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1. Meister Bindewald als Bürger - S. 17

1912 - Dresden : Köhler
17 Gesetzliche Erben (s. verwandtschaftstafel) erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924), also Rinder, Enkel und Urenkel des Erblassers,^) zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1925, 1), also G e s ch w i st e r des Erb- lassers, Geschwisterkinder (Neffe und Nichte),- dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (8 1926, 1) also Onkel, Tante, Vetter und Lase (= Cousin und Cousine) ,- vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großonkel und -tante) (§ 1928, 1); fünfter Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die ent- fernteren Voreltern des Erblassers und deren Ab- kömmlinge (§ 1929, 1). Soweit die Verwandtschaft nachweisbar ist, soweit reicht das Erbrecht. Sind keine verwandten vorhanden, so erbt der Ziskus des Bundesstaates, in dem der Erblasser staatsangehörig ist, möglicherweise das Reich. Der überlebende Ehegatte erbt mit den Erben erster Ordnung ein viertel des Nachlasses, mit Eltern und Groß- eltern die Hälfte. Sind weder Erben 1. oder 2. oder 3. Ordnung, noch Großeltern vorhanden, so erbt er alles (8 1951). 1. „Vas Erbrecht ist bei Rramers leicht anzuwenden, von den Itc. 160.—, die noch auf der Sparkasse stehen, erbt die Iran nach dem Gesetz % — Nl. 40.—. Der Nest geht zu gleichen Teilen unter die 5 Rinder, also erhält jedes In. 24.— als Erbe des Vaters." 2. „U)ie ist es," fragte Lindewald, „wenn ein Inann außer seiner Zrau zwei Söhne und die drei Rinder seines verstorbenen Sohnes hinterläßt?" „Sie denken an Lergers. Nun, da erhält die Zrau, die mit Erben erster Ordnung zusammenkommt, % der In. 12 000.—, die der Inann hinterließ — In. 3000.—. Jeder Sohn empfängt den 3. Teil der In. 9000.— = In. 3000.—. von den In. 3000.— 0 Wenn es sich um die Erbschaft der Mutter oder deren verwandte handelt, kommen auch außereheliche Rinder neben den ehelichen als Erben erster Ordnung in §rage. Ein außereheliches Rind beerbt seinen Vater oder dessen verwandte nicht, es sei denn, daß sich der Vater mit der Mutter verheiratet (legitimiertes Rind), ven erbberechtigten Abkömmlingen stehen an Rindes Statt Angenommene gleich. Zür ein verstorbenes Rind treten dessen Abkömmlinge als Erben ein. Meister Bindewald als Bürger. Gewerbl. Uusg. f. Preußen. 2

2. Meister Bindewald als Bürger - S. 134

1912 - Dresden : Köhler
134 stuf den Binnenwasserstraßen schwimmt somit % der gesamten bewegten Gütermenge. In seinen Eisenbahnen von 57 125 km Länge hat das deutsche Volk l7 Milliarden, auf l km etwa Itc. 289 000.— angelegt. Der mustergültige deutsche Po st verkehr nahm eine ebenso glänzende Entwicklung. Der 5 e e v e r k e h r (ohne Kriegsschiffe) in deutschen Häfen stieg seit 1873 von 48 004 angekommenen Schiffen mit 6% Millionen Reg.-Eons bis 1909 auf 109 525 Schiffe mit 28% Millionen Reg.-Tons und 1873 von 46 683 abgegangenen Schiffen mit 4 Millionen Reg.-Tons bis 1909 auf 110 236 Schiffe mit 29 Millionen Reg.-Tons. Den Kaiser-Wilhelm-Kanal durchfuhren 1896 20 000 Schiffe mit 1 % Millionen Reg.-Tons, 1910 43 328 Schiffe mit 7% Millionen. Aufgabe: Warum darfst du auf dein Vaterland stolz sein? Nachdem Professor Ulbricht die nachfolgende Tabelle (5. 124) verteilt und besprochen hatte, schloß er mit den Worten: Deutscher, sei stolz auf dein Vaterland! Die Verfassung des Deutschen Reichs. Um 1. Januar 1871 traten Lagern, Württemberg, Laden und Hessen dem- Norddeutschen Lunde bei, der unter Preußens Oberhoheit 1866 gegründet worden war. So erweiterte sich dieser Bund durch den deutsch-französischen Krieg zum deutschen Naiser- reich (Lundesstaat). Oie Bundesverfassung wurde, ohne wesent- lich geändert zu werden, zur Neichsverfassung (16. 4. 1871). In ihren 14 Abschnitten und 78 Artikeln umfaßt sie: I. Bundesgebiet,- Ii. Reichsgesehgebung,' Iii. Bundesrat,' Iv. Prä- sidium,' V. Reichstag,- Vi. Zoll- und Handelswesen,' Vii. Eisenbahnwesen,' Viii. Post- und Telegraphenwesen,' Ix. Marine und Schiffahrt,' X. Konsulat- wesen,- Xi. Reichs-Kriegswesen,' Xii. Reichsfinanzen,' Xiii. Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen,' Xiv. Allgemeine Bestimmungen. Der Kaiser. Artikel 11. Das Präsidium des Lundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reiches ist die Zustim- mung des Bundesrates erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt.. 12. Dem Kaiser steht es zu, den Bundesrat und den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen.

3. Meister Bindewald als Bürger - S. 207

1912 - Dresden : Köhler
207 Mein lehler Wille. Lei der Vergänglichkeit alles Irdischen bestimme ich hiermit letztwillig folgendes: Zu meinen Erben ernenne ich 1. meine Ehefrau Christine Alma geb. Müller in Breslau, 2. meine Tochter Margarete Alma verehl. Bäckermeister Säuber- lich geb. Schulze in Liegnitz, Z. meinen Sohn, den Nlempnergesellen Friedrich August Schulze in Breslau, und zwar sollen meine Ehefrau, die das dereinst von mir hinterlassene ver- mögen hat miterwerben helfen, ®/8 meines Nachlasses, meine vorgenannten Ninder ®/8 desselben, mithin den Pflichtteil erhalten, hierbei ordne ich an, datz der meiner Tochter zugewendete Pflichtteil vorbehaltsgut sein und des- halb der Verwaltung sowie Nutznietzung ihres Ehemannes, des Bäckermeisters Ernst Friedrich Säuberlich in Liegnitz, entzogen sein soll. Meinem Sohn Friedrich Ludwig Schulze, Kaufmann in New Port in Amerika, entziehe ich jedwedes Erbrecht, insbesondere auch den Pflicht- teil, weil er sich leider einem ehrlosen Lebenswandel hingibt. Meine Ehefrau hat meinem langjährigen Werkführer Ernst Tüchtig ein Vermächtnis von 500 Mark auszuzahlen. Sollte meine Ehefrau vor mir sterben, so sollen meinen Nachlatz meine beiden Kinder Margarete Alma Säuberlich und Friedrich August Schulze je zur Hälfte erhalten, hierbei auch ein jedes von ihnen gehalten sein, ein Vermächtnis von 250 Mark meinem wsrkführer Ernst Tüchtig aus- zuzählen,- es soll auch der dann meiner Tochter zufallende Erbteil deren vorbehaltsgut sein. Ebenso hat für diesen Fall die völlige Enterbung meines Sohnes Friedrich Ludwig zu gelten. Breslau, am 1. Dezember 1911. Friedrich Wilhelm Schulze, Klempnermeister.

4. Meister Bindewald als Bürger - S. 11

1912 - Dresden : Köhler
11 Die Eintragungen werden in dem Amtsblatt bekannt gemacht. Jedermann darf in das Register einsehen und Abschriften (auch beglaubigte) verlangen. Iv. Die Ehescheidung. §8 1564—1587. Die Ehe wird ausgelöst durch den Tod und durch Wieder- verheiratung im Zalle der Todeserklärung des einen Ehegatten. Geschieden wird sie durch richterliches Urteil. Die Lcheidungs- gründe beruhen ans einem verschulden eines Ehegatten (§§ 1565 bis 1567: Ehebruch, Lebensnachstellung, böswillige verlassung). Aber auch schwere Verfehlungen, die eine tiefe Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse bedingen, z. B. ehrloses und unsittliches Verhalten, grobe Mißhandlung (§ 1568), Trunksucht, verbrechen, die mit Zuchthaus bestraft werden, können eine Scheidung der Ehe herbeiführen. Wenn ein Ehegatte während der Ehe drei Jahre unheilbarer Geisteskrankheit verfallen ist, kann der andere Teil auf Scheidung klagen (§ 1569). Jeder Klage auf Scheidung muß ein vom Kläger beantragter Sühnetermin voraus- gegangen sein. Anstatt auf Scheidung, kann auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft geklagt werden, wenn z. 23. die Kirche, wie die katholische, die Scheidung nicht zuläßt. Der schuldige Teil muß für den Unterhalt des anderen Ehe- gatten, soweit erforderlich, sorgen (§ 1578). Wer für nicht schuldig erkannt wurde, erhält die Kinder. Sind beide Teile schuldig, so erhält die §rau für gewöhnlich die Töchter und die noch nicht 6 Jahre alten Kinder, der Vater dagegen die Söhne. Der allein für schuldig erklärten §rau kann der Mann untersagen, daß sie seinen Namen weiterführt. Die Ehe ist verboten zwischen verwandten in gerader Linie (Abkömmlingen), zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern sowie zwischen verschwägerten in gerader Linie, z. B. zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter, zwischen Stiefvater und Stieftochter (8 1310). Inzucht. Anmerkung: Oie Aufgaben zum 1. bis 6. Abschnitt befinden sich am Schluß des 6. Abschnittes.

5. Meister Bindewald als Bürger - S. 168

1912 - Dresden : Köhler
168 „Er besucht erst die Marineschule und die Marineakademie." Dann wird er Leutnant zur See, dann Oberleutnant, Kapitän- leutnant, Korvetten-, Fregattenkapitän, Rapitän zur See, Rontre- admiral, Vizeadmiral und dann steigt man zum Admiral auf. Der Großadmiral ist der Generalfeldmarschall zu Wasser?) Bum! Bum! dröhnten die Schiffskanonen über die weiß- schäumenden Wogen des mäßig bewegten Meeres. „Sehen Sie, jetzt gibt der Flaggoffizier ein Signal! Oer Groß- admiral ist mit an Bord, das erkennt man an der Flagge. Sie schwenken nordwärts." So lange sie konnten, verfolgten die Augen der Reisenden die stolzen Schiffe. „Was kostet wohl ein solches Riesenschiff?" „So an 40—50 Millionen Mark." „Und wieviel Mann sind auf ihm?" „800—1000 Mann." Wilhelm schätzte den Wert der Flotte in Millionen ab. Er dachte an die vielen Steuerzahler, die diese Summen im vaterlande aufzubringen hatten, an seines Vaters Steuerzettel. Er hatte halblaut gerechnet. „Lassen Sie das man gut sein", sagte der Erklärer von vorhin. „Oie meisten der Millionen stecken in deutschen Arbeitertaschen: Bergleute, die das deutsche Erz in der Tiefe deutscher Berge brechen, deutsche Hüttenleute, die es in Nickelstahl verwandelten, deutsche Werftarbeiter und viele Hunderttausende deutsche Fabrikarbeiter, die alle an den Schiffsteilen mitgearbeitet haben." „Wissen Sie, was ein einziger scharfer Schuß kostet? viele 1000 Mark. Wir feuern auch nur selten einen ab, nur wenn ein hoher Offizier seine Prüfung macht. Beruhigen Sie sich, lieber Schlesier, bis jetzt hat jeder deutsche scharfe Schuß gesessen!" Diese Tatsache ist weltbekannt — auch eine Art Friedensengel. ver nach Ostindien bestimmte Dampfer der „hapag" lief schon nach 2 Tagen in den Vorhafen der an bebauten Hügeln gelegenen großen Handelsstadt Le Havre an. Wilhelm verließ das Stück Deutsch- land, das ihn bis hierher getragen hatte. Er sah die Stadt an, probierte die französische Rüche und wunderte sich über den billigen *) *) Die Stellungen entsprechen der Reihe nach dem Leutnant, Oberleut- nant, Hauptmann, Major, Oberstleutnant, Oberst, Generalmajor, General- leutnant und kommandierenden General des Landheeres.

6. Meister Bindewald als Bürger - S. 157

1912 - Dresden : Köhler
157 (Er mietete ein Boot und liefe sich durch die vielen Häsen rudern. Staunend und immer mehr erstaunend, hatte er erst an den hafenkundigen Mann viele Zragen gerichtet. Aber als immer mehr Riesenschiffe und schier unendliche 7 Stock hohe Speicher vor ihm standen, als er hörte, wie viel eins der vielen Schiffe tragen konnte, als er an alle die Summen dachte, die das kostete — da wurde er stumm------so reich, so groß hatte er sich sein deutsches Vaterland nicht gedacht. Am nächsten Tage sah er sich nach Arbeit um. wer kann seine Zreude beschreiben, als er gleich am zweiten Tage Gelegen- heit fand, an der Innenausstattung eines der großen Passagier- dampfer mitschaffen zu dürfen, bei der es eine für den Laien kaum begreifliche Menge Tischlerarbeiten gibt. Anders war die Arbeit, anders der Betrieb, anders waren die meist ernsten, meist unzufriedenen Arbeiter. Es dauerte doch einige Monate, ehe er das Neue, was von ihm verlangt wurde, mit größerer Gewandtheit fertig brachte. Dann aber erkannte ein Werkmeister seine Geschicklichkeit und verwandte ihn für die feineren Arbeiten. Sein Lohn war viel höher, als er ihn je früher gehabt hatte. Es blieb etwas übrig, trotzdem alles, wohnen, Essen, Trinken usw. teurer war. Nur langsam erschlossen sich ihm die norddeutschen Genossen. Da sah Wilhelm zum ersten Male so recht, was Großstadtswohnungs- elend bedeutet. Er besuchte auf dem Heimweg den einen, der ihm von seinen Rindern erzählt hatte. „Oas ist das Traurige unserer Lage," meinte der ernste Mann, „daß wir in jungen Jahren schon das höchste Maß von Lohn haben, wir gründen eine Zamilie. Mit jedem Jahre wachsen die Anforde- rungen — unser Lohn aber bleibt derselbe. Bei jedem noch so kleinen Beamten steigt das Gehalt, bei uns bleibt es sich immer gleich. Oie verwünschte Gleichmacherei ist doch der T o d des eigent- lichen Lebens." wer jetzt Wilhelms sonst so fröhliches Gesicht gesehen hätte, wäre erschrocken vor dem Ernst, den die tiefe senkrechte Zalte auf seiner Stirn verriet. hier in der beschränkten Großstadtwohnung mit der leidenden Zrau und den blassen Rindern sah er e i n Bild des Handwerker- daseins — und in seinem Geiste sah er ein a n d e r e s : ein eigenes kleines Haus mit einen: Gärtchen hinter der Werkstatt, in dem der
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