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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 86

1910 - Wittenberg : Herrosé
86 Gefühl, daß er es nicht nur vertrug, sondern sich gehoben fühlte durch den Gedanken, einen energischen und mächtigen Diener zu haben. Er war zu vornehm für das Gefühl eines Edelmanns, der keinen reichen und unabhängigen Bauern im Dorfe vertragen kann. Nicht einen Augenblick kam ihm der Gedanke einer Eifer- sucht auf seinen Diener und Untertanen in den Sinn, und nicht einen Augenblick verließ ihn das königliche Bewußtsein, der Herr zu sein, ebenso wie bei mir alle Huldigungen das Gefühl, der Diener dieses Herrn zu sein, und mit Freuden zu sein, in keiner Weise berührten. Diese Beziehungen und meine Anhänglichkeit hatten ihre Begründung in einer überzeugungstreuen Anhänglichkeit an das Königshaus; aber in der Art wie sie vorhanden war, ist sie doch nur möglich unter der Einwirkung einer gewissen Gegenseitigkeit des Wohlwollens zwischen Herrn und Diener, wie unser Lehnrecht die ,Xreue‘ auf beiden Seiten zur Voraussetzung hatte. Solche Beziehungen, wie ich sie zum Kaiser Wilhelm hatte, sind persönlich, und sie wollen von dem Herrn sowohl wie von dem Diener, wenn sie wirksam sein sollen, erworben sein." 23.: Eine Bismarckrede. Bismarck: Gedanken und Erinnerungen. Ii. 41. Der bekehrte Stiefelknecht. 2n der Schreibstube des Amtsmanns stand ein Stiefelknecht, der brummte unzufrieden vor sich hin: „Es ist doch ein jämmerlich Ding um das Leben, wenn man immer im Winkel stehen und auf die Herren Stiefel warten muß! Und wie beschmutzt kommen sie oft an, und wie grob behandeln sie mich armen Knecht! Wenn ich den einen ausziehe, so tritt mich der andere! Ja, die Stiefel haben's gut, die bekommen die Welt zu sehen! Während ich hier in der Ecke stehen muß, gehen sie spazieren im Sonnenschein, und wenn sie müde sind, dann heißt's: Stiefelknecht her! und ich muß die großen Herren ausziehen, und sie stellen sich bequem in eine Ecke." Die Stiefel, denen diese Rede galt, gehörten dem Schreiber, der sie ausgezogen hatte, um sich's leicht zu machen. Sie machten bei der Rede lange Schäfte, und der Stiefel des rechten Beines sprach zum Stiefel des linken Beines: „Bruder, wir sollen es gut haben! Wir sollen Herren sein! Der dumme Stiefelknecht weiß gar nicht, wie gut er's hat. Der Lump hat den leichtesten Dienst. Aber wir, wir werden den lieben Tag hindurch und oft genug durch dick und dünn gejagt: im Sommer ersticken wir fast vor Staub, im Winter frieren wir im Schnee, und wenn es regnet, dann sind wir immer in Gefahr zu ersaufen. Ach, und das Pflaster! Die scharfen Steine, die kein Erbarmen kennen! Ich möchte nur wissen, wie viel Haut sie mir heute abgerieben haben; ich bin unten ganz durchsichtig ge- worden. Es ist ein mühevolles Leben, wenn man dienen muß!" Der Stiefelknecht horcht hoch auf. „Bruder," sagte der Stiefel vom linken Beine, „das Treten wollt' ich mir noch gefallen

2. Staats- und Bürgerkunde - S. 149

1910 - Wittenberg : Herrosé
149 werbes einer und derselben Stadt. Zu Anfang des Io. Jahr- hunderts nimmt im Rheinland der Ausstand bereits die Form eines Generalstreikes an, und von Stadt zu Stadt ziehen die Boten der Gehilfenschaft, um überall die Gesellen für die Einstellung der Arbeit um Pfingsten herum zu gewinnen. Es ist die erste Lohn- kundgebung großen Stiles. Der merkwürdigste und langwierigste Ausstand jener Zeit ist der der Bäckerknechte von Kolmar, welcher 1495 begann und nicht weniger als zehn Jahre dauerte. Hier war der Anlaß des Streikes ein religiöser. Die Brüderschaft der Bäcker- knechte war im Besitz der kostbarsten Kerzen und hatte am Fron- leichnamstag das Allerheiligste begleitet. Sie war darüber erbost, daß noch andere Brüderschaften mit noch kostbareren Kerzen eben- falls zur Prozession zugelassen wurden. Sie weigerten sich teilzu- nehmen. Am nächsten Fronleichnamstag sperrte der Rat die Bäcker- knechte von der Prozession aus, worauf dieselben die Stadt ver- ließen. Es kam zu einer Reihe von Prozessen. Die Gehilfen waren unversöhnlich und wurden durch die Genossen am ganzen Ober- rhein bestärkt. Die Kolmarer Meister erhielten keine Gehilfen mehr, Gehilfen, die trotz Verbotes in Kolmar gearbeitet hatten (Streikbrecher), wurden von den Gehilfen nirgends geduldet. Sie wurden aus den Brüderschaften ausgeschlossen. Schon damals war das System der Streikposten ausgebildet. Der Kolmarer Streik endigte mit einem Sieg der Gehilfen, obgleich sie nicht in allen Punkten durchdrängen. Die großen Unzuträglichkeiten, die der jahrelange Boykott in Kolmar hervorgerufen hatte und die große Dtot unter den Streikenden fiihrte schließlich zu einer Ver- ständigung. In der Kleidung hielt sich der Geselle wie der Meister. Der Handwerker rechnete sich zu den freien Stünden, und der Geselle ging, ebenso wie der Meister, mit Schwert oder Degen. Das Ver- bot des Waffentragens für die Handwerker entstand erst Ende des 10. Jahrhunderts. Die Gesetze dieser Zeit schreiben dem Hand- werker seine Kleidung vor. bestimmen vielfach den Preis, und ver- boten das Tragen von Samt und Seide, gold- und perlengestickten Kleidern, Straußenfedern und verbrämten Kleidern. Auf Wohl- anständigkeit wurde viel gesehen, und es galt als Vorschrift, nur mit Rock. Mantel und Kragen, bedecktem Haupt und in Hand- schuhen über die Straße zu gehen. Er sollte auch äußerlich seinen Stand zu erkennen geben, und selbst wenn er zur Kirche ging, ein Stück Handwerkszeug in der Hand haben. Wenn der Bäcker zur Mühle ging, auch ohne Mehl holen zu wollen, mußte er eine weiße Schürze umbinden und einen leinenen Sack auf dem Rücken tragen. Das Verbot des Degentragens für die Handwerksgesellen war vor allem eine Folge der. speziell in Universitätsstädten, häufi- gen Raufereien zwischen Gesellen und Studenten. Jhrezusammenkünfte hielt die Gesellenschaft im Zunfthaus oder aber in einer besonderen Stube der Herberge, deren Bestimmung schon durch ihre Ausstattung kundgetan war. Zeichen des Hand-

3. Staats- und Bürgerkunde - S. 151

1910 - Wittenberg : Herrosé
konnte also der einzelne nicht für sich ausnützen. Diese Begren- zungen führten zu übertriebenen Auffassungen, so daß z. B. auch im Gebrauch der Werkzeuge sich keiner einen Vorteil vor dem an- deren sichern konnte. Erfand ein Meister eine neue, besonders vorteilhafte Vorrichtung, so durfte er sich ihrer nicht allein be- dienen. sondern er nutzte sie allen zuteil werden lassen. Diese eng- herzige Auffassung unterdrückte das Streben des einzelnen In- dividuums. seine Fähigkeiten zur Aufbesserung seines Hand- werks zu verwerten, und verhinderte so die Entwicklung des Gewerbes. Das Handwerkszeichen der einzelnen Innungen war streng ge- schützt. Kein Handwerker durfte dem andern in sein Handwerks- gebiet kommen. Die Handwerke unserer heutigen Zeit fassen meist mehrere Handwerke der damaligen Zeit zusammen, und man kann daraus ermessen, wie leicht die Handwerker sich früher ins Gehege kommen und Streit erhalten konnten. Es war ferner streng ver- boten, datz ein Meister Gehilfen eines anderen Meisters aufnahm. Kein Meister durfte für jemand eine Arbeit leisten, wenn dieser einen anderen Handwerker noch nicht bezahlt hatte. So durfte z. B. der Schmied das Rotz eines Fuhrmannes nicht beschlagen, wenn dieser den Wagner noch nicht bezahlt hatte. Arbeiten in Lohn, also die Weiterbearbeitung eines von Kunden gelieferten Rohstoffes gegen Lohn, waren wenig üblich. Die fertigen Waren kamen zur Ausstellung auf Märkte und aus der Stratze erst nach der amtlichen Prüfung, der sogenannten „Schau". Diese sollte das Publikum vor Benachteiligung schützen und auch den Ruf der Stadt bei fremden Käufern heben. Speziell für Nahrungsmittel walteten die beeidigten Schauer sehr streng ihres Amtes. Das Brot z. V. wurde im öffentlichen Brothaus oder auf den Brotbänken zwischen den Kirchenpfeilern und an den Straßenecken ausgelegt. Rur hier durfte Brot feilgehalten werden, und die Brotbeschauer hatten das Brot erst zu versuchen. Hatte es Mängel in Qualität oder Gewicht, so wurde es zer- schnitten. Wem zweimal in der Woche das Brot zerschnitten wor- den war. der durfte einen Monat nicht mehr backen. Die Schauer nahmen die Prüfung vor. und der Pfänder wachte darüber, datz der Meister von der kommenden Schau nicht auf Umwegen ver- ständigt wurde. War das Brot nur um ein Lot zu leicht, so gab es Turmstrafen, auf ein Lot ein Tag und eine Nacht, auf zwei Lot zwei Tage und zwei Nächte. Das Brot nutzte mit dem Zeichen des Bäckers versehen werden, und ausserdem wurde sehr auf Rein- lichkeit gesehen. Beanstandete Ware wurde vernichtet. Das Hausieren war im allgemeinen nicht gestattet. Sonntags- ruhe wurde eingehalten, und nur die Nahrungsmittelgewerbe waren hiervon ausgenommen, bis auf die Kirchzeiten, während welcher sie die Verkaufsstände ebenfalls schlichen mutzten. Meistern, die sich gegen die Zunftregel vergingen oder sich als unehrlich erwiesen, wurde die Werkstatt gesperrt, das Handwerks-

4. Staats- und Bürgerkunde - S. 155

1910 - Wittenberg : Herrosé
155 ist heiße, trockene Luft, während kalte, trockene Luft nicht so un- angenehm wirkt. Ist dagegen die Luft mit zuviel Wasserdampf durchsetzt, so wird die notwendige Wasserabgabe durch Lunge und Haut erschwert. Die Luft wirkt schädigend auf die Gesundheit. Der Körper neigt zu Erkältungen, die die Ursache zu den verschiedensten Erkrankungen werden. Bedeutungsvoll für die Gesundheit ist auch der Kohlensäure- gehalt der Luft. Die Kohlensäure entsteht durch das Ausatmen, ferner durch die künstliche Beleuchtung mit Ausnahme des elek- trischen Lichtes. Also in einem Raume, in dem sehr viele Personen atmen, verschlechtert sich die Luft und mehrt sich der Kohlen- säuregehalt. Daher ist solche Luft ungesund. Die Leute werden von Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht befallen. Außer dieser Luftart ist die Luft des Arbeitsraumes oft mit Giften durchsetzt, seien es giftige Gase, Giftstaub oder giftige Flüssigkeiten. Gifte sind eben Stoffe, die schon in geringen Mengen in den Körper gebracht, den Menschen krankmachen. Das bekannteste Beispiel ist der Alkohol. Die giftigen Gase und Staubarten sind oft die Quelle der Lungenentzündung und der Lungentuberkulose. Es ist furchtbar zu sehen, was für Verwüstungen manche von diesen Gasen usw. im menschlichen Körper anrichten. Der Staub, der beim Hobeln, Sägen, Bohren, Drehen, Schleifen, Glasblasen entsteht, ist scharf und verletzt die Schleim- häute des Halses und der Lunge und werden oft die Ursache eines frühen Siechtums und eines frühen Todes. Das Schlimmste dabei ist die Übertragung der Krankheiten durch die Bakterien oder Spaltpilze. Allem diesem soll entgegengearbeitet werden, dadurch, daß für rechtzeitige und ausreichende Luftreiniquna und Lufterneue- rung gesorgt wird. Das Öffnen von Türen und Fenstern ist oft nicht aus- reichend, daher bringt man künstliche Ab- und Zufuhrkanäle an, die die schlechte Luft mit dem Staube aus dem Arbeitsraume absaugen und frische gesunde Luft zuführen bzw. hineinpressen. Zum Schutze der Sittlichkeit ist ebenfalls Vorsorge getroffen. Wo beide Geschlechter in einem Betriebe arbeiten, ist auf getrennte Ankleide- und Waschräume und Bedürfnisanstalten zu halten. Ferner können die Polizeiverwaltungen anordnen, daß den Arbeitern, die ihre Mahlzeiten auf der Arbeitsstätte verzehren, für diesen Zweck ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt wird, der in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden muß. Der Bundesrat kann für solche Betriebe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben

5. Staats- und Bürgerkunde - S. 225

1910 - Wittenberg : Herrosé
225 Scheckklagen bis zu 300 Mk. beim zuständigen Amtsgerichte, höhere Beträge bei dem Landgericht — Kammer für Handels- sachen. In der Klageschrift ist zu bemerken, daß im Scheckprozeß geklagt wird. B.: Der Scheck. ..... c) Ter Postscheck. „Warum hast du dir noch immer kein Postscheckkonto ein- richten lassen?" fragte Meister Hirsch seinen Freund Müller. „Ach, ich mag diese vielen Neuerungen nicht; wie wir es bis dahin gehabt haben, so war es doch recht gut, ich sehe keinen Grund zur Änderung ein, kann mir außerdem auch gar nicht so- viel Vorteil davon versprechen. Außerdem muß ich immer bar Geld sehen und in den Fingern haben, die viele Wirtschaft mit dem Papier ist nicht nach meinem Geschmack," entgegnete Meister Müller. „O, da bist du sehr im Irrtum, wenn du so -denkst. Vor allen Dingen merke dir: Unser Staat führt keine Sache ge- setzlich ein, wenn sie nicht für unser Verkehrsleben, für die Ent- wicklung unseres Verkehrs, für die Wohlfahrt unserer Mitbürger notwendig, nützlich und segensreich ist. Je weniger Bargeld still in den Börsen, Kassen usw. unserer Bürger liegt, um so mehr steht es zur Verfügung für die Durch- führung großer Zwecke. Es handelt sich da vielleicht um den Bau einer notwendigen Eisenbahn, um die Erschließung eines ergiebigen Bergwerks, um die kaufmännische Anlage einer großen Plantage in unsern Kolonien usw., alles Anlagen, die dem allgemeinen Besten zugute kommen. Da kannst du an deinem kleinen Teile mit helfen, wenn du deine Gelder für diese Zwecke freiläßt, ohne daß sie dir verloren sind. Sie tragen dann höhere Zinsen. Du wirst deswegen nicht ärmer, unsere staatlichen Anstalten sind stets in der Lage, dir deine Einlagen auf Heller und Pfennig auszuzahlen, sobald du es begehrst. Du bist sicherer in deinem Besitz, insofern als du nicht nötig hast, dir wegen Aufbewahrung und Sicherung Gedanken zu machen. Sie können dir weder gestohlen, noch durch irgendein Naturereignis vernichtet werden. Außerdem ist es doch entschieden bequemer und leichter mit den Ein- und Auszahlungen seitens der Post, wenn du durch Schecks alles begleichen kannst." . . . .. „So eingehend habe ich mich mit der Sache nicht beschäftigt, wenn du mir aber nachweisen kannst, daß ich wirklich Vorteil habe, so will ich mich gerne zu deiner Ansicht bekehren. Also er- zähle, was habe ich zu tun, und wie wickele ich dann meine Ver- pflichtungen ab?" lenkte Müller ein. : „Herrlich," triumphierte Hirsch, „du bist schon nicht mehr so abweisend, wie zu Anfang. Also, höre: du gehst zur Post und läßt dir ein Formular geben,, das den ,Antrag auf Eröffnung eines Postscheckkontos* enthält. Dieses Formular füllst du aus und zahlst gleich eine Summe Bodesohn, Staats- und Bürgerkunde. 15

6. Staats- und Bürgerkunde - S. 269

1910 - Wittenberg : Herrosé
Keime zu unseren jetzigen Postanstalten finden sich in den Metzgerposten und der Posteinrichtung des Deutschen Ordens. Die Metzger (Fleischer) hielten sich zur Betreibung ihres Geschäfts Wagen und Pferde. Sie kamen geschäftlich weit umher und wur- den zur Besorgung von Nachrichten und Briefen benutzt. In vielen Städten Süddeutschlands war der Fleischerinnung der Post- dienst zur Pflicht gemacht. So mussten z. B. die Fleischer in Eh- lingen den Postdienst der Reihe nach besorgen. Die Metzgerknechte bliesen bei Ankunft und Abgang des Wagens, und von ihnen stammt die Sitte der Posthörner. Die Ritter des Deutschen Ordens muhten immer kampfbereit gegen ihre Feinde sein und hatten oft Nachrichten und Befehle rasch zu befördern: sie besorgten ihnen übergebene Briefe mit. Das Verlangen nach verbesserten Posteinrichtungen wurde aber in allen gröheren Staaten immer reger. Die Kaiser Maxi- milian und Karl V. begründeten nun die erste umfassende der- artige Einrichtung. Italienische Edelleute, de Tassis, genannt Torriani (daher später Thurn-Taxis), aus dem Mailändischen nach Deutschland eingewandert, übernahmen die Ausführung. Der Kaiser muhte ihnen und ihren Nachkommen die Einkünfte bewilligen, dafür wurden alle kaiserlichen Briefe unentgeltlich bestellt. Das Verdienst dieser Edelleute besteht darin, dah sie einen ununterbrochenen Briefverkehr einrichteten. Ankunfts- und Abgangszeit wurde bestimmt, der Wechsel der Pferde war genau geordnet. Alle Behörden muhten auf Wunsch bei Tag und Nacht dem Unternehmen ihre Hilfe angedeihen lassen. Der oberste Leiter dieser kaiserlichen Post war Leonhard von Taxis. Seine Familie erhob Kaiser Matthias in den Reichsfürstenstand. Anfänglich zweifelte man am Bestände dieser Einrichtung, zumal auch viele deutsche Fürsten gegen jenes kaiserliche Recht Einspruch erhoben und in gröheren Städten eigene Postanstalten errichteten. So Brandenburg, Sachsen, Braunschweig. Lüneburg. Mecklenburg. Aber die Thurn-Taxissche Einrichtung war schnell, sicher und billig und blühte empor. Im Kurfürstentum Brandenburg gab es einen Votenmeister und 24 Boten, darunter drei ..silberne Boten". Diese drei trugen silberne Kapseln, in denen die kurfürstlichen Briefe aufbewahrt wurden. Die übrigen Briefe legte man in zinnerne Büchsen. Die Boten trugen Dienstkleidung. Der Grohe Kurfürst gründete eine Post, welche mit Kutschen fuhr und Briefe und Personen be- förderte (Beiwagen bei regem Personenverkehr). Das Branden- burger Postwesen ergab einen jährlichen Reingewinn von 20 000 Talern. Um nun nicht Stationen von zehn bis zwölf Meilen Entfernung zu haben, erbaute man mitten im Walde oder auf der Heide ein Posthaus. Zu diesem gesellte sich bald ein Wirts- haus, eine Schmiede: Postwärter und Postillione legten Ackerwirt- schaften an, reisende Kaufleute oder Gewerbetreibende berührten den Platz auf der Reise, fanden ihn schön und liehen sich hier

7. Staats- und Bürgerkunde - S. 271

1910 - Wittenberg : Herrosé
er Tag und Nacht, erhielt er 3 Groschen für die Meile. Für Lager bekam er außerdem täglich 2 Groschen 6 Pfg. Die eingehenden Briefe erhielt der Botenmeister, weicher am Gingange des Post- hauses eine Tafel aushcng, auf der die Flamen der Briefempfänger verzeichnet waren. Für das Nustragen des Briefes mußten 3 Pfg. bezahlt werden. Briefe, welche 2 Stunden nach Gingang nicht av- geyort waren, wurden durch die Botenknechte ausgetragen. Holte sich der Empfänger den Brief selbst ab, so zahlte er nur 1 Pfg. Zwei von den Boten dursten am Reufahrstage zu den Handelsherren und anderen Personen gehen, um ihnen Neu- jahrsglückwünsche darzubringen. Sie nahmen eine Büchse mit, in welche die Geldspenden eingelegt wurden; y6 der Sammlung erhielt der Botenmeister, y3 bekamen die Boten, der Rest kam in eine Kasse, aus welcher kranke und hilfsbedürftige Boten unter- stützt wurden. Zwei Ratsherren führten die Aufsicht über das gesamte Botenwesen; alle Vierteljahre mußten Botenmeister und die anwesenden Voten vor den Ratsherren erscheinen. Durch den schrecklichen 30jährigen Krieg wurde alle weitere Entwicklung des Postwesens gehemmt. Zn der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gab es überall fahrende Posten. Die Postwagen waren von plumper Bauart, hingen in Ketten oder Riemen und besaßen keine gepolsterten Sitze. Auch fehlte den Wagen das Dach, und bei Regenwetter wurde eine Leinendecke oder Wachstuchdecke über den Wagen aus- gespannt. Und doch wurde diese Einrichtung als ein großer Fort- schritt betrachtet, ja, es erregte Aufsehen, daß man zu gewrssell Stunden, sogar zur Nachtzeit, für billiges Geld von einem Orte zum andern fahren konnte. Die heute von uns als ungenügend bezeichneten Verkehrs- mittel reichten aber für den geringen Verkehr jener Zeit völlig aus. Die Post zwischen Leipzig und Breslau beförderte z. B. anc Anfang des 18. Jahrhunderts selten mehr als 2—3 Pakete. Von Dresden nach Berlin ging noch 1750 alle 11 Tage ein Wagen, und von Dresden nach kleineren sächsischen Orten fuhr alle acht Tage ein Postwagen ab. Die ersten amtlichen Portosätze waren nur immer vom An- fangs- bis zum Endpunkte einer längeren Postfahrt berechnet. Das Porto für Briefe nach den Zwischenstationen wurde von dem Botenmeister nach Willkür bestimmt. Das Briefporto bis zu 15 Meilen Entfernung war schon vor zweihundert Jahren dem noch heute gültigen gleich, nämlich 10 Pfg., für Briefe auf 15—20 Meilen Entfernung waren 2—3 Groschen zu zahlen. Briefe nach größeren Entfernungen waren aber sehr teuer, z. B. kostete ein Brief von Leipzig nach Königsberg i. Pr. oder Danzig 6 Groschen. Ein Warenpaket von Leipzig nach Oschatz oder Meißen oder Dresden kostete nach der Taxe von 1685

8. Staats- und Bürgerkunde - S. 334

1910 - Wittenberg : Herrosé
tums zu verbürgen l'.nd endlich durch Eisenbahneil im Lande, sowie gute billige Schiffsverbindungen zur See den Absatz der Produkte zu fördern. Je mehr dies geschieht, je besser die Ansiedler ihre Er- zeugnisse verkaufen können, desto leichter wird das Gebiet auf Selbstverwaltung und Selbstverteidigung angewiesen werden können, und desto mehr werden sie auch als Abnehmer von Er- zeugnissen aus dem Mutterlande diesem unmittelbar nützen. Es fehlt übrigens auch in unsern tropischen Kolonien, nament- lich in O st a f r i k a . nicht an Gebieten, die hoch gelegen mit einern zuträglichen Klima und fruchtbaren Boden ausgestattet sind, so daß dort auch Weiße wohnen und arbeiten können: doch liegen diese Gebiete so weit von der Küste entfernt, daß an ihre Besied- lung nur dann zu denken ist, wenn durch den Bau von Eisenbahnen den Ansiedlern die Erreichung ihrer Niederlassung und insbeson- dere der vorteilhafte Absatz ihrer Erzeugnisse und der Bezug ihrer Bedürfnisse aus der Heimat ermöglicht ist. Zurzeit ist die Besiedlung unserer Kolonien noch in ihren An- fängen: aber sie weist eine fortgesetzte und gerade in den letzten Jahren ziemlich starke Steigung auf. Schon jetzt zählt die weiße Bevölkerung in sämtlichen Schutzgebieten gegen 13 000 Köpfe, in Südwestafrika allein ist sie von 1003—08 von 4000 auf 8000 (ohne Schutztruppe) gestiegen. Ii. Damit ist aber die wirtschaftliche Bedeutung unserer Kolonien bei weitem nicht erschöpft. Denn auch jene Gebiete, in welchen das Klima den Europäern nicht die eigene Arbeit gestattet, können zu großem Wohlstände gebracht werden, wenn sie zu „Pflanzungskolonien" ausgestaltet werden. Ungeheuere Strecken fruchtbaren Landes können durch die freie Arbeitdes Eingebornen — sei es in europäisch geleiteten Betrieben, sei es auf eigene Rechnung — bebaut werden. Das sind gerade die Gebiete, welche die unserer heimatlichen Industrie so notwendigen tropischen Rohstoffe und allerlei Genußmittel erzeugen, welche wir jetzt noch mit ungeheuern Summen aus dem Auslande zu holen genötigt sind und für solche das Ausland bezahlen müssen. Deutschland zahlt jährlich für Baumwolle über 400 Millionen, für Schafwolle fast 400 Millionen, für Hanffaserstoffe 150 Mil- lionen. für Kautschuk und Guttapercha 150 Millionen, für Öl- produkte 150 Millionen, für tropische Nahrungs- und Genußmittel (Kaffee. Kakao) fast 400 Millionen, für tropische Nutzhölzer und Gerbstoffe 40 Millionen an das Ausland, die wir zum Teil oder ganz in unseren eigenen Kolonien produzieren könnten. Tatsäch- lich liefert schon jetzt in ihrer kärglichen Entwicklung unsere tropisch- koloniale Landwirtschaft Baumwolle für 600 000 Mk., Hanf für I1/2 Mill.. Kautschuk für 8 Mill.. Ölprodukte für 11 Mill.. Kaffee für y2, Kakao für 14/2 Mill., Bienenwachs für 1 Mill., Mais für y2 Mill.. Nutzhölzer für mehr als V2 Mill. Mk. Verkaufs-

9. Staats- und Bürgerkunde - S. 341

1910 - Wittenberg : Herrosé
341 Besondere Aufmerksamkeit zollt sie der ausdrücklich für Säug- linge bestimmten Milch. Wie die Milch, so wird auch das Fleisch von der Polizei kon- trolliert. Es muß einer amtlichen „Fleischschau" unterworfen werden, um die Übertragung von Giftstoffen, von Trichinen. Tuberkulose, von Finnen usw. zu verhüten. Darum unterstehen auch die Schlachthäuser einer gewissen polizeilichen Aufsicht. Im Handel wird strenge Kontrolle geübt. Fleisch und Fleischwaren dürfen nicht in Zeitungspapier gewickelt werden, sondern dazu muß unbedrucktes Papier, am besten Pergamentpapier, genommen werden. So unterliegen alle Nahrungs- und Genußmittel der polizeilichen Aufsicht. Wir erkennen, daß die Gesundheits- polizei ein sehr reiches Feld der Tätigkeit hat. Bedenken wir nur die Reinlichkeit auf Straßen und Höfen, die Entfernung von Auswurfstoffen usw. Der Gesundheitspolizei unterstehen auch die Krankenhäuser, Heil- und Pflegestätten, die Irrenanstalten, die Apotheken und Drogerien. Gifte, Arzneien und Heilmittel dürfen nur in staat- lich konzessionierten Apotheken verabfolgt werden. Die Apotheken dürfen nur mit Genehmigung des Staates errichtet werden. Die Ärzte und Apotheker müssen für ihren Beruf besonders vorgebildet und geprüft sein. Sie müssen auf der Universität studiert haben und staatlich geprüft sein. Das beaufsichtigende Polizeiorgan ist der Kreisarzt. Leichen dürfen erst dann beerdigt werden, wenn von dem Arzte ein Totenschein ausgestellt ist. Personen, die nicht eines natürlichen Todes gestorben sind, Verunglückte oder Selbstmörder, dürfen erst begraben werden, wenn die Polizei ihre Genehmigung dazu erteilt. Die Gesundheitspolizei muß auch bei der Bekämpfung an- steckender Krankheiten mitwirken. Im vorigen Herbste wurde unsere Schule auf polizeiliche Anordnung geschlossen, weil eine starke Diphtheritisepidemie ausgebrochen war. Also die Polizei kümmert sich auch um die Verhütung ansteckender Krankheiten: wie Masern, Scharlach, Blattern, Diphtherie, Typhus, Cholera, Pest. Die Häuser oder Gehöfte, in denen z. V. Typhus herrscht, werden bezeichnet, um zu verhüten, daß Menschen dorthin gehen, den Krankheitsstoff aufnehmen und weitertragen. Schulen. Anstalten werden geschlossen, wenn Fälle von Erkrankungen öfter vorkom- men, damit sich in den Schulen kein Krankheitsherd bildet. Kinder, die daran erkranken, müssen 4—6 Wochen dem Unterrichte fern- bleiben. Ebenso streng ist die Kontrolle zur Verhütung der Ein- schleppung von Seuchen durch Schiffe. Sind auf einem Schiffe verdächtige Erkrankungen vorgekommen, sei es an Cholera, Pest usw., so wird das Schiff in „Quarantäne" gestellt, d. h. Hafen- sperre: die Schiffsleute dürfen erst nach einiger Zeit an Land gehen.

10. Staats- und Bürgerkunde - S. 346

1910 - Wittenberg : Herrosé
846 Gesundheit. Bekanntmachung. Nach dem preußischen Gesetze, betreffend die Bekämpfung übertrag- barer Krankheiten, vom 28 August 1905 und den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze vom 15. September 1906 ist jede Erkrankung und jeder Todesfall an Diphtherie (Rachenbräune), Genickstarre, übertragbarer, Kindbettfieber (Wochenbett, Puerperalfieber), Körnerkrankheit (Granulöse, Trachom), Rückfallfieber (bedrm reeurrench, Ruhr, übertragbarer, (Dysenterie), Scharlach (Scharlachfieber), Typhus (Unterleibstyphus), Milzbrand, Rotz, Tollwut (Lyssa), sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, Fleisch=, Fisch- und Wurstvergiftung, Trichinose der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei Ver- meidung der gesetzlichen Strafe anzuzeigen. Wechselt der Erkrankte die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist dies innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde, bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes auch bei berjenigeu des neuen Aufenthaltsortes zur Anzeige zu bringen. Zur Anzeige sind verpflichtet: 1. der zugezogene Arzt, 2. der Äaushaltungsvorstand, 3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 4. derjenige, in depen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat, 5. der Leichenschauer. Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Wittenberg, den 14. Januar 1910. Der Königliche Landrat. Fleischschan. Die Beschauzeit zur Ausübung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau einschließlich der Trichinenschau wird in Abänderung der Bekanntmachung vom 19. März er. für die Wintermonate, das heißt für die Zeit vom 1. Oktober 1908 bis 31. März 1909, hiermit wochentäglich auf die Stunden von 8 bis 11 Uhr vormittags und 2 bis 5 Uhr nachmittags bis auf weiteres festgesetzt. Wittenberg, den 16. September 1908. Die Polizei-Verwaltung. Sicherheit. Bekanntmachung. Zu Ausgrabungen auf Straßen, Wegen oder Plätzen ist mindestens 36 Stunden zuvor schriftlich auf vorgeschriebenem Formular eine Aus- grabeerlaubnis bei uns nachzusuchen. f'lber die Aufgrabeerlaubnis wird dem Antragsteller ein Schein aus- gestellt werden. Ausgrabungen ohne Erlaubnisschein werden gegebenenfalls durch Polizeistrafen geahndet werden, außerdem wird der Zuwiderhandelnde
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