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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 37

1872 - Heidelberg : Weiß
— 37 — das einfache Hirtenvolk wollte wie bisher unmittelbar unter dem deutschen Reichsschutze stehen. Nun schickte ihnen Albrecht Vögte, welche die Landleute hart bedrückten. Vergebens beklagten sie sich darüber beim Kaiser. Da traten einige wackere Männer (Werner Stanffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melch-thal ans Unterwalden nebst dreißig andern) ans dem Rütli, einer Bergwiese am Vierwaldstädtersee, zu einem Bunde zusammen, und schwuren einen Eid, die grausamen Vögte zu verjagen und die alten Freiheiten zu behaupten (1307). Bald darauf wurde der verhaßte Vogt Geßler von Bruueck in einer hohlen Gasse bei Küßnacht von dem kühnen Urner Wilhelm Tell aus Bürgleu erschossen, und am Neujahrstage 1308 die übrigen Landvögte, jedoch ohne Blutvergießen, vertrieben. Der erzürnte Kaiser Albrecht zog nun mit Heeresmacht heran, um die Waldstädte zu züchtigen. Er wurde aber von seinem Bruderssohn Johann von Schwaben, dem er widerrechtlich seine Erb-lande vorenthielt, mit Hilfe einiger Verschworenen am Ufer der Renß ei mordet. Der Kaiser starb am Wege in den Armen eines Bettelweibes. , ^Die Schweizer verteidigten ihr Land heldenmütig gegen alle Angriff-der Österreicher. Herzog Leopold von Österreich wurde in dem Enq-fül1« Morga r ten geschlagen, worauf die Schweizer einen ewigen Bnnd schloffen, von dem ie den Namen Eidgenossen erhielten. - Noch unglücklicher war Leopolds Eukel,Herzog Leopold Iii. von Österreich, in der Schlacht bei Sempa ch, wo die eb(e_ Selbstaufopferung Arnolds von Winkelrieb den Etbgeitoffen den Sieg gewann. — Mit der Zeit traten noch anbere Stabte und Gebiete dem Schwe,zer-Bunbe bei. Erst im westfälischen Fuebev 1648 würde indes die Schweiz vollständig vom deutschen Reiche abgetrennt. 35. Friedrich der Schöne von Österreich und Lndwig der Bayer. Auf Albrecht I. folgte Heinrich Vii., ein Graf von Luxemburg, alv deutscher Kaiser; nach raum fünfjähriger Regierung starb er auf einem Zuge «ach Italien. Die Uneinigkeit der deutschen pursten brachte wieder zwei Köuige aus den Thron: den Herzog Lubtöig von Bayern und den Sohn des Kaisers Albrecht, Friedrich den Schönen von Österreich. Da keiner von beiden zurücktreten wollte, entstand ein achtjähriger Kamps. Endlich siegte Ludwig der Bayer durch die Klugheit seines tapferen Feldhauptmannes Schweppermann bei Mühldorf in Bayern über [1322 seinen Gegner, und ließ Friedrich gefangen ans die Burg Trausnitz

3. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 6

1872 - Heidelberg : Weiß
— 6 — die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust. Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen. In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten. Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen. Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat. 8. Gerichtswesen. Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.

4. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 23

1872 - Heidelberg : Weiß
— 23 — 24. Tie letzten Karolinger. Die Karolinger, welche nach Lndwig dem Deutschen dar deutsche Reich beherrschten, waren: Karl der Dicke, Arnulf v o n K är n-ie n und Ludwig das Kind. In dieser Zeit machten die Slaven und Normannen häufig Ranbzüge nach* Deutschland. Ludwig dem Deutschen war es noch gelungen, das Land gegen diese räuberischen Horden zu schützen. Aber sein träger Sohn Karl der Dicke kaufte beit Normannen zweimal den Frieden mit schwerem Gelde ab. Dies zog ihm die allgemeinste Verachtung zu; er wurde der Königswürde für unfähig erklärt und auf einem Reichstag zu Tribur abgefetzt. Sein Lrnderfohn Arnulf folgte ihm. , Dieser, ein tapferer und würdiger König, besiegte die gefürchteten Normannen. Nach feinem frühen Tode kam sein sechsjähriger Sohn, Lndwig das Kind, auf deu Thron. Unter seiner Regierung erlebte Deutschland wohl die unglücklichsten Jahre. Die Magyaren oder Ungarn machten fast jedes Jahr Einfälle in das deutsche Gebiet. Sie waren ein wildes Reitervolk, fielen plötzlich mit heftigem Ungestüm in eine wehrlose Gegend ein, verwüsteten alles mit Feuer und Schwert und trieben Tausende der unglücklichen Einwohner als Sklaven mit sich fort. Ihre Hauptwaffen waren Bogen und Pfeil, gegen welche die Deutschen mit ihren schweren Schlachtschwertern und Streitkolben nichts auszurichten vermochten. Dazu kam noch die Uneinigkeit unter deu Großen des Reiches, so daß der Spruch Salomons: „Wehe dem Lande, dessen König ein Kind ist!" an unserem Vaterlande in Erfüllung ging. Zum Glück für Deutschland starb Ludwig das Kind [911 schon 911, und Deutschland wurde jetzt ein Wahlreich. Es traten nämlich nach dem Ableben eines Königs die Großen des Reiches zusammen und ernannten durch Wahl einen Nachfolger. Doch wurde bei dieser Königswahl die Sitte eingehalten, Den Sohn oder einen Verwandten des verstorbenen Königs zu wählen, so lange ein tauglicher Thronfolger in dem Hanse selbst zu finden war. Auch trafen die Könige zu ihren Lebzeiten Vorsorge, damit wieder ein Nachkomme ans ihrer Familie gewählt weide. Durch diese Einrichtung erhoben zwar die Teutschen viele tüchtige Männer auf den Thron, aber es wurde auch viel Streit und endlich Zersplitterung des gemeinsamen Vaterlandes herbeigeführt. Denn die Großen des Reiches, die Herzoge, die Pfalz- und Markgrafen, suchten die königliche Macht einzuschränken, um als unabhängige Fürsten ihre Länder regieren zu fönneu. Die wichtigsten Kaiserhäuser, welche nach den Karolingern ans beu deutschen Thron erhoben würden, sinb: das sächsische, das fränkische und das bobeuftaufisdie; barauf folgten Kaiser aus verschobenen Häusern, dann das luxemburgische und enblich das habsburgische Haus. Mit Wilhelm I. beginnt das hohenzollersche Kaiserhaus.

5. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 38

1872 - Heidelberg : Weiß
— 38 — bringen. Indessen setzten Friedrichs Brüder den Krieg gegen den Kaiser fort. Da begab sich Ludwig zu dem gefangenen Friedrich. Dieser versprach, dem Throne zu entsagen und dem Kaiser gegen feine Feinde freizustehen. Könne er aber diese Verabredung nicht halten, so wolle er sich wieder zur Haft stellen. Friedrich wurde nun von Transnitz entlassen. Durch die lauge Gefangenschaft war er so entstellt, daß ihn die ©einigen nicht mehr erkannten. Friedrichs treues Weib Elisabeth hatte sich über das traurige Schicksal ihres Gemahls so gehärmt, daß sie von vielem Weinen erblindet war. Trotz dieser unglücklichen Verhältnisse vermochte er seinen Bruder Leopold nicht zur Anerkennung jener Bedingungen zu bewegen. Deshalb kehrte Friedrich in die Gefangenschaft zurück, obwohl ihn der Papst feines gegebenen Versprechens entbinden wollte. Diese Treue rührte Ludwig. Mit herzlicher Freude empfing er Friedrich und teilte von nun an mit ihm die Regierung des Reiches. Sie lebten fortan in innigster Fenndfchaft, speisten an einem Tische und schliefen in einem Bette, wie sie dies in ihren Jugendjahren gethan hatten. 36. Tie Luxemburger Kaiser. (1347—1437.) Drei mächtige Fürstenhäuser herrschten um diese Zeit in Deutschland: das luxemburgische, das bayrische und das öster- reichische Haus. Die deutsche Königskrone kam 1347 an da-' luxemburgische Haus, welchem das Königreich Böhmen gehörte. Dre Kaiser gelangten aus diesem Hause zur Regierung: Karl Iv. ((Segenkönig war Günther von Schwarzburg), Wenzel, nach dessen Absetzung kurze Zeit Ruprecht von der Pfalz regierte, und endlich Sigismund, Wenzels Bruder. Von Karl Iv. kommt die sogenannte goldene Bulle. (13äß). Diese war ein Reichsgesetz, welches die Bestimmungen über die Wahl des Kaisers enthielt und sieben Kur- oder Wahlfürsten einsetzte, drei geistliche und vier weltliche. (Diese waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen als Erzmundschenk, der Pfalzgras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer.) Die Kurfürsten gingen im Range allen andern Fürsten und Ständen vor und erhielten große Vorrechte. Franksurt wurde als Wahlort, Aachen als Krönungsort festgesetzt. Unter Sigismund kam die große Kirchen»erfamntlung zu Consta nz zustande. Nicht nur im deutschen Reiche, auch in der

6. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 34

1872 - Heidelberg : Weiß
— 34 — der nicht Stahl und Stein bei sich trug, um sogleich Feuer und Brand stiften zu können." In Italien hatten sich die Lombarden wieder erhoben. In einem unglücklichen Treffen wurde des Kaisers heldenmütiger Sohn Enzio von den Bolognesern gefangen und zu lebenslänglicher Haft"verurteilt. Dazu kam noch, daß sein eigener Kanzler in Verbindung mit seinem Leibarzt versuchte, den Kaiser zu vergiften. So viel Leid beugte Friedrich tief darnieder. Er starb in den Armen seines jüngsten Sohnes Manfred. Sein Sohn Konrad, welcher jetzt auf den deutschen Kaiserthron erhoben wurde, regierte nur 4 Jahre. 1254j Es war der letzte Kaiser aus dem hoheustaufischeu Hause. Konrads Sohn, Konradin, wollte als sechzehnjähriger Jüngling seine Erblande Neapel und Sicilien erobern; denn diese waren nach dem Tode seines Vaters von den Päpsten an Karl von Anjou, einen Bruder des Königs Ludwig des Ix. von Frankreich, verschenkt worden. Konradin wurde aber geschlagen, auf der Flucht gefangen genommen und mit feinem treuen Freunde Friedrich von Baden zu Neapel ans Befehl des grausamen Karl öffentlich hingerichtet (1268.) So endete das berühmte Geschlecht der Hohenstaufen. 32. Die kaiserlose Zeit oder das Interregnum. (1254-1273.) Nach dem Ausfterbeu des hoheustaufischeu Kaiserhauses war für Deutschland der größte Glanz des Reiches dahin. Kein deutscher Fürst wollte mehr die Kaiserkrone tragen, und so verfielen die geistlichen Kurfürsten auf den Gedanken, einen Ausländer zum Kaiser zu machen. Doch auch darin waren sie nicht einig. Die einen wählten den englischen Grafen Richard von Cornwallis, die andern den König Alfonfns von Castilien in Spanien. Richard kam nur selten, Alfons-- gat'liicht nach Deutschland. Es war so gut, als ob gar fein König regierte. Dies war für Deutschland die traurigste Zeit, die jemals hereingebrochen ist. Jeder that, was er wollte. Die Faust und der Degen entschieden über Recht und Unrecht. (Faustrecht.) Die Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde mit einander, und die Ritter hausten aus ihren Burgen und Schlössern wie Räuber und Mörder. Von ihren unzugänglichen Raubschlössern stürmten sie herab aus wehrlose Kaufleute, welche ihre Waren auf die Messen brachten, und schonten weder Eigentum noch Personen. Plündernd durchzogen sie das flache Land, beraubten den Landmann, stahlen das Vieh, verwüsteten die Felder und brannten seine Hütte

7. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 55

1868 - Elberfeld : Volkmann
55 amten traten außer Wirksamkeit (451 v. Chr.) Nach Ablauf des Jahres hatten sie Zehn Tafeln fertig und legten sie dem Volke zur Bestätigung vor; Zugleich erklärten sie aber, es fehlten Zum völligen Abschlüsse des Rechtes noch zwei Tafeln. Man erwählte also auch noch für das folgende Jahr Zehn Männer, unter ihnen den Appius Claudius, einen Patrizier von stolzem, hochfahrenden Sinn. Sobald dieser sein Amt angetreten hatte, zeigte er seine wahre Gesinnung. Auf seine Veranlassung führ- ten sie die Neuerung ein, daß jeder von ihnen von Zwölf Likto- ren mit den Ruthenbündeln begleitet öffentlich erschien, während die früheren Deeemvirn es so gehalten hatten, daß nur einer dieses königliche Abzeichen hatte und dasselbe in der Runde bei ihnen herumging. Sie schienen Miene zu machen, die übertra- gene Gewalt zu behalten und für das nächste Jahr keine Beam- ten wählen zu lassen; denn obschon die beiden rückständigen Ta- feln bereits fertig waren, so beriefen sie doch das Volk nicht Zu den Wahlen, schalteten im Gegentheil ganz nach Belieben und verfolgten diejenigen, die ihnen im Wege standen. So behielten sie denn wirklich auch für das folgende Jahr ohne Genehmigung ihre Stelle bei und Niemand wagte es, ihnen entgegenzutreten. Endlich stürzten sie Zwei Unthaten, die aus ihrer Mitte verübt wurden. Einmal ließen sie einen alten verdienten Krieger, der ihnen verdächtig war, durch Meuchelmord aus dem Wege räu- men, und dann wagte es Appius Claudius, auf eine bürgerliche Jungfrau, Virginia mit Namen, einen Angriff Zu machen. In dem heftigen Verlangen, sie in seine Gewalt zu bekommen und sie ihrem Vater und Bräutigam zu entreißen, gab er vor, sie sei die Selavin eines seiner Clienten (Schutzbefohlenen) und demsel- den in früher Jugend entführt worden. Da der von ihm ge- dungene Client dieses vor Gericht beschwor, so sprach Appius sie ihm in der Eigenschaft als oberster Richter zu. Das Mädchen sollte abgeführt werden, da nahm sie der Vater bei Seite unter dem Vorwände, er wollte von seiner Tochter Abschied nehmen und erstach sie mit einem Messer, das in der Nähe auf einer Fleischerbank lag. Dann rief er auf das Haupt des Appius den Fluch herab und bahnte sich durch die aufgeregte Menge den Weg Zum Thore.

8. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).
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