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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 59

1886 - Berlin : Hofmann
§ 35. Die deutschen Städte und ihre Bedeutung. 59 den Wählern erlaufen (Willebriefe; später Kapitulationen). Gleichwohl sind die Kurfürsten insofern oft von wesentlichem Nutzen gewesen, als sie dem Papste gegenüber die Fahne des nationalen Interesses aufrecht hielten und feinen vermessenen Ansprüchen auf die Besetzung des deutschen Thrones thatkräftig entgegentraten. 1314 Das geschah besonders zur Zeit König Ludwigs des -ßmjent (1314 bis 1347), als die Übergriffe des unter französischem Einfluß ^395 stehenden Papstes (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305 bis bis 1377!) unleidlich wurden. Die Fürsten erklärten in dem 13 < t Kurv er ein zu Reuse 1338, daß fortan der durch sie ge- 1338 wählte König nicht der Bestätigung des Papstes bedürfe. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde im Jahre 1 3 5 6 1356 unter König Karl Iv. (1347—1378) ein großes Reichsgesetz er- 1347 fassen, die sog. Goldene Bulle. In demselben wurde des bis näheren festgesetzt, wie die vom Papste unabhängige Königswahl 6 fortan zu vollziehen sei, und dieselbe endgültig den sieben Kurfürsten übertragen (drei geistliche: Mainz, Köln, Trier; vier weltliche: Böhmen, Pfalz, Sachfen-Wittenberg, Brandenburg); zugleich würden biefen Kurfürsten die weitgehenbsten Rechte vom Kaiser zugestanben, zumal ein großes Maß von Unabhängigkeit. Fortan liegt das Schwergewicht des Reiches in bent Kurfürstenkolleg. Anmerkung. Im übrigen sinb die beiben erwähnten Könige für die Entwicklung des Reiches ohne große Bebeutung. Der erste — Ludwig von Bayern — hatte zum Gegenkönig Friedrich 1314 von Österreich (1314—1330), den er aber in der Schlacht bei ^o|q Mühldorf 1322 besiegte und gefangen nahm; zunächst auf dem -^22 Schlöffe Trausnitz gefangen gehalten, hat sich dann Friedrich mit feinem Gegner ausgesöhnt und sogar die Teilnahme an der Reichsregierung erlangt; boch starb er balb barauf. Karl Iv. hat für das Reich wenig, für fein Stammland Böhmen sehr viel gethan; hier gründete er die bald glänzend aufblühende Universität Prag 1348 (die erste in Deutfchlanb) und hob bnrch eine weife und freigebige Verwaltung das Laub zu hoher Blüte. Darum wirb er noch heute von den Böhmen als der größte König ihrer Geschichte gefeiert. § 35. Die deutschen Städte und ihre Bündnisse. Unter dem Einflüsse der Kreuzzüge und des bnrch sie belebten Hanbelsverkehrs entwickelte sich die Bebeutung der ©täbte. Be-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 8

1886 - Berlin : Hofmann
8 Vorbemerkung. Ii. Das Papsttum. 1. Durch die große Bedeutung Roms, welche der ewigen Stadt auch dann noch blieb, als sie nicht mehr Mittelpunkt des Reiches war, und 2. durch die Sage, daß der heilige Petrus Bischof von Rom gewesen sei, hob sich das Ansehen der römischen Bischöfe gegenüber denen anderer wichtiger Städte so sehr, daß dieselben schließlich eine herrschende Stellung beanspruchten und auch erhielten (Päpste). Iii. Der Streit zwischen Kaisertum und Papsttum. Nachdem anfangs die Päpste sich den Kaisern untergeordnet hatten, begannen sie, getragen durch eine große geistliche Bewegung (Clnniazenser, Kreuzzüge, vgl. § 26 ff.), deren Einfluß gauz abzuschütteln (Gregor Vii.), und endlich strebten sie sogar, die Kaiser ihrerseits zu beherrschen (Innocenz Iii.). Daraus entwickelte sich ein heftiger Streit zwischen Kaisern und Päpsten, der bis an das Ende des Mittelalters dauerte. Iv. Das Lehnswesen. Der König konnte den Großen seines Reiches, als Anerkennung geleisteter Dienste oder aus anderen Gründen, Gebietsteile zu dauerndem Nießbrauch geben; ein so erhaltenes Land nannte man Lehen. Dem Belehnten nun stand es frei, wiederum andere mit kleineren Lehen zu begeben (Aster-lehen). Dieses Verhältnis bedingte die Verpflichtung des Belehnten, feinem Lehnsherrn Treue, insbesondere Heeresfolge zu leisten. Das Mittelalter ist von dieser eigentümlichen Form gesellschaftlicher Ordnung durchaus beherrscht worden.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 143

1888 - Habelschwerdt : Franke
für die Nation sein können. Seinen durchdringenden Verstand, seine rastlose Thätigkeit haben selbst seine Feinde anerkannt.' Die Hanptnrsache seines Mißgeschickes war, daß er gegen die geistlichen Mächte kämpfen mußte, welche seine Zeit beherrschten und deren volle Bedeutung er selbst kaum erfaßte. Iv. Heinrich V., 1106—1125. Er war ein Mann festen Willens und rascher That, aber herzlos und ungerecht. Seine Regierung bewegt sich um den Austrag des Jnvestitnrstreites. 1. Erster Römerzug. Aus demselben schloß Heinrich mit dem Papste Paschalis Ii. einen Vertrag, wonach der Kaiser die Investitur aufgeben wolle, und die Bischöfe auf die Regalien (Grafschaften, Reichs-vogteien, Dörfer, Zölle, Münzrecht) verzichten sollten. Indes die Bischöfe widerstrebten demselben und auch einem zweiten, der dem Könige ebenfalls Zugeständnisse gewährte. 2. Streit mit den sächsischen Fürsten. Unterdessen ward dem Kaiser Veranlassung gegeben, den von seinem Vater ererbten Kampf gegen die sächsischen Fürsten fortzusetzen. Er hatte erledigte sächsische Erbgüter eingezogen, ward aber von den darüber unzufriedenen Fürsten am Welfesholze bei Eislebeu besiegt. Die hohenstausischen Brüder Friedrich und Konrad hielten jedoch in Süddeutschland seine Partei aufrecht. 3. Beendigung des Jnvestiturstreites. Da des Paschalis zweiter Nachfolger, Calixtns Ii., die Investitur durch Kaiserhand von neuem verdammte, so verstand sich Heinrich endlich zu dem Konkordate von Worms, das 1122 geschlossen wurde: a) Der Kaiser verzichtet auf die Belehnung mit Ring und Stab und läßt sich bei der Wahl der Bischöfe und Äbte durch einen Bevollmächtigten vertreten; b) den Gewählten belehnt der Kaiser durch das Scepter mit den fürstlichen Rechten. Heinrich V. starb 1125 kinderlos. Politik der Kaiser aus dem fränkischen Hause. Auch sie hatten das Bestreben, die Königsmacht zu stärken, und wandten außer den von den sächsischen Kaisern gebrauchten Mitteln vorzüglich folgende an: 1. Sie suchten in den kleineren Lehnsträgern eine Stütze gegen die größeren; 2. sie ließen erledigte Herzogtümer unbesetzt oder verwalteten sie selbst; 3. sie suchten durch den Wechsel der Herzöge das alte Stammherzogtum zu brechen. Indes wurde das angestrebte Ziel, dem Heinrich Iii. nahe war, durch die Kämpfe Heinrichs Iv. mit dem Papste in Frage gestellt, und beim Aussterben der fränkischen Kaiserfamilie stand die päpstliche Macht höher als die kaiserliche.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 151

1888 - Habelschwerdt : Franke
c) Stellung der Päpste. Anfangs riefen die Päpste die Kaiser gegen diese auskeimende Freiheit um Hilfe; als aber die Macht des Kaisers die Selbständigkeit der Kirche zu bedrohen begann, verbanden sie sich mit der jungen Freiheit. 1. Erster Aug, 1154. a) Klagen gegen Mailand. Auf dem Reichstage zu Konstanz hatten Bürger aus Lodi Klage über das herrschsüchtige Mailand geführt, das auch die kaiserlichen Befehle mißachtete. Friedrich wagte aber auf dem 1. Zuge nicht, Mailand anzugreifen, sondern begnügte sich mit der Zerstörung des mit letzterem verbündeten Tortona. Daun empfing er die lombardische Krone. b) Arnold von Brescia. In Rom hatte Arnold von Brescia, ein Mann von strengen Sitten und glänzender Rednergabe, gegen die politische Macht des Papstes geeifert und Hadrian Iv. zur Flucht gezwungen. Friedrich erlangte seine Auslieferung und empfing dann vom Papste die Kaiserkrone. Zerwürfnis mit dem Papste. Bald darauf entwickelte sich zwischen Kaiser und Papst eine feindselige Stimmung. Der Kaiser war ungehalten, weil der Papst das auch dem Kaiser zustehende Recht der Belehnung mit Unteritalien allein ausgeübt hatte; der Papst führte Beschwerde, daß der Kaiser den Überfall eines schwedischen Bischofs in Burgund nicht gerächt habe. 2. Zweiter Äug, 1158—62. a) Unterwerfung Mailands. Mailand hatte unterdes durch seinen Übermut den Zorn des Kaisers anss neue herausgefordert. Der Kaiser wollte feine Macht um jeden Preis brechen und zwang es zur Übergabe. b) Reichstag auf den ronkalifchen Feldern. Friedrich hielt nun in der Ebene von Ronkaglia einen Reichstag, auf dem die Rechtsverhältnisse der Städte geregelt werden sollten. Auf die Festsetzung derselben waren die Anschauungen des damals mit besonderem Eifer studierten römischen Rechts über die kaiserliche Macht nicht ohne Einstuß. Es wurde beschlossen, daß der Kaiser in allen Städten Podestas und Konsuln einsetzen solle, daß alle Regalien dem Kaiser zustehen sollten und die größeren Lehen erblich seien. c) Zerstörung Mailands, 1162. Der Versuch, die roukali-scheu Beschlüsse auch auf die Mailänder auszudehnen, veranlaßte eine Empörung in der Stadt. Der Kaiser sprach die Acht über

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 75

1904 - Habelschwerdt : Franke
75 Kreuz zu nehmen. König Ludwig Vii. Don Frankreich hatte sich schon vorher zur Teilnahme am Kreuzzuge entschlossen. Das gemein-same Unternehmen scheiterte aber gnzlich, da das Heer durch Huuger und Durst furchtbar zu leiden hatte und von den Trken fast ganz aufgerieben wurde. Auch der von Albrecht dem Bren, Heinrich dem Lwen und anderen norddeutschen Fürsten zu gleicher Zeit unter-nommene Kreuzzug gegen die Slawen hatte nicht den erwarteten Erfolg. Konrads Gesundheit hatte auf der Fahrt uach dem Heiligen Lande sehr gelitten. In dem von Miernten, berschwemmungen und Fehden heimgesuchten Vaterlande vermochte er nicht mehr Ordnung zu schaffen. Als er zu einem Zuge nach Italien rstete, starb er. Knttnrznstnde in der Zeit des Kampfes um die Keichs-und Kirchenverfassung. 1. Politisches und wirtschaftliches Leben. Beim Ausgange der frnkischen Kaiser stand das Kaisertum nicht mehr auf der Hhe, die es unter Konrad Ii. und Heinrich Iii. erreicht hatte. Der Jnvestiturstreit hatte nicht blo das Ansehen des Kaisers geschwcht, sondern auch Vernderungen in alleu Verhltnissen der abendlndischen Welt hervorgebracht. Vor allem hatten die deutschen Fürsten neben dem Kaiser eine fast selbstndige Stellung gewonnen. Denn die Herzogtmer waren wie die kleineren Lehen erblich geworden, und die Bistmer wurden nicht mehr durch kaiserliche Erneuuuug, sondern durch die Wahl des Domkapitels besetzt. Deshalb waren die Kaiser jetzt auf ihre eigene Hausmacht und das inzwischen erstarkte Brgertum angewiesen. Whrend der Brgerkriege des 11. Jahrhunderts begann die selbstndige Entwicklung der deutschen Städte. In wirtschaftlicher Beziehung luuchs ihre Bedeutung dadurch, da sie das Marktrecht erhielten, und da ihnen die Kaiser, die ihre Bundesgenossen zu schtzen begannen, Zollfreiheiten verliehen, wie dies Heinrich Iv. zuerst 1074 Worms gegenber tat. Je mehr mit der beginnenden Geldwirtschaft, die durch die neuentdeckten Silberlager der deutschen Gebirge und den lebhafter werdende Handel gefrdert wurde, die wirtschaftlichen Verhltnisse der Städte sich besserten, desto mehr strebten sie nach rechtlicher Selbstndigkeit. Den in einer Gilde" vereinigten Kauf-leuten wurde zuweilen die Marktpolizei bertragen, und es entstand ans diese Weise ein Stadtgericht, ans dem sich nach und nach der stdtische Rat" entwickelte. Doch gehen die Ansichten der die Entstehung der Ratsgewalt auseinander. Erst im 12. Jahrhundert kam fr burghnlich befestigte Orte die Bezeichnung Stadt" auf, die sich ursprnglich mit dem allgemeinen Begriff Statt, Sttte" deckte; der Ausdruck Brger" aber erhielt sich. Lohmeyers Wandbilder: Szene aus dem Kreuzzuge Konrads Iii. Konrads Iii. Brief an Abt Wibald der den Kreuzzug. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 34.
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