Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
239
der Ersatzreserve zugewiesen. Die Ersatzreservepflicht dauert 12 Jahre.
Während dieser Zeit können die betreffenden Militärpflichtigen zu drei
Übungen von 10, 6 und 4 Wochen eingerufen werden.
Wer eine höhere allgemeine Bildung durch das Reifezeugnis einer
Mittelschule oder durch das Bestehen einer besonderen Prüfung nachweist,
ist zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigt.
Die allgemeine Wehrpflicht hat sowohl für die Wehrkraft als auch
für die Volksbildung hohe Bedeutung. Sie stellt nicht nur die denkbar
größte Kopfzahl sondern auch alle sittliche und geistige Kraft der wehr-
fähigen Männerwelt in den Dienst der Landesverteidigung. Der Militär-
dienst gewöhnt an eine gewissenhafte Pflichterfüllung, an Ordnung und
Pünktlichkeit. Unter dem wohltätigen Einflüsse der Vorgesetzten und der
Kameradschaft werden Pflicht- und Ehrgefühl gekräftigt, Treue, Vaterlauds-
und Nächstenliebe gepflegt. So steigert die allgemeine Wehrpflicht nicht nur
die Wehrhaftigkeit sondern auch die allgemeine Tüchtigkeit unseres Volkes.
Nach verschiedenen Verfassern.
127. Von der bayerischen Verfassung’.
Der Mensch ist in den mannigfachsten Lebenslagen auf den Men-
schen angewiesen. Von jeher lebten darum die Menschen in
kleineren und größeren Verbänden zusammen: in Familien, Ge-
meinden, Staaten. Solche Verbände können aber nicht ohne feste
Ordnung bestehen, der sich die einzelnen unterwerfen müssen, und
besonders in dem größten Gemeinwesen, dem Staate, erweisen sich
bestimmte Rechtssatzungen als notwendig.
Solche Rechtsbestimmungen bildete in alter Zeit hauptsächlich
das Herkommen. Erst seit Mitte des 15. Jahrhunderts gab es in
deutschen Landen geschriebene Gesetze. Alleiniger Gesetzgeber war
der unumschränkt regierende Landesherr.
Gegen Ende des 18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts
regten sich allenthalben im deutschen Volke Bestrebungen nach
politischer Freiheit. Der Geist der Zeit forderte eine Beteiligung
der Staatsbürger an der Lenkung des Staates, eine auf unwandel-
baren Grundgesetzen beruhende Verfassung. Besonders das Recht
der Steuerbewilligung und der Mitaufsicht über die Verwendung
der Staatseinkünfte sowie Freiheit der Presse waren die Wünsche,
die immer lauter wurden. Im Artikel 13 der Deutschen Bundesakte
vom Jahre 1815 bestimmten die deutschen Fürsten: „In allen Bundes-
staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“
Dieses Versprechen wurde in unserem engeren Vaterlande
Bayern früher und in weiterem Umfange als in den übrigen größeren
Staaten erfüllt.
Der edle König Maximilian I. verzichtete aus freiem Entschlüsse
auf die ererbten Rechte eines unbeschränkt herrschenden Monarchen
und gab seinem Volke die noch heute geltende Verfassung oder
„Konstitution“. Am 26. Mai 1818 verkündeten Glockengeläute und
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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vom König berufenen Königlichen Prinzen, aus den Ministern und
sechs weiteren vom König ernannten Staatsräten.
Obwohl ein Gesetz erst durch die Unterschrift des Königs
Gültigkeit erlangt, so kann doch der König selbst kein Gesetz geben.
Dazu ist vielmehr die Zustimmung der Volksvertretung, „des Land-
tags“, erforderlich. Dieser besteht aus zwei Abteilungen, der „Kammer
der Reichsräte“ und der „Kammer der Abgeordneten“. Die Kammer
der Reichsräte wird gebildet aus den volljährigen Prinzen des König-
lichen Hauses, aus den Kronbeamten, aus den Standesherren — das
sind die Häupter der ehemals reichsständischen fürstlichen und gräf-
lichen Familien —, aus den beiden Erzbischöfen und einem weiteren
vom König auf Lebenszeit ernannten Bischof, aus dem Präsidenten
des Protestantischen Oberkonsistoriums und aus anderen Personen,
denen der König die persönliche oder erbliche Reichsratswürde ver-
liehen hat. Im ganzen zählt die Kammer der Reichsräte ungefähr
80 Mitglieder.
Die Kammer der Abgeordneten besteht aus 163 vom Volke
gewählten Vertretern. Die Mitglieder werden durch bedingte, gleiche,
direkte, geheime Wahl bestimmt. Wahlberechtigt sind nur Staats-
bürger, die eine direkte Steuer zahlen, mindestens 25 Jahre alt und
im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Das Staatsbürgerrecht
wird durch Staatsangehörigkeit bedingt.
Die allgemeinen von der bayerischen Verfassung gewährleiste-
ten Rechte der Untertanen sind: Freiheit der Meinung, des Glau-
bens und Gewissens, Sicherheit der Person und des Eigentums,
das Recht der Niederlassung und Verehelichung, der Bittschriften-
einreichung und Beschwerdeführung. Jeder Bayer ohne Unterschied
des Standes kann zu allen Ämtern im Staate gelangen.
Die wichtigsten Pflichten, die diesen Rechten gegenüberstehen,
sind:
1. Jeder Einwohner hat zu den Staatslasten beizutragen, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind;
2. jeder wehrfähige Mann ist zum Kriegsdienste verpflichtet;
3. jeder Untertan ist den staatlichen Gesetzen und Anordnungen
Gehorsam und dem Könige Treue schuldig. —
Der Landtag wird vom Herrscher einberufen und geschlossen.
Jede der beiden Kammern berät und beschließt für sich in öffentlichen
Sitzungen. Zu einem gültigen Beschlusse ist die Zustimmung beider
Kammern erforderlich, die durch übereinstimmende Mehrheits-
beschlüsse gegeben wird. Die vom Landtag beschlossenen Gesetze
erläßt der König unter Gegenzeichnung der verantwortlichen Mini-
ster. Die Veröffentlichung erfolgt im „Gesetz- und Verordnungs-
blatt“.
Neben der Mitwirkung bei der Gesetzgebung hat der Landtag
auch das Recht der Steuerbewilligung und der Festsetzung des
Staatshaushalts sowie der Antragsstellung und Beschwerdeführung.
Der Vollzug der Gesetze sowie die Leitung des gesamten
Staatswesens ist dem Gesamtstaatsministerium übertragen. Die ein-
Lesebuch für die Sonntagschulen der Pfalz.
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Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
372
italienischen und deutschen Waffen von da an genossen. Sie gehörten
bald zu den wichtigsten Ausfuhrartikeln unseres Vaterlandes. Der
wachsende Wohlstand, der sich notwendigerweise auf alle Gewerbe
ausdehnte, wie ihre zunehmende Zahl und Kraft verlieh den Hand-
werkern ein großes Selbstgefühl. Dies führte bald mit den bisherigen
Herren der Stadt zu Streitigkeiten. Noch während der Kreuzzüge
gewannen in Italien, in Frankreich, in den Niederlanden und in
Deutschland die in Zünfte geteilten Gewerbe Anteil am Stadt-
regiment.
Die Zünfte gliederten sich militärisch und schufen eine großartige
Industrie, namentlich in Wollstoffen, Waffen, Leder, Färberei u. s. w.
Die Kaufleute schlossen sich zu Gilden zusammen und suchten sich
in anderen Städten Vorrechte zu verschaffen. Um im Auslande Bo-
den zu gewinnen, vereinigten sich Gilden verschiedener Städte zur
Hansa, der es gelang den Handel mit England, Skandinavien und
Nordrußland an sich zu bringen. Damals mußte der Kaufmann feine
Waren selbst von Markt zu Markt begleiten, sie in gewissen Städten
feilbieten und vielfachen Zoll bezahlen,- deshalb reiste man in Gesell-
schaften und suchte sich durch besonderes Necht gegen Benachteiligung
zu sichern.
hiemit war das Feudalwesen* durchbrochen, das Bürgertum,
d. h. die politische Freiheit und Selbständigkeit der Handel- und ge-
werbetreibenden Klassen, hatte sich aus den Banden der Unfreiheit
herausgearbeitet. Die Frucht dieses Sieges erblicken wir in dem über-
raschend schnellen Aufschwung, welchen die Städte von da an nahmen.
Die späteren Städtebündnisse sind der beredteste Ausdruck dieses Um-
schwunges der Dinge und in ihrer Machtentfaltung, vor der sich
Könige beugten, vielleicht das stolzeste Denkmal, das je dem Handels-
geiste gesetzt worden ist.
166. Da3 Städtewesen im Mittelalter.
ohe, oft doppelte Mauern, Graben und Wall umgürteten das
streitbare Geschlecht in den Städten, das immer des Angriffs
gewärtig sein mußte. Wehrtürme krönten die Mauer. Sie ragten
in gemessenem Abstand empor und waren von mannigfacher Bau-
art: rund, eckig, spitz, flach. Das ganze Weichbild der Stadt war
mit einem Graben umzogen. Wächter lugten aus den Türmen und
Warten nach den Landstraßen aus und meldeten durch Zeichen jede
* Feudalwesen = Lehenswesen, die Vorrechte des 5ldels und der höheren
Stände in Staat und üirche.
Engelmann.
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Extrahierte Personennamen: Engelmann
Extrahierte Ortsnamen: Italien Frankreich Niederlanden Deutschland England Skandinavien
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tümer, Grafschaften, Landgrafschaften, Markgrafschaften, Ritterschaf-
ten, Reichsritterschaften, Reichsstädte, Reichsdörfer, Reichsabteien,
hochstifte, Rbteien, Stifte, Herrschaften und noch andere Namen
waren auf damaligen Landkarten zu lesen, die einem buntverflickten
Kleide glichen. Und jedes dieser Ländchen hatte seine besondere Ver-
waltung, eigene Polizei, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Steuern und
Zollschranken und noch allerlei Besonderheiten. Rlles das mußte fallen.
Gleichheit hatten doch die Völker gerufen. Max teilte das ganze
Land, wie es die Napoleonischen Rriege unter seine Herrschaft gebracht
hatten, in acht Kreise ein, die noch heute bestehen, damals aber nach
Flüssen benannt waren. Zeder dieser Kreise bekam eine Kreisregie-
rung zur Verwaltung und Landgerichte zur pflege des Rechts. Htie
diese Behörden unterstanden der Regierung in München, die von nun
an die alleinberechtigte Macht war. Weil dadurch den früher selb-
ständigen Herrschaften, besonders den Rdligen, die Rmter genommen
waren, mußte Max einen neuen Beamtenstand schaffen, dessen Glieder
nur den Ltaat zum Herrn haben, die von ihm geprüft, angestellt,
besoldet, befördert, aber auch, wenn nötig, abgesetzt werden. Max
verlangte von seinen Beamten ,,Renntnis und Rechtschaffenheit",
Tugenden, die auch heute noch genügen.
Bald wurden den Rdligen außer Rmtsvorrecht, Gerichtsbarkeit
und Polizeigerechtigkeit auch noch Zteuerbefreiung, das Zagdrecht in
den landesherrlichen Waldungen, überhaupt alle besonderen Freihei-
ten abgesprochen und ihnen nur der Titel belassen, dagegen gleiche
Rbgaben wie den übrigen Staatsbürgern auferlegt. (Rur den ,,5tan-
desherren" blieben noch einige Vorrechte.) Zeder mußte nun Zteuern
entrichten und jeder gleichartige Steuern. Die vielerlei und verschiede-
nen Steuern einzelner Gegenden wurden aufgehoben, Rdel, Pfarrer,
Klöster, Rammergüter ohne Unterschied zur Grund-, hau^-, Gewerbe-
und Vermögenssteuer herangezogen. — Wiederum erfüllt Max eine
Forderung der Gleichheit, wenn er die Dienstpflichtigkeit aller Bayern,
die allgemeine Militäraushebung mit der Ruswahl durch das Los, zum
Gesetze macht. Zedem gleichen Zchutz, allen gleiche Pflicht.
Und nun die Freiheit. Zn jener Zeit saßen noch nicht alle Bauern
frei auf ihrem eigenen Erbe, viele, sehr viele waren adligen Herren
leibeigen. Der Bauernstand war zum „5tand der armen Leute" ge-
worden. Da hat König Max frisch mitten durchgegriffen: „Die Leib-
eigenschaft wird da, wo sie noch besteht, aufgehoben." Und mancher
Untertan blickte dankbar auf zu seinem Könige, der ihn zum freien
Bürger gemacht, frei von Vienstzwang, von Leibzins, von heirats-
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Extrahierte Personennamen: Rlles Max Max Max Max Max Max Max Max Max Max Leibzins
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Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
410
der Streit mit der Volksvertretung, die sich mehrende Entfremdung
des Volkes und doch nicht eine Linie weicht er von dem lvege ab,
der seiner innersten Überzeugung nach allein dem wohle des Ganzen
dienen kann. Sein Eharakter war zu gefestigt, als daß er schmerzlicher
Gefühle wegen das Notwendige und einzig heilsame aufgegeben hätte.
Die fernsten Zeiten werden es dem König Wilhelm Dank wissen, daß er
fest und treu geblieben ist; seine Festigkeit hat die Gesundung Deutsch-
lands ermöglicht. Mit seltener Menschenkenntnis wählte er seine Helfer
zu seinem Werke aus; aber so dankbar er sich ihnen erwies, daß sie
gleich ihm das Gemeinwohl zum Leitstern sich erwählt hatten, so
machte ihn diese Dankbarkeit nicht blind in seinem Urteile. Nie hat
er sein Ghr einem Günstling oder einem vertrauten geliehen; der
Minister, der sich in seinem Geschäftskreis bewährt hatte, war in diesem
sein einziger Natgeber; nie durfte ein anderer mit ihm über die Ge-
schäfte desselben sprechen; vergebens war es überhaupt, mit ihm über
Dinge zu reden, über die er keine Meinung verlangte; in seiner
freundlichen weise hörte er nicht geforderten Meinungsäußerungen
anfänglich ruhig zu; aber stets verstand er es das Gespräch auf andere
Gebiete zu lenken. Nach seinem Gewissen und nach eingehender Er-
wägung entschied er über die von zuständiger Seite gemachten Vor-
schläge. Wohl wichen hie und da seine Anschauungen und Meinungen
von denen seiner Berater ab, aber willig überwand er die eigenen
wünsche und Gewissensbedenken, wenn ihm die Notwendigkeit klar
ward, hatte er sich entschieden und mochte die Entscheidung ihm noch
so schwer fallen, dann war er aber auch entschlossen im handeln und
Durchführen.
wenn Wilhelm I. die verfassungsmäßig gewährleisteten Nechte
der Krone mit aller Entschiedenheit wahrte, so tat er dies nicht um
seiner selbst willen, sondern des Wohles des Volkes wegen, in dessen
Interesse er sich selbst im Greisenalter keine Bequemlichkeit, keine
Muße gönnte. Allezeit war er im Dienste des Staates tätig; denn
wie Gottvertrauen und Frömmigkeit die Quellen waren, aus deren
unversiegbarem Wasser er seine Seele erquickte, so gab das Pflicht-
bewußtsein seinem alternden Körper stets wieder neue Spannkraft.
Sein ganzes Leben war eine Betätigung des Gelübdes, das er als
Knabe ablegte: „Jeden Tag will ich mit dem Andenken an Gott und
meine Pflicht beginnen und jeden übend mich über die Anwendung des
verflossenen Tages prüfen." Immer im Dienste der Pflicht, kannte Kaiser
Wilhelm I. kein Stillsitzen ohne Beschäftigung, kein Aufsuchen einer
Bequemlichkeit, keine Schonung seiner eigenen Person.
Seinen Anlagen und seinen Neigungen nach war Kaiser Wilhelm
Soldat vom Scheitel bis zur Sohle. Bis in die letzten Tage seines
Lebens galt der Stärkung der Wehrkraft und der Ausbildung der
Armee seine vornehmste Sorge; dabei widmete er den anderen Seiten
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Wilhelm_I. Wilhelm_I. Wilhelm
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3
Zwei Male richten sich hoch im Handeln und Streben des Menschen
auf: das Recht und die Pflicht. Ein großer Kreis von Rechten, die
für unsere Ahnen unfaßbar gewesen wären, hat sich dem Manne der
Neuzeit ansgetan: aus dem leibeigenen Untertan ist ein freier Bürger
geworden, der unter dem mächtigen Schutze der Staatsgesetze frei lebt,
mit eigenem Leib und Gut frei schalten kann. Jeder Mann, ob hoch
oder niedrig, hat ein Anrecht, in allen Angelegenheiten der Gemeinde, des
Staates und des Reiches mitzuarbeiten. Das Vertrauen seiner Mit-
bürger beruft auch den einfachsten Mann zur Rechtsprechung, es berechtigt
ihn zur Mitarbeit an der Gesetzgebung, an allen öffentlichen Einrich-
tungen, die der Ordnung und der Förderung der menschlichen Gesellschaft
gewidmet sind.
Aber je weiter sich die Rechte des Bürgers ausdehnen, desto ein-
dringlicher erhebt die Pflicht ihre Forderungen. Mit der Vollendung des
sechsten Lebensjahres begann sie als Schulpflicht, die der Staat fordern
muß, damit seine Bürger befähigt werden die Gesetze des Landes zu ver-
stehen und zu achten, an den Fortschritten in Landwirtschaft, Gewerbe
und Industrie mitzuarbeiten und mitzuwirken an allem, was die sach-
lichen und geistigen Güter der Menschheit mehren kann. — Fast un-
mittelbar an die Schulpflicht reiht sich die Wehrpflicht an, der sich
jeder wehrfähige Deutsche ohne Ansehen der Person zu unterziehen
hat. Sie stellt an Jüngling und Mann die höchsten Anforderungen,
verlangt von ihnen das Opfer an Gut und Blut, wenn das Vaterland
bedroht wird.
Ist die Wirksamkeit im öffentlichen Leben noch fast ausschließlich
ein Vorrecht des Mannes, so ist die Führung des Haushaltes die Ehre
der Frau und für das Gedeihen von Familie und Volk von nicht minderer
Bedeutung als die Tätigkeit des Mannes. Der Staat verlangt von dem
heranwachsenden Mädchen die gleiche Schulbildung wie vom Knaben.
In manchen Gemeinden bestehen noch eigene Veranstaltungen, um die
weibliche Jugend für ihre besondere Aufgabe im späteren Leben, die
Führung des Haushaltes, zu befähigen. Diese Bildungsgelegenheit zu
benützen sollten insbesondere diejenigen Mädchen nicht versäumen, denen
besondere Verhältnisse die Erlernung der Hauswirtschaft unter der Leitung
der eigenen tüchtigen Mutter unmöglich machen.
Die schwersten Pflichten aber hat jeder, ob Jüngling oder Jungfrau,
gegen sich selber. Mit dem Austritt aus der Schule beginnt die schöne
Aufgabe der Selbstbildung und Selbsterziehung. Es gilt nun nicht allein
im erwählten Berufe sich zu vervollkommnen sondern auch das Unrechte
und Schlechte zu meiden, der Tugend und allem Erhabenen nachzustreben
1*
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240
Kanonendonner die Übergabe des königlichen Geschenkes an das
bayerische Volk.
Welche Bedeutung man dieser weisen Verbindung der Fürsten-
und der Volksrechte beimaß und mit welchen Gefühlen die wahr-
haft landesväterliche Tat des Königs aufgenommen wurde, geht
aus einem Worte hervor, das Anselm Feuerbach, ein berühmter
Rechtsgelehrte, damals an einen norddeutschen Freund schrieb:
„Kein Land ist wohl jetzt in Europa, wo freier gesprochen, freier
geschrieben, offener gehandelt würde als hier in Bayern. Jetzt sollte
man einmal kommen und uns zumuten eine andere Farbe als weiß
und blau zu tragen!"
Aber auch der König fühlte sich beglückt durch sein hoch-
herziges Werk. Als am 4. Februar 1819 der Landtag zum ersten Male
feierlich eröffnet wurde, äußerte sich der Monarch zu der Abord-
nung der Kammer, daß dies der schönste und glücklichste Tag seines
Lebens sei.
Das bayerische Volk war mündig geworden und der König
hatte diese Mündigkeit durch die Verfassung selbst anerkannt. Ein
neues, festes Band war damit wieder um Fürsten und Volk ge-
schlungen.
In dem Danke gegen den Vater der Verfassung darf nicht
vergessen werden, welch große Verdienste um das Zustandekommen
und den freiheitlichen Geist des Veffassungswerkes sich der damalige
Kronprinz Ludwig erworben hat. „Das Beste des Volkes und seines
Königs erheischt," schrieb Ludwig an seinen königlichen Vater,
„daß sowohl jeder Standesherr wie Abgeordnete jeden zum Wohl
des Landes oder einer Klasse, einer Körperschaft geeignet haltenden
Vorschlag in seiner Kammer zur Beratung tun darf, desgleichen
wegen Abschaffung des für schädlich Geglaubten." — „Sei Bayerns
Verfassung diejenige, die dem Volke am meisten Rechte gibt! Um
so größer nur wird die Anhänglichkeit an den Thron, desto fester
wird er sich gründen auf Liebe und Einsicht." Kronprinz Ludwig
war denn auch der Erste, der den Eid auf die Verfassung leistete. —
Nach der Verfassung ist Bayern eine „konstitutionelle Mo-
narchie", d. i. ein Staat, in welchem die Gewalt des Herrschers
durch die Rechte der Vertretung des Volkes beschränkt wird. Staats-
oberhaupt ist der König, der die Rechte der Staatsgewalt nach
den verfassungsmäßigen Bestimmungen ausübt. Er ist unverant-
wortlich und keiner Gerichtsbarkeit unterworfen; seine Person soll
„heilig und unverletzlich" sein. Die Krone ist erblich im Mannes-
stamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Zur Bestreitung seines
gesamten Hofhaltes bezieht der König aus der Staatskasse eine
„Zivilliste". Ist der König verhindert die Regierung selbst auszuüben,
so regiert an seiner Statt der nächstberechtigte Prinz (Prinzregent)
als „des Königreichs Bayern Verweser".
Als beratende Körperschaft steht dem Könige der Staatsrat zur
Seite. Dieser besteht aus dem volljährigen Kronprinzen, aus anderen
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Bayern Bayerns Bayern
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286
Die neueren Zeitereignisse haben diese Notwendigkeit noch
überzeugender dargetan und dem deutschen Volke das Verständnis
für das Seewesen und die Beherrschung des Meeres erschlossen.
Die hiezu nötige Schlachtflotte zu schaffen ist das unermüdliche
Streben Kaiser Wilhelms Ii. Der Reichstag kam den fürsorgenden
Absichten des Herrschers verständnisvoll entgegen durch Annahme
des Flottengesetzes vom 14. Juni 1900. Nach dessen Bestimmungen
wird die deutsche Kriegsflotte durch Neu- und Ersatzbauten bis zum
Jahre 1917 derart erhöht, daß sie alsdann besteht:
1. aus einer Schlachtflotte. Zu dieser gehören 4 Ge-
schwader von je 8 Linienschiffen, 8 Große und 24 Kleine
Kreuzer und 2 Flottenflaggschiffe;
2. aus der Auslandsflotte, welche 3 Große und 10 Kleine
Kreuzer umfaßt;
3. aus der Reserve von 4 Linienschiffen, 3 Großen und 4
Kleinen Kreuzern;
4. aus der Torpedoflotte. Hiezu treten noch über 100
Kanonenboote.
Mit dieser Rüstung zur See steht Deutschland in der Reihe der
Mächte an vierter Stelle, nicht aber hinsichtlich der Tüchtigkeit des
Materials und der Mannschaft. Während nämlich noch vor 25 Jahren
der deutsche Kriegsschiffbau vom Ausland abhängig war und ganze
Schiffe von dort bezogen werden mußten, haben jetzt die deutschen
Werften die fremdländischen Leistungen überflügelt. Dies beweisen
die zahlreichen Kriegsschiffe, die für Rechnung auswärtiger Staaten in
Deutschland gebaut wurden und werden. Im Feldzug gegen China
hat denn auch unsere Seewehr die Prüfung ihrer Tüchtigkeit glänzend
bestanden. Die Aufstellung, Ausrüstung und Beförderung zahlreicher
Streitkräfte innerhalb kürzester Frist und ohne Unfall war eine
Leistung, die die Bewunderung aller Nationen weckte. Gestützt auf
die hiebei gemachten Erfahrungen und die inzwischen gewachsene
Zahl von Fahrzeugen und Mannschaften, darf Deutschland hoffen,
seine Machtstellung im gegebenen Fall auch zu Wasser wirksam zur
Geltung zu bringen.
J. A. Völker.
aooo
TM Hauptwörter (50): [T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment]]
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347
so nahmen sie an Bargeld wenigstens 150 Millionen Mark, an Wehr-
kraft mindestens ein Armeekorps, dazu einen bedeutenden Kapitalwert der
Person an Arbeitskraft und Steuerkraft mit. Eingehende Berechnungen
berühmter Gelehrten haben ergeben, daß man den Kapitalwert jedes Aus-
wanderers, d. h. die Summe, die seine Erziehung und Ausbildung das
Vaterland gekostet, auf 1500—2400 Mark, das mitgenommene Vermögen,
das durchschnittlich auf jeden Auswanderer trifft, auf 450—600 Mark ver-
anschlagen kann. Das bedeutet seit etwa 60 Jahren für Deutschland einen
Schaden von vielen Milliarden Mark. Alles dies gewinnt das Land,
in dem sich die Auswanderer niederlassen. Ein Land aber, dem Tausende
von kräftigen Armen auf diese Weise kostenfrei zuströmen, muß sich
schneller entwickeln, als dies sonst der Fall sein würde. Außerdem erheben
beispielsweise die Vereinigten Staaten eine Einwanderungssteuer von 5
Dollars für jeden Ankömmling und sie haben sich durch ein Gesetz, das
die Landung von Krüppeln, Blinden, Tauben und Greisen (über 60 Jahre
alte Personen) verbietet, sofern sie sich nicht über hinreichende Mittel zum
Leben ausweisen können, gegen eine Übernahme von arbeitsunfähigen
Personen geschützt. Zudem sind die Arbeitskräfte, die Deutschland durch
die Auswanderung verliert, nicht etwa Bummler und Taugenichtse, sondern
der allergrößten Mehrheit nach tüchtige Arbeiter, Menschen, die arbeiten
können und wollen und die vermöge ihrer deutschen Erziehung ein starkes
Pflichtgefühl und in Anbetracht des Zieles, das sie sich gesteckt haben,
einen bedeutenden Arbeitsdrang mitbringen.
Man hat zwar diesem allem gegenüber geltend gemacht, daß die Aus-
wanderung gut sei, indem sie der Übervölkerung vorbeuge. Dies wäre
ja zum Teil zutreffend, wenn immer nur aus den dicht bevölkerten
Strichen ein Abfluß stattfände. Das ist aber durchaus nicht der Fall,
sondern das Gegenteil findet statt. Zudem kann nach genauen Ermitt-
lungen selbst die Auswanderung bei ihrem heutigen Umfange nur Vio
der Volkszunahme im Deutschen Reiche abführen. Sollte also über kurz
oder lang Übervölkerung zu befürchten sein, so wäre dieselbe durch die
jetzige Auswanderung nicht abwendbar.
Da durch Staatsgesetz die Auswanderungsfreiheit gewährleistet ist,
frühere Verbote mancher Regierungen sich in ihrer Wirkung auch nicht
bewährt haben, so ist man darauf bedacht, die Schäden, die dem Vater-
lande durch die Auswanderung erwachsen, auf andere Weise gutzumachen.
Gesetzlich beschränkt ist die Auswanderung nur insofern, als die Entlassung
aus der Reichsangehörigkeit den Wehrpflichtigen nicht gestattet oder er-
schwert wird. Viele erhalten auch nur die Erlaubnis sich bedingungsweise
im Ausland aufzuhalten, bleiben deutsche Untertanen und müssen im
Falle eines Krieges auf kaiserliche Aufforderung zurückkehren. Durch diese
Gesetze wird das Land vor Schwächung der Wehrkraft geschützt.
Sodann ist man bemüht diejenigen örtlichen Schäden zu beseitigen,
die eine Masseuauswanderung verursachen. So werden beispielsweise im
deutschen Osten, namentlich in der Provinz Posen, große Güter seitens
der Behörde aufgekauft und zu Bauerngrundstücken zerteilt. Den Ein-
wanderern aus dem Westen gewährt man bei der Ansiedlung mancherlei
Vorteile, so daß sich neuerdings immer mehr Schwaben und Westdeutsche
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Posen Schwaben
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Den Häsen am Ostende der Dahn steht zweifellos eine glänzende
Zukunft bevor. Wladiwostok, Port Krthur und besonders der neu
angelegte, eisfreie Hafen valni sind im raschen Aufblühen begriffen;
denn verschiedene Dampferlinien gehen schon jetzt nach Japan, Schang-
hai und Tschifu; auch die Beziehungen zur Westküste Amerikas werden
sich lebendiger gestalten. Die sibirische Überlandbahn übertrifft alle
bisher gebauten strecken bei weitem an Ausdehnung. Die pazifische
Lahn Kanadas umfaßt 4677, die der vereinigten Staaten, welche
von New pork über Chicago nach San Francisco führt, 5337 Kilo-
meter. Dagegen zieht sich die sibirische Bahn von Tscheljabinsk nach
Wladiwostok 7588 Kilometer und nach Port Nrthur noch über 180
Kilometer länger hin. Nehmen wir ihre westliche Fortsetzung über
Moskau bis zur preußischen Grenze bei Nlexandrowo hinzu, so er-
reichen wir eine Gesamtlänge des Schienenstranges von mehr als
lo Ooo Kilometer.
verbindet die sibirische Bahn Europa mit Nsien in einer weise,
die alle Erwartungen weit hinter sich läßt, so ist sie ganz Gstasien
gegenüber zu einer Waffe und einem Kulturwerkzeug ersten Langes
geworden.
Münchener Lesebuch.
172. Die Nordamerikaner.
Dieses Volk beherrscht ein Land, fast so groß als ganz Europa,
aber zehnmal reicher an fruchtbarem Ackerland, an Eisen und
Kohlen, gelegen mitten zwischen den zwei großen Weltmeeren,
durchschnitten endlich von gewaltigen Strömen, von herrlichen
Handelsstraßen, deren Zahl täglich durch Eisenbahnen und Kanäle
vermehrt wird. In diesem so ungeheuer reichen und wohl-
gelegenen Gebiete gilt eine Staatsverfassung, die darauf angelegt
ist, nicht allein niemand in seiner natürlichen Freiheit zu beschränken
sondern auch jedermann anzuregen, daß er seine Kräfte anspornt um
Reichtum und Geltung zu erwerben. Der Geist, der das gesamte
Volk beseelt, ist selbstsüchtig, eroberungstüchtig, zufahrend auf jeg-
liches, was dem Volke Bereicherung und Machtvermehrung verheißt.
In keinem anderen Volk ist auch das Handelstalent so entwickelt.
Schon die Kinder feilschen und handeln miteinander in einer Weise,
die in Deutschland für unsittlich oder doch für unanständig gelten
würde. Sobald unter den Farmern ein Knabe fähig ist selbst etwas
TM Hauptwörter (50): [T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T109: [Europa Asien Afrika Amerika Australien Insel Erdteil Land Zone Klima], T76: [Staat See Nordamerika Stadt Union Mississippi Washington Ohio Gebiet vereinigt], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht]]
Extrahierte Ortsnamen: Wladiwostok Japan Amerikas Kanadas Chicago San_Francisco Tscheljabinsk Wladiwostok Moskau Nlexandrowo Europa Europa Deutschland