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1. Teil 2 - S. 284

1882 - Leipzig : Brandstetter
284 Die ältesten deutschen Zeitungen. bens halben, mit angehenckten Mandaten des Printzen von Oranaien 2c (47 Bl. 4.) I" den Zeitungen, deren Titel bis hierher mitgeteilt sind, wird immer nur _ eine Neuigkeit berichtet, oder es finden sich Aktenstücke vereinigt, die wenigstens ein und denselben Gegenstand betreffen. Nachrichten dagegen aus den verschiedensten Ländern brachte folgende vier Quartblätter umfassende Zeitung: 1578: Newezeittnng aus der Türckey, wie das der Türckische Keyser seiner Mascha (= Pascha) etliche hat richten lassen zu Constautinopel. Auch wie das der Persianer König dem Türckischen Keyser zwo grosse Schlachten abgewannen hat und viel Volcks erschlagen. Was sich auch in Brabandt in kürtz in dem Spanischen Läger zugetragen hat, kürtzlich zu lesen. Und was sich in Frankreich durch den Marschal Anuillus widerumb vor Empörung erhoben, Alles in kürtz verfasset. Was auch der König in His-panien widerumb für eilte uewe Inquisition angefangen hat, kürtzlich von einem guten Freuudt beschrieben. Gedruckt zu Berlin, bei Michael Hensken. Anno 78. (4 Bl. 4.) Zuweilen waren die Zeitungen ganz in Versen geschrieben, zuweilen war ihnen wenigstens ein Lied beigegeben. Ein Lied von 36 Strophen geht der eigentlichen in Prosa verfaßten Zeitung voran in folgendem Flng-blatt: 1547: Ein new Lied wie der Churfürst hertzog Johaus Fridrich 2c. Die Fürstlich Stad Leiptzig belegert hat, Im M.d.xlvll Jhar. Im Thon, Sie sein geschickt zum Storni und Streyt rc. Item Darbey auch Warhaff-tige anzeygnng wie sichs allenthalben mit dem Feind, von einem tag zum andern, sider (= seit) er darvor gelegen, zugetragen hat. (8 Bl. 4.) Daß neben den politischen auch den kirchlichen Verhältnissen in den Zeitungen des 16. Jahrhunderts Rechnung getragen wird, läßt sich leicht erraten. Unter den Verfassern derartiger Zeitungen begegnen wir an bekannten Namen außer Erasmus Alberus, Johann Eochleus, Johann Fischart, Wolfgang Musenlus, Johannes Naß, Georg Nigrinus, Eyriacus Spaugeuberg re. auch Luther und Melanchthon. Von Melanchthon erschien im Jahre 1546 folgendes Flugblatt: „Ware hiftoria Wie uewlich zu Newburg an der Tonaw ein Spanier, genant Al-phonfns Diasius oder Decius seinen leiblichen Bruder Johannen!, allein aus haß wider die einzige, ewige Christliche lehr, wie Cain den Abel, gransamlich ermördet habe. Geschriben von Herrn Philippo Melanthon. (4 Bl. 4.) Jur Jahre 1535 war bei Joseph Klug in Wittenberg erschienen: „Newe Zeitung von den Widertanfferen zu Münster." In demselben Jahre erfolgte eine neue Ausgabe dieser Zeitung, vermehrt mit Beiträgen von Luther und Melanchthon unter dem Titel: „Newe zeittnng von den Widerteuffern zu Münster. Auff die Newe zeittuug von Münster D. Martini Luther Vor-

2. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 279

1904 - Cöthen : Schulze
— 279 — gen Hagenau fürzunehmen . . solche streitige Religion-Sachen zur Einigkeit und Christlicher Vergleichung zu bringen. (Solche Religionsgespräche sind dann auch in Worms und Regensburg auf kaiserliche Veranlassung gehalten). Ebenda, S. 431 ff. 51c. (1548. Augspurger Reichstagsabschied, § 13:) Nachdem auch ... von den (kirchlichen) Ceremonien .. vermeldt wird, wo etwas in denselbigen, so zu Aberglauben Ursach geben möcht, eingeschlichen wäre, daß solches gebessert werden solle: So wollen wir uns hiermit vorbehalten haben, in dem und andern Articuln . . allezeit gebührliche Maß und Ordnung zu geben . . § 15: (Die Evangelischen sollen) sich doch mit ihrer Lehr und Kirchen-Ordnung, dieser unser Resolution (dem Augsburger Interim!) in allweg gemäß halten, und weiter nicht greiften oder schreiten . . . Ebenda, S. 530f. 52a. (1530. Reichstag zu Augspurg. § 10:) Nachdem aber Uns, als Römischem Kayser, und oberstem Vogt der Christenheit, aus aufgelegtem Kaiserlichem Amt gebührt, wie Wir Uns auch schuldig erkennen, den Heil. Christlichen Glauben, wie derselbig durch die heilige gemeine Christliche Kirch biß anher ehrlich und löblich gehalten und vollnzogen, zu handhaben, zu schützen, und zu beschirmen . . . Haben Wir Uns . . entschlossen, . . bey dem alten wahren lange hergebrachten Christlichen Glauben und Religion . . sestiglich zu bleiben. . . Neue Sammlg. d. Reichsabschd. T. U, S. 309 s. 52 d. (1646. Antwort der katholischen Stände auf eine Be-schwerde der Evangelischen:) Und ist sich nicht wenig zu verwundern, daß die Augspurgische Confessions-Sserwandte . . . . einem Römischen Kayser, oder König, dem Ober-Haupt im Heil. Reich, und Obersten Vogt der Christenheit . . . allen Gewalt in Religions-Sachen . . . entziehen. Vitr. ill. Tom. Di, S. 106 unten und S. 107. 53. (1742. Wahl-Capitulation Karls Vii., Art. I, § 1 und 10:) (Wir geloben) Zum Ersten, daß wir in Zeit solcher Unserer Königlichen Würden, . . die Christenheit, den Stuhl zu Rom, Päbstliche Heiligkeit, und Christliche Kirch, als derselben Advocat, in gutem treulichem Schutz und Schirrn halten sollen und wollen. — So viel aber in diesem Articul den Stuhl zu Rom, und Päbstliche Heiligkeit betrifft, wollen die der Augspurgischen

3. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 341

1904 - Cöthen : Schulze
— 341 — -arumb auch die assessores in wichtigen sachen etliche unserer kammergerichts-rethe, sonderlich aber unsern canzler. so oste es die noth erfordert, zu sich ziehen . . . sollen .... It. Was vor sachen vor dis gericht sollen gehören und bescheiden werden. 1) In diesem geistlichen consistorio sollen zu verhör und rechts-sertigung angenommen und Vorbescheiden werden alle streit und Uneinigkeit von der lehre. 2) Item alle ehefachen in gemein . . . 4) Und sonderlich soll in diesem gerichte prozedirt werden Widder die in siebten und dörfern, so sich in predigen faframentreichung und Ceremonien nicht ordentlich und unserer christlichen kirchen-ordnung gemeß verhalten. 5) Auch Widder die, so die geistlichen güter von pfarra firchen schulen hospitaln den firchendienern und ampten zu nachtheil an sich gezogen ... 7) Dergleichen der geistlichen testament- und zehentsachen sollen unsere consistoriales zu confirmim und zu richten haben. Altmann, Ausgewählte Urkd. z. Brandenb.-Preuß. Verf.-u. Verwaltungsgesch. T. I, S. 26f. 135 a. (1555. Augfpurger Reichstags-Abschied, § 15:) Und damit solcher Fried auch der spaltigen Religion halben . . . desto beständiger . . . angestellt . . werden möchte: So sollen die Kayserl. Majestät, Wir, auch Churfürsten, Fürsten und Stände des Heil. Reichs, keinen Stand des Reichs, von wegen der Augfpurgifchen Consession, und berfelbigen Lehr, Religion, und Glaubens halben, mit der That gewaltiger Weiß überziehen, beschädigen, vergewaltigen, ober in andere Wege ... von dieser Augspurgischen Consessions-Religion, Glauben, Kirchen-Gebräuchen, Drbnungen und Ceremonien, so sie aufgericht, ober nochmahls ausrichten möchten, in ihren Fürstenthum en, Sanben und Herrsch afften, tringen, ober durch Manbat, ober in einiger anberer Gestalt beschweren ober verachten . . . Neue Sammlg. d. Reichsabschd. T. Iii. S. 17. (Religionstriebe, § 15). 135b. (1648. Friebe von Osnabrück, Art. V:) § 1. Der Vertrag von Passau vom Jahre 1552 und der Religionssriebe, der im Jahre 1555 jenem folgte . . . ., soll in allen seinen Kapiteln . . . bestehen bleiben und heilig und unverletzlich beobachtet werben ... § 29. Die freien Reichsstäbte werben, wie die Reichsstänbe samt und sonbers, nicht nur im Religionsfrieben und in die

4. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 11

1898 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 11 — allein vorfallende differentien, dergestalt wie oben erwehnet, in der Güte nicht beygeleget und verglichen werden können. 11. In einer ieben Stadt wollen wir gedachten Unsern Frantzösiscben Glaubens-Genossen einen besondern Prediger halten, auch einen bequemen Ort an weisen lassen, woselbst das exercitium !) Religionis Reformatae2) in Frantzösischer Sprache, und der Gottesdienst mit eben denen Gebräuchen und Ceremonien 3) gehalten werden soll. wie es biß anhero bey den Evangelisch Reformisten Kirchen in Franckreich brciuchlich gewesen. 12. Gleichwie auch diejenige von der Frantzosischen Noblesse4) welche sich biß anher unter Unsere protection5) und in Unsere Dienste begeben, eben der Ehre, Dignitäten 6) Praeroragativen 7) als andere Unsere Adeliche Unterthanen gemessen, Wir auch deren verschiedene zu den vornehmsten Chargen 8) und Ehren-Aemptem an Unserm Hoffe, wie auch bey Unserer Miliz9) würcklich em-ployret10), Also sind Wir auch gnädigst geneigt, ebenmäßige Gnade und Beförderung denen Frantzösischen von Adel, so sich ins fünfftige in Unsern Landen werden setzen wollen, zu erweisen, und sie zu allen Chargen, Bedienungen und Dignitäten, wozu sie capabel H) werden befunden werden, zu admittiven 12), gestalt denn auch dieselbe, wann sie einige Lehen- andere Adeliche-Güter in Unsern Landen erkauffeu und an sich bringen, dabey eben der Rechte, Gerechtigkeiten. Freyheiten und Immunitäten, bereu anbere Unsere angebotene Unterthanen gemessen, sich gleichergestalt in allewege zuerfreuen haben sollen. 13. Alle Rechte, Privilegia und anbere Wohlthaten bereu in obstehenden Punkten und Articulen erwehnet worden, sollen nicht allein denen so von nun an ins Künfftige in Unfern Lauben anlangen werben, fonbern auch benjenigen zu gut kommen, *) Übung. 2) bet reformierten Religion. 3) feierliche Handlung. 4) Adel. 5) Schutz. 6) Würden. Vorrechten. 8) Stellen. 9) Kriegswesen. 10) an- gestellt. 11) fähig. 12) zulassen.

5. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 126

1889 - Berlin : Nicolai
— 1-26 — Stedten, Flecken und Dörffern den glockenfchlag erregen, welches ferner von Dorff zu Dorff also auch geschehen soll, Und die Eiuwouer solcher Empter, Sted, Flecken und Dörffer sollen alle mit irer besteu wehr zu Ross und Fnss anffs aller eilest dem gerücht nachfolgen, anch die Forte, Schlege und andere durchschlüffte bergeueu^), damit die Flüchtigen soviel möglich zu heffteu'^) bringen Und sich in keinem nnfleis befinden lassen, bey peen und straff wie oben. Zn nrknnd mit nnserm Secret besiegelt, Geschehen Montag nach Palmarum3), Im funfzehenhundersten und vier- tzigsten Jar. !>7. Erklärung Joachims Ii. an die Kaudstäude über die neue Kirchenordnung. 15-10. (Cod. Iii., 3, Nr. 342.) Ansengklich was belangt die Religionsachen, darinnen die Geistliche prelateu etliche beschwerungen angetzogen, derwegen von ansang unser Re- gierung bis daher vielfaltig klage und anrnfflichs ersucheu an uns vou vielen gelangt; daraus wir auch letzlich verursacht, Eiu Reformation etlicher öffentlichen unleugbarer Mißbrauch und ein Christlich kirchenn Ordnung iu unserm Chnrfürstenthumb und bey deu uuseru furzuuehmen: — Darumb wir uus, fo viel dieser Artickel antrifft4), dergestalt ertzeigen und vorhalten, daranff auch vorharren und pleiben wollen, wie wirs mit gnthem gewissen gegen Got dem Almechtigen, auch köuigl. kays. Majestet, als unserer ordent- lichen Obrickeit, zu vorantworten wissen. Vorsehen uns, die unsern, solchem zu geleben3) und nachznkomnien, auch schuldig sein und unweigerlich darinnen ertzeigen werden. So sollen auch deu Bischoffeu pleiben und volgen alle Jnstitutiones, Jurisdiction, Testament, Cathedratica, Commenden, Jndnlt und andere Emolumenta, so fern solchs unser itzigen Ordnung nicht entkegen und vor- hinderlich ist. Die Jungkfraukloster iu der Alten Marck und sonst wollen wir mit denn ablagernn unser Jeger und Hunde, so viel mnglich, verschonen. Was sie aber vou Alters gethau, dabay soll es nochmalsauch pleibeuu. Es sollen den Bischoffen und Geistlichen Ihre Zehenden und Zinse folgen und von Niemands vorenthalten werden, wie solchs in den Artickeln des vier und dreissigsten Jars nsgericht, anch bewilligt und vorsehen ist. ') Tie Thore, Wege und andere Schlnpfgänge sperren. 2) Znr Haft. — 3) 22. März. — 4) anbetrifft. — 5) nachzuleben. — *) nachmals, weiterhin.

6. Deutsches Lesebuch für Volks- und Bürgerschulen - S. 174

1873 - Leipzig : Wartig
174 burdf haften gang fd)ir>ad; und matt mürbe, benn burdf biefe Ääfeeiungen hoffte er nach dem ©tauben jener $eit ©otteg Söohtgefatten gu erlangen. Sa fam gu feinem ©lücf der 2>or; gefeite alter beutfdjen 2tuguftinerftöfter, Johann von ©taupifc, ein trefflicher Sjiann, nach (Srfurt, um den 3uftanb beg ¿to; fterä gu unterfudjen. (Sr mürbe auf den jungen 9jiönd) auf* mertfam, der fo eifrig und befdjeiben mar, rebete ihm liebreich gu, und até er feine guten ít'enntniffe erfahren und ifjn lieb; gemonnen fjatte, emf)fa£)t er itm dem bamatigen $urfürften von ©achfen, $riebrich beut Söeifen, der fo eben in Stbittenberg, bag bamatg gu ©achfen gehörte, eine neue Uniberfität geftiftet hatte. Siefer berief Suttner até ^ßrofeffor und ißrebiger bort= hin, und baíb gemannen it)n die ©tubenten fomofd, als auch die ©ctneinbe ^ergticf) lieb. 3m 3abre 1510 unternahm er barauf in üdngelegentjeiten bes Stuguftinerorbens eine Steife nach 9íom. 9)iit großen @r= martungen reifte er ab. 9iom, an dem ©ijje beg ipabftes, bad)te er, ntüffe der ¿gímmeí auf (Srben fein, und mit magrer Stnbadü betrat er die Stadt. gnbeffen fanb er fidf in feinen (Srmartungen gar felfr getäufcf)t. dttit ©enreden faf> er, bab ein großer ©^eit der römifdjen ©eiftlicbfeit ein leichfertiges Seben führte, biete plapperten beim ©ottegbienfte die ©ebete gebanfenlos t;er, ja berfpotteten fogar die Zeitige ¿Qanbtung, und auch über den ißapft mubte er Singe f^ren, die feinen hohen Ssorftettungen von der Sbürbe beg heiligen $aterg burdas aug nic^t enifpradjen. ©dfon baburch mürbe er in feinem big= herigen ©tauben irre und moüte fidj nicht mehr blinbtingä auf bag bertaffen, mag der ^3apft fagte und teerte. 2113 er aber nach Sbittenberg gurüdgefeljrt immer eifriger in der heiligen Schrift ftubirte, fanb er gu feinem (Srftaunen, bab (Sfmiftus nicht nur von der -¡¡flacht beg ?ßabfte§ und der ©eiftliddeit ■flichtg gelehrt Ejatte, fonbern bab fogar manche Sehren der römifchen Kirche im Söiberfprud) mit feinen 2borten ftanben. Saburdj much§ feine Aufregung immer mehr, big enbtid; ein Stergernib in feiner nädjften flaffe itm nöthigte, öffentlich auf= gutreten. Ser bamatige ?ßaf>ft nämlich, Seo X., ein prachttiebenber 9flann, der gu feiner gtängenben ¿ofhaltung biet ©elb brauchte, hatte gu dem gemöhntichen 9flittel der Sßäpfte gegriffen, um die teeren Waffen gu fidlen. @r fcejrieb einen 2tblab au3, und um der Sache menigftens einen frommen 2tnfd;ein gu geben, hieb e§, bag ©etb fei gu dem flugbau der ^rddtigen ^ßeter^

7. Deutsches Lesebuch für Volks- und Bürgerschulen - S. 181

1873 - Leipzig : Wartig
181 9ьф fc£)iimmer шаг bies gemorben, als eine Sinjabt unruftiger ßöpfe au§ .ßmicfau, die fogenannten ßmidauer Propheten eins trafen, an фгег ©рфе der ißrebiger Зфотаё Sdünger. ©iefe bermirrten Ьигф фге aufrüf;rerifcf)en iprebigtcn bollenbs die ©emittier und bermehrten nod; die Unorbnung. 2dit Siedet fürchtete bafjer £ифег, fein 2berf möchte Ьигф biefe Unruhen aufgehalten und де|фйиье! шегьеп, und obglekh die Deicf)Ss аф! feittesmegs aufgehoben morben шаг und affe ©efaljmen baraus für if>n поф beftanben, fo berliefj er Ьеппоф jetü die Sbartburg, begab ftd; паф Sbittenberg und forebigte hier täglkh gegen jene teuerer, bis mieber Drbnung und Dube eintrat. ©fmwas Зжт$ег fammelte fpäter ein £>eer aufriihrerifфег dauern, die fkf) batnals in mehreren Зфейеп ®eutfd;lanbs empörten und |с1>гесьифе ©raufantfeiten gegen die ©bedeute berübten, bis fte епьиф unter feiner Einführung am 15. 9dai 1525 bei ^ranfenbaufen in Thüringen dt einer blutigen ©ф1аф1 йегп1ф1е1 mürben. , Snbeffen breitete fidj die Deformation in ©eutfdtlanb immer meiter aus. 2tm 5. 9dai 1525 ftarb $пеьпф der Sbeife oon ©ad;fen, der fid; ¿mar immer als Suthers $reunb und 53efd;üher gezeigt, aber Ьеппоф in ©laubensj^en Sllles beim Sitten in feinem Sattbe gelaffen hatte, ©ein Daфfotger Johann der Sseftänbige führte fofort die gereinigte Seime in ©achfen ein und lieg dann in den fahren 1527—1529 eine Stirdienbifitation galten, b. h- Suther, Зшапффоп und einige anbere ©eiftlidjen reiften im Sanbe umher und unters fud;ten, ob überall in Шгфеп und ©фи1еп bas ©bangetium lauter und rein gelehrt mürbe, ©ie fanben an bieten Orten eine grofje Unmiffenbeit in ©taubensfachen, und um biefer ab= Su halfen, berfafjtesuther bamats benfleinen^atedjismusunbforgte überhaupt für einen beffern Unterrid;t der Qjugenb. ©ent 33ei= fpiele ^орапп bes Söeftünbigert folgten halb biete anbere beutfdje dürften, mie ißfnftpp der ©rofjmütfnge von Reffen und £>eqog Ес1ьгеф1 von fßreufjett, ja аиф паф ©nglanb, ©фтеьеп und den Dieberlattben brangen Suthers Sehren und fanben bort millige 2lufnahme./Suther legte um biefe 3eit аиф fein 9dömhs= fleib ab, das er bisher поф immer getragen, und berheirathete fid; am 13. 3>uni 1525 mit Katharina von Ззога, einer früheren Dornte, die aus dem Suofter Dimbfd;en bei ©rimma ttad; Ssittcnberg geflohen шаг. ©r fmt mit if;r eilte überaus дшсщфе ©he geführt und fanb fortan im Greife feiner Familie ©rholung und ©tärfung von den Stnftrengungen und ©orgen

8. Theil 1 - S. 80

1809 - Leipzig : Hinrichs
So Erste Periode. Thüringen, als Provinz des fränkischen Reichs, ward ihr eine Zeitlang von Herzogen (nach Andern blos von fränkischen Grafen) regiert, und lieferte jährlich 500 Schweine in die Küche des fränkischen Königs; — ein Tnbut, der erst unter Kaiser Heinrich 2 aufgehoben wurde. Einige dieser Herzoge wußten sogar eine gewisse Unabhängig, keit gegen die fränkischen Könige zu behaupten, besonders als das Reich unter den letzten Merovingern zur bedeu- tenden Schwäche herabgesunken war. Doch verliert sich nach dem Jahre 716 die herzogliche Würbe aus der thürin, gischen Geschichte. — Die Majores Domus aus dem karolin, gischen Geschlechte hoben das fränkische Reich seit dem Ende des 7ren Jahrhunderts wieder. In H essen und Thürin, gen wirkte seit 687 der Dritte B 0 n i fa e i u 6 (Winfried), nachdrücklich emvsohlen vom Papste Gregor 2 und unterstützt von Karl Marrell, für die christliche Lehre. Ihm hatte schon 30 Jahve früher Kilian, ein fränkischer Geistlicher, im Würzburglschen vorgearbeitet und einen Herzog gerauft. Die Sr'fter Fulda und Hersfeld, und die Bisthümer Würzburg, Büraburg (bei Fritzlar) und Eichstädt, und das Kloster O hrd ruf wurden vonbonifacius begründet; das de'io häufiger fielen die Slaven in Thüringen ein und ver- wüsteten dasselbe. So erließ (nach dem Fredegarius), bei dem Einfalls der Sorben in Thüringen im Iabre 611, König Dagobert den Sachsen den Tribut von 400 Stück Rind, als sie die Sorben abzuwehren versprachen. Oie Sach- sen hielten aber, weaen ihrer Abneigung gegen die Franken, das gegebene Versprechen nickt, und Ra du! ph, der vom Dagobert zum Herzoge von Thüringen ernannt wurde, schlug die Sorben, die bis nach Hessen und in die Wetterau eingefallen waren, zurück, machte sich selbst aber in einer Empörung gegen den König beinahe völlig von demselben unabhängig.

9. Theil 1 - S. 129

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1247—1422. 129 (1413) seine Güter, Heldrungen und Wiehe, dem Grafen von Hohenstein zur.entschädigung. Eine andere Factkon bildete sich in Thüringen ln der schwärmerischen Secte der Geißler (ums Jahr 1414). Sie lehrte, daß das Geißeln seiner selbst mit Ruthen, die voller Knoten und scharfer Stacheln waren, die Sünden mehr versöhne, als das Bekenntniß der Sünden, und daß diese Bluttause, wie sie es nannten, dem Evanaelio und der Wassertause vorzuziehen sey; auch sey das Weihwasser unnöthig, und es könne Niemand selig werden, der sich nicht geißeln lasse*). Auch diese Secte bändigten die bei- den osterländischm Fürsten, indem sie die Mitglieder dersel- den von dem Prediger Schönefeld zu Sänger hau sen vor. fordern und belehren, und die, welche seinen Gründen nicht nachgaben, als Ketzer verbrennen ließen (nach einigen wa- ren es blos z, nach andern mehr als 90 Personen). — Für die Kultur der Wissenschaften in ihrem Lande er- warben sich Friedrich der Srreirbare und Wilhelm ein ent- schiedenes Verdienst durch die Stiftung der Universität Leipzig (die Stifrnngsur runde ist vom 2 Dec. 14-9), die durch die Auswanderung der Ausländer von der Univer- sität Prag, unter Anführung des Johann Hosmanns aus Schlesien, veranlaßt, nach dec Einrichtung der Prager Unk, versirat crganisirt, und vom Papste Alexander 5 bestätigt wurde. Ihr erster Kanzler war der Bischoff von Mer- seburg. Nachdem Friedrich und Wilhelm bis 1411 gemeinschast- lich regiert hatten, stifteten sie in diesem Jahre (zi Aug.) ') Müllers sächs. Annalen S. 8. 9

10. Theil 2 - S. 193

1809 - Leipzig : Hinrichs
Grundmacht des Staates. 19z (2. Geo. Eck,) Leipziger gelehrtes Tagebuch von 1780—1808/ 8 (jährlich). 2. Gtlo. Aug. K l ä b e, neuestes gelehrtes Dresden. Lelpz. 1796. 8» Chstph. I. Gtfr. Haymann, Dresdens theils neuerlich verstorbene, theils itzt lebende Schriftsteller und Künstler. Dresden, 1809. 8. 40. 1) Schul-und Studienwesen. Das Schul, und Studienwesen stehet ly den gesamm« ten Erb- und vereinlgten Landen zunächst unter dem Kirchen- rathe, und unter der unmittelbaren Leitung der Consisiorle» und der Specialschulinspectionen, wozu in den Städten die oberste geistliche Person und der Magistrat, und auf dem Lande der Prediger des Ortes gehören. Die halbjährigen Schulexamina werden ln Gegenwart der Locallnfpection, die allgemeinen Kirchen-und Schul-Visitationen aber von den Superintendenten gehalten. — Die beiden Universitä- ten und die drei Land-oder Fürstenschulen stehen unmittelbar unter der Leltung des Kirchenraths. So viele zweckmäßige Einrichtungen auch in neuern Zelten (seit 1805) durch Mandate für den fleißigern Schul- , besuch, für die Entrichtung des Schulgeldes und für die Confirmation der reifern Jugend getroffen worden sind; si» ist doch die Besoldung der Schullehrer— mit we- nigen Ausnahmen — für die allmähllge Steigerung aller Lebensbedürfnisse viel zu gering; besonders ist dies der Fass tt. *3
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