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1. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 44

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
44 Die Langobarden bis zum Verlust ihrer Selbständigkeit. Weiler aber darf man nicht gehen; von einer wirklichen Verknechtung aller Römer im Reich ist nie, auch in den Stürmen der ersten Jahre nicht, die Rede gewesen. Auch geschahen die späteren Ausbreitungen nicht mehr gewaltsam. Es kam vielmehr jetzt zu einer geordneten Landteilung, wie sie auch bei Ost- und Westgoten und andern germanischen Völkern vorgenommen worden war, nach den Grundsätzen der sogenannten „Gastfreundschaft" (hospitalitas); d. H. jeder römische Grundbesitzer war als Wirt gezwungen, einem langobardischen selbständigen Freien als seinem Gast ein Dritt-teil seines Landbesitzes abzutreten. Doch auch diese Abtretung fand oft nicht wirklich statt; vielmehr begnügten sich die Langobarden, abgesehen von den ersten Eroberungen, bei ihrer späteren Ausbreitung damit, statt des Eigentums an Grund und Boden nur ein Drittel des Ertrags, der Früchte, zu erlangen; und da thatsächlich die römischen Großgrundbesitzer schon seit Jahrhunderten ihre Landgüter nicht selbst bewirtschafteten, sondern sie an Kolonen (persönlich freie, aber an die Scholle gebundene Zinspflichtige, die nur einen Teil des Ertrags für sich behielten, das Meiste dem Herrn ablieferten) zur Bewirtschaftung verliehen, so gestaltete sich das Verhältnis zwischen Wirt und Gast, Römer und Langobarde, meist so, daß der Römer dem Langobarden den dritten Teil seiner Kolonen, also auch den dritten Teil seiner Ansprüche gegen die Kolonen abtrat. Daher erklärt es sich auch, daß wir häufig Langobarden in den Städten lebend finden. Es war nicht notwendig für sie, auf dem Lande zu wohnen und selbst den Acker 31t bestellen; ihre Kolonen hatten ihnen den vertragsmäßigen Teil des Ertrags, in Früchten oder in Geld, abzuliefern. Freilich eignete sich der Langobarde solche Anteile an Früchten oder Kolonatsrechten oft noch außer dem Grundbesitz an, den er bei der ersten Ansiedelung als seinen ursprünglichen Anteil vom eroberten Lande erhalten hatte. Ging es auch sicher nicht ohne vielfache Bedrückung und Vergewaltigung der römischen Bevölkerung ab, so wurden doch nur die im Kriege gefangenen und nicht ausgelösten Römer verknechtet, alle übrigen blieben frei und lebten unter sich nach römischen und zwar justinianischen Gesetzen, während bei den Langobarden natürlich langobardisches Recht galt. In gemischten Fällen, d. h. überall, wo Verhältnisse zwischen Römern und Langobarden obwalteten, wurde, mit einigen notwendigen Änderungen und Zusätzen (die aber erst feit 584 festgestellt wurden), auch nach langobardischem Rechte verfahren. Daß inan den Römern ein Wergelt) zubilligte, das Recht der Fehde aber untersagte, ist selbstverständlich. Von einer Verschmelzung von Römern und Langobarden zu dem Mischvolke der Lombarden konnte natürlich erst die Rede fein, als die Einwanderer allmählich das katholische Bekenntnis annahmen, was erst im zweiten Viertel des siebenten Jahrhunderts geschah. Von den Schichten 6er langobardischen Bevölkerung stand der alte Volksadel oben an; ihm

2. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 45

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Kleffo, etwas über langobardische Verfassung, Abzug der Sachsen rc. 45 zunächst standen die Gemeinfreien oder Heermänner (Harimanni), unter diesen die Freigelassenen oder Halbfreien, zu denen auch die Aldionen — ungefähr den Liten oder Leten andrer Völkerschaften*) entsprechend — gehörten; die Unfreien — Knechte und Mägde — zählen im Staate nicht mit. Eine hohe Bedeutung gewinnen, zum Nachteil der Reichseinheit und -Stärke, die Herzöge, die erblich zu werden trachten. Indem nämlich der alte Volksadel allmählich in einem neuen vom König eingesetzten Dienstadel aufging, erhielten sich doch einige edle Geschlechter, die bald zu starken Fürstengeschlechtern wurden, selbständig oder es machten sich einzelne dienst- adlige Sippen von der Krone unabhängig, durch Grundbesitz und zahlreiche Abhängige und auch durch Reichtum mächtig genug, dem Könige zu trotzen, so daß die Bändigung der herzoglichen Gewalten geradezu eine Hauptaufgabe des langobardischen Königtums wurde.**) Die Verfassung atmete den Geist eines urkrästigen, frischen und kriegerischen Volkes, das doch auch an eine gewisse Ordnung gewöhnt war. Der König ward auf Lebenszeit aus einem der edlen Geschlechter gewählt; er war der Herr des Heeres, Wahrer des Friedens, oberster Richter und Beschützer aller Hilfsbedürftigen, der Witwen und Waisen, der Fremden, der Kirchen und Klöster. Er vertrat den Staat nach außen und entschied auch wohl über Krieg und Frieden, allerdings nicht ohne Beistimmung des Thinges. Leib und Gut des Königs war durch doppeltes Wergeld geschützt. Von schweren Landfriedensbrüchen, die mit der hohen Buße von 900 Solidi (Schillingen)***) bedroht waren, bezog er die halbe oder auch oft die ganze Straffumme. Wie für das Thing, so gab es jetzt einen erhöhten Friedensschutz für den Palast des Königs und den Hin- und Herweg zum König, aber auch für die Städte und Kirchen. Der Wohnsitz des Königs war Pavia, wo auch der Kronschatz lag. Weit ausgedehnte Krongüter sorgten für den Unterhalt des Königs und waren wichtige Stützen seiner Macht; denn von ihnen beschenkte und verpflichtete er seine „Getreuen" (fideles) und „Gefolgen" (gasindi), die durch Ehre und Vorteil an ihn gefesselt und auch durch höheres Wergeld geschützt waren. Die wichtigsten Königsbeamten waren der Reichskanzler oder Protonotarius, der Marpais oder Marschall, der Vestiarius oder Kämmerer, der Schenk, der Schatzmeister u. a. Neue Gesetze wurden mit diesen Großen, den Herzögen und Richtern beraten und dem Volksheer im Thing vorgelegt. Alles Gesetz war Gewohnheitsrecht, d. H. es wurde nur mündlich aufbewahrt; erst König Rothart ließ 643 die langobardischen Gesetze aufschreiben. *) Vgl. 1. Bd., S. 66. **) Vorstehendes zum größten Teil nach Dahn, Urgeschichte 4, S. 291 ff. ***) Der Solidus, eine allgemein verbreitete Goldmünze, von der damals (seit ca. 570) 84 aus ein Pfund gingen; also etwas mehr als Iov2 Mark.

3. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 51

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Authari. 51 römischen, beigelegt hatten, sollte den Römern zeigen, daß sie den Langobardenkönig als rechtmäßigen Nachfolger der weströmischen Kaiser und als ihren Schirmherrn anzusehen hätten. Mit sagenhafter Übertreibung meldet Paulus Diakonus von Autharis Herrscherzeit: „Das war in der That wunderbar im Reiche der Langobarden: keine Gewaltthätigkeit wurde jetzt begangen, keine geheimen Ränke wurden geschmiedet, niemand wurde ungerechterweise zum Frondienst gezwungen, niemand plünderte, Diebstahl und Räubereien fielen nicht vor, jeder konnte, wohin es ihm gefiel, ohne Furcht und Sorge gehen." Der Ausdruck ist wie gesagt sagenhaft; aber groß muß wirklich der Unterschied gewesen sein zwischen der zucht- und friedlosen Zeit der Herzöge und der des wackeren Königs. Die Wiederaufrichtung des Königtums bedeutete zugleich einen neuen Aufschwung des Reichs nach außen und innen und vor allem eine mächtige Erstarkung des Rechte schutzes. Authari stellte im Innern seines Reiches schnell vollkommene Ordnung her; der aufrührerische Herzog Droktulf in Brescella, der sich mit den Kaiserlichen verbündet hatte, wurde samt diesen besiegt, mit dem Exarchen Smaragdus, des Longinus Nachfolger, ein dreijähriger Friede geschlossen. Ein Angriff des austrasischen Frankenkönigs Childebert, des Sohnes Sigiberts, mißlang vollständig. Ein römischer Befehlshaber Namens Franc io, der sich nicht weniger als zwanzig Jahre lang auf einer befestigten Insel im Comersee gegen die Langobarden gehalten hatte, wurde zur Übergabe gezwungen. Die Rechts- und Besitzverhältnisse, namentlich zwischen Langobarden und Römern, ließ Authari endgültig feststellen ; die Kriegsunruhen dauerten nur in den Herzogtümern, welche an feindliches Gebiet grenzten, fort, doch auch nicht ohne Unterbrechungen durch wiederholte Waffenstillstände. 2m Innern herrschte Friede und Ordnung; Oberitalien blühte unter der segensreichen Herrschaft Autharis wieder herrlich auf. Zum Schutze des Landes verwandte er große Sorgfalt auf Anlage und Wiederherstellung von Befestigungen. Auch durch Anknüpfung verwandtschaftlicher Beziehungen suchte er Ansehen und Sicherheit des Reiches zu erhöhen. Der kluge Authari warb zuerst um Childeberts, des Frankenkönigs, Schwester Chlodoswinda. Sie ward ihm auch zugesagt; kurz darauf aber nahm Childebert sein Wort zurück und gab das Mädchen dem inzwischen katholisch gewordenen Westgotenkönig Rekared znr Frau. Die Folge davon war, daß es zu einem neuen Krieg zwischen Langobarden und Franken kam, in dem diese von Authari völlig geschlagen wurden. Nun that der König einen Schritt, der, wie sich später zeigen wird, der folgenreichste für sein Volk war und zugleich für den staatsmännischen Scharfblick Autharis klares Zeugnis ablegt. Indem er die Unzuverlässigkeit der von Byzanz bestochenen Franken erkannte, wendete er sich dem Volke zu, das den Langobarden gleichsam von der Natur selbst als Bundes- 4*

4. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 86

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
86 Die Langobarden bis zum Verlust ihrer Selbständigkeit. Volkes beschlossen worden waren. Andere königliche Erlasse erhielten keinen Eintritt in das allgemeine Gesetzbuch. Seit der Unterwerfung des Reiches unter die fränkische Herrschaft blieb das langobardische Recht noch in den unteritalischen Sitzen langobardischer Herzöge erhalten und entwickelte sich selbständig weiter. Namentlich in Benevent, der stärksten Langobardengemeine in Unteritalien, erhielt sich die langobardische Verfassung und Gesetzgebung fortwährend unvermifcht. Selbst als die Stadt Benevent 1053 unter die Herrschaft des Papstes kam, wurde das hergebrachte Recht nicht umgestoßen; und so überdauerte hier Recht und Verfassung der Langobarden alle langobardischen Staaten. Merkwürdig ist, daß der strenge und kluge Gesetzgeber der Langobarden in der Sage des Mittelalters als ein Mann von ganz andrer Sinnesart erscheint. Wir haben oben seiner Heirat mit Gundiperga gedacht. Mit dem Mann, der nicht zögerte seine erste Gemahlin zu verlassen, da das Wohl des Reiches und seine Ehre ihn auf den Thron rief, mit dem Mann, der mit starker Hand und verständigem Sinn das Reich nach außen zu vergrößern, im Innern zu festigen und zu ordnen verstand, vergleiche man das ritterlich romantische Bild, welches eine Spielmannsdichtung des zwölften Jahrhunderts von ihm entwirft. Darin heißt es,*) daß Rother (ober Ruther) König war zu Bari in Apulien, von wo aus man zur Zeit der Kreuzzüge häufig nach dem gelobten Lande fuhr. König Rother suchte sich eine Jungfrau, die ihm zum Weibe geziemen möchte, und da er in seinem Lande keine finden konnte, gab ihm Held Lupold, der ihm mit besonberer Treue ergeben war, den Rat, er solle nach Konstantinopel zum „König" Konstantin gehen und bessen wnnberschöne Tochter zur Ehe begehren. So schickt benn Rother seine Boten bahin; aber als Konstantin ihren Auftrag vernimmt, ist er sehr aufgebracht und läßt sie in den Kerker werfen. Rother harrt lange vergebens auf Antwort; enblich ahnt er das Unglück und fährt unter dem Namen eines Grafen Dietrich, den Rother vertrieben haben soll, selbst hinüber, um nachzuforschen. Unter seinen Begleitern ist auch der Riesenfürst Asprian mit feinen Gesellen, über die alle Leute in Konstantinopel in Schrecken geraten. Als sie zu Tische sitzen, will ein gezähmter Löwe, der am Hose frei umhergeht, bent Riesen Asprian fein Brot wegnehmen, ba faßt ihn Asprian und wirft ihn an die Wanb, daß er zerbricht. Dem König Rother aber, der sich Dietrich nennt, werden um feiner Milde (Freigebigkeit) willen alle freundlich gesinnt, und auch die Tochter des Königs Konstantin, die von ihm gehört hat, gewinnt ihn lieb und wünscht ihn zu sehen. Er schickt ihr Geschenke, *) Der folgende Auszug nach Klopp, Geschichten, charakteristische Züge und Sagen der deutschen Völkerstämme. 1. Bd. S. 369 f. Ausführliche Nacherzählung in meinen Heldensagen S. 95 ff.

5. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 179

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Rückblick und Vorschau, zugleich Einleitung in die fränkische Geschichte. 179 manen zur römischen Bevölkerung, die ihre neuen Herren verhältnismäßig früh zu romanisieren wußte. Obgleich sich ihre Lage in den einzelnen Staaten verschieden gestaltete, so behielt sie doch allenthalben ihre persönliche Freiheit, ihr Recht und ihr bewegliches Vermögen. Und wenn sie sich auch eine Landteilung gefallen lassen mußte, so erfolgte diese doch im Anschluß an Grundsätze des römischen Verwaltungsrechtes, nämlich nach dem Vorbilde des römischen Einquartierungssystems, welches kennen zu lernen die Germanen im römischen Dienste reichliche Gelegenheit gefunden hatten. Und auch die innern Einrichtungen der neuen Reiche knüpfen in wesentlichen Punkten an die vorgefundenen römischen Institutionen an. Die Bur-gunden, Westgoten und Wandalen haben sie freilich bald in selbständiger Weise umzubilden begonnen. Dagegen fungierte in Italien die alte römische Verwaltungsmaschine bis zur langobardischen Eroberung ohne erhebliche Störungen fort. Odowakar ließ den Senat und den ganzen römischen Beamtenapparat bestehen, und Theoderich liebte es, die althergebrachten Formen fast mit Ängstlichkeit zu wahren. Sieht man aber nicht auf die Formen, sondern auf das Wesen der Dinge, so wird man sich freilich der Wahrnehmung nicht verschließen, daß sich nichtsdestoweniger mit dem Entstehen der ostgermanischen Staaten eine Veränderung von weltgeschichtlicher Tragweite vollzogen hat. Der springende Punkt ist, daß in ihnen zuerst der römische Westen neue Herren empfangen hat. Das haben die Römer lebhaft empfunden, und die Germanen haben es ihnen deutlich zum Bewußtsein gebracht. Und wenn der germanische König von jenen „der Herr des Staats" genannt wird, so haben sie damit eben den Widerspruch ausgedrückt, der zwischen dem wahren Sachverhalt und dem abgelebten Gedanken des römischen Imperiums obwaltete. Übrigens bildeten die Staaten der Ostgermanen nur den Übergang zu einer gründlichen Umformung der abendländischen Welt, welche durchzuführen den Franken befchieden war. In Italien wurde den Franken durch einen andern westgermanischen Stamm, die Langobarden, tüchtig vorgearbeitet, ein schneidiges Volk aus härterem Stoff als die bildsamen und duldsamen Ostgoten. (I) Die Langobarden. Die Langobarden, deren Geschichte, wie wir annehmen dürfen, noch frisch vor dem Gedächtnis unsrer Leser steht, sind das einzige westgermanische Volk, das sich, wie die gotisch-wandalischen, bei seiner Wanderung zuerst nach Südosten wandte,*) ja das einzige, das überhaupt völlig aus- *) Von den Markomannen abgesehen, die hier nicht in Betracht kommen, weil sie in viel frühem Zeit wanderten und ihre Wanderung aus ein viel kleineres Gebiet beschränkten. 12*

6. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 191

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Rückblick und Vorschau, zugleich Einleitung in die fränkische Geschichte. 191 wiegend romanischen Neufranken, und dem fast ausschließlich deutschen Au st rasten oder Ostfranken, er bahnte die Entwicklung an, durch welche die Hausmeier, ursprünglich königliche Hofbeamte, als Führer der Großen entscheidenden Einfluß aus die Reichsverwaltung gewannen. Nach dem Tode Dagoberts des Ersten (639), der letzten wirklichen Herrschergestalt des merowingischen Hauses, führte die Schwäche des Königtums allenthalben zur Ausbildung selbständiger Herrschaftsgebiete. Das Reich schien dem Untergänge nahe zu sein. Da gelang es einer jener Sondergewalten, dem austrasischen Herzogsgeschlecht der Arnulfinge, die Hau sm ei erwürbe über das gesamte Reich zu erwerben. Im Namen des Königtums, das sie vertraten, wußten sie den Widerstand der selbständig gewordenen Teilmächte zu brechen, das von den Arabern bedrohte Bestehen des Reiches zu retten, die Grenzen durch Erwerbung Septimaniens und durch die Unterwerfung der West- und Mittelfriesen zu erweitern und im Innern wieder eine starke Staatsgewalt herzustellen. Als diese Aufgabe vollbracht war, beseitigte der letzte Hausmeier, Pippin, der Sohn Karl Martells, das merowingische Schattenkönigtum, indem er sich im November 751 von den Franken zum König erheben ließ. Der Übergang der königlichen Gewalt aus das Haus der Arnulfinge, welches nach seinem glänzendsten Vertreter auch das der Karolinger genannt wird, bezeichnet den wichtigsten Wendepunkt der fränkischen Geschichte. Zwischen der merowingischen und der karolingischen Epoche besteht ein tiefer innerer Gegensatz, der nicht übersehen werden dars. Hatten die schwachen Merowinge die Provinzen zu einer Selbständigkeit gelangen lassen, die den Bestand des Reichs in Frage stellte, so verfolgten die Karolinger das Ziel, die landschaftlichen Gegensätze auszugleichen und die Regierung möglichst in einem Mittelpunkte zu vereinigen. Die Staatsgewalt dehnte ihre Aufgabe auf bisher unberührte Lebensgebiete ans und begann ein Reichsrecht von unbeschränktem Geltungsbereich zu schaffen. Von kirchlichen Anschauungen erfüllt, nahmen die Verwaltung und Gesetzgebung einen Zug der Bevormundung an, welcher der merowingischen Zeit völlig fremd war. Während die merowingische Duldsamkeit oder Gleichgültigkeit den ostrheinischen Stämmen gestattet hatte, in heid^ nischem Glauben und heidnischer Sitte zu beharren, wurden sie von den Karolingern von Staats wegen zum Christentum übergeführt und in die kirchlichen und gesellschaftlichen Ordnungen des Westens hineingezogen. Seit das Christentum als staatliche Grundlage der Reichseinheit verwertet und gefördert wurde, veränderte sich das Verhältnis des Staats zur Kirche. Diese wurde zur Mitwirkung an den unmittelbaren Staatsaufgaben berufen, nachdem sie durch eine Erneuerung, die von dem großen Bouifatius ausging, den Charakter der fränkischen Landeskirche eingebüßt hatte.

7. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 135

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Desideriuö und des Langobardenreiches Fall._____________________135 nämlich daß er dafür „sorge, daß Pippin die langobardischen Geiseln in ihre Heimat entlaste und den Langobarden dauernden Frieden zusichere, gab Paul zum Scheine nach, schrieb an Pippin einen Brief, in dem er ihn bat, dem „friedfertigen und demütigen Sohn der Kirche" zu willfahren, und erlangte dadurch das Versprechen von Desiderius, Jmola herauszugeben ; insgeheim aber forderte er Pippin auf, den „gottlosen und grausamen" Langobardenkönig zu zwingen, daß er alle seine früheren Versprechungen erfülle. Pippin schickte indes nur eine Gesandtschaft, mit der Desiderius einen Vertrag abschloß, worin er sich verpflichtete, dem heiligen Petrus alle feine Gerechtsame zurückzuerstatten. Offenbar lag ihm viel an einem guten Verhältnis zu Pippin. ^ Daß Desiderius seine Herrschaft über Spoleto und Benevent wieder hergestellt hatte, war immerhin eine bedeutende Errungenschaft. Dazu kam, daß der Papst sich in besonders schwieriger Lage befand. Die Furcht vor Byzanz und die kühle Haltung Pippins, der ihm riet sich mit dem Langobardenkönig zu vertragen, nötigte ihn, Unterhandlungen mit Desiderius anzuknüpfen, obwohl dieser immer noch mit der Rückgabe des streitigen Gebiets zögerte. So schienen die Verhältnisse für Desiderius sich günstig zu gestalten; aber die Sorge vor den Oströmern verschwand allmählich; Gesandte reisten eifrig hin und her, um die Streitigkeiten zwischen Rom, Byzanz und dem fränkischen Hose friedlich beizulegen, und der Papst bekam die Hände gegen Desiderius wieder frei. Dieser verpflichtete sich wieder auf alle Rechte zu verzichten, die dem Papst auf langobardifchem Gebiet zustünden. Aber er war nun einmal auf einen Weg gedrängt, den ihm der Volkswille gebieterisch gewiesen hatte, er konnte nicht zurück. Bald schritt er zu offenen Feindseligkeiten gegen den Papst, fiel in sein Gebiet ein und schrieb drohende Briefe. Wieder wandte sich der Papst an Pippin, wiederum vermochten Pippins Mahnungen den Langobardenkönig, Frieden mit dem heiligen Stuhl zu schließen. Fränkische und langobardische Sßt-vollmächtigte sollten gemeinsam die einzelnen Städte bereisen und die Verhältnisse ordnen. Mit beachtenswerter Gewandtheit wußte Desiderius, ungeachtet seines entschiedenen Auftretens gegen den Papst, den gefährlichen Bruch mit Pippin zu vermeiden. Er beschränkte sich darauf, dem Papste gegenüber eine möglichst unabhängige Stellung zu gewinnen und gewann ohne Zweifel dadurch bei feinem Volke sehr an Achtung. Spoleto und Benevent hatte er zum Gehorsam zurückgeführt, ohne daß Pippin dafür irgendwelche Genugthuung verlangte; auch feine Stellung im Innern des Reiches hatte er durch Ordnung der Thronfolge zu sichern gesucht, indem er sich schon im Jahre 759 seinen Sohn Adelgis zum Mitherrscher zugesellte. Da traten plötzlich Ereignisse ein, die des Königs Stellung zum

8. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 145

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Die letzten Ereignisse der Langobardengeschichte. 145 Gegen Ende des Jahves 780 zog Karl abermals nach Italien und feierte in Pavia das Weihnachtsfest. Die fortgesetzten Klagen des Papstes über die Gewaltthätigkeiten der Beneventaner und der mit ihnen verbündeten Griechen waren es, die ihn hauptsächlich zu diesem Zuge be-wogen. Der Herzog Arich is von Benevent behielt freilich auch diesmal feine Macht; um so entschiedener aber setzte Karl in den ihm unterworfenen Gebieten seine Maßregeln zur Befestigung feiner Herrschaft fort. Er ließ seinen jungen Sohn Pippin durch den Papst zum König von Italien falben (Ostern 781) und verwandte die größte Sorgfalt auf Herstellung einer festen Ordnung im langobardifchen Reiche. Die Maßregeln, die in den Jahren 774 und 776 getroffen worden waren, entsprachen dem augenblicklichen Bedürfnis, jedock eine endgutige, durchgreifende Regelung der Verhältnisse erfolgte erst jetzt. Die Verwaltung des Landes außer Spoleto und Benevent wurde nach fränkischer Art Grasen übergeben, die ebenso gut Franken als Langobarden sein konnten. Die Grafen übten alle in gleicher Weise ihre Befugnisse als Stellvertreter des Königs, während die Gastalden als ihnen untergeordnete Beamte erscheinen. Um Mißbrauch der gräflichen Gewalt zu verhüten, wurde die Einrichtung der Sendboten auf das lango-bardische Reich ausgedehnt, eine Maßregel, die höchst geeignet war, Übereinstimmung zwischen der langobardifchen und fränkischen Verfassung herbeizuführen. Langobarden und Franken erscheinen nun in allen Dingen vollkommen gleichberechtigt. Die Stellung der Römer erfuhr keine grundsätzliche Änderung, doch wuchs ihr Einfluß beträchtlich durch die hohe Machtstellung der Geistlichkeit, welcher sehr viel Römer angehörten. Das alte Gesetzbuch Rotharis mit den Zusätzen und Änderungen der späteren Langobardenkönige blieb zwar in Geltung, wurde aber durch Kapitularien in vielen, ja nach und nach in den meisten Punkten abgeändert; Beschlüsse des gemeinsränkischen Reichstags galten im allgemeinen ohne weiteres auch für Langobarden. Durch diese Neuordnung der Dinge, die im Jahre 78 l ihren Anfang nahm und deren Vollendung eine Reihe von Jahren beanspruchte, wurde eigentlich erst der Selbständigkeit des Langobardenreiches der Todesstoß versetzt; der Sache nach war dasselbe nun nichts anderes als eine Provinz des großen karolingischen Reiches. Allerdings blieb die fränkische Herrschaft fast ausschließlich auf Italiens nördliche Hälfte beschränkt. Fast ganz Unteritalien gehorchte dem Herzog von Benevent; Ealabrien und ein schmaler Streifen an der Westküste war dem griechischen Kaiser verblieben. Benevent widerstrebte noch immer; erst im Jahre 787 gelang es Karl auch dort, sich Huldigung zu erzwingen. Arichis, der Eidam des Desiderius, war eine bedeutende Natur und ist als der letzte Kämpfer für einen freien langobardifchen Staat unserer Beachtung wert. Durch Adelgis, den Sohn des Desiderius, stand er in Be-Klee, Geschichtsbilder. Iii. 10

9. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 180

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
180 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. gewandert ist und die deutsche Erde ganz verlassen hat; denn die Alamannen blieben auf ursprünglich germanischem Boden, die Besetzung Britanniens geschah nicht auf einmal, durch ein Volk in seiner Gesamtheit, sondern allmählich, durch einzelne Scharen drei verschiedener Stämme, die größtenteils in ihren alten Sitzen verharrten, und die Franken haben wohl Gallien erobert, dabei aber ihre Stammländer am Rhein nicht aufgegeben und den Zusammenhang mit der deutschen Muttererde nie verloren. Zeigten die Langobarden sich darin den Ostgermanen ähnlich und hat ihr Reich in Italien mit den Reichen der Wandalen, Burgunden, Westgoten und Ostgoten auch das gemeinsame Merkmal, daß in ihm von Anfang an außer dem nationalen Gegensatz zwischen der germanischen und der ihr an Kopfzahl überlegenen römischen Bevölkerung auch ein folgenschwerer konfessioneller Zwiespalt obwaltete, so sind doch die Verschiedenheiten bedeutender als das Gemeinsame. Schon bei der Gründung des Reiches treten die widerstandskräftigen Langobarden ganz anders auf als z. B. die milden Oftgoten; das zeigt sich namentlich in ihrem Verhältnis zu den Römern und zu den römischen Institutionen. Wo die Langobarden festen Fuß fassen, da fegen sie das römische Verwaltungssystem und die römische Ämterverfassung hinweg; sie schaffen nicht einen Zwitterstaat, sondern ein rein nationales Staatswesen. Die Römer wurden nicht als gleichberechtigtes, sondern als unterjochtes Volk behandelt. Noch um die Mitte des siebenten Jahrhunderts ^ ist das Volksrecht frei von römischen Einflüssen. Erst als der Staat eine feste volkstümliche Grundlage gewonnen hatte, begann eine maßvolle Anlehnung an römische Einrichtungen und die staatsrechtliche Gleichstellung der römischen Bevölkerung sich anzubahnen. Die Reiche der Burgunden, der Wandalen und der Ostgoten sind als arianische Reiche im Kampfe mit katholischen Mächten untergegangen. Die Westgoten traten allerdings länger als ein Jahrhundert vor ihrem Untergang zum Katholizismus über; aber der Klerus gewann bei ihnen so weitgehenden Einfluß auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, daß er die Staatsgewalt untergrub und dem Reiche die Kraft raubte, sich gegen die Angriffe des Islam zu wehren. Dagegen war bei den Langobarden seit ihrem Übertritt zur römischen Kirche an die Stelle des überwundenen konfessionellen Zwiespaltes ein politischer Gegensatz^ getreten, nämlich der Gegensatz gegen die weltliche Machtsphäre des Papsttums; eine dritte Macht — das fränkische Königtum — mußte eingreifen, um diesen Konflikt zum Austrag zu bringen. Dabei kamen die Langobarden um ihre Selbständigkeit und wurden zu einem Gliede des großen Frankenreichs, womit sie das Schicksal aller westgermanischen Völker und der Burgunden teilten.

10. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 43

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Kleffo, etwas über langobardische Verfassung, Abzug der Sachsen rc. 43 Seitenzweig der im Mannesstamm ausgestorbenen Lethinge, welcher mit Audoin zur Herrschaft gelangt war, schon nach einem Vierteljahrhundert wieder ab. Bei der hohen Machtstellung der Herzoge lag die Gefahr nahe, daß das eben gegründete, aber noch nicht ausgebaute Reichsgebäude, dem auf einmal der Hausherr fehlte, in eine Anzahl Herzogtümer zerbröckle. Aber die Volksedlen und Freien erkannten selbst einmütig, daß der junge Staat einer einheitlichen Leitung, eines mächtigen Königtums bedurfte; deshalb traten sie in Pavia zusammen zur Wahl eines neuen Oberhauptes und erkoren einen aus ihrer Mitte. Kleffo. den Herzog von Bergamo, aus dem altedlen Geschlechte des Beleos, einen tapfern und thatkräftigen Mann. Die spärlichen Nachrichten, die uns über seine kurze^ Regierung überkommen sind, lassen erkennen, daß Kleffo irrt ganzen auf dem von Alboin betretenen Weg in äußerer Ausdehnung und innerer Ausgestaltung des Reiches fortschritt; doch war er rauher und willkürlicher als jener. Zweierlei wird aus seiner Regierungszeit besonders hervorgehoben: die harte Behandlung der römischen Bevölkerung und — damit zusammenhängend — die Ergreifung festen Grundeigentums durch die Langobarden. Die Langobarden in Italien waren, außer den Wandalen in Afrika, die einzigen Germanen, die ihr Reich auf altrömischem Boden ohne irgend welchen Vertrag mit einem Kaiser, einem Statthalter oder der Einwohnerschaft lediglich als Eroberer begründeten. So geschah denn das erste Eindringen und auch die erste Niederlassung sehr gewaltsam; gar viele vornehme, reiche Römer, welche sich durch die Flucht in den Süden nicht retten konnten oder wollten, wurden erschlagen, kriegsgefangen, also verfechtet, ihre ländlichen Besitzungen, wie selbstverständlich die des römischen Fiskus, als erobertes Land vom König und dem Volksheer angeeignet. Das gleiche Geschick traf aber auch die Stadtgemeinden; wohin die Eroberer drangen, da hoben sie die städtische Verfassung auf. Das war aber ein ganz besonders harter Schlag; denn die ganze antike, zumal römischitalische Kultur und das Kulturleben beruhte auf der Stadt, war ein städtisches. Auch die Ländereien der Stadtgemeinden verfielen der Verteilung, und schlimm erging es im Anfang auch den Kirchen und Klöstern, sowie den einzelnen Priestern bis gegen Mitte des stebenten Jahrhunderts. Die Einwandrer waren zum Teil noch Heiden, zum größern Teil Arianer, und als solche unzweifelhaft nicht ohne Erbitterung gegen die Katholiken, obgleich diese bei den Langobarden lange nicht so leidenschaftlich war wie etwa bei den Wandalen. Der Hauptgrund, daß vorzugsweise Klöster und Kirchen angegriffen und beraubt wurden, lag gewiß darin, daß hier die meisten Reichtümer geborgen waren. So wurden denn die Priester, wenn sie sich der Beutegier der Eroberer widersetzten, natürlich nicht geschont, die Kirchen geplündert, die Ländereien derselben von der Krone eingezogen oder verteilt.
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