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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 116

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 116 — Einwohner auf 1 qkm Hessen-Nassau..... Rheinprovinz und Hohenzollern Westfalen....... Hannover........ Schleswig-Holstein..... 15700 28000 20200 38500 18800 2220 7190 4125 2942 1619 142 256 204 76 85 § 86. Die Verwaltung im Königreich Preußen. Preußen ist nach der Verfassung vom 31. Januar 1850 eine konstitutionelle Monarchie, d. h. ein Staat mit einem Herrscher, dessen Gewalt durch die Rechte der Volksvertretung beschränkt wird. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Ihm allein steht die vollziehende Gewalt, d. h. die Ausführung der Gesetze, zu. Er ernennt die Minister und die übrigen Staatsbeamten und hat das Recht, Titel, Orden und andere Auszeichnungen zu verleihen. Alle Regierungs- Handlungen des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Die gesetzgebende Gewalt teilt der Köuig mit der Volksvertretung, dem Landtag, der aus dem Herrenhaus und dem Hause der Abgeordneten besteht. Das Herrenhaus wird gebildet aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus zahlreichen erblichen Mitgliedern des hohen Adels, aus den Vertretern der großen Städte und der Universitäten und den vom König auf Lebenszeit berufenen Männern. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden vom Volke auf 5 Jahre gewählt. Die Wahl ist mittelbar oder indirekt. Die Wahlberechtigten wählen zunächst die Wahlmänner und diese dann den Abgeordneten. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages erforderlich. Die höchste Behörde des Landes ist das Staats Ministerium. Es besteht aus 10 Abteilungen, nämlich aus den Ministerien der aus- wärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, des Innern ^Verwaltung und Polizei), der Justiz, der Landwirtschaft, des Kriegswesens, des Handels, der öffentlichen Arbeiten (Staatsbauten und Eisenbahnen) und des König- lichen Hauses. Der Staat wird in 12 Provinzen eingeteilt, diese zerfallen in 34 Regierungsbezirke. Letztere teilt man in Kreise ein, deren jeder eine Anzahl Gemeinden umfaßt. Große Städte bilden Kreise für sich, Stadtkreise. An der Spitze der Provinz steht der Oberpräsident, dem der Provinziallandtag zur Seite gestellt ist. Dieser wird aus den Abge- ordneten der Provinz gebildet. Die Provinz verwaltet gewisse An- gelegenheiten, z. B. Wegebau, Armenwesen, Blinden-, Taubstummen-

2. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 247

1887 - Leipzig : Kesselring
Deutschland seit 1815. 247 und in ihm durch den Zusammensto der beiden Hanptmchle des West-ns (Frankreich und England) mit der Hauptmacht des Ostens lruland) bte Gefahr eines Weltkrieges in die Nhe gerckt. Nur sterreich sah sich tu jenem zur Besetzung der Donaufrstentmer veranlat, während Preußen ^^Obgle^ Preußen an dem Krimkrieg keinen Anteil genommen Preußen, hatte, wurde es auf seinen Antrag doch schlielich zu den Pariser Friedens-Verhandlungen (Mrz 1856) hinzugezogen. Dadurch toatd von neuem dit Eifersucht sterreichs geweckt. Als dagegen letzteres drei ^ahre spater durch die Niederlagen im Krieg gegen Sardinien (1859) bedroht war, zgerte der Primregent Wilhelm von Preußen (der seit Oktober 1857 bte Regentschaft fr seinen erkrankten Bruder fhrte) ntcht, Oftemtch _ als deutsche Macht durch Mobilisierung der preuischen Armee unterstutzen zu wollen. Osterreich aber zog es vor, unter Verztcht auf bte Lombarde: Frieden mit Sardinien zu schlieen. , Die durch die Ereignisse von 1859 angebahnte Einigung Italiens (S. 274) verfehlte ihre Wirkung auf Deutschland nicht. Bereits im September 1859 entstand hier der Nationalverein, welcher unser Vaterland nach dem Programme der kleindeutschen" Partei von Frankfurt gestalten wollte. Diesen Bestrebungen stellten die Anhnger sterreichs den grodeutschen Reformverein gegenber, welcher in Wort und Schrift fr das Verbleiben des Kaiserstaates im Deutschen Bunde thtig war. In sterreich machte den Staatsmnnern der schlimme Zustand sterreich, der Finanzen und der Streit mit Ungarn, welches eine selbstndige Stellung und seine Verfassung von 1848 beanspruchte, fortwhrend viel zu schaffen. Einen einheitlichen, festgeschlossenen Gesamtstaat (sterreich-Ungarn) zu bilben, gelang nicht. Auch erregte das mit dem Papst geschlossene Konkorbat (18. August 1855), woburch das ganze Unterrichts-Wesen in die Hnbe der katholischen Geistlichkeit kam und bte Protestanten sich vielfach beeintrchtigt fhlen muten, nicht blo unter den letzteren, fonbcrn auch unter den Katholiken groen Ansto. An Unzufriedenheit im Kaiserstaat an der Donau fehlte es bhet: nicht In Preußen war inzwischen ein noch viel schlimmerer Konflikt aus- Preußen, gebrochen. König Wilhelm I., welcher feinem am 2. Januar 1861 verstorbenen Bruder auf dem Thron gefolgt war, hatte die Uberzeugung, da Preußen nur dann zu feiner ihm gebhrenben Stellung gelangen knne, wenn es der eine groe Kriegsmacht verfge. Darum verlangte er eine Reorganisation des Heeres, durch welche besten Friebensstrke erhht, die aktive Dienstzeit ausgebehnt, bagegen die in der Lanbwehr verkrzt werben sollte. Aber der Sanbtag wollte die dazu ntigen Mehrausgaben nicht bewilligen, und ba der König fest blieb, fo folgte Ministerium auf Ministerium, Kammerauflfimg auf Kammerauflofung. Am 25. September 1862 berief Wilhelm I. den bisherigen Gesanbten in Paris, Otto v. Bismarck, zum Ministerprsidenten, der während seiner diplomatischen v. Bismarck Laufbahn dieselben Anschauungen wie der König gewonnen hatte. Bei 1862. Antritt feines Amtes htte v. Bismarck sich gern mit den Abgeordneten in Einklang gefetzt, aber das gesteigerte Mitrauen lie feinen Patriotismus vielen als Junkertum, feine Energie als berhebung erscheinen. Und fo blieb ein weiteres nicht brig, als die neue Heereseinrichtung ohne die

3. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 250

1887 - Leipzig : Kesselring
250 Neue Geschichte. wrtiges, Heerwesen und Finanzen) wurde ein aus drei Mitgliedern be-stehendes Reichsministerium gewhlt. Freiherr von Beust wurde zum Reichs-kanzler ernannt. Die Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten steht ferner den aus dem cis- und transleilhanischen Parlament berufenen Delegationen" zu. Durch diese Organisation trat sterreich wieder in die Reihe der konstitutionellen Staaten (die Verfassung von 1849 war 1865 suspendiert worden) und errang im Laufe der nchsten Jahre weitere ver-fassungsmige Freiheiten. Damit aber vertrug sich das 1855 mit dem Papst abgeschlossene Konkordat um so weniger, als jener durch das Vatikanische Konzil (S. 274) fr unfehlbar" erklrt worden war. Das Konkordat wurde daher, seitens sterreichs seit 1867 schon vielfach beschrnkt, im Jahre 1874 durch die sogenannten konfessionellen Gesetze" aufgehoben. 3. Deutfchland feit 1870. Nachdem die Reichstage und Zoll-Parlamente von 1868, 1869 und 1870 den inneren Ausbau des Norddeutschen Bundes gefrdert und eine Reihe wohlthtiger Gesetze und Einrichtungen geschaffen hatten1, ward auch der weitere Ausbau nach auen durch eine Macht herbeigefhrt, die es zunchst auf Zertrmmerung des bisher Erreichten abgesehen hatte. Um Rache fr Sadowa" zu nehmen und zugleich das verlorene prestige" der grande nation'1 wiederherzustellen, erklrte Frankreich Deutsch- auf Grund einer mutwillig herbeigesuchten Ursache der hohenzollerschen franzsischer Thronkandidatur am 19. Juli 1870 an Preußen den Krieg, indem 187071 e seine eigene Schlagfertigkeit berschtzte und auf einen Zwiespalt in Deutschland, mindestens aber auf die Neutralitt der Sdstaaten rechnete. Indes diese Rechnung erwies sich als trgerisch. Der norddeutsche Reichstag bewilligte sofort die von der Regierung geforderten 360 Millionen Mark zu Kriegszwecken, und Sddeutfchland blieb seinem in den Allianzvertrgen gegebenen Wort treu. Von den Ufern der Memel bis zum Rhein, von der Knigsau bis zu den Alpen herrschte derselbe Gedanke, derselbe Wille: Abrechnung zu halten mit dem anmaenden Nachbar und das Schwert nicht eher niederzulegen, als bis derselbe gedemtigt fei. Und was die Begeisterung ersehnt, das ward durch der deutschen Heere Mut und Kriegstchtigkeit zur That und zur Wahrheit. Binnen sechs Monaten ward in diesem Kriege ohne gleichen die gesamte Wehrkraft des grten Militrstaates gebrochen und sein Kaisertum gestrzt; 156 Gefechte, 17 Schlachten waren geliefert, 26 feste Pltze genommen, 3 groe Heere zur bergabe gezwungen, ein viertes auf schweizerischen Boden gedrngt, 385 000 Mann, darunter 11860 Offiziere, zu Gefangenen gemacht, 6700 Geschtze, 600000 Gewehre und 120 Adler oder Fahnen erbeutet. Aber von all den glnzenben Erfolgen bieses ruhmreichen Krieges, durch welchen zwei uns durch franzsische Raublust entrissene Provinzen, Elsa und Lothringen, dem deutschen Vaterlande wiedergewonnen i Von Gesetzen, welche der norddeutsche Reichstag zu stnde brachte, seien hervorgehoben: Beseitigung des Pazwanges, Einfhrung der Freizgikeit, die Gewerbeordnung, das Handelsgesetzbuch iu Verbindung mit dem Oberhandels-gericht in Leipzig, die Wechselordnung, die Gesetze der den Untersttzungswohnsitz und der die Gleichberechtigung der Konfessionen; serner die Errichtung vieler Bundeskonsulate, den Abschlu weitreichender Postvertrge und die Ausstellung eine neuen Zolltarifs.

4. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 265

1887 - Leipzig : Kesselring
Holland, Belgien und Schweiz seit 1815. 265 von 1830 innere Wirren aus. In den einzelnen Kantonen bten dort von Alters fyer gewisse Geschlechter einen vorwiegenden Einflu aus und dieses P atriziat suchte die verschobenen Gebietsteile des Landes mglichst Patriziat, auseinander zu halten, um sich durch solche Zerrissenheit in seiner einflureichen Stellung zu behaupten. Infolge beffen regte sich berall, namentlich in dem gebildeten Mittelstnde, der Geist der Unzusriebeuheit, und die Vorgnge in Paris beschleunigten auch hier den Ausbruch der Bewegung. Dieselbe vollzog sich meist ohne Blutvergieen, nur in Bern und Neue Kan-Basel1 kam es zu.einigen Kmpfen. Fast in allen Kantonen wurden tonver-hieraus 18301831 nderungen der Kantonverfassungen im Sinne der sassungen. Volkspartei vorgenommen. Anla zu weiteren Verwickelungen und Kmpfen gab erst die am 13. Januar 1841 von der Regierung verfgte Aufhebung smtlicher Klster im Aargau. Dieses Vorgehen rief in den katholischen Kantonen groe Aargau Erbitterung hervor. Letztere verbanben sich, sieben an der Zahl (Luzern, 1841. Schwyz, Uri, Unterwalben, Zug, Freiburg und Wallis), strzten in Luzern die liberale Regierung und zogen die Jesuiten (1844) herbei. Dagegen vereinigten sich die Radikalen der brigen Kantone zur Wiedervertreibung des Orbens. Jeboch schlug ein zu biesem Zweck gegen Luzern unternommener Freischarenzug (Marz 1845) fehl. Die sieben Kantone forberten nun Bestrafung der Freischrler, und ba ihnen nicht gewillfahrt wrbe, so schlssen sie (Juni 1845) einen Sonberbunb, um ihre Freiheit und ihre Gerecht- Sonder-same zu schtzen und Gewalt mit Gewalt zurckzuweisen." Die Tagsatzung2 bund dagegen verbot den Sonderbund und rief die brigen Kantone zum bewaff- 18i5-neten Einschreiten auf. Da die Sonderbndler, von auswrtigen Mchten mit Geld und Waffen untersttzt, dem Bundesbeschlu den Gehorsam verweigerten, so kam (Novem- Krieg der 1847) der Sonderbundkrieg" zum Ausbruch, der aber binnen 19 Tagen 1847. sein Ende erreichte und mit der vlligen Nieberlage der Sonberbndler schlo. Die besiegten Kantone muten die Kriegskosten bezahlen, liberale Regierungen einsetzen, den Sonderbunds auflsen und die Jesuiten verweisen. Hierauf erfolgte eine eingehende Revision der Bundesverfassung, Bundes-und 1848^ wurde der neue Bundesstaat der Schweizer Kantone" gegrndet. Verfassung An die Spitze desselben ward mit dem Sitze zu Bern ein bestndiger, aus 1848. ' sieben Gliedern bestehender Bundesrat gestellt; diesem stehen ein von den Kantonalregierungen" erwhlter Stnderat" (erste Kammer) und ein frei von dem ganzen Volk gewhlter Nationalrat" (zweite Kammer) zur Seite. An die Stelle dieser Verfassung ist 1874 eine abgenderte Bundesverfassung", namentlich in bezug auf die kirchlichen Verhltnisse, in Kraft getreten. 1 Der Kanton Basel ward 1833 in zwei Kantone geteilt: Basel-Stadt und Basel-Land. 2 Die sogenannte Tagsatzung, in deren Hnde seit 1815 die Bundesleitung lag, bestand aus den Abgeordneten der Kantone, die sich aller zwei Jahre in einem der Vororte" (Zrich, Bern, Luzern) versammelten; an die Stelleder Tagsatzung trat 1848 die Bundesversammlung" mit 2 Kammern. 5 In demselben Jahre ri sich der Kanton Neuenburg (S. 201) von Preußen los (S. 240), doch hat der König von Preußen erst 1857 aus das Schutzrecht der das genannte Frstentum verzichtet.

5. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 29

1887 - Leipzig : Kesselring
Einigungspunkte der Griechischen Staaten. 29 wurde bei den Thermopylen, im Herbst zu Delphi getagt. Die Versamm-lungen waren ffentlich; der Bundeseid verpflichtete die Mitglieder, keine Bundeseid. der Amphiktyonifchen Städte zu zerstren; keiner weder im Frieden, noch im Kriege das Quellwasfer abzuschneiden; an dem aber, der das gemeinsame Heiligtum beraube, Strafen zu den.". So geschah es, da Zwistigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten, Verletzungen des Vlkerrechts und namentlich Verschuldungen gegen den Tempel zu Delphi vor die Amphiktyonien kamen. Dem strafbaren Volk wurde eine Geldbue auferlegt und dieselbe verdoppelt, wenn sie nach ab-gelaufener Frist nicht bezahlt war. Der Amphiktyonenbund hatte anfangs Einflu in ganz Hellas; als aber grere Staaten entstanden, konnte er seinem Spruch gegen diese nicht Geltung verschaffen und verlor an Bedeutung. 14. Sparta und Athen. Von der Dorischen Wanderung bis )um Anfang der Perserkriege 1104 500. L Entwicklung der griechischen Staaten. bergang der patriarchalischen Knigs-Herrschaft zur Vorherrschaft (12.-6. Jahrh.) 2. Die Darier und Jonier; ihre Eigentmlichkeiten. 3. Das dorische Element vertreten durch Sparta, das ionische durch Athen. Lykurgs Gesetze (888) entznden Spartas kriegerischen Geist: Messenische Kriege; Spartas Hegemonie, Salons Gesetzgebung (594) weckt in Athen das Streben nach volkstmlicher Herrschaft; Vertreibung der Pisistratiden (510); Sieg der Demokratie durch Klisthenes (509). 1. Nach der Dorischen Wanderung blieben die griechischen Stmme in den eingenommenen Wohnsitzen und fingen an, sich staatlich auszubilden. Fast jede Stadt vertrat mit ihrem Gebiet einen eigenen Staat; nur Athen und Sparta umfaten schon frhzeitig grere Landschaften. Die Verfassung war in den einzelnen Staaten verschieden und erfuhr im Laufe der Zeit mancherlei bergnge, Mischungen und nderungen. Verande-Whrend der Heroenzeit war das patriarchalische Knigtum vor- rung der herrschend; seit dem 8. Jahrhundert jedoch traten an dessen Stelle meist Regie-republikanische Gemeinwesen. Der bergang geschah etwa in tungsform. folgender Weise. Auf das Knigtum folgte zunchst Aristokratie, wo die groen grundbesitzenden Herrengeschlechter die Regierung fhrten; dann artete diese Herrschaft zur Oligarchie aus, wo nur einzelne Vor-nehme das Staatsruder lenkten, und endlich entsprang daraus nach einer kurzen Tyrannis die Demokratie, wo alle freien und besitzenden Brger an der Herrschaft teilnahmen. Der Tyrann gelangte meist dadurch zur Alleinherrschaft, da er sich im Kampf gegen die Oligarchen an die Spitze des Volkes stellte und letzterem zum Siege verhalf. Fand aber das Volk die neue Herrschaft drckend, so strzte es den Wortbrchigen. 2. Unter den Hellenen ragen in dieser und noch mehr in der folgen- Charakter den Zeit zwei Stmme, die Dorier und die Jonier (S. 26), hervor. Die der Dorier Dorier waren ernst, streng, unbeugsam und hielten am Hergebrachten fest, und Zomer. Die Jonier waren heiter, umgnglich und geschmeidig, fr alles Neue empfnglich und der Vernderung geneigt. Bei den D o r i e r n blieb Ackerbau die Hauptbeschftigung; abgeschlossen gegen andere Völker, fhrten sie ein rauhes, kriegerisches Leben. Die Jonier trieben Schiffahrt und Handel,

6. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 217

1887 - Leipzig : Kesselring
Die franzsi sche Revolution und bic Koalitionskriege. 217 So fhrten denn berschuldung des Staates, Untchtigfeit der Regenten, Sittenverderbnis der hheren Stnde, Verlust der politischen Ehre, Verfall des Kirchen- und Staatswesens einerseits, und eine dasselbe unterwhlende Zeitphilosophie andererseits den endlichen Ausbruch der groen franzsischen Revolution herbei, die, wie ein brausender Orkan unseren Erdteil durchstrmend, das Alte und Abgelebte in Staat und Gemeinde niederwarf und freilich nicht ohne eine lange Kette von Greueln und blutigen Kriegen zeitgemere Einrichtungen und Formen in politischer und sozialer Hinsicht hervorrief. Ii. Erste Koalition gegen Frankreich 17921797; der Krieg von 1792 1795. 1. Beschwerde deutscher Fürsten der die franzsische Nationalversammlung. Teil-nhme an der unglcklichen Lage Ludwigs Xvi. Die Emigranten. Ludwigs Xvi. Flucht. Zusammenkunft in Pillnitz 17541. Kriegserklrung Frankreichs an fter-reich 1792 Bndnis zwischen Preußen und sterreich. Feldzug von 1792. Einfall der Verbndelen in Frankreich. Das Kriegsmanifest. Kanonade von Valmy. Rckzug der Preußen. Custine in Mainz und Frankfurt. Dumouriez^ Sieg bei Jemappes. Kriegserklrung des Deutschen Reiches. Rstungen der Franzosen. 2. Ludwigs Xvi. Hinrichtung. Pin als Haupt der ersten Koalition. Feldzug von 1793: Sieg der Verbndeten bei Neerwinden; Wiedereroberung von Mainz. Frank-reichs allgemeines Aufgebot. Zurckdrngen der Verbndeten. Feldzug von 1794: Schlachten bei Tournay und bei Fleurus; Kampf gegen Holland: Baiavische Repu- btik. Zurckgehen der Verbndeten der den Rhein. Friede zu Basel 1795. 1. Als am 4. August 1798 die franzsische Nationalversammlung die Aufhebung aller Feudalverhltiusse beschlo, sahen sich die deutschen Fürsten und Stnde, welche in dem damals franzsischen Elsa und Lothringen Besitzungen hatten, in ihren standesherrlichen Rechten verletzt. Die Betroffenen wandten sich mit einer Beschwerde an Kaiser und Reich, worauf Leopold Ii. (1790 1792) an den König von Frankreich ein Schreiben erlie, in welchem er die Aufrechthaltung der vertragsmigen Einrichtungen verlangte (Dezember 1790). Bald erregte jedoch vor allem die unglckliche Lage Ludwigs Xvi. die Teilnahme und Besorgnis der deutschen Fürsten, besonders des Kai-sers Leopold, seines Schwagers. Ihr Eifer fr die Sache des Knigs wurde noch gesteigert durch die Bitten und Vorstellungen der ausgewan-betten franzsischen Prinzen. die zu Koblenz ihr Hoflager hatten und den Einigungspunkt fr die brigen Ausgewanberten bitbeten. Diese meist abeligen Emigranten brngten auf bewaffnetes Einschreiten, und der Graf von Artois, des Knigs zweiter Bruder, ging wieberholt den Kaiser Leo-pold Ii. und den König Friedrich Wilhelm Ii. (17861797) von Preußen um Hilfe an. Als die Flucht des franzsischen Knigs (Juni 1791) mi- . lungen war, kamen beide Monarchen im August 1791 in Pillnitz1 bei dem Kurfrsten von Sachsen l Friedrich August Iii. 17631827) zusammen, wo sich auch Graf Artois einfand. Hier wurde die Erklrung abgegeben, die Lage Lndwigs Xvi. als einen Gegenstand des allgemeinen Interesses betrachten und mit der ntigen Truppenzahl dahin wirken zu wollen, da der König von Frankreich die Grundlagen einer monarchischen Regierung wieder befestigen knne." Bei dieser Erklrung hatte es vorlufig sein 1 Pillnitz, knigliches Lustschlo am rechten Elbufer, 8 Kilometer oberhalb Dresden.

7. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 241

1887 - Leipzig : Kesselring
D eutscher Befreiungskrieg 18131815. 241 Hamburg, Lbeck, Bremen, Frankfurt a. M.; spter kam noch dazu: 1 Landgrafschaft: Hessen-Homburgs. Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte waren folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die ge-meinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei welcher sterreich den Borsitz fhrt: sie hat ihren bestndigen Sitz zu Frankfurt a. M. Alle Bundesmitglieder versprechen, mit einander gegen jeden Angriff zu stehen und, wenn der "Bundestag Krieg erklrt, keine ein-fettige Unterhandlung mit dem Feinde anzuknpfen oder Frieden zu schlieen. Ebenso sollten sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden. Die christ-lichen Religionsparteien genieen gleiche Rechte. Wie eine bessere Stellung der Israeliten in brgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird die Bundes-Versammlung beraten. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort brger-lichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegs-dienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Die Bundesver-sammlung wird sich mit Abfassung gleichfrmiger Gesetze der die Prefreiheit, den Nachdruck, sowie der Handel und Verkehr zwischen den Bundes-staaten beschftigen. Der Bundestag wurde am 5. November 1816 erffnet. Die Schluakte von 1820 vollendete die Verfassung Deutschlands als Bundes-staat. Nach den Bestimmungen von 1821 und 1822 zerfiel das deutsche Bundesheer in 10 Armeekorps und zhlte 300000 Mann Der Bundesfeldherr war von der Bundesversammlung zu erwhlen und in Pflicht zu nehmen. 77. Deutschland seit 1815. I. Die ahre 1815-1851. 1. Deutschland 18151830. Heitiger Bund 1815. Die unbeschrnkte Monarchie. Metternich. Frstenkongresse. Deutsche Zustnde. Wartburgfest 1817. Kotzebues Ermordung 1619. System Metternichs. Preußen. Einige Mittel- und Kleinstaaten mit konstitutionellen Verfassungen. '2. Deutsch lan d 18301848. Die leitenden Ideen: Konstitutionen fr die Einzelstaaten und einheitlicher Bundes-staat. Verhalten des Bundestages. sterreich: Metternich unter Franz I. (f 1835) und Ferdinand I. 1835 - 1843. Preußen: Friedrich Wilhelm Iii bis 1840. Pro-vinzialstnde 1823. Zollverein 1834. Union. Klner Wirren. Friedrich Wilhelm Iv. 1840 1861. Sein Ziel. Widerstand sterreichs. Verbesserung der Bundeskriegs- 1 Die Linie Sachsen-Gotha starb 1825 aus, und in das Erbe teilten sich Koburg (fortan Sachsen-Koburg Gotha), Meiningen (fortan Sachsen-Meiningen-Hild-burghausen) und der Herzog von Hildburghausen, welcher Herzog von Sachsen-Attcnbmg wurde. Eine weitere Venninderung der Bundesstaaten erfolgte durch das Erlschen der Linien .Rthen (1847) und Bernburg (1863), so da der Herzog von Dessau alle Anhaltiuischen Lnder vereinigte. Die Fürsten von Hohen-zoll ern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen verzichteten 1849 zu grinsten der preuischen Hohenllen!, und im Mrz 1866 fiel die Landgrafschaft H ess en H omburg infolge des Todes des Landgrafen an das Groherzogtum Hessen-Daunstadt. Auerdem war 1864 der König von Dnemark infolge des Verlustes von Holstein mit Lauenburg ans der Zahl der deutschen Bundesglieder ausgeschieden, so da der Bund bei seiner Auflsung im Jahre 1866 nur noch 32 Glieder umfate. Spie u. Beriet, Weltgeschichte Iii. 5. Auflage. 16

8. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 242

1887 - Leipzig : Kesselring
242 Neue Geschichte. Verfassung; Errichtung neuer Bundesfestungen. Vereinigter Landtag Preuens 1847. 3. Deutschland 18481851. Revolution in Wien und Bertin. Nalioualver-sammlung in Frankfurt. Grundrechte. fterreich 18481849. Preußen. Nationalversammlung: Neichsverfassung. Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm Iv. 1849. Rckkehr zum Bundestag 1851. 1. Deutschland 18151830. Durch die franzsische Revolution und Napoleons Militrherrschaft waren auch die hchsten Schichten der Gesellschaft von harten Schicksalsschlgen heimgesucht worden. Eine tiefere Betrachtung der ganzen Bewegung von ihrer Quelle bis zu ihrer endlichen Beruhigung deutete auf das Walten einer hheren Macht hin, die jedes frevelhafte Trachten, jedes vermessene Selbstvertrauen zum Falle bringt. Religises Gefhl kehrte in die Herzen der Menschen zurck und bewirkte namentlich in den hheren Kreisen, da Frmmigkeit und christlicher Glaube ttift ebenso die Oberhand erlangten, wie frher Zweiselsucht, Unglaube und Freigeisterei. Durchdrungen von diesem Gefhl hatten die drei verbndeten Monarchen vor ihrem Abgang von Paris am 26. September 1815 den Heiliger Heiligen Bund geschlossen, worin sie versprachen, all ihrthun, sowohl Bund die Handlungen zwischen Regenten und Unterthanen wie zwischen Staaten 1815. unfo Staaten auf die Wahrheiten des Christentums grnben zu wollen." Mit Ausnahme Englanbs (S. 266), das sich entschulbigte, und des Papstes {. 271) und des Sultans (S. 255), die nicht ausgesorbert wrben, traten alle Mchte Europas (Frankreich erst 1818) dieser Heiligen Allianz" bei. Jnbem man aber dem Staatsleben eine christlich-religise Grunblage zu geben suchte, that man dem Christentum Gewalt an, ba man dasselbe Unbe- Zum Trger der monarchischen Form in mglichster Unbeschrnktheit schrnkte machte und nicht beachtete, ba die Religion des Evangeliums mit allen Monarchie. Staatsformen bestehen kann. Auch wrbe so weniger die christliche Moral, als die kirchliche Glubigkeit und uere Frmmigkeit gefrdert. Schon barum waren die Völker dem Heiligen Bunbe nicht gewogen, zumal dieser nicht einmal den Versuch zur Beseitigung von Einrichtungen machte, welche seiner Grunbibee wibersprachen, wie benn der Sklavenhandel und selbst das Unwesen der Afrikanischen Seeruberstaaten ungestrt sortbauern brsten. Noch mehr stieg die Abneigung gegen die heilige Allianz, als offen-Metternich, bar wrbe, da der sterreichische Staatsminister Fürst Metternich in dem Rat der verbndeten Fürsten einen berwiegenden Einflu ausbte. Metternich hatte schon während des Kampfes gegen Napoleon mit Sorge auf den nationalen Aufschwung und die Volkserhebung geblickt und sumte nun nicht, den Monarchen rckschrittliche Gesinnungen einzuimpfen, so ba sie nicht nur in den eigenen Staaten jeben Fortschritt bekmpften, sonbern auch in den benachbarten Lndern das Streben nach volkstmlichen Ver-sassungsformen unterbrckt wissen wollten. Der Heilige Bund wrbe daher durch Metternichs Einwirkung zur Hebung der absoluten Monarchie heran-gezogen und in ein Bollwerk gegen jede Bedrohung der Legitimitt ver-wandelt. Damit aber die Erinnerung an diese Prinzipien recht lebendig Fürsten- bleibe, so wurden von Zeit zu Zeit Frstenk ongresse (zu Aachen 1818, kongresse. Troppau ^ 1820, Laibach ^ 1821, Verona 1822) zusammenberusen, um die Mittel zu beraten, mit welchen das aufgestellte Ziel erreicht werden knne. i Troppau, Stadt in sterreichisch-Schlesien. Laibach, Hauptstadt von Jllyrien.

9. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 260

1887 - Leipzig : Kesselring
260 Neue Geschichte. Aufhebung Spanien geltende Salifche Gesetz auf, nach welchem der Thron nur in der des Sali- mnnlichen Linie sich vererbte, und stellte die weibliche Thronfolge wieder schen h^. Durch diese Anordnung verlor des Knigs Bruder, da Christine im Oktober 1830 eine Tochter, Jfabella, gebar, die Aussicht auf den Thron, und als Ferdinand Vii. 1833 starb, wurde die dreijhrige Jfabella, welche unter der Vormundschaft ihrer Mutter stand, als Knigin ausgerufen. Whrend der Regierung Ferdinands Vii. rissen sich auck (1819 Amerika- 1824) die spanischen Kolonien in Amerika (9 Millionen Quadratische Kilometer mit 13 Mill. Bewohnern) von Spanien los und grndeten selb-olomen. pnbigc Republiken-. Kaum hatte nach Ferdinands Vii. Tod die knigliche Witwe Christine fr Karlisten u. ihte Tochter Jfabella die Regentschaft angetreten, so rief die absolutistische Christinos Partei den Prinzen Don Karlos als König aus. Die krftigste Unter-183340. sttzung fand letzterer in den baskischen Provinzen, deren Einwohner fr die Herstellung des unbeschrnkten Knigtums stritten, während die Regentin, um ihrer Tochter den Thron zu sichern, durch knigliches Statut" eine freisinnige Verfassung (10. April 1834) darbot. Anfangs hatten die Anhnger der Regentin, die Christinos, wenig Espartero. Erfolg, bis zum Jahre 1835 General Espartero die Fhrung bernahm und der Sache der Knigin eine gnstige Wendung gab. Doch schwankte das Kriegsglck bis zum Jahre 1839, wo die Basken, unzufrieden mit der Schwche und Grausamkeit des Don Karlos, sich in Verhandlungen mit Espartero einlieen und nach Sicherstellung ihrer alten Lorrechte2 die Waffen niederlegten. Bald darauf sah sich die Regentin Christine, die sich wenig an die (1837) vereinbarte Verfassung kehrte, durch wiederholte Emprungen ge-ntigt, den soeben siegrch zurckgekehrten Espartero zum Ministerprsi-deuten zu ernennen (September 1840). Espartero Da. Christine, in ihrem Herrscherstolz gekrnkt, nach Frankreich gegangen Regent n?ar, wurde Espartero von den neuen Kortes (Mai 1841) zum Regenten 1841-43. von Spanien" ernannt. Trotz seiner Umsicht und Kraft konnte auch er nicht aller Beifall erlangen, und bald brachen Unruhen und Aufstnde aus. Narvaez Der General Narvaez rckte mit Truppen vor Madrid und nahm die 1843. Hauptstadt ein, während Espartero sich (Juli 1843) nach England flchtete. Im November lie Narvaez die 13 jhrige Jsabella fr volljhrig erklären Knigin und rief Christine an den Hof zurck. Die Verfassung von 1837 erlitt 1843. mancherlei Beschrnkungen zu gunsten der kniglichen Macht, und alle Auf-standsverfuche wurden mit gewaltsamer Hand unterdrckt. 2. Nach vielen Bemhungen gelang es im September 1851 der Hofpartei (Kamarilla), das Ministerium Narvaez zu strzen und die kniglichen Machtbefugnisse noch mehr zu steigern. Doch die Furcht vor 1 Es sind dies die Freistaaten: Mexiko, Guatemala, Kolumbia, Venezuela, Ekuador, Peru, Bolivia, Chile, Paraguay und Uruguay. Die westindischen Inseln Kuba und Portoriko gehren noch heute zu Spanien. 2 Aus Grund dieser Vorrechte, im Spanischen Faeros (vom lateinischen forum im Sinne von Gerichtsplatz") genannt, waren die Basken den spanischen Zollgesetzen nicht unterworfen, hielten ihre eigene Miliz und halten ein eigenes Gesetz buch u. s. w. Diese Vorrechte der Basken sind 1876 nach Niederwerfung des letzten Karlistenaufstandes unter Alfons Xii. (S. 262) aufgehoben worden.

10. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 280

1887 - Leipzig : Kesselring
280 Neue Geschichte. Innere Frieden zunchst durch innere Reformen das Reich wieder zu erbeben Reformen, und bte Verluste zu ersetzen. Um dies ungestrt vornehmen zu knnen rar**et bte freundschaftlichen Beziehungen zu den auswrtigen Machten wieder her. Seme wichtigste Maregel war dann bte Aufhebmtq iqri ^ Icm9en Vorarbeiten erschien am 3. Mrz 1861 das Kaiserliche Manifest, welches 23 Millionen Menschen bte Uei-hett ankndigte. Alexander Ii. wute jeden Widerstand gegen seinen Erlast wie derselbe namentlich von dem in seinen Einknften geschmlerten Adel qe-Ictftct wrbe, zu brechen, und bereits am 31. Dezember 1863 konnte das groe Werk als tnt ganzen durchgefhrt betrachtet werden. Weitere Reformen erstreckten sich auf das Militrwesen. Die Reichswehr" wrbe aufgelst, das stehende Heer zunchst vermindert und dann un Jahre 1873 die allgemeine Wehrpflicht eingefhrt. -Daran schlo sich eine Verbesserung des St euer Wesens. Die Steuer-frechett des Adels wurde aufgehoben. Erwhnenswert ist schlielich noch der Ausbau des Eisenbahn- und des Telegraphenwesens, wodurch Handel und Verkehr bedeutend gehoben wurden. Polen. Gegen die Provinz Polen, die Kaiser Nikolaus I. seit dem Jahre 1831 (S. 277) sehr hart behandelt hatte, schlug Alexander Ii. eine vershnliche Politik ein. Aber die Polen, welche nichts, gelernt und nichts vergessen hatten, hielten des Kaisers Nachsicht fr Schwche und begeisterten sich aufs neue fr die nie aufgegebene Hoffnung, ihr Vaterland in seiner ehemaligen Gre und Selbstndigkeit wieder aufrichten zu knnen. Rußland ant-tdpxtetc tnt Oktober 1861 mit Erklrung des Belagerungszustandes, und als hierdurch die Ruhe nicht hergestellt wurde, verschritt es (Januar 1863) zu einer gewaltsamen Rekrutenaushebung, welche vornehmlich die stdtische Bevlkerung als den Herd der Opposition treffen sollte. Sofort konstituierte sich das bisher geheime revolutionre Komitee zur provisorischen National-Versammlung" und scheuchte die besten Shne Polens in einen Vernichtungs-katnpf mit Rußland. Denn die Krfte waren zu ungleich. Whrend Polen Mangel an Waffen und Kriegsbedarf litt und feine' lndliche Bevlkerung der Bewegung nur geringen oder gar keinen Vorschub leistete, fhrten die Russen ungehindert Truppen auf Truppen heran, bis sie endlich im Herbste 1863 mit 200 000 Mann den Aufstand erstickten. Die Rdelsfhrer wurden gehenkt oder nach Sibirien verbannt, die Adeligen an Geld und Gtern gestraft,'die Bauern fr frei erklrt und auf Kosten der bisherigen Besitzer'mit Eigentum beschenkt. Abermals hatten die Polen die bittere Erfahrung gemacht, da bte Wieberherstellung ihres Reiches aus eigener Kraft erfolglos, bic tatkrftige Untersttzung von auen aber ein eitler Traum fei. Gebiets- . Un!er Alexander Ii. wurde eifrig an der Erweiterung der Grenzen erwei- "es russischen Reiches namentlich gen Osten gearbeitet, und man behielt die terungen. Mission Rnlanbs in Asten" wohl im Auge. Die Kmpfe gegen die kaukasischen Bergvlker wrben mit groem Nachbruck fortgesetzt, und endlich gelang es, den Tscherkessenhuptling Schamil, die Seele des Wider-standes des freien Bergvolkes, (September 1859) gefangen zu nehmen. Damit konnte die Unterwerfung des Kaukasus als abgeschlossen gelten. Ein noch bedeutenderer Gewinn war fr Rußland die Erwerbung des Amurlandes^ (1858) durch einen Vertrag mit China. Auch im Tief- 1 Amurland, das vom Flusse Amur seinen Namen trgt, bildet nunmehr * den sdstlichen Teil Sibiriens.
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