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§. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall
der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man
doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen.
Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht
in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die
Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich
nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen,
und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen.
Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand
der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die
Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302
den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/
somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher
sich fortan Roms Größe entwickeln sollte.
3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen.
§. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters
waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit,
männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den
Schirmgottheiten des Staates stoßen.
Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen
noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö-
mers dem Luxus entgegentraten.
Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück.
Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen-
schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen.
Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem
Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor-
bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit
kannten.
Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs
aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion
wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt.
Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs
Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten
Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32—
40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab
es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
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Extrahierte Personennamen: Altrömisches Ernst Ernst
60 Kap. 63. Altrmisches Wesen. Ka^^4. Die Samniterkriege.
eine mige Lebensweise, durch welche der Luxus noch abgehalten wurde. Nur m Werken des ffentlichen Nutzens zeigten sich neben der Gre und Dauerhaftigkeit auch Glanz und Schmuck, wie z. B. bei der appischen Heerstrae, den Wasser-leitungen k.
Frhe schon entwickelte sich der rmische Geist hauptschlich in Ausbildung des ilcdjts und in der Kriegskunst in eigentmlicher und groartiger Weise.
Das rmische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion war eine geordnete, mit allen Waffengattungen versehene Kriegsschaar von anfangs 4200, spter bis 6000 M. Fuvolks und 3400 Reitern. Jede Legion war spter in zehn Cohorten, jede Cohorte in drei Manipeln, jede Manipel in zwei Centurien eingetheilt. Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn und jeder Legion sechs Kriegs-tribunen zugetheilt. Die Schlachtordnung bestand aus drei Linien: in der ersten standen die Hastati (vom 25. bis 32. Lebensjahre), in der zweiten die Principes (vom 32. bis 40. Jahre), in der dritten die Triarii (vom 40. bis 45. Jahre). Auerdem gab es noch_ Velites (Plnkler) und Aecensi (eilte Art Reserve). Groe Sorg-falt wurde auf die Lagerbefestigung und Lagerordnung verwendet.
2. Roms mittlere Zeit.
1. Roms Ausbreitung der Italien.
(Histor. Atlas, Taf. Vi. Umri I. 65.)
Kap. 64. Die Samniterkriege und der tarentinische Krieg.
(1.) Erstarkt durch die errungene Einigkeit im Innern, konnte Rom nun an die weitere Ausbreitung seiner Herrschaft in Italien denken. Den 343 Weg dazu bahnten ihm die Samniterkriege, in welchen die Rmer ihren bis strengen Mannessinn und ihr angeborenes Kriegstalent bewhrten. 290 Die Sammler, ein den Rmern an Tapferkeit gleiches, an Zahl berlegenes Berg-Volk des sdlichen Mittelitliens, hatten die Sidiciner urtd Campaner angegriffen und so ins Gedrnge gebracht, da diese die Rmer um Hlfe baten. Die Rmer, bisher mit den Samnitern in Bundesgenossenschaft, verstanden sich nur zu einer Ver-mittlung, wurden aber von den Samnitern so schnde abgewiesen, da Rom ihnen dm Krieg erklrte.
Im ersten samnitischen Kriege (343 341) erfochten die Rmer unter Valerius Corvus einen entscheidenden Sieg am Berge Ganrus der die Samniter, mit denen sie sodann ein Schutzbndni schlssen. Wegen dieses Bndnisses geriethen aber die Rmer mit den Latinern in Krieg, denen nun die Campan er beistanden. Der durch den Opfertod des P. Deeius Mus herbeigefhrte Sieg'der Rmer am Vesuv (340) und der Sieg des Titus Manlius Torquatus bei Trifnum hatte die Unterwerfung der Campaner, bald darnach auch die Unterjochung der Latin er zur Folge (338).
Im zweiten samnitischen Kriege (326304) erfochten der Reiteroberst (niagister equitum) O. Fabtus Maximus Rullianus und der Dictator L. Papirius Cursor glnzende Siege; dagegen "wurde ein rmisches Heer von dem samnitischen Fewherrn Pontius in den caudiuischen Pssen (322) eingeschlossen und mute schimpflich durch's Joch gehen. Den von den Besiegten eingegangenen Friedensvertrag genehmigte der Senat nicht, sondern gewhrte erst nach Vernichtung zweier samnitischer Heere einen Frieden.
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schule, Q Schullehrer-Sem,'narien, eine militärische Er-
ziehungs- und Unterrichtsanstalt, Veterinarschulcn u. s. w.
Staatsv erfassung.
Die Regierungsform ist monarchisch und durch die
Reichsstande eingeschränkt, welche zwei Kammern bilden,
die Kammer der Reichsrathe und die der Abgeordneten.
An der Spitze der Regierung steht ein König, jetzt
Ludwig (Karl August). Die Krone ist erblich in
dem Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt.
Als Mitglied des deutschen Bundes hat Bayern in der
engern Bundesversammlung eine Stimme und in der
weitern 4 Stimmen. Zur Bundesarmee stellt es 35,000
M., welche das siebente Corps derselben bilden. Die
Kriegsmacht besteht in Friedenszeiten aus 53,594 M.,
auf dem Kriegsfuße aus 55,224 M.; aber hievon ist
im Frieden ein großer Theil in beständigem Urlaube.
Eintheilung.
Bayern zerfällt in 8 Kreise:
I. Der Isarkreis.
Dieser Kreis hat seinen Namen von seinem vor-
nehmsten Flusse, der Isar, hat einen Flächeninhalt von
283 Q. M. und 590,000 E., die in 15 Städten,
41 Mfl., 6550 Dörfern und Weilern leben.
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TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung]]
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_(Karl_August Ludwig Karl August