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1. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 206

1903 - Leipzig : Dürr
206 Die Geschichte des Mittelalters von 15—30 Hektar). Auf diesem Grund und Boden sollte der Ansiedler freier Herr sein, denn er erhielt das Land in Erbpacht und war für den Anfang der Wirtschaft, oft bis auf 16 Jahre, von jeder Abgabe frei. Dann hatte er einen geringen Erbzins an den Grundherrn, den Fürsten und den Zehnten an die Kirche zu zahlen. Der Unternehmer erhielt zwei oder auch wohl mehr Hufen und wurde Erbfchulze des Dorfes; mit seinem Gute, dem Erblehngericht, war häufig die Schankgerechtigkeit oder auch das Recht des Verkaufs von Fleisch und Brot verbunden?) Noch bleibt zu erklären, wie es möglich gewesen ist, daß die ehemals slavischen Länder völlig deutsch geworden sind, daß sich von der slavischen Bevölkerung nichts erhalten hat, daß eine Vermischung zwischen Germanen und Slaven nicht stattgefunden hat. — Unbarmherzig gingen vielfach die Kolonisten gegen die Slaven vor; besonders in Brandenburg scheint man es von vornherein auf ihre Vernichtung abgesehen zu haben. So flohen denn die ehemaligen Einwohner, wenn sie sich nicht in die Knechtschaft begeben wollten, vor den neuen Herren in die Wälder, an die Seen und Flüsse, einem kümmerlichen Leben preisgegeben. Die deutschen Herrn *) Die Anlage der Dörfer und Städte geschieht nach bestimmtem Typus. „Die Ansiedler nahmen unbebautes Weidland oder altslavisches Gemeindeland, oder eine slavische Dorsslur, ganz oder teilweise, nach Ausweisung der Slaven in Besitz, deren Namen sie dann beibehielten, während eine Gründung auf neuem Boden nach dem Unternehmer benannt wurde. Ihre Höfe bauten sie in langer offener Reihe zu beiden Seiten der Straße, am Bach oder am Moor hin und maßen jedem die Hufe zu, die sich vom Hofe aus etwa rechtwinklig zur Straße als ein langer schmaler Landstreisen von 32—50 ha nach der Flurgrenze hin erstreckte." „Auch für die bürgerlichen Anlagen bildete sich ein bestimmter Typus der Anlage und Unternehmung heraus. Ein Lokator oder ein Konsortium von Lokatoren übernahmen die Gefahr der Gründung, der Unternehmer wurde mit der Vogtei der Stadt belehnt; er erhielt neben Freihufen und Freiheit von der Haussteuer ein Drittel der Gerichtsgebühren, ein Drittel der Marktgefälle, ein Drittel der Einkünfte vom Kaufhaus und anderen Einnahmen aus Handel und Gewerbe; seine Stellung entwickelte sich nach Art derjenigen des Erb-schulzen der Dörfer. Und wie das Dorf in Hufen angelegt ward, systematisch, unter ängstlicher Rücksicht auf die Gleichheit jeglichen Loses und die bequeme Wirtschaft aller, so bildete sich auch ein bestimmtes Schema städtischer Anlage heraus, das eine möglichst große Anzahl von Hausstellen in einem möglichst kleinen schützenden Mauerbering zu saffen bestrebt war. So ward unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Handels und der Industrie ein Markt angelegt mit alles beherrschendem Rat- und Kaufhaus; den Markt umgaben die Hausstellen der Bürger, schmal, höchstens 2—4 Fenster breit, nicht zu tief; kaum irgendwo beträgt die Ausmessung bis zur nächsten Parallelstraße mehr als etwa 20 Schritt. So entstanden kleine bürgerliche Besiedlungen, deren etwa zwei Dutzend auf die Hofstelle eines mittleren Bauern auf dem platten Lande gegangen wären. Und eng wenn auch gradlinig, drängten sich auch die etwa sonst noch gezogenen Gassen an den Markt, alle umfaßt von der dichtgürtenden Stadtmauer, deren Umfang gleichwohl die Anlage mäßiger Wirtschafts- und Dungstätten für einen feineren Anbau noch zu gestatten pflegte."

2. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 81

1901 - Leipzig : Teubner
24. Dritter Hauptkampf zw. Kaisertum u. Papsttum. Friedrich U. Fnfter Kreuzzug. 81 und die Regierung des Normannenreiches in seiner Hand. Die gelobte Kreuzfahrt aber schob er, mit der Ordnung der deutschen und sicilischen Verhltnisse beschftigt, auf. Dennoch erlangte er von Papst Honorius smfertrmmg (seit 1216) die Kaiserkrnung (1220). mo" Diese Erfolge dankte er zum groen Teile den deutschen Bischfen, Die deutschen denen er dafr auerordentliche Vorrechte einrumte. Zu dem Ver- Verhltnisse, zieht auf alle Hoheitsrechte, welchen ihnen gegenber schon Philipp und Otto Iv. ausgesprochen hatten, fgte er auch noch die Zusage hinzu, niemals neue Mnz- und Zollsttten auf dem Boden geistlicher Gebiete Frderung anzulegen; auch untersagte er den bischflichen Stdten die Bildung von Frstentum? Znften und die Aufnahme geistlicher Unterthanen als Pfahlbrgers) Der Erzbischof Engelbert von Kln aber wurde fr die Zeit der Engelbert von Minderjhrigkeit Heinrichs als Reichsverweser eingesetzt. 5in' 2. Erster Zusammensto mit bcm Papsttum und der fnfte Kreuz-zug (12281229). Fort und fort drngte der Papst zur Ausfhrung des Kreuzzuges. Endlich trat Friedrich Ii. im Jahre 1227 die Kreuzfahrt an. Da aber brach eine Seuche im Pilgerheer aus, der viele Seuche im Kreuz. Ritter zum Opfer fielen. Der Kaiser, der selbst erkrankt war, kehrte ^eer' deshalb um. Da bannte ihn Gregor Ix., der hochbetagte, aber leiden- Bann 1227. schaftliche Nachfolger Honorius' Iii. Trotzdem zog er im nchsten Jahre der das Meer. In Palstina Fnfter Kreuz, angekommen, vermochte er durch gewandte Verhandlungen Al-Kamil,8u8 den Sultan von gypten, auer einem Kstenstrich auch die heiligen Orte Jerusalem, Nazareth und Bethlehem abzutreten. Nachdem er sich Friedrich n. zu Jerusalem die Krone mit eigener Hand aufs Haupt gesetzt hatte, m9faiem3eru' kehrte er nach Unteritalien zurck, wo inzwischen ppstliche Truppen ein-gefallen waren. Ohne viele Mhe trieb sie der Kaiser zurck. Unter Vermittlung des deutschen Hochmeisters Hermann von (Langen-)Salza wurde eine Ausshnung mit dem Papste herbeigefhrt (1230). 3. Die sicilische Monarchie". Wiederum in seinem sdlichen Knigreiche weilend, vollendete Friedrich Ii. die Neuordnung desselben. Danach wurde die Gewalt des Knigs unumschrnkt. Die Vor- Knigsgewalt, bedinguug und Grundlage dazu bildete die in Italien bereits all-gemeiner gewordene Geldwirtschaft. Eine sorgfltig gegliederte Beamtenschaft, die nicht mit Dienstlehen, sondern mit Gehltern aus- Beamtenschaft gestattet ward, vollzog seine Befehle, direkte und indirekte Steuern Einnahmen. (Grundsteuer, Zlle, die stdtische Verbrauchssteuer [Acctse], Monopole auf rohe Seide, Nutzmetalle, Salz und Getreide) fetzten mit den Ertrg-nissen der Krongter die Einnahmen zusammen; sie waren so bedeutend, da er die Vasallenaufgebote durch ein starkes Sldnerheer zu ersetzen Sldnerheer 1) Pfahlbrger waren solche Leute, welche ohne in der Stadt zu wohnen in dem Schutze und unter dem Rechte einer solchen lebten. Schenk 11. Maigatter, Geschichte, n. Deutsche Gesch. bis 1648. 6

3. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 81

1900 - Leipzig : Teubner
24. Dritter Hauptkampf zw. Kaisertum u. Papsttum. Friedrichll. Fnfter Kreuzzug. 81 und die Regierung des Normannenreiches in seiner Hand. Die gelobte Kreuzfahrt aber schob er, mit der Ordnung der deutschen und sieilischen Verhltnisse beschftigt, auf. Dennoch erlangte er von Papst Honorius Kaiserkrnung (feit 1216) die Kaiserkrnung (1220). m0" Diese Erfolge dankte er zum groen Teile den deutschen Bischfen, Die deutschen denen er dafr auerordentliche Vorrechte einrumte. Zu dem Ver- Sser^aitmrf-zicht auf alle Hoheitsrechte, welchen ihnen gegenber schon Philipp und Otto Iv. ausgesprochen hatten, fgte er auch noch die Zusage hinzu, niemals neue Mnz- und Zollsttten auf dem Boden geistlicher Gebiete Frderung anzulegen; auch untersagte er den bischflichen Stdten die Bildung von Aaemum? Znften und die Aufnahme geistlicher Uuterthaueu als Pfahlbrger/) Der Erzbischof Engelbert von Kln aber wurde fr die Zeit der Engelbert von Minderjhrigkeit Heinrichs als Reichsverweser eingesetzt. mn- 2. Erster Zusammensto mit dem Papsttum und der fnfte Kreuz-zug (12281229). Fort und fort drngte der Papst zur Ausfhrung des Kreuzzuges. Endlich trat Friedrich Ii. im Jahre 1227 die Kreuzfahrt an. Da aber brach eine Seuche im Pilgerheer aus, der viele Seuche im Kreuz. Ritter zum Opfer fielen. Der Kaiser, der selbst erkrankt war, kehrte ^eer* deshalb um. Da bannte ihn Gregor Ix., der hochbetagte, aber leiden- Bann 1227. schaftliche Nachfolger Honorius' Iii. Trotzdem zog er im nchsten Jahre der das Meer. In Palstina Fnfter Kreuz-angekommen, vermochte er durch gewandte Verhandlungen Al-Kamil,m 1228~m9-den Sultan von gypten, auer einem Kstenstrich auch die heiligen Orte Jerusalem, Nazareth und Bethlehem abzutreten. Nachdem er sich Friedrich u. zu Jerusalem die Krone mit eigener Hand aufs Haupt gesetzt hatte, ni0fa?em3eru* kehrte er nach Unteritalien zurck, wo inzwischen ppstliche Truppen ein-gefallen waren. Ohne viele Mhe trieb sie der Kaiser zurck. Unter Vermittlung des deutschen Hochmeisters Hermann von (Langen-)Salza wurde eine Ausshnung mit dem Papste herbeigefhrt (1230). 3. Die sirilische Monarchie". Wiederum in seinem sdlichen Knigreiche weilend, vollendete Friedrich Ii. die Neuordnung desselben. Danach wurde die Gewalt des Knigs unumschrnkt. Die Vor- Bnigsgemoit bedinguug und Grundlage dazu bildete die in Italien bereits all-gemeiner gewordene Geldwirtschaft. Eine sorgfltig gegliederte Beamtenschaft, die nicht mit Dienstlehen, sondern mit Gehltern aus- Beamtenschast. gestattet ward, vollzog seine Befehle, direkte und indirekte Steuern Einnahme. (Grundsteuer, Zlle, die stdtische Verbrauchssteuer [Acctfe], Monopole auf rohe Seide, Nutzmetalle, Salz und Getreide) setzten mit den Ertrg-nissen der Krongter die Einnahmen zusammen; sie waren so bedeutend, da er die Vasallenaufgebote durch ein starkes Sldnerheer zu ersetzen Sldnerheer. l) Pfahlbrger waren solche Leute, welche ohne in der Stadt zu wohnen in dem Schutze und unter dem Rechte einer solchen lebten. Schenk u, Maigatter, Geschichte, n. Deutsche Gesch. bis 1648. 6

4. Geschichtliche Bilder und Vorträge - S. 208

1896 - Leipzig : Dürr
208 erneute Kreuzfahrt zu erwrmen. Im Kreise der franzsischen Kreuz-fahrer, welche den Grafen Bonifaz von Montferrat, einen persnlich hoch hervorragenden Fürsten Italiens zum Leiter und Fhrer des Kreuzzuges erkoren, hatte man sich, gesttzt auf die Erfahrungen frherer Zge, mit dem Plane befreundet, zur See nach dem heiligen Lande zu fahren. Franzsische Edelleute waren in Venedig er-schienen, um Unterhandlungen anzuknpfen hinsichtlich der berfhrung des Kreuzheeres nach Asien. Zwischen dem Dogen von Venedig, Heinrich Dandolo (11921205), und den franzsischen Abgesandten war ein Vertragsentwurf vereinbart worden, nach welchem sich die Republik bereit erklrte, gegen vorherige Entrichtung von 85 000 Mark Silber klnischen Gewichts (d. i. nach dem heutigen Mnzfue etwa 3 400000 Mark, nach dem heutigen Geldwerte ungefhr 10 Million Mark) dem Kreuzheere in der Strke von 4500 Rittern, 9000 Knappen, 20000 Fugngern Schiffe zur berfahrt zu stellen und den Unterhalt des gesamten Heeres auf neun Monate zu bernehmen. Sollte der Vertrag rechtskrftig werden, so bedurfte es der Zu-stimmung des groen Rates wie auch der Billigung der Volks-Versammlung. Wiewohl nmlich das venetianische Gemeinwesen namentlich seit der groen Umgestaltung des Jahres 1172 in immer bestimmteren Zgen der ausgesprochensten Geschlechterherrschast hnlich wurde, so blieb doch neben dem Rate der 480, welcher sich aus den vornehmen Familien bildete, auch der Volksversammlung ein gewisser Anteil bei bedeutsamen Entscheidungen gewahrt, weniger nach dem Wortlaut der Verfassung als infolge scheuvoller Beobachtung des Herkommens. Bei dem groen Rate erzielte Dandolo leicht die Beipflichtung. Schwieriger lie sich das Volk gewinnen fr ein Unternehmen, welches dem eignen Lebensinteresse fremd erschien. Wollte Dandolo die besonderen Ziele, in welchen seine Bestrebungen gipfelten, sich erreichbar erhalten, so muten dieselben zunchst noch sein Geheimnis bleiben. Durch Veranstaltungen rein uerlicher Art gedachte er das Volk zu bestimmen. Er entbot dasselbe in die Markuskirche zur Versammlung. Die Wrde des Ortes sollte auf die Stimmung einwirken und den Sinn empfnglicher machen fr die schwebende Vereinbarung. Die franzsischen Gesandten erschienen selbst als Bittflehende vor dem Volke. Ehe die entscheidende Frage gestellt wurde, trat Gottfried von Villehardouin als Sprecher der Franzosen vor und hob in einfachen markigen Worten Zweck und Notwendigkeit des Vertrages hervor, seine Bedeutung fr die hchsten Pflichten eines christlichen Volkes, seinen Wert fr Venedigs wachsen-den Ruhm. Die hchsten und mchtigsten Edelleute Frankreichs so schlo er haben uns zu euch gesandt; sie rufen durch uns
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