Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Abth. 1 - S. 193

1818 - Elberfeld : Büschler
Westfälischer Friede» ip3 Majestät, welche als ein«*' unsichtbare (Gewalt, durch den Glauben, das; die Würde des teutsiben Kaisers von Gott selbst, als göttliche Wohlth-at, abftamnie, — wie die Fürsten sich in mehreren Urkunden selber ausdrücken, — die Geister be- herrschte ; es war ferner die, auf die alten Sittel und Gewohnheiten sich stützende, ans dein Grund- wesen des Volkes hervorgewachsene Lehnsverfassung, die bei allen Mängeln doch ein festes Gewebe unr die Theile des Reiches schlang. Von der Urzeit des Volkes her war die Treue des Gefolges gegen seinen Kriegsfürsten, war die des Vasallen gegen seinen Lehnsherrn, ein heiliges Band, Und wenn/ gleichfalls nach der Väter Weise, der Fürst, die Großen und das Volk sich versammelten, später wenigstens der Kaiser mit den Reichsfürsten auf den Reichstagen zusammenkam, da wurde die Roth des Augenblicks durch schnellen Rathschluß, durch die Kraft des lebendigen Wortes und Blickes, ge- hoben, und, — von großem Gewicht war, — der Stolz der Fürsten, welcher vielleicht auch schon von Unabhängigkeit träumte, durch den An- blick und die Nahe kaiserlicher Hoheit, und die Ehrfurcht, welche ihr die Gutgesinnten bewiesen, niedergedrückt. Es war aber schon die Zeit gekommen, da die Fürsten nur Gesandten oder ihr schriftliches Wort einschicktcn; sie selber blieben in ihren Hauptstäd- ten, »vo der Glanz und die Ehrfurcht der Majestät sie selbst umgab. Wir haben gesehen, wie seit Friedrich von Oestreich, und früher schon, das Streben der Fürsten nach der Alleinherrschaft rege geworden, und wie die Kirchentrennung neue Risse in die Verfassung gebracht; nun aber, durch den westphälischen Frieden, wurde die Unabhängigkeit der Fürsten gesetzlich und die kaiserliche Gewalt gänzlich zu in Scharrenbild gemacht. Jene erhielten die volle Landeshoheit und das Recht, Krieg und Frieden zu beschließen r und Bündnisse, sowohl unter einander, als mit Fremden'zu machen, wenn sie nur nicht zum Schaden des Reiches sepen. Aber N

2. Abth. 1 - S. 400

1818 - Elberfeld : Büschler
400 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1648-1617. durch welchen die Könige von Baiern und Wür- temberg, der Chur-Erzkanzler, der Churfürst von Baden, der Landgraf von Hessen - Darmstadt, der Herzog von Berg , sämmtlich als Großherzoge, dann die nassauischen und hohenzollerfchen Fürsten, nebst noch einigen kleineren Fürsten und Grafen, sich von dem teutschen Rtichsverbande trennten, und den Kaiser von Frankreich als den Protec- tor, (Beschützer) ihres Bundes anerkannten. Er sollte das Recht haben , den F ü r st e n - P r i m a s des Bundes, welcher in den Versammlungen den Vorsitz fuhren solle, zu ernennen; Krieg und Frie- den und die Conuugente an Truppen zu bestim- men ; so da st also jeder Krieg Frankreichs auch der des Rheinbundes seyn mußte, sollte er auch gegen die bisherigen Bruder des teutschen Reiches^gefuhrt weiden. Für solche Opfer sollten die Fürsten die unbeschränkten "Herren ihrer Unterthanen seyn, ohne durch ein Bundesgericht, bei welchem die Unter- thanen ur Nothfallen Klage führen könnten, oder durch eine mildernde Verfassung, irgend gebunden zu seyn. In diesem Allen war der Bund klar und bestimmt, in allem übrigen dunkel und schwan- kend , damit des Protektors Wille Gesetz seyn könne. Es war kein Bund teutscher Stamme miteinander, sondern mit Frankreich, und nicht ein solcher, der gegenseitige Rechte und Pflichten gab; sondern die Pflicht war .auf Seiten der Fürsten, die Rechte ans der des Beschützers. — Auch darrn schnitt dieser Bund die Faden, welche die Vorzeit noch mit der Gegenwart verbanden, durch, daß freie Stande hes Reiches, d;e den Gliedern des rheini- schen Bundes zugstheilt waren, meviaustrt, das heißt, ihrer landesherrlichen Rechte entkleidet und denen, mit welchen s»e früher gieust waren, un- tergeordnet wurden. Die freie Sradt Frank- furts), welche der künftige Sitz der Bundes- versammlung seyn sollte, ward dem Reichs Pri- mas zugekherlt und verlor gleichfalls ihre Selbst- ständigkeit. Es bedarf des richtenden Wortes über diesen \

3. Abth. 1 - S. 390

1818 - Elberfeld : Büschler
3go Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1643-1817. dem Scheine der eingeschränkten Verfassung folgte der Kaiser einzig seinem Gelüste und Willen, und herrschte als Unumschränktes Despot, die Menschen nur als Zahlen, ihr Leben als eine Münze zum Verbrauche betrachtend. Die verführerische Liebe solcher Regierungsweise verbreitete sich bald auch über die Giänzen Frankreichs hinaus. Das eitle französische Volk bekhörte Napoleon dabei durch Glanz, durch Kriegsruhm, und den Namen der großen Nation; das Heer, seine Stütze, fesselte er an sich, in em er ihm Alles erlaubte, was die Begierde fordert; die großen Talente, die ihm dienen sollten, erhob und bereicherte er übermäßig, damit sie bei seinem Falle so viel zu verlieren hätten, als der Mensch selten den Muth hat, wieder aus seiner Hand zu geben. Das war eine seiner furchtbaren Heerscherregeln, daß, wer un- umschränkt herrschen wolle, nur Re i ch e und Ar m e, nicht aber einen begüterten Mittelstand, dul- den müsse; jene könne die Regierung durch jede Begünstigung, durch Furcht und Hoffnung, an sich fesseln; und die Armen lasse die Sorge der täglichen Nahrung ni*cht über das nächste Bedürf- nis hlnausbiicken; aber »n den Köpfen des Mit- telstandes, welcher Zeit zu geistiger Beschäftigung übrig behalte, da bilde sich eine Gewalt der Ge- danken, welche dem Throne gefährlich werden könne. Uno so scharr drang sein grauenvoller Blich in das Wesen der menschlichen Natur, daß er erkannte, die Gewohnheit des blinden Gehorsams, der sich nur mit geistiger Blindheit vertrage, müsse früh in der Jugend einqepflanzt werden. Darum wurde der kirchliche und der Schulunterricht unter strenge Aufsicht genommen, auf einen engen Kreis be- schrankt, die Schüler von Jugend auf nach dem Klange der Trommel zu irdem Geschäfte gerufen. Ja, selbst die Lehrbücher der Religion mußten den Gehorsam gegen den Kaiser sogleich nach dem gegen daö göttliche Gesetz stellen, — Im übrigen verfiel sowohl der Volksunterr>cht als der höhere wissenschaftliche, der schon in der Revolutionszeit

4. Abth. 1 - S. 330

1818 - Elberfeld : Büschler
33o Vii. Ztr. vom westph. Fried. bisjetzt. 1648-1807 fangen, daß er ihn, in seiner Bewunderung, über alle - Sterblichen erhob und nach seiner Freund- schaft, wie nach dem kostbarsten Kleinode, strebte. Der eitle, eigensüchtige Fremde wüßte diele Stim- mung , die er in des Prinzen Briefen iah, treff- lich zu erhalten und für sich zu benutzen. Er sch>neichel/s dein königlichen Freunde wieder, Und in diesem gegenseitigen Spiele der Selbstliebe mahnte der Iunglm;, die glücklichste Freund- schaft gestiftet zu haben. Wie aber Freundschaft nur durch strenge Wahrheit bestehe» kann, wenn die Seelen, klar und offen vor einander da lie- gend, in treuen Kämpfen zusammen der Tugend nachstreben, so konnte jene Verbindung der beiden, auf so lockerem Grunde ruhend, vor einer schärfe- ren Prüfung nicht bestehen. Im späteren Zusam- menleben, als Voltaire 17z0 an des Königs Hof herusen war, zeigte sich täglich Mehr und mehr das Kalte, Neidische und Gehässige rn des Günstling- Seele; der frl Here Zauber wich von des Königs Augen, die Eemüther entfernten sich wieder von einander, und endlich trennten sie sich in heftiger Erbitterung. Voltaire aber rächte sich, bei seiner Rückkunft nach Frankreich, durch die bittersten Schmähschriften. So kränkende Erfahrungen verschlossen Friedrichs Herz immer mehr und gaben ihm die Bitterkeit gegen dre Menschen, die früher nicht in ihm war, Uiid die, wenn sie ein Geinüth beherrscht, das Leben verfinstern muß. Diese Einsamkeit und Verschlossenheit der Seele hat auch des Königs Regierung ihren Stempel auf,gedrückt. Sie war eine Selb st regle ru.ng iw strengen Sinne des Worts; von dem Könige ging Alles allem aus, auf ihn ging Alles zurück, und weder eine ständische Verfassung, ivelche vom Anfänge unserer Geschichte an itt dem Streben gller germanischen Völker gelegen hat, noch selbst ein Smatsrath, der, aus den erleuchtetsten Man- Htvn gewählt, dem Könige die vielseitig geprüfte Ansicht eurer Sache darlegen kann, fanden in

5. Abth. 1 - S. 385

1818 - Elberfeld : Büschler
Na- 'eon Buonapa rte. 385 Spanien, Italien, in Teutschland und Frankreich gegen den Erbfeind gekämpft hat. 64. Napoleon Buonaparte, Kaiser der Franzosen, den 18. May 1804. Die ersten Jahre des Confulats waren für Frankreick eme Zeit der Beruhigung, der rückkeh- renden Ordnung, des Fleißes und Wohlstandes; die geängsteten Gemüther athmelen wieder freier auf und des ersten Eonsuls Name wurde von tau- send Lippen mit Seaen genannt. Auch außer Frankreich blickte manches Auge mit großer Hoff- nung auf ihn hin, denn in seiner Heldenkraft erschien er ihnen als derjenige, welcher nach einer sehr wilden Zeit eine neue Ordnung der Dinge stiften, und was aus der blutigen Umwälzung als reiner Gewinn der Gedanken hervorgegangen, für das Menschengeschlecht festhalten könne. Das Ver- mögen dazu fehlte ihm nichts denn wunderbar war die Gewalt, womit er sich alfobald alle Kräfte dienstbar machte; die Klugheit, mir weicher er die brausenden Fluthen der Revolution zunr Stillstände und zum Gehorsam zwang; die Schnelligkeit der Verwaltung, die er in kurzer Zeit über das ganze, große Reich wie ein Gewebe ausbreitete, dessen Endfäden in seinen Haiiden blieben; der Fleiß eildlich, womit sogleich angefangen wurde, das Wesentliche aus den großen Erfahrungen des öf- fentlichen Lebens in neuen Gesetzbüchern nlederzu- legen. Was das Zeitalter Vorzügliches gefordert hatte, — Anerkennung der wesentlichen Menschen- rechte in Allen; Gleickheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz; Aufhebung der Feudalrechte; Freiheit des Glaubens im Gebiete der unsichtbaren Dinge ' - Bb

6. Abth. 1 - S. 442

1818 - Elberfeld : Büschler
4/¡2 Vii.ztr. Mm tbestph. Fried,hjs jetzt. 1648-1817. den Genuß dessen, was ihnen das Glück gewahrt und die Vorzüge, die daraus entspringen, sichert; die endlich dem Volke das Gefühl gebe, es sey nicht mehr der leidende Lbeil, sondern Alle stehen unter den Gesetzen, die seine Vertreter mit ent- werfen helfen. Darum also, weil Völker und Herrscher sich nach einem festen Grunde des Daseyns sehnen, nachdem sich der alte Boden überall wankend ge- zeigt hat, ist das Verlangen nach Verfassungen so drrngend geworden; sind an einigen Orten die Fürsten ihren Völkern damit entgegengekommen und haben an andern die Völker sie laut gefor- dert. Ueberall aber, in asten Gesammtheiten, regt sich mehr oder -minder des Bestreben, sich der neu- en Zeit gemäß zu gestalten, damit sie der Wohl- that einer Verfassung fähig werden mögen. Die Regierungen suchen nach einfacheren, schnel- len und festen Formen der Verwaltung, damit ei- ne künftige Volksvertretung sie Nicht unkräftig und lässig finde. Die Fürsten sammeln sich einen Staatsrath aus den kenntnrßreichsten und trefflichsten Männern des Volkes, damit sie das Licht um sich versammeln und sich mit diesem, ein- zig und allein sicheren Schilde gegen die, gewiß Anfangs unklaren, vielleicht stürmischen, Bewe- gungen der Ständeversammlungen zu rüsten. Denn in den Jahrhunderten seit dem Ende des Mittel- alters hat unser Volk den Gebrauch der Freiheit verlernt. Die gute germanische Natur wird sich indes; leicht wieder an die Lebenslust gewöhnen, in der sie einzig gedeihen kann. Der Adel, wo er zum Vewußtftyn seiner selbst und der Zeit gekommen, will sich vor allen Dingen eine neue, lebendige Gestalt geben, da- mit ihn die Zeit nicht gar ausscheide. Die Zei- ten der Lehnsverfassung sind vorüber; der Grund- besitz und die daran geknüpfte Kriegspflicht unter- scheiden ihn nicht mehr von dem Bürger; die neue Kriegsweise hat ihm gleichfalls fr ne alte, unter- scheidende Erziehung genommen; das Recht der

7. Abth. 2 - S. 8

1817 - Elberfeld : Büschler
Einleitung. 3 Die bürgerlichen Einrichtungen. Das ganze Volk bestand aus Freien und Knech- ten. Die Knechte aber hatten ein besseres Loos, als bei andern Völkern. Sie empfingen meisten- theils Haus und Hof und ein Stück Land von ihrem Herrn, und entrichteten ihm dafür eine bestimmte Abgabe an Korn oder Vieh oder an gewebtem Zeuge, welches in jeder Haushaltung selbst verfertigt wurde. Der Waffen aber wurde der Knecht für unfähig ge. halten; sie waren das Vorrecht und die Ehre der freien Männer. Unter diesen gab es auch schon edle Ge- schlechter, aus denen besonders die Könige ge- nommen wurden, wo deren waren, — denn nicht alle Völkerschaften hatten Könige; — die Anführer aber im Kriege, die Herzöge, (die vor dem Heere Herzogen), wählten sie nicht nach der Gehurt, son- dern nach ihrer Tapferkeit und Mannestugend. - Ein jeder Stamm, oder mehrere zusammen, machten ei- nen Bund und eine Eidgenossenschaft aus; und in Allem, was den allgemeinen Bund anging, waren die Gesetze sehr streng. Jede Treulosigkeit, desglei- chen Feigheit, wurde mit dem Tode bestraft. Es galt der Grundsatz: „Einer für Alle, und Alle für Einen, auf Leben und Tod!" (Möge er für alle Jahrhunderte aller deutschen Wahlspruch seyn!) Jeder freie Mann hatte Antheil an der Kraft des Ganzen, denn er war ein Glied der Volks- versammlung, welche in allen wichtigen Dingen die Entscheidung gab. An Neumonden und Voll- monden kam die Gemeinde zusammen; diese Zeiten

8. Abth. 2 - S. 23

1817 - Elberfeld : Büschler
Einleitung. s3 sich zierliche Häuser erbauen, und durch Begierde nach Reichthümern Partheiungen und Spaltungen entstehen. — Außerdem mußten jährlich aus jedem ihrer hundert Gaue tausend Männer in den Krieg ziehen, die übrigen aber, die zu Haus blieben, den Acker für diese mitbesteken. Im folgenden Jahre waren umgekehrt die andern unter den Waffen und jene blieben zu Hause; so daß sowohl der Feldbau als auch die Kunst der Waffen in beständiger Ue- bung war. Sie hielten es für einen Ruhm, wenn an ihren Granzen das Gebiet weit herum wüst lag, zum Zei- chen, daß die Nachbar-Völker ihrer Gewalt nicht hatten widerstehen können. Auch mogte es ihnen so sicher scheinen gegen plötzlichen Ueberfall. In diesen, wenn gleich rohen, Grundzügen des suevischen Bundes zeigt sich schon ein großer Ge- danke, und beweiset, daß unsere Vorfahren zur Zeit von Christi Geburt keinesweges zu den wilden Völ- kern gezählt werden dürfen. Was Lykurg durch seine Gesetzgebung bei den Spartanern bewirken wollte, und weshalb auch er seinen Bürgern kein festes und abgesondertes Eigenthum gestattete, das sollte auch die Grundlage und die zusammenhaltende Kraft des suevischen Bundes seyn r Ein so starker, durchgreifen- der Gemeinsinn, daß der Einzelne sich durchaus dem Ganzen unterordüen, nur in dem Ganzen und für dasselbe leben sollte. Nicht durch Eigennutz, nicht durch Partbeisucht, nicht durch Trägheit sollte sich irgend einer von den Uebrigen absondern oder sein eigenes Wohl für wichtiger achten, als das des gs- fammten Bundes. Welch großes Verständniß der Welt und des menschlichen Wesens, welch klares Be-

9. Abth. 2 - S. 100

1817 - Elberfeld : Büschler
ioo Aelt.g. n. Ztr. Klodwig bis Karl d. Gr./si)6-^66. Die sie von ihrem Theil belohnten, oder sie erwarben sich erst solche Getreue durch Hülfe ihres größeren Besitzes; und so entwickelten sich jetzt die Grundzüge der Verfassung, welche man mit dem Namen des Lehnswesens bezeichnet' Die Getreuen des Für- sten und der Großen wurden der Adel der Nation; sie erhielten Güter als Lehen, dafür, daß sie sich zur Kriegespflicht verbindlich machten; sie hießen Vasallen (Gesellen), und hielten sich besser, als die gemeinen Freien, welche nur ein Al lode (ein Loos Aller, so viel Alle bekamen) erhalten hatten. Dafür brauchten aber die gemeinen Freien sich nur zu großen Nationalkriegen zu stellen , wenn der Heer- dann aufgeboten wurde; der Vasall aber mußte auf jedes Aufgebot des Lehnsherrn, zu welchem Zweck es seyn mochte, bereit seyn; denn dafür hatte er sein Gut. — Anfänglich waren die Lehen nicht erb- lich, der Lehnsherr konnte sie einzichcn und andern verleihen; allein im Lause der Zeiten, und besonders unter schwachen Regierungen, fanden die Vasallen Mittel, auf eine oder andere Weise den Besitz erblich und fast unabhängig zu machen; und da wurde die königliche Gewalt durch eben diejenigen wiederum einge schränkt, die sie früher zu ihrerunterstützung.'erhoben hatte. Auch war in sofern die Gewalt der Könige nicht unbeschränkt, und die alte Freiheit nicht vernichtet worden, daß die freien Männer noch immer Antheil an der Entscheidung der wichtigsten Volksangelegen- heiten hatten; es wurden noch regelmäßige Versamm- lungen gehalten, und zwar bei den Franken zuerst im März, nachher im May, woher die Be- nennung der März- und Mayfelder kam; — allein, der große Unterschied gegen die alte Zeit war der, daß diese Versammlungen nicht mehr aus der Mehr- zahl aller freien Männer, sondern größtentheils aus Lehnsmännern bestanden, so daß der Adel die Ent- scheidung gab. Und späterhin wurden die Maifelder gar nicht mehr gehalten,- weil es, bei der Große des fränkischen Reiches, den meisten zu beschwerlich war, sie zu besuchen.

10. Abth. 2 - S. 321

1817 - Elberfeld : Büschler
Kaiser Friedrich Iii. 3ai gesponnener Rede, und hatten hundert Gründe, mit denen sie bewiesen, daß ihrem Fürsten oder ihrer Reichsstadt zu viel von der Last des Ganzen aufge- bürdet sey. Man stritt darum, wer am wenigsten für das Wohl des Vaterlandes beizutragcn brauche; und darüber konnte wohl nie das Rechte und Große zu Stande kommen. Auch fing das liebet schon an, daß man nicht von Mund zu Mund mit einander redete, einfach, kurz und kräftig, sondern in weit- lauftigen Schriften und Gegenschriften; an die Stesse der lebendigen Rede trat der todle Buchstabe. Und wenn man endlich glaubte, daß eine Sache zur Ent- scheidung gedrängt sey, so trat vielleicht ein Gesand- ter mit der Entschuldigung auf, daß er keine Ver- haftungsbefehle mehr habe; und mit der Einholung neuer gingen wiederum Monate verloren. So kam es, daß von nun an fast auf ke.inem Reichstags ein fester und bündiger Schluß gefaßt wurde; sondern immer verschob man den Ernst der Entscheidung auf eine neue Versammlung, und diese machte wiederum eine neue nöthig. — - Wie anders war es und besser, als noch die Fürsten selber freien Angesichts ein- ander gegenüber standen, und in einer Stunde herz- licher Unterredung mehr entschieden wurde, alö spä- ter in Wochen und Monaten! Der Kaiser konnte den Ernst in die öffentlichen Angelegenheiten nicht bringen; kaum konnte er lein Ansehn bei seinen eigenen Untecihanen behaupten. Der östreichische Adel erkühnte sich, seinem Landes- herrn Fehdebriefe zuzuschicken; selbst die Stadt Wien empörte sich gegen ihn, und sein Bruder Albrecht hatte seine Freude an diesem Unfug, und schürte das Feuer immer starker an. Es kam so weit, daß Advocatenwelt überg den wurde; — sondern auch darin, daß nach und nach die ganze Staatsverwaltung, hes Reiches wie der einzelnen teu'tschen Lander, in die Hände der Rechtsgelegrten kam. Fast kein döberer Staatsbe- amter war, der nicht die Rechtswissenschaft zu seinem Hauptstudium gemacht daben mußte. Die einfachen Be- wegungen des Lebens wurden in feste, ertödtende, weit- schweifige Formen gezwängt, und jene Schwerfälligkeit der teutschen Staatsverwaltung erzeugt, die oft genug den Fremden zum Spotte gedient hat. Kohlr. L. G. iv Lhl. sie Aust. (21)
   bis 10 von 13 weiter»  »»
13 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 13 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 0
4 4
5 0
6 0
7 1
8 0
9 0
10 10
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 2
26 2
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 1
36 0
37 7
38 0
39 0
40 0
41 0
42 1
43 0
44 0
45 2
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 2
1 69
2 0
3 7
4 3
5 0
6 2
7 14
8 2
9 19
10 0
11 1
12 4
13 4
14 1
15 5
16 58
17 257
18 0
19 88
20 9
21 21
22 4
23 134
24 2
25 13
26 7
27 2
28 10
29 73
30 1
31 0
32 8
33 2
34 13
35 1
36 7
37 13
38 8
39 11
40 0
41 13
42 8
43 21
44 3
45 25
46 2
47 0
48 0
49 2
50 0
51 50
52 48
53 1
54 8
55 2
56 18
57 9
58 8
59 9
60 5
61 1
62 0
63 2
64 0
65 31
66 8
67 18
68 34
69 3
70 0
71 29
72 2
73 8
74 16
75 13
76 11
77 75
78 3
79 0
80 12
81 7
82 47
83 48
84 3
85 42
86 30
87 8
88 1
89 1
90 8
91 4
92 143
93 3
94 27
95 3
96 21
97 0
98 174
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 1
6 0
7 10
8 0
9 0
10 1
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 2
17 0
18 0
19 1
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 0
26 2
27 0
28 0
29 0
30 1
31 0
32 0
33 26
34 0
35 0
36 0
37 0
38 1
39 1
40 1
41 0
42 0
43 0
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 2
50 0
51 0
52 0
53 0
54 8
55 2
56 0
57 0
58 0
59 9
60 0
61 0
62 2
63 2
64 0
65 1
66 0
67 2
68 0
69 0
70 0
71 0
72 0
73 4
74 1
75 4
76 0
77 2
78 0
79 3
80 13
81 11
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 1
92 1
93 1
94 0
95 0
96 0
97 1
98 7
99 6
100 7
101 0
102 1
103 1
104 0
105 0
106 0
107 0
108 0
109 0
110 0
111 0
112 5
113 0
114 0
115 0
116 0
117 0
118 1
119 0
120 0
121 1
122 0
123 0
124 1
125 0
126 1
127 7
128 0
129 1
130 0
131 6
132 0
133 0
134 0
135 0
136 23
137 0
138 0
139 0
140 1
141 0
142 1
143 0
144 0
145 9
146 0
147 0
148 0
149 0
150 2
151 4
152 0
153 0
154 0
155 5
156 1
157 0
158 1
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 3
166 7
167 0
168 0
169 0
170 1
171 3
172 0
173 4
174 3
175 9
176 1
177 26
178 0
179 3
180 0
181 0
182 9
183 5
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 0
190 0
191 2
192 1
193 0
194 3
195 0
196 0
197 0
198 0
199 1