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1. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 44

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
44 Die Langobarden bis zum Verlust ihrer Selbständigkeit. Weiler aber darf man nicht gehen; von einer wirklichen Verknechtung aller Römer im Reich ist nie, auch in den Stürmen der ersten Jahre nicht, die Rede gewesen. Auch geschahen die späteren Ausbreitungen nicht mehr gewaltsam. Es kam vielmehr jetzt zu einer geordneten Landteilung, wie sie auch bei Ost- und Westgoten und andern germanischen Völkern vorgenommen worden war, nach den Grundsätzen der sogenannten „Gastfreundschaft" (hospitalitas); d. H. jeder römische Grundbesitzer war als Wirt gezwungen, einem langobardischen selbständigen Freien als seinem Gast ein Dritt-teil seines Landbesitzes abzutreten. Doch auch diese Abtretung fand oft nicht wirklich statt; vielmehr begnügten sich die Langobarden, abgesehen von den ersten Eroberungen, bei ihrer späteren Ausbreitung damit, statt des Eigentums an Grund und Boden nur ein Drittel des Ertrags, der Früchte, zu erlangen; und da thatsächlich die römischen Großgrundbesitzer schon seit Jahrhunderten ihre Landgüter nicht selbst bewirtschafteten, sondern sie an Kolonen (persönlich freie, aber an die Scholle gebundene Zinspflichtige, die nur einen Teil des Ertrags für sich behielten, das Meiste dem Herrn ablieferten) zur Bewirtschaftung verliehen, so gestaltete sich das Verhältnis zwischen Wirt und Gast, Römer und Langobarde, meist so, daß der Römer dem Langobarden den dritten Teil seiner Kolonen, also auch den dritten Teil seiner Ansprüche gegen die Kolonen abtrat. Daher erklärt es sich auch, daß wir häufig Langobarden in den Städten lebend finden. Es war nicht notwendig für sie, auf dem Lande zu wohnen und selbst den Acker 31t bestellen; ihre Kolonen hatten ihnen den vertragsmäßigen Teil des Ertrags, in Früchten oder in Geld, abzuliefern. Freilich eignete sich der Langobarde solche Anteile an Früchten oder Kolonatsrechten oft noch außer dem Grundbesitz an, den er bei der ersten Ansiedelung als seinen ursprünglichen Anteil vom eroberten Lande erhalten hatte. Ging es auch sicher nicht ohne vielfache Bedrückung und Vergewaltigung der römischen Bevölkerung ab, so wurden doch nur die im Kriege gefangenen und nicht ausgelösten Römer verknechtet, alle übrigen blieben frei und lebten unter sich nach römischen und zwar justinianischen Gesetzen, während bei den Langobarden natürlich langobardisches Recht galt. In gemischten Fällen, d. h. überall, wo Verhältnisse zwischen Römern und Langobarden obwalteten, wurde, mit einigen notwendigen Änderungen und Zusätzen (die aber erst feit 584 festgestellt wurden), auch nach langobardischem Rechte verfahren. Daß inan den Römern ein Wergelt) zubilligte, das Recht der Fehde aber untersagte, ist selbstverständlich. Von einer Verschmelzung von Römern und Langobarden zu dem Mischvolke der Lombarden konnte natürlich erst die Rede fein, als die Einwanderer allmählich das katholische Bekenntnis annahmen, was erst im zweiten Viertel des siebenten Jahrhunderts geschah. Von den Schichten 6er langobardischen Bevölkerung stand der alte Volksadel oben an; ihm

2. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 179

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Rückblick und Vorschau, zugleich Einleitung in die fränkische Geschichte. 179 manen zur römischen Bevölkerung, die ihre neuen Herren verhältnismäßig früh zu romanisieren wußte. Obgleich sich ihre Lage in den einzelnen Staaten verschieden gestaltete, so behielt sie doch allenthalben ihre persönliche Freiheit, ihr Recht und ihr bewegliches Vermögen. Und wenn sie sich auch eine Landteilung gefallen lassen mußte, so erfolgte diese doch im Anschluß an Grundsätze des römischen Verwaltungsrechtes, nämlich nach dem Vorbilde des römischen Einquartierungssystems, welches kennen zu lernen die Germanen im römischen Dienste reichliche Gelegenheit gefunden hatten. Und auch die innern Einrichtungen der neuen Reiche knüpfen in wesentlichen Punkten an die vorgefundenen römischen Institutionen an. Die Bur-gunden, Westgoten und Wandalen haben sie freilich bald in selbständiger Weise umzubilden begonnen. Dagegen fungierte in Italien die alte römische Verwaltungsmaschine bis zur langobardischen Eroberung ohne erhebliche Störungen fort. Odowakar ließ den Senat und den ganzen römischen Beamtenapparat bestehen, und Theoderich liebte es, die althergebrachten Formen fast mit Ängstlichkeit zu wahren. Sieht man aber nicht auf die Formen, sondern auf das Wesen der Dinge, so wird man sich freilich der Wahrnehmung nicht verschließen, daß sich nichtsdestoweniger mit dem Entstehen der ostgermanischen Staaten eine Veränderung von weltgeschichtlicher Tragweite vollzogen hat. Der springende Punkt ist, daß in ihnen zuerst der römische Westen neue Herren empfangen hat. Das haben die Römer lebhaft empfunden, und die Germanen haben es ihnen deutlich zum Bewußtsein gebracht. Und wenn der germanische König von jenen „der Herr des Staats" genannt wird, so haben sie damit eben den Widerspruch ausgedrückt, der zwischen dem wahren Sachverhalt und dem abgelebten Gedanken des römischen Imperiums obwaltete. Übrigens bildeten die Staaten der Ostgermanen nur den Übergang zu einer gründlichen Umformung der abendländischen Welt, welche durchzuführen den Franken befchieden war. In Italien wurde den Franken durch einen andern westgermanischen Stamm, die Langobarden, tüchtig vorgearbeitet, ein schneidiges Volk aus härterem Stoff als die bildsamen und duldsamen Ostgoten. (I) Die Langobarden. Die Langobarden, deren Geschichte, wie wir annehmen dürfen, noch frisch vor dem Gedächtnis unsrer Leser steht, sind das einzige westgermanische Volk, das sich, wie die gotisch-wandalischen, bei seiner Wanderung zuerst nach Südosten wandte,*) ja das einzige, das überhaupt völlig aus- *) Von den Markomannen abgesehen, die hier nicht in Betracht kommen, weil sie in viel frühem Zeit wanderten und ihre Wanderung aus ein viel kleineres Gebiet beschränkten. 12*

3. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 180

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
180 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. gewandert ist und die deutsche Erde ganz verlassen hat; denn die Alamannen blieben auf ursprünglich germanischem Boden, die Besetzung Britanniens geschah nicht auf einmal, durch ein Volk in seiner Gesamtheit, sondern allmählich, durch einzelne Scharen drei verschiedener Stämme, die größtenteils in ihren alten Sitzen verharrten, und die Franken haben wohl Gallien erobert, dabei aber ihre Stammländer am Rhein nicht aufgegeben und den Zusammenhang mit der deutschen Muttererde nie verloren. Zeigten die Langobarden sich darin den Ostgermanen ähnlich und hat ihr Reich in Italien mit den Reichen der Wandalen, Burgunden, Westgoten und Ostgoten auch das gemeinsame Merkmal, daß in ihm von Anfang an außer dem nationalen Gegensatz zwischen der germanischen und der ihr an Kopfzahl überlegenen römischen Bevölkerung auch ein folgenschwerer konfessioneller Zwiespalt obwaltete, so sind doch die Verschiedenheiten bedeutender als das Gemeinsame. Schon bei der Gründung des Reiches treten die widerstandskräftigen Langobarden ganz anders auf als z. B. die milden Oftgoten; das zeigt sich namentlich in ihrem Verhältnis zu den Römern und zu den römischen Institutionen. Wo die Langobarden festen Fuß fassen, da fegen sie das römische Verwaltungssystem und die römische Ämterverfassung hinweg; sie schaffen nicht einen Zwitterstaat, sondern ein rein nationales Staatswesen. Die Römer wurden nicht als gleichberechtigtes, sondern als unterjochtes Volk behandelt. Noch um die Mitte des siebenten Jahrhunderts ^ ist das Volksrecht frei von römischen Einflüssen. Erst als der Staat eine feste volkstümliche Grundlage gewonnen hatte, begann eine maßvolle Anlehnung an römische Einrichtungen und die staatsrechtliche Gleichstellung der römischen Bevölkerung sich anzubahnen. Die Reiche der Burgunden, der Wandalen und der Ostgoten sind als arianische Reiche im Kampfe mit katholischen Mächten untergegangen. Die Westgoten traten allerdings länger als ein Jahrhundert vor ihrem Untergang zum Katholizismus über; aber der Klerus gewann bei ihnen so weitgehenden Einfluß auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, daß er die Staatsgewalt untergrub und dem Reiche die Kraft raubte, sich gegen die Angriffe des Islam zu wehren. Dagegen war bei den Langobarden seit ihrem Übertritt zur römischen Kirche an die Stelle des überwundenen konfessionellen Zwiespaltes ein politischer Gegensatz^ getreten, nämlich der Gegensatz gegen die weltliche Machtsphäre des Papsttums; eine dritte Macht — das fränkische Königtum — mußte eingreifen, um diesen Konflikt zum Austrag zu bringen. Dabei kamen die Langobarden um ihre Selbständigkeit und wurden zu einem Gliede des großen Frankenreichs, womit sie das Schicksal aller westgermanischen Völker und der Burgunden teilten.

4. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 43

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Kleffo, etwas über langobardische Verfassung, Abzug der Sachsen rc. 43 Seitenzweig der im Mannesstamm ausgestorbenen Lethinge, welcher mit Audoin zur Herrschaft gelangt war, schon nach einem Vierteljahrhundert wieder ab. Bei der hohen Machtstellung der Herzoge lag die Gefahr nahe, daß das eben gegründete, aber noch nicht ausgebaute Reichsgebäude, dem auf einmal der Hausherr fehlte, in eine Anzahl Herzogtümer zerbröckle. Aber die Volksedlen und Freien erkannten selbst einmütig, daß der junge Staat einer einheitlichen Leitung, eines mächtigen Königtums bedurfte; deshalb traten sie in Pavia zusammen zur Wahl eines neuen Oberhauptes und erkoren einen aus ihrer Mitte. Kleffo. den Herzog von Bergamo, aus dem altedlen Geschlechte des Beleos, einen tapfern und thatkräftigen Mann. Die spärlichen Nachrichten, die uns über seine kurze^ Regierung überkommen sind, lassen erkennen, daß Kleffo irrt ganzen auf dem von Alboin betretenen Weg in äußerer Ausdehnung und innerer Ausgestaltung des Reiches fortschritt; doch war er rauher und willkürlicher als jener. Zweierlei wird aus seiner Regierungszeit besonders hervorgehoben: die harte Behandlung der römischen Bevölkerung und — damit zusammenhängend — die Ergreifung festen Grundeigentums durch die Langobarden. Die Langobarden in Italien waren, außer den Wandalen in Afrika, die einzigen Germanen, die ihr Reich auf altrömischem Boden ohne irgend welchen Vertrag mit einem Kaiser, einem Statthalter oder der Einwohnerschaft lediglich als Eroberer begründeten. So geschah denn das erste Eindringen und auch die erste Niederlassung sehr gewaltsam; gar viele vornehme, reiche Römer, welche sich durch die Flucht in den Süden nicht retten konnten oder wollten, wurden erschlagen, kriegsgefangen, also verfechtet, ihre ländlichen Besitzungen, wie selbstverständlich die des römischen Fiskus, als erobertes Land vom König und dem Volksheer angeeignet. Das gleiche Geschick traf aber auch die Stadtgemeinden; wohin die Eroberer drangen, da hoben sie die städtische Verfassung auf. Das war aber ein ganz besonders harter Schlag; denn die ganze antike, zumal römischitalische Kultur und das Kulturleben beruhte auf der Stadt, war ein städtisches. Auch die Ländereien der Stadtgemeinden verfielen der Verteilung, und schlimm erging es im Anfang auch den Kirchen und Klöstern, sowie den einzelnen Priestern bis gegen Mitte des stebenten Jahrhunderts. Die Einwandrer waren zum Teil noch Heiden, zum größern Teil Arianer, und als solche unzweifelhaft nicht ohne Erbitterung gegen die Katholiken, obgleich diese bei den Langobarden lange nicht so leidenschaftlich war wie etwa bei den Wandalen. Der Hauptgrund, daß vorzugsweise Klöster und Kirchen angegriffen und beraubt wurden, lag gewiß darin, daß hier die meisten Reichtümer geborgen waren. So wurden denn die Priester, wenn sie sich der Beutegier der Eroberer widersetzten, natürlich nicht geschont, die Kirchen geplündert, die Ländereien derselben von der Krone eingezogen oder verteilt.

5. Die alten Deutschen während der Urzeit und Völkerwanderung - S. 155

1893 - Gütersloh : Bertelsmann
21. Die Schlacht bei Adrianopel und weitere Kämpfe. 155 im Westen des Reiches, an Feldherrntüchtigkeit nicht nach- stehe, und womöglich die Goten bezwingen, ehe Gratian ihm zu Hülfe käme. Ebenso eifrig wünschte Frid igern eine Schlacht zu liefern, bevor Verstärkung für die Feinde einträfe. Am 9. August brach das kaiserliche Heer mit Sonnen- aufgang auf, die Goten aufzusuchen. Das Gepäck ließ man dicht bei Adriauopel zurück. Anderthalb Meilen mußten die schwergewappneten Krieger auf schlechtem Wege im Schnell- sckiritt marschieren, und dabei stieg die Sonne immer höher und schien heiß herab. Es war um Mittag, als sie die kreisförmige Wagenburg des gotischen Heeres erblickten. Unter dröhnendem Kriegsgesang ordneten sich die Goten. Die rö- mischen Feldherrn stellten ihre Reihen so auf, daß die Reiter das Vordertreffen bildeten und dahinter erst das Fußvolk stand. Da, als die Römer das Signal zum Beginn des Kampfes jeden Augenblick erwarteten, schritt aus dem gotischen Heerhausen eine Gesandtschaft hervor, die um Frieden bat. Dem Kaiser erschienen aber die Gesandten nicht vornehm genug, er verlangte, daß die edelsten Fürsten selbst kämen als Bürg- schaft, daß das Anerbieten ernsthaft gemeint sei. Die Ge- sandten kehrten um. Es verging wieder eine Zeit. Mittler- weile standen die ermüdeten Legionen im Sonnenbrände hung- rig und mit trocknen Kehlen da. Der schlaue Fridigern ver- zögerte nämlich nur darum den Ansang des Kampfes, weil er erst die Ankunft einer ostgotischen Reiterschar, die ihm Hülfe zugesagt hatte, abwarten wollte. Daher entsandte er noch einmal einen Boten, mit der Bitte, der Kaiser möchte etliche vornehme Männer ins Gotenlager schicken, die er seinem Volke gegenüber für Geiseln ausgebeu könnte; die Bürgschaft dafür, daß sie unversehrt blieben, nehme er auf sich; anders könne er den Wunsch des Kaisers nicht erfüllen. Jetzt siegte bei dem wankelmütigen Valens die Bedenklichkeit über die Ent- schlossenheit. Er zeigte sich bereit, wenigstens einen seiner Großen hinübergehen zu lassen, und der kühne Richomer, ein Franke von Geburt, erbot sich dazu freiwillig. Während er aber auf das gotische Lager zuschritt, änderte sich plötzlich die Sachlage durchaus. Die beiden Führer der römischen

6. Die alten Deutschen während der Urzeit und Völkerwanderung - S. 287

1893 - Gütersloh : Bertelsmann
36. Totila, der große Gotenheld. 287 Dieser kam den Flüchtigen ganz nahe und holte auf Totila aus, um ihm den Speer in den Rücken zu stoßen. Ein junger Gote aber sah dies und schrie voll Entsetzen und Angst für den geliebten Fürsten: „Hund, was beginnst du? Wagst du, die Hand wider deinen Herrn zu erheben?" Kaum hörte Asbad, daß er den König vor sich habe, so holte er mit aller Kraft aus und bohrte ihm den Speer zwischen die Schulter- blätter tief in den Rücken hinein. Der Stoß war tödlich. Aber zwei der treuen Goten ritten rechts und links dicht an den wunden König heran und nahmen ihn so in die Mitte. Auf diese Weise setzten sie mit ihm die Flucht fort, obwohl er kaum noch ein Lebenszeichen gab. Asbad erhielt von dem Goten Skipuar einen Hieb ins Bein. Da gaben seine Ge- fährten die Verfolgung auf und kehrten mit ihm um. Des Königs Getreue aber glaubten im Dunkel der Nacht, die Ver- folger seien ihnen noch auf den Fersen, und flohen weiter. Endlich gelangten sie in ein Dörslein mit Namen Caprä. Hier rasteten sie, hoben den König vom Roß, trugen ihn in die Hütte einer armen Frau und verbanden ihm die schreckliche Wunde. Er aber starb ihnen unter den Händen. Ein edles Herz stand still. Da beweinten die treuen Männer ihren geliebten Herrn, gruben ihm schnell ein Grab, zimmerten einen einfachen Sarg und bargen den teuern Leichnam in die Erde. Dann wichen sie von dannen. Die Kaiserlichen wußten nicht, daß Totila gestorben sei, bis ihnen die Frau, in deren Hütte er seine Heldenseele aus- gehaucht hatte, es milteilte und sein Grab zeigte. Trotzdem wollten sie nicht daran glauben und gruben an der Stelle nach. Da fanden und öffneten sie den Sarg mit der Leiche des Königs. Selbst den Feinden flößte der ernste Anblick Ehrfurcht und Trauer ein. Sie wagten es nicht, den toten Helden zu beschimpfen. Nur den blutigen Mantel und den edelsteingezierten Königshut nahmen sie ihm, um diese Gegen- stände dem Narses zu überbringen. Dann gaben sie ihn dem Schoß der Erbe wieder. So verlor Totila Thron und Leben, nachdem er elf Jahre lang König der Goten gewesen war. Selbst der feindliche

7. Die alten Deutschen während der Urzeit und Völkerwanderung - S. 156

1893 - Gütersloh : Bertelsmann
156 21. Die Schlacht bei Adrianopel und weitere Kämpfe. Vorhut Hutten sich thöricht genug in ein Handgemenge mit den gegenüberstehenden Feinden eingelassen und mußten sich » mit blutigen Köpfen zurückziehen, ein übles Vorzeichen für den Erfolg der Schlacht. Das Getümmel hinderte Richomer weiter vorzuschreiten; und in demselben Augenblicke sausten auch die ostgotischen Reiter aus den Bergschluchten schnell wie der Blitz herbei. Fridigern hatte seinen Zweck erreicht, die Römer hatten durch nutzlose Verhandlungen die beste Zeit verloren. Von allen Seiten begann nun die Schlacht. Vor dem furchtbaren Anstürmen der Goten wichen gleich anfangs die Römer zurück. Aber die ermutigenden Zurufe der Feldherren brachten sie wieder zum Stehen, und das Schlachtgewühl schwoll wie eine Feuersbrunst an. Wütend stießen die feind- lichen Reihen aufeinander. Der linke Flügel der römischen Reiter drang fast bis zur Wagenburg vor, aber er blieb ohne Unterstützung und wurde deshalb von den allenthalben ein- stürmenden Goten erdrückt. Das Fußvolk stand nun ohne Deckung da, und so eng waren die Scharen zusanimengedrängt, daß die Soldaten kaum das Schwert ziehen und die Hände rühren konnten. Der Himmel war von Staubwolken ver- hüllt, betäubendes Geschrei erfüllte die Luft. Überall brachten die Geschosse Verderben, weil keiner sie kommen sah und sich decken konnte. Flucht war in der fürchterlichen Enge un- möglich. Die Felder füllten sich mit Leichenhaufen. Die Seufzer der Sterbenden klangen schrecklich an die Ohren der Gesunden. Schwarzes, geronnenes Blut bedeckte den Boden weithin, und der Fuß der Streiter glitt auf dem schlüpfrigen Schlamm aus. Die Sonne neigte sich zum Untergang. Mit neuer Wut stürmten die Goten heran, da war es mit der Widerstands- kraft der unglücklichen Römer zu Ende. Wem seine Glieder noch gehorchten, der wandte sich zur Flucht. Es waren nur elende Trümmer des Heeres, die flohen. Die ganze Armee war nicht nur geschlagen, sie war vernichtet. „Seit dem Un- glückstage von Cannä," ruft der Geschichtschreiber Ammian aus, „hat unser Staat keine größere Niederlage erlitten." Kaiser Valens, der tapfer mitgesochten hatte, wurde in der

8. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 128

1872 - Gütersloh : Bertelsmann
f «8 Iii. Zeitr. Die neuere Zeit. Von der Reformation bis jetzt. Kampf noch eben so schwierig als zuerst; darum eilte der Kaiser Karl, ohne seinem Heere irgend eine Winterruhe zu gestatten, durch Franken nach Böhmen und von da mit seinem Bruder und dem Herzog Moritz nach Sachsen. Er kam so Plötzlich und unerwartet, daß er am 22. April 1547 bei Meißen stand, als der Kurfürst ihn noch weit entfernt glaubte. Die Schlacht bei Mühlberg am 24. April 1547. — Der überraschte Kurfürst suchte so schnell als möglich mit seinen Truppen an der Nordseite der Elbe nach Wittenberg, seiner Hauptstadt, zu kommen; sie war eine gute Festung und er hoffte sich so lange darin zu vertheidigen, bis seine Bundesgenossen ihm zu Hülse kommen könnten. Der Kaiser dagegen wünschte nichts mehr, als ihn auf dem Zuge anzugreifen; wenn nur nicht der breite Elbstrom zwischen ihnen gewesen wäre. Als er nun selbst noch, gegen Abend, nachdenklich am Ufer desselben hinritt, brachte der Herzog von Alba, einer feiner spanischen Anführer, einen Bauern, der ihm eine Furt durch den Fluß zu zeigen versprach. Die Sachsen hatten ihm zwei Pferde weggeführt, ans Rache wollte er ihren Feinden die Furt zeigen. Der Herzog Moritz versprach ihm dafür 100 Kronen und zwei andere Pferde. — Am andern Morgen, — es war ein Sonntag, — setzten die spanischen und neapolitanischen Reiter, ein jeder mit einem Fußgänger hinter sich, durch die Furt; der Bauer führte des Kaisers Pferd am Zügel hindurch und der König Ferdinand, Herzog Moritz und die anderen Anführer folgten. Der Kurfürst war in dem benachbarten Städtchen Mühlberg in der Kirche. Als die Nachricht kam, der Kaiser fei über den Fluß gefetzt, konnte er es nicht glauben und wollte auch den Gottesdienst nicht unterbrechen. Aber kaum war derselbe beendigt, als er zu feinem Schrecken die Wahrheit der Nachricht sah und kaum Zeit behielt, auf feinen Wagen zu steigen und die nöthigen Befehle zu geben. Das Geschütz war schon nach Wittenberg voraus; er befahl, daß das Fußvolk schnell folgen und die Reiter nur suchen sollten, den Feind auszuhalten. Allein es war zu spät. Die spanischen und ungarischen Reiter warfen die feint-gen über den Haufen, erreichten das Fußvolk auf der Lochauer Haibe, ant Saum eines Waldes; mit dem lauten Kriegsgeschrei: Hifpania! Hifpanta! durch-brachen sie die eiligst aufgestellten Reihen. Es entstanb eine schreckliche Unordnung. Der Kurfürst, der ein sehr biefer Mann war, bestieg einen schweren friesischen Hengst, um sich schneller zu retten; aber die leichten Reiter holten ihn ein und ein Ungar verwunbete ihn, währenb er sich vertheidigte, durch einen Hieb in die linke Backe. Das Blut strömte über sein Gesicht und sein Panzerhemd. Er wollte sich nicht ergeben. Da kam ein Ritter des Herzogs Moritz, Thilo von Trobt, herbei und rief ihm zu, feines Lebens zu schonen. Ihm, als einem Deutschen, ergab er sich. Der Kaiser hielt zu Pferbe mitten in der Haide als Sieger; vor ihn würde der mit Blut bebeefte Kurfürst geführt. Er stieg vom Pferbe und wollte sich vor dem Kaiser auf die Kniee lassen, inbem er zugleich den Blechhandschuh auszog, ihm nach deutscher Sitte die Hand zu reichen. Aber Karl wendete sich finster zur Seite. Da sing der Kurfürst an: „Großmächtigster, Allergnädigster Kaiser!" — So, nun bin ich euer gnädigster Kaiser? unterbrach ihn dieser; so habt ihr mich lange nicht geheißen! — Der Kurfürst erwiderte: „Ich bin euer kaiserlichen Majestät Gefangener und bitte um fürstlichen Gewahrsam." — Wohl, ihr sollt gehalten werden, wie ihr es verdient, antwor-

9. Hauptbd. - S. 32

1896 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
ein geharnischter Reiter mit Marsch- und Streitroß, sowie zwei leichtbewaffnete, aber berittene Knechte gestellt werden. Wer weniger besaß, konnte sich durch eine Beisteuer freilaufen. Diese hieß der Grafenschatz. Als es später Städte gab, mußten auch diese eine bestimmte Zahl von Rittern und Knechten ausrüsten. 2. Erließ der Kaiser ein Aufgebot, so erging dieses nur an die Fürsten, reichsunmittelbaren Grundherren und Reichsstädte. Der Fürst bot seine Lehnsträger auf und diese ihre Hintersassen. Am bestimmten Orte sammelte der Fürst die Reiterscharen seiner Lehnsträger und führte sie unter seinem eigenen Banner dem Herzog oder Kaiser zu. Der Kaiser ordnete das Heer nach Stämmen, wobei die Schwaben den Vortritt beanspruchten. Ein solches Reiterheer bot ein buntes Bild. Jedem Stamme voran ritt, auf schnaubendem Roß, gepanzert und mit wallendem Helmbusch, der Herzog oder Fürst. Hinter ihm gleichfalls hoch zu Roß, mit Lanze, Schild und Schwert bewaffnet, seine Mannen. Ein ungeheurer Troß begleitete das Heer, um den Mundvorrat, mit dem sich jeder für die ersten Wochen zu versehen hatte, sowie das Kriegsgerät zur Belagerung und zum Ausschlagen des Lagers mitzuführen. Wasser, Gras, Heu, Holz und andere Naturalien mußten Die Landesbewohner den durchziehenden Truppen unentgeltlich liefern. 3. Anders war auch der Kämpf geworden. Wild und verworren tobte die ungeregelte Feldschlacht. Nach Willkür flog der Ritter durch die Reihen der Kämpfenden, suchte sich einen Gegner zum Zweikampf, und sein Knappe folgte ihm. Kein geschickter Feldherr ordnete die einzelnen Heer hausen; der Ritter gebot unumschränkt über seine Knappen und Knechte; die Starke, Kühnheit und Tapferkeit des Einzelnen bestimmte allein den Ausgang. Zwischendurch sah man auch einige Haufen zu Fuß mit Spieß und Schwert, Pfeil und Armbrust kämpfen; aber sie hatten unter dem unzureichenden Schutze ihrer halbgeschlossenen Sturmhauben und mit ihrem kurzen Schwert einen schweren Stand gegenüber dem Ritter; denn mit Pfeil und Armbrust war gegen den Eisenpanzer nichts mehr auszurichten. 27. Wie das deutsche gleich entstand. 843. 1. Nur mit Gewalt hatten die Frankenkönige die verschiedenen • Volkerstämme und Völkerschaften ihres Reichs unter einer Herrschaft vereinigt, und Gewalt nur konnte sie zusammenhalten. Franken und Burgunden, Thüringer und Alamannen, Sachsen und Baiern, ja die Volker Italiens und Nordspaniens, die Bewohner des heutigen Frankreichs und die Helvetier in den Alpen, sie alle gehorchten dem Machtspruche Karls des Großen. So lange er lebte und überall für Recht und Ordnung sorgte, ging es dem Volke wohl; denn jeder hatte seinen bestimmten Platz, seine Rechte und Pflichten im Kriege wie im Frieden

10. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 106

1917 - Hannover : Helwing
— 106 — 1273—1517. Hl. Periode. Vom Interregnum bis zur Reformation. Tie innere Auflösung des Römisch-Teutschen Reiches. r. Bit Kirche: Der Mißbrauch der errungenen Machtstellung und die zunehmende Verweltlichung der Kirche untergruben ihr Ansehen. Angriffe 1. gegen die Glaubenssätze der römischen Kirche (Abälard, Petrus Waldns — Waldenser und Albigenser —, Wiclif — Lollarden —. Job. Hns — Hnsiten); 2. gegen den Wandel der Geistlichen und Mönche (die Satiriker) und 3. gegen die päpstliche Hierarchie (die großen Konzilien). Die auf inneres Glaubensleben dringende Mystik trat der dürren Philosophie der Scholastik gegenüber: Meister Eckard, Johannes Tanler von Straßburg, Heinrich Suso in Ulm, Thomas a Kempis, Johann Wessel. 2. Bit Verfassung. Der Kaiser wurde von sieben Kurfürsten gewählt: 1. Erzbischof von Mainz (Reichserzkanzler), ■ 2. Erzbischof von Trier (Kanzler für Burgund), 3. Erzbischof von Köln (Kanzler für Italien). 4. Pfalzgraf bei Rhein (Truchseß), ö. König von Böhmen (Mundschenk), G. Herzog von Sachsen (Marschall), 7. Markgraf von Brandenburg (Kämmerer). Bei jeder Neuwahl strebten die Kurfürsten durch Bedingungen, die sie den Thronbewerbern vorschrieben (Wahlkapitulationen, Willebriefe), nach weiterer Beschränkung der alten Kaisermacht. Die Kaiser gewannen nur durch große Haus macht Bedeutung. Tie Neichsfürsten, obenan die Kurfürsten, gewannen infolge allmählicher Erwerbung früher dem Kaiser zustehender Rechte die Landeshoheit (Territorialität). Zerstückelung Deutschlands, das schließlich über 300 unmittelbare Reichsstände zählte. Die Erweiterung der ständigen Rechte wurde dem niederen Adel, den Reichsrittern, nicht zuteil. Er geriet in Abhängigkeit von den Fürsten, weil seit Anwendung des Schießpulvers auch seine kriegerische Bedeutung verloren ging. Raubritterwesen. Das Heerwesen. Im Lause des 14. Jahrhunderts wurde durch die Verbreitung der Feuerwaffen und die festere Organisierung der städtischen Bürgerwehren der Verfall der Lehnsheere und des Rittertums herbeigeführt. Die Fürsten entzogen sich gern der Übermacht ihrer Vasallen und fingen an, Soldtruppen zu halten, die sich sodann auch zu stehenden Heeren gestalteten. Da auch diese geworben und besoldet waren, so unterschieden sie sich von den ursprünglichen Soldtruppen, den Landsknechten (Kaiser Maximilian, der Vater der deutschen Landsknechte — Georg von Frundsberg — Sebastian Schärtlin von Bnrtenbach), wesentlich nur dadurch, daß diese meist nur für bestimmte Unternehmungen, jene aber für einen bestimmten Fürsten meist auf Lebenszeit geworben wurden. Vom 30jährigen Kriege ab tritt schon die Aushebung von Truppen aus dem Lande zu dem reinen Werbesystem hinzu und bereitet den Übergang zu dem heutigen Heerwesen vor. Das Recht. Die gesetzgeberische Tätigkeit Karls des Großen wurde nicht fortgesetzt und kein ausgebildetes Reichsrecht geschaffen. Letzteres wurde ersetzt durch volkstümliche Rechtsbücher: Der Sachsenspiegel um 1*230 von ©icke von Repgow unweit Dessau, der
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