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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die Weltgeschichte - S. 43

1835 - Mainz : Kupferberg
©parta. 45 In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g. Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie in Kunst und Wissenschaft empor. Spart a. * Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern) erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter- geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird. Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n, nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie wenigstens im Peloponnes an sich. Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104. gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar- taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, — Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe- wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige, mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885. Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende: 1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern, wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige, durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu- bereiten K.

3. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

4. Alte Geschichte - S. 35

1869 - Mainz : Kunze
35 Lykurgos der politische Reformator und eigentliche Gründer des spartanischen Staates, der durch ihn ein Kriegerstaat und Einheitsstaat wird; — Sohn des fünften Königs aus dem Hause des Prokles, Eunomos. Nach feines älteren Bruders Polydektes Tod als Vormund feines Neffen, des minderjührigen Thronerben Charilaos Verwalter der Königswürde. Seine Reisen; Kreta und sein religiös-politischer Einfluß auf Sparta. Unter der Sanction des delphischen Orakels trat die Lykurgifche Verfassung ins Leben, theils eine Wiederherstellung, theils eine Weiterentwicklung altdorischer Einrichtungen; q^tqui. I. Die Bewohner Lakoniens: 1) Spar traten (2nag- xiu.tui), 2)Periöken (ntqioty.oi), 3)Heloten (//Awrfsobertlldorui). Die Spartiaten find die dorischen Eroberer und Voll- bürger, der Zahl nach der schwächste Theil der Bevölkerung, im Besch der Stadt Sparta und des Kerns der Landschaft (s. oben S. 34), sie zerfallen in drei Stämme (cpvlai) Hylleer, Dymanen, Pamphylen, und 30 Oben (wßai). Seit Lykurg alle gleich- berechtigt (ofzoioi), von aller bürgerlichen Arbeit frei, nur für den Staatsdienst in Krieg und Frieden lebend. Später eine Sonderung der y.uxoi adyao'o-i oder yvcdgi/uoi von den vno/utioveg. Die Periöken (auch yluy.tduii.iovuh im engeren Sinn), Achäer, in den gebirgigen Theilen des Landes rings um Sparta herum wohnend; die ackerbau- und gewerbetreibende Bevölkerung des Landes, im Besitz des Handels und der Bergwerke; persön- lich frei, steuer- und kriegsdienstpflichtig, wahrscheinlich ohne actives Bürgerrecht. Zweifelhaft, ob sie der Volksversammlung beiwohnten. Die Heloten (von der Stadt Helos an der Eurotas- mündung oder 'Eylq ?), wohl die mit den Waffen in der Hand unterworfenen Landeseinwohner, ein dem Staate, als Gesammt- befitz der Gemeinde, leibeigner Bauernstand, der gegen bestimmte Abgaben vom Ertrage die Güter der Spartiaten bebaute; im Kriege Schildknappen der Spartiaten oder Leichtbewaffnete, auch Ruderknechte, später auch zu Hopliteu verwandt. — Das Ver- hältniß der herrschenden Klaffe zu dieser zahlreichsten Volksklaffe ein fortdauernder Kriegszustand; die xqvmtlu und ihre Entartung. — Später kommen indeß auch Erhebungen einzelner Heloten zum theilweifen Bürgerrechte vor (Mothaken, Neodamoden), aus ihnen zum Theil Spartas größte Feldherrn und Slaatsmänuer. Ii. Agrargesetzgebung: Neue Vertheilung des Landes in 9000 gleiche, unveräußerliche y.xuqoi (Majorate) für die

5. Alte Geschichte - S. 37

1869 - Mainz : Kunze
37 Mannesalter: Strenge Ueberwachung des Privatlebens. In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und Sitte. Die cpiöina oder avaoina aus gemeinsamen Beiträgen für alle über 20 Jahre alten Spartiatcn, die sich in geschlossenen Tischgesellschaften (ovoxijvtou) einigten; die schwarze Suppe (al/xaria oder ßucpd). Diese gesellige Gemeinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung (fw^orwi), — Verbot des Gebrauchs edler Metalle; eisernes Stabgeld; Verbot ddr Auswandrung, die als Desertion galt; strenge Fremdenpolizei (^tvt]Xaaiu) und Verbot der Niederlassung von Ausländern. Jeder Bürger war vom 20—60. Jahre kriegspflichtig. Die militärische Kraft des Staates ruhte auf dem Fußvolke, dessen Kern das Hoplitenheer, mit ehernem Panzer und Helm, großem Schild, langem Speer,.kurzem Schwert bewaffnet. Früher die größte taktische Heeresabtheilung der Xöyoc,, später die ¡xoqu. Sparta ein Kriegslager, ein Volk in Waffen, ebenso gegen die widerstrebenden Elemente im Inland (Heloten) wie gegen außen gerüstet. Vii. Das Ephorenamt wohl eine vorlykurgischebehörde (Gemeindevorsteher), aber erst nach Lykurg (zu König Theo- pompos Zeit?) im Interesse des dorischen Demos gegen Könige und Geronten weiter ausgebildet bis zu einer Art Gegen- regierung gegen die Könige und ihre Uebergriffe. Aufsichts- und Rügerecht der 5 jährlich wechselnden Ephoren gegen alle Ma- gistrate und Bürger. Die Könige konnten durch sie alle 9 Jahre unter Umständen suspendiert und vor der Gerusia in Anklage- stand versetzt werden. B. Die Mejsenischen Kriege. Die lykurgischen Institutionen geben dem Staate neue Lebens- kraft und die Fähigkeit, bald seine Macht auch zu erweitern. So folgte der erst nach Lykurg eingetretenen völligen Unterwerfung der lakonischen Landschaft die Eroberung Messeniens. Messenien {ßltooßvrj — Mittel- oder Binnenland) das fruchtbarste, von dem Pamisos, dem wasserreichsten Flusse des Peloponnes, durchströmte und gebildete Land. In demselben zwei Ebenen, durch das nahe Zusammentreten der Gebirgslinien getrennt. In der Nahe der trennenden Engschlucht liegt die

6. Alte Geschichte - S. 41

1869 - Mainz : Kunze
41 Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk- . boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm. Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres- nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be- wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes und die Wiege von Athens Größe. A. Bis Zolon. 1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas- gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes- heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker. Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia). Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen (Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30 ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das Bürgerrecht abhängig. Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern- stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende). Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver- schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt, auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel- spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss von Attika losgerisfeu. 2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver- antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein- asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont. Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-

7. Alte Geschichte - S. 42

1869 - Mainz : Kunze
42 wörtlich. Seit 752 zehnjährig, 713 das Vorrecht der Neliden aufgehoben, 683 jährlich 9 Archonten ans den Eupatriden als oberste Regierungsbehörde gewählt: do/wv inojw/aog (Vorsitzender im Rathe und bei den öffentlichen Versammlungen; Jurisdiction über Familien- und Erbrecht), do/. ßuoixevg (religiöse und priester- liche Geschäfte, Leitung der einschlägigen Prozesse und bei Blut- klagen), uq/. ncxs/uaq/og (Anführung im Kriege, Verwaltung des Kriegswesens, Rechtsprechung in Prozessen der Metöken und Fremden), die 6 Thesmotheten (Richter mit Ausnahme der eben genannten Rechtssälle). Vollendung der Aristokratie. Das Verlangen nach geschriebenen Gesetzen führte zu einer Aufzeichnung der Rechtsgewohnheiten, zunächst des Blutrechtes in den überstrengen und politisch unbefriedigenden Satzungen 620des Archonten Drakon um 620. Der Eupatride Kylon benutzt die innere Verstimmung und Gährung, um mit Hülfe seines Schwiegervaters, des Tyrannen ^2 Theagenes vonmegara sich der Tyrannis zu bemächtigen, und besetzt die Akropolis 612. Vom Volk und Adel belagert, rettet sich Kylon; seine Anhänger an den Gptteraltären, besonders auf Betrieb des Alkmäoniden Mega kl es getödtet. Verbannung der Alkmäoniden wegen dieser Blutschuld (svayttg x. cdinjoioi), Ent- bossühnung der Stadt durch Epimenides aus Kreta. Der.druck der Adelsherrschaft, die Verarmung und Ver- schuldung des Volks, das harte, vielleicht seit Drakon verschärfte Schuldrecht, dieser ganze sociale und politische Nothstand ließ ohne gesetzliche Abhülfe eine Revolution befürchten. Der Retter wird Solou. 594 Z. Die Solonische Verfassung. Der Kodride So lon, geboren 639, schon früher durch seinen Aufruf zum Krieg gegen Megara mtb zur Wiedereroberung von Salamis (598) wie durch 'seinen Antheil am s. g. heiligen Krieg der Amphiktyonen gegen Kirrha (wegen widerrechtlicher Aneignung heiligen Landes von Delphi und wegen Bedrückung der Wallfahrer) ein beliebter Volksmann, bei der Verbannung der Alkmäoniden betheiligt, durch Reiseerfahrungen gebildet, wird als erster Archont 594 mit der politischen Reform betraut. Nach- dem er durch die oeioaxd-eiu (blvs Herabsetzung des Münz- fußes um27 xr. o. oder theilweise Schuldentilgung?*), Milderung *) D. h. Kassierung der Schulden derer, die nur aus das Unterpfand ihrer Person geliehen hatten. Sämmtliche Schuldsclaven wurden in Freiheit gesetzt. Uebrigens differieren die Ansichten der Forscher Dvnürr, Curtius, Schümann, Hermann, Grote, Wachsmuth/ Kortüm gerade über diesen Punkt wesentlich.

8. Alte Geschichte - S. 46

1869 - Mainz : Kunze
46 nischen Verfassung in demokratischem Sinn. Seine Reformen: 1) An die Stelle der vier ionischen Phylen, die aus ihren reli- giösen Zweck beschränkt werden, treten als politische Einteilung 10 geographische Phylen, nach Heroen benannt, jede wieder in 5 Naukrarien, jede von diesen wieder in 2 Demen ge- theilt. Also zuerst 100, später 174 Demen. Er bricht mit dieser Aenderung die Macht der Geschlechter, welche dieselben vermöge der alten ^Eintheilung ausübten. Auch nimmt er in die neuen Phylen Fremde und Metöken auf. 2) In Folge hiervon besteht nun die ßovh-] aus 500 Mitgliedern (je 50 aus jeder Phyle), durch das Loos gewählt und einer Prüfung (¿oy.i/zwoia) wie Rechenschaftsablage -(tvd-vvr)) unterworfen. Jede Phyle führte jetzt nur während eines Zehntheils des Jahres die Prytanie unter einem smaxüxrjg. Unter jeder Prytanie, also lomal im Jahre, regelmäßige Volksversammlungen. 3) Auch die, Volks- gerichte (^Xiaia) wohl von Kleisthenes eingeführt, doch erst unter Perikles völlig ausgebildet. 4) Das Scherbengericht (ootoayuo/Lioq) zur Verhütung persönlicher Uebergriffe einzelner Bürger gegen die Wiederkehr der Tyrannis und zum Schutz gegen die Gefahren, die von dem Kampfe zweier Parteihäupter drohten. Zur Verbaunung (gewöhnlich auf 10 Jahre) ohne Verlust an bürgerlicher Ehre oder Vermögen waren 6000 Stimmen erforderlich. Ü08 Jsagoras, der Führer der Eupatriden, 508 erster Archont, ries die Sparianer zur Vernichtung der Demokratie nach Attika. König Kleomenes fordert und erlangj die Entfernung des Kleisthenes. Aber seine Gewaltmaßregeln rufen einen Aufstand in Athen her- vor. Kleomenes übergibt die Burg. Rückkehr des Kleisthenes und seines Anhangs. Die weiteren Versuche der Spartaner, Böoter und Chalkidier gegen Athen scheitern an dem Widerspruch der Korinthier und dem Zwiespalt der beiden Könige (Kleomenes und Demaratos). Einnahme von Chalkis auf Euböa durch die Athener,, Vertheilung der Grundstücke des dortigen Adels an 4000 attische Bürger (y.fojqov/oi). Ein langjähriger Seekrieg gegen Aegina, die Bundesgenossin der Böoter, diente zur Ent- wicklung der attischen Seemacht und wurde s o eine Vorschule für die nahenden Perser kriege. So war der Athenische Staat gerüstet, in den drohenden Stürmen Vorkämpfer von Hellas, von Europa gegen die asiatischen Barbaren zu werden.

9. Erdkunde - S. 162

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 162 — oft an 500 000 Menschen selbst aus den fernsten Gegenden Asiens zusammenströmen. — Tula mit 111 000 E. hat die größten Waffen- und Metallwarenfabriken, das „russische Birmingham". — Woronesch am Don (84000 E.) betreibt lebhasten Handel. — Archangelsk mit 21 000 E., unfern der Dwinamündung ge- legen, ist für Ausfuhr von Schiffsbauholz wichtig. 2. Kleinrußland (die Ukraine). K i j e w am Dnjepr (247 000 E.) ist Mittelpunkt der Rübenznckerindustrie. Uuiversität. — Charkow (175 000 E.) hat blühenden Handel, besonders mit Getreide und Wolle. Universität. 3. Südrußland, das ehemals türkische Gebiet am Schwarzen Meere. Kischinew (109 000 E.) im Bezirk des Wein- und Tabak- baues. — Odessa, unweit der Mündung des Dnjeftr (405 000 E.), ist die bedeutendste russische Handelsstadt am Schwarzen Meere, Stapel- Platz und Hanptaussuhrort für Getreide. Universität. — Nikolajew (92 000 E.) ist die Hauptstation für die russische Kriegsflotte im Schwarzen Meere. In der Nähe viele deutsche Kolonien. 4. Westrußland. Wilna (160000 E.) ist die bedeutendste Stadt Litauens. 5. Das Königreich Polen. Die Hauptstadt Warschau an der Weichsel (638 000 E.) ist Mittelpunkt der Gewerbethätigkeit und des Handels Polens. Festung. Russische Universität. — Lodz (mit Vor- orten 315 000 E.) hat sehr bedeutende Leinen- und Baumwollindustrie. 6. Die Ostseeprovinzen. St. Petersburg an der Newa- Mündung (mit Vororten 1 267 000 E.), die von Peter dem Großen gegründete, großartig angelegte neue Hauptstadt, ist der erste Handels- platz Rußlands. Universität. — Der Kriegshafen Kronstadt (60 000 E.) ist die Schutzfestung für Petersburg. — Dorpat, rusf. Jurjew (42 000 E.) mit (ehemals deutscher) Universität. — Reval (65000 E.) ist ein lebhafter Handelsplatz am Finnischen Meerbusen. — Riga an der Dünamündung (mit Vororten 283 000 E.) ist die zweite russische Handelsstadt an der Ostsee, wichtig als Stapelplatz und Ausfuhrort für Holz, Getreide, Hanf und Flachs. — Libau (65 000 E.), aufblühende Hafenstadt.

10. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.
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