Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Alpen und Süddeutschland - S. 137

1905 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 137 — träge, namentlich Handelsverträge, mit dem Auslande einzugehen, das Heerwesen, sowie die Münz-, Zoll-, Post- und Telegrapheneinrichtungen zu leiten. Die ausübende Gewalt hat der Bundesrat. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Bundes- Versammlung auf drei Jahre gewählt werden. Den Vorsitz führt ein von der Bundes- Versammlung aus den sieben Bundesräten jährlich neu gewählter Präsident. Die weniger wichtigen Angelegenheiten besorgt jeder Kanton selbständig. Die Schweiz hat kein stehendes Heer. Jeder kriegstüchtige Mann wird im wehrfähigen Alter jährlich einige Wochen in den Waffen geübt. Jeder waffenfähige Bürger ist also zugleich Soldat. e. Städte. Am Rheinknie liegt Basel (115000 E.). Hier ist das große Eingangstor zur Schweiz, wo mehrere große Handelsstraßen zusammentreffen. Daher hat sich Basel zur ersten Fig. 29. Zürich. Handelsstadt der Schweiz emporgeschwungen. Bedeutend ist auch seine Seiden- industrie. Früher war Basel eine freie deutsche Reichsstadt und ihr Wohlstand sprich- wörtlich. Die Stadt hat eine Universität und eine große Missionsanstalt.— Am Rheinfall liegt Schaffhausen (16000 E.). Bedeutend größer ist St. Gallen (34000 E.), s. vom Bodensee, die höchst gelegene Stadt der Schweiz. Das hier bestehende Kloster, um das sich die Stadt gebildet hat, war im Mittelalter durch die Gelehrsamkeit seiner Mönche weit und breit berühmt. Heute bildet St. Galleu den Mittelpunkt der Baumwollen- industrie der Ostschweiz. Berühmt sind die dort gefertigten Spitzen und Stickereien. Tie größte Stadt der Schweiz ist Zürich (164000 E.), malerisch am Austritt der Limmat aus dem Züricher See gelegen. Sie hat bedeutende Industrie, Maschinen- sabriken, Baumwollen- und Seidenwebereien. Sie ist der Hauptort für den Handel mit Italien, weil hier die St. Gotthard-Straße beginnt und ein zweiter

2. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 500

1894 - Dresden : Jacobi
500 ausgedehnten Befugnissen versehener, auerordentlicher landesherrlicher Bevollmchtigter angestellt werden (Kurator. Das Amt desselben soll fem, der die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disziplinar-Vorschristen zu wachen, den Geist, in welchem die akademischen Lehrer bei ihren ffentlichen und Privat-Vortrgen verfahren, sorgfltig zu beobachten und demselben eine heil-law, auf die knftige Bestimmung der studierenden Jugend berechnete Richtung zu geben. Die Bundesregierungen verpflichteten sich, Universittslehrer, welche durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder berschreitung der Grenzen ihres Berufs, durch Mibrauch ihres rechtmigen Einflusses auf die Gemter der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der ffent-liehen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlage der bestehen-den Staatseinrichtnngen untergrabender Lehren ihre Unfhigkeit zur Verwaltung des ihnen anvertrauten Amtes an den Tag gelegt haben, von den Universitten und sonstigen Anstalten zu entfernen. Von den Maregeln demagogischer Umtriebe" seien erwhnt: Innerhalb 14 Tagen versammelt sich zu Mainz eine aus 7 Mitgliedern zusammengesetzte auerordentliche, von dem Bunde ausgehende Ceutral-Untersnchuugs-Kommission. Der Zweck derselben ist eine gemeinschaftliche, mglichst grndliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe gerichteten revolutionren Umtriebe und demagogischen Verbindungen. Infolge der grndlichen und umfafseudeu Untersuchungen" wurden unschuldige, patriotisch gesinnte Männer, welche dem Vaterlande zur Stunde der Gefahr die grten Dienste erwiesen hatten, gemaregelt: Jahn gefangen von einer Festung auf die andere geschleppt, Arndt seines Lehramts an der Universitt zu Bonn enthoben. Arndt spricht sich in seinen Erinnerungen ans dem uern Leben" der seine Maregelung wie folgt aus: Gegen mich und manche andere deutsche Männer sind damals folgende Beschuldigungen erhoben: geheime Gesellschaft und Bndelei, Verfhrung der Jnglinge, Trume von republikanischer Aufbauung und Wiederherstellung des Vaterlandes. Er weist dann nach, da er von keinerlei geheimen Gesellschaften etwas wisse, nicht einmal dem Tugend-bnnde angehrt habe, sondern nur Mitglied eines formlosen Mnner-bundes" gewesen sei. Und Jnglinge htte ich verfhrt? Ich will vor Gott und vor allen Redlichen verloren sein, wenn man mir einen einzigen nennt, den ich zu bser Bndelei, oder nur zu dummer Narrheit verleitet htte. Habe ich in wilder, ungestmer Zeit, wo alles aus seinen gewohnten Usern trat, auch mitunter ungestme und wildhinfliegende Worte ge-braucht, so waren sie an Männer gerichtet und nicht an unbrtige Jung-linge, auf das Ziel der Abschttelnng und Zerbrechnng fremder Tyrannei gerichtet.

3. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 422

1894 - Dresden : Jacobi
_ 422 _ Am Hofe war man nach diesem Ereignis kopflos; die Leitung der Staatsgeschfte fiel mehr und mehr der Nationalversammlung zu, welche in jenen Tagen die Aufmerksamkeit von ganz Europa auf sich lenkte. Da die Regierung der Nationalversammlung keine Vorschlge machte, keine Gesetzesentwrfe einbrachte, so begann diese die von den amerikanischen Freiheitskriegen her viel besprochenen allgemeinen Menschenrechte" zu be-raten, was am zweckmigsten erst den Schlustein der neuen Gesetzgebung gebildet htte. War bisher in den Gesetzen nur von den Pflichten der Unterthanen, niemals von den Rechten die Rede, so sprach man jetzt nur von ihren natrlichen, unveruerlichen und geheiligten Rechten. Dieselben lauteten: ..Artikel 1.*) Die Menschen werden frei und au Rechten gleich geboren und bleiben es. Die gesellschaftlichen Unterschiede knnen nur auf den allgemeinen Nutzen beschrnkt werden. Artikel 2 Der Zweck jeder staatlichen Vereinigung ist die Erhaltung der natrlichen und unverjhrbaren Menschenrechte, das sind die Rechte auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrckung. Artikel 3. Der Ursprung der souverainite (Hoheitsrechte) liegt wesentlich in der Nation. Keine Krperschaft, kein Individuum kann mit einer Machtvollkommenheit bekleidet werden, die nicht ausdrcklich von ihr ausgeht. Artikel 4. Die Freiheit besteht in der Macht, alles das zu thun, was einem anderen nicht schadet; die Ausbung der natrlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Ge-sellschaft den Genu derselben Rechte sichern. Diese Grenzen knnen nur durch das Gesetz bestimmt werden. Artikel 5. Das Gesetz hat nur Handlungen zu verbieten, die der Ge-sellschaft schdlich sind. Nichts darf verhindert werden, was nicht durch das Gesetz verboten ist, und niemand darf zu etwas gezwungen werden, was das Gesetz nicht befiehlt. Artikel 6. Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Brger haben das Recht, bei seinem Zustandekommen entweder per-fnlich oder durch ihre Vertreter mitzuwirken. Es mu dasselbe sein fr alle, sei es, da es beschtzt, sei es, da es bestraft. Da alle Brger vor dem Gesetze gleich sind, so sind auch alle in gleicher Weise nach Magabe ihrer Fhigkeit und ohne einen anderen Unterschied, als den ihrer Tugenden und Gaben, zulssig zu allen Wrden, ffentlichen Stellungen und mtern. Artikel 7. Niemand darf auer in den durch das Gesetz bestimmten Fllen angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden und nur nach den Formen, die es vorgeschrieben hat. Artikel 10. Niemand darf wegen feiner Meinungen, selbst wegen der religisen nicht, beunruhigt werden, vorausgesetzt, da ihre Kundgebung die durch das Gesetz hergestellte ffentliche Ordnung nicht strt. Artikel 11. Die freie uerung der Gedanken und Meinungen ist eins der wertvollsten Rechte des Menschen; daher darf jeder Brger frei *) Nach Schilling, Quellenbuch, Seite 42/43.
   bis 3 von 3
3 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 3 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 6
1 6
2 1
3 27
4 48
5 19
6 43
7 96
8 13
9 7
10 36
11 9
12 1
13 25
14 0
15 73
16 9
17 30
18 84
19 50
20 0
21 21
22 52
23 0
24 88
25 3
26 12
27 8
28 5
29 213
30 11
31 1
32 13
33 4
34 9
35 3
36 2
37 29
38 112
39 23
40 24
41 53
42 49
43 3
44 27
45 43
46 27
47 3
48 3
49 101

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 6
2 0
3 0
4 1
5 0
6 0
7 2
8 10
9 18
10 0
11 0
12 0
13 1
14 0
15 0
16 3
17 15
18 1
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 1
30 1
31 0
32 0
33 0
34 3
35 0
36 0
37 0
38 5
39 1
40 1
41 13
42 0
43 0
44 1
45 1
46 3
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 2
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 1
59 4
60 30
61 4
62 0
63 1
64 1
65 1
66 0
67 0
68 4
69 0
70 0
71 5
72 10
73 0
74 2
75 0
76 1
77 1
78 2
79 0
80 1
81 0
82 0
83 0
84 0
85 1
86 7
87 0
88 0
89 0
90 1
91 0
92 4
93 1
94 0
95 2
96 0
97 0
98 1
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 2
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 0
59 1
60 0
61 0
62 1
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 1
69 0
70 0
71 0
72 0
73 0
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 0
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 1
99 0
100 0
101 0
102 0
103 0
104 0
105 0
106 0
107 0
108 0
109 0
110 0
111 0
112 0
113 0
114 0
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 1
123 0
124 0
125 0
126 0
127 0
128 0
129 0
130 0
131 0
132 0
133 0
134 0
135 0
136 1
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 0
143 0
144 0
145 1
146 0
147 0
148 0
149 0
150 0
151 0
152 0
153 0
154 0
155 0
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 0
166 0
167 0
168 0
169 0
170 0
171 0
172 0
173 0
174 0
175 0
176 0
177 2
178 0
179 2
180 0
181 0
182 0
183 0
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 0
190 0
191 0
192 0
193 0
194 1
195 0
196 0
197 0
198 0
199 0