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1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 113

1917 - Hannover : Helwing
— 113 — aus südwestdeutschen und schweizerischen Städten (Vorort Ulm) und verteidigt seine städtischen Rechte mit Glück gegen seinen Hauptgegner, den Grafen Eberhard den Greiner (Zänker), auch Rauschebart genannt, von Württemberg. 1377—1389 Der große Städtekrieg in Südwestdeutschland. Sieg der Städter bei Reutlingen über Ulrich, Eberhards Sohn. 1388 Eberhards Sieg bei Döffingen. Ulrich fällt. Der Rheinische Städtebund wird von Ruprecht von der Pfalz bei Worms niedergeworfen. Wiederherstellung der fürstlichen Macht über die Städte^ y , 4. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Die sogenannten Waldstätte Schwyz, Uri und Unterwalden erkennen von altersher als ihre Herren nur die Kaiser an, welche die in der Schweiz begüterten Grafen von Habsburg als Reichsvögte zur Wahrung der kaiserlichen Rechte ernennen. Seit die Habsburger mit Rudolf I. auf den Kaiferthron gekommen sind, wollen sie die habsburgifche Landeshoheit an Stelle der Reichshoheit sehen, es schließen nun aber die Schweizer im Jahre 1291 einen ewigen Bund oder eine Eidgenossenschaft, um ihre Reichs-Unmittelbarkeit zu sichern. Albrecht I. sucht die Habsburgische Landeshoheit wieder herzustellen (Sage vom Rütlischwur, von Geßler und Tell), sein jäher Tod vereitelt aber weitere Unternehmungen. Deshalb zieht sein Sohn Leopold, der entschlossene Bruder Friedrichs des Schönen, mit einem glänzenden Ritterheere gegen die Schweizer, wird aber besiegt in der 1315 Schlacht bei Morgarten. 1500 Ritter werden erschlagen. Bald treten Luzern, Zürich, Zug, Glarus und Bern den, Bunde bei, und dieser sogenannte Bund der 8 alten Orte siegt abermals über die Österreicher in der 1386 Schlacht bei Sempach. Opfertod Arnolds von Winkelried. Nach einer dritten Niederlage bei Näfels (1388) verzichten die Habsburger auf ihre Besitzungen in der Schweiz außer Aargau und Thurgau. — Unter Maximilian I. trennen sich die Eidgenossenschaften völlig vom Reiche; ihre Unabhängigkeit von diesem wird im Westfälischen Frieden anerkannt. B. Die großen Konzilien. Das Ansehen des Papsttums wird durch den unglücklichen Ausgang des Kampfes zwischen dem Papste Boni-fazius Viii. gegen den König Philipp Iv. von Frankreich {1285—1314) bedeutend erschüttert. Dieser hat nicht nur die von dem Papste beanspruchte Entscheidung in einem Streite zwischen Frankreich und England zurückgewiesen, sondern auch den Papst in seinen aus Frankreich ihm zufließenden Einkünften Heinze, Beschichte. 8

2. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 82

1917 - Hannover : Helwing
eingesetzt, die den Dominikanern zur Ausübung übergeben wurde. Außer der Inquisition standen der Kirche Bann und Interdikt als Strafmittel zur Verfügung. Der Kampf zwischen Reich und Kirche endigt aber zunächst scheinbar siegreich für diese, -erläuft zuletzt mit einer Schwächung und Auflösung betver Gewalten. Bit Neich^verfassnng. a) Lehnswesen. Zur Zeit der sächsischen und fränkischen Herrscher kam das unter den Karolingern angebahnte Lehns- oder Feudal Wesen zur vollen Ausbildung. Die karolingische Gaueinteilung und die altgermanische Gemeinfreiheit (siehe S. 73) verschwand, und an ihre Stelle trat der Lehnsverband. Das Lehnswesen ist aus dem Benefizialwesen (siehe S. 68) hervorgegangen. Beuefizium oder feudum bezeichnet im Gegensatz zu Eigengut (praedium) oder Erbgut (allodium) das übertragene Gut, insofern sich damit die Verpflichtung zum Dienst, besonders Hof- und Kriegsdienst, verband. Gegenstand des Lehens war nicht nur Grundbesitz, sondern alles, was Nutzen und Einkommen gewährte (Brauereien, Mühlen, Weinberge, Fischereien, Burgen und Schlösser, Städte — Kapellen, Klöster, Hospitäler, Altäre, der Zehnte — Zölle, Brückengelder n. s. w.) mit Ausnahme der fahrenden Habe; auch öffentliche und Private Ämter mit ihren Befugnissen wurden zu Lehen gegeben. Auch die Verpflichtungen, die mit dem Lehen übernommen wurden, waren verschiedener Art. Ein bloßer Zins kam nur in bett niederen Kreisen vor. Was für das Lehen charakteristisch war. war vielmehr der Dienst, der mehr und mehr einen kriegerischen Eharaf.er annahm, und auf dem die Bedeutung de? Lehusweseus namentlich berichte. Ein Leben u solcher Vcnifliclitiuig Iiicfi s: r i c g ö l e li ti gegenüber dein Z ins Ich it. Tn Xi winde iiurcri.i iebeii der Heerdiensl für das Reich und die Shiegsljiilfe, die dein x:cl)iu-!j::vii bei anderer Gelegenheit geleistet wurde. Mit oent Empsang des Lehens, wenn dasselbe nicht Verwalter niederer Ämter, Ministerialen und Stiftsgeistliche betraf, war regelmäßig die vafallitische Huldigung verbunden. Der selbständige Freie, der das Gut eines Anderen empfing und damit die Verpflichtung zu kriegerischer Hülfe übernahm, hieß vassus, später vasallus. Der Akt der Verbindung hieß homagium, Hulde. Sie erfolgte durch Handreichung und Eid. Der Lehnsmann faltete feine Hände zusammen und legte sie in die des Lehnsherrn, darauf folgte der Lehnseid, der mit erhobenen Händen auf Reliquien geleistet wurde. Königreiche vergab der Kaiser mit dem Schwert, andere Fürstentümer mit der Fahne, Kirchenfürsten empfingen ihr Lehen durch das Zepter. Die Belehnung oder die Investitur geschah in symbolischer Handlung (bei Geistlichen das Zepter, bei Laienfürsten die Fahne, „Fahnlehen"). Bei dem Wechsel des Herrn und des Mannes war eine Erneuerung sowohl der Huldigung als der Verleihung erforderlich. Der Vasall konnte sein Gut nach Belieben nutzen oder von anderen nutzen lassen, auch es wieder an andere zu Lehen geben, nur nicht veräußern oder vertauschen ohne Genehmigung des Lehnsherrn. Verwirkt wurde das Lehen nur durch Verletzung der Treue (Felonie) oder der übernommenen Pflichten, sonst blieb es feit den fränkischen Kaisern in erblichem Besitz des Geliehenen; Beim Wechsel des Herrn erneuerte sich jedoch die Huldigung. b) Die Fürsten. So wurden durch das Lehnswesen aus den absetzbaren königlichen Beamten, (Herzögen, Grafen, Markgrafen), die in des König? Namen Recht sprachen, Heerbefehl ausübten und Einkünfte erhoben, erbliche Vasallen-, der Beamtenstaat, wie er noch zur Zeit Ottos I. bestanden hatte, verwandelte sich in den Lehns- oder

3. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 96

1917 - Hannover : Helwing
— 96 — 1152-1190 . 1142 Friede mit den Welfen zu Frankfurt: Bayern Verleiht der König nach Leopolds Tode an feinen anderen Halbbruder Heinrich Jasomirgott und vermählt demselben Heinrichs des Stolzen Witwe Gertrud; Heinrich der Löwe wird mit Sachsen belehnt; Albrecht der Bär wird in der Nordmark (bisher sächsisches Lehen) reichsunmittelbar und erweitert sie zur Mark Brandenburg. Nach seiner Rückkehr vom 2. Kreuzzuge (1147—1149) empfiehlt Konrad seinen Neffen Friedrich, den Sohn Judiths, einer Schwester Heinrichs des Stolzen, als Kaiser. Friedrich I. Barbarossa, „die Blume der Ritterschaft", kühn und kraftvoll; er wahrt das kaiserliche Ansehen gegenüber dem Papst und den der kaiserlichen Hoheit widerstrebenden lombardischen Städten. a) Friedrich ordnet die deutschen Verhältnisse. 4 Jj Um den welfisch-staufischen Streit zu schlichten, ti ^ und um Heinrichs Freundschaft zu gewinnen, entzieht Friedrich dem Markgrafen Heinrich Jasomirgott wegen Ungehorsams das Herzogtum Bayern und belehnt damit Heinrich den Löwen. Der Babenberger Heinrich Jasomirgott erhält die Mark Österreich als Herzogtum (1156). Burgunds Verhältnis zum Reich wird durch Friedrichs Heirat mit Beatrix von Burgund befestigt. Böhmen wird ein dem Kaiser lehnspflichtiges Königreich. 1158. b) Friedrichs Kampf mit den Lombarden und dem Papste. Sechs Nömerzüge. 1154—1186. Die durch Gewerbtätigkeit und Haudel reich und mächtig gewordenen Städte Ober- und Mittelitaliens haben seit Heinrich Iv. fast alle den Kaisern zustehenden Rechte sich angeeignet; sie entwickeln sich zu selbständigen Gemeinwesen und wählen sich ihre Konsuln selbst. Mailands Übergewicht. Auf dem ersten Zuge (1154—1155) empfängt Friedrich zu ^avia die lombardische Krone, gibt den Volkstribunen Arnotb'"Don Brescia (S. 81) dem Papste preis und wird nun vom Papste zum Kaiser gekrönt. Auf dem Rückzüge bahnt Otto von Wittelsbach dem Heere den Weg durch ^die von den Feinden besetzte Veroneser Klause. Auf dem zweiten Zuge (1158—1162) zwingt Friedrich Mailand durch Umlagerung zu einer demütigen Unterwerfung und läßt sich daraus auf einem Reichstage auf den rvnkali scheu Gefilden durch Lehrer des römischen Rechts in Bologna die' H"öheitsrechte (Regalien) des Kaisers den Städten gegenüber feststellen.

4. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 109

1917 - Hannover : Helwing
— 109 1308 Albrecht wird von seinem Neffen Johann (Parriclda), dein er sein Erbe Schwaben vorenthält, der Habsburg gegenüber an der Renß ermordet. 1308-1313 Heinrich Vii. von Luxemburg (Lützelburg), hochherzig, ritterlick, wird entgegen den Bemühungen Philipps des Schönen von Frankreich für Karl von Valois durch seinen Bruder Balduin von Trier aus den Thron erhoben. _ Er gewinnt durch Vermählung seines Sohnes Johann mit Wenzels von Böhmen Erbtochter Elisabeth Böhmen für sein Haus. Burgund kommt an Frankreich. Er verfolgt die Politik der Staufen in Italien, wo er umsonst versucht, die kaiserliche Macht wiederherzustellen. Er wird von dem Dichter Dante als Retter Italiens freudig begrüßt. Er liegt begraben zu Pisa. 1314—1347 Ludwig von Bayern (Wittelsbach), von der luxemburgischen Partei gewählt. Auf seiner Seite stehen die Bürger und die Schweizer Eidgenossenschaft (S. 113). 1314—1330 Friedrich der Schöne vou Österreich, von dem Papst und Frankreich unterstützt. 1322 Ludwigs Sieg bei Mühldorf oder Ampfiug (südöstlich von Landshut in Oberbayern) mit Hülfe Friedrichs Iv. von Hohenzollern. (Sage von Seyfried Schweppermann.) Friedrich der Schöne wird gefangengenommen und in Haft auf der Transnitz in der Oberpfalz gehalten. Er wird freigelassen, um Leopold zum Frieden zu bewegen, und stellt sich wieder, als ihm das nicht gelingt. Ludwig schließt nun mit ihm den 1325 Münchener Vertrag, nach welchem Friedrich Mitregent wird. Friedrich stirbt 1330. Ludwig gerät in Streit mit dem Papste, weil cr dessen Gegner (die Ghibellinen) in Italien unterstützt und wird mit Bannfluch und Interdikt belegt. Seine Versuche, sich mit der Kirche auszusöhnen, werden durch Frankreich vereitelt. Darum erklären gegen die Eingriffe Frankreichs und die Übergriffe der Kirche zur Wahrung I der nationalen Selbständigkeit die Kurfürsten im 13381 Kurvereül zu Rensc'): Jeder ist ohne Zustimmung des Papstes rechtmäßiger König der Deutschen, der- von der Mehrzahl der Kurfürsten gewählt worden ist. — Dieser Beschluß wurde noch in demselben Jahre aus dem Reichstage zu Frankfurt dahin erweitert, daß der von den Kurfürsten gewählte deutsche König zugleich auch römischer Kaiser !) Flecken im Regierungsbezirk Koblenz aus dem linken Rheinuser, oberhalb der Lahnmündung. Von hier aus drang der Schall einer Trompete in die vier rheinischen Kurfürstentümer.
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