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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 86

1888 - Leipzig : Teubner
86 - katholischen Glauben? Die Arianer! Chlodwig galt bei der Geistlichkeit als der Vertreter des wahren Glaubens im Abendlande. In seinem Innern blieb der Frankenknig nnbekehrt; auf grausame Weise wute er sich seiner frnkischen Nebenknige zu entledigen. Seine Shne unterwarfen die Thringer und Burgunder. Gieb die Grenzen und die verschiedenartige Bevlkerung des Frankenreiches an! Welche Stmme im eigentlichen Germanien waren noch frei? Die Gegenden stlich vom Bhmerwald, von der Saale und Elbe waren von Germanen leer geworden; hierher waren Slaveu nachgerckt. 93. Die frnkischen Sieger nahmen von den besiegten rmischen Provinzbewohnern vielfach Sitte und Lebeusgewohuheit an; be-sonders stark vollzog sich diese Romanisierung des germanischen Stammes in den westlichen Landesteilen, während sich in den st-liehen das ursprngliche germanische Wesen mehr behauptete. Auch die frnkische Sprache verschwand allmhlich, namentlich im Sden und Westen Galliens; aus der Mischung der lateinischen Volks-sprche mit manchen germanischen Bestandteilen entstand das Romanische oder Franzsische. Ebenso ging das Gotische und Langobardische in Spanien und Italien unter; aus gleiche Weise entstanden hier ebenfalls romanische Sprachen (Spanisch, Italienisch). Im eigentlichen Germanien hielten sich die germanischen Sprachen uuvermischt. . 94. Im Gegensatz zu der altgermanischen Freiheit und Gleichheit hatte Chlodwig das Knigtum fast unumschrnkt gemacht (was heit das?). Damit erhielten die Getreuen des Knigs eine be-vorzngte Stellung; der König schenkte ihnen Land leihweise auf Lebenszeit (von dem eroberten Knigsland"); Lehnsherr und Lehnsmann (Vasall). Die Vasallen verliehen von ihrem Land wiederum an andere; auch gaben viele kleinere Grundbesitzer ihr freies Land einem mchtigen Groen und erhielten es von diesem als Lehen zurck. Dies die Anfnge des Lehnswesens. Grenelthaten dauern im merowingischen Knigshause fort; Teilungen und Bruderkriege schwchen das Reich (Brunhilde und Fredegnnde). Die Rettung geht aus von dem Geschlecht der Pipine (spter Karolinger), die als Hausmeier (ursprnglich Vorsteher der kniglichen Pfalzen) thatfchlich anstatt des Knigs herrschen und die Reichseinheit retten. Ferner retten sie das abendlndische Christentum vor dem Angriff der mnhammedanifchen Araber.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 92

1888 - Leipzig : Teubner
92 andern Herzogtmer meist durch Gte und Nachgiebigkeit zur Anerkennung. Mit den Ungarn schliet er einen neunjhrigen Waffenstillstand gegen Tributzahlung. Kluge Benutzung dieser Zeit; Heinrich legt zur Sicherung der Grenzen Burgen an, aus denen spter Städte erwachsen sind, wie Goslar, Quedlinburg (man hat deshalb Heinrich den Stdtegrnder genannt; doch gab es damals lngst Städte, die auf den Trmmern der alten Rmerstdte gebaut oder aus geistlichen Stiftungen hervorgegangen waren); -ferner bildet er aus seinen Sachsen ein Reiterheer (wozu?). Heinrich sichert und erweitert die Grenzen gegen die Slaven (wessen Nachfolger ist er darin?), erobert Brennabor, legt den Grund zu der Nordmark (Altmark) und der Mark Meien. Gegen die Dnen schiebt er die Grenzen bis zur Schlei hinaus (Schleswig). 933 schlgt er die Ungarn bei Merseburg. So ist Heinrich I. der eigentliche Grnder des deutschen Reiches geworden; deutsch (von diutisc), zuerst als Bezeichnung der Volks-sprche im Gegensatz zum Lateinischen und Romanischen, kommt jetzt allmhlich als Volksname in Gebrauch. 105. Ihm folgt Otto I. der Groe (936 973), ein gewaltiger Herrscher, der das Werk seines Vaters glnzend fortfhrt. Die Emprungen der aufstndischen Herzge, mit denen sich sein eigener Bruder Heinrich verbunden hatte, schlgt er mit Strenge nieder; Vershnung mit Heinrich im Dom zu Frankfurt. Die Herzog-tmer an seine Verwandten. Otto schlgt die Ungarn auf dem Lechfelde bei Augsburg 955. Kmpfe gegen die Slaven, zu deren Bekehrung er das Erz-bistum Magdeburg grndet (Bistmer Brandenburg, Merfe-brg u. a.). Bhmen lehnsabhngig von Deutschland. Otto stellt die seit Arnulfs Tode unterbrochene Verbindung Deutschlands mit Italien wieder her. Er befreit und heiratet die Knigin Adelheid, die Erbin Italiens, die ihn um Hilfe gegen die Gewaltttigkeiten eines italienischen Groen angerufen hatte. 962 erneuert er das rmische Kaisertum. Heiliges rmisches Reich deutscher Nation. Otto fat das Kaisertum im Sinne Karls des Groen auf. Der Kaiser ist Oberlehnsherr des Papstes; hat das Recht, denselben einzusetzen; ebenso hat er das Recht, die Bischfe und bte mit Ring und Stab zu belehnen (was bedeuten diese Sinnbilder?). Dieses Recht hatten die Könige von den Zeiten der Merowinger

3. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

4. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

6. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 103

1888 - Leipzig : Teubner
103 (Dantes Begrung), starb in Italien (sein Grabmal im Campo santo zu Pisa). Die Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs . 125. des Schnen von Ostreich fhrte zum Kampf; Ludwig siegte 1322 bei Mhldorf. Wie verstndigten sich die beiden Gegner, die frher Freunde gewesen waren? Auch der Papst mischte sich in den Thronstreit; derselbe wohnte seit 1309 in Avignon (1309 bis 1376 das babylonische Exil der Kirche); Ludwig wurde ge-bannt. Die Fürsten erklrten jedoch auf dem Kurverein zu Rense 1338, da der von ihnen gewhlte König der Besttigung durch den Papst nicht bedrfe (wie handelten die Fürsten zur Zeit Heinrichs Iv.?). Endgltig wurde die Kaiserwahl geregelt durch das Reichs-gefetz der goldenen Bulle, welches 1356 unter Karl Iv. zustande kam. Die goldene Bulle bestimmt 7 Kurfrsten: Mainz, Trier, Kln Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg; ordnet die Frmlichkeiten bei der Wahl (vergl. die Beschreibung der Kaiserkrnung von 1764 in Goethes Wahrheit und Dichtung); setzt die Unteilbarkeit der Kurlnder fest und macht die Kurfrsten zu fast unabhngigen Gewalten. In den Einzelstaaten vollzieht sich die Bildung der Landstnde (Ritterschaft, Geistlichkeit, Städte), die den Fürsten Abgaben bewilligen gegen Zugestndnisse (welcher Art?). Karllv., Sohn Johanns vonbhmen (aus welchem Geschlechte?),. Bhmens Vater (Universitt Prag 1348), des Reiches Erzstiefvater. Der schwarze Tod fhrt zu den Judenverfolgungen und zur Bildung der Geilergesellschaften. *) 2. Das Mrgertum. Die Hansa. Der deutsche Orden in Preußen. Gegenber der Schwche des Knigtums und der bermacht . 126. der Fürsten steht das aufstrebende Brgertum der Städte, die sich zu Bndnissen zusammenschlieen. Die Luft in den Stdten macht frei. Zugleich werden im Innern der Städte harte Kmpfe zwischen den Geschlechtern (Patriziern) und den Znften ansgefochten; die *) Paul Heyses Novelle Siechentrost".

7. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

8. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 20

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
20 Zweite Periode. 1104 — 500 v. Chr. 1 J. v. Chr. j I [ Politische Geschichte. Kunst und Literatur. 1 826. Teleklos. 824. yeqovala, mit Einschluss der beiden Könige (welche aber auch nur je 1 Stimme hatten, s. Thuc. I, 20, Ygl. Herod. Vi, 57) aus 30 Mitgliedern bestehend, s. Flut. L. 26. Neben diesen Staatsge- walten erhoben sich nach und nach zu immer höherer Macht die fünf Ephoren (nach Herod. I, 65. Xen. de rep. L. Viii, 3 von Lykurg seihst, nach Piat. Legg. Iii. p. 692. Ar ist. Fol. V, 9. Flut. L. 7. 27 erst von Theopomp eingesetzt), welche aus dem Volke (hx zov Srjfiov, Arist. Folyb. Ii, 6, daher ot zvyovzeg genannt, elend.) auf je 1 Jahr gewählt wurden und endlich fast alle Regierungsgewalt an sich rissen. Die Volksversammlung end- lich (axla, Herod. Vii, 134, ctnexxätetv, Flut. I. 6) hatte nur die Anträge des Raths der Alten (später auch der Ephoren) ent- weder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Es bestand aber dieses Volk nur aus den Spartiaten, den Nachkommen der dorischen Eroberer, welche die einzigen Wahlbürger und die Beherrscher des Landes waren. Dieselben waren in die 3 Phylen der Hylleer, Pamphylen und Dymanen (s. 5. 10. Anm. 19), in (wahrscheinlich 30) Oben, s. Flut. Lyc. 6, wahrscheinlich auch in eine bestimmte Anzahl von Geschlechtern getheilt, und ursprünglich unter einander in Rang und Rechten gleich (ojxoloi, Xenoph. de rep. L. X, 70. Isocrat. Areop. §. 61), während in der späteren Zeit die xaxoi xayctd-ol, Arist. Fol. Ii, 6, 15, oder yvtoqifiot, elend. V, 6, 7, als eine höhere Klasse der Spartiaten vor den Uehrigen (inofzeloveg, Xenoph. Hell. Iii, 3,6?) hervorgehoben werden. Ausser den Spartiaten gab es noch die zwei untergeordneten Klassen der Bevölkerung: Heploixoi, auch Aaxes aifiovcoi genannt, und Eixcozeg (entweder von der Stadt Helos, Flut. I. 2. Ephoros lei Strab. p. 365, oder vom Verbalstamme "Eall so genannt), erstere persönlich frei, aber ohne allen Antheil am Stimmrecht in der Volksversammlung und an den Ehrenrechten, letztere Leibeigene, aber nicht der einzelnen Spartiaten, denen sie immer nur vom Staate zum Dienst zugewie- sen wurden, sondern des Staates, s. besonders Ephoros a. a. 0., und hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der Spartiaten zu behauen und die Spartiaten als Leichtbewaffnete im Kriege zu begleiten, s. Herod. Ix, 28, wo erwähnt wird, dass bei Platää die 5000 Spartiaten 35000 Heloten als Leichtbewaffnete bei sich haben. (Neosa/zobseig, Freigelassene, s. z. B. Thuc. V, 34. Vii, 19. 48. 58. Xenoph. Hell. Iii, 1, «4. 4, 2, fibd-axeg, Heloten- kinder, welche mit Kindern der Spartiaten erzogen und nachher in der Regel freigelassen werden, s. Fhylarch. bei Athen. Vi, 271, die xqvnzela, Flut. Lyc. 28, ein Beispiel von Grausamkeit gegen Neodamoden, Thuc. Iv, 80. Ungefähres Verhältniss der Seelen- zahl der 3 Stände zur Zeit der Blüthe Spartas: 40000 Spartiaten, 120000 Periöken, 200000 Heloten.) Ueber den Charakter der Lykurgischen Verfassung überhaupt s. Aristot. Pol. Ii, 3: “Evioc und Pherekydes, Frocl. vit. Horn., so wie das Epigramm eines Dreifusses auf dem Helikon, Bio Chrysost. t. I. p. 76. ed. Reiske: 'Halosog Movouig ‘Exixwviac zovs' avh&rjxev | v/uvqj vixrjaag ¿v Xaxxlsi d-elov "Ofxrjqov, für später Philochoros und Xenophanes, Gell. Iii, 11, 2, Eratostbenes, Strab. p. 23, und Apollodor, Strab. p. 298. 299. Für die letztere Annahme spricht der Charakter der dem Dichter zugeschriebenen Gedichte. Die Angaben über Hesiods Leben sind sagenhaft und schwankend, Paus. Ix, 31, 5; sein Grabmal mit der Grabschrift wurde zu Orchomenos gezeigt, Paus. fihv ovv Xiyovatv, (og Sei ztjv aqlazrjv noxizetuv dnaadiv eivai zwv noxizeiwv /ue^iiy/Lihvr]V' Sio xai zrjv zwv Aaxesai- fxovlwv hncuvovaiv eivai ydq avzrjv ol ¡uhv ¿g ¿Xiyaqylag xai fiovaq/lag xai Srj/uoxqazlag cpaol, Xhyovzeg zr\v /uhv ßaoixelav fiovaqylav, rrjv Sh zwv yeqovzwv uqyrjv oxiyaq/lav, Sr]/uoxqct- zszo&ai Sh xaza zr\v iwv ecpoqwv dqyi]V Sia ro hx tov Srj/J.ov eivai Toiig hqoqovg, und ausführlicher Folyb. Vi, 10. — Ein besonderes Augenmerk richtete aber Lykurg darauf, dass Sinn und Sitte der Spartiaten durch geeignete Institutionen der Gesetz- gebung gemäss gebildet und namentlich das nei&aq/szv und das xaqzeqezv hei ihnen möglichst stark entwickelt wurde. Daher die Ackervertheilung, durch welche jedem Familienhaupte unter den Spartiaten ein bestimmter Grundbesitz zugewiesen wurde, über den er weder durch Kauf oder Verkauf noch durch Schenkung oder Testament (letzteres bis auf das Gesetz des Ephoren Epitadeus nach dem peloponnesischen Kriege, s. Flut. Ag. 5) frei verfügen durfte: zu welchem Behuf die Ländereien der Spartiaten in 9000 Loose (xxdqoi, anfänglich jedoch vielleicht nur 4500 oder 6000, die volle Zahl erst nach der Eroberung Messeniens) eingetheilt wurden, Flut. lyc. 8. vgl. Heraclid. Pont. c. 2. Daher die öffent- liche Erziehung, aywyri, die sich auch auf die Mädchen erstreckte, Xen. de rep. L. I, 4, an der sich aber namentlich die Knaben und Jünglinge vom 7ten bis zum 303ten Jahre betheiligen mussten, wenn sie nicht das volle Bürgerrecht verlieren wollten, Arist. Pol. Ii, 6, und wobei die Knaben in Ixai und dyixai (dor. ßovai) getheilt, unter besonderen Aufsehern (naisovofzoi, ßovayol) haupt- sächlich in der Gymnastik geübt, übrigens auch durch besondere Veranstaltungen (die Sictfiaaxlywaig am Altar der Artemis Orthia, das Stehlen, Flut. L. 18. Xen. de rep. L. Ii, 6) abgehärtet und durch die Unterordnung der jüngem unter die ältern nach mehr- fachen Abstufungen (aisevvai, /uexxelqeveg, nqwzezqai, acpaiqezg, eiqeveg) an Gehorsam gewöhnt wurden. Das Princip der Erziehung Thuc. I, 84: xquzioxov eivai oozig hv zolg uvayxaiozaxoig nai- Sevezai, ihre Wirkung Xen. de rep. I. Iii, 4. Daher endlich auch die avaalzia (cpislzia, avsqeta) der Männer mit dem stehen- den Gericht der schwarzen Suppe (atfiaxla oder ßacpa genannt), die ivcouozlai im Kriege, Herod. I, 65. Thuc. V, 68, die Besei- tigung der edlen Metalle, Flut. Lyc. 9. 19. Lys. 17. Pol. Vi, 49, die Beschränkungen des Verkehrs mit dem Auslande (£evrjxaala), Thuc. I, 144. Ii, 39, und Anderes mehr. — Um die Spartiaten zur Aufrechthaltung der Gesetze zu zwingen, nahm ihnen Lykurg einen Eid ab, dass sie bis zu seiner Rückkehr nichts ändern wollten, und reiste nach Delphi, kehrte aber nicht wieder zurück, Flut. Lyc. 29. 31, und so sind dieselben in der That bis zur Zeit des peloponnesischen Kriegs im Wesentlichen unverändert beibehal- ten worden. Ix, 38, 3. Welche Gedichte nun vom Hesiod herrührten, darüber herrschte hei den Griechen grosse Meinungsverschiedenheit. Nur die ”Eqyu xai rj/uhqai, ein Gedicht über das Tagewerk der Land - und Hauswirthschaft, ward einstimmig von allen dem Hesiod zuge- schrieben, bis auf die zehn ersten Verse, Faus. Ix, 31, 4. Doch ist dieses Gedicht schon frühzeitig durch Einschiebsel und Zusätze mannigfach erweitert und entstellt. Die Geoyovlcc, eine epische Zusammenstellung der Sagen von den Zeugungen und Kämpfen der Götter, Riesen und Helden, ist zwar angezweifelt, Paus. Viii,

9. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

10. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.
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