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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 250

1888 - Habelschwerdt : Franke
250 ihn, und er wandte sich nach seiner fränkischen Heimat. Die Regierung in der Mark überließ er seinem Sohne Johann, der die schwie- rige Aufgabe hatte, bei geringen Geldmitteln die Stände zu versöhnen und auswärtige Feinde abzuwehren. 3. Kriege. a) Kampf in Schlesien. Der Herzog Hans von Sagan machte Ansprüche auf das Herzogtum Glogau, das der Tochter Albrechts als Witwenteil zufallen sollte, und verband sich zu dem Zwecke mit dem Könige Matthias von Ungarn. Albrecht mußte seinem bedrängten Sohne zu Hilfe eilen und gewann Krossen, Züllichau, Bobersberg und Sommerfeld für die Mark, 1482. b) Kampf um Pommern. Die innere Unzufriedenheit in der Mark ermunterte auch die Pommern wieder zum Angriffe auf die Mark. Dieselben mußten jetzt aber die Lehnshoheit und Erbfolge Brandenburgs anerkennen, 1479. c) Albrecht als Reichsfeldherr. In dem Kriege des Kaisers Friedrich Iii. mit dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund führte Albrecht die Reichstruppen und zwang den Herzog, die Belagerung von Neuß aufzugeben. Albrecht nahm noch an der Wahl Maximilians zum römischen Könige teil, 1486, und starb bald darauf. Änderung in der Politik der Kurfürsten. Während die ersten drei Kurfürsten bei ihrer wichtigen Stellung im Reiche oft Gelegenheit hatten, mit kräftiger Hand in die Reichsangelegenheiten einzugreifen, und sogar als Bewerber um die Kaiserkrone auftreten konnten, hatte jetzt (namentlich seit der Erwerbung Burgunds) das Glück Habsburgs Brandenburg überflügelt. Es war darum natürlich, daß die deutschen Fürsten ihre eigenen Lander mehr als bisher zum Mittelpunkte ihrer Bestrebungen machten. Wahrend ferner die ersten zollerschen Kurfürsten immer noch die fränkischen Lande als ihre eigentliche Heimat ansahen, werden die folgenden in der Mark erst heimisch und beginnen, sich mehr dem Volke zu nähern. Es folgt daher jetzt in der Mark eine Periode friedlicher innerer Entwickelung; es beginnt „die territoriale Seit." Iv. Johann Cicero, 1486—1499. Er hat den Beinamen von seiner Fertigkeit in der lateinischen Sprache. 1. Regelung der Finanzen. Die geringen Einkünfte des Kurfürsten und die daraus sich ergebende stete Geldverlegenheit veranlaßten ihn, die schon von seinem Vater in Aussicht genommene Biersteuer einzuführen. Von jeder Tonne Bier mußten 12 Pfennige ge-

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 180

1888 - Habelschwerdt : Franke
180 Teilnahme an der städtischen Verwaltung. Die Zünfte siegten zumeist, und die Verwaltung der Städte wurde jetzt besser geordnet. 2. Ursachen des Streites zwischen den Fürsten und Städten. Durch die geordnete Verwaltung und den wachsenden Reichtum war das Selbstbewußtsein der Städte gestiegen, und sie nahmen den Fürsten gegenüber eine drohende Stellung ein. Zugleich waren letztere darüber ungehalten, daß sich die Pfahlbürger durch die Aufnahme in den städtischen Verband ihrer Gerichtsbarkeit entzogen. Diese drohende Haltung zwischen Fürsten und Städten führte zur Bildung des schwäbischen, rheinischen, fränkischen und wetterauischen Stüdtebundes. 3. Der Städtekrieg. Von Adolf von Nassau und Ludwig dem Bayern waren die Städte begünstigt worden. Ihre politischen Ziele gingen aber bereits aus eine Umgestaltung der Reichsverfassung im demokratischen Sinne und fanden darum an Karl Iv. und Wenzel keine Billigung. Als nun Karl Iv. die Privilegien der Württembergischen Städte auf den Grafen Eberhard den Greiner von Württemberg (Rauschebart) übertragen hatte und der Herzog von Bayern den mit den Städten verbundenen Erzbischof von Salzburg angriff, entstand der große Städtekrieg, in dem die Städte bei Reutlingen siegten, bei Dösfingen aber 1388 geschlagen wurden. Die Fürsten hatten ihre Überlegenheit erkannt. B. Derliilldilngrn des Adels. Auch die Reichsritterschaft schloß, um die Reichsunmittelbarkeit zu behaupten, Verbindungen, z. B. die Adelsbündnisse von St. Georg, der Schlegler, vom Löwen. 2. Die westfälische Feme. Bei dem Mangel einer geordneten Rechtspflege im 13. und 14. Jahrhunderte erlangten ferner die Femgerichte eine hohe Bedeutung. Sie find aus den altgermanischen Volksgerichten hervorgegangen, die sich in Westfalen erhalten hatten und nun neu auflebten. Allmählich verbreiteten sie sich über ganz Deutschland, wandten sich aber nur der Pflege des peinlichen Rechts (bei todeswürdigen Verbrechen) zu. Eine Eigentümlichkeit des Femgerichts war die Heimlichkeit; nur die Mitglieder des Gerichts hatten Zutritt, und das Urteil wurde heimlich gesprochen. Der Oberstuhlherr war

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 207

1888 - Habelschwerdt : Franke
207 fernte. Auf die Nachricht von diesen Unruhen verließ Luther die Wartburg und brachte durch seine Predigten die Bilderstürmer zur Ruhe. b) Die Reichsritter. Die Reichsritter, welche durch häufige Erbteilungen, durch die Entwertung des Grundbesitzes, Luxus und Schwelgerei vielfach zu einem adligen Proletariat herab-gesunkeu waren und sich von der Teilnahme an den Reichsgeschäften ausgeschlossen sahen, suchten aus der religiösen Bewegung eigennützige Vorteile zu ziehen. Sie strebten nach Macht und Besitz. An der Spitze der Unzufriedenen standen Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten. Ersterer sagte dem Kurfürsten von Trier Fehde an, die aber für ihn unglücklich ablief. Er starb, während er auf seiner Burg Landstuhl belagert wurde. Hutteu, ein geistreicher Humanist und einer der kecksten Vorkämpfer für die neuen Jdeeen, starb nicht lange darauf arm und verlassen auf einer Insel im Züricher See. c) Das Landvolk. Wie bei der niederen Ritterschaft, so vermischten sich in den unter dem Landvolke ausbrechenden Un- ruhen soziale und politische Bestrebungen mit den religiösen. Seit der Einführung des römischen Rechtes waren manche Landes- und Gutsherren darauf bedacht gewesen, die freien Bauern zu „Hörigen" zu machen. Die Bündnisse der Bauern hatten daher schon den Zweck der Befreiung von der Leibeigenschaft gehabt. Indem nun die Bauern Luthers Lehre von evangelischer Freiheit auf ihre gesellschaftliche Lage übertrugen, legten sie in den sogenannten 12 Artikeln ihre Forderungen nieder und wandten sich vor allem gegen die reichen Abteien. Auch Ritter zogen sie auf ihre Seite (Götz von Berlichingen). Der Bauernaufstand bewegte sich auf zwei Schauplätzen: 1. In Franken schritt Truchseß von Waldburg als Anführer des schwäbischen Bundes gegen die Bauern ein und schlug sie in zwei Treffen; 2. in Thüringen waren sie von den Wiedertäufern aufgeregt worden, einer Sekte, die von Nikolaus Storch gegründet worden war und sich an dem Bilderstürme in Wittenberg beteiligt hatte. Der schwärmerische Thomas Münzer wiegelte die thüringischen Bauern aufs neue auf und

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 300

1888 - Habelschwerdt : Franke
300 die Thätigkeit seiner Bewohner standen beim Auslande in unbestrittenem Ansehen. Friedrichs des Großen Zeitgenossen. Der von Friedrich dem Großen bethätigte Grundsatz, daß der König der erste Diener des Staates sei, sowie die von den französischen Philosophen beherrschte Zeitrichtnng begeisterte die Regenten Europas, für das materielle Wohl ihrer Unterthanen eifrig zu sorgen, Toleranz und geistige Bildung zu pflegen. Man nennt diese Periode die Zeit des aufgeklärten Absolu-tismus oder der humanen Selbstherrschaft. Die Unterthanen verloren aber darüber oft den Trieb, selbst thätig zu sein; sie versanken in Gleichgültigkeit gegen die politischen Jntereffen des Vaterlandes und, da die Reformen der Regierenden häufig aus die Beseitigung des kirchlichen Einflusses gingen, auch in Gleichgültigkeit gegen Religion und Sitte. Den Anstoß zu der zur Zeit Friedrichs des Großen aufkommenden freigeistigen Richtung gab der Engländer John Locke (1632—1704), der in seinen „Untersuchungen über den menschlichen Verstand" zu dem Resultate kam, die Seele sei eine tabula rasa und nichts sei im Verstaude, was nicht vorher in den Sinnen gewesen ist (Empirismus). Die Fortführung des Empirismus zum Extreme, dem Materialismus, haben die Franzosen auf sich genommen und hängt eng zusammen mit den Zuständen des französischen Volkes und Staates im Zeitalter vor der Revolution (unter Ludwig Xv). 1. Frankreich. Ludwig Xv., 1715—1774, folgte auf Ludwig Xiv., der dem Volke eine Schuldenlast von 3000 Millionen Livres hinterließ. Während seiner Minderjährigkeit führte der Herzog Philipp von Orleans die Regierung, der die höchste Weisheit in der Kunst fand, das Leben zu genießen, und daher der Befriedigung aller Gelüste die Staatseinkünfte opferte. a) Die Verwaltung Fleurys. Im Jahre 1726 übertrug der jugendliche König die Staatsleitung seinem Erzieher, dem Kardinal Fleury, bessert weise Sparsamkeit die Verwüstungen der Regentschaft schnell verschwinden ließ. Im polnischen Erbfolgekriege gewann Frankreich Lothringen (siehe S. 270) und im österreichischen Erbfolgekriege befolgte es seine alte Politik, sich den Feinden Habsburgs anzuschließen. b) Änderung der Politik. Allmählich aber suchten die an Ränke und sinnlichen Genuß gewöhnten Höflinge Einfluß auf den König auszuüben und gewöhnten ihn an den Umgang mit sinnlich schönen und lasterhaften Frauen, von denen namentlich die berüchtigte Marquise von Pompadour eine verhängnisvolle Herrschaft über den König ausübte. Sie war der Mittelpunkt einer glänzenden Gesellschaft, welcher Schamhaftigkeit und Frömmigkeit fremd ivaren; keine der höheren Stellen wurde ohne ihre Einwilligung besetzt; ihre prachtvollen Schlöffer und ihre überreichen Einkünfte mehrten sich von Jahr zu Jahr. Millionen wurden vergeudet, während die notwendigsten Staatsausgaben unberücksichtigt blieben. Auch in die auswärtigen

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 307

1888 - Habelschwerdt : Franke
307 2. Die verderbliche Regierung Ludwigs Xv. a) Der König selbst hatte durch sein unwürdiges, sittenloses Leben jede Achtung vor der monarchischen Würde im Volke erstickt. b) Die äußere Politik war von den Maitressen des Königs beeinflußt. Die unnütze Beteiligung an Kriegen, die zum Teil der geschichtlichen Vergangenheit Frankreichs entgegen waren (österreichische Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg und der Seekrieg mit England), hatten die Schuldenlast des Landes vermehrt und das Ansehen der Armee erschüttert. Ludwig Xiv. hatte eine Schuld von 3 Milliarden Frank hinterlassen; beim Regierungsantritte Ludwigs Xvi. betrug das jährliche Defizit 100 Millionen. Die Disziplin in der Armee war gelockert; die Regierung konnte sich auch aus die Offiziere nicht mehr verlassen, die meist durch Kaus in ihre Stellen gelangt waren. c) In der inneren Politik war die königliche Gewalt aufs straffste angespannt und hatte alle Selbstverwaltung und mit ihr den Sinn für politische Freiheit und Selbständigkeit vernichtet. In jeder Provinz übte ein königlicher Intendant eine starke polizeiliche Gewalt aus und trieb mit Strenge die drückenden Steuern ein. tl) Das Volk ermangelte auch eines sicheren Rechtsschutzes. Den Parlamenten, welche die obersten Gerichtshöfe bildeten, entriß der König die richterliche Befugnis. Jede Opposition wurde durch geheime Haftbriefe im Keime erstickt. 3. Der Einfluß der sogenannten Philosophen. Die Encyklopädisten Diderot und dälembert hatten für die Verbreitung der verschiedensten Kenntnisse unter dem Volke gewirkt. Die Litteratur der Philosophen war voll Spott und scharfer Angriffe auf die staatlichen und kirchlichen Zustände. Montesquieu stellte seinen Landsleuten die konstitutionelle Regierungsform als erstrebenswert hin, Rousseau forderte in dem „Gesellschaftsvertrage" demokratische Zustände. 4. Unter diesen Umständen mußte der Eindruck, den der Sieg der politischen Freiheit in Nordamerika bei den gebildeten Franzosen machte, ein mächtiger sein. B. Die nähere Veranlassung. Unter Ludwig Xvi., der im Jahre 1774 den Thron bestiegen hatte, war das jährliche Defizit bis auf 198 Millionen Frank gestiegen, und Frankreich stand vor dem Staatsbankerott. Der König selbst war sittenrein, sparsam, aber zu wenig energisch, um durchgreifende Maßregeln zur Beseitigung der Geldnot treffen zu können. Seine Gemahlin Marie Antoinette, die Tochter Maria Theresias, wurde bei ihrem arglos jugendlichen Benehmen inmitten eines verderbten Hofes das Opfer schamloser Verleumdungen; gegen sie besonders wandte sich der Haß des Volkes. Als die schnell wechselnden Finanzminister (Turgot, Necker, Calonne, de Brienne) sich in vergeblichen Versuchen zur Besserung der Finanzen erschöpft hatten, riet der zum zweitenmale ernannte Necker dein Könige zur Berufung der Reichsstünde, die seit 1614 nicht mehr versammelt worden waren. Mit dieser In- 20*

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 392

1888 - Habelschwerdt : Franke
392 den übrigen Staaten ebenfalls vorausging, war die Sozialreform, d. H. die Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen teils durch Befreiung von drückenden Steuern, teils durch positive Maßregeln. Während der Kanzler die Entlastung von den direkten Steuern durch die weitere Ausdehnung des indirekten Steuersystems zu erreichen suchte (Aushebung der Klassensteuer für die beiden untersten Steuerstufen, teilweiser Erlaß für die nächsten Stufen in Preußen), trat mit dem 1. Dezbr. 1884 zunächst das Krankenversicherungsgesetz ins Leben. Ferner stimmte der Reichstag im Sommer 1884 dem Unfallversicherungsgesetze zu, das den industriellen Arbeitern bei Unfällen eine Rente sichert. Mehrere Abänderungen der Gewerbeordnung zielten darauf hin, dem Handwerkerstande durch Begünstigung der Innungen aufzuhelfen. Eine noch unerledigte Aufgabe iu der Sozialreform ist die von der Reichsregierung projektierte Altersversorgung der Arbeiter. 8. Auswärtige Politik. Die auswärtige Polüik des deutschen Kaisers und seines Kanzlers war seit 1871 unausgesetzt auf den Frieden gerichtet. Das Ansehen, welches sich Deutschland im deutschfranzösischen Kriege erworben, gewährte ihm das Recht, für die Erhaltung des Friedens thätig zu sein. Allerdings muß es, namentlich gegen das unruhige Frankreich, dauernd eine bedeutende Wehrkraft unterhalten, deren Stärke seit 1874 immer auf 7 Jahre festgesetzt wurde (Septeunat). Die guten Beziehungen Deutschlands zu Rußland und Österreich fanden im Jahre 1872 ihren Ausdruck in dem zu Berlin geschlossenen Dreikaiserbündnisse. ' Wenn auch seitdem das Verhältnis Deutschlands zu Rußland oft ein kühleres gewesen ist, so merkte doch gauz Europa namentlich zur Zeit der Wirren auf der Balkanhalbinsel den Einfluß der weisen Diplomatie des deutschen Reichskanzlers, und es entsprach der hervorragenden Stellung Deutschlands, daß in Berlin unter dem Vorsitze des Fürsten Bismarck der Kongreß stattfand, der die Verhältnisse auf der Balkanhalbinsel regelte (1878). Im übrigen haben die Monarchenzusammenkünfte zu Skier-uiewice (1884), Kremsier (1885) und Berlin (1887) den äußeren Beweis geliefert, daß die alten Beziehungen wieder erneuert worden sind. Trotzdem wiegt die Ansicht vor, daß der im Oktober 1887 erfolgte Beitritt Italiens zu dem festen deutsch--österreichische» Bündnisse wesentlich zur Erhaltung des europäischen Friedens beigetragen hat.

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 278

1888 - Habelschwerdt : Franke
278 Hof, dessen Pracht eine außerordentliche war, erforderten große Summen, die nur durch hart empfundene Stenern aufgebracht werden konnten (erste allgemeine Kopfsteuer), d) Kunst und Wissenschaft. Nicht minder groß waren aber die Summen, die der freigebige König für die Förderung von Kunst und Wissenschaft ausgab, wodurch der Glanz des jungen Königtums erhöht wurde. Schon 1694 hatte er in Halle eine Universität gegründet, an der Christian Thomasins, Samuel Pusendorf, August Hermann Francke und der Philosoph Wolff wirkten. In Berlin schuf der Architekt Schlüter das königliche Schloß, das Zeughaus und die Reiterstatue des Großen Kurfürsten. Ferner wurde hier die Akademie der Künste und die Akademie der Wissenschaften gegründet. Trotz der hohen Abgaben war selten ein Monarch so beliebt wie Friedrich I. Sein Lebensabend wurde durch eine in Preußen ausgebrochene Pest getrübt. Er starb 1713. ' Ii. Friedrich Wilhelm I., 1713—1740. Noch ehe er seine Regierungsthätigkeit, in der sich Herrschaft und Arbeit vereinigen sollten, recht entsalten konnte, nahmen ihn die auswärtigen Angelegenheiten in Anspruch. 1 Auswärtige Politik. Beim Antritte seiner Regierung waren noch zwei Kriege im vollen Gange, die ihm schließlich ansehnliche Erwerbungen einbrachten. a) Im Friedensschlüsse zu Utrecht (1713), der dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, erhielt er Obergeldern, teils zur Entschädigung für das zur oranischen Erbschaft gehörige Orange, teils auf Grund alter, von Kleve aus bestehender Ansprüche. d) Beteiligung am nordischen Kriege. Die Nachbarschaft der kriegsbedürftigen Schweden, die sinkende Macht derselben, welche die Besetzung der wichtigen Odermündungen durch eine andere Großmacht möglich machte, sowie die kriegerische Unruhe des jetzt flüchtigen Königs Karl Xii. bewogen Friedrich Wilhelm, auf das Anerbieten der schwedischen Regierung einzugehen, Stettin zu besetzen. Als aber der plötzlich zurückkehrende Karl Xii. diesen Vertrag nicht billigte, beteiligte sich der König an der

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 295

1888 - Habelschwerdt : Franke
295 Friedens. Dem Grundsätze gemäß: „Der König ist der erste Diener des Staates," lebte Friedrich ganz dem Wohle seines Staates und Volkes. Die leitenden Gesichtspunkte in Friedrichs Politik waren: a) den Staat durch die Bildung eines tüchtig geübten, disziplinierten und stets schlagfertigen Heeres in der Lage zu erhalten, die so rasch errungene Großmachtstellnng gegen die Eifersucht größerer Mächte verteidigen zu können; b) die Mittel hierfür durch die möglichste Belebung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes zu gewinnen. Bei der Universalität des großen Königs, der alles selbst ordnete und leitete, hat die Ausführung dieser Prinzipien Verbesserungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zur Folge gehabt. A. Das Heerwesen. Friedrich brachte die preußische Armee bis auf 200 000 Mann, deren Erhaltung etwa 2/3 der Staatseinkünfte in Anspruch nahm. Zur Aufbringung dieses starken Heeres wurde das Werbe- und Kantonsystem beibehalten. Friedrichs eigenstes Verdienst ist namentlich die vortreffliche Ausbildung der Reiterei und die Einführung der reitenden Artillerie. Die Offiziere wurden in Kadettenaustalteu ausgebildet und fast nur aus den Reihen des Adels entnommen, den der König überhaupt, besonders aber wegen seiner Opferfreudigkeit im siebenjährigen Kriege, begünstigte. B. Die Finanzen. Die reinen Staatseinnahmen erhöhte Friedrich von 7 Millionen Thalern bis auf 20 Millionen; während seiner Regierung sammelte er einen Schatz von 55 Millionen. Die Hauptquelle der Einnahmen waren die indirekten Steuern, deren Eintreibung er nach französischer Art ordnete und auch Franzosen übertrug (Regie). Die Sparsamkeit des Königs schien die Mittel des Staates gleichsam zu verdoppeln. Er selbst verbrauchte von seinem Etat nur 1j6 und verwandte das Übrige für das Gemeinwohl. C. Handel und Industrie. Um aus der Aeeise und den Zöllen größere Mittel zu gewinnen, richtete Friedrich seine volle Aufmerksamkeit auf die Hebung der Gewerbthätigkeit und des Handels. a) Dem General-Direktorium wurde eine Abteilung für Manufakturen, Fabriken und Handel eingefügt. b) Industrielle Unternehmungen wurden durch staatliche Beihilfen

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 325

1888 - Habelschwerdt : Franke
wichtigste Sorge, da von der pünktlichen Zahlung der Kontrilmtions-raten die Befreiung des Staates abhing. Es wurde Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die strengste Sparsamkeit eingeführt. Der königliche Hof beschränkte seine Ausgaben "aufs knappste; das goldene Tafelservice wanderte in die Münze. Die Verbrauchs und Lu^ussteuern wurden erhöht; die Gewerbesteuer ward eingeführt. Durch den Verkauf der Domänen, die Einziehung der geistlichen Güter (1810) und durch Anleihen sollten die Staatsschulden gedeckt werden. Iii. Die Verwaltung. Am glänzendsten trat die reiche organisatorische Kraft Steins in der „Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten -Verwaltungsbehörden" hervor. Der Hauwveck derselben war, der Verwaltung die möglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben und auch die Kräfte jed:s einzelnen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Minister sollten fortan nur unter den Augen des Königs beraten; die Geschäfte wurden nach Gegenständen, nicht mehr nach Provinzen behandelt (5 Zweige der Staatsverwaltung unter 5 Ministern); dem Ministerium untergeordnet wurden die Regierungen; au die Spitze der Provinzen traten Präsidenten. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt. Iv. Das Städtewesen, 1808. Es lag tu Steins Absichten, den Landgemeinden Selbstverwaltung zu geben; doch nur bei den Städten ist ihm dies gelungen. Bisher standen die Stadtbehörden unter völliger Abhängigkeit von den Regierungsbehörden; an die Spitze der Stadtverwaltung war gewöhnlich ein Invalide gestellt, deut die nötige Sachkenntnis abging. Fortan hatte die Bürgerschaft eine selbstgewühlte Vertretung, die Stadtverordneten, welche sämtliche Gemeinde-augelegenheiten zu besorgen, Leistungen und Lasten aus bic Bürgerschaft zu verteilen hatten. Die ausführende Behürbc war der Magistrat. Die Bürgermeister würden von den Stäbten der Regierung präsentiert. B. Die Verbesserung des Heeres. Dieselbe würde vou Scharnhorst und Gneisenan vollzogen. Scharnhorst stammte aus Hannover imb legte in der Kriegsschule zu Wilhelntstem den Grund zu der reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung, die ihn auszeichnete. Im Jahre 1801 trat er als Offizier in preußische Dienste und suchte als Lehrer und Schriftsteller die jüngeren Offiziere anzuregen. Als Schriftsteller hat er mehrfach die revolutionäre Kriegsführung der
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