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Gefühl, daß er es nicht nur vertrug, sondern sich gehoben fühlte
durch den Gedanken, einen energischen und mächtigen Diener zu
haben. Er war zu vornehm für das Gefühl eines Edelmanns,
der keinen reichen und unabhängigen Bauern im Dorfe vertragen
kann. Nicht einen Augenblick kam ihm der Gedanke einer Eifer-
sucht auf seinen Diener und Untertanen in den Sinn, und nicht
einen Augenblick verließ ihn das königliche Bewußtsein, der Herr
zu sein, ebenso wie bei mir alle Huldigungen das Gefühl, der
Diener dieses Herrn zu sein, und mit Freuden zu sein, in keiner Weise
berührten. Diese Beziehungen und meine Anhänglichkeit hatten ihre
Begründung in einer überzeugungstreuen Anhänglichkeit an das
Königshaus; aber in der Art wie sie vorhanden war, ist sie doch
nur möglich unter der Einwirkung einer gewissen Gegenseitigkeit
des Wohlwollens zwischen Herrn und Diener, wie unser Lehnrecht
die ,Xreue‘ auf beiden Seiten zur Voraussetzung hatte.
Solche Beziehungen, wie ich sie zum Kaiser Wilhelm hatte, sind
persönlich, und sie wollen von dem Herrn sowohl wie von
dem Diener, wenn sie wirksam sein sollen, erworben sein."
23.: Eine Bismarckrede. Bismarck: Gedanken und Erinnerungen. Ii.
41. Der bekehrte Stiefelknecht.
2n der Schreibstube des Amtsmanns stand ein Stiefelknecht,
der brummte unzufrieden vor sich hin: „Es ist doch ein jämmerlich
Ding um das Leben, wenn man immer im Winkel stehen und auf
die Herren Stiefel warten muß! Und wie beschmutzt kommen sie
oft an, und wie grob behandeln sie mich armen Knecht! Wenn ich
den einen ausziehe, so tritt mich der andere! Ja, die Stiefel haben's
gut, die bekommen die Welt zu sehen! Während ich hier in der
Ecke stehen muß, gehen sie spazieren im Sonnenschein, und wenn
sie müde sind, dann heißt's: Stiefelknecht her! und ich muß die
großen Herren ausziehen, und sie stellen sich bequem in eine Ecke."
Die Stiefel, denen diese Rede galt, gehörten dem Schreiber,
der sie ausgezogen hatte, um sich's leicht zu machen. Sie machten
bei der Rede lange Schäfte, und der Stiefel des rechten Beines
sprach zum Stiefel des linken Beines: „Bruder, wir sollen es gut
haben! Wir sollen Herren sein! Der dumme Stiefelknecht weiß gar
nicht, wie gut er's hat. Der Lump hat den leichtesten Dienst. Aber
wir, wir werden den lieben Tag hindurch und oft genug durch dick
und dünn gejagt: im Sommer ersticken wir fast vor Staub, im Winter
frieren wir im Schnee, und wenn es regnet, dann sind wir immer in
Gefahr zu ersaufen. Ach, und das Pflaster! Die scharfen Steine,
die kein Erbarmen kennen! Ich möchte nur wissen, wie viel Haut
sie mir heute abgerieben haben; ich bin unten ganz durchsichtig ge-
worden. Es ist ein mühevolles Leben, wenn man dienen muß!"
Der Stiefelknecht horcht hoch auf. „Bruder," sagte der
Stiefel vom linken Beine, „das Treten wollt' ich mir noch gefallen
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh], T51: [Kind Himmel Nacht Sonne Tag Gott Wald Baum Blume Feld], T102: [Glocke Stimme Wort Hand Auge Ohr Kirche Ton Fenster Herr]]
149
werbes einer und derselben Stadt. Zu Anfang des Io. Jahr-
hunderts nimmt im Rheinland der Ausstand bereits die Form
eines Generalstreikes an, und von Stadt zu Stadt ziehen die Boten
der Gehilfenschaft, um überall die Gesellen für die Einstellung der
Arbeit um Pfingsten herum zu gewinnen. Es ist die erste Lohn-
kundgebung großen Stiles. Der merkwürdigste und langwierigste
Ausstand jener Zeit ist der der Bäckerknechte von Kolmar, welcher
1495 begann und nicht weniger als zehn Jahre dauerte. Hier war
der Anlaß des Streikes ein religiöser. Die Brüderschaft der Bäcker-
knechte war im Besitz der kostbarsten Kerzen und hatte am Fron-
leichnamstag das Allerheiligste begleitet. Sie war darüber erbost,
daß noch andere Brüderschaften mit noch kostbareren Kerzen eben-
falls zur Prozession zugelassen wurden. Sie weigerten sich teilzu-
nehmen. Am nächsten Fronleichnamstag sperrte der Rat die Bäcker-
knechte von der Prozession aus, worauf dieselben die Stadt ver-
ließen. Es kam zu einer Reihe von Prozessen. Die Gehilfen waren
unversöhnlich und wurden durch die Genossen am ganzen Ober-
rhein bestärkt. Die Kolmarer Meister erhielten keine Gehilfen
mehr, Gehilfen, die trotz Verbotes in Kolmar gearbeitet hatten
(Streikbrecher), wurden von den Gehilfen nirgends geduldet. Sie
wurden aus den Brüderschaften ausgeschlossen. Schon damals war
das System der Streikposten ausgebildet. Der Kolmarer Streik
endigte mit einem Sieg der Gehilfen, obgleich sie nicht in allen
Punkten durchdrängen. Die großen Unzuträglichkeiten, die der
jahrelange Boykott in Kolmar hervorgerufen hatte und die große
Dtot unter den Streikenden fiihrte schließlich zu einer Ver-
ständigung.
In der Kleidung hielt sich der Geselle wie der Meister. Der
Handwerker rechnete sich zu den freien Stünden, und der Geselle
ging, ebenso wie der Meister, mit Schwert oder Degen. Das Ver-
bot des Waffentragens für die Handwerker entstand erst Ende des
10. Jahrhunderts. Die Gesetze dieser Zeit schreiben dem Hand-
werker seine Kleidung vor. bestimmen vielfach den Preis, und ver-
boten das Tragen von Samt und Seide, gold- und perlengestickten
Kleidern, Straußenfedern und verbrämten Kleidern. Auf Wohl-
anständigkeit wurde viel gesehen, und es galt als Vorschrift, nur
mit Rock. Mantel und Kragen, bedecktem Haupt und in Hand-
schuhen über die Straße zu gehen. Er sollte auch äußerlich seinen
Stand zu erkennen geben, und selbst wenn er zur Kirche ging, ein
Stück Handwerkszeug in der Hand haben. Wenn der Bäcker zur
Mühle ging, auch ohne Mehl holen zu wollen, mußte er eine weiße
Schürze umbinden und einen leinenen Sack auf dem Rücken
tragen. Das Verbot des Degentragens für die Handwerksgesellen
war vor allem eine Folge der. speziell in Universitätsstädten, häufi-
gen Raufereien zwischen Gesellen und Studenten.
Jhrezusammenkünfte hielt die Gesellenschaft im Zunfthaus oder
aber in einer besonderen Stube der Herberge, deren Bestimmung
schon durch ihre Ausstattung kundgetan war. Zeichen des Hand-
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TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche]]
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konnte also der einzelne nicht für sich ausnützen. Diese Begren-
zungen führten zu übertriebenen Auffassungen, so daß z. B. auch
im Gebrauch der Werkzeuge sich keiner einen Vorteil vor dem an-
deren sichern konnte. Erfand ein Meister eine neue, besonders
vorteilhafte Vorrichtung, so durfte er sich ihrer nicht allein be-
dienen. sondern er nutzte sie allen zuteil werden lassen. Diese eng-
herzige Auffassung unterdrückte das Streben des einzelnen In-
dividuums. seine Fähigkeiten zur Aufbesserung seines Hand-
werks zu verwerten, und verhinderte so die Entwicklung des
Gewerbes.
Das Handwerkszeichen der einzelnen Innungen war streng ge-
schützt. Kein Handwerker durfte dem andern in sein Handwerks-
gebiet kommen. Die Handwerke unserer heutigen Zeit fassen meist
mehrere Handwerke der damaligen Zeit zusammen, und man kann
daraus ermessen, wie leicht die Handwerker sich früher ins Gehege
kommen und Streit erhalten konnten. Es war ferner streng ver-
boten, datz ein Meister Gehilfen eines anderen Meisters aufnahm.
Kein Meister durfte für jemand eine Arbeit leisten, wenn dieser
einen anderen Handwerker noch nicht bezahlt hatte. So durfte
z. B. der Schmied das Rotz eines Fuhrmannes nicht beschlagen,
wenn dieser den Wagner noch nicht bezahlt hatte. Arbeiten in
Lohn, also die Weiterbearbeitung eines von Kunden gelieferten
Rohstoffes gegen Lohn, waren wenig üblich.
Die fertigen Waren kamen zur Ausstellung auf Märkte und
aus der Stratze erst nach der amtlichen Prüfung, der sogenannten
„Schau". Diese sollte das Publikum vor Benachteiligung schützen
und auch den Ruf der Stadt bei fremden Käufern heben. Speziell
für Nahrungsmittel walteten die beeidigten Schauer sehr streng
ihres Amtes. Das Brot z. V. wurde im öffentlichen Brothaus
oder auf den Brotbänken zwischen den Kirchenpfeilern und an
den Straßenecken ausgelegt. Rur hier durfte Brot feilgehalten
werden, und die Brotbeschauer hatten das Brot erst zu versuchen.
Hatte es Mängel in Qualität oder Gewicht, so wurde es zer-
schnitten. Wem zweimal in der Woche das Brot zerschnitten wor-
den war. der durfte einen Monat nicht mehr backen. Die Schauer
nahmen die Prüfung vor. und der Pfänder wachte darüber, datz
der Meister von der kommenden Schau nicht auf Umwegen ver-
ständigt wurde. War das Brot nur um ein Lot zu leicht, so gab
es Turmstrafen, auf ein Lot ein Tag und eine Nacht, auf zwei Lot
zwei Tage und zwei Nächte. Das Brot nutzte mit dem Zeichen
des Bäckers versehen werden, und ausserdem wurde sehr auf Rein-
lichkeit gesehen. Beanstandete Ware wurde vernichtet.
Das Hausieren war im allgemeinen nicht gestattet. Sonntags-
ruhe wurde eingehalten, und nur die Nahrungsmittelgewerbe
waren hiervon ausgenommen, bis auf die Kirchzeiten, während
welcher sie die Verkaufsstände ebenfalls schlichen mutzten.
Meistern, die sich gegen die Zunftregel vergingen oder sich als
unehrlich erwiesen, wurde die Werkstatt gesperrt, das Handwerks-
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TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art]]
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155
ist heiße, trockene Luft, während kalte, trockene Luft nicht so un-
angenehm wirkt.
Ist dagegen die Luft mit zuviel Wasserdampf durchsetzt, so
wird die notwendige Wasserabgabe durch Lunge und Haut
erschwert. Die Luft wirkt schädigend auf die Gesundheit. Der
Körper neigt zu Erkältungen, die die Ursache zu den verschiedensten
Erkrankungen werden.
Bedeutungsvoll für die Gesundheit ist auch der Kohlensäure-
gehalt der Luft. Die Kohlensäure entsteht durch das Ausatmen,
ferner durch die künstliche Beleuchtung mit Ausnahme des elek-
trischen Lichtes. Also in einem Raume, in dem sehr viele Personen
atmen, verschlechtert sich die Luft und mehrt sich der Kohlen-
säuregehalt. Daher ist solche Luft ungesund. Die Leute werden
von Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht befallen.
Außer dieser Luftart ist die Luft des Arbeitsraumes oft mit
Giften durchsetzt, seien es giftige Gase, Giftstaub oder giftige
Flüssigkeiten. Gifte sind eben Stoffe, die schon in geringen
Mengen in den Körper gebracht, den Menschen krankmachen.
Das bekannteste Beispiel ist der Alkohol.
Die giftigen Gase und Staubarten sind oft die Quelle der
Lungenentzündung und der Lungentuberkulose. Es ist furchtbar
zu sehen, was für Verwüstungen manche von diesen Gasen usw.
im menschlichen Körper anrichten.
Der Staub, der beim Hobeln, Sägen, Bohren, Drehen,
Schleifen, Glasblasen entsteht, ist scharf und verletzt die Schleim-
häute des Halses und der Lunge und werden oft die Ursache
eines frühen Siechtums und eines frühen Todes.
Das Schlimmste dabei ist die Übertragung der Krankheiten
durch die Bakterien oder Spaltpilze.
Allem diesem soll entgegengearbeitet werden, dadurch, daß
für rechtzeitige und ausreichende Luftreiniquna und Lufterneue-
rung gesorgt wird.
Das Öffnen von Türen und Fenstern ist oft nicht aus-
reichend, daher bringt man künstliche Ab- und Zufuhrkanäle an,
die die schlechte Luft mit dem Staube aus dem Arbeitsraume
absaugen und frische gesunde Luft zuführen bzw. hineinpressen.
Zum Schutze der Sittlichkeit ist ebenfalls Vorsorge getroffen.
Wo beide Geschlechter in einem Betriebe arbeiten, ist auf getrennte
Ankleide- und Waschräume und Bedürfnisanstalten zu halten.
Ferner können die Polizeiverwaltungen anordnen, daß den
Arbeitern, die ihre Mahlzeiten auf der Arbeitsstätte verzehren, für
diesen Zweck ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt wird,
der in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden muß.
Der Bundesrat kann für solche Betriebe, in welchen durch
übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der
Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen
täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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225
Scheckklagen bis zu 300 Mk. beim zuständigen Amtsgerichte,
höhere Beträge bei dem Landgericht — Kammer für Handels-
sachen. In der Klageschrift ist zu bemerken, daß im Scheckprozeß
geklagt wird.
B.: Der Scheck. .....
c) Ter Postscheck.
„Warum hast du dir noch immer kein Postscheckkonto ein-
richten lassen?" fragte Meister Hirsch seinen Freund Müller.
„Ach, ich mag diese vielen Neuerungen nicht; wie wir es bis
dahin gehabt haben, so war es doch recht gut, ich sehe keinen
Grund zur Änderung ein, kann mir außerdem auch gar nicht so-
viel Vorteil davon versprechen. Außerdem muß ich immer bar
Geld sehen und in den Fingern haben, die viele Wirtschaft mit dem
Papier ist nicht nach meinem Geschmack," entgegnete Meister Müller.
„O, da bist du sehr im Irrtum, wenn du so -denkst.
Vor allen Dingen merke dir: Unser Staat führt keine Sache ge-
setzlich ein, wenn sie nicht für unser Verkehrsleben, für die Ent-
wicklung unseres Verkehrs, für die Wohlfahrt unserer Mitbürger
notwendig, nützlich und segensreich ist.
Je weniger Bargeld still in den Börsen, Kassen usw. unserer
Bürger liegt, um so mehr steht es zur Verfügung für die Durch-
führung großer Zwecke. Es handelt sich da vielleicht um den Bau einer
notwendigen Eisenbahn, um die Erschließung eines ergiebigen
Bergwerks, um die kaufmännische Anlage einer großen Plantage
in unsern Kolonien usw., alles Anlagen, die dem allgemeinen
Besten zugute kommen. Da kannst du an deinem kleinen Teile
mit helfen, wenn du deine Gelder für diese Zwecke freiläßt, ohne
daß sie dir verloren sind. Sie tragen dann höhere Zinsen. Du
wirst deswegen nicht ärmer, unsere staatlichen Anstalten sind
stets in der Lage, dir deine Einlagen auf Heller und Pfennig
auszuzahlen, sobald du es begehrst. Du bist sicherer in deinem
Besitz, insofern als du nicht nötig hast, dir wegen Aufbewahrung
und Sicherung Gedanken zu machen. Sie können dir weder
gestohlen, noch durch irgendein Naturereignis vernichtet werden.
Außerdem ist es doch entschieden bequemer und leichter mit den
Ein- und Auszahlungen seitens der Post, wenn du durch Schecks
alles begleichen kannst." . . . ..
„So eingehend habe ich mich mit der Sache nicht beschäftigt,
wenn du mir aber nachweisen kannst, daß ich wirklich Vorteil
habe, so will ich mich gerne zu deiner Ansicht bekehren. Also er-
zähle, was habe ich zu tun, und wie wickele ich dann meine Ver-
pflichtungen ab?" lenkte Müller ein. :
„Herrlich," triumphierte Hirsch, „du bist schon nicht mehr so
abweisend, wie zu Anfang. Also, höre: du gehst zur Post und
läßt dir ein Formular geben,, das den ,Antrag auf Eröffnung
eines Postscheckkontos* enthält.
Dieses Formular füllst du aus und zahlst gleich eine Summe
Bodesohn, Staats- und Bürgerkunde. 15
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Keime zu unseren jetzigen Postanstalten finden sich in den
Metzgerposten und der Posteinrichtung des Deutschen Ordens. Die
Metzger (Fleischer) hielten sich zur Betreibung ihres Geschäfts
Wagen und Pferde. Sie kamen geschäftlich weit umher und wur-
den zur Besorgung von Nachrichten und Briefen benutzt. In
vielen Städten Süddeutschlands war der Fleischerinnung der Post-
dienst zur Pflicht gemacht. So mussten z. B. die Fleischer in Eh-
lingen den Postdienst der Reihe nach besorgen. Die Metzgerknechte
bliesen bei Ankunft und Abgang des Wagens, und von ihnen
stammt die Sitte der Posthörner.
Die Ritter des Deutschen Ordens muhten immer kampfbereit
gegen ihre Feinde sein und hatten oft Nachrichten und Befehle
rasch zu befördern: sie besorgten ihnen übergebene Briefe mit.
Das Verlangen nach verbesserten Posteinrichtungen wurde
aber in allen gröheren Staaten immer reger. Die Kaiser Maxi-
milian und Karl V. begründeten nun die erste umfassende der-
artige Einrichtung. Italienische Edelleute, de Tassis, genannt
Torriani (daher später Thurn-Taxis), aus dem Mailändischen
nach Deutschland eingewandert, übernahmen die Ausführung.
Der Kaiser muhte ihnen und ihren Nachkommen die Einkünfte
bewilligen, dafür wurden alle kaiserlichen Briefe unentgeltlich
bestellt. Das Verdienst dieser Edelleute besteht darin, dah sie
einen ununterbrochenen Briefverkehr einrichteten. Ankunfts-
und Abgangszeit wurde bestimmt, der Wechsel der Pferde
war genau geordnet. Alle Behörden muhten auf Wunsch bei Tag
und Nacht dem Unternehmen ihre Hilfe angedeihen lassen. Der
oberste Leiter dieser kaiserlichen Post war Leonhard von Taxis.
Seine Familie erhob Kaiser Matthias in den Reichsfürstenstand.
Anfänglich zweifelte man am Bestände dieser Einrichtung,
zumal auch viele deutsche Fürsten gegen jenes kaiserliche Recht
Einspruch erhoben und in gröheren Städten eigene Postanstalten
errichteten. So Brandenburg, Sachsen, Braunschweig. Lüneburg.
Mecklenburg. Aber die Thurn-Taxissche Einrichtung war schnell,
sicher und billig und blühte empor.
Im Kurfürstentum Brandenburg gab es einen Votenmeister
und 24 Boten, darunter drei ..silberne Boten". Diese drei trugen
silberne Kapseln, in denen die kurfürstlichen Briefe aufbewahrt
wurden. Die übrigen Briefe legte man in zinnerne Büchsen. Die
Boten trugen Dienstkleidung. Der Grohe Kurfürst gründete eine
Post, welche mit Kutschen fuhr und Briefe und Personen be-
förderte (Beiwagen bei regem Personenverkehr). Das Branden-
burger Postwesen ergab einen jährlichen Reingewinn von 20 000
Talern. Um nun nicht Stationen von zehn bis zwölf Meilen
Entfernung zu haben, erbaute man mitten im Walde oder auf
der Heide ein Posthaus. Zu diesem gesellte sich bald ein Wirts-
haus, eine Schmiede: Postwärter und Postillione legten Ackerwirt-
schaften an, reisende Kaufleute oder Gewerbetreibende berührten
den Platz auf der Reise, fanden ihn schön und liehen sich hier
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TM Hauptwörter (200): [T3: [Hebel Last Brief Ende Gewicht Rolle Gleichgewicht Punkt Seite Fig], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief]]
er Tag und Nacht, erhielt er 3 Groschen für die Meile. Für Lager
bekam er außerdem täglich 2 Groschen 6 Pfg. Die eingehenden
Briefe erhielt der Botenmeister, weicher am Gingange des Post-
hauses eine Tafel aushcng, auf der die Flamen der Briefempfänger
verzeichnet waren. Für das Nustragen des Briefes mußten 3 Pfg.
bezahlt werden. Briefe, welche 2 Stunden nach Gingang nicht av-
geyort waren, wurden durch die Botenknechte ausgetragen. Holte
sich der Empfänger den Brief selbst ab, so zahlte er nur 1 Pfg.
Zwei von den Boten dursten am Reufahrstage zu den
Handelsherren und anderen Personen gehen, um ihnen Neu-
jahrsglückwünsche darzubringen. Sie nahmen eine Büchse mit,
in welche die Geldspenden eingelegt wurden; y6 der Sammlung
erhielt der Botenmeister, y3 bekamen die Boten, der Rest kam in
eine Kasse, aus welcher kranke und hilfsbedürftige Boten unter-
stützt wurden. Zwei Ratsherren führten die Aufsicht über das
gesamte Botenwesen; alle Vierteljahre mußten Botenmeister und
die anwesenden Voten vor den Ratsherren erscheinen.
Durch den schrecklichen 30jährigen Krieg wurde alle weitere
Entwicklung des Postwesens gehemmt.
Zn der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gab es überall
fahrende Posten. Die Postwagen waren von plumper Bauart,
hingen in Ketten oder Riemen und besaßen keine gepolsterten Sitze.
Auch fehlte den Wagen das Dach, und bei Regenwetter wurde
eine Leinendecke oder Wachstuchdecke über den Wagen aus-
gespannt. Und doch wurde diese Einrichtung als ein großer Fort-
schritt betrachtet, ja, es erregte Aufsehen, daß man zu gewrssell
Stunden, sogar zur Nachtzeit, für billiges Geld von einem Orte
zum andern fahren konnte.
Die heute von uns als ungenügend bezeichneten Verkehrs-
mittel reichten aber für den geringen Verkehr jener Zeit völlig
aus. Die Post zwischen Leipzig und Breslau beförderte z. B. anc
Anfang des 18. Jahrhunderts selten mehr als 2—3 Pakete.
Von Dresden nach Berlin ging noch 1750 alle 11 Tage ein Wagen,
und von Dresden nach kleineren sächsischen Orten fuhr alle acht
Tage ein Postwagen ab.
Die ersten amtlichen Portosätze waren nur immer vom An-
fangs- bis zum Endpunkte einer längeren Postfahrt berechnet.
Das Porto für Briefe nach den Zwischenstationen wurde von dem
Botenmeister nach Willkür bestimmt.
Das Briefporto bis zu 15 Meilen Entfernung war schon
vor zweihundert Jahren dem noch heute gültigen gleich, nämlich
10 Pfg., für Briefe auf 15—20 Meilen Entfernung waren
2—3 Groschen zu zahlen. Briefe nach größeren Entfernungen
waren aber sehr teuer, z. B. kostete ein Brief von Leipzig nach
Königsberg i. Pr. oder Danzig 6 Groschen.
Ein Warenpaket von Leipzig nach Oschatz oder Meißen oder
Dresden kostete nach der Taxe von 1685
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tums zu verbürgen l'.nd endlich durch Eisenbahneil im Lande, sowie
gute billige Schiffsverbindungen zur See den Absatz der Produkte
zu fördern. Je mehr dies geschieht, je besser die Ansiedler ihre Er-
zeugnisse verkaufen können, desto leichter wird das Gebiet auf
Selbstverwaltung und Selbstverteidigung angewiesen werden
können, und desto mehr werden sie auch als Abnehmer von Er-
zeugnissen aus dem Mutterlande diesem unmittelbar nützen.
Es fehlt übrigens auch in unsern tropischen Kolonien, nament-
lich in O st a f r i k a . nicht an Gebieten, die hoch gelegen mit einern
zuträglichen Klima und fruchtbaren Boden ausgestattet sind, so
daß dort auch Weiße wohnen und arbeiten können: doch liegen
diese Gebiete so weit von der Küste entfernt, daß an ihre Besied-
lung nur dann zu denken ist, wenn durch den Bau von Eisenbahnen
den Ansiedlern die Erreichung ihrer Niederlassung und insbeson-
dere der vorteilhafte Absatz ihrer Erzeugnisse und der Bezug ihrer
Bedürfnisse aus der Heimat ermöglicht ist.
Zurzeit ist die Besiedlung unserer Kolonien noch in ihren An-
fängen: aber sie weist eine fortgesetzte und gerade in den letzten
Jahren ziemlich starke Steigung auf. Schon jetzt zählt die weiße
Bevölkerung in sämtlichen Schutzgebieten gegen 13 000 Köpfe, in
Südwestafrika allein ist sie von 1003—08 von 4000 auf 8000 (ohne
Schutztruppe) gestiegen.
Ii.
Damit ist aber die wirtschaftliche Bedeutung unserer Kolonien
bei weitem nicht erschöpft. Denn auch jene Gebiete, in welchen das
Klima den Europäern nicht die eigene Arbeit gestattet,
können zu großem Wohlstände gebracht werden, wenn sie zu
„Pflanzungskolonien" ausgestaltet werden. Ungeheuere
Strecken fruchtbaren Landes können durch die freie Arbeitdes
Eingebornen — sei es in europäisch geleiteten Betrieben, sei
es auf eigene Rechnung — bebaut werden. Das sind gerade die
Gebiete, welche die unserer heimatlichen Industrie so notwendigen
tropischen Rohstoffe und allerlei Genußmittel erzeugen, welche wir
jetzt noch mit ungeheuern Summen aus dem Auslande zu holen
genötigt sind und für solche das Ausland bezahlen müssen.
Deutschland zahlt jährlich für Baumwolle über 400 Millionen,
für Schafwolle fast 400 Millionen, für Hanffaserstoffe 150 Mil-
lionen. für Kautschuk und Guttapercha 150 Millionen, für Öl-
produkte 150 Millionen, für tropische Nahrungs- und Genußmittel
(Kaffee. Kakao) fast 400 Millionen, für tropische Nutzhölzer und
Gerbstoffe 40 Millionen an das Ausland, die wir zum Teil oder
ganz in unseren eigenen Kolonien produzieren könnten. Tatsäch-
lich liefert schon jetzt in ihrer kärglichen Entwicklung unsere tropisch-
koloniale Landwirtschaft Baumwolle für 600 000 Mk., Hanf für
I1/2 Mill.. Kautschuk für 8 Mill.. Ölprodukte für 11 Mill.. Kaffee
für y2, Kakao für 14/2 Mill., Bienenwachs für 1 Mill., Mais
für y2 Mill.. Nutzhölzer für mehr als V2 Mill. Mk. Verkaufs-
TM Hauptwörter (50): [T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
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TM Hauptwörter (200): [T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T101: [Baumwolle Kaffee Tabak Getreide Reis Zucker Holz Ausfuhr Wein Zuckerrohr], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
341
Besondere Aufmerksamkeit zollt sie der ausdrücklich für Säug-
linge bestimmten Milch.
Wie die Milch, so wird auch das Fleisch von der Polizei kon-
trolliert. Es muß einer amtlichen „Fleischschau" unterworfen
werden, um die Übertragung von Giftstoffen, von Trichinen.
Tuberkulose, von Finnen usw. zu verhüten. Darum unterstehen
auch die Schlachthäuser einer gewissen polizeilichen Aufsicht. Im
Handel wird strenge Kontrolle geübt. Fleisch und Fleischwaren
dürfen nicht in Zeitungspapier gewickelt werden, sondern dazu
muß unbedrucktes Papier, am besten Pergamentpapier, genommen
werden. So unterliegen alle Nahrungs- und Genußmittel der
polizeilichen Aufsicht. Wir erkennen, daß die Gesundheits-
polizei ein sehr reiches Feld der Tätigkeit hat. Bedenken wir
nur die Reinlichkeit auf Straßen und Höfen, die Entfernung von
Auswurfstoffen usw.
Der Gesundheitspolizei unterstehen auch die Krankenhäuser,
Heil- und Pflegestätten, die Irrenanstalten, die Apotheken und
Drogerien. Gifte, Arzneien und Heilmittel dürfen nur in staat-
lich konzessionierten Apotheken verabfolgt werden. Die Apotheken
dürfen nur mit Genehmigung des Staates errichtet werden. Die
Ärzte und Apotheker müssen für ihren Beruf besonders vorgebildet
und geprüft sein. Sie müssen auf der Universität studiert haben
und staatlich geprüft sein. Das beaufsichtigende Polizeiorgan ist
der Kreisarzt.
Leichen dürfen erst dann beerdigt werden, wenn von dem
Arzte ein Totenschein ausgestellt ist. Personen, die nicht eines
natürlichen Todes gestorben sind, Verunglückte oder Selbstmörder,
dürfen erst begraben werden, wenn die Polizei ihre Genehmigung
dazu erteilt.
Die Gesundheitspolizei muß auch bei der Bekämpfung an-
steckender Krankheiten mitwirken. Im vorigen Herbste wurde
unsere Schule auf polizeiliche Anordnung geschlossen, weil eine
starke Diphtheritisepidemie ausgebrochen war. Also die Polizei
kümmert sich auch um die Verhütung ansteckender Krankheiten: wie
Masern, Scharlach, Blattern, Diphtherie, Typhus, Cholera, Pest.
Die Häuser oder Gehöfte, in denen z. V. Typhus herrscht, werden
bezeichnet, um zu verhüten, daß Menschen dorthin gehen, den
Krankheitsstoff aufnehmen und weitertragen. Schulen. Anstalten
werden geschlossen, wenn Fälle von Erkrankungen öfter vorkom-
men, damit sich in den Schulen kein Krankheitsherd bildet. Kinder,
die daran erkranken, müssen 4—6 Wochen dem Unterrichte fern-
bleiben.
Ebenso streng ist die Kontrolle zur Verhütung der Ein-
schleppung von Seuchen durch Schiffe. Sind auf einem Schiffe
verdächtige Erkrankungen vorgekommen, sei es an Cholera, Pest
usw., so wird das Schiff in „Quarantäne" gestellt, d. h. Hafen-
sperre: die Schiffsleute dürfen erst nach einiger Zeit an Land
gehen.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide]]
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Gesundheit.
Bekanntmachung.
Nach dem preußischen Gesetze, betreffend die Bekämpfung übertrag-
barer Krankheiten, vom 28 August 1905 und den Ausführungsbestimmungen
zu diesem Gesetze vom 15. September 1906 ist jede Erkrankung und jeder
Todesfall an
Diphtherie (Rachenbräune), Genickstarre, übertragbarer, Kindbettfieber
(Wochenbett, Puerperalfieber), Körnerkrankheit (Granulöse, Trachom),
Rückfallfieber (bedrm reeurrench, Ruhr, übertragbarer, (Dysenterie),
Scharlach (Scharlachfieber), Typhus (Unterleibstyphus), Milzbrand, Rotz,
Tollwut (Lyssa), sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut
verdächtige Tiere, Fleisch=, Fisch- und Wurstvergiftung, Trichinose
der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen
Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei Ver-
meidung der gesetzlichen Strafe anzuzeigen.
Wechselt der Erkrankte die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist
dies innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde,
bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes auch bei berjenigeu des neuen
Aufenthaltsortes zur Anzeige zu bringen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
1. der zugezogene Arzt,
2. der Äaushaltungsvorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten
beschäftigte Person,
4. derjenige, in depen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs-
oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichenschauer.
Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt
nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Wittenberg, den 14. Januar 1910.
Der Königliche Landrat.
Fleischschan.
Die Beschauzeit zur Ausübung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau
einschließlich der Trichinenschau wird in Abänderung der Bekanntmachung
vom 19. März er. für die Wintermonate, das heißt für die Zeit vom
1. Oktober 1908 bis 31. März 1909, hiermit wochentäglich auf die
Stunden von
8 bis 11 Uhr vormittags und
2 bis 5 Uhr nachmittags
bis auf weiteres festgesetzt.
Wittenberg, den 16. September 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Sicherheit.
Bekanntmachung.
Zu Ausgrabungen auf Straßen, Wegen oder Plätzen ist mindestens
36 Stunden zuvor schriftlich auf vorgeschriebenem Formular eine Aus-
grabeerlaubnis bei uns nachzusuchen.
f'lber die Aufgrabeerlaubnis wird dem Antragsteller ein Schein aus-
gestellt werden.
Ausgrabungen ohne Erlaubnisschein werden gegebenenfalls durch
Polizeistrafen geahndet werden, außerdem wird der Zuwiderhandelnde
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]