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1. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 445

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 1. Ziele und Erfolge der Politik Friedrichs I. 445 Lombardei zählte man 20,000 Tote, darunter 2000 Ritter und 9 Bischöfe. Als der Kaiser am 12. September in Pavia eintraf, war sein Heer vernichtet. Doch nicht nur sein Heer, sein ganzes System war in der Lombardei bereits früher zusammengebrochen. Schon am 7. April 1167 traten im Kloster La Pontida zwischen Mailand und Bergamo die Abgeordneten von Cremona, Brescia, Mantua, Ferrara und einigen anderen Gemeinden zur Stiftung des Lombardischen Städtebundes zusammen, allerdings „unbeschadet der Treue gegen den Kaiser", aber doch zu gemeinsamer Abwehr neuer Unbilden von seiten des Kaisers oder seiner Beamten und zur Wiederherstellung Mailands. Schon am 27. April führten ihre bewaffneten Mannschaften die Mailänder in ihre Stadt zurück, im Mai wurde auch Lodi zum Anschluß gezwungen. Das geschah also mehrere Monate vor der römischen Katastrophe, wesentlich wie es scheint auf Antrieb Cremonas, das sich aus noch unbekannten Gründen damals vom Kaiser abwandte. Seines Heeres beraubt, mußte Friedrich I. sich zunächst damit begnügen, am 21. September die Acht gegen die Bundesstädte mit Ausnahme von Lodi und Cremona zu schleudern und das Gebiet von Mailand und Piacenza zu verwüsten. Aber am 1. Dezember erneuerten die Städte, jetzt 16, ihren Bund und stellten ihn unter die Leitung jährlich wechselnder „Rektoren". Es blieb dem Kaiser nichts übrig, als über die Alpen zurückzugehen, auf der einzig für ihn noch offenen Straße über den Mont Cenis, und auch hier rettete ihn in Susa nur die aufopfernde Treue Hartmauus von Siebeneichen vor einem Mord-anschlage der Bürger (Frühjahr 1168). Von seinem Ziele in Italien weit zurückgeworfen und im wesentlichen wieder aus seine deutschen Mittel beschränkt, wandte Friedrich jetzt wie schon früher ihrer Ausbildung planmäßige Sorgfalt zu, um so mehr, als die Macht Heinrichs des Löwen der staufischen Hausmacht weit überlegen war. Das Herzogtum Schwaben, das er nach dem Tode seines Neffen Friedrich von Rothenburg i. I. 1168 mit samt dessen ausgedehnten fränkischen Allodien wieder selbst übernahm, bot ihm insofern eine besonders günstige Grundlage, als es, abgesehen von dem oberrheinischen Tieflande, nur wenig von geistlichen Immunitäten durchsetzt war. Und auch auf diese sicherte sich der König dadurch den maßgebenden Einfluß, daß er sich selbst wie seinen Söhnen gegen den bisherigen Brauch zahlreiche Kirchenlehen übertragen ließ. Dazu erwarb er durch Kauf oder Erbschaft die Besitzungen einer ganzen Reihe schwäbischer Grafengeschlechter um den Bodensee und eröffnete sich die glänzenden Aussichten auf die reichen welfischen Allodien zwischen Iller und Lech, indem er in kluger Freigebigkeit den verschwenderischen Hofhalt seines Oheims Wels (f 1191) durch reiche Vorschüsse unterstützte, während Heinrich der Löwe ihm solche zum Ärger des lebenslustigen Herrn verweigerte. Durch die Ehe mit Adele von Vohburg gewann er das Egerland, durch seine zweite Vermählung mit Beatrix von Burgund i. I. 1156, der Erbtochter des damals schon verstorbenen Pfalzgrafen Rainald, die Pfalzgrafschaft Burgund (Freigrafschaft, Franche Comte) und damit die freie Verfügung über eine Lehensmannschaft von 5000 Rittern. Während er dies Gebiet seinem Sohne Otto überwies, hatte er schon i. I. 1156 nach dem

2. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 448

1894 - Gera : Hofmann
448 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fränk. u. stauf. Kaiser. Was Friedrich I. damit zunächst erstrebt hatte, war allerdings erreicht worden: dem Bunde der Staufer und Welfen war die Opposition einzelner Fürsten schnell erlegen, und der so lange gestörte Friede war gesichert worden. Auf der Krönungsfahrt, in dem siegreichen Feldzuge gegen Polen und bei dem großen Kriege gegen Mailand hatte Herzog Heinrich der Löwe mit seinen streitbaren Scharen aus Bayern und Sachsen dem Kaiser hervorragende Dienste geleistet. Weiterhin war er dann, während Friedrich im Süden der Alpen kämpfte, der gewaltige Grenzhüter des Reiches und der strenge Wächter der unruhigen Nachbaren im Osten und Norden gewesen: daß König Waldemar von Dänemark des Kaisers Lehnshoheit hatte anerkennen müssen, war nicht Friedrichs, sondern des Sachsenherzogs Verdienst. Das siegreiche Vordringen des Christentums und der deutschen Kultur nach Osten hin war das Werk Heinrichs des Löwen, — ein Werk größer und dauernder, für Deutschland segensreicher und daher verdienstvoller als die glänzenden Heldenkämpfe und die so schnell verflogenen Triumphe Friedrichs in dem Ringen mit den freien Städten der Lombardei. Nur die Anerkennung dieses Verhältnisses schien darin ihren Ausdruck zu finden, daß der Kaiser den siegreichen Slawen-bekämpser in jenen Gegenden, den neu gewonnenen Grenzmarken des Reiches, völlig frei Heinrichs des Löwen Denkmalm Braunschweig. ^währen ließ und demselben, der früher schon das Recht erhalten hatte, Bistümer zu gründen und über dieselben frei zu verfügen, später stillschweigend vollends die Stellung eines von dem Reiche eigentlich nicht abhängigen, sondern eines selbständigen souveränen Landesherrn gönnte. So war Heinrich der Löwe nach der einen Seite mit fast königlichen Befugnissen ausgestattet und trat mit seinen Ansprüchen unmittelbar neben den Kaiser selbst, nach der anderen Seite sollte er doch auch den Pflichten eines Lehnsmannes nachkommen und dieselben erfüllen, selbst da, wo sie mit seinen eigenen dynastischen Interessen in Widerspruch gerieten. Sobald dieser Fall eintrat, die in seiner

3. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 449

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 2. Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe. 449 Doppelstellung begründeten nach zwei Seiten auseinander gehenden Interessen Heinrichs des Löwen ernstlich miteinander in Widerspruch gerieten, war ein Konflikt gegeben, der zugleich die gesamte Grundlage der Politik Friedrichs antastete und die Macht desselben geradezu in ihrer Wurzel bedrohte. So schwere Unruhen einzelne Teile des Reiches in dem letzten Jahrzehnt getroffen hatten, dieser Konflikt war bisher noch nicht eingetreten; und zwar war er, so nahe er zeitweise durch die Verhältnisse gerückt zu sein schien, vermieden, hinausgeschoben worden nur dadurch, daß der Kaiser, welcher den Wert seines Bundes mit dem Welfen und die Unentbehrlichkeit desselben für feine eigene Stellung ant besten kannte, überall da, wo die Möglichkeit eines solchen Konfliktes auftauchte, dieselbe durch Nachgiebigkeit gegen den Welfen und durch neue Zugeständnisse an dessen Macht zu beseitigen eilte. Die Opfer aber, welche so zur Aufrechterhaltung des guten Einvernehmens mit Heinrich dem Löwen gebracht wurden, gingen in jener Zeit nicht mehr wie damals, wo es sich um die Ausgleichung des Streites über Bayern handelte, auf Kosten Friedrichs und der königlichen Macht desselben, sondern auf Kosten und zum Schaden der anderen Fürsten, namentlich derer Sachsens, welche sich durch die steigende Macht des Herzogs schließlich in allen ihren Rechten bedroht, ja ihre ganze fürstliche Stellung gefährdet sahen. Aber nicht bloß im Innern des Reiches und den Nachbaren int Norden und Osten gegenüber war Heinrich der Löwe der gewaltige Vertreter der kaiserlichen Macht, die ihn selbst in jeder Weise hob und begünstigte, er war zugleich die wichtigste Stütze des Gegenpapsttums, welches eine Zeit lang beinahe durch ihn allein im Norden der Alpen noch aufrecht erhalten wurde: geistlichen und weltlichen Fürsten, unter denen die Abneigung gegen das Schisma und der Wunsch, Alexander Iii. anzuerkennen, in bedenklicher Weise zunahmen, war er gleichsam zum Wächter und Aufseher gesetzt. _ Die Grundzüge der allgemeinen Entwickelung finden wir wieder in den Einzelheiten, welche das Wachstum und die fortschreitende Kräftigung der Macht Heinrichs des Löwen beförderten. Der glänzende Sieg, welchen der Sachsenherzog im Sommer 1169 aus dem Bamberger Reichstage über die gegen ihn gestiftete gewaltige Fürstenverbindung gewonnen hatte, war keineswegs dem Erfolge seiner Waffen, die nicht überall glücklich gewesen waren, sondern bei weitem mehr dem Umstande zuzuschreiben gewesen, daß der Kaiser, der durch die römische Pest und den lombardischen Aufstand eben eine so schwere Niederlage er= litten hatte, der Hilfe des mächtigen Welfen auch im Norden der Alpen damals mehr bedurfte als je zuvor: ein Sieg der verbündeten Fürsten über Heinrich den Löwen wäre mit einem Siege des Alexandrinismus über Nord- und Mitteldeutschland gleichbedeutend gewesen, und so hielt Friedrich I. damals in der welfifchen Macht fein kaiserliches Gegenpapsttum und feine ganze Kirchenpolitik aufrecht. Nachdem der Kaiser selbst zu Bamberg den Sieg Heinrichs über feine erbitterten Widersacher entschieden hatte, war der Herzog von Sachsen und Bayern gewissermaßen auf dem Gipfel feiner Macht angekommen. Denn Bilder a. d. Gesch. d. deutschen Volkes. I. 29

4. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 451

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 2. Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe. 451 älteste, seinem Vater in der Herrschaft über die Mark selbst, an der er schon bei Lebzeiten Albrechts teilgenommen hatte. An Hermann, den zweiten, kamen die reichen orlamündischen Güter in Thüringen, Franken und dem Vogtlande, während von den jüngeren Söhnen Adalbert die eigentlichen Stammbesitzungen der Assanier am Unterharze, Dietrich die von seiner Großmutter Eilika herrührenden Billnngischen Besitzungen, nach deren Haupt-burg er sich Graf von Werben nannte, und der damals jedenfalls noch minderjährige jüngste Sohn Bernhard die Familiengüter bei Anhalt, Aschersleben, Bernburg an der Saale und Elbe erhielt: wegen der ebenfalls zu seinem Erbteil gehörigen Plötzkeschen Güter geriet dieser letzte nicht lange danach in Streit mit dem Kaiser. Zwei andere Söhne Albrechts des Baren, dem Alter nach vermutlich der dritte und vierte, hatten sich dem geistlichen Stande gewidmet: Siegfried war Dompropst zu Unser Liebfrauen in Magdeburg und hatte vergeblich seine Anerkennung als Erzbischof von Bremen durchzusetzen gesucht; der andere, Heinrich, war Domkanonikus und später Propst und Vorsteher der Domschule zu Magdeburg. Diese Zersplitterung der askanischen Macht nach Albrechts des Bären Tode sicherte Heinrich den Löwen vollends in seiner Gewalt in Sachsen: fast unangreifbar stand derselbe jetzt seinen zürnenden Widersachern gegenüber. Die Macht, welche Heinrich im östlichen Sachsen durch die Beseitigung der Rechte der übrigen Fürsten und der Großen gewonnen hatte, und die höheren Rechte, welche er in Westfalen über den dort ungefährdet bleibenden Grasen und Herren stehend ausübte, setzten sich zu einer wahrhaft königlichen Machtfülle zusammen. Dieselbe reichte aus, um auch das benachbarte Dänemark, obgleich es schon wieder zu erstarken anfing, in drückender Abhängigkeit zu erhalten und König Waldemars Streben nach Abschüttelung dieser lästigen Fesseln völlig zu vereiteln. Denn von der Erschöpfung, in welche es durch den langjährigen Bürgerkrieg und den blutigen Thronstreit verfallen war, hatte sich Dänemark unter der staatsklugen Leitung des von dem einsichtigen Bischof Absalom von Roeskilde beeinflußten Königs Waldemar allmählich erholt; es bedurfte nachgerade auch nicht mehr des Schutzes Heinrichs des Löwen gegen die Slawen, deren es sich jetzt schon auf eigene Hand erwehren konnte. Damit aber wurde das Verhältnis Dänemarks zu Heinrich dem Löwen ein wesentlich anderes. Bisher hatte König Waldemar, wenn er an Heinrichs des Löwen Slawenzügen teilnahm, doch nur für feinen mächtigen Bundesgenossen gearbeitet; jetzt wollte er für sich selbst aus diesen Unternehmungen Gewinn ziehen. So begann eben in jener Zeit die Verbindung des Sachsenherzogs mit dem Dänenkönig sich zu lockern, obgleich man sie eben noch durch die Verlobung der jüngeren Tochter Heinrichs aus seiner ersten Ehe mit Waldemars erst einjährigem Sohne Knud aufs neue zu befestigen bemüht gewesen war. Waldemar war der Abhängigkeit, die sich bis zur Tributzahlung gesteigert hatte, müde: für Dänemark Vergrößerung erstrebend, hatte er zunächst die Eroberung des wichtigen Rügen beschlossen. Geschickt benutzte er die Zeit, wo Heinrich der Löwe durch den Kampf mit den sächsischen Fürsten beschäftigt war und ihm daher nicht entgegentreten konnte: wiederholte Züge nach Rügen führten schließlich am 14. Juni 1168 zur Erstürmung Anconas, des auf der 29*

5. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 459

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 2. Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe. 459 waren, hatten sich trotz des Präliminarfriedens von Montebello und trotz des billigen Schiedsspruches der Cremonesen schließlich doch daran zerschlagen, daß die Lombarden, welche den Kaiser jetzt ohne genügendes Heer vor sich sahen, ihre früher geleisteten feierlichen Eide treulos brachen. Friedrich, der ihrem Worte getraut hatte, stand fast wehrlos da. Es galt daher, so schnell wie möglich die deutschen Fürsten zur Leistung des nötigen Zuzuges zu bestimmen. Nach allen Teilen des Reiches gingen Briefe und Boten, um die Fürsten zu schleuniger Rüstung und eiligem Erscheinen mit ihren Mannen in Italien zu bewegen: gleichmäßig sollten geistliche wie weltliche in dieser Zeit äußerster Bedrängnis dem Kaiser, der die Resultate jahrelanger Kämpfe gefährdet sah, nach Kräften Heeresfolge leisten. Die Erzbischöse Philipp von Köln und Wichmann von Magdeburg eilten selbst im Auftrage Friedrichs über die Alpen, um persönlich mit ihrem Ansehen und Einfluß für die Sache des Kaisers einzutreten. Der Größe der Gefahr, der es zu begegnen galt, mußte auch die Größe der den Feinden entgegenzusetzenden Streitkräfte entsprechen: so erging denn jetzt auch an den gewaltigen Herzog von Sachsen und Bayern, Heinrich den Löwen, das Gebot des Kaisers, mit seinen kriegsgewohnten Scharen in der Lombardei zu erscheinen. Eine große Entscheidung trat an Heinrich den Löwen heran. In dem wichtigsten Teile seiner Gebiete seit Jahren eigentlich nur dem Namen nach mit dem Reiche verbunden, und zwar auch das mehr durch seine persönlichen Beziehungen zu dem Kaiser als durch regelmäßige Erfüllung seiner Pflichten als Reichsfürst, hatte der Herzog auch schon ganz andere Grundlagen für seine Politik gewonnen als diejenigen waren, auf denen die Politik des Kaisers beruhte. Während er schon seit längerer Zeit bloß aus eigennützigen Motiven und mehr durch die Verhältnisse Sachsens dazu gezwungen als freiwillig zu dem schismatischen Papsttums gestanden hatte und, den italienischen Plänen des Kaisers längst entfremdet, alle seine Kräfte im Norden aus die Förderung seiner dynastischen Zwecke konzentriert hatte, sollte er jetzt offen und mit den Waffen in der Hand gegen Alexander Iii. und dessen Bundesgenossen kämpfen, sollte er, indem er von neuem zur Verwirklichung ihm selbst gleichgültiger, ja, in ihrem Gelingen seine eigene Macht gefährdender Pläne mitwirkte, dem Kaiser wie jeder andere Reichsfürst Heeresfolge leisten und damit thatsächlich Verzicht leisten auf die Ausnahmestellung, die er seit einer Reihe von Jahren gewonnen hatte und die vom Kaiser zwar nicht feierlich sanktioniert, aber doch stillschweigend anerkannt und wiederholt als zu Recht bestehend behandelt worden war, — er sollte das thun, um dem von ihm jetzt schon mißgünstig angesehenen Kaiser zu einem Siege zu verhelfen, der für ihn selbst doch nur schädliche Folgen haben konnte. Alles das mußte dem Herzog die Erfüllung der von dem Kaiser erhobenen Forderung erschweren; unmöglich wurde ihm dieselbe gemacht durch die sichere Voraussicht, daß seine Entfernung aus Sachsen allen einheimischen Gegnern das Signal sein werde zu einer neuen Erhebung, einem neuen allgemeinen Sturmlauf gegen seine früher vergeblich angegriffene, mit Hülfe des Kaisers siegreich behauptete und neu befestigte Macht. Das aber, was er in jahrelanger Arbeit im Kampfe mit den widerspenstigen sächsischen Großen für die Entfaltung einer beinahe königlichen Macht, in blutigem Ringen mit den

6. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 472

1894 - Gera : Hofmann
472 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der front u.stauf. Kaiser. und Feind ihn gefallen oder im Ticino ertrunken wähnte, hatte sich Friedrich, um nicht in die Gewalt der Lombarden zu fallen, einige Tage in einem sicheren Verstecke verborgen gehalten: von dort war er jetzt, wo die Gefahr verschwunden, glücklich nach Pavia zurückgekehrt. Die Schlacht bei Legnano mußte — das fühlte Freund und Feind —- in dem Gange der Ereignisse eine entscheidende Wendung hervorbringen; denn so wenig sie ihrem Umfange, der Zahl der Streiter und der Art des Kampfes nach eigentlich auf die Bedeutung einer Entscheidungsschlacht Anspruch machen konnte, so sehr wurde ihr doch eine entscheidende Bedeutung gegeben durch die Verhältnisse, unter denen sie eingetreten war und deren ganze eigentümliche Schwierigkeit erst durch sie recht zur Geltung gebracht wurde. So sehr nämlich die Mailänder und mit ihnen alle Lombarden triumphierten, vernichtet war die Macht des Kaiser doch noch nicht, und die Lombarden hatten doch noch keine Art von Sicherheit davor, daß nicht noch im Laufe desselben Sommers neue deutsche Heere auf ihrem Boden erscheinen und die eben gewonnenen Vorteile ihnen wieder entwinden würden, die siegreiche Schlacht bei Legnano also nur eine Wiederholung des auch in seinem Verlaufe ihr so ähnlichen Kampfes bei Carcano fein würde. So scheint man denn auch auf Seiten der Lombarden keineswegs von vornherein das Bewußtsein gehabt zu haben, einen Sieg erfochten zu haben, welcher den feit zwei Jahrzehnten geführten Kampf gegen Herrschaftsansprüche des Kaisers günstig entschied und die so lange bedrohte republikanische Freiheit für alle Zeiten sicher stellte: ja, wie man den gewaltigen Gegner bisher kennen gelernt hatte, mochte man damals im lombardischen Lager bei dem besiegten Kaiser nichts weniger voraussetzen als die Neigung, Frieden zu schließen oder gar die Bereitwilligkeit, denselben durch weitgehende Zugeständnisse zu erkaufen. Ohne Zweifel traf diese Meinung auch völlig das Richtige. Denn so weit ans dem damaligen Auftreten Kaiser Friedrichs auf dessen Stimmungen und Absichten geschlossen werden kann, ist es als sicher anzunehmen, daß derselbe auch nach der Schlacht bei Legnano noch keineswegs von der Aussichtslosigkeit, geschweige denn gar der Unmöglichkeit ferneren Kampfes überzeugt war und durchaus nicht meinte, mit einem schleunigen Friedensschlüsse den einzig möglichen rettenden Ausweg zu wählen. Vielmehr war Kaiser Friedrich auch jetzt noch entschlossen, den Kampf fortzusetzen. In kurzer Zeit konnten die treuen Lombarden ihm neuen Rückhalt gewähren, in wenigen Wochen die deutschen Fürsten mit ihren reisigen Scharen herbeigeeilt fein und die wankende Sache des Kaisertums noch einmal stützen. In dieser Richtung augenscheinlich ging das Streben des Kaisers nach dem Tage von Legnano. Während die Lombarden auffallender Weise nichts thaten, um den soeben gewonnenen Sieg auszunutzen und erst recht fruchtbar zu machen, sondern in übermütiger Siegesfreude alles beendet wähnend heimzogen, ja nicht einmal daran dachten, den Kaiser in Pavia zu blokieren, was damals doch so leicht gewesen wäre, gelang es dem Kaiser, das seit den Verhandlungen von Moutebello schon neutral gebliebene Cremona durch ein neues Privileg (1176 Juli 29. Pavia), welches die Treue und den Gehorsam der Stadt rühmend anerkannte und alle den Cremonesen früher verliehenen Rechte und namentlich die Schenkung Cremonas und das Verbot des Burgenbaues

7. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 476

1894 - Gera : Hofmann
476 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fräuk. u. stauf. Kaiser. wendische Scharen zu seiner Hilfe verwendete, die Jüterbogk zerstörten. Dieser Friedensbruch bot den Fürsten neuen Grund, gegen Heinrich, der sich auf dem Reichstag zu Würzburg wieder nicht eingestellt hatte, rücksichtslos vorzugehen und das über ihn verhängte Urteil zur Ausführung zu bringen: er wurde in die Acht gethan und aller Lehen und Eigengüter sowie seiner Herzogtümer Bayern und Sachsen für verlustig erklärt. Begründet wurde dieser Urteilsspruch damit, daß Heinrich Kirchen und Adelige des Reichs durch Beraubung geschädigt und in ihren Freiheiten und Rechten vergewaltigt, und daß er, „obwohl wegen offenbaren Majestätsverbrechens dreimal gesetzlich vorgeladen", sich dem Gericht nicht gestellt habe. (Mit dem „offenbaren" Majestätsverbrechen dürfte wohl die verweigerte Heeresfolge gemeint sein.) Auf einem anfangs April 1180 zu Gelnhausen stattfindenden Reichstag wurde das Herzogtum Sachsen (Ostfalen) dem Grafen Bernhard von Anhalt, Albrecht des Bären Sohn, gegeben, von Westfalen aber der Kölner und Paderborner Sprengel abgetrennt und als besonderes Herzogtum an Erzbischof Philipp von Köln übertragen. Seine Kirchenlehen fielen an die sächsischen Bischöfe zurück. Durch diesen Ausgang wurde die bischöfliche Gewalt in Norddeutschland wieder ausgerichtet. Die Kirche wurde frei von dem Drucke der herzoglichen Gewalt, der ein halbes Jahrhundert auf ihr gelastet, und gelangte wieder in den Vollbesitz ihrer alten Mittel. Aber Heinrich dachte nicht daran, sich diesem Spruch der Fürsten und des Kaisers zu fügen. Seine ungeheure Macht, die ihm der Kaiser vertrauensvoll in die Hände gelegt, machte ihn fähig, seine Stellung mit Gewalt zu behaupten, und er trug keinen Augenblick Bedenken, diese Macht gegen den Kaiser selbst zu kehren. Verwüstend fiel er in die Harzgegend und Thüringen ein, zerstörte kaiserliche Pfalzen und brachte dem Landgrafen Ludwig und dem neuen Herzog Bernhard eine völlige Niederlage bei und den letzteren in seine Gewalt; auch brachen auf seine Veranlassung die Pommern und Liutizen aufs neue in die Lausitz ein. Nun eilte der Kaiser selbst herbei, um den Kampf gegen Heinrich aufzunehmen (Ende Juli 1180). Zuvor setzte er den Anhängern desselben drei Fristen zur freiwilligen Unterwerfung; infolgedessen suchten viele des Kaisers Gnade wieder zu erlangen und lieferten demselben ihre Burgen aus. So wurde ohne Schwertstreich des Herzogs Macht im Harz und in Thüringen gebrochen. Damit gewann das Kaisertum seine alte Stellung am Harz wieder: Friedrich ließ sofort die Harzburg wieder ausbauen. Darauf hielt der Kaiser zu Altenburg einen Reichstag (Sept.) und setzte hier unter Zustimmung der anwesenden Fürsten Otto von Wittelsbach, der ihm seit langen Jahren die treuesten Dienste geleistet hatte, als Herzog in Bayern ein. Die Markgrafschaft Steiermark wurde abgetrennt und zu einem eigenen Herzogtum erhoben. Inzwischen hatte Heinrich einen Rachezug gegen diejenigen, welche von ihm abgefallen waren, unternommen: er hatte den Grafen Adolf von Holstein aus feinem Lande vertrieben und das Magdeburger Gebiet mit schlimmen Verwüstungen heimsuchen lassen. Trotzdem traten immer mehrere von seinen früheren Anhängern zum Kaiser über, als dieser im November nach Sachsen zurückkehrte. Infolgedessen zog sich Heinrich nach Holstein zurück und

8. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 584

1894 - Gera : Hofmann
584 Zweites Buch Iii. Abschnitt: Bilder aus der Kolonisation des deutschen Ostens. Mark Brandenburg und der Priegnitz, ward schon 1182 zum Erzkämmereramt des Reiches zugelassen, worauf sich später die kurfürstliche Würde gegründet hat. Zum wachsenden Einfluß im Reiche wußte die zweite Generation des Hauses nach Albrecht dem Bären die größere Selbständigkeit des errungenen Besitzes gegenüber dem noch immer festgehaltenen Begriffe der Markgrafschaft als eines Reichsamtes zu fügen. In feierlicher Versammlung übertrugen die Brüder Otto Ii. und Albrecht Ii. dem Magdeburger Erzstift das volle Eigentum an ihren Erbgütern in der Markgrafschaft, unter dem Beding, sie als auch in weiblicher Liene vererbliches Lehen zurückzuerhalten, ohne die Möglichkeit oberlehnsherrlicher Einsprüche seitens der Reichsgewalt, und der Kaiser bestätigte die wesentlichen Punkte dieses Vertrages; als dynastisch gesicherter Staat trat die Mark Brandenburg in das 13. Jahrhundert. Zur selben Zeit freilich hatte sich Dänemark als erste aller Mächte des südwestlichen Ostseebeckens erhoben; auf fast drei Jahrzehnte erschwerte es die weitere Ausdehnung des brandenburgischen Territoriums nach Norden, indem es die Küstenländer der Ostsee bis nach Pommern hin besetzte und damit den großen Binnenstaat der deutschen Kolonisation vom unmittelbaren Verkehr des Meeres abhielt. Erst nach dem Sturz der dänischen Macht in der Niederlage von Born-hövede (1227) begann die große Zeit der Brandenburger Askanier. Die beiden Brüder Johann I. (1221—1266) und Otto Iii. (1221—1267), seit dem Jahre 1226 mündig, unter sich immer einig, nach außen stets fehdelustig und streitbar, begriffen voll die Mission Brandenburgs als eines nach allen Seiten hin auszudehnenden Reiches der Mitte. In langjährigen Zwisten mit den Kirchenfürsten von Magdeburg und Halberstadt wie den Markgrafen von Meißen wahrten sie nicht bloß das Ihre, sondern wußten sich auch von der magdeburgischen Lehnshörigkeit zu lösen, ohne die darunter erlangten Vorteile aufzugeben. Vornehmlich aber suchten sie Brandenburgs Ziele im Norden und Osten. Dem Kaiser Friedrich Ii. treu, fanden sie ihren Lohn in der kaiserlich-lehnsherrlichen Begabung mit Pommern, und wenigstens für das Land Stargard und die Ukermark wußten sie dies schwache Anrecht in thatsächlichen Besitz zu wandeln. Nach Osten hin kam ihnen der Verfall des polnischen Reiches zu statten, sowie die Zersplitterung der schlesischen Herrschaft in eine Fülle kleinerer, von Polen nur lose abhängiger Gebiete. Geschickt griffen sie in die persönlichen Aspirationen der slawischen Fürsten ein, die sich innerhalb dieser Wirren bewegten; das endliche Ergebnis war der Erwerb des Landes Lebus; nun reichten die Grenzen der Mark auf der ganzen Linie bis zur mittleren Oder. Und schon waren alle Bedingungen zur Übertragung der märkischen Herrschaft auf das rechte Oderufer, das damalige Slawien, die heutige Neumark mit dem Lande Sternberg, gegeben. Hier hatten die Tempelherren und Johanniter, die schon Albrecht der Bär mit kluger Berechnung ins Land gezogen, große Striche Landes deutscher Einwirkung unterworfen; sie erkannten jetzt die Landeshoheit der Markgrafen um so lieber an, je mehr sie von diesen gegen polnische Angriffe geschützt wurden. All diese Erwerbungen waren beigebracht bis zu den Jahren, da im

9. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 586

1894 - Gera : Hofmann
586 Zweites Buch. Iii. Abschnitt: Bilder aus der Kolonisation des deutschen Ostens. Das Territorium der meißnischen Markgrafen konnte als solche nicht gelten; auf dem fruchtbaren Lande der Ebene waren hier die Slawen sitzen geblieben' nur in das Waldgebirg hatte der Deutsche sich eingeredet. In Mecklenburgs Pommern, Schlesien hatten slawische Fürsten unter Schonung ihrer Landsleute das Werk der Germanifierung ergriffen. Nur unter der dünnen Bevölkerung der märkischen Suche und Heiden scheint erbarmungslos aufgeräumt worden zu fein; nur verstohlen fristeten hier die Urbewohner noch da und dort in kleinen Dörfern das flüchtige Leben des Fischers, Waldbauers und Jägers, oder saßen abseits in den engen Fischervierteln der neuen germanischen Städte. Zugleich war Brandenburg das einzige Territorium, wo die alte freie Stellung des markgräflichen Amtes zu einer fast völligen Exemtion der Verwaltung vom Einfluß des Reiches geführt hatte. Der Markgraf befaß die volle administrative Hoheit, er war der oberste Heerführer und vor allem auch der selbständige oberste Richter. Kein Richter im Lande dingte bei des Königs Bann, sie alle, hinab bis zum letzten Dorfschulzen, sprachen Recht unter des Markgrafen Hulden. Auch der Klerus, fast überall in dieser Zeit wie früher ein widerstrebendes Element klaren staatlichen Aufbaus, war, außer den Bischöfen, völlig vom Markgrafen abhängig: der Markgraf befaß grundsätzlich alle Sächsischer Kolonist kirchlichen Vogtein; jeder kirchliche Hintersasse war ihm und gefangener Wende, landwehrpflichtig. Und auch die Bifchöft, obwohl anfänglich meist noch reichsunmittelbar, waren doch immer stark gebunden; der brandenburgifche Bifchof z. B. hatte dem Markgrafen allen Zehnt feiner Diöcese als Sehen überlassen müssen. So konnte sich frei von den Einflüssen des Reiches und der Kirche eine aus dem Vollen aufgebaute Verfassung erheben. Sie gipfelte in der Person des Markgrafen. Die Markgrafen hatten das Sand anfangs wenigstens teilweis in Burgwartbezirke eingeteilt, so lange noch von einer zunächst rein militärischen Besetzung die Rede fein mußte. Später überspannten sie es mit einer Anzahl ländlicher und städtischer Verwaltungsbezirke, den Vogteien, an deren Spitze sie Vögte als ritterliche und militärische Beamte, Kästner als Finanzbeamte beriefen nach ihrem Gefallen: auch hier ward, wie in Preußen, auf kolonialem Boden der Gedanke einer durch reine Beamte zu führenden territorialen Verwaltung sicher erfaßt. Unter den Vögten aber ständen in den Städten die autonom gewählten, aber staatlich zu bestätigenden Obrigkeiten, wo nicht etwa gar bloß eine Verwaltung durch den landesherrlichen Stadtvogt ober einen gesetzten Rat geführt würde; und auf dem platten Sanbe bienten Dorf für Dorf die Erbschulzen, beren Amt als ein markgräfliches Sehen betrachtet warb. Es war eine Organisation, der sich nur wenige alte Geschlechter deutschen und slawischen Abels, namentlich in der Altmark und in der Priegnitz, anfänglich nicht einfügten, währenb späterhin nur noch den tapfern Geschlechtern der stets gefährdeten Neumark eine bevorzugte Stellung in ihren zahlreichen Burgen und dem umgebenden Sande zugestanden ward.

10. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 589

1894 - Gera : Hofmann
3. Brandenburg unter den Askaniern. 589 alterlichen Sinne geworden. Aber mochten sie nun auch in dieser Eigenschaft die Entschließungen der Landesherren mehr oder minder verfassungsgemäß zu beeinflussen suchen, die Verfassung als solche durchbrochen hatten sie noch immer nicht. Hierzu bedurfte es erst der finanziellen Nöte der Markgrafen seit den fortwährenden Landesteilungen und den großen polnischen Kriegszügen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Wie den Landesherren des Mutterlandes, so galt auch den Landesherren der Kolonialgebiete, mit Ausnahme teilweise des deutschen Ordens, die landesherrliche Gewalt nur als ein Komplex von nutzbaren Rechten: die Idee des modernen Staates war auch den askanischen Herrschern fremd. In wirtschaftlicher Verlegenheit begannen sie daher, wie die Fürsten jenseit der Elbe, die Liquidation dieses Komplexes staatlicher Rechte, ohne zu bedenken, daß ein solches Vorgehen in dem straffer organisierten Kolonialstaate von ganz besonders verheerender Wirkung sein mußte. Abnehmer der landesfürstlichen Rechte, die sie veräußerten, fanden sich überall im Lande selbst: vornehmlich waren es die Ritter. Die Ritter kauften die Verwaltung, d. h. die finanzielle Ausbeutung einzelner vogteilicher Bezirke, auf Jahr und Lebenszeit; ward das Verhältnis noch dauernder, so war die Entstehung kleiner Staaten nicht ausgeschlossen. Es sind Entwickelungen, die voll freilich erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eingesetzt haben jenseit der Periode der Assanier; daran recht eigentlich ist die märkische Staatsgewalt in ihrem oberen Gefüge zu Grunde gegangen. Vor allem aber kauften die Ritter ihnen näher liegende Rechte. Sie kauften das Schulzenlehen des Dorfes, dem ihr Rittergut nachbarlich angrenzte; sie kauften die staatlichen Fronden der Bauerschaft, sie kauften den markgräflichen Erbzins der Hufen, sie kauften die Bede. So traten sie in ihrem Dorfe an des Markgrafen Statt; und sofort verwandelten sich die staatlichen Gesichtspunkte, von denen aus die Pflichten der Bauern einst konstruiert waren, in grundherrliche. Der Ritter ward der Grundherr seines Dorfes, die Bauern feine Grundholden. Nur war es nicht die behagliche, korporativ unendlich reich ausgestaltete, von unten her konstruierte in Recht und Pflicht vielfach ins Humoristische gezogene Grundhörigkeit der späteren Zeiten des Mutterlandes. Aus kolonialem Boden pflegen in wirtschaftlichen Dingen die Gegensätze schärfer hervorzutreten; alles wird Recht und alles Bedeutung. Dazu waren die neuen, an die Ritter übertragenen Rechte an sich ungemessen: ursprünglich staatlich gedacht, hatten sie an dem staatlichen Interesse des öffentlichen Wohles ihre virtuell völlig sichere Grenze finden sollen. Diese Grenze bestand jetzt nicht mehr. Welche Rechtsvorstellung sollte jetzt hindern, daß ein Ritter die privat gewordenen Kriegsfronden zu ungemessenen Ackerdiensten umwandelte? Warum sollte das im Erbzinsrecht anerkannte Obereigentum des Markgrafen, nun mit diesem Rechte an den Ritter übergegangen, bei der größeren, durch die Nachbarschaft bedingten Einwirknngssähigkeit des Ritters auf die Bauern nicht ungleich strengere, bisher ungeahnte Formen annehmen? Nur allzuleicht geschah es, daß aus der Übernahme des Erbschulzenamtes sich volle Patrimonialgerichtsbarkeit entwickelte. Das waren die Aussichten, mit denen die Periode der Assanier in Brandenburg abschloß. Keine Frage, daß sie im vollen Gegensatz standen
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