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ist heiße, trockene Luft, während kalte, trockene Luft nicht so un-
angenehm wirkt.
Ist dagegen die Luft mit zuviel Wasserdampf durchsetzt, so
wird die notwendige Wasserabgabe durch Lunge und Haut
erschwert. Die Luft wirkt schädigend auf die Gesundheit. Der
Körper neigt zu Erkältungen, die die Ursache zu den verschiedensten
Erkrankungen werden.
Bedeutungsvoll für die Gesundheit ist auch der Kohlensäure-
gehalt der Luft. Die Kohlensäure entsteht durch das Ausatmen,
ferner durch die künstliche Beleuchtung mit Ausnahme des elek-
trischen Lichtes. Also in einem Raume, in dem sehr viele Personen
atmen, verschlechtert sich die Luft und mehrt sich der Kohlen-
säuregehalt. Daher ist solche Luft ungesund. Die Leute werden
von Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht befallen.
Außer dieser Luftart ist die Luft des Arbeitsraumes oft mit
Giften durchsetzt, seien es giftige Gase, Giftstaub oder giftige
Flüssigkeiten. Gifte sind eben Stoffe, die schon in geringen
Mengen in den Körper gebracht, den Menschen krankmachen.
Das bekannteste Beispiel ist der Alkohol.
Die giftigen Gase und Staubarten sind oft die Quelle der
Lungenentzündung und der Lungentuberkulose. Es ist furchtbar
zu sehen, was für Verwüstungen manche von diesen Gasen usw.
im menschlichen Körper anrichten.
Der Staub, der beim Hobeln, Sägen, Bohren, Drehen,
Schleifen, Glasblasen entsteht, ist scharf und verletzt die Schleim-
häute des Halses und der Lunge und werden oft die Ursache
eines frühen Siechtums und eines frühen Todes.
Das Schlimmste dabei ist die Übertragung der Krankheiten
durch die Bakterien oder Spaltpilze.
Allem diesem soll entgegengearbeitet werden, dadurch, daß
für rechtzeitige und ausreichende Luftreiniquna und Lufterneue-
rung gesorgt wird.
Das Öffnen von Türen und Fenstern ist oft nicht aus-
reichend, daher bringt man künstliche Ab- und Zufuhrkanäle an,
die die schlechte Luft mit dem Staube aus dem Arbeitsraume
absaugen und frische gesunde Luft zuführen bzw. hineinpressen.
Zum Schutze der Sittlichkeit ist ebenfalls Vorsorge getroffen.
Wo beide Geschlechter in einem Betriebe arbeiten, ist auf getrennte
Ankleide- und Waschräume und Bedürfnisanstalten zu halten.
Ferner können die Polizeiverwaltungen anordnen, daß den
Arbeitern, die ihre Mahlzeiten auf der Arbeitsstätte verzehren, für
diesen Zweck ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt wird,
der in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden muß.
Der Bundesrat kann für solche Betriebe, in welchen durch
übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der
Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen
täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung]]
220
stellen, welche, den drei Gewichtsklassen entsprechend, stets genau
das bezügliche Übergewicht entfernt.
Jetzt scheint die niedere Arbeit beendet. Die Plättchen werden
an die R ä n d e l m a s ch i n e abgeliefert. Wer in einer müßigen
Stunde dem Rande unserer Münzen einige Aufmerksamkeit schenkt,
wird bemerken, daß sie mit Ausnahme der Kupfer- und Nickel-
münzen einen verzierten Rand haben, weshalb ein etwaiges Be-
feilen auf ihnen leichter sichtbar wird. Die Silbermünzen bis zu
zwei Mark sind gerippt, die Zehnmarkstücke haben eine Ranken-
verzierung. die silbernen Fünf- und die Zwanzigmarkstücke eine
Inschrift; der Rand aller Münzen aber steht auf der Vorder- und
Rückseite ein wenig vor. Dieser gekerbte Rand wird erst im Präg-
ringe hergestellt, während die Rändelmaschine das Aufstauchen
und Verzieren besorgt. Zu diesem Zwecke enthält sie zwei stählerne,
parallele Schienen, deren Abstand kleiner als der Durchmesser des
Plättchens ist. und auf welchen je die Hälfte der einzuwalzenden
Verzierung erhaben vorhanden ist. Die eine Schiene ist unbeweg-
lich. die andere verschiebbar, und diese letztere wird von der Dampf-
maschine in sehr raschem Tempo nach links und rechts bewegt.
Wenn nun das Plättchen in die Ründelmaschine gelangt, so wird
es von der beweglichen Schiene in eine drehende Bewegung ver-
setzt und vorwärts geschoben, indes sich der Rand aufstaucht und
die erhabenen Stellen der Schienen sich in das weichere Edelmetall
eingraben. Die Rändelmaschine wird von zwei Zubringerohren
gespeist, und in der Mitte der Schienenbahn befindet sich eine
runde Öffnung, durch welche die gerändelten Plättchen von links
und rechts in einen Kasten fallen.
Bis jetzt trugen die Plättchen von der Schmelzstation her
immer noch die schmutzige, rotbraune Farbe an sich. Um diese end-
lich zu verlieren, wandern sie wieder in das Erdgeschoß zurück,
wo ihnen zwei Männer mit verdünnter Schwefelsäure zu Leibe
gehen. Nachdem die Säure das Kupfer aus der Oberfläche gebeizt
hat, erscheinen die Plättchen hellgelb und glänzend. Nun wird die
an ihnen haftende Säure in einer mit Weinstein gefüllten,
rotierenden Trommel entfernt, welche sie tüchtig durcheinander
rüttelt und schüttelt. Sodann bringt sie ein Arbeiter in flache
kupferne Kessel und reibt und trocknet sie mit wollenen Lappen
zuerst kalt, dann warm ab.
Gerändelt und gereinigt, läßt man die Plättchen dann end-
lich in das Zubringerohr der fieberhaft arbeitenden Präg-
maschine gleiten, welche sie einzeln zwischen zwei mit gewaltiger
Kraft gegeneinander strebende Stahlstempel führt, ch daß sich das
Edelmetall oben und unten tu die Vertiefungen der Stempel
preßt, was man ..Prägen" nennt.
Da rollen die zur Würde von Münzen erhobenen Goldstücke
aus der Maschine heraus und betten sich in ihrer jungen Größe
verführerisch nebeneinander. Wer ihnen etwas ach ihrer Ehre
„abschneiden" wollte, würde mit den Gesetzen in Konflikt geraten.
TM Hauptwörter (100): [T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein]]
TM Hauptwörter (200): [T46: [Körper Blut Wasser Luft Haut Magen Herz Speise Muskel Mund], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff], T168: [Holz Tisch Messer Stück Honig Stuhl Griffel Hand Narbe Papier], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral]]
247
von 15—50 Mk. Die Bank haftet für jeden Schaden, der durch ihre
Vernachlässigung entsteht.
Wertpapiere sind von seiten des Gläubigers unkündbar.
Der Schuldner läßt bei der Amortisierung seiner Schuld von Zeit
zu Zeit eine Anzahl Stücke auslosen. Die Bank verfolgt die Aus-
losung ganz genau und teilt die betreffenden Nummern ihren
Kunden mit. damit sie nicht Schaden haben; denn für die ausge-
losten Stücke werden keine Zinsen mehr gezahlt.
98. Die Börse.
Der Mittelpunkt unseres ganzen heutigen Verkehrslebens ist
die Börse. Hier zeigt sich die wirtschaftliche Lage des Volkes.
Sie hat für den Wohlstand des Landes eine unermeßliche Be-
deutung, insofern, als sie sämtliche Anleihewerte, Produkte usw.
in den Handel bringt.
Was ist die Börse? Die Börse ist ein großer Markt, ein Ort,
an welchem sich Bankiers, Produktenhändler. Agenten, Makler usw.
regelmäßig versammeln, um Geschäfte abzuschließen und sich über
Handelsangelegenheiten zu besprechen. Nach dem Gegenstände
ihres Umsatzes unterscheiden wir Produktenbörse (für Getreide,
Spiritus. Petroleum, Kartoffeln usw.) und Fonds- oder Effekten-
börsen, in denen Geschäfte in Wertpapieren abgeschlossen werden.
Die Errichtung der Börse bedarf der Genehmigung der Landes-
regierung. Diese hat auch die Aufsicht und läßt sie durch einen Staats-
kommissar ausüben. Außer diesem hat die Handelskammer die Aufsicht.
Die Leitung und Ordnung liegt dem Börsenvorstande ob.
Derselbe bestimmt über Zulassung zum Börsenverkehr und Ent-
fernung aus demselben, die Weise, wie die Kurse festzusetzen sind usw.
Der Börsenausschuß gibt Gutachten und Anträge an den
Reichskanzler und den Bundesrat.
Das Ehrengericht der Börse, welches aus Mitgliedern der
Handelskammer, des Börsenvorstandes und der Börsenmitglieder
besteht, zieht diejenigen Börsenbesucher zur Verantwortung, welche
Handlungen begangen haben, oder deren beschuldigt sind, die sich
nicht mit der Ehre eines anständigen Kaufmanns vertragen.
So herrscht an der Börse Zucht und Sitte.
Sehen wir uns nun den Börsenverkehr einmal etwas genauer an.
Wer zugelassen werden will, muß eine Börsenkarte haben.
Dieselbe kann einem ins Handelsregister eingetragenen Kaufmann
nicht versagt werden.
Wir lösen uns eine Eintrittskarte und begeben uns auf die
Galerie, von wo aus wir den ganzen Verkehr gut beobachten können.
Wir finden zwei abgeschiedene Teile. 2n dem ersten geht
es ziemlich still zu. Wir sehen in kleinen Kasten Proben von
Getreide, Spiritus, Öl, Kartoffeln usw. Wir befinden uns also
in der Produktenbörse. Kleine Gruppen von Leuten stehen zu-
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TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau]]
Zeichnen und Konstruieren. Am Abende trat das Übel um so
heftiger auf, und um die Mitternachtsstunde machte ein Schlag-
anfall seinem unermüdlichen Schaffensdrange für immer ein
Ende. Die Lokomotive seiner Lebensfahrt war entgleist, das
Feuer erloschen; trauernd umstanden die Seinen die entseelte
Hülle seiner Kraft, welche man am 9. Juli unter dem Geleite vieler
Tausende von Leidtragenden zur Statte der ewigen Ruhe führte.
Mochte die Flamme in der Lebenswerkstatt Vorsigs erlöschen,
das Feuer in den Öfen seiner Fabriken glühte fort. Sein Sohn
Albert betrieb die Werke im Sinne des Schöpfers weiter und er-
hielt die berühmte Firma A. Bofig im alten Glanze. Vier Jahre
nach des Vaters Tode feierte Albert Borfig mit seinen Arbeitern
das Fest der tausendsten und im März 1862 das Fest der zwei-
tausendsten Lokomotive, welch letztere den Namen ,,König Wil-
helm" trug. Immer gewaltiger wuchsen die Räume und dehnte
sich das Haus. Die Zahl drei- und viertausend vollendeter Dampf-
rosse wurde erreicht, daneben großartige Bauwerke in Eisenkonstruk-
tion ausgeführt.
Doch auch der Sohn wurde früh von seinem Lebenswerk ab-
gerufen; er starb, 19 Jahre alt, am l0. April 1878. Für feine noch
unmündigen Söhne und Erben, Arnold, Ernst und Konrad, führte
ein Direktorium die Geschäfte weiter bis zur Großjährigkeit des
ältesten. Nur kurze Zeit hat Arnold Borfig dann die alte Eifen-
firma vertreten. Am 1. April 1897 fand der dritte A. Borfig
seinen Tod in den oberschlesischen Bergwerken durch schlagende
Wetter; die jetzigen Besitzer der Werke sind Ernst und Konrad
Borfig. Das Wachsen des Riesenleibes Berlins hat die Fabriken
aus der Chausseestraße wie auch aus Moabit verdrängt; dieselben
sind im Jahre 1897 nach Tegel hinaus verlegt worden.
August Vorsigs Beispiel und Einfluß hat in hohem Maße be-
fruchtend auf die heimische Eisenindustrie eingewirkt. In Berlin
allein sind zahlreiche Maschinenbauanstalten neben denen Vorsigs
entstanden, von denen sich die von Schwarzkopff auch mit denk
Lokomotivenbau befaßte und bereits Tausende von Maschinen in
die Welt, namentlich nach Rußland hin. gesandt hat.
Die Macht der Privilegien Englands ist längst gebrochen;
Deutschland steht jetzt im Fache der Eisenindustrie mindestens
ebenbürtig da. und die Zeit ist wohl nicht fern, daß es den einst-
maligen Beherrscher überflügelt hat, so daß auch an englischen
Dampfwagen oder elektrischen Maschinen zu lesen steht: „Made in
dennanv' . Hermann Iahnke, A. Borsig, der Lokoniotivenkönlg.
113. Die Entwicklung der Eisenbahnen.
Bevor die Eisenbahnen bei uns als Verkehrsmittel benutzt
wurden, hatten sie schon eine lange Geschichte hinter sich.
Die morgenländischen Völker des grauesten Altertums hatten
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T64: [Vater Sohn Jahr Tod Mutter Regierung König Kind Heinrich Bruder], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk]]
Extrahierte Personennamen: Albert_Borfig Arnold Ernst Konrad Konrad Arnold_Borfig Ernst Konrad
Borfig Konrad August Schwarzkopff Hermann_Iahnke A._Borsig
Extrahierte Ortsnamen: Borfig Berlins Moabit Tegel Berlin Englands Deutschland
stecken und dem Burgwächter zurufen: sie hätten einen Königs-
brief in den Kerben gesteckt und eine Urkunde mit sich genommen,
und er solle dem, der in der Burg ist, sagen, daß er seines Rechts-
tages warte an dem freien Stuhl bei den höchsten Rechten und
des Kaisers Bann.
Erschien der Beklagte nicht, nachdem er wiederholt geladen
war, so mußte der Kläger kniend mit zwei Fingern der rechten
Hand auf dem blanken Schwerte schwören, daß der Angeklagte
schuldig sei, und wenn sechs Freischöffen eidlich bekräftigten, der
Kläger schwöre rein, nicht mein, so wurde die Anklage als er-
wiesen genommen. Nun wurde das Schuldig über den An-
geklagten ausgesprochen. Der Freigraf verfemte ihn, indem er
sprach:
Den beklagten Mann, mit Namen N. N., den nehme ich aus
dem Frieden, mi5 dem Rechte und aus den Freiheiten, die Kaiser
Karl gesetzt und Papst Leo bestätigt hat urtb ferner alle Fürsten,
Herren, Ritter und Knechte, Freie und Freischöffen gelobt und
beschworen haben im Lande zu Sachsen, und werfe ihn nieder
vom höchsten Grad zum niedrigsten Grad, und setze ihn aus allen
Freiheiten, Frieden und Rechten in Königsbann und Wette und
in den höchsten Unfrieden und Ungnade, und mache ihn unwürdig,
achtlos, rechtlos, siegellos, ehrlos, friedlos und unteilhaftig alles
Rechts, und verführe ihn und verfeme ihn und setze ihn hin nach
Satzung der heimlichen Acht, und weihe seinen Hals dem Stricke,
seinen Leichnam den Tieren und den Vögeln in der Luft, ihn
zu verzehren, und befehle seine Seele Gott im Himmel in seine
Gewalt, wenn er sie zu sich nehmen will, und setze sein
Lehen und Gut ledig, sein Weib soll Witwe, seine Kinder sollen
Waisen sein.
Hierauf, so heißt es in den alten Femrechtsbüchern weiter,
soll der Graf nehmen den Strick von Weiden geflochten und ihn
werfen aus dem Gerichte. Und der Freigraf soll sofort gebieten
allen Freigrafen und Freischöffen und sie ermahnen bei ihren
Eiden und Treuen, die sie der heimlichen Acht getan, sobald sie
den verfemten Mann bekommen, daß sie ihn hängen sollen an
den nächsten Baum, den sie haben mögen, nach aller Macht und
Kraft.
Die Urkunde, welche die im Jahre 1429 ausgesprochene Ver-
femung des Herzogs Heinrichs des Reichen von Bayern enthält,
lautet:
So habe ich Albert, Freigraf, mit den obengenannten Frei-
grafen, die zu der Zeit den Stuhl mit mir besetzt halten, den
obengenannten Heinrich, der sich schreibt Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog in Bayern, von Königsgewalt genommen und fort ver-
femt und verführt von der rechten Zahl in die unrechte Zahl,
aus der echten Zahl in die unechte Zahl, aus der oberen Zahl
in die niedere Zahl, von allen Rechten ausgeschieden, und habe
ihn gewiesen von den vier Elementen, die Gott den Menschen
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Leo Leo Heinrichs Albert Heinrich Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Burg Sachsen Bayern Rhein Bayern
466
sache aus, daß man ohne Schaden auf diesen Genuß verzichten und
sich so der Steuer entziehen kann.
Der ausländische Tabak und ausländische Tabakfabrikate
werden nach der Gewichtsmenge besteuert. Der Doppelzentner
ausländischer Zigarren kostet 270 Mk., Zigaretten 1000 Mk. Ein-
gangssteuer, für Blätter und Zigarren kommt außerdem noch ein
Zuschlag von 40 % hinzu.
Der inländische Tabak unterliegt strenger staatlicher Kon-
trolle. Das mit Tabak bepflanzte Feld muß der Steuerbehörde
genau nach Größe und Lage angegeben werden. Die Behörde hat
das Recht, vor der Ernte den Vorrat zu überschlagen. Der Tabak-
bauer muß nun bei der Ernte den Vorrat verwiegen lassen, ebenso
nachdem die Blätter getrocknet sind. Daraus wird die Steuer be-
rechnet, und zwar kostet ein Doppelzentner durchschnittlich 57 Mk.
Außer dem zur Verarbeitung zubereiteten Tabak muß der
zum Füllen der Zigaretten geschnittene Tabak besonders versteuert
werden, ebenso auch die fertigen Zigaretten und die Hüllen
(Hülsen und zugeschnittene Blättchen).
Für 1000 Stück Zigaretten ä iy2 Pf. kostet die Steuer 2 Mk.,
bei einem Preise von 1% bis 2y2 Pf. beträgt sie 3 Mk.
4. Die S ch a u m w e i n st e u e r. Gegenstand der Besteue-
rung ist fertiger Schaumwein, soweit er zum Verbrauche
im Jnlande bestimmt ist. Als Schaumwein gelten alle Weine,
Fruchtweine, weinhaltige und fruchtweinhaltige Getränke mit
mehr als 1 o/0 Alkohol, deren Kohlensäure beim Öffnen der Um-
schließungen unter Aufbrausen entweicht.
Die Steuer beträgt: a) für Schaumwein, der aus Fruchtwein
ohne Zusatz von Traubenwein gewonnen ist. 10 Pf. pro Flasche:
b) Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke von 4 Mk. die
Flasche 1 Mk.; e) mehr als 4—5 Mk. die Flasche 2 Mk.; ck) über
5 Mk. die Flasche 3 Mk.
Verantwortlich für die Versteuerung ist der Hersteller, er hat
an jeder Flasche, die aus dem Geschäft geht, die von ihm gekaufte
Steuermarke anzubringen.
5. Die Zündwaren st euer. Jede Schachtel mit Zünd-
hölzern kostet iy2 Pf. Steuer, so daß für jedes Paket, welches
10 Schachteln enthält, 15 Pf. Steuer entrichtet werden muß.
Zündkerzen aus Stearin, Wachs und ähnlichen Stoffen in
Schachteln bis 20 Stück 5 Pf., in größeren Schachteln 10 Pf. und
mehr, die angefangenen 20 gelten für voll.
Auf den Schachteln oder den Umhüllungen muß der Hersteller
angegeben sein.
6. Die Beleuchtungssteuer wird für Beleuchtungs-
körper zu Gas-, Spiritus-, Petroleum- und anderen Glühlampen
erhoben. Ferner für Kohlenstifte für elektrische Bogenlampen. —
Für elektrische Glühlampen wird die Steuer nach dem Verbrauch
an Kraft berechnet, für Gasglühlicht usw. kostet jeder Beleuch-
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs], T113: [Wein Seide Baumwolle Handel Zucker Kaffee Wolle Tabak Reis Getreide]]
— 83 —
haben wollte, so schloß er mit einem Oberst einen Vertrag, die
übrigen Offiziere waren seine Privatdiener, die dann ihrerseits
auch mit dem Fürsten in ein Kontraktverhältnis traten.
Wenn der Fürst eine Steuer brauchte, so verhandelte er mit
den Ständen, die ihm nach längeren Auseinandersetzungen das
Geld verschafften. Die Erhebung der Abgabe, wie die ganze
Leitung des Finanzwesens lag in der Hand ständischer Ausschüsse,
die von der Gewalt des Fürsten vollständig unabhängig waren.
So war das ganze Gemeinwesen in eine Anzahl von einander
unabhängiger Interessentenkreise getreten, was alles andere war,
nur nicht ein Staat, es fehlte die Einheit.
Diese konnte nur in der Person des Fürsten liegen, der in sich
alle Interessen vereinigte und auf allen Gebieten Einfluß haben
mußte. Daher brauchte er Organe, die nur nach seinen Absichten
handelten und von den übrigen Kreisen ganz unabhängig waren.
Dasselbe Bedürfnis ergab sich zur Zeit des Großen Kur-
fürsten aus der Zersplitterung des Landes. Brandenburg-Preußen
bestand damals aus drei großen Hauptteilen: Preußen, Pommern-
Brandenburg, Kleve-Mark. Jeder Teil führte sein eigenes Da-
sein. Eine Verbindung gab es nicht, nur in der Person des
Herrschers, Und eifersüchtig wachten sie über ihre Abgeschlossen-
heit. Jeder Teil hatte seine eigene Regierung. Alle Beamten-
stellen in Preußen mußten mit Eingeborenen vom Adel besetzt
werden, in der Kurmark versprach der Kurfürst 1653 den Ständen,
daß er in der Mark möglichst nur Kurmärker anstellen wolle,
ebenso war es in Kleve-Mark. Die Beamten waren stets nur
aus der Heimat genommen. Jede Vereinigung der getrennten
Landesteile in Beziehung auf die Verwaltung scheiterte. Der Kur-
fürst mußte Helfer in der Verwaltung haben, in deren Auswahl
er frei war, die andererseits auch nicht so eng mit den Interessen
des engeren Landes verknüpft waren, daß ihnen der Sinn für
die gemeinsamen Interessen des Gesamtvaterlandes verloren ging.
Er brauchte Leute, die fähig und geneigt waren, sich ganz in den
Dienst des Gemeinschaftsgedankens zu stellen.
Das führte darauf, Beamte zu schaffen, die unabhängig da-
standen und ihre ungeteilte Tätigkeit dem Vaterlande und dem
Fürsten widmen konnten. Das wurde durch eine feste Besoldung
erreicht. Früher war die Bezahlung entweder sehr gering oder
schwankend gewesen und bestand in besonderen Einnahmen für
einzelne Amtshandlungen. Die natürliche Folge war, daß „Hoff-
nung auf Vermögensgewinn und Vorteil die wichtigste Triebfeder
war, die den einzelnen zur Dienstleistung bewog". Daher stellte
der Große Kurfürst in seinem Testament die Forderung auf:
„Ihr müßt die Beamten also unterhalten und besolden, daß sie
Euch zu Ehren leben können und nicht Ursache haben mögen,
auf andere Mittel zu denken und sich bestechen zu lassen, damit
sie also allein von Euch abhängen und sonst auf Niemand in
der Welt ihr Absehen haben." So wurde der Anspruch auf un-
6*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T44: [Preußen Polen Brandenburg Provinz Land Schlesien Sachsen Pommer Friedrich Schweden], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk]]
201
auf. daß im Publikuin der Glaube verbreitet wird, als ob das
Konkurrenzgeschäft nicht mehr bestehe, das; es feine Zahlungen ein-
gestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig fei, daß sich fein In-
haber nicht mehr der Sache annehme u. dgl. m.
Die Firmenverschleierung wiederum besteht darin,
daß der unredliche Geschäftsmann zwischen dem Namen seiner-
eigenen Firma und dem feines Wettbewerbers eine Verwirrung
hervorrruft, so daß eine Verwechslung beider Geschäfte stattfindet.
Ein Kaufmann in Mainz versandte das Wasser der Salzquelle zu
Lronthal im Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirkte da-
durch eine Verwechslung mit der Aktiengesellschaft „Apollinaris-
brunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den Krügen,
Zinnkapseln, Korken und Schildchen brachte er sogar eine dem
angemeldeten Warenzeichen dieser Firma nachgebildete Marke an.
—In Berlin machten einem Kleiderhündler, der sein Geschäft „Zum
Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit der Bezeichnung
„Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Wett-
bewerb. — Viel besprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte
Bleistiftfirma A. W. Faber in Stein gegen verschiedene Wett-
bewerber wegen Namenmißbrauchs geführt hat. Die Wettbewerber
hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber"
trugen, angestellt und sich mit ihnen jeweilig verbunden, einzig,
um ihren Namen verwenden und auf diese Weise der Ursprungs-
firma die Kundschaft abspenstig machen zu können.
Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen,
mit denen im Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen
versehen werden, dazu zu benutzen, um eine Verwechslung der Er-
zeugnisse herbeizuführen. Solche Warenbenennungen find der
Name, die Marke, die Herkunftsbezeichnung.
Professor Jäger und Pfarrer Kneipp haben wiederholt gegen
Wettbewerbserzeugnisse mit der Bezeichnung „System Jäger".
„System Kneipp" Einspruch erhoben. — Die Höchster Farbwerke
bringen seit längerer Zeit Migränintabletten in den Handel, vor
deren Nachahmung sie bereits öffentlich haben warnen müssen. —
Apotheker Dörings Eulenseife wurde durch eine minderwertige
Adlerseife in die Enge getrieben. — Modegeschäfte, vielfach auch
Hutmachereien. nähen in Damenhüte Kopffutter ein, das den
Namen von künstlichen Pariser Firmen aufweist. — Eine Strumpf-
warenfabrik in Chemnitz legte den unter dem Namen „Estrema-
dura" geführten Fabrikaten ein Kärtchen mit aufgewickeltem Garn
bei, auf diese Weise den Käufern gleich das Stopfgarn anbietend.
Die Kärtchen trugen den Namen „Hauschildsche Estremadura" und
erweckten die unberechtigte Annahme, daß die Strümpfe ebenfalls
aus Hauschildschem Garn gefertigt waren. — Sehr üppige Schöß-
linge treibt dieses Verfahren durch falsche Bezeichnung eines Er-
zeugnisses mit Rücksicht auf seine örtliche Herkunft. Es ist unter
den Fabrikanten und Kaufleuten eine beliebte Sitte. Waren fälsch-
licherweise mit dem Namen einer Gegend, deren Erzeugnisse sich
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
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154
Ii. Für Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung
(Leben und Gesundheit).
64. Arbeiterschuh.
Durch den Maschinenbetrieb erwachsen für den Arbeiter so
manche Gefahren, die ihn an seiner Gesundheit verletzen können,
'ja ihm das Leben nehmen. Die Riesengewalt unserer Maschinen
zermalmt mit Leichtigkeit die Glieder oder den ganzen Körper
des Arbeiters, sobald er durch Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit
in ihren Arbeitsbereich kommt.
Daher sorgt die Gesetzgebung dafür, daß der Arbeiter
geschützt wird. Sie zählt die Anforderungen auf, die in den
Betriebsstätten für diesen Zweck erfüllt sein müssen. Der Unter-
nehmer hat dafür zu sorgen, datz die Arbeitsräume, Betriebs-
vorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so eingerichtet sind,
und der Betrieb sich so vollzieht, daß die Arbeiter gegen Ge-
fahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Im all-
gemeinen ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und
Luftwechsel, Beseitigung des Staubes, der Dünste und Gase und
Abfälle zu sorgen, speziell für die nötigen Schutzvorrichtungen
an den Maschinen.
Endlich sind Vorschriften über die Ordnung des Betriebs
und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung
eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind.
In diesen Bestimmungen sind die wichtigsten Quellen, aus
denen die Gesundheitsstörungen durch gewerbliche Arbeit ent-
springen, aufgeführt.
Die Beleuchtung der Arbeitsräume, ob sie nun durch Tages-
licht erfolgt oder eine künstliche ist, kann durch Mangel- oder
Fehlerhaftigkeit manchen gesundheitlichen Nachteil für die Arbeiter
haben.
Ist die Lichtmenge zu gering, so wird das Auge zu sehr an-
gestrengt, und die Folge ist Kurz- oder Schwachsichtigkeit, die bei
höheren Graden Arbeitsunfähigkeit bedingt.
Ist die Lichtmenge zu reichlich, so wirkt das Licht zu grell,
und das Auge wird geblendet und gereizt und leidet Schaden.
Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit der Luft. Gesunde,
reine Luft ist eine Grundbedingung für das Wohlbefinden des
Menschen. In den Fabrikbetrieben finden sich zahlreiche und
verschiedenartige Möglichkeiten, die Luft zu verunreinigen, so daß
sie der Gesundheit des Arbeiters schadet.
Ist die Luft zu trocken, so mutz der Körper zuviel Wasser
abgeben, die Schleimhäute der Atmungsorgane trocknen zu sehr
aus, es entsteht Durst, Trockenheit, Brennen im Halse; Lippen,
Gaumen, Schlund werden spröde und rissig, Heiserkeit tritt ein.
Das kann zu bedenklichen Erkrankungen führen. Am schlimmsten
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze]]
In den Familien, in welchen eine ansteckende Krankheit ge-
herrscht, must eine tüchtige Desinfektion vorgenommen werden.
Kleider, Geräte, das Krankenzimmer werden gründlich desinfiziert,
um die etwa noch vorhandenen Krankheitskeime zu töten.
Als vorbeugende Mastregel hat die Gesundheitspolizei unter
ihrer Aufsicht: die Impfung und Wiederimpfung der Kinder, die
Beobachtung der Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiter in
der Industrie, Landwirtschaft und Baugewerbe.
Die oberste Aufsichtsbehörde über alle Matznahmen der Ge-
sundheitspolizei ist das Gesundheitsamt in Berlin.
Als Baupolizei liegt ihr die gesamte Kontrolle des
ganzen Bauwesens ob. Sie hat darüber zu wachen, dast die auf-
geführten Bauten in bezug auf Feuersicherheit, Gesundheit usw.
den Anforderungen entsprechen, die gesetzlich gefordert werden.
Mit der Baupolizei im engsten Zusammenhange steht die
Feuerpolizei. Es betrifft ihre Aufgabe die Feuersicherheit
und Rauchsicherheit der Treppen. Bedachung, Anlage der Schorn-
steine, Anlage der Gas- und elektrischen Leitungen, Blitzableiter
usw. Feuergefährliche, leicht brennbare Stoffe sollen besonders
gelagert und aufbewahrt werden. Theater, Zirkusse müssen eine
bestimmte Anzahl von Notausgängen haben. Bei den Vorstel-
lungen stehen sie dauernd unter feuerpolizeilicher Aufsicht.
Als Wegepolizei sorgt sie für gute Beschaffenheit der
Strasten und Wege, als Strompolizei hat sie die Aufgabe, das
Strombett für die Schiffahrt freizuhalten, die Verunreinigung
der Gewässer zu verhüten, für Schutz der Ufer durch Beschädigung
zu sorgen, die Brücken, Fähren, Stege und deren Instandhaltung
unter ihre Aufsicht zu nehmen.
So wirkt die Polizei noch als Jagd-, Fischerei- und Forst-
polizei, indem sie darauf achtet, dast die Schonzeit für Wild und
Fische innegehalten wird, als Forstpolizei hat sie den Schutz der
Waldungen unter sich.
Gegen Unzucht und Sittenlosigkeit, Trunksucht, Spielsucht,
Tierquälerei, Schmutz- und Schundliteratur tritt sie als Sitten-
polizei auf.
Sehr wichtig ist ihr Gebiet als Sicherheitspolizei.
Sie schützt Leben und Eigentum der Bürger gegen Angriffe, sorgt
für Ruhe und Ordnung auf den Strasten, verhütet Tumulte und
Zusammenrottungen, überwacht Vereins- und Versammlungs-
wesen. Sie verlangt A n - und Abmeldung von Personen.
Ihr untersteht das Meldeamt. Sie überwacht die Ausländer,
welche sich in ihrem Gebiete aufhalten. Machen sie sich politisch
verdächtig oder lästig, so werden sie ausgewiesen.
Personen, die als Ehrenstrafe unter Polizeiaufsicht gestellt
sind, werden von ihr überwacht.
Es gibt kein Gebiet des öffentlichen Lebens, welches nicht zu
der Polizei in irgendeiner Beziehung steht. „Wie die Hefe den
Teig, so durchdringt die Polizei die gesamte Staatsverwaltung
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung]]