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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 20

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
20 Vii. Der Dreißigjährige Krieg. 1646—1648 namentlich dem bayerischen Lande durch furchtbare Verheerungen tiefe Wunden. Der fchwedifche General Königsmark sollte die kaiserlichen Erbstaaten erobern. Er drang ins Herz von Böhmen vor und machte 1648 einen Angriff auf Prag. Schon hatte er die sog. Kleinfeite der Stadt weggenommen, da verkündeten Trompeten unter dem Geläute der Glocken dem Lande die längst ersehnte Botschaft von dem allgemeinen Frieden (Oktober 1648). Grollend zogen die Schweden von Prag ab. Sie schleppten aber reiche Beute mit heim und darunter befand sich die Handschrift von Ulfilas' gotischer Bibelübersetzung, der berühmte Codex argenteus (jetzt in der Universitätsbibliothek von Upsala). Paul Gerhardt saug: „Gott Lob, nun ist erschollen Das edle Fried- und Freudewort, Daß nunmehr ruhen sollen Die Spieß' und Schwerter und ihr Mord." § 78. Der Westfälische Friede 1648. Verhandlungen 1. Schon auf dem Regensburger Reichstag vorn Jahre 1640 zu Osnabrück und ^ ™ r , i ^ ' ns.. . Münster, kam der Wunsch nach Beendigung des Krieges zum Ausdruck. Allein die hieraus bezüglichen Beratungen verliefen resultatlos und der Kampf tobte weiter. Ernstlicher wurden die Friedensverhandlungen von 1645 an in Angriff genommen und zwar zu Osnabrück zwischen dem Kaiser und den Schweden, die zugleich die protestantischen Stände ver- traten, und in Münster zwischen dem Kaiser und den Franzosen. Aber auch jetzt noch fehlte es den beteiligten Parteien an dem rechten Eiser. Unbedeutende Vor- und Formfragen und die Selbstsucht der auswärtigen Mächte, die mit möglichst reicher Beute den deutschen Kriegsschauplatz verlassen wollten, bewirkten eine derartige Verzögerung der Verhandlungen, daß der endgültige Abschluß des Friedens erst am 24. Oktober 1648 erfolgte. Die Friedensbestimmungen zerfallen in 3 Gruppen: 1) in solche, welche sich auf territoriale Verhältnisse, 2) in solche, welche sich auf religiös-kirchliche Verhältnisse und 3) in solche, welche sich auf verfassungsrechtliche Zustände beziehen. Territoriale Be- 2. I. Xemtormte Bestimmungen. stimmungen. a. Frankreich erhielt: das österreichische Elsaß, den Sundgau, die Festung Breisach, das Besatzungsrecht in Philippsburg, die Bestätigung des Besitzes der Städte und Bistümer Metz, Tonl und

2. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte - S. 709

1817 - München : Königl. Schulbücher-Hauptverl.
Erster Zeitraum. Von 15 i 7 bis 173y. 709 Weg nach Mähren und Österreich. Das französische Heer war zwar bei Duttlingett (24. November 1643) von den Baiern geschlagen worden; aber nach- dem Tu renne den Oberbefehl über dasselbe erhal- ten hatte, und tu Verbindung mit dem schwedischen Feldherrn Wrangel (10*40) in Baiern eingedrun- gen war, wurde Maximilian I. von Baiern (14. Marz 1647) zu einem Waffenstillstände genöthigt, dessen Brechung (14. Sept. 1ö47) einen neuen verein- ten Einfall der Franzosen und Schwedenin Baiern mit furchtbaren Verwüstungen im Frühjahre 1648 nach sich zog. Wenige Wochen nachher (Zuly 1ö48) überfiel der schwedische Feldherr Königsmark die kleine Seite von Prag. Schon waren die Schweden Willens, auch die übrige Stadt zu stürmen, als die Unterzeichnung des westphalischen Friedens dem Jammer des langen Krie- ges eine Grunze setzte. Ii. Der w eftp Hali sch e Friede. Schon seit 1636 ward der Friede betrieben, aber die Unterhandlungen wurden immer wieder unterbrochen. Erst am 11. Iu- niuö 1645 erfolgte die wirkliche Eröffnung der Frie- dens-Handlung; allein es dauerte über drei Fahre, bis der Friede (24. October 1 643) Unterzeichner wurde. Die französischen Gesandten d'avaux und Servien, die schwedischen Orenstierna und Salvius, der päpstliche Gesandte Chigi, besonders aber der kaiser- liche Gesandte Graf Maximilian von Traut- mannsdorfzeichneten sich bei dem Friedens-Geschäfte vornehmlich aus. Die vornehmsten Gegenstände des Frieden- waren folgende: I. Hebung der gegenseitigen Beschwerden. 1. Der kirchlichen Beschwerden: der Friede setzte die völlige Gewissens-Freiheit und die politische Gleichheit der Catholiken und Augsburgischen Confessions - Verwandten, zu welchen letztern auch sämmtliche Reformirte gezählt wurden, fest; jus eurt~ di in partes; Normal-Jahr 1624. 2. Der poli- tischen Beschwerden: Allgemeine Amnestie und Wie- derherstellung; der Churfürft von der Pfalz erhielt, die

3. Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen - S. 81

1893 - Regensburg : Bauhof
V — 81 — eigener Machtvollkommenheit zu reformieren. Er ließ durch zwei katholische Bischöfe und einen protestantischen Hofprediger 1548 das sogenannte „Augsburger Interim" ausarbeiten, welches solange Geltung haben sollte, bis durch das Trieutiuer Konzil beide streitenden Parteien befriedigt würden. Dasselbe fand aber weder bei den Katholiken, noch bei den Protestanten Anklang und kam auch nur in wenigen Ländern zur Einführung. k) Der Kriegszug des Kurfürsten Moritz von Sachsen 1552. — Am heftigsten widersetzte sich die Reichsstadt Magdeburg, welche seit dem schmalkaldischen Kriege der Haupthort des Protestantismus war, der Einführung des Interims. Deshalb belegte sie der Kaiser mit der Reichsacht und beauftragte gleichzeitig den Kurfürsten Moritz von Sachsen zum Vollzüge derselben. Moritz sammelte ein starkes Heer und belagerte die widerspenstige Stadt. Dadurch erregte er aber bei seinen Glaubensgenossen allgemeine Unzufriedenheit. Um sie wieder zu beschwichtigen, trat er plötzlich als Gegner des Kaisers und Beschützer des Protestantismus auf. Er schloß mit Magdeburg Frieden und ging mit mehreren Fürsten Norddeutschlands ein Bündnis ein. Auch ließ er sich von Frankreich gegen Abtretung des „Reichsvikariats" über die Hochstifte Metz, Toul, Verdun und Cambray 100,000 Kronen Hilfsgelder bezahlen. Dann drang er so rasch nach Süden vor, daß der in Innsbruck weilende gichtkranke Kaiser nur durch schleunigste Flucht nach Villach der Gefangennahme entging. 1) Der Passauer Vertrag. — Da Karl V. nicht in der Lage war, gegen den wohlgerüsteten Moritz und dessen Verbündete einen erfolgreichen Kampf aufzunehmen, verstand er sich zu einem Ausgleich mit den Protestanten. So kam im Jahre 1552 der Passauer Vertrag zustande, durch welchen die Anhänger der Augsburger Konfession völlige Gewissensfreiheit und auch bürgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken in Aussicht gestellt erhielten. m) Der Augsburger Religionsfriede. — Im Jahre 1555 trat der Reichstag zu Augsburg zusammen, um zu dem Pfeilschifter, Mcnioriersioff. ß

4. Abriß der Baierischen Geschichte - S. 461

1822 - München : Lindauer
----------- . 46t welcher in der reformirten Religion erzogen worden war; zum Haupt der Liga wurde der Herzog Ma- ximilian 1. aus Baiern gewählt. Im I. 1618 kam endlich der entsetzlichste aller Kriege (er dauerte volle dreyßig Jahre, nämlich bis 1648) zum Ausbruch. Den Protestanten inbohmen hatte der Kaiser und Kdnig von Böhmen und Un- garn, Rudolph Ii., die freye Religionsübung zu- gesagt; was'abfr von den katholischen Geistlichen dar selbst in der Folge dahin ansgelegt wurde, als wenn der Kaiser seine Bewilligung allein auf seine könig- lichen Kammergüter ausgestellt hatte, und gemäß dieser Auslegung schrankten sie die freye Religions- Übung ihrer Elaubensgegner, wo sie konnten, ein. Hierüber wurden die böhmischen Protestanten der- gestalt aufgebracht, daß sie nicht nur einige kaiser- liche Commissarien, welche derk. Mathias (Nachfol- ger des im I. 1612 verstorbenen K. Rudolph Ii.) im 1.1618 nach Prag absandte, sehr mißhandelten *), sondern sich nach dem (im I. 1619 den 20. Marz erfolgtem) Hintritt des K. Matthias sogar erklärten, daß sie dessen Nachfolger Ferdinand Ii. nicht mehr als König von Böhmen erkennen würden. Sie wähl- ten sich auch sogleich einen neuen Kdnig, den Chur» fürsten, Friedrich V. von der Pfalz. (Nachfolger des imj. 16io verstorbenen Churfürsten Friedrichs Iv.) Nun war ein Krieg einer Seits zwischen Böhme» und der Pfalz, und andrer Seits zwischen Oester- reich unvermeidlich. Beyde Theile suchten den Her- zog Maximilian von Baiern, welcher sehr reich, und mit einem vortrefflichen Kriegsheere versehen war, auf ihre Seite zu ziehen. Churfürst Friedrich.y, . — von ') Sbeutz S irt.

5. Deutsche Geschichte in Verbindung mit den Hauptmomenten der baierischen Geschichte - S. 160

1876 - Würzburg : Staudinger
160 56. Wodurch wurde der Ausgangspunkt des ganzen Krieges zum Schauplatz seines Endes? Die Kündigung des Waffenstillstandes durch Kurfürst Max machte Baiern noch einmal zum Kriegsschauplatz. Die österrei-chisch-baierische Armee lieferte und verlor die letzte Feldschlacht des ganzen Krieges im Mai 1648 bei Zusmarshausen gegen Turenne und Wränget. Nach schrecklicher Verheerung Baierns gingen beide in die Oberpfalz, wo sich Wrangel's Unterfeldherr Königsmarck vom Hauptheer trennte, um Prag, den Ausgangspunkt des ganzen 30 jährigen Krieges, wegzunehmen. Schon hatte er sich der Kleinseite von Prag bemächtigt, als im Oktober 1648 die Nachricht vom Friedensschluß eintraf. 57. Zwischen welchen Parteien wurde Friede geschloffen? Seit dem Jahre 1643 wurde in Westfalen zwischen den kriegführenden Seilen über den Frieden unterhandelt, und zwar zu Münster zwischen Deutschland und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser und den Katholiken einerseits, Schweden und deuschen Protestanten anderseits. Der Abschluß erfolgte am 24. Oktober 1648. Vom Frieden ausgeschloffen blieben die zum burgundischen Kreise gehörige Freigrafschaft Burgund, weil deren Besitzer, der König von Spanien, mit Frankreich noch im Kriege lag, und das Herzogtum Lothringen. 58. Welches sind die wichtigsten Friedensbedingungen? Die Bedingungen behandelten a) religiöse, b) staatsrechtliche und c) Entschädigungsfragen. a) Die religiösen Fragen wurden dahin entschieden, daß die Bestimmungen des Paffauer-Bertrages (1552) und des Augsburger Religionsfriedens (1555) auch auf die Reformirten (Calvinisten) ausgedehnt werden sollten. Das Jahr 1624 wurde als Normaljahr festgesetzt, sowol für den Besitz geistlicher Güter als auch für den Religionszustand einer Landschaft oder Stadt. b) Staatsrechtlich wurde den Reichsfürsten die thatsächlich von ihnen jchon seit Kaiser Friedrich Ii. ausgeübte Landeshoheit nun rechtlich zugesprochen. Der Kaiser war von nun an nur mehr der sehr eingeschränkte Vorstand eines Staatenbundes; die Reichsregierung teilte er mit den Reichsitänden; diese erhielten auch die Befugniß, nach Belieben Bündnisse zu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich, gegen den

6. Deutsche Geschichte in Verbindung mit den Hauptmomenten der baierischen Geschichte - S. 180

1876 - Würzburg : Staudinger
Heer in Böhmen ein. Bevor es jedoch zu einer Schlacht kam. verstand sich besonders im Hinblick auf Rußland's Drohungen Joseph Ii. zum Frieden von Teschen 1779, durch welchen Baiern das Jnnviertel mit Braunau an Oesterreich abtreten mußte, zugleich aber auch die Tronnachfolgerechte der Herzoge von Zweibrücken bestätigt wurden. Noch einmal wiederholte Kaiser Joseph Ii. 1785 den^ Versuch, Baiern zu Oesterreich zu schlagen, indem er diesmal dem Kurfürsten Karl Theodor einen Umtausch gegen die österreichischen (früher spanischen) Niederlande und die Verleihung des Titels eines Königs von Burgund vorschlug. Auch diesmal war es Friedrich Ii. von Preußen, welcher Baierns Selbständigkeit rettete. Im Verein mit Lachsen und Hannover stiftete er den deutschen Fürstenbund, welcher die Erhaltung des Reiches in seinem damaligen Zustande zum Zwecke hatte, und welchem bald mehre andere Fürsten beitraten. Die Stiftung dieses Fürstenbundes war die letzte That Friedrich's Ii.; er starb am 17. August 1786. 94. Welches sind die wichtigsten Verordnungen Joseph's Ii. in seinen Erbstaaten? In den österreichischen Staaten benützte Joseph Ii. nach dem Tode seiner Mutter 1780 seine Machtfülle zur möglichst raschen Umgestaltung aller Verhältnisse; vor allem sollten die verschiedenen Völker zu einem Gesamtstaate mit gleicher Negierungsform und gleichen Gesetzen, sogar mit gleicher (deutscher) Göschäftssprache enger verbunden werden; in kirchlicher Hinsicht beschränkte er den Zusammenhang der österreichischen Geistlichkeit mit Nom und Hob alle nicht einem nützlichen Zwecke dienenden Kloster auf; durch das Toleranzedikt verlieh er allen christlichen Bekenntnissen und auch den Juden gleiche bürgerliche Rechte; et Hob die Leibeigenschaft und die Todesstrafe aus und strebte nach völliger Gleichheit aller Stände vor dem Gesetze. Die Hastigkeit und'gewaltthätigkeit, welche alle seine Maßnahmen bezeichnen, erregte allgemeine Mißstimmung, die endlich in den Niederlanden Empörung und Abfall herbeiführte, als der Kaiser eben (1787) zur Vergrößerung seines Gebietes im Bund mit Kath^ rina Ii. von Rußland in einen Türkenkrieg verwickelt, und auch ein Aufstand der Ungarn zu befürchten war. Kurz vor seinem Tode widerrief Joseph Ii. alle seine Neuerungen, ausgenommen die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Toleranzedikt. Er starb am 20. Februar 1790, nachdem er noch den Ausbruch der französischen Revolution erlebt Hatte.
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