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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 250

1888 - Habelschwerdt : Franke
250 ihn, und er wandte sich nach seiner fränkischen Heimat. Die Regierung in der Mark überließ er seinem Sohne Johann, der die schwie- rige Aufgabe hatte, bei geringen Geldmitteln die Stände zu versöhnen und auswärtige Feinde abzuwehren. 3. Kriege. a) Kampf in Schlesien. Der Herzog Hans von Sagan machte Ansprüche auf das Herzogtum Glogau, das der Tochter Albrechts als Witwenteil zufallen sollte, und verband sich zu dem Zwecke mit dem Könige Matthias von Ungarn. Albrecht mußte seinem bedrängten Sohne zu Hilfe eilen und gewann Krossen, Züllichau, Bobersberg und Sommerfeld für die Mark, 1482. b) Kampf um Pommern. Die innere Unzufriedenheit in der Mark ermunterte auch die Pommern wieder zum Angriffe auf die Mark. Dieselben mußten jetzt aber die Lehnshoheit und Erbfolge Brandenburgs anerkennen, 1479. c) Albrecht als Reichsfeldherr. In dem Kriege des Kaisers Friedrich Iii. mit dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund führte Albrecht die Reichstruppen und zwang den Herzog, die Belagerung von Neuß aufzugeben. Albrecht nahm noch an der Wahl Maximilians zum römischen Könige teil, 1486, und starb bald darauf. Änderung in der Politik der Kurfürsten. Während die ersten drei Kurfürsten bei ihrer wichtigen Stellung im Reiche oft Gelegenheit hatten, mit kräftiger Hand in die Reichsangelegenheiten einzugreifen, und sogar als Bewerber um die Kaiserkrone auftreten konnten, hatte jetzt (namentlich seit der Erwerbung Burgunds) das Glück Habsburgs Brandenburg überflügelt. Es war darum natürlich, daß die deutschen Fürsten ihre eigenen Lander mehr als bisher zum Mittelpunkte ihrer Bestrebungen machten. Wahrend ferner die ersten zollerschen Kurfürsten immer noch die fränkischen Lande als ihre eigentliche Heimat ansahen, werden die folgenden in der Mark erst heimisch und beginnen, sich mehr dem Volke zu nähern. Es folgt daher jetzt in der Mark eine Periode friedlicher innerer Entwickelung; es beginnt „die territoriale Seit." Iv. Johann Cicero, 1486—1499. Er hat den Beinamen von seiner Fertigkeit in der lateinischen Sprache. 1. Regelung der Finanzen. Die geringen Einkünfte des Kurfürsten und die daraus sich ergebende stete Geldverlegenheit veranlaßten ihn, die schon von seinem Vater in Aussicht genommene Biersteuer einzuführen. Von jeder Tonne Bier mußten 12 Pfennige ge-

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 80

1888 - Habelschwerdt : Franke
80 Westen war noch unabhängig, denn die halbkultivierten iberischen Stämme waren widerstandsfähiger als die abgelebten Völker des Ostens. Die harte und habsüchtige römische Verwaltung rief blutige Ausstände hervor. a) Der Krieg mit Viriathus. Dieser Held war aus einem verräterischen Blutbade, das die Römer unter den Lnsitaniern angerichtet hatten, entkommen und führte gegen die Römer einen hartnäckigen Guerillakrieg, bis er 140 ermordet wurde. b) Der Numantinische Krieg, 143—133. Nach vielen Mißerfolgen der Römer zog sich der Krieg um Numantia zusammen, das allen Angriffen der Römer trotzte, bis der Zerstörer Karthagos, P. Kornelius Scipio Asrikauus minor, die tapferen Verteidiger zur Übergabe zwang. Reihenfolge der römischen Provinzen: Sizilien, Sardinien mit Korsika, Hispania, Gallia cisalpina, Jllyrikum, Macedonia, Achaia, Afrika, Asm. Provincia (von provincere, obsiegen) = eigentlich das unterworfene Land, dann aber Geschäftskreis, Verwaltnngsbereich. Die Verwaltung der Provinzen geschah durch ehemalige Konsuln oder Prätoren, die dann den Namen Prokonsuln, Proprätoren erhielten. Sie vereinigten in ihrer Person die höchste Zivil- und Militärgeivalt. Die Städte der Provinzen hatten ein verschiedenes Maß von Freiheiten. Rom umfaßte in dieser Zeit ein Gebiet von 1 400 000 qkm. Sein auffallend schnelles Wachstum findet seine Erklärung a) in dem kriegerischen Geiste des Volkes, b) in der freiwilligen Unterordnung der Bürger unter das Gesetz, c) in der günstigen Lage Roms. Pie Zustände im Innern. Die wichtigsten Veränderungen im Innern des Staates waren: 1. Das Amt der Diktatur ging (202) ein. Ju Zeiten außerordentlicher Gefahr wurde fortan den Konsuln diktatorische Gewalt erteilt (videant consules ne quid detrimenti capiat respublica). 2. Die Einrichtung der ständigen Gerichtshöfe. Bisher waren alle Kapitalverbrechen (b. H. solche, welche die Freiheit und Sicherheit des Staates und seiner Bürger gesährben) den Centnriatkomitien vorbehalten. Da aber der Gang dieser Rechtspflege schleppenb war, so würden für berartige Verbrechen ftänbige Gerichtshöfe unter beut Vorsitz der Prätoren eingerichtet. 3. Der neue Amtsadel. Seitbem Rom durch die fast ununterbrochenen Kriege den Grnnb zur Weltherrschast gelegt hatte, machten i

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 181

1888 - Habelschwerdt : Franke
181 der Erzbischof von Köln als Herzog von Westfalen; derselbe belehnte die Freigrafen. Das Entstehen geordneter Rechtszustände machte der Feme ein Ende. 3. Wenzels Thätigkeit im Reiche. Seine Versuche, den Landfrieden zu befestigen, hatten keine Erfolge. Seitdem überließ er sich der Trägheit und Trunksucht und verlor dadurch, sowie durch seine Härte gegen die Geistlichkeit (Johann Nepomuk) die Achtung des Volkes. Als er das Reichslehen Mailand veräußert hatte, ward er abgesetzt, 1400. Iii. Uuprecht von der Wfatz, 1400—1410. Es gelang ihm nicht, sich Anerkennung zu verschaffen. Auch die Bemühungen, Mailand wiederzuerwerben, waren erfolglos. Iv. Sigmund, 1410—1437. Für seine Wahl hatte besonders Friedrich Vi. von Hohenzollern, Burggras von Nürnberg, gewirkt. Beim Antritte seiner Regierung war er bereits Kurfürst von Brandenburg und König von Ungarn; am Ende derselben wurde er auch als König von Böhmen anerkannt. 1. Kampf um Ungarn (vor Antritt seiner Regierung). Ludwig der Große, König von Ungarn, 1342—82, hatte seine älteste Tochter Maria mit Sigmund verlobt. Letzterer musste sich aber die Krone Ungarns gegen einen von den Ungarn gewählten Prätendenten erkämpfen. Bald darauf bedrohten ihn die Türken. a) Ansturm der Türken. Das seldschukische Fürstentum Jkonium war durch die Mongolen aufgelöst und dann unter 10 turkomannische Häuptlinge geteilt worden. Einer derselben, Osman, legte durch Eroberung Bithyniens den Grund zum „Osmanischen Reiche." Seine Nachfolger find: Drchan, der die Janitscharen gründete, Miirad I., der bis Adrianopel vordrang, und Bajazeth, „der Blitz." Letzterer besiegte Sigmund bei Nikopolis, 1396. b) Rettung. Die Rettung aus der Gefahr brachten die Mongolen, die unter Timur Lenk her anstürmten und Bajazeth bei Angora 1402 besiegten. 2. Die bedeutendsten Ereignisse unter Sigmunds Regierung sind das Konzil zu Konstanz und der Hussitenkrieg. A. Das Konzil zu Konstanz, 1414—18, das größte im Mittelalter, hatte eine dreifache Aufgabe: a) Die Beilegung des Kirchenschismas. Nachdem die Päpste ihren Sitz von Avignon, wo sie in großer Abhängigkeit von Frankreich gestanden, wieder nach Rom verlegt hatten (1377), fanden doppelte Papstwahlen statt (zu Avignon und in Rom). Das Schisma wurde vergrößert, als das Konzil zu Pisa 1409

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 278

1888 - Habelschwerdt : Franke
278 Hof, dessen Pracht eine außerordentliche war, erforderten große Summen, die nur durch hart empfundene Stenern aufgebracht werden konnten (erste allgemeine Kopfsteuer), d) Kunst und Wissenschaft. Nicht minder groß waren aber die Summen, die der freigebige König für die Förderung von Kunst und Wissenschaft ausgab, wodurch der Glanz des jungen Königtums erhöht wurde. Schon 1694 hatte er in Halle eine Universität gegründet, an der Christian Thomasins, Samuel Pusendorf, August Hermann Francke und der Philosoph Wolff wirkten. In Berlin schuf der Architekt Schlüter das königliche Schloß, das Zeughaus und die Reiterstatue des Großen Kurfürsten. Ferner wurde hier die Akademie der Künste und die Akademie der Wissenschaften gegründet. Trotz der hohen Abgaben war selten ein Monarch so beliebt wie Friedrich I. Sein Lebensabend wurde durch eine in Preußen ausgebrochene Pest getrübt. Er starb 1713. ' Ii. Friedrich Wilhelm I., 1713—1740. Noch ehe er seine Regierungsthätigkeit, in der sich Herrschaft und Arbeit vereinigen sollten, recht entsalten konnte, nahmen ihn die auswärtigen Angelegenheiten in Anspruch. 1 Auswärtige Politik. Beim Antritte seiner Regierung waren noch zwei Kriege im vollen Gange, die ihm schließlich ansehnliche Erwerbungen einbrachten. a) Im Friedensschlüsse zu Utrecht (1713), der dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, erhielt er Obergeldern, teils zur Entschädigung für das zur oranischen Erbschaft gehörige Orange, teils auf Grund alter, von Kleve aus bestehender Ansprüche. d) Beteiligung am nordischen Kriege. Die Nachbarschaft der kriegsbedürftigen Schweden, die sinkende Macht derselben, welche die Besetzung der wichtigen Odermündungen durch eine andere Großmacht möglich machte, sowie die kriegerische Unruhe des jetzt flüchtigen Königs Karl Xii. bewogen Friedrich Wilhelm, auf das Anerbieten der schwedischen Regierung einzugehen, Stettin zu besetzen. Als aber der plötzlich zurückkehrende Karl Xii. diesen Vertrag nicht billigte, beteiligte sich der König an der

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 155

1888 - Habelschwerdt : Franke
155 sinn und der Bildnngstrieb dieses Geschlechts; doch fehlt ihm die edle Gesinnung des Vaters. 1. Aussöhnung mit Heinrich dem Löwen. Derselbe war aus England, wohin er verbannt worden war, zurückgekehrt und hatte sich an die Spitze der Fürsten gestellt, die sich gegen Heinrich Vi. zu Anfang seiner Regierung erhoben. Da der Kaiser seine Kräfte für Italien brauchte, schloß er mit Heinrich dem Löwen einen Vertrag, der später zur Aussöhnung mit den Welfen führte. Heinrich der Löwe starb nach einen: ruhigen Lebensabend 1195. 2. Züge nach Italien. Nach den: Tode des Königs von Apulien und Sizilien erhob Heinrich Vi. Ansprüche auf das Erbe seiner Gemahlin. Aber die Normannen wählten einen unechten Nachkommen des Königsstammes. Der Kaiser mußte wegen Krankheiten in seinem Heere umkehren, rüstete aber von dem Lösegelde Richard Löwenherz' einen neuen Feldzug, auf dem er Italien eroberte. Eine Verschwörung der normannischen Großen rächte er durch grausame Hinrichtungen. 3. Versuch, ein Erdreich herzustellen. Nach der Rückkehr trat Heinrich mit dem Plane einer Verfassungsänderung vor: Deutschland sollte aus einem Wahlreiche eine Erbmonarchie werden. Der Kaiser bot den Fürsten dafür manche Vorteile, aber der Plan scheiterte, namentlich an dem Widersprüche der geistlichen Fürsten. 4. Resultat seiner Regierung. Heinrich Vi. behauptete fast eine Weltherrschaft. Für die Freilassung Richards erhielt er die Lehnsherrlichkeit über England; das oströmische Reich, Nordafrika, Cypern, ja Armenien zahlten ihm Tribut. Schon war sein Plan, das griechische Reich zu erobern, da ereilte ihn der Tod. Iv. Mikipp von Schwaben, 1198-1208, und Htto Iv., 111)8—1215. 1. Der Thronstreit. Da der Sohn Heinrichs Vi. bei dessen Tode erst 3 Jahre alt war, so wählte die hohenstanfische Partei Heinrichs Bruder, Philipp von Schwaben, zum Kaiser. Die Gegenpartei aber, mit dem mächtigen Erzbischöfe von Köln an der Spitze, erhob Otto Iv., einen Sohn Heinrichs des Löwen,

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 255

1888 - Habelschwerdt : Franke
255 trage, 1603, der im wesentlichen eine Wiederholung des Achilleischen Hausgesetzes war. 2. Änderung in der Verwaltung. Die steigende Bedeutung der politischen Angelegenheiten machte es notwendig, eine besondere Behörde für deren Erledigung einzusetzen. Er berief 1605 das Ge-heirnratskollegiurn, das wöchentlich zwei Sitzungen hielt. Gegenstände feiner Thätigkeit waren die Erhaltung des politischen und religiösen Friedens, Finanzsachen und die Landesverteidigung. Aus der neuen Behörde hat sich ein geordnetes Beamtenwefen entwickelt. 3. Auswärtige Angelegenheiten. Wie unter der vorigen Regierung, blieb Brandenburg auch unter Joachim Friedrich im ganzen von den Verwickelungen unberührt, die ringsumher den 30jährigen Krieg vorbereiteten. Nur der Anfall Preußens in Verbindung mit der Jülichschen Erbfolge nahm die auswärtige Thätigkeit des Kurfürsten in Anspruch, und er that hierin zwei bedeutende Schritte vorwärts: a) im Jahre 1605 erlangte er die vormnndfchaftliche Regierung für den geistesschwachen Herzog Albrecht Friedrich von Preußen; b) er vermählte sich mit der jüngeren Tochter des genannten Herzogs, nachdem sich schon der Kurprinz mit der älteren verheiratet hatte. Der Kurfürst starb auf der Rückreise von der Einweihung des Joachimsthaler Gymnasiums, welches er gegründet hatte. Ix. Johann Sigmund, 1608 — 1619. Seine Regierung fällt in die aufgeregte Zeit unmittelbar vor dem dreißigjährigen Kriege, wo alles auf eine gewaltsame Lösung der religiösen und politischen Parteifrage hindeutete (siehe S. 222 u. f.). Der Kurfürst selbst war in eine jener Angelegenheiten verwickelt (Jülichfche Erbschaft), die den langwierigen Krieg einleiteten. 1. Die Erwerbung Preußens, 1618. Bald nach Antritt feiner Regierung hatte Johann Sigmund, vorzüglich mit Hilfe der preußischen Städte, die Mitbelehnung mit dem Herzogtume Preußen von dem Könige von Polen sich erneuern lassen. Als nun int Jahre 1618 der Herzog Albrecht Friedrich starb, ergriff der Kurfürst ungestörten Besitz von dem Lande, das dem Königreiche Preußen später den Namen gab. Bedeutung dieser Erwerbung. Da das Herzogtum Preußen

7. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 55

1906 - Leipzig : Dürr
Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640 55 30 jhrigen Kriege zu erkennen. Johann Cicero war der erste der hohen-zollernschen Kurfrsten, der sich heimisch in der Mark fhlte und sich in-folgedessen den friedlichen Arbeiten der Staatsverwaltung widmete. Seitdem Albrecht Achilles durch das nach ihm genannte Hausgesetz das Kur-srstentnm vor Zerstcklung gerettet hatte, konnte sein Sohn nebst seinen Nachfolgern die Ordnung der Verwaltung beginnen, soweit das unter den stndischen Vorrechten berhaupt mglich war. Naturgem trachtete Johann Cicero nach einer Hebung der Einnahmen; denn nur mit Geld-Mitteln konnte dem Staate geholfen werden. Die Domnen, vor allem aber die wiedereingefhrte unmittelbare Vermgenssteuer der Bede und die mittelbare Steuer der Bierziese wie auch das vom Kurfrsten beanspruchte Zollregal muten neue Einnahmen liefern. Joachim I. brachte die jhr-liehen Einknfte auf 80000 Goldgulden (ca. 560000 Mk.); er hat auch die stdtische Verwaltung geordnet und Einheit in die Mannigfaltigkeit t)er stdtischen Verwaltungsformen geschaffen (zwei Brgermeister, sechs Ratsherren, Befestigung der Städte, Bewaffnung der Brger). Unter Joachim Ii. ist die von Johann angebahnte Finanzverwaltung wieder ver-fallen. Seine glnzende Hofhaltung und Verschwendungssucht brachten den Staat in Schulden, deren Bezahlung die Stnde des Landes nach langer Weigerung erst bernahmen, als ihnen vom Kurfrsten Zugestndnisse ge-macht wurden, unter denen am wichtigsten fr die Zukunft das Recht der eigenen Verwaltung der neuaufgelegten Steuern wurde. Die Beseitigung dieser Zersplitterung der Finanzverwaltung durch die stndischen Kassen ist dem Groen Kurfrsten besonders schwer geworden. Johann Georg mute den Gutsherren und Magistraten Zugestndnisse machen, um sie zu neuen Steuern heranzuziehen, mit denen er die Schulden seines Vaters tilgen wollte. Einen groen Fortschritt in der Verwaltung fhrte Joachim Friedrich durch die Schpfung des Geheimen Rats herbei, der zum Mittel-Punkt der gesamten Landesverwaltung wurde, eine Art Ministerium, das die Oberaufsicht der Finanzen, Handel und Gewerbe und das Kriegswesen führen sollte. d) Die Hebuug des materiellen Wohlstandes und der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens sind ebenfalls ein Be-weis von dem Aufblhen der Mark unter den Hohenzollern bis zum Dreiigjhrigen Kriege. Mit sachkundigem Blicke haben die Kurfrsten Gewerbe und Handel und besonders diejenigen gewerblichen Erwerbszweige in ihrem Staate gefrdert, die den Wohlstand heben konnten (Tuchindustrie, Eisenwerke, Kupferhmmer, Papiermhlen). Durch hohe Besteuerung aus-lndischer Erzeugnisse wurde das einheimische Gewerbe wesentlich untersttzt. Die Einfhrung gleicher Mae und Gewichte durch Joachim I. war dem Aufschwung des Handels besonders frderlich, wie auch die Herstellung

8. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 81

1906 - Leipzig : Dürr
Geschichte des brandenburgisch-preuischen Mittelstaates von 16481740 81 nnb Pflicht hielten, die Krfte der Brger heranzuziehen zur Erhaltung des Staates und selbst mit Zwangsmitteln Abgaben von ihren Untertanen zu forbern. Der Groe Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. suchten die klar erkannten Ziele ihrer Politik auch baburch zu erreichen, ba sie ihre Untertanen steuerkrftig machten. Die als notwenbig erkannten Aus-gaben wuten sie sich zu beschaffen, inbem sie die erforberlichen Einnahmen erreichten. Inbem sie berblickten, was der Staat fr seine bevorzugte Stellung in der Welt, fr seine rechtlichen Orbnungen und seine Kulturaufgaben brauche, muten sie oft mit den grten Schwierigkeiten auch die Gelbmittel dazu aus ihrem Volke zusammenbringen. So ver--traten sie den richtigen Stanbpunkt der Finanzverwaltung, ba im Staate sich die Einnahmen nach den Ausgaben richten mssen und nicht umgekehrt. Am schwersten ist es dem Groen Kurfrsten geworben, sich die Einnahmen zu verschaffen, bereu er fr feine Ziele beburfte. Wie er der Schpfer des preuischen Heeres geworben ist und seinen Nachfolgern Plan und Weg der Weiterarbeit berlie, so hat er auch die einheitliche Finanzwirtschaft in Preußen angebahnt, auch auf biesem Gebiete ein Vorlufer Friedrich Wilhelms I. Die Unter-Haltung des siehenben Heeres ntigte ihn zur wieberholten Besteuerung seiner Untertanen; benn die Hilfsgelber, die ihm von seinen Verbnbeten -gezahlt wrben, reichten nicht aus und bahin wenigstens ging das Streben des Monarchen muten ganz entbehrt werben knnen, weil sie ihn in der Freiheit seiner Politik beeinfluten; die alten sprlichen Gelbquellen aber waren nicht ausreichend Es ist bekannt, welche Schwierigkeiten die Stube in Branbenburg, Kleve und namentlich in Preußen dem Kurfrsten bereiteten, als er sie zum Steuerzahlen zwingen wollte. Die bliche unmittelbare Kopf- und Grunbsteuer, die Kontribution", die immer von neuem mit Bewilligung der Stnbe erhoben werben mute, war eine groe Last sr die Brger und Bauern. Die Einknfte aus den Domnen, den Kammergtern, waren bei der bamaligen Art der Gterverwaltung nur gering. So ging des Groen Kurfrsten Streben auf eine Steuerreform, auf eine Vergrerung der Staatseinnahmen. Die Einrichtungen, die er traf, finb wieber nur Anfnge; aber sie finb Don der grten Bebeuwng gewesen und haben seinen Nachfolgern die Wege gewiesen und geebnet. Die unmittelbaren Einnahmen sollten erhht werben a) durch Umgestaltung der Domnenverwaltung. Es ivurbe ein Versuch dazu gemacht durch Vermittlung zwischen der bis bahin blichen Staatsverwaltung und der spter allgemein burchgeshrten Verpachtung der Domnen. So wrben die Beamten zum Teil an dem Gebeihen der Kammergter selbst beteiligt; aus dieser Verwaltung^ auffmann, Berndt nnb Tomujchat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 6

9. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 84

1906 - Leipzig : Dürr
84 Das Zeitalter des Absolutismus standen gleichsam zwei Finanzministerien nebeneinander; zu ihrer ber-wachung richtete der König schon 1714 die Generalrechenkammer ein, jene wichtige Behrde, die die Blte des preuischen Finanzwesens mit herbeifhren sollte. Doch auch diese Einrichtungen bestanden nur bis zum Jahre 1728, als Friedrich Wilhelm I. die grte Reform in der Staatsverwaltung herbeifhrte. Die Zweiteilung brachte Unzutrglichkeiten und Prozesse mancher Art mit sich, und der Streit zwischen den beiden Behrden hrte nicht auf. So fate er sie denn in eine oberste Behrde, das General-Ober-Kriegs-, Finanz- und Domnendirektorium, zusammen. Weiterhin wird eine regelmige Aufstellung des Haushalts von ihm gefordert. Die Entwrfe dazu haben die Provinzialbehrden im Mrz dem Generaldirektorium ein-zureichen, das sie unter Mitwirkung der Generalrechenkammer durchsieht und den einzelnen der fnf Minister vorlegt, die fr den Haushalt ihres Amtsbereiches verantwortlich sind. Prfung und Besttigung liegen in der Hand des Knigs. c) Um die Steuerkraft ihres Landes zu erhhen, haben die Mon-archen des brandenbnrgisch-preuischen Staates die Kolonisation, sowohl die innere wie die uere, gefrdert. Es gengt hier ein Hinweis auf die innere Besiedlung, die ein dringendes Bedrfnis fr die entvlkerten Gaue der Mark Brandenburg und der Provinz Preußen waren (Einwanderung aus den Niederlanden, aus Schlesien nach dem Dreiigjhrigen Kriege; Einwanderung der Huge-notten nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685; Einwanderung der Salzburger unter Friedrich Wilhelm I.; gnstige Bedingungen der Einwanderung; als segensreiche Folgen Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes). Viel bemerkenswerter und fr die Gegenwart interessanter, weil sie nahe berhrend, sind die Plne berseeischer Kolonialgrndungen. Wenn wir in unseren Tagen die Mierfolge und die ungeheuren Verluste, die wir durch den Krieg in Deutsch-Sdwestafrika in der Entwicklung unserer Kolonie erleiden, tief beklagen, wenn wir berblicken, mit welchen Schwierig-feiten und Opfern unsere brigen Kolonien gegrndet worden sind und noch erhalten werden, so bewundern wir die Khnheit und den Unternehmungsgeist des Groen Kurfrsten mit Recht, der unter den damaligen schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhltnissen seines Staates seinen Blick in ferne Erdteile schweifen lie und Mhe und Kosten nicht scheute, mit den geringen Mitteln, der die er verfgte, berseeische Kolonien zu grnden. Wie kam der Groe Kurfürst zu diesem Unternehmen, warum hatte es keinen Bestand und welche Bedeutung hat es fr die Entwickelung des Staates gehabt?

10. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 177

1906 - Leipzig : Dürr
Die Ursachen, der Verlauf und die Folgen der franzsischen Revolution 177 so da es wie ein gewaltiger Schrei hinaushallte nach Freiheit im geistigen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Weh denen, die dem ewig Blinden Des Lichtes Himmelsfackel leihn. Sie strahlt ihm nicht, sie kann nur znden Und schert Stdt' und Lnder ein." 2. Die materiellen Ursachen der franzsischen Revolution. a) Die schlechte Regierung. Schon die fortwhrenden Kriege und die wahnsinnige Verschwendung und Baulust L u d w i g s Xiv. hatten den franzsischen Staat an den Rand des Abgrunds gebracht. Whrend 200 000300000 Menschen alljhrlich aus Mangel an Nahrung zugrunde gingen, verwandte der König auf den Bau eines Prunkschlosses 88 Millionen. So hinterlie er seinem Nachfolger eine leere Kasse, eine Staatsschuld von der 2 Milliarden Livres und ein stets wachsendes Defizit. Auch Philipp von Orleans, der fr den unmndigen Ludwig Xv. die Regentschaft fhrte (17151723), war, wie in jener ppig-leichtfertigen Zeit natrlich, ein sittenloser und verschwenderischer Mensch, der durch gewagte Finanzgeschfte schlielich einen Staatsbankerott herbeifhrte. Der Schotte John Law*) wollte ihm behilflich sein, den zerrtteten Staats-haushalt zu ordnen. Er grndete zu diesem Zwecke die knigliche Bank und eine Aktiengesellschaft fr die Kolonien, die Compagnie des Indes. Aus den Geldern der indischen Kompagnie gewhrte Law dem Staate einen Vorschu von 1500 Millionen zu 3/0; hatte der Staat bisher jhrlich 80 Millionen Zinsen bezahlt, so waren jetzt nur 45 Millionen ntig; mithin ersparte er 35 Millionen. Mit diesen 1500 Millionen wurden nun die Staatsglubiger bezahlt. So flo das Aktienkapital aus der Kasse der Compagnie des Indes durch die Staatskasse in die Taschen der Staatsglubiger. Woher aber kam dies Kapital berhaupt und wo blieb es nach seiner Auszahlung? Dieselbe Summe, die den Staats-glubigem vom Staate zurckgezahlt wurde, zahlten sie gleichzeitig an die Compagnie des Indes wieder ein, indem sie deren Aktien (300000 Stck M je 5000 Livres = 1500 Millionen) kauften. Es war also in Wahr-heit nur ein Umtausch der Staatsschuldscheine in Kolonialaktien. Diesem seinem neuen Schuldner berwies der Staat den grten Teil seiner Ein-knfte, und es war sehr wohl mglich, da die Gesellschaft mit Hilfe dieses Gewinnes und der zu erwartenden berseeischen Geschfte ihren Teilhabern grere Gewinnanteile zahlen konnte, als sie bisher erhalten hatten. Gleich- *) Nach Maier, Soziale Bewegungen, S. 84 ff. Kauffmann. Berndt und Tomuschat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 12
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