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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 55

1906 - Leipzig : Dürr
Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640 55 30 jhrigen Kriege zu erkennen. Johann Cicero war der erste der hohen-zollernschen Kurfrsten, der sich heimisch in der Mark fhlte und sich in-folgedessen den friedlichen Arbeiten der Staatsverwaltung widmete. Seitdem Albrecht Achilles durch das nach ihm genannte Hausgesetz das Kur-srstentnm vor Zerstcklung gerettet hatte, konnte sein Sohn nebst seinen Nachfolgern die Ordnung der Verwaltung beginnen, soweit das unter den stndischen Vorrechten berhaupt mglich war. Naturgem trachtete Johann Cicero nach einer Hebung der Einnahmen; denn nur mit Geld-Mitteln konnte dem Staate geholfen werden. Die Domnen, vor allem aber die wiedereingefhrte unmittelbare Vermgenssteuer der Bede und die mittelbare Steuer der Bierziese wie auch das vom Kurfrsten beanspruchte Zollregal muten neue Einnahmen liefern. Joachim I. brachte die jhr-liehen Einknfte auf 80000 Goldgulden (ca. 560000 Mk.); er hat auch die stdtische Verwaltung geordnet und Einheit in die Mannigfaltigkeit t)er stdtischen Verwaltungsformen geschaffen (zwei Brgermeister, sechs Ratsherren, Befestigung der Städte, Bewaffnung der Brger). Unter Joachim Ii. ist die von Johann angebahnte Finanzverwaltung wieder ver-fallen. Seine glnzende Hofhaltung und Verschwendungssucht brachten den Staat in Schulden, deren Bezahlung die Stnde des Landes nach langer Weigerung erst bernahmen, als ihnen vom Kurfrsten Zugestndnisse ge-macht wurden, unter denen am wichtigsten fr die Zukunft das Recht der eigenen Verwaltung der neuaufgelegten Steuern wurde. Die Beseitigung dieser Zersplitterung der Finanzverwaltung durch die stndischen Kassen ist dem Groen Kurfrsten besonders schwer geworden. Johann Georg mute den Gutsherren und Magistraten Zugestndnisse machen, um sie zu neuen Steuern heranzuziehen, mit denen er die Schulden seines Vaters tilgen wollte. Einen groen Fortschritt in der Verwaltung fhrte Joachim Friedrich durch die Schpfung des Geheimen Rats herbei, der zum Mittel-Punkt der gesamten Landesverwaltung wurde, eine Art Ministerium, das die Oberaufsicht der Finanzen, Handel und Gewerbe und das Kriegswesen führen sollte. d) Die Hebuug des materiellen Wohlstandes und der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens sind ebenfalls ein Be-weis von dem Aufblhen der Mark unter den Hohenzollern bis zum Dreiigjhrigen Kriege. Mit sachkundigem Blicke haben die Kurfrsten Gewerbe und Handel und besonders diejenigen gewerblichen Erwerbszweige in ihrem Staate gefrdert, die den Wohlstand heben konnten (Tuchindustrie, Eisenwerke, Kupferhmmer, Papiermhlen). Durch hohe Besteuerung aus-lndischer Erzeugnisse wurde das einheimische Gewerbe wesentlich untersttzt. Die Einfhrung gleicher Mae und Gewichte durch Joachim I. war dem Aufschwung des Handels besonders frderlich, wie auch die Herstellung

2. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 81

1906 - Leipzig : Dürr
Geschichte des brandenburgisch-preuischen Mittelstaates von 16481740 81 nnb Pflicht hielten, die Krfte der Brger heranzuziehen zur Erhaltung des Staates und selbst mit Zwangsmitteln Abgaben von ihren Untertanen zu forbern. Der Groe Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. suchten die klar erkannten Ziele ihrer Politik auch baburch zu erreichen, ba sie ihre Untertanen steuerkrftig machten. Die als notwenbig erkannten Aus-gaben wuten sie sich zu beschaffen, inbem sie die erforberlichen Einnahmen erreichten. Inbem sie berblickten, was der Staat fr seine bevorzugte Stellung in der Welt, fr seine rechtlichen Orbnungen und seine Kulturaufgaben brauche, muten sie oft mit den grten Schwierigkeiten auch die Gelbmittel dazu aus ihrem Volke zusammenbringen. So ver--traten sie den richtigen Stanbpunkt der Finanzverwaltung, ba im Staate sich die Einnahmen nach den Ausgaben richten mssen und nicht umgekehrt. Am schwersten ist es dem Groen Kurfrsten geworben, sich die Einnahmen zu verschaffen, bereu er fr feine Ziele beburfte. Wie er der Schpfer des preuischen Heeres geworben ist und seinen Nachfolgern Plan und Weg der Weiterarbeit berlie, so hat er auch die einheitliche Finanzwirtschaft in Preußen angebahnt, auch auf biesem Gebiete ein Vorlufer Friedrich Wilhelms I. Die Unter-Haltung des siehenben Heeres ntigte ihn zur wieberholten Besteuerung seiner Untertanen; benn die Hilfsgelber, die ihm von seinen Verbnbeten -gezahlt wrben, reichten nicht aus und bahin wenigstens ging das Streben des Monarchen muten ganz entbehrt werben knnen, weil sie ihn in der Freiheit seiner Politik beeinfluten; die alten sprlichen Gelbquellen aber waren nicht ausreichend Es ist bekannt, welche Schwierigkeiten die Stube in Branbenburg, Kleve und namentlich in Preußen dem Kurfrsten bereiteten, als er sie zum Steuerzahlen zwingen wollte. Die bliche unmittelbare Kopf- und Grunbsteuer, die Kontribution", die immer von neuem mit Bewilligung der Stnbe erhoben werben mute, war eine groe Last sr die Brger und Bauern. Die Einknfte aus den Domnen, den Kammergtern, waren bei der bamaligen Art der Gterverwaltung nur gering. So ging des Groen Kurfrsten Streben auf eine Steuerreform, auf eine Vergrerung der Staatseinnahmen. Die Einrichtungen, die er traf, finb wieber nur Anfnge; aber sie finb Don der grten Bebeuwng gewesen und haben seinen Nachfolgern die Wege gewiesen und geebnet. Die unmittelbaren Einnahmen sollten erhht werben a) durch Umgestaltung der Domnenverwaltung. Es ivurbe ein Versuch dazu gemacht durch Vermittlung zwischen der bis bahin blichen Staatsverwaltung und der spter allgemein burchgeshrten Verpachtung der Domnen. So wrben die Beamten zum Teil an dem Gebeihen der Kammergter selbst beteiligt; aus dieser Verwaltung^ auffmann, Berndt nnb Tomujchat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 6

3. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 84

1906 - Leipzig : Dürr
84 Das Zeitalter des Absolutismus standen gleichsam zwei Finanzministerien nebeneinander; zu ihrer ber-wachung richtete der König schon 1714 die Generalrechenkammer ein, jene wichtige Behrde, die die Blte des preuischen Finanzwesens mit herbeifhren sollte. Doch auch diese Einrichtungen bestanden nur bis zum Jahre 1728, als Friedrich Wilhelm I. die grte Reform in der Staatsverwaltung herbeifhrte. Die Zweiteilung brachte Unzutrglichkeiten und Prozesse mancher Art mit sich, und der Streit zwischen den beiden Behrden hrte nicht auf. So fate er sie denn in eine oberste Behrde, das General-Ober-Kriegs-, Finanz- und Domnendirektorium, zusammen. Weiterhin wird eine regelmige Aufstellung des Haushalts von ihm gefordert. Die Entwrfe dazu haben die Provinzialbehrden im Mrz dem Generaldirektorium ein-zureichen, das sie unter Mitwirkung der Generalrechenkammer durchsieht und den einzelnen der fnf Minister vorlegt, die fr den Haushalt ihres Amtsbereiches verantwortlich sind. Prfung und Besttigung liegen in der Hand des Knigs. c) Um die Steuerkraft ihres Landes zu erhhen, haben die Mon-archen des brandenbnrgisch-preuischen Staates die Kolonisation, sowohl die innere wie die uere, gefrdert. Es gengt hier ein Hinweis auf die innere Besiedlung, die ein dringendes Bedrfnis fr die entvlkerten Gaue der Mark Brandenburg und der Provinz Preußen waren (Einwanderung aus den Niederlanden, aus Schlesien nach dem Dreiigjhrigen Kriege; Einwanderung der Huge-notten nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685; Einwanderung der Salzburger unter Friedrich Wilhelm I.; gnstige Bedingungen der Einwanderung; als segensreiche Folgen Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes). Viel bemerkenswerter und fr die Gegenwart interessanter, weil sie nahe berhrend, sind die Plne berseeischer Kolonialgrndungen. Wenn wir in unseren Tagen die Mierfolge und die ungeheuren Verluste, die wir durch den Krieg in Deutsch-Sdwestafrika in der Entwicklung unserer Kolonie erleiden, tief beklagen, wenn wir berblicken, mit welchen Schwierig-feiten und Opfern unsere brigen Kolonien gegrndet worden sind und noch erhalten werden, so bewundern wir die Khnheit und den Unternehmungsgeist des Groen Kurfrsten mit Recht, der unter den damaligen schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhltnissen seines Staates seinen Blick in ferne Erdteile schweifen lie und Mhe und Kosten nicht scheute, mit den geringen Mitteln, der die er verfgte, berseeische Kolonien zu grnden. Wie kam der Groe Kurfürst zu diesem Unternehmen, warum hatte es keinen Bestand und welche Bedeutung hat es fr die Entwickelung des Staates gehabt?

4. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 179

1906 - Leipzig : Dürr
Die Ursachen, der Verlauf und die Folgen der franzsischen Revolution 179 Bestndigkeit, den Erwartungen, die das Volk auf ihn setzte, nicht gerecht werden konnte, da trotz aller Anstze zu Reformen (Turgot plante eine Verwaltungsreform mit der Richtung auf Selbstverwaltung, eine Wirt-schastsreform in physiokratischem Sinne) der König seine Ratgeber Turgot und Necker gegenber den Rnken der hochmtigen und erst im Unglck gereiften Knigin Marie Antoinette und der Hofleute nicht zu halten im-stnde war. Der Hof wollte von langweiliger Sparsamkeit nichts wissen; die Ausgaben berstiegen um viele Millionen die Einnahmen. Als schlie-lich die Not auf ihrem Hhepunkt war, alle Mittel erschpft waren, als die von Calonne berufene Notabelnversammlung (1787) sich ihrer Vorrechte zu begeben weigerte, da blieb dem neu berufenen Minister Necker in dem allgemeinen Chaos nur die Berufung der Reichsstnde noch brig, die seit 1614 nicht mehr zusammengetreten waren. Was dieser Schritt bei der furchtbaren, malosen Erregung des Volkes bedeutete, sollte nur zu bald klar werden. b) Die wirtschaftliche Notlage. Diese groe Erregung und Verbitterung hatte ihren Hauptgrund in der elenden wirtschaftlichen Lage, in der sich der weitaus grere Teil des franzsischen Volkes befand. Die Verschwendungssucht des Knigs, die groen, verlustreichen Kriege hatten den Staat fast ruiniert. Noch immer bestand das unheilvolle System der Steuerverpachtung (vgl. Bd. Ii, 46, S. 21), das so manchen armen Bauern an den Bettelstab brachte. Das schlimmste und erbitterndste aber war doch die schlechte Einkommen- und Lastenverteilung. Der Adel und die hohe Geistlichkeit, in deren Hnden beinah die Hlfte des Landes war belief sich doch zu Anfang der Revolution das liegende Besitztum der toten Hand auf fast 4 Milliarden Frank! , waren steuerfrei; nur freiwillige Ge-schenke" wurden ihnen zeitweise auferlegt. Im Besitze kniglicher Pen-sionen und Pfrnden fhrten sie ein ppiges, sittenloses Leben, ohne auch nur einen Gedanken daran, da hohe gesellschaftliche Stellung auch hohe sittliche Pflichten auferlegt. Brger und Bauern allein waren die Trger der wesentlichsten unmittelbaren Steuer, der Taille. Ebenso waren die mittelbaren Steuern so eingerichtet, da sie vornehmlich die erwerbenden Stnde belasteten; die Salzsteuer wirkte wie eine Kopfsteuer namentlich auf die rmeren, zumal sie mit dem Zwang verbunden war, jhrlich eine bestimmte Menge Salz zu kaufen. Die Weinsteuer war so drckend, da viele Bauern auf den Weinbau berhaupt verzichteten und die Reben aus dem Boden rissen. Die hohen Zlle und alle die auf knstliche Frderung des Gewerbes abzielenden Manahmen erschwerten lohnenden Getreidebau. Auer dem Staate forderten aber noch Gutsherr und Kirche Abgaben; es ist berechnet worden, da die Hlfte des Ertrages einer Bauernwirt-schaft an den Staat, ein Siebentel an den Gutsherrn, ein Siebentel an die 12*

5. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 194

1906 - Leipzig : Dürr
194 Das Zeitalter der franzsischen Revolution und Napoleons Dienern (die Prfekten bekamen 1224 000 Frks. jhrlich, jeder Staats-rat 25 000, die Prsidenten 35000 Frks.). Der erste Konsul zeigte aber auch ein bewundernswrdiges Verstndnis fr alle Zweige des ffentlichen Lebens. Es gibt kaum ein Gebiet der gesamten nationalen Lebensttig-keit, in das Napoleon nicht ordnend und bessernd eingriff. Eine erstaunens-werte Arbeitskraft entwickelte er in der kurzen Zeit des Friedens, und es gelang ihm, in unermdlicher Arbeit nach kurzer Zeit den franzsischen Staat finanziell, wirtschaftlich und geistig zu heben. Es ist nicht mglich, in diesem engen Rahmen seine groartige Regierungs- und Verwaltungs-ttigkeit erschpfend zu schildern; einige Beispiele mgen gengen, seine eigenartigen, durchaus modernen und praktischen Gedanken und die von ihm ausgehenden Anregungen zu kennzeichnen. Die Steuerreform der Konsulatsregierung von 1799 brachte schnell eine Besserung der Finanzlage des Staates hervor. Mit dem neuen Glauben an die Staatsgewalt wurden der Staatskasse Darlehen zugefhrt, so da sich die Finanzen schnell besserten (Grndung der Bank von Frankreich). Die Ordnung des Mnzwesens (1803) vollendete die Finanzreform. Die neuen vorgeschlagenen Gesetze wurden infolgedessen vom Tribunat und vom gesetzgebenden Krper ohne nderung angenommen. So auch das neue Wehrgesetz (Mrz 1800), auf dem die Heeresreform beruhte. Es lt ebenso den praktischen Blick, die der Wirklichkeit Rechnung tragende Auffassung Napoleons, wie seine nchterne und richtige Beurteilung der Menschen erkennen. Die allgemeine Wehrpflicht wird eingefhrt, doch mit der Einschrnkung, da die Ausgehobenen, die nicht imstande sein sollten, die Strapazen des Krieges zu ertragen, sowie die, von denen anerkannt werden wird, da sie durch Verbleiben bei ihren Arbeiten oder ihrem Studium dem Staate ntzlicher sein werden, als im Heerdienste, sich durch einen Ersatzmann vertreten lassen knnen." Napoleon rechnete im Gegensatze zu den Schwarmgeistern der Revolution mit der Selbstsucht der menschlichen Natur, die die meisten Männer abhlt, sich nach unbezahlten Ehrenmtern oder nach dem persnlichen Waffendienst zu drngen. Im Interesse der Selbsterhaltung mu der Staat seine Untertanen zur Arbeit und zur Heerespflicht zwingen. Das Recht der Stellvertretung im Heeresdienst war eine politische Tat allerersten Ranges; die besitzende und gebildete Klasse ward dadurch von einem wahren Alp-druck befreit; der Verwaltung aber, die in jedem Fall das Recht auf Stell-Vertretung versagte oder verlieh, wuchs eine neue Quelle ungeheuren Einflusses auf die Bevlkerung zu." x) J) In der Verordnung der die Ergnzung des Landheeres heit es (Art. 4): Die Unterprfekten entscheiden nach Anhrung des Maires, ob ein Dienstpflichtiger

6. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 14

1906 - Leipzig : Dürr
14 Das Zeitalter des Absolutismus schwankenden Regierung gegenber versuchten die adligen Barone den alten Lehnsstaat aufleben zu lassen und ihre frhere Selbstndigkeit wieder zu gewinnen. Der Prinz von (Sonde, die Herzge von Bouillon, Guise, Eperuon. der Graf von Soissons gebrdeten sich innerhalb ihres Gebietes wie selbstndige Herrscher; oft genug mute die Krone ihre Bezge erhhen, vielfach kam es zu kriegerischen Wirren. Dieser politische Gegensatz zwischen Knigtum und Aristokratie war aber zugleich ein religiser. Die Hugenotten, denen das Edikt von Nantes (1598) Gleichberechtigung und persnliche Sicherheit (Besitz fester Pltze: la Rochelle, Montauban n. a.) verbrgt hatte, erstrebten nach dem Tode des ihnen ja nahestehenden Knigs Heinrich Iv. eine Erweiterung dieser Rechte; vor allem sollte ihnen gestattet werden, politische Versammlungen aller zum franzsischen Staate gehrenden Reformierten abzuhalten, d. h. einen Staat im Staate zu bilden. Trotz mehrfacher Kmpfe (insbesondere 1620-22) gelang es der kniglichen Gewalt nicht, ihre Selbstndigkeit zu unterdrcken. Neben den Hugenotten und der Aristokratie des Schwertes" fand sich in Frankreich noch eine dritte, dem Absolutismus widerstrebende Einrichtung, die sog. Aristokratie der Robe", die Parla-mente. Diese Reichsgerichte waren aus dem alten Knigsgericht (curia regis seil palatii) hervorgegangen; das lteste war das zu Paris, das seit 1344 drei Prsidenten und 78 besoldete Rte hatte. Wurden diese Stellen anfnglich vom Könige besetzt, so bildete sich im Interesse des Staatssckels (seit Franz I.) die Kuflichkeit, ja sogar die durch Zahlung einer jhrlichen Steuer, der Paulette, zu erreichende Vererbbarkeit dieser Amter (seit Sully) heraus. Neben einer umfangreichen richterlichen Ttig-keit hatten die Parlamente auch einen nicht geringen politischen Einflu: erst dann erhielten knigliche Verordnungen Gesetzeskraft, wenn sie von diesen hchsten Gerichtshfen ( mit der Ausdehnung des Knigreiches wuchs natrlich die Zahl der Parlamente ) auf ihre Rechtmigkeit geprft und in ihre Register eingetragen worden waren, ein Akt, dessen Vor-nhme die Könige allerdings durch eine feierliche Sitzung (lit de justice) erzwingen konnten. Heinrich Iv. hatte ihr Eingreifen in die pottmchen Geschfte niemals geduldet: der Arm fhre nur aus, was der Kopf haben wolle. Whrend der Regierungszeit Marias und Ludwigs Xiii. wahrten sie jedoch eiferschtig und mit Geschick ihre verbrieften Rechte. Zu all diesen Zerklftungen kamen endlich noch soziale und finanzielle Notstnde. Obwohl die Einnahmen der Krone sich auf 10 Millionen Ecus beliefen (unter Franz I. 5 Millionen), reichten sie zur Zahlung der Staatsschuldenzinsen, zu den Gehltern, den Kriegskosten und dem fr den Hof ntigen Aufwand nicht hin; der jhrliche Fehlbetrag belief sich auf fast 6 Millionen. Da Adel und Geistlichkeit (letztere bis auf den Zehnten)

7. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 131

1906 - Leipzig : Dürr
Die Begrndung der preuischen Gromacht durch Friedrich Il 131 2. Die Mmnzwirtschast. Den auerordentlichen Aufwnden des Knigs fr sein Heer muten sehr ertragfhige Finanzen entsprechen. Friedrich behielt anfangs die Steuerordnung seines Vaters bei, und wenn auch die Hhe der unmittelbaren Steuer feststand, so ergaben doch bei dem steigenden Volkswohlstande die mittelbaren Steuern reichere Ergebnisse. Wichtig ist die Grndung einer kniglichen Dispositionskasse, die zur Befriedigung auerordentlicher Staats-bedrfnisse dienen sollte (jhrlich 800 000 Taler), weil aus ihr der Staats-schtz aufgesammelt wurde, und durch ihre, der Generalrechenkammer ent-zogene Verwaltung zum erstenmal die Einheitlichkeit und bersicht der Finanzverwaltung beeintrchtigt wurde. Die grte Sparsamkeit machte der König seinen Beamten zur Pflicht; schrfer vielleicht noch als der ge-strenge Vater berwachte er sie. Nur so war es ihm mglich, 11 Kriegs-jhre zu berstehen und doch noch einen gefllten Staatsschatz zu besitzen. Um den sich mehrenden Ausgaben in den letzten Jahren seiner Regierung die entsprechenden Einnahmen gegenberstellen zu knnen, griff Friedrich zu jenem vielgescholtenen Mittel der Regie. Diese zur Hebung der Einnahmen unumgngliche Reform der mittelbaren Steuern sollte zugleich eine Entlastung der wirtschaftlich Schwachen bewirken. Es wurde unter der Leitung des Franzosen Lauuay alles, was zum berflu gehrte, schrfer besteuert (so Wein, Branntwein, miger Bier und Fleisch); was zu den Lebensbedrfnissen des gemeinen Mannes gehrte, wie Schweinefleisch, Mehl, blieb frei. Leider schlug diese so segensreich gedachte Maregel nicht zum Guten aus. Schon da Friedrich die in allen Knsten und Kniffen des Steuerwesens bewanderten, aber doch recht unehrlichen Fran-zosen in groem Mastabe zu der Beaufsichtigung der Grenzen und Er-Hebung der Steuern unter Vernachlssigung seiner preuischen Beamten heranzog, machte die ganze Einrichtung verhat. Dadurch aber, da er unter Einflu jener Franzosen fr die fremden Waren die bisherigen Steuerstze beibehielt, also nur den inlndischen Verkehr schrfer heranzog, wurden gerade die niederen Schichten der Bevlkerung, die fr das Quart Bier, fr das Pfund Fleisch je einen Pfennig Zuschlag mehr entrichten muten, entgegen dem Willen des Knigs belastet; nur die Erhhung der Stze fr die vom Ausland eingefhrten Waren htte die Wohlhabenden mehr in Anspruch genommen. So ward im Volke die franzsische Regie" mit groer Erbitterung aufgenommen. Wohl wurde durch die scharfe Grenzaufsicht der Schmuggel vermindert; wohl durch Einsetzung von Provinzialsteuerdirektoren, die unmittelbar unter dem Steuerregisseur" standen, eine einheitliche Verwaltung der mittelbaren Steuern geschaffen. Doch wurden die berschsse der Regie sofort an den Dispositionsfonds 9*

8. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 84

1904 - Habelschwerdt : Franke
84 Dem Aufschwung der Literatur und Kunst war neben dem verfeinernden griechischen Einflu auch der seit der Eroberung der Provinzen wachsende Reichtum des Volkes gnstig. B. Soziale und politische Verhltnisse. Die glckliche berseeische Politik Roms und die Eroberung und Angliederung reicher Provinzen hatte fr die Republik hnliche Folgen wie die Perserkriege fr die Griechen. Ein groartiger wirtschaftlicher Aufschwung trat ein. Der Handel dehnte sich auf die Provinzen aus; die Geld-geschfte blhten, ungeheure Vermgen huften sich in einzelnen Hnden an. Neben der alten Beamtenaristokratie gewann damals ein neuer bevorzugter Stand durch seinen Reichtum Ansehen. Es war der Stand der Ritter. So nannte man diejenigen Brger, die auer den senatorischen, d. h. adligen Familien das Recht zum Reiterdienst im Heere hatten. (Mit den Rittern der servianischen Verfassung sind sie daher nicht zu verwechseln.) Sie gehrten meist plebejischen Familien an und fanden, da die alte Aristokratie von Handel und Industrie sich fernhielt, jetzt Gelegenheit, ihr Geld in berseeischen Unternehmungen anzulegen, namentlich groe Getreidemassen einzufhren und einhei-mische Erzeugnisse in die Provinzen zu schaffen. Den unterworfenen Provinzialstdten, die schwere Kriegssteuern zu entrichten hatten, liehen sie Geld zu hohen Zinsen. Eine andere Quelle ihres Reichtums war die Pachtung der Steuern. Der rmische Staat befate sich nicht selbst mit der Einziehung der Provinzialabgaben, sondern schrieb sie an die Meistbietenden aus. Da ein einzelner Bieter oft nicht imstande war, fr so umfassende Pachtungen Brgschaft zu leisten, taten sich reiche Ritter zu Handels- (Aktien-) Gesellschaften zusammen, die nun ihrerseits bei der Einziehung der Steuern mit groer Hrte verfuhren. Auch die alte Beamten'aristokratie wute den Reichtum zu steigern. Die Kapitalien, die sich die hheren Beamten bei der Verwaltung der Provinzen erworben hatten, benutzten sie zur Ver-greruug des Grundbesitzes durch Zurckdrngung der kleinen Pchter und durch Einschnrung und Aufkauf von Bauernstellen (Bauern-legen). Diese groen Latifundien wurden vorwiegend durch Sklaven bewirtschaftet, die in den siegreichen Kriegen in Massen nach Italien kamen; der freie landwirtschaftliche Arbeiter ward mehr und mehr zurckgedrngt. Mit dem wachsenden Reichtum schwand aber die alte Einfachheit der Lebenshaltung; ppigkeit und Genusucht machten sich bereit. Insbesondere hat die Unterwerfung so vieler Lnder unter den unbe-dingten Herrscherwillen der Beamten und Feldherrn auf die alte Nobilitt verderblich gewirkt. Bestechlichkeit, Unredlichkeit, Hrte und Ausbeutung der steuerpflichtigen Bewohner nahmen berhand. Indes auch das niedere Volk war begehrlich und anspruchsvoll geworden.

9. Geschichtliche Bilder und Vorträge - S. 208

1896 - Leipzig : Dürr
208 erneute Kreuzfahrt zu erwrmen. Im Kreise der franzsischen Kreuz-fahrer, welche den Grafen Bonifaz von Montferrat, einen persnlich hoch hervorragenden Fürsten Italiens zum Leiter und Fhrer des Kreuzzuges erkoren, hatte man sich, gesttzt auf die Erfahrungen frherer Zge, mit dem Plane befreundet, zur See nach dem heiligen Lande zu fahren. Franzsische Edelleute waren in Venedig er-schienen, um Unterhandlungen anzuknpfen hinsichtlich der berfhrung des Kreuzheeres nach Asien. Zwischen dem Dogen von Venedig, Heinrich Dandolo (11921205), und den franzsischen Abgesandten war ein Vertragsentwurf vereinbart worden, nach welchem sich die Republik bereit erklrte, gegen vorherige Entrichtung von 85 000 Mark Silber klnischen Gewichts (d. i. nach dem heutigen Mnzfue etwa 3 400000 Mark, nach dem heutigen Geldwerte ungefhr 10 Million Mark) dem Kreuzheere in der Strke von 4500 Rittern, 9000 Knappen, 20000 Fugngern Schiffe zur berfahrt zu stellen und den Unterhalt des gesamten Heeres auf neun Monate zu bernehmen. Sollte der Vertrag rechtskrftig werden, so bedurfte es der Zu-stimmung des groen Rates wie auch der Billigung der Volks-Versammlung. Wiewohl nmlich das venetianische Gemeinwesen namentlich seit der groen Umgestaltung des Jahres 1172 in immer bestimmteren Zgen der ausgesprochensten Geschlechterherrschast hnlich wurde, so blieb doch neben dem Rate der 480, welcher sich aus den vornehmen Familien bildete, auch der Volksversammlung ein gewisser Anteil bei bedeutsamen Entscheidungen gewahrt, weniger nach dem Wortlaut der Verfassung als infolge scheuvoller Beobachtung des Herkommens. Bei dem groen Rate erzielte Dandolo leicht die Beipflichtung. Schwieriger lie sich das Volk gewinnen fr ein Unternehmen, welches dem eignen Lebensinteresse fremd erschien. Wollte Dandolo die besonderen Ziele, in welchen seine Bestrebungen gipfelten, sich erreichbar erhalten, so muten dieselben zunchst noch sein Geheimnis bleiben. Durch Veranstaltungen rein uerlicher Art gedachte er das Volk zu bestimmen. Er entbot dasselbe in die Markuskirche zur Versammlung. Die Wrde des Ortes sollte auf die Stimmung einwirken und den Sinn empfnglicher machen fr die schwebende Vereinbarung. Die franzsischen Gesandten erschienen selbst als Bittflehende vor dem Volke. Ehe die entscheidende Frage gestellt wurde, trat Gottfried von Villehardouin als Sprecher der Franzosen vor und hob in einfachen markigen Worten Zweck und Notwendigkeit des Vertrages hervor, seine Bedeutung fr die hchsten Pflichten eines christlichen Volkes, seinen Wert fr Venedigs wachsen-den Ruhm. Die hchsten und mchtigsten Edelleute Frankreichs so schlo er haben uns zu euch gesandt; sie rufen durch uns
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