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ihn, und er wandte sich nach seiner fränkischen Heimat. Die Regierung in der Mark überließ er seinem Sohne Johann, der die schwie-
rige Aufgabe hatte, bei geringen Geldmitteln die Stände zu versöhnen und auswärtige Feinde abzuwehren.
3. Kriege.
a) Kampf in Schlesien. Der Herzog Hans von Sagan machte Ansprüche auf das Herzogtum Glogau, das der Tochter Albrechts als Witwenteil zufallen sollte, und verband sich zu dem Zwecke
mit dem Könige Matthias von Ungarn. Albrecht mußte seinem
bedrängten Sohne zu Hilfe eilen und gewann Krossen, Züllichau, Bobersberg und Sommerfeld für die Mark, 1482.
b) Kampf um Pommern. Die innere Unzufriedenheit in der Mark ermunterte auch die Pommern wieder zum Angriffe auf die Mark. Dieselben mußten jetzt aber die Lehnshoheit und Erbfolge Brandenburgs anerkennen, 1479.
c) Albrecht als Reichsfeldherr. In dem Kriege des Kaisers Friedrich Iii. mit dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund führte Albrecht die Reichstruppen und zwang den Herzog, die Belagerung von Neuß aufzugeben.
Albrecht nahm noch an der Wahl Maximilians zum römischen Könige teil, 1486, und starb bald darauf.
Änderung in der Politik der Kurfürsten. Während die ersten drei Kurfürsten bei ihrer wichtigen Stellung im Reiche oft Gelegenheit hatten, mit kräftiger Hand in die Reichsangelegenheiten einzugreifen, und sogar als Bewerber um die Kaiserkrone auftreten konnten, hatte jetzt (namentlich seit der Erwerbung Burgunds) das Glück Habsburgs Brandenburg überflügelt. Es war darum natürlich, daß die deutschen Fürsten ihre eigenen Lander mehr als bisher zum Mittelpunkte ihrer Bestrebungen machten. Wahrend ferner die ersten zollerschen Kurfürsten immer noch die fränkischen Lande als ihre eigentliche Heimat ansahen, werden die folgenden in der Mark erst heimisch und beginnen, sich mehr dem Volke zu nähern. Es folgt daher jetzt in der Mark eine Periode friedlicher innerer Entwickelung; es beginnt „die territoriale Seit."
Iv. Johann Cicero, 1486—1499. Er hat den Beinamen von seiner Fertigkeit in der lateinischen Sprache.
1. Regelung der Finanzen. Die geringen Einkünfte des Kurfürsten und die daraus sich ergebende stete Geldverlegenheit veranlaßten ihn, die schon von seinem Vater in Aussicht genommene Biersteuer einzuführen. Von jeder Tonne Bier mußten 12 Pfennige ge-
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Extrahierte Personennamen: Johann Johann Hans_von_Sagan Albrechts Albrechts Matthias_von_Ungarn Albrecht Sommerfeld Albrecht Albrecht Friedrich_Iii Friedrich Karl_dem_Kühnen_von_Burgund Karl Albrecht Albrecht Albrecht Maximilians Johann_Cicero Johann
278
Hof, dessen Pracht eine außerordentliche war, erforderten große Summen, die nur durch hart empfundene Stenern aufgebracht werden konnten (erste allgemeine Kopfsteuer), d) Kunst und Wissenschaft. Nicht minder groß waren aber die Summen, die der freigebige König für die Förderung von Kunst und Wissenschaft ausgab, wodurch der Glanz des jungen Königtums erhöht wurde. Schon 1694 hatte er in Halle eine Universität gegründet, an der Christian Thomasins, Samuel Pusendorf, August Hermann Francke und der Philosoph Wolff wirkten. In Berlin schuf der Architekt Schlüter das königliche Schloß, das Zeughaus und die Reiterstatue des Großen Kurfürsten. Ferner wurde hier die Akademie der Künste und die Akademie der Wissenschaften gegründet.
Trotz der hohen Abgaben war selten ein Monarch so beliebt wie Friedrich I. Sein Lebensabend wurde durch eine in Preußen ausgebrochene Pest getrübt. Er starb 1713. '
Ii. Friedrich Wilhelm I., 1713—1740.
Noch ehe er seine Regierungsthätigkeit, in der sich Herrschaft und Arbeit vereinigen sollten, recht entsalten konnte, nahmen ihn die auswärtigen Angelegenheiten in Anspruch.
1 Auswärtige Politik. Beim Antritte seiner Regierung waren noch zwei Kriege im vollen Gange, die ihm schließlich ansehnliche Erwerbungen einbrachten.
a) Im Friedensschlüsse zu Utrecht (1713), der dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, erhielt er Obergeldern, teils zur Entschädigung für das zur oranischen Erbschaft gehörige Orange, teils auf Grund alter, von Kleve aus bestehender Ansprüche.
d) Beteiligung am nordischen Kriege. Die Nachbarschaft der kriegsbedürftigen Schweden, die sinkende Macht derselben, welche die Besetzung der wichtigen Odermündungen durch eine andere Großmacht möglich machte, sowie die kriegerische Unruhe des jetzt flüchtigen Königs Karl Xii. bewogen Friedrich Wilhelm, auf das Anerbieten der schwedischen Regierung einzugehen, Stettin zu besetzen. Als aber der plötzlich zurückkehrende Karl Xii. diesen Vertrag nicht billigte, beteiligte sich der König an der
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Extrahierte Ortsnamen: Berlin Utrecht Schweden Stettin
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sinn und der Bildnngstrieb dieses Geschlechts; doch fehlt ihm die edle Gesinnung des Vaters.
1. Aussöhnung mit Heinrich dem Löwen. Derselbe war aus England, wohin er verbannt worden war, zurückgekehrt und hatte sich an die Spitze der Fürsten gestellt, die sich gegen Heinrich Vi. zu Anfang seiner Regierung erhoben. Da der Kaiser seine Kräfte für Italien brauchte, schloß er mit Heinrich dem Löwen einen Vertrag, der später zur Aussöhnung mit den Welfen führte. Heinrich der Löwe starb nach einen: ruhigen Lebensabend 1195.
2. Züge nach Italien. Nach den: Tode des Königs von Apulien und Sizilien erhob Heinrich Vi. Ansprüche auf das Erbe seiner Gemahlin. Aber die Normannen wählten einen unechten Nachkommen des Königsstammes. Der Kaiser mußte wegen Krankheiten in seinem Heere umkehren, rüstete aber von dem Lösegelde Richard Löwenherz' einen neuen Feldzug, auf dem er Italien eroberte. Eine Verschwörung der normannischen Großen rächte er durch grausame Hinrichtungen.
3. Versuch, ein Erdreich herzustellen. Nach der Rückkehr trat Heinrich mit dem Plane einer Verfassungsänderung vor: Deutschland sollte aus einem Wahlreiche eine Erbmonarchie werden. Der Kaiser bot den Fürsten dafür manche Vorteile, aber der Plan scheiterte, namentlich an dem Widersprüche der geistlichen Fürsten.
4. Resultat seiner Regierung. Heinrich Vi. behauptete fast eine Weltherrschaft. Für die Freilassung Richards erhielt er die Lehnsherrlichkeit über England; das oströmische Reich, Nordafrika, Cypern, ja Armenien zahlten ihm Tribut. Schon war sein Plan, das griechische Reich zu erobern, da ereilte ihn der Tod.
Iv. Mikipp von Schwaben, 1198-1208, und Htto Iv., 111)8—1215.
1. Der Thronstreit. Da der Sohn Heinrichs Vi. bei dessen Tode erst 3 Jahre alt war, so wählte die hohenstanfische Partei Heinrichs Bruder, Philipp von Schwaben, zum Kaiser. Die Gegenpartei aber, mit dem mächtigen Erzbischöfe von Köln an der Spitze, erhob Otto Iv., einen Sohn Heinrichs des Löwen,
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Extrahierte Ortsnamen: England Italien Italien Apulien Sizilien Italien Deutschland England Nordafrika Cypern Schwaben
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trage, 1603, der im wesentlichen eine Wiederholung des Achilleischen Hausgesetzes war.
2. Änderung in der Verwaltung. Die steigende Bedeutung der politischen Angelegenheiten machte es notwendig, eine besondere Behörde für deren Erledigung einzusetzen. Er berief 1605 das Ge-heirnratskollegiurn, das wöchentlich zwei Sitzungen hielt. Gegenstände feiner Thätigkeit waren die Erhaltung des politischen und religiösen Friedens, Finanzsachen und die Landesverteidigung. Aus der neuen Behörde hat sich ein geordnetes Beamtenwefen entwickelt.
3. Auswärtige Angelegenheiten. Wie unter der vorigen Regierung, blieb Brandenburg auch unter Joachim Friedrich im ganzen von den Verwickelungen unberührt, die ringsumher den 30jährigen Krieg vorbereiteten. Nur der Anfall Preußens in Verbindung mit der Jülichschen Erbfolge nahm die auswärtige Thätigkeit des Kurfürsten in Anspruch, und er that hierin zwei bedeutende Schritte vorwärts:
a) im Jahre 1605 erlangte er die vormnndfchaftliche Regierung für den geistesschwachen Herzog Albrecht Friedrich von Preußen;
b) er vermählte sich mit der jüngeren Tochter des genannten Herzogs, nachdem sich schon der Kurprinz mit der älteren verheiratet hatte.
Der Kurfürst starb auf der Rückreise von der Einweihung des Joachimsthaler Gymnasiums, welches er gegründet hatte.
Ix. Johann Sigmund, 1608 — 1619. Seine Regierung fällt in die aufgeregte Zeit unmittelbar vor dem dreißigjährigen Kriege, wo alles auf eine gewaltsame Lösung der religiösen und politischen Parteifrage hindeutete (siehe S. 222 u. f.). Der Kurfürst selbst war in eine jener Angelegenheiten verwickelt (Jülichfche Erbschaft), die den langwierigen Krieg einleiteten.
1. Die Erwerbung Preußens, 1618. Bald nach Antritt feiner Regierung hatte Johann Sigmund, vorzüglich mit Hilfe der preußischen Städte, die Mitbelehnung mit dem Herzogtume Preußen von dem Könige von Polen sich erneuern lassen. Als nun int Jahre 1618 der Herzog Albrecht Friedrich starb, ergriff der Kurfürst ungestörten Besitz von dem Lande, das dem Königreiche Preußen später den Namen gab.
Bedeutung dieser Erwerbung. Da das Herzogtum Preußen
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50
Das Zeitalter des Absolutismus
1864). Riedel: Die Mark Brandenburg im Jahre 1250 (2 Bnde, Berlin 183132). v. Klden: Diplomatische Geschichte des Markgrafen Walde-mar von Brandenburg (4 Bnde, Berlin 1844). Heidemann: Die Mark unter Jobst von Mhren (Berlin 1881). Heibemann: Die Reformation in der Mark Brandenburg (Berlin 1889).
Die Eigenart des kurmrkischen Landes und Abschnitte aus seiner lteren Geschichte in unterhaltender, romanhafter und dichterischer Be-Handlung finden sich in den Werken von Theodor Fontane, Wilibalb Alexis, O. Schwebel, Trinins und E. v. Wildenbruch, zu denen man die neueren Literaturgeschichten vergleichen wolle. Von Zeitschriften, die wissenschaftliche Abhandlungen zur brandenburgischen Geschichte in populrer Form bringen, seien der jetzt eingegangene Br" und der Roland" (Berlin, Zillesen) erwhnt.
Fr die Geschichte Preuens kommen die lteren Werke von Voigt, Geschichte Preuens bis zum Untergang des deutschen Ordens (Knigsberg 1827ff.) und A. L. Ewald, Eroberung Preuens durch die Deutschen (Halle a. S.) in Betracht. Von neueren Werken sei hingewiesen auf H o l z g r f e, Der Deutsche Ritterorden (Berlin, Paetel) und Sch m i d t, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen unter polnischer Herrschaft (Bromberg 1904).
Hier sei auch hingewiesen auf die Denkmler in der Siegesallee zu Berlin.
i 51.
Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640.
I. In einem 500 jhrigen Zeitraum ist der brandenburgische Staat zweimal durch eine Zeit der Blte und des Verfalls hindurchgegangen. In stetigem Fortschritt haben die Ballenstdter Markgrafen aus der kleinen Nordmark einen Staat geschaffen, der im 14. Jahrhundert, als der letzte brandenburgische Herrscher ihres Stammes starb, zu den bedeutendsten und mchtigsten im ganzen Deutschen Reiche gehrte; er umfate Priegnitz, Havelland, Barnim und Teltow, die Uckermark, Niederlausitz, Neumark und besa die Lehnshoheit der Pommern. Christliches und deutsches Wesen hatten die tchtigen Markgrafen zwischen Elbe und Oder verbreitet, Kultur und Wirtschaft gehoben, Bistmer (Havelberg und Branden-brg), Städte und Drfer gegrndet. So war in nicht 200 Jahren ein
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Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640 55
30 jhrigen Kriege zu erkennen. Johann Cicero war der erste der hohen-zollernschen Kurfrsten, der sich heimisch in der Mark fhlte und sich in-folgedessen den friedlichen Arbeiten der Staatsverwaltung widmete. Seitdem Albrecht Achilles durch das nach ihm genannte Hausgesetz das Kur-srstentnm vor Zerstcklung gerettet hatte, konnte sein Sohn nebst seinen Nachfolgern die Ordnung der Verwaltung beginnen, soweit das unter den stndischen Vorrechten berhaupt mglich war. Naturgem trachtete Johann Cicero nach einer Hebung der Einnahmen; denn nur mit Geld-Mitteln konnte dem Staate geholfen werden. Die Domnen, vor allem aber die wiedereingefhrte unmittelbare Vermgenssteuer der Bede und die mittelbare Steuer der Bierziese wie auch das vom Kurfrsten beanspruchte Zollregal muten neue Einnahmen liefern. Joachim I. brachte die jhr-liehen Einknfte auf 80000 Goldgulden (ca. 560000 Mk.); er hat auch die stdtische Verwaltung geordnet und Einheit in die Mannigfaltigkeit t)er stdtischen Verwaltungsformen geschaffen (zwei Brgermeister, sechs Ratsherren, Befestigung der Städte, Bewaffnung der Brger). Unter Joachim Ii. ist die von Johann angebahnte Finanzverwaltung wieder ver-fallen. Seine glnzende Hofhaltung und Verschwendungssucht brachten den Staat in Schulden, deren Bezahlung die Stnde des Landes nach langer Weigerung erst bernahmen, als ihnen vom Kurfrsten Zugestndnisse ge-macht wurden, unter denen am wichtigsten fr die Zukunft das Recht der eigenen Verwaltung der neuaufgelegten Steuern wurde. Die Beseitigung dieser Zersplitterung der Finanzverwaltung durch die stndischen Kassen ist dem Groen Kurfrsten besonders schwer geworden. Johann Georg mute den Gutsherren und Magistraten Zugestndnisse machen, um sie zu neuen Steuern heranzuziehen, mit denen er die Schulden seines Vaters tilgen wollte. Einen groen Fortschritt in der Verwaltung fhrte Joachim Friedrich durch die Schpfung des Geheimen Rats herbei, der zum Mittel-Punkt der gesamten Landesverwaltung wurde, eine Art Ministerium, das die Oberaufsicht der Finanzen, Handel und Gewerbe und das Kriegswesen führen sollte.
d) Die Hebuug des materiellen Wohlstandes und der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens sind ebenfalls ein Be-weis von dem Aufblhen der Mark unter den Hohenzollern bis zum Dreiigjhrigen Kriege. Mit sachkundigem Blicke haben die Kurfrsten Gewerbe und Handel und besonders diejenigen gewerblichen Erwerbszweige in ihrem Staate gefrdert, die den Wohlstand heben konnten (Tuchindustrie, Eisenwerke, Kupferhmmer, Papiermhlen). Durch hohe Besteuerung aus-lndischer Erzeugnisse wurde das einheimische Gewerbe wesentlich untersttzt. Die Einfhrung gleicher Mae und Gewichte durch Joachim I. war dem Aufschwung des Handels besonders frderlich, wie auch die Herstellung
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Das Zeitalter des Absolutismus
Neue Kmpfe (1774). Der Sieger am Rhin. Einfall der Schweden in die Mark unter Wrangel. Die mrkischen Bauern. Marsch der Magdeburg nach Rathenow. Schlacht bei Fehrbellin (18. 6. 1675). Der Kmpfer in Pom-mern und Preußen. 1677 Eroberung Stettins, Rgens. 1678 Eroberung Greifswalds und Stralsunds. 1679 Verfolgung in Preußen. 1679 Friede zu St. Germain. Von jetzt ab wechselvolle Politik. Die Frage der schleichen Erbfolge. Der Trkenkrieg. Die Abtretung des Kreises Schwiebus. e) Hebung wirtschaftlicher Kultur (Landwirtschaft, Ge-werbe, Handel, koloniale Bestrebungen).
Der Ausbau des brandenburgisch-preutzischen Mittelstaates unter Friedrich Iii. (I.)* und Friedrich Wilhelm I.
a) uerliche Hebung des Staates durch Friedrich Iii. (I).
a) durch Erwerbung der Knigskrone. Verhandlungen mit dem Wiener Hofe. Jesuitische Absichten. Stiftung des Schwarzen Adlerordens.
p) Neuer Waffenruhm des preuischen Heeres im 3. Raubkrieg vor Kln und Bonn. Im Trkenkrieg bei Zenta 1697. Im spanischen Erbfolgekrieg bei Hochstedt und Turin.
y) Landerwerbungen aus der oranischen Erbschaft: Mt%,
Bingen, Tecklenburg, Neuenbrg, Obergeldern.
d) Seine glnzendehofhaltung (Wartenberg). Pflege der Kunst: Schlter und Eosander v. Goethe. Die Aka-demie der Wissenschaften unter Leibniz. Universitt Halle; Thomafius; A. H. Franck und sein Waisenhaus.
1)) Innerliche Krftigung des Staates durch Friedrich Wilhelm I.
a) Schwache, unselbstndige uere Politik. Er-Werbung Stettins und der Odermdungeu im Frieden zu Stockholm. Die Jlich-Bergsche Erbfrage. Vertrge zu Herrenhausen, Wusterhausen. Die pragmatische Sanktion und der Berliner Vertrag. Der polnische Thronfolgekrieg (173335).
/?) Soldatischer Eifer und strenge Verwaltung. Heer auf 83 000 Mann. Kantonsystem. Offizierstand. Strenge Zucht. Zentralisation der Verwaltung. General-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich Friedrich Wilhelm_I. Friedrich_Iii Friedrich Goethe Leibniz H._Franck Friedrich Wilhelm_I. Stettins
62 Das Zeitalter des Absolutismus
Nation". Pusendorf erkannte und beurteilte richtig den jammervollen Zustand und die Verfassung des Deutschen Reiches, das sich unter keine der bekannten Grundformen der Staatsverfassungen unterbringen lasse, sondern eine Art von irregulrem, ans Monstrse grenzendem Staats-krper sei, der sich am besten bezeichnen lt als eine mit schweren Krank-heiten behaftete Zusammeusgung von mehreren Staaten, in der ein Fürst als Fhrer hervorragt" usw.
In seinen rechtsphilosophischen Schriften nimmt Pusendorf eine ver-mittelnde Stellung zwischen Grotius und Hobbes in der Anschauung vom Ursprung und Wesen des Staates und des ffentlichen Rechtes ein, indem er von Grotius das Prinzip der Geselligkeit, von Hobbes das des indi-viduellen Interesses annimmt und durch den Satz zu vereinigen sucht, da die Geselligkeit im Interesse eines jeden einzelnen liege". Pusendorf leitet die allgemeinen Rechtsgesetze aus der Vernunft und der menschlichen Natur, nicht von einem gttlichen Willen, einer Offenbarung her, indem er darin sich an Grotius anschliet; aber er betont neben dem Geselligkeitstrieb auch das Geselligkeitsbedrfnis, indem er teils an die Hilflosigkeit des vereinzelten, auf sich selbst beschrnkten Menschen, teils an die menschliche Leidenschaftlichkeit und Schlechtigkeit erinnert, die den bloen Natur-zustand zu einem Zustand grter Unsicherheit mache; daher die letzte Quelle des Rechtes in dem Selbsterhaltungstriebe zu suchen sei. Der Staat, der sich nur mittelbar auf gttliche Stiftung zurckfhren lt, entsteht, wenn sich eine grere Anzahl von Menschen durch Vertrge unter einer gemeinsamen Regierung vereinigt. Deswegen mu im Staate jeder Gewissens- und Religionszwang ausgeschlossen sein. Eine Beschrn-kung der frstlichen Gewalt, ja selbst gewaltsamer Widerstand gegen das Staatsoberhaupt knnen mglich werden. Pufendorf hat zuerst das Recht der Natur von den Fesseln des theologischen Systems befreit und, ohne die Offenbarung zu bekmpfen, die wohlbegrndeten Ansprche der Ver-nunst gerettet" (Ranke).
Das archivalische Material ist gesammelt worden in den Urkunden und Aktenstcken zur Geschichte des Kurfrsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg (herausgegeben von B. Erdmannsdrfer, Heffler, Hirsch, Peter, Simson, Berlin 1864 ff.)
Von neueren Bearbeitungen ist auer den bereits erwhnten Werken von Ranke, Droysen und Treitschke in erster Linie das groe Werk Erdmannsdrfers, Deutsche Geschichte vom Westflischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Groen (Berlin, Baumgrtel; 2 Bnde) zu nennen. Die Goldbarren dieser umfassenden Darstellung hat Heyck in zwei kleineren Biographien des Groen Kurfrsten und Friedrichs I. (Leipzig, Velhagen) ausgemnzt.
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Extrahierte Personennamen: Grotius Hobbes Grotius Friedrich_Wilhelm_von_Brandenburg Friedrich Wilhelm B._Erdmannsdrfer Peter Simson Ranke Friedrichs Friedrichs_I.
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Berlin Baumgrtel Friedrichs Leipzig
Geschichte des brandenburgisch-preuischen Mittelstaates von 16481740 81
nnb Pflicht hielten, die Krfte der Brger heranzuziehen zur Erhaltung des Staates und selbst mit Zwangsmitteln Abgaben von ihren Untertanen zu forbern. Der Groe Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. suchten die klar erkannten Ziele ihrer Politik auch baburch zu erreichen, ba sie ihre Untertanen steuerkrftig machten. Die als notwenbig erkannten Aus-gaben wuten sie sich zu beschaffen, inbem sie die erforberlichen Einnahmen erreichten. Inbem sie berblickten, was der Staat fr seine bevorzugte Stellung in der Welt, fr seine rechtlichen Orbnungen und seine Kulturaufgaben brauche, muten sie oft mit den grten Schwierigkeiten auch die Gelbmittel dazu aus ihrem Volke zusammenbringen. So ver--traten sie den richtigen Stanbpunkt der Finanzverwaltung, ba im Staate sich die Einnahmen nach den Ausgaben richten mssen und nicht umgekehrt. Am schwersten ist es dem Groen Kurfrsten geworben, sich die Einnahmen zu verschaffen, bereu er fr feine Ziele beburfte. Wie er der Schpfer des preuischen Heeres geworben ist und seinen Nachfolgern Plan und Weg der Weiterarbeit berlie, so hat er auch die einheitliche Finanzwirtschaft in Preußen angebahnt, auch auf biesem Gebiete ein Vorlufer Friedrich Wilhelms I. Die Unter-Haltung des siehenben Heeres ntigte ihn zur wieberholten Besteuerung seiner Untertanen; benn die Hilfsgelber, die ihm von seinen Verbnbeten -gezahlt wrben, reichten nicht aus und bahin wenigstens ging das Streben des Monarchen muten ganz entbehrt werben knnen, weil sie ihn in der Freiheit seiner Politik beeinfluten; die alten sprlichen Gelbquellen aber waren nicht ausreichend Es ist bekannt, welche Schwierigkeiten die Stube in Branbenburg, Kleve und namentlich in Preußen dem Kurfrsten bereiteten, als er sie zum Steuerzahlen zwingen wollte. Die bliche unmittelbare Kopf- und Grunbsteuer, die Kontribution", die immer von neuem mit Bewilligung der Stnbe erhoben werben mute, war eine groe Last sr die Brger und Bauern. Die Einknfte aus den Domnen, den Kammergtern, waren bei der bamaligen Art der Gterverwaltung nur gering. So ging des Groen Kurfrsten Streben auf eine Steuerreform, auf eine Vergrerung der Staatseinnahmen. Die Einrichtungen, die er traf, finb wieber nur Anfnge; aber sie finb Don der grten Bebeuwng gewesen und haben seinen Nachfolgern die Wege gewiesen und geebnet.
Die unmittelbaren Einnahmen sollten erhht werben a) durch Umgestaltung der Domnenverwaltung. Es ivurbe ein Versuch dazu gemacht durch Vermittlung zwischen der bis bahin blichen Staatsverwaltung und der spter allgemein burchgeshrten Verpachtung der Domnen. So wrben die Beamten zum Teil an dem Gebeihen der Kammergter selbst beteiligt; aus dieser Verwaltung^
auffmann, Berndt nnb Tomujchat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 6
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Wilhelm_I. Friedrich Wilhelms_I. Berndt
84 Das Zeitalter des Absolutismus
standen gleichsam zwei Finanzministerien nebeneinander; zu ihrer ber-wachung richtete der König schon 1714 die Generalrechenkammer ein, jene wichtige Behrde, die die Blte des preuischen Finanzwesens mit herbeifhren sollte. Doch auch diese Einrichtungen bestanden nur bis zum Jahre 1728, als Friedrich Wilhelm I. die grte Reform in der Staatsverwaltung herbeifhrte. Die Zweiteilung brachte Unzutrglichkeiten und Prozesse mancher Art mit sich, und der Streit zwischen den beiden Behrden hrte nicht auf. So fate er sie denn in eine oberste Behrde, das General-Ober-Kriegs-, Finanz- und Domnendirektorium, zusammen. Weiterhin wird eine regelmige Aufstellung des Haushalts von ihm gefordert. Die Entwrfe dazu haben die Provinzialbehrden im Mrz dem Generaldirektorium ein-zureichen, das sie unter Mitwirkung der Generalrechenkammer durchsieht und den einzelnen der fnf Minister vorlegt, die fr den Haushalt ihres Amtsbereiches verantwortlich sind. Prfung und Besttigung liegen in der Hand des Knigs.
c) Um die Steuerkraft ihres Landes zu erhhen, haben die Mon-archen des brandenbnrgisch-preuischen Staates die Kolonisation, sowohl die innere wie die uere, gefrdert.
Es gengt hier ein Hinweis auf die innere Besiedlung, die ein dringendes Bedrfnis fr die entvlkerten Gaue der Mark Brandenburg und der Provinz Preußen waren (Einwanderung aus den Niederlanden, aus Schlesien nach dem Dreiigjhrigen Kriege; Einwanderung der Huge-notten nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685; Einwanderung der Salzburger unter Friedrich Wilhelm I.; gnstige Bedingungen der Einwanderung; als segensreiche Folgen Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes).
Viel bemerkenswerter und fr die Gegenwart interessanter, weil sie nahe berhrend, sind die Plne berseeischer Kolonialgrndungen. Wenn wir in unseren Tagen die Mierfolge und die ungeheuren Verluste, die wir durch den Krieg in Deutsch-Sdwestafrika in der Entwicklung unserer Kolonie erleiden, tief beklagen, wenn wir berblicken, mit welchen Schwierig-feiten und Opfern unsere brigen Kolonien gegrndet worden sind und noch erhalten werden, so bewundern wir die Khnheit und den Unternehmungsgeist des Groen Kurfrsten mit Recht, der unter den damaligen schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhltnissen seines Staates seinen Blick in ferne Erdteile schweifen lie und Mhe und Kosten nicht scheute, mit den geringen Mitteln, der die er verfgte, berseeische Kolonien zu grnden.
Wie kam der Groe Kurfürst zu diesem Unternehmen, warum hatte es keinen Bestand und welche Bedeutung hat es fr die Entwickelung des Staates gehabt?
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I.