaft war bei dem Luxus der vornehmen Familien ebenfalls groß genug. Da gab es einen Verwalter (procurator), Haushofmeister (atriensis) für Verwaltung des Inventars; einen Thürhüter (ianitor, ostiarius), einen Diener zum Empfange der Gäste (servus ab hospitiis), einen für das Hausgeräte (a supellectile), für Efs- und Trinkgeschirr (ab auro escario, ab argento potorio), für Weinvorräte (cellarius, a vinis), Kunstsammlungen (a statuis, a tabulis, a pinacotheca), Gewänder (a veste) etc. Zur persönlichen Bedienung hatte der Herr einen Kammerdiener (cubicularius) und Pagen, die Herrin ihre Zofen, während die ornatores, tonsores, ornatrices, cinerarii die Toilette besorgten und wieder andere Dienerschaften beim Baden dienten. In der Küche schaltete ein Oberkoch (coquus) mit zahlreichem Hilfspersonal; ebenso dienten bei Tische eine ganze Klasse von eleganten Auf-wärtern (tricliniarii und ministri) unter einem besonderen Chef (tricliniarcha); auch der Truchsefs (dapifer), Vorschneider (scissor) und Mundschenk (pincerna, ad cyathum) fehlte nicht. Aufser dem Hause war die Herrschaft bedient von pedissequi und anteambulones, welche Dienste jedoch öfters die Klienten versahen; weiter kam ein nomenclator. Liefs sich der Herr (oder die Herrin) in der Sänfte (lectica) tragen, so thaten dies sechs bis acht lecticarii (meist Syrer oder Kappadoker) in glänzender Livree; noch gröfser war das Personal, wenn er fuhr. Aufserdem hatte der vornehme Herr eigene Boten (nuntii, tabellarii), Sekretäre (amanuenses, librarii), Vorleser (anagnostae), Bibliothekare und Abschreiber (bibliothecarii und antiquarii), Rechnungsführer (dispensaior) und Erzieher (litterati, paedagogi); auch der Arzt (medicus, chirurgus) fehlte nicht. Doch dies mag genügen, um uns einen Begriff von der Zahl und den Beschäftigungen der Sklaven zu geben. — Der leichteren Beaufsichtigung wegen zerfielen dieselben nach ihren Thätigkeiten in Klassen (decuriae), jede unter einem besonderen Aufseher, der selber Sklave oder Freigelassener w'ar. Dem Range nach standen die servi ordinarii am höchsten und unter ihnen waren wieder der procurator, dispensator und atriensis die vornehmsten. Die niedrigen Sklaven hiefsen servi vulgares.
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140. Reisen, Verkehrsmittel und Postwesen.
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Paulus fuhr von Rhegium in einem Tage nach Puteoli. — Vom Spätherbst bis etwa März war das Meer für die Schiffahrt geschlossen (mare clausum).
In Rom selbst war der Gebrauch des Wagens verboten, Frauen bisweilen gestattet, im Wagen nach den Theatern und Tempeln zu fahren; auch Priester, Triumphatoren und besonders die Vestalinnen, sowie Personen des kaiserlichen Hauses erhielten das Recht des Fahrens. Sonst vertrat die Sänfte den Wagen.
Wirtshäuser oder Hotels im heutigen Sinne, wo der Reisende Verpflegung' und Nachtquartier gefunden hätte, kannte man lange Zeit nicht. Das im Altertume geübte Gastrecht (ins hospitii) und die Gastfreundschaft ersetzte die Wirtshäuser. Denn das Gastrecht galt dem Römer noch heiliger und höher als die Pflicht gegen Verwandte und Klienten (Cic. div. in Caecil. 20, 66. pro Flacc. 20, 48). Die Gastfreundschaft, die zwei Familien oder Personen, oder auch zwei Gemeinden (hospitium publicum) oder eine Person mit einer Gemeinde gegenseitig schlossen, vererbte sich auf Kinder und Enkel, und als Zeichen derselben gab man sich eine tessera liospitalis, nämlich ein bestimmtes Zeichen zur Erkennung der geschlossenen Gastfreundschaft; oft wurde ein schriftlicher Gastvertrag geschlossen und derselbe durch Handschlag besiegelt (Liv. 30, 13: recordatio hospitii dextraeque
datae). Der hospes erhielt freie Wohnung, Unterhalt und beim Scheiden ein Gastgeschenk. Aber auch ohne förmliche Freundschaft fand der Fremde leicht Aufnahme. Vornehme Reisende pflegten wohl auch alles Notwendige und selbst Überflüssige an Reiseeffekten, als Zelte, Speisen, Aveine, Tafel- und Kochgeschirr und darum auch einen großen Trofs von Sklaven und Bagagewagen mit sich zu führen. Staatsbeamte übernachteten in den staatlichen Stationshäusern (mansiones), seit es solche gab. An den großen Heerstrafsen, wo reger Verkehr herrschte, schritt man allmählich dazu, Privathäuser zu Reiseherbergen (deversorium, taberna deversoria oder meritoria und caupona) einzurichten, deren innere Einrichtung freilich viel zu wünschen übrig liefs. Bereits trugen sie auch Schilde (ad ursum, ad aquilam, ad elephantum u. a., vgl. die Reisebeschreibung bei Hör. sat. 1, 5).
2. Die Post. Ein Institut zur Beförderung von Privatbriefen von Staatswegen, wie die Post seit dem 16. Jahrhundert, war im Alteitume nicht vorhanden. Während der Republik beförderten reiche Privatleute durch eigene Sklaven (tabellarii) ihre Briefe, während die Staatsbeamten in der Provinz oder in der Hauptstadt öffentliche Boten (tabellarii pubhci) als Staatskuriere benützten, um Depeschen zu befördern, oder sie hielten sich besondere Or-
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304 § 144. Bäder, Schauspiele, gesellige Spiele und Musik.
mit der Hauptstadt, um die Vorgänge hier zu erfahren. Briefträger waren die labellarii, teils privati, teils publici, natürlich Sklaven und zwar möglichst vertraute und zuverlässige. Vgl. Postwesen § 140.
C. Vergnügungen.
§ 144. Bäder, Schauspiele, gesellige Spiele und Musik.
1. Der Gebrauch der Bäder, deren Einrichtung wir § 12 beschrieben haben, teils des Klimas, teils der gymnastischen Übungen wegen notwendig, war durch Gewohnheit zum allgemeinen Bedürfnis und zu einem Hauptvergnügen geworden. Man ging ins Bad, um sich zu erholen, aus Weichlichkeit, um den behaglichen Müfsiggang zu pflegen und weil es Mode geworden. Denn die Bäder waren der Ort, wo die vornehme Welt zusammenkam, nicht nur um zu baden, sondern sich zu unterhalten. Weil die großen Thermen aufser den verschiedenartigsten Baderäumen Prachtsäle zu geselligen Zusammenkünften und Kunstgenüssen aller Art, Konversationszimmer (exedrae), Lesekabinete, Bibliotheken und Ballspielsäle (spliaeristeria) enthielten, so vertraten die Bäder unsere Gasthäuser, Museen und Konzertsäle. Denn Gast- oder Wirtshäuser, wohin man der geselligen Unterhaltung wegen gegangen wäre, kannten die Alten nicht. Id den Thermen lasen die Dichter und Literaten ihre neuesten Erzeugnisse vor oder liefsen sie durch Anagnosten vorlesen (recitare) und bald war in den Bädern alles heimisch, was der Grieche mit ct/poau.« bezeichnet: recitatio, decla-matio, schola (gelehrte Konferenz) und trieben sich lectores und declamatores in denselben umher. Aber nicht nur der Vornehme, sondern auch der Arme besuchte die Bäder; denn aufser den Privatbädern gab es große öffentliche Badeanstalten, wo der Arme nichts oder nur sehr wenig (einen quadrans = 3—4 Pfennige nach Hör. sat. 1, 3. 137) bezahlte. Balnea publica werden erst seit dem zweiten punischen Kriege erwähnt. Dann wurden sie bald zahlreich und verschwenderisch ausgestattet, indem man sie im Stile der griechischen Gymnasien (Tac. ann. 14, 27 nennt sie gymnasia) aufgeführt. Prächtige Säulen- und Baumhallen (porticus und platanones) waren mit den Thermen verbunden. — Der Römer badete in der Pegel täglich wenigstens einmal, meist in der achten oder neunten Stunde (2—3 Uhr Nachmittags), also vor der cena, aber auch schon Yormittags. — Unter den Badeorten ragte Baiae hervor.
2. Theater und Schauspiele aller Art. Wir fassen hier alle die § 122 genannten Spiele zusammen: Schauspiele im eigentlichen
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§ 144;, Bäder, Schauspiele, gesellige Spiele und Musik.
wovon 101 Tage auf das Theater, 64 auf den Cirkus und zehn auf das Amphitheater kamen. Septimius Severus liefs 202 n. Chr. 700 wilde Tiere in der Arena töten, darunter sehr seltene Stücke. — Zur sittlichen Verwilderung der römischen Bevölkerung haben die Spiele viel beigetragen.
„Es giebt keinen Ort in der Welt, der so viel Blutvergiefsen, so viele gräfs-liche Mordscenen geschaut hätte, als das Amphitheater, dessen Ruine als ein trauriger Leichenstein vieler Tausende in die Gegenwart hereinragt. Und welch eine wilde, wahnwitzige Lust hat auf jenen Sitzreihen geherrscht, wo eine gefühllose Menge dem verzweifelten Ringen und barbarischen Morden mit blutdürstiger Neugierde zuschaute!“ Und diesen blutigen Schlächtereien zwischen Menschen und Tieren sahen die Römer mit gröfserer Leidenschaft zu, als der gebildete Grieche den Darstellungen der grofsartigen Schöpfungen eines Aschylos und Sophokles!
3. Gesellschaftsspiele, a) Das Ballspiel (pila, ludus pilaruni) war in Rom nicht nur ein beliebtes Spiel der Jugend, sondern wurde auch von Erwachsenen (Cic. Arcb. 6, 13) teils auf dem Marsfelde, teils in eigenen Ballspielsälen der Bäder und Landhäuser gespielt. Man spielte zu zweien, dreien oder in gröfserer Gesellschaft, wobei man sich in zwei Parteien teilte. Beim trigon waren drei Personen im Triangel aufgestellt.
b) Das Würfelspiel (alea), dessen es zwei Arten gab: die tesserae, welche wie unsere Würfel sechsseitig waren und auf allen sechs Seiten Zeichen (1—6 Punkte) hatten. Die Würfel wurden mittelst eines Bechers (fritillus, ptjrgus) auf das Würfelbrett (tabula, alvens) geschüttet. Wenn beim Wurf die drei Sechs oben lagen, so war es der beste (venus, iactus venereus), wenn die drei Eins, der schlechteste Wurf (canis, canicula). Dieses Spiel wurde oft mit hohen Einsätzen gespielt und war als Hasardspiel verboten {Kor. Od. 3, 24. 58: seu malis vetita legibus alea). — Das zweite Würfelspiel war das mit vier Knöcheln (tali). Der talus hatte nur vier Seiten, die mit 1, 6, 3, 4 (oder entsprechenden Punkten)
bezeichnet waren. Hier war der beste Wurf (venus), wenn die
Würfel verschiedene Zahlen (1, 3, 4, 6), der schlechteste, wenn alle vier das Eins aufwiesen. — Das Würfelspiel war bei den
Römern sehr beliebt, namentlich nach den Gastmählern und bei den Comissationes.
c) Das Brettspiel, von dem die Römer ebenfalls zwei Arten kannten: den ludus latrunculorum, eine Art Schachspiel, und den ludus duodecim scriptorum. Das erste spielte man mit calculi (Steinen oder Figuren) auf einem Schachbrett (tabula latruncu-laria); der Sieger hiefs imperator. Das Spiel der duodecim scripta (so genannt, weil das Brett mit zwölf Linien bezeichnet war)
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§ 145. Die Zeiteinteilung.
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wurde mit zweifarbigen Steinen gespielt. Hier wurde immer gewürfelt, wer „fahren“ (vorrücken) durfte.
4. Musik und Gesang standen nicht so hoch als Yergnügungs-arten, wie im modernen Leben. Religiöser Gesang war ganz unbekannt und kam erst in Folge des durch die sibyllinischen Bücher eingeführten griechischen Ritus etwas in Aufnahme. Zu anderen Zwecken zu singen hatte für den anständigen Römer stets etwas Bedenkliches: es galt für leichtfertig. Einen Anlafs zu Gesangs- und Musikaufführungen boten die im letzten Jahrhunderte der Republik auf kommenden Gastmähler. Gesang mit Flötenbegleitung wurde allmählich bei den Symposien üblich; dann kamen eigene Lieder für Tafelgesänge mit Soli und Chören auf, und bald gab es keine Tafel mehr ohne Musikkapelle: es sind die symphonic/ci, musicarii u. a., die Konzerte gaben.
W ii linden reisende banger und Zithervirtuosen, Sängerinnen und Zither-opieleiinnen, meist aus dem Orient, wie denn auch die musikalischen Instrumente aus Griechenland kamen, nämlich die lyra (Leier), zur Begleitung lyrischer Gesänge geeignet, wozu man ursprünglich die Schilde der Schildkröte nahm. Sie hatte 4—15 Darmsaiten und wurde mit einem Stäbchen (plectrum) geschlagen. Abarten der lyra {Hör. Od. 1, 6, 10; testudo heifst sie Od. 1, 32, 14) sind die tieftönige barbitos (Hör. Od. 1, 32, 4) und die hochtönige sambuca. Nicht zu verwechseln mit der lyra ist die Zither (cithara, Hör. Od. 1. 15, 15 u. o. Verg. Aen. 6, 120). Sie hatte einen viereckigen, aus Holz oder Metall bestehenden Schallkasten und hatte am meisten Ähnlichkeit mit unserer Guitarre; sie Avurde entweder nur mit der Rechten mittelst des plectrum gespielt oder mit beiden Händen zugleich angeschlagen (— intus et foris canere bei Cic. Yerr. 1, 20). Sie hatte ungleich viele (3, 5, 7, 9) Saiten und eignete sich zur Begleitung von feierlichem Gesänge, wurde aber auch für sich allein gespielt (Der Spielende heifst citharista, die Spielende citharistria, und wer zugleich dazu sang cüharoedus, -a. Hör. A. P. 355.) Ein drittes Saiteninstrument war das psalterium, das die Form und Gröfse einer Harfe, aber einen Resonanzkasten wie die Zither (Guitarre) hatte. Der Spielende wird psaltes die Spielende psaltria genannt.
Zur Belustigung des niederen Volkes trieben sich Seiltänzer (funambulus), Equilibristen (petaurista), Zauberkünstler (praestigiator), Nachahmer von Vogelgesängen und Jongleurs aller Art in der Hauptstadt herum.
D. Die Berechnungen.
§ 145. a) Die Zeiteinteilung.
1. Der Is ame ,Iag‘ (dies = Licht) bezeichnet bei den Römern bald den natürlichen (naturalis), bald den bürgerlichen oder künstlichen (civilis) Tag. Der natürliche Tag richtete sich nach dem Sonnen-Auf- und Untergang, wie der Landmann zu allen Zeiten nach dem Tageslichte sich umsah. Jahrhundertelang rief in
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§ 129. Die Familie. Die Ehe.
voltus), Flötenspiel und Hochzeitsgesängen, in welchen namentlich der Ruf Talassio (talassio, talassio = dem Talassius, einem alten Hochzeitsgotte) wiederkehrte, zog man nach der Wohnung des Bräutigams, wo die Braut die Thürpfosten mit Öl bestrich und mit wollenen Binden umwand, sich dadurch in den Schutz des. Hauslaren stellend, und dann, um nicht den Fufs anzustofsen und so Anlafs zu einem bösen Omen zu geben, über die Thürschwelle ins Haus gehoben wurde. Im Atrium, wo der lectus oder torus genialis stand {Cic. Cluent. 5, 14. Hör. Ep. 1, 1, 87), betete sie zu den Oföttern um eine glückliche Ehe, und zündete, indem sie vom Bräutigam feierlich in die Gemeinschaft von Feuer und Aa asser (igni et aqua accipere, vgl. das Gegenteil igni et aqua interdicere), d. h. zur Teilnahme am häuslichen Leben und Gottesdienste aufgenommen wurde, mit einer aus Weifsclorn (spina alba) bestehenden Fackel das Herdfeuer an. Am Tage nach der Yer-mälung wurde von dem Ehepaar ein kleines Nachmahl (repotia. Hör. sat. 2, 2, 60: ille repotia, natales aliosve clierum festos ce-lebrat) gegeben, wobei die junge matrona zum erstenmale in der faltenreichen Stola der verheirateten Frauen erschien und den Göttern des neuen Hauses ihr erstes Opfer darbrachte.
Was die Stellung betrifft, welche die Frau im römischen Familienleben einnahm, so war diese wenigstens bis in die Zeit der Bürgerkriege eine viel würdigere, als diejenige der griechischen und orientalischen Frauen. Bei dem hohen Familiensinne des Römers in der giiten Zeit und dem patriarchalischen Zuge, der sein Haus beherrschte, hatte die Hausfrau (matrona, mater familias) eine sehr geachtete und selbständige Stellung im Hause; von jener sklavischen Erniedrigung der Frauen, selbst in Griechenland, weifs man in Rom nichts, vielmehr grenzte die Hochachtung, welche man der Matrone hier erwies, an Ehrfurcht, was wiederum wohlthätig auf die Heilighaltung der Ehe zurückwirkte. Strenge Zucht und Sitte zeichnete in dieser Hinsicht die römische Familie aus und Sittsamkeit wurde von der Gattin unbedingt verlangt. Die ,mater familias1 gebietet im Hause, leitet Erziehung und Unterricht der Kinder, besorgt das Hauswesen, spinnt und webt (vgl. Lucretia bei Liv. 1, 57), ist aber von gewissen knechtlichen Arbeiten, wie Mahlen und Kochen, befreit; sie nimmt auch am häuslichen Mahle teil, wobei sie aber sitzt. Im ganzen ist sie auf den engen Kreis ihres Hauses angewiesen, denn ein freies Hinaustreten ins öffentliche Leben galt für unpassend. Erschien sie in der Öffentlichkeit, was nur mit Wissen des Mannes und in Begleitung geschah, so machte alles der Matrone Platz; im Hause wurde sie mit dem stolzen Namen ,domina‘ angeredet. — Die Frau blieb immer Herrin ihres in die Ehe gebrachten Vermögens; war es bedeutend, so liefs sie es durch einen besonderen procurator verwalten (Cic. Caecin. 5, 14). Der Würde der Ehe wegen sah man eine ziveite Verheiratung nicht gerne. Ehescheidung war lange in Rom höchst selten; als erste Scheidung wird die des Sp. Carvilitis 234
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§ 133. Die Mahlzeiten.
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Endlich fehlte der Fächer (flabellum) aus Pfauenfedern oder dünnen Holzstäbchen und der Sonnenschirm (iimbella) nicht, wozu dann noch mancherlei Goldschmuck (ornamenta midiebria) an Eingen, Nadeln, Ohrgehängen, Hals- und Armbändern kam.
3. Die Stoffe der Kleider. A\ olle (lana) und Linnen (linteum) waren bis zur Kaiserzeit die vorherrschenden Stoffe. Bei der grofs-artigen Schafzucht im alten Italien mufste die Wolle ein Haupthandelsprodukt sein. Am gesuchtesten war die apulische Wolle. Diesem Stoffe zunächst steht die Leinwand, die eine reiche Industrie erzeugt hatte; denn die Alten trieben ausgedehnten Flachsbau (hnum) und lieferten in ihren Fabriken verschiedene "Sorten von Linnen und die Leinwand verdrängte teilweise die Wolle. Für die Toga blieb der Wollenstoff vorherrschend, wie es für die lunika gegen Ende der Republik die Leinwand war. Sodann fand diese ihre Verwendung zu Tisch- (mappae), Taschen- (sudaria) und Handtüchern (mantelia), zu Frauenmänteln u. a. Die feinste Leinwand war der ägyptische byssus. Baumwolle (gossypium, car-basus) hatten die Römer in den asiatischen Kriegen seit 190 v. Chr. kennen gelernt. Seidene (vestes holosericae) und halbseidene Gewänder (vestes suhsericae) trugen seit dem letzten Jahrhundert der Republik die Frauen; Kaiser schritten gegen den Gebrauch seidener Männerkleider ein *. Ziegenhaar verwendete man nur zu groben Mänteln, Decken und Filzschuhen.
§ 133. Die Mahlzeiten.
1. Arten und Tageszeiten derselben. Der Römer kannte zwar nur eine eigentliche Mahlzeit, das Hauptmahl am Nachmittag. Doch können wir der Übersicht wegen folgende Mahlzeiten unterscheiden.
a) Ientaculum (iantaculum, ientare, vom Sanskr. yantar, sich sättigen) ist ein Morgenimbifs nach dem Aufstehen. Man genofs Brot und Salz oder in Wein getauchtes Brot, getrocknete Trauben, Käse, Oliven, Milch etc.
b) Das prandium (vom clor. ~oav = -pein Gabelfrühstück um unsere Mittagszeit, d. i. um die sechste Stunde (hora sexta) der Römer. Dieses zweite Frühstück bestand entweder in kalten oder in warmen Speisen. Auf das prandium folgte die Mittags-iuhe (meridiatio); um die neunte Stunde (3 Uhr) ging man ins Bad und dann folgte
be)tccij Seide, benannt nach dem Namen des Seidenwurms, der chinesisch Sse, koreanisch Sir heifst, woraus die Griechen aiqp bildeten. Seres heilst Seidenhändler, ist also ein kaufmännischer Ausdruck.
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