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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Staats- und Bürgerkunde - S. 155

1910 - Wittenberg : Herrosé
155 ist heiße, trockene Luft, während kalte, trockene Luft nicht so un- angenehm wirkt. Ist dagegen die Luft mit zuviel Wasserdampf durchsetzt, so wird die notwendige Wasserabgabe durch Lunge und Haut erschwert. Die Luft wirkt schädigend auf die Gesundheit. Der Körper neigt zu Erkältungen, die die Ursache zu den verschiedensten Erkrankungen werden. Bedeutungsvoll für die Gesundheit ist auch der Kohlensäure- gehalt der Luft. Die Kohlensäure entsteht durch das Ausatmen, ferner durch die künstliche Beleuchtung mit Ausnahme des elek- trischen Lichtes. Also in einem Raume, in dem sehr viele Personen atmen, verschlechtert sich die Luft und mehrt sich der Kohlen- säuregehalt. Daher ist solche Luft ungesund. Die Leute werden von Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht befallen. Außer dieser Luftart ist die Luft des Arbeitsraumes oft mit Giften durchsetzt, seien es giftige Gase, Giftstaub oder giftige Flüssigkeiten. Gifte sind eben Stoffe, die schon in geringen Mengen in den Körper gebracht, den Menschen krankmachen. Das bekannteste Beispiel ist der Alkohol. Die giftigen Gase und Staubarten sind oft die Quelle der Lungenentzündung und der Lungentuberkulose. Es ist furchtbar zu sehen, was für Verwüstungen manche von diesen Gasen usw. im menschlichen Körper anrichten. Der Staub, der beim Hobeln, Sägen, Bohren, Drehen, Schleifen, Glasblasen entsteht, ist scharf und verletzt die Schleim- häute des Halses und der Lunge und werden oft die Ursache eines frühen Siechtums und eines frühen Todes. Das Schlimmste dabei ist die Übertragung der Krankheiten durch die Bakterien oder Spaltpilze. Allem diesem soll entgegengearbeitet werden, dadurch, daß für rechtzeitige und ausreichende Luftreiniquna und Lufterneue- rung gesorgt wird. Das Öffnen von Türen und Fenstern ist oft nicht aus- reichend, daher bringt man künstliche Ab- und Zufuhrkanäle an, die die schlechte Luft mit dem Staube aus dem Arbeitsraume absaugen und frische gesunde Luft zuführen bzw. hineinpressen. Zum Schutze der Sittlichkeit ist ebenfalls Vorsorge getroffen. Wo beide Geschlechter in einem Betriebe arbeiten, ist auf getrennte Ankleide- und Waschräume und Bedürfnisanstalten zu halten. Ferner können die Polizeiverwaltungen anordnen, daß den Arbeitern, die ihre Mahlzeiten auf der Arbeitsstätte verzehren, für diesen Zweck ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt wird, der in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden muß. Der Bundesrat kann für solche Betriebe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben

2. Staats- und Bürgerkunde - S. 220

1910 - Wittenberg : Herrosé
220 stellen, welche, den drei Gewichtsklassen entsprechend, stets genau das bezügliche Übergewicht entfernt. Jetzt scheint die niedere Arbeit beendet. Die Plättchen werden an die R ä n d e l m a s ch i n e abgeliefert. Wer in einer müßigen Stunde dem Rande unserer Münzen einige Aufmerksamkeit schenkt, wird bemerken, daß sie mit Ausnahme der Kupfer- und Nickel- münzen einen verzierten Rand haben, weshalb ein etwaiges Be- feilen auf ihnen leichter sichtbar wird. Die Silbermünzen bis zu zwei Mark sind gerippt, die Zehnmarkstücke haben eine Ranken- verzierung. die silbernen Fünf- und die Zwanzigmarkstücke eine Inschrift; der Rand aller Münzen aber steht auf der Vorder- und Rückseite ein wenig vor. Dieser gekerbte Rand wird erst im Präg- ringe hergestellt, während die Rändelmaschine das Aufstauchen und Verzieren besorgt. Zu diesem Zwecke enthält sie zwei stählerne, parallele Schienen, deren Abstand kleiner als der Durchmesser des Plättchens ist. und auf welchen je die Hälfte der einzuwalzenden Verzierung erhaben vorhanden ist. Die eine Schiene ist unbeweg- lich. die andere verschiebbar, und diese letztere wird von der Dampf- maschine in sehr raschem Tempo nach links und rechts bewegt. Wenn nun das Plättchen in die Ründelmaschine gelangt, so wird es von der beweglichen Schiene in eine drehende Bewegung ver- setzt und vorwärts geschoben, indes sich der Rand aufstaucht und die erhabenen Stellen der Schienen sich in das weichere Edelmetall eingraben. Die Rändelmaschine wird von zwei Zubringerohren gespeist, und in der Mitte der Schienenbahn befindet sich eine runde Öffnung, durch welche die gerändelten Plättchen von links und rechts in einen Kasten fallen. Bis jetzt trugen die Plättchen von der Schmelzstation her immer noch die schmutzige, rotbraune Farbe an sich. Um diese end- lich zu verlieren, wandern sie wieder in das Erdgeschoß zurück, wo ihnen zwei Männer mit verdünnter Schwefelsäure zu Leibe gehen. Nachdem die Säure das Kupfer aus der Oberfläche gebeizt hat, erscheinen die Plättchen hellgelb und glänzend. Nun wird die an ihnen haftende Säure in einer mit Weinstein gefüllten, rotierenden Trommel entfernt, welche sie tüchtig durcheinander rüttelt und schüttelt. Sodann bringt sie ein Arbeiter in flache kupferne Kessel und reibt und trocknet sie mit wollenen Lappen zuerst kalt, dann warm ab. Gerändelt und gereinigt, läßt man die Plättchen dann end- lich in das Zubringerohr der fieberhaft arbeitenden Präg- maschine gleiten, welche sie einzeln zwischen zwei mit gewaltiger Kraft gegeneinander strebende Stahlstempel führt, ch daß sich das Edelmetall oben und unten tu die Vertiefungen der Stempel preßt, was man ..Prägen" nennt. Da rollen die zur Würde von Münzen erhobenen Goldstücke aus der Maschine heraus und betten sich in ihrer jungen Größe verführerisch nebeneinander. Wer ihnen etwas ach ihrer Ehre „abschneiden" wollte, würde mit den Gesetzen in Konflikt geraten.

3. Staats- und Bürgerkunde - S. 247

1910 - Wittenberg : Herrosé
247 von 15—50 Mk. Die Bank haftet für jeden Schaden, der durch ihre Vernachlässigung entsteht. Wertpapiere sind von seiten des Gläubigers unkündbar. Der Schuldner läßt bei der Amortisierung seiner Schuld von Zeit zu Zeit eine Anzahl Stücke auslosen. Die Bank verfolgt die Aus- losung ganz genau und teilt die betreffenden Nummern ihren Kunden mit. damit sie nicht Schaden haben; denn für die ausge- losten Stücke werden keine Zinsen mehr gezahlt. 98. Die Börse. Der Mittelpunkt unseres ganzen heutigen Verkehrslebens ist die Börse. Hier zeigt sich die wirtschaftliche Lage des Volkes. Sie hat für den Wohlstand des Landes eine unermeßliche Be- deutung, insofern, als sie sämtliche Anleihewerte, Produkte usw. in den Handel bringt. Was ist die Börse? Die Börse ist ein großer Markt, ein Ort, an welchem sich Bankiers, Produktenhändler. Agenten, Makler usw. regelmäßig versammeln, um Geschäfte abzuschließen und sich über Handelsangelegenheiten zu besprechen. Nach dem Gegenstände ihres Umsatzes unterscheiden wir Produktenbörse (für Getreide, Spiritus. Petroleum, Kartoffeln usw.) und Fonds- oder Effekten- börsen, in denen Geschäfte in Wertpapieren abgeschlossen werden. Die Errichtung der Börse bedarf der Genehmigung der Landes- regierung. Diese hat auch die Aufsicht und läßt sie durch einen Staats- kommissar ausüben. Außer diesem hat die Handelskammer die Aufsicht. Die Leitung und Ordnung liegt dem Börsenvorstande ob. Derselbe bestimmt über Zulassung zum Börsenverkehr und Ent- fernung aus demselben, die Weise, wie die Kurse festzusetzen sind usw. Der Börsenausschuß gibt Gutachten und Anträge an den Reichskanzler und den Bundesrat. Das Ehrengericht der Börse, welches aus Mitgliedern der Handelskammer, des Börsenvorstandes und der Börsenmitglieder besteht, zieht diejenigen Börsenbesucher zur Verantwortung, welche Handlungen begangen haben, oder deren beschuldigt sind, die sich nicht mit der Ehre eines anständigen Kaufmanns vertragen. So herrscht an der Börse Zucht und Sitte. Sehen wir uns nun den Börsenverkehr einmal etwas genauer an. Wer zugelassen werden will, muß eine Börsenkarte haben. Dieselbe kann einem ins Handelsregister eingetragenen Kaufmann nicht versagt werden. Wir lösen uns eine Eintrittskarte und begeben uns auf die Galerie, von wo aus wir den ganzen Verkehr gut beobachten können. Wir finden zwei abgeschiedene Teile. 2n dem ersten geht es ziemlich still zu. Wir sehen in kleinen Kasten Proben von Getreide, Spiritus, Öl, Kartoffeln usw. Wir befinden uns also in der Produktenbörse. Kleine Gruppen von Leuten stehen zu-

4. Staats- und Bürgerkunde - S. 300

1910 - Wittenberg : Herrosé
Zeichnen und Konstruieren. Am Abende trat das Übel um so heftiger auf, und um die Mitternachtsstunde machte ein Schlag- anfall seinem unermüdlichen Schaffensdrange für immer ein Ende. Die Lokomotive seiner Lebensfahrt war entgleist, das Feuer erloschen; trauernd umstanden die Seinen die entseelte Hülle seiner Kraft, welche man am 9. Juli unter dem Geleite vieler Tausende von Leidtragenden zur Statte der ewigen Ruhe führte. Mochte die Flamme in der Lebenswerkstatt Vorsigs erlöschen, das Feuer in den Öfen seiner Fabriken glühte fort. Sein Sohn Albert betrieb die Werke im Sinne des Schöpfers weiter und er- hielt die berühmte Firma A. Bofig im alten Glanze. Vier Jahre nach des Vaters Tode feierte Albert Borfig mit seinen Arbeitern das Fest der tausendsten und im März 1862 das Fest der zwei- tausendsten Lokomotive, welch letztere den Namen ,,König Wil- helm" trug. Immer gewaltiger wuchsen die Räume und dehnte sich das Haus. Die Zahl drei- und viertausend vollendeter Dampf- rosse wurde erreicht, daneben großartige Bauwerke in Eisenkonstruk- tion ausgeführt. Doch auch der Sohn wurde früh von seinem Lebenswerk ab- gerufen; er starb, 19 Jahre alt, am l0. April 1878. Für feine noch unmündigen Söhne und Erben, Arnold, Ernst und Konrad, führte ein Direktorium die Geschäfte weiter bis zur Großjährigkeit des ältesten. Nur kurze Zeit hat Arnold Borfig dann die alte Eifen- firma vertreten. Am 1. April 1897 fand der dritte A. Borfig seinen Tod in den oberschlesischen Bergwerken durch schlagende Wetter; die jetzigen Besitzer der Werke sind Ernst und Konrad Borfig. Das Wachsen des Riesenleibes Berlins hat die Fabriken aus der Chausseestraße wie auch aus Moabit verdrängt; dieselben sind im Jahre 1897 nach Tegel hinaus verlegt worden. August Vorsigs Beispiel und Einfluß hat in hohem Maße be- fruchtend auf die heimische Eisenindustrie eingewirkt. In Berlin allein sind zahlreiche Maschinenbauanstalten neben denen Vorsigs entstanden, von denen sich die von Schwarzkopff auch mit denk Lokomotivenbau befaßte und bereits Tausende von Maschinen in die Welt, namentlich nach Rußland hin. gesandt hat. Die Macht der Privilegien Englands ist längst gebrochen; Deutschland steht jetzt im Fache der Eisenindustrie mindestens ebenbürtig da. und die Zeit ist wohl nicht fern, daß es den einst- maligen Beherrscher überflügelt hat, so daß auch an englischen Dampfwagen oder elektrischen Maschinen zu lesen steht: „Made in dennanv' . Hermann Iahnke, A. Borsig, der Lokoniotivenkönlg. 113. Die Entwicklung der Eisenbahnen. Bevor die Eisenbahnen bei uns als Verkehrsmittel benutzt wurden, hatten sie schon eine lange Geschichte hinter sich. Die morgenländischen Völker des grauesten Altertums hatten

5. Staats- und Bürgerkunde - S. 396

1910 - Wittenberg : Herrosé
stecken und dem Burgwächter zurufen: sie hätten einen Königs- brief in den Kerben gesteckt und eine Urkunde mit sich genommen, und er solle dem, der in der Burg ist, sagen, daß er seines Rechts- tages warte an dem freien Stuhl bei den höchsten Rechten und des Kaisers Bann. Erschien der Beklagte nicht, nachdem er wiederholt geladen war, so mußte der Kläger kniend mit zwei Fingern der rechten Hand auf dem blanken Schwerte schwören, daß der Angeklagte schuldig sei, und wenn sechs Freischöffen eidlich bekräftigten, der Kläger schwöre rein, nicht mein, so wurde die Anklage als er- wiesen genommen. Nun wurde das Schuldig über den An- geklagten ausgesprochen. Der Freigraf verfemte ihn, indem er sprach: Den beklagten Mann, mit Namen N. N., den nehme ich aus dem Frieden, mi5 dem Rechte und aus den Freiheiten, die Kaiser Karl gesetzt und Papst Leo bestätigt hat urtb ferner alle Fürsten, Herren, Ritter und Knechte, Freie und Freischöffen gelobt und beschworen haben im Lande zu Sachsen, und werfe ihn nieder vom höchsten Grad zum niedrigsten Grad, und setze ihn aus allen Freiheiten, Frieden und Rechten in Königsbann und Wette und in den höchsten Unfrieden und Ungnade, und mache ihn unwürdig, achtlos, rechtlos, siegellos, ehrlos, friedlos und unteilhaftig alles Rechts, und verführe ihn und verfeme ihn und setze ihn hin nach Satzung der heimlichen Acht, und weihe seinen Hals dem Stricke, seinen Leichnam den Tieren und den Vögeln in der Luft, ihn zu verzehren, und befehle seine Seele Gott im Himmel in seine Gewalt, wenn er sie zu sich nehmen will, und setze sein Lehen und Gut ledig, sein Weib soll Witwe, seine Kinder sollen Waisen sein. Hierauf, so heißt es in den alten Femrechtsbüchern weiter, soll der Graf nehmen den Strick von Weiden geflochten und ihn werfen aus dem Gerichte. Und der Freigraf soll sofort gebieten allen Freigrafen und Freischöffen und sie ermahnen bei ihren Eiden und Treuen, die sie der heimlichen Acht getan, sobald sie den verfemten Mann bekommen, daß sie ihn hängen sollen an den nächsten Baum, den sie haben mögen, nach aller Macht und Kraft. Die Urkunde, welche die im Jahre 1429 ausgesprochene Ver- femung des Herzogs Heinrichs des Reichen von Bayern enthält, lautet: So habe ich Albert, Freigraf, mit den obengenannten Frei- grafen, die zu der Zeit den Stuhl mit mir besetzt halten, den obengenannten Heinrich, der sich schreibt Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, von Königsgewalt genommen und fort ver- femt und verführt von der rechten Zahl in die unrechte Zahl, aus der echten Zahl in die unechte Zahl, aus der oberen Zahl in die niedere Zahl, von allen Rechten ausgeschieden, und habe ihn gewiesen von den vier Elementen, die Gott den Menschen

6. Staats- und Bürgerkunde - S. 466

1910 - Wittenberg : Herrosé
466 sache aus, daß man ohne Schaden auf diesen Genuß verzichten und sich so der Steuer entziehen kann. Der ausländische Tabak und ausländische Tabakfabrikate werden nach der Gewichtsmenge besteuert. Der Doppelzentner ausländischer Zigarren kostet 270 Mk., Zigaretten 1000 Mk. Ein- gangssteuer, für Blätter und Zigarren kommt außerdem noch ein Zuschlag von 40 % hinzu. Der inländische Tabak unterliegt strenger staatlicher Kon- trolle. Das mit Tabak bepflanzte Feld muß der Steuerbehörde genau nach Größe und Lage angegeben werden. Die Behörde hat das Recht, vor der Ernte den Vorrat zu überschlagen. Der Tabak- bauer muß nun bei der Ernte den Vorrat verwiegen lassen, ebenso nachdem die Blätter getrocknet sind. Daraus wird die Steuer be- rechnet, und zwar kostet ein Doppelzentner durchschnittlich 57 Mk. Außer dem zur Verarbeitung zubereiteten Tabak muß der zum Füllen der Zigaretten geschnittene Tabak besonders versteuert werden, ebenso auch die fertigen Zigaretten und die Hüllen (Hülsen und zugeschnittene Blättchen). Für 1000 Stück Zigaretten ä iy2 Pf. kostet die Steuer 2 Mk., bei einem Preise von 1% bis 2y2 Pf. beträgt sie 3 Mk. 4. Die S ch a u m w e i n st e u e r. Gegenstand der Besteue- rung ist fertiger Schaumwein, soweit er zum Verbrauche im Jnlande bestimmt ist. Als Schaumwein gelten alle Weine, Fruchtweine, weinhaltige und fruchtweinhaltige Getränke mit mehr als 1 o/0 Alkohol, deren Kohlensäure beim Öffnen der Um- schließungen unter Aufbrausen entweicht. Die Steuer beträgt: a) für Schaumwein, der aus Fruchtwein ohne Zusatz von Traubenwein gewonnen ist. 10 Pf. pro Flasche: b) Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke von 4 Mk. die Flasche 1 Mk.; e) mehr als 4—5 Mk. die Flasche 2 Mk.; ck) über 5 Mk. die Flasche 3 Mk. Verantwortlich für die Versteuerung ist der Hersteller, er hat an jeder Flasche, die aus dem Geschäft geht, die von ihm gekaufte Steuermarke anzubringen. 5. Die Zündwaren st euer. Jede Schachtel mit Zünd- hölzern kostet iy2 Pf. Steuer, so daß für jedes Paket, welches 10 Schachteln enthält, 15 Pf. Steuer entrichtet werden muß. Zündkerzen aus Stearin, Wachs und ähnlichen Stoffen in Schachteln bis 20 Stück 5 Pf., in größeren Schachteln 10 Pf. und mehr, die angefangenen 20 gelten für voll. Auf den Schachteln oder den Umhüllungen muß der Hersteller angegeben sein. 6. Die Beleuchtungssteuer wird für Beleuchtungs- körper zu Gas-, Spiritus-, Petroleum- und anderen Glühlampen erhoben. Ferner für Kohlenstifte für elektrische Bogenlampen. — Für elektrische Glühlampen wird die Steuer nach dem Verbrauch an Kraft berechnet, für Gasglühlicht usw. kostet jeder Beleuch-

7. Staats- und Bürgerkunde - S. 83

1910 - Wittenberg : Herrosé
— 83 — haben wollte, so schloß er mit einem Oberst einen Vertrag, die übrigen Offiziere waren seine Privatdiener, die dann ihrerseits auch mit dem Fürsten in ein Kontraktverhältnis traten. Wenn der Fürst eine Steuer brauchte, so verhandelte er mit den Ständen, die ihm nach längeren Auseinandersetzungen das Geld verschafften. Die Erhebung der Abgabe, wie die ganze Leitung des Finanzwesens lag in der Hand ständischer Ausschüsse, die von der Gewalt des Fürsten vollständig unabhängig waren. So war das ganze Gemeinwesen in eine Anzahl von einander unabhängiger Interessentenkreise getreten, was alles andere war, nur nicht ein Staat, es fehlte die Einheit. Diese konnte nur in der Person des Fürsten liegen, der in sich alle Interessen vereinigte und auf allen Gebieten Einfluß haben mußte. Daher brauchte er Organe, die nur nach seinen Absichten handelten und von den übrigen Kreisen ganz unabhängig waren. Dasselbe Bedürfnis ergab sich zur Zeit des Großen Kur- fürsten aus der Zersplitterung des Landes. Brandenburg-Preußen bestand damals aus drei großen Hauptteilen: Preußen, Pommern- Brandenburg, Kleve-Mark. Jeder Teil führte sein eigenes Da- sein. Eine Verbindung gab es nicht, nur in der Person des Herrschers, Und eifersüchtig wachten sie über ihre Abgeschlossen- heit. Jeder Teil hatte seine eigene Regierung. Alle Beamten- stellen in Preußen mußten mit Eingeborenen vom Adel besetzt werden, in der Kurmark versprach der Kurfürst 1653 den Ständen, daß er in der Mark möglichst nur Kurmärker anstellen wolle, ebenso war es in Kleve-Mark. Die Beamten waren stets nur aus der Heimat genommen. Jede Vereinigung der getrennten Landesteile in Beziehung auf die Verwaltung scheiterte. Der Kur- fürst mußte Helfer in der Verwaltung haben, in deren Auswahl er frei war, die andererseits auch nicht so eng mit den Interessen des engeren Landes verknüpft waren, daß ihnen der Sinn für die gemeinsamen Interessen des Gesamtvaterlandes verloren ging. Er brauchte Leute, die fähig und geneigt waren, sich ganz in den Dienst des Gemeinschaftsgedankens zu stellen. Das führte darauf, Beamte zu schaffen, die unabhängig da- standen und ihre ungeteilte Tätigkeit dem Vaterlande und dem Fürsten widmen konnten. Das wurde durch eine feste Besoldung erreicht. Früher war die Bezahlung entweder sehr gering oder schwankend gewesen und bestand in besonderen Einnahmen für einzelne Amtshandlungen. Die natürliche Folge war, daß „Hoff- nung auf Vermögensgewinn und Vorteil die wichtigste Triebfeder war, die den einzelnen zur Dienstleistung bewog". Daher stellte der Große Kurfürst in seinem Testament die Forderung auf: „Ihr müßt die Beamten also unterhalten und besolden, daß sie Euch zu Ehren leben können und nicht Ursache haben mögen, auf andere Mittel zu denken und sich bestechen zu lassen, damit sie also allein von Euch abhängen und sonst auf Niemand in der Welt ihr Absehen haben." So wurde der Anspruch auf un- 6*

8. Staats- und Bürgerkunde - S. 201

1910 - Wittenberg : Herrosé
201 auf. daß im Publikuin der Glaube verbreitet wird, als ob das Konkurrenzgeschäft nicht mehr bestehe, das; es feine Zahlungen ein- gestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig fei, daß sich fein In- haber nicht mehr der Sache annehme u. dgl. m. Die Firmenverschleierung wiederum besteht darin, daß der unredliche Geschäftsmann zwischen dem Namen seiner- eigenen Firma und dem feines Wettbewerbers eine Verwirrung hervorrruft, so daß eine Verwechslung beider Geschäfte stattfindet. Ein Kaufmann in Mainz versandte das Wasser der Salzquelle zu Lronthal im Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirkte da- durch eine Verwechslung mit der Aktiengesellschaft „Apollinaris- brunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den Krügen, Zinnkapseln, Korken und Schildchen brachte er sogar eine dem angemeldeten Warenzeichen dieser Firma nachgebildete Marke an. —In Berlin machten einem Kleiderhündler, der sein Geschäft „Zum Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit der Bezeichnung „Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Wett- bewerb. — Viel besprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte Bleistiftfirma A. W. Faber in Stein gegen verschiedene Wett- bewerber wegen Namenmißbrauchs geführt hat. Die Wettbewerber hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber" trugen, angestellt und sich mit ihnen jeweilig verbunden, einzig, um ihren Namen verwenden und auf diese Weise der Ursprungs- firma die Kundschaft abspenstig machen zu können. Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen, mit denen im Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen versehen werden, dazu zu benutzen, um eine Verwechslung der Er- zeugnisse herbeizuführen. Solche Warenbenennungen find der Name, die Marke, die Herkunftsbezeichnung. Professor Jäger und Pfarrer Kneipp haben wiederholt gegen Wettbewerbserzeugnisse mit der Bezeichnung „System Jäger". „System Kneipp" Einspruch erhoben. — Die Höchster Farbwerke bringen seit längerer Zeit Migränintabletten in den Handel, vor deren Nachahmung sie bereits öffentlich haben warnen müssen. — Apotheker Dörings Eulenseife wurde durch eine minderwertige Adlerseife in die Enge getrieben. — Modegeschäfte, vielfach auch Hutmachereien. nähen in Damenhüte Kopffutter ein, das den Namen von künstlichen Pariser Firmen aufweist. — Eine Strumpf- warenfabrik in Chemnitz legte den unter dem Namen „Estrema- dura" geführten Fabrikaten ein Kärtchen mit aufgewickeltem Garn bei, auf diese Weise den Käufern gleich das Stopfgarn anbietend. Die Kärtchen trugen den Namen „Hauschildsche Estremadura" und erweckten die unberechtigte Annahme, daß die Strümpfe ebenfalls aus Hauschildschem Garn gefertigt waren. — Sehr üppige Schöß- linge treibt dieses Verfahren durch falsche Bezeichnung eines Er- zeugnisses mit Rücksicht auf seine örtliche Herkunft. Es ist unter den Fabrikanten und Kaufleuten eine beliebte Sitte. Waren fälsch- licherweise mit dem Namen einer Gegend, deren Erzeugnisse sich

9. Staats- und Bürgerkunde - S. 154

1910 - Wittenberg : Herrosé
154 Ii. Für Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung (Leben und Gesundheit). 64. Arbeiterschuh. Durch den Maschinenbetrieb erwachsen für den Arbeiter so manche Gefahren, die ihn an seiner Gesundheit verletzen können, 'ja ihm das Leben nehmen. Die Riesengewalt unserer Maschinen zermalmt mit Leichtigkeit die Glieder oder den ganzen Körper des Arbeiters, sobald er durch Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit in ihren Arbeitsbereich kommt. Daher sorgt die Gesetzgebung dafür, daß der Arbeiter geschützt wird. Sie zählt die Anforderungen auf, die in den Betriebsstätten für diesen Zweck erfüllt sein müssen. Der Unter- nehmer hat dafür zu sorgen, datz die Arbeitsräume, Betriebs- vorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so eingerichtet sind, und der Betrieb sich so vollzieht, daß die Arbeiter gegen Ge- fahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Im all- gemeinen ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel, Beseitigung des Staubes, der Dünste und Gase und Abfälle zu sorgen, speziell für die nötigen Schutzvorrichtungen an den Maschinen. Endlich sind Vorschriften über die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind. In diesen Bestimmungen sind die wichtigsten Quellen, aus denen die Gesundheitsstörungen durch gewerbliche Arbeit ent- springen, aufgeführt. Die Beleuchtung der Arbeitsräume, ob sie nun durch Tages- licht erfolgt oder eine künstliche ist, kann durch Mangel- oder Fehlerhaftigkeit manchen gesundheitlichen Nachteil für die Arbeiter haben. Ist die Lichtmenge zu gering, so wird das Auge zu sehr an- gestrengt, und die Folge ist Kurz- oder Schwachsichtigkeit, die bei höheren Graden Arbeitsunfähigkeit bedingt. Ist die Lichtmenge zu reichlich, so wirkt das Licht zu grell, und das Auge wird geblendet und gereizt und leidet Schaden. Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit der Luft. Gesunde, reine Luft ist eine Grundbedingung für das Wohlbefinden des Menschen. In den Fabrikbetrieben finden sich zahlreiche und verschiedenartige Möglichkeiten, die Luft zu verunreinigen, so daß sie der Gesundheit des Arbeiters schadet. Ist die Luft zu trocken, so mutz der Körper zuviel Wasser abgeben, die Schleimhäute der Atmungsorgane trocknen zu sehr aus, es entsteht Durst, Trockenheit, Brennen im Halse; Lippen, Gaumen, Schlund werden spröde und rissig, Heiserkeit tritt ein. Das kann zu bedenklichen Erkrankungen führen. Am schlimmsten

10. Staats- und Bürgerkunde - S. 342

1910 - Wittenberg : Herrosé
In den Familien, in welchen eine ansteckende Krankheit ge- herrscht, must eine tüchtige Desinfektion vorgenommen werden. Kleider, Geräte, das Krankenzimmer werden gründlich desinfiziert, um die etwa noch vorhandenen Krankheitskeime zu töten. Als vorbeugende Mastregel hat die Gesundheitspolizei unter ihrer Aufsicht: die Impfung und Wiederimpfung der Kinder, die Beobachtung der Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiter in der Industrie, Landwirtschaft und Baugewerbe. Die oberste Aufsichtsbehörde über alle Matznahmen der Ge- sundheitspolizei ist das Gesundheitsamt in Berlin. Als Baupolizei liegt ihr die gesamte Kontrolle des ganzen Bauwesens ob. Sie hat darüber zu wachen, dast die auf- geführten Bauten in bezug auf Feuersicherheit, Gesundheit usw. den Anforderungen entsprechen, die gesetzlich gefordert werden. Mit der Baupolizei im engsten Zusammenhange steht die Feuerpolizei. Es betrifft ihre Aufgabe die Feuersicherheit und Rauchsicherheit der Treppen. Bedachung, Anlage der Schorn- steine, Anlage der Gas- und elektrischen Leitungen, Blitzableiter usw. Feuergefährliche, leicht brennbare Stoffe sollen besonders gelagert und aufbewahrt werden. Theater, Zirkusse müssen eine bestimmte Anzahl von Notausgängen haben. Bei den Vorstel- lungen stehen sie dauernd unter feuerpolizeilicher Aufsicht. Als Wegepolizei sorgt sie für gute Beschaffenheit der Strasten und Wege, als Strompolizei hat sie die Aufgabe, das Strombett für die Schiffahrt freizuhalten, die Verunreinigung der Gewässer zu verhüten, für Schutz der Ufer durch Beschädigung zu sorgen, die Brücken, Fähren, Stege und deren Instandhaltung unter ihre Aufsicht zu nehmen. So wirkt die Polizei noch als Jagd-, Fischerei- und Forst- polizei, indem sie darauf achtet, dast die Schonzeit für Wild und Fische innegehalten wird, als Forstpolizei hat sie den Schutz der Waldungen unter sich. Gegen Unzucht und Sittenlosigkeit, Trunksucht, Spielsucht, Tierquälerei, Schmutz- und Schundliteratur tritt sie als Sitten- polizei auf. Sehr wichtig ist ihr Gebiet als Sicherheitspolizei. Sie schützt Leben und Eigentum der Bürger gegen Angriffe, sorgt für Ruhe und Ordnung auf den Strasten, verhütet Tumulte und Zusammenrottungen, überwacht Vereins- und Versammlungs- wesen. Sie verlangt A n - und Abmeldung von Personen. Ihr untersteht das Meldeamt. Sie überwacht die Ausländer, welche sich in ihrem Gebiete aufhalten. Machen sie sich politisch verdächtig oder lästig, so werden sie ausgewiesen. Personen, die als Ehrenstrafe unter Polizeiaufsicht gestellt sind, werden von ihr überwacht. Es gibt kein Gebiet des öffentlichen Lebens, welches nicht zu der Polizei in irgendeiner Beziehung steht. „Wie die Hefe den Teig, so durchdringt die Polizei die gesamte Staatsverwaltung
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