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Brand gesteckt. Auch in den Städten gab es Leute, die es mit den Bauern hielten. Diese zwangen beim Heranrücken der Bauernhausen die Stadtobrigkeiten, den Bauern die Tore zu öffnen, die Geistlichen und die wohlhabenden Bürger der Plünderung preiszugeben und Lebensrnittel und Geschütze zu liefern. Am Ostersonntage des Jahres 1525 rückten 8000 schwäbische Bauern, der sogenannte „helle christliche Haufen" vor die Stadt Weinsberg. Sie wurde vom Grafen von Helfenstein mit wenigen Landsknechten verteidigt. Verräter öffneten die Stadttore; der Graf wurde gefangen, und obwohl er ein reiches Lösegeld anbot, mit mehreren Adeligen grausam ermordet. Man trieb sie nämlich durch eine Gasse von Lanzenträgern, die unbarmherzig ans sie losstachen, bis sie zusammenstürzten. Zum Hohne ging ein Trompeter vor ihnen her, der lustige Weiseu aufspielte. Ein schreckliches Weib, die schwarze Hofmännin aus Bückingen, stach dem ermordeten Grafen ihr Messer in den Leib und schmierte mit dem heranstränselnden Fette ihre Schuhe. Die Gräfin von Helfenstein mit ihrem Söhnlein wurde beraubt, schwer mißhandelt und ans einem Mistkarren nach Heilbronn geführt. Ähnliche Greuel wurden überall verübt, wo die Bauern die Gewalt erlangt hatten.
Inzwischen hatten die Fürsten und der Bund der schwäbischen Adeligen und Städte Truppen angesammelt, um dem Ausstande ein Ende zu machen. Wo diese mit den Bauern zusammenstießen, gab es keinen langen Kampf; die Führer der Bauern liefen meist feige davon, und die ungeordneten Bauernhaufen konnten den geübten Kriegsleuten nicht widerstehen. Zn Hunderten und zu Tausenden wurden die Bauern aus dem Schlachtfelde und auf der Flucht niedergehauen, erstochen und erschossen. Von denen, welche in ihre Heimat zurückkamen, wurden viele vor Gericht gestellt und erlitten den Tod durch Henkershand. Als der Ausstand niedergeschlagen war, lagen mehr als taufend Klöster und Schlosser in Asche; unzählige Dörfer waren verwüstet, die Felder lagen unbebaut, mehr als 150000 Menschen hatten ihr Leben gelassen, und der Druck, den die Bauern nun zu leiden hatten, war größer als je zuvor.
3. Kriege gegen die Türken.
Im Jahre 1526 fielen die Türken mit einem gewaltigen Heere in Ungarn ein. Der ungarische König Ludwig Ii. konnte ihnen nur 30000 Mann entgegenstellen und verlor bei Mohatsch Schlacht und Leben. Hierdurch kam der größte Teil von Ungarn unter die Botmäßigkeit der Türken. Der Sultan Solhman der Prächtige gedachte auch Deutschland zu erobern. Das schien nicht allzu schwer; denn Kaiser Karl V. hatte fortwährend gegen
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Extrahierte Ortsnamen: Weinsberg Hohne Heilbronn Ungarn Ungarn Deutschland
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Xxiv. Die Befreiungskriege.
1. Preußens Wiedergeburt. Friedrich Wilhelm Iii.
Durch das Unglück der Jahre 1806 und 1807 war es offen- • bar geworden, daß viele Einrichtungen des preußischen Staates höchst mangelhaft waren. Kurz nach dem Tilsiter Frieden begann König Friedrich Wilhelm Iii., der von 1797 bis 1840 regierte, das Werk der Verbesserung.
Bis dahin hatten die Adeligen alles gegolten, die Bürger und Bauern nichts. Die sogenannten Rittergüter konnten nur von Adeligen gekauft werden; ein Adeliger konnte nur Gutsbesitzer, Offizier oder Beamter sein — jede andere Beschäftigung galt ihm für ungeziemend. Die Bauern waren zum größten Teil Leibeigene der adeligen Gutsbesitzer, d. H. sie wechselten, wenn das Gut verkauft wurde, den Herrn, gegen dessen Willen sie nicht wegziehen, sich verheiraten oder aus irgend eine Art selbständig werden konnten. Den Leuten, die nicht von Adel waren, war der Weg zu höheren Staatsämtern und Offizierstellen verschlossen. Die Stadtbürger dursten bei der Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten nicht mitsprechen, sondern mußten lediglich den Befehlen der königlichen Beamten gehorchen.
Vom Spätjahr 1807 an erließ König Friedrich Wilhelm Iii. eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen, die alle den Zweck hatten, die bürgerlichen Rechte und Freiheiten festzustellen, den Wohlstand zu vermehren und den vaterländischen Sinn zu beleben. Die Leibeigenschaft der Bauern wurde aufgehoben, die Leute von bürgerlichem Stande konnten Rittergüter kaufen, die Adeligen Bauerngüter besitzen und jedes ehrbare Gewerbe treiben; jeder Preuße, ohne Unterschied des Standes, konnte Beamter oder Offizier werden. Die Städteordnung vom Jahre 1808 bestimmte, daß die Stadtbürger ihre Stadtobrigkeiten selbst wählen und ihre städtischen Angelegenheiten selbst verwalten sollten. Bald folgte auch die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit und die bürgerliche Gleichstellung der Juden. Der Mann, aus dessen Rat der König alle diese Verbesserungen einführte, war ein Edelmann aus dem Rheingau, der Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, welcher mit Recht genannt worden ist „alles Bösen Eckstein, alles Guten Grundstein, aller Deutschen Edelstein". Der Kaiser Napoleon sah recht wohl ein, daß der preußische Staat durch die Tätigkeit des Freiherrn vom Stein eine Kraft gewinne, die der Franzofenherrschaft in Deutschland gefährlich werden sönne; darum erklärte er 1808 den Freiherrn für eine» Unruhestifter und gemeittfchädücheit Menschen, befahl, dessen Güter einzuziehen und ihn selbst zu verhaften. Der König hatte nicht die Macht, feinen Minister zu schützen, und Stein mußte nach Rußland entfliehen.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Heinrich_Friedrich_Karl Heinrich Friedrich Karl Bösen_Eckstein Napoleon
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wurde sein Sohn Joseph Ii. zum deutschen Kaiser gekrönt. Maria Theresia ernannte ihn zum Mitregenten in den österreichischen Erblanden. Kaiser Joseph Ii. bemühte sich, der Kaisermacht im Reiche wieder zu einigem Ansehen zu verhelfen und besonders die groben Mißbrauche abzustellen, die bei den obersten Reichsgerichten eingedrungen waren.*) Aber seine Bemühungen hatten keinen rechten Erfolg; denn das deutsche Reich bestand nur noch dem Namen nach, und die einzelnen Reichsfürsten betrachteten sich als selbständige Herrscher ihrer Länder und regierten dieselben uach ihrem Belieben.
Nach dem Tode seiner Mutter trat Kaiser Joseph Ii. 1780 die Regierung seiner Erblande an. Während seiner zehnjährigen Herrschaft war sein einziges Bestreben, die Einrichtungen seiner Staaten so viel als möglich nach dem Vorbilde Preußens umzugestalten. Er ordnete an, daß die große Zahl der Klöster verringert und das Übermaß der kirchlichen Feiertage beschränkt wurde. Durch das Toleranzedikt vom Jahre 1781 gewährte er seinen nichtkatholischen Untertanen freie Religionsausübung. Um die Lage des Bauernstandes zu verbessern, hob er die Leibeigenschaft **) aus. Um die Bauernarbeit zu ehren, legte er selbst einmal ans einer Reise in Böhmen die kaiserliche Hand an den Pflug und zog eine Furche.
Nach Josephs Willen sollten alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit verschwinden und in seinen Landen alle Menschen vor dem Gesetze gleich sein. Jeder Untertan, der ein Anliegen vorbringen wollte, hatte stets Zutritt. Mit Stolz nannte er sich einen Freund und Verehrer der Menschheit. Seine edeln und wohlgemeinten Bestrebungen trugen aber nicht die gewünschte Frucht. Weil er alles, auch die kleinsten Dinge, selbst ordnen, selbst regieren wollte, lud er sich eine Arbeitslast aus, die er nicht bewältigen konnte, obgleich er sich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht den Regierungsgeschäften widmete. Allen seinen Bestrebungen fehlte nicht der redlichste Wille; aber er griff viele Dinge allzu hastig au, und dadurch wurden die Leute oft ohne Not in ihren Anschauungen und Gefühlen gekränkt. Der Adel und die Geistlichkeit waren über die Beschränkung ihrer
*) Man spottete über die Langsamkeit der Richter: wenn ein Prozeß vor das Reichskammergericht gebracht wird, werden die Schriftstücke zusammengebunden und an der Decke des Gerichtssaales ausgehängt. Dort bleiben sie hängen, bis die Schnüre verfault sind und die Akten den Richtern aus den Kopf fallen. Nur wer brav „schmierte", konnte erwarten, daß die Richter den Prozeß schnell erledigten.
**) Der Leibeigene war in allen Dingen von seinem Gutsherrn abhängig; wollte er sich verheiraten, einen Kauf oder Verkauf schließen, an einen andern Ort ziehen, so konnte dies nur mit Erlaubnis des Gutsherrn geschehen. Der Bauer mußte dem Gutsherrn die Felder bebauen, große Abgaben zahlen usw.
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Peter in 36 Regierungsjahren ans Rnßland gemacht. Aber da er und seine nächsten Nachfolger bei dem russischen Adel und Volke mehr Widerstand als Hilse fanden und deswegen immer Ausländer, besonders Deutsche und Franzosen, herbeirufen und ihnen die höchsten Stellen übertragen mußten, gelang es nie vollständig, aus dein halbbarbarischen Volke ein zivilisiertes zu machen. Das russische Reich wuchs allmählich zu einem riesigen Umfang an; aber es fehlte fortwährend an der inneren Ruhe, ohne die ein gesunder Fortschritt der Bevölkerung zur höheren '-Bildung unmöglich ist. Ein so ausgedehntes Reick) und eine so wenig gebildete Bevölkerung können nur durch unbeschränkte Gewalt eines Alleinherrschers zusammengehalten werden. Bis (tutjme neueste Zeit war das russische Reich der Schauplatz von Ausständen und Verschwörungen, und von Peters des Großen Nachfolgern endeten vier*) ihr Leben durch Meuchelmord.
X. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Im Jahre 1497 entdeckte Sebastian Cabot mit Schiffen, die der König von England hatte ausrüsten lassen, die Ostküste von Nordamerika. Ungefähr- hundert ^ahre später nahm der britische Admiral Walter Raleigh den ganzen Küstenstrich für die Krone Englands in Besitz und nannte ihn Virginien. Von nun an wanderten von Zeit zu Zeit größere Gesellschaften von Ackersleuten, Hirten, Handwerkern aus England und Irland hinüber und gründeten Niederlassungen, denen von den englischen Königen die nämlichen Rechte erteilt wurden, welche die eng. lischen Untertanen besaßen. Die gedrückte Lage der unteren Volksklassen im 18. Jahrhundert, der Mangel an persönlicher Freiheit, die Steuerlast und Lebensuot bewirkten, daß aus allen Ländern Westeuropas, besonders auch aus Deutschland, unzählige fvtnnilien daraus bedacht waren, in Amerika eine neue Heimat )u suchen. Die englische Regierung bemühte sich, die Auswanderer in ihre nordamerikanischen Kolonien zu ziehen, und erteilte darum diesen große Freiheiten, insbesondere das Recht, sich ihre Verfassung und Gesetze selbst zu geben, eo wurde für die Europäer Nordamerika das Land der bürgerlichen und religiösen Freiheit.
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung nahmen der Ackerbau und der Handel und dadurch der Wohlstand der Kolonien einen außerordentlichen Aufschwung, so daß sie der englischen Staatskasse an Steuern 30 Millionen Mark bezahlen konnten. Die
*) Iwan Iv. entthront 1741, ermordet 1764; Peter Iii. 1762; Paul I. 1801 durch Verschwörungen der Hofleute; Aterander Ii. 1881 durch eine revolutionäre Mörderbande.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte.
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Extrahierte Ortsnamen: Nordamerika England Nordamerika Englands England Irland Westeuropas Deutschland Amerika Berger-Stehle
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last, nicht abhelfen und mußte zuletzt mit seinem Leben büßen, was seine beiden Vorgänger gefehlt hatten.
König Ludwig X\ I. versuchte vergeblich von den bevorzugten Ständen — Adel und Geistlichkeit — Verzicht auf ihre Steuerfreiheit zu erlangen. Darum wurde eine Versammlung der Stünde des Reiches einberufen und am 5. Mai 1789 zu Versailles eröffnet. Tie Versammlung bestand aus 300 Abgeordneten des Adels, 300 der Geistlichkeit und 600 des Bürgerstandes. Tie Abgeordneten des Bürgerstandes verlangten, daß die Beratungen gemeinsam sein und die Abstimmungen nicht nach Ständen, sondern nach Kopsen erfolgen sollten.*) Als dies abgeschlagen wurde, trennte sich der Bürgerstand, oder wie er auch genannt wurde, der dritte Stand, von der Versammlung. Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes als konstituierende Nationalversammlung und legten den Schwur ab, daß sie beisammen bleiben wollten, bis Frankreich eine bessere Verfassung erhalten habe. Ihnen schloß sich ein großer Teil der Abgeordneten des Adels und der Geistlichkeit an. /
Ganz Frankreich geriet hierdurch in eine ungeheure Aufregung. In der Hauptstadt Paris gab es Zusammenrottungen des Pöbels, und die Angehörigen der höheren Stände wurden an Eigentum und Leben bedroht Am 14. Juli 1789 wurde die Bastille,**) ein festes Schloß in Paris, das als Staatsgefängnis diente, von der Pariser Bevölkerung erstürmt und nach Niedermetzelung der Besatzung dein Erdboden gleich gemacht.
In der Nacht vom 3. auf den 4. August 1789 beschloß die Nationalversammlung, daß alle Vorrechte des Adels, der Geistlichkeit, ferner, daß alle Zehnten und Frohnden abgeschafft seien, und erließ die „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers", welche die Grundsätze für eiue neue Verfassung des französischen Reiches enthielt. Weiterhin wurde angeordnet, Frankreich solle in 83 Regierungsbezirke (Departements) eingeteilt,***) die geistlichen Güter zugunsten der Staatskasse eingezogen, alle geistlichen
*)_ Durch die Abstimmung nach Köpfen stand der Bürgerstand mit 600 Stimmen gegen 600 Stimmen der bevorzugten Stände, konnte also in vielen Fragen ans die Mehrheit rechnen, da es unter dem Adel und der Geistlichkeit nicht wenige gab, welche die nämlichen Ansichten hatten wie der dritte L-tand: bei der Abstimmung nach Ständen hätten im ersten und zweiten Stande die Anhänger der Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit die Oberhand gehabt, und der dritte Stand wäre mit einer Stimme den zwei Stimmen der bevorrechteten Stände gegenüber gestanden.
**) Lndmig Xv. stellte mit seiner Unterschrift versehene Haftbefehle, in denen der Platz für den Namen des zu Verhaftenden freigelassen war, seinen Günstlingen zur Verfügung, die damit jeden ihnen Mißliebigen anf kürzere oder längere Zeit in die Bastille stecken lassen konnten.
***) Bis dahin war Frankreich in Provinzen eingeteilt, deren jede ihre eigenen Rechte und Gesetzbücher hatte.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig August
Extrahierte Ortsnamen: Versailles Frankreich Frankreich Paris Paris Frankreich Frankreich
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Spitze einer stattlichen Zahl von Adligen kam der Herr von Wineck und drang unter dem Rufe „Bischof von Straßburg" unvermutet in die Stadt. Als der Schultheiß das vernahm, toaffnete er sich, trat dem Feinde entgegen und jagte ihn zum Tore hinaus, fiel aber in dem Kampfe. Zwanzig vom Adel wurden erschlagen; Colmar blieb eine kaiserliche Stadt. Noch heute gedenken die Col-marer ihres tapferen Schultheißen. Zu seinen Ehren nannten sie eine Straße Rösselmannstraße, und da, wo einstmals das Tor war, durch das er in einem Fasse in die Stadt gebracht wurde, steht ein schöner Brunnen mit seinem Standbilde geschmückt — der Rösselmannbrunnen.
In der Zeit wütete der Kamps auch in und um Straßburg. Es standen die Bürger gegen Bischos und Adel, um Straßburgs Freiheit zu verteidigen, aus Straßburg eine freie, reichsunmittelbare Stadt zu machen. Der Bischof verhängte das Interdikt über die Stadt; es durfte da keine Messe gelesen, kein Amt gesungen, keinem Kranken die heilige Wegzehrung gereicht werden. Doch alles vergebens. Die Bürger gaben nicht nach. Der Krieg zog sich in die Länge. Endlich kam es zum entscheidenden Schlage im Jahre 1262 bei Oberhausbergen, in derselben Gegend, wo 900 Jahre vorher Julian gegen Chnodomar gekämpft hatte. Der Bischof hatte 300 schwerbewaffnete Reiter und 5000 Mann Fußvolk. Die Bürger waren in größerer Anzahl, aber viele waren im Kampfe nicht geübt. Den Bürgern befahlen ihre Anführer, die Pferde der Ritter niederzustechen und so die Schwergepanzerten zu Falle zu bringen. Der Bifchof stellte sich selbst an die Lpitze feiner Truppen und stritt mutig voran. Allein vergebens. Zwei Pferde waren unter ihm schon getötet worben, mit dem britten floh er samt seinen Anhängern eiligst davon. Sieben,zig Ritter lagen tot am Boden, darunter auch des Bischofs Bruder und sein Oheim. Walter aber starb bald aus Gram über diese Niederlage, eo wurde Straßburg aus einer bischöflichen eine freie unmittelbare Reichsstadt.
In der letzten Zeit dieses Kampfes war Graf Rudolf auf Seite der Bürgerschaft geftanben und half die Freiheit Straßburgs miterkämpfen. Auch als Kaiser achtete er die Freiheiten des Volkes. Oftmals kam er in das Elsaß und hielt sich zu Straßburg , zu Hagenau, zu Ensisheim auf. Er war ein Feind der Raubritter, die damals von ihren Burgen aus das ganze Land beunruhigten. Er zerstörte ihre Schlösser, unter denen int Elsaß die Burg Reichenstein bei Reichenweier zu nennen ist, die er mit Hilfe der Colmarer brach.
Nicht nur Straßburg und Colmar machten sich frei, js gab eine ganze Anzahl freier Städte; sie nannten sich kaiserliche etäbte. Im Jahre 1354 unter Kaiser Karl Iv. vereinigten sie sich zu einem selbständigen Bunde. Es waren ihrer zehn: Weißenburg,
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Extrahierte Personennamen: Julian Rudolf Rudolf Karl_Iv Karl
Mw
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Ursprünglich gab es bei den Deutschen keinen Adelsstand, der Vörden übrigen freien Männern besondere Vorrechte gehabt-hätte. Allein es war doch natürlich, daß solche Familien, deren Mitglieder sich durch Weisheit im Rate und durch Tapferkeit im Kriege auszeichneten, ein größeres Ansehen genossen, als die übrigen freien Männer. Aus ihnen wurden die Könige gewählt, und die Könige nahmen aus ihnen ihre vornehmsten Ratgeber, Gesellschafter, Beamten, Unterfeldherrn. Hierdurch wurde vielen edeln Familien Gelegenheit gegeben, immer mehr Ehren und Reichtümer zu erwerben, und ihre Nachkommen bildeten späterhin den hohen Adel; der niedere Adel bestand aus edlen Familien von geringerem Besitze und aus Männern, die dadurch geadelt wurden, daß sie von Fürsten und hohen Geistlichen Hofämter und damit verbundene Lehen erhielten. Man nannte diese letzteren Ministerialen.
Die Allode war ursprünglich sehr groß. Der älteste Sohn erbte das väterliche Gut. Die Geschwister lebten, so lange sie unverheiratet waren, bei ihm; wenn sie sich verheirateten, so mußte er ihnen eine Ausstattung geben; daher kam es, daß im Verlause der Zeit die Güter teils verkleinert, teils mit Schulden belastet wurden und zum Unterhalte der Familien nicht mehr hinreichten. Die Besitzer derselben suchten darum von den reichen Familien Güter als Lehen zu erlangen; häufig übergaben sie ihr Stammgut einem mächtigen Herrn oder einer Kirche als Eigentum und empfingen es vermehrt als Lehen zurück. Hierdurch wurden sie aber von sreieu Grundbesitzern zu Dienstmannen und büßten an Ansehen und Rechten ein, besonders das Recht, bei der Wahl des Königs ihre Stimme abzugeben.
Unter den sächsischen Kaisern wurden die hohen Reichslehen, die Herzogtümer, Grafschaften, Markgrafschaften erblich, und die Familien, in denen sich dieselben vererbten, betrachteten die Ämter, die sie im Namen des Kaisers verwalteten, sowie die Güter, die eigentlich nur die Besoldung des Amtes darstellten, als ihr freies Eigentum. Je mehr diese Anschauung zur Geltung kam, desto mehr wurden die hohen Reichsvasallen unabhängig von dem Kaiser und entzogen sich dem Gehorsam gegen ihn. In gleicher Weise wurden auch diejenigen Reichsgüter, die ursprünglich nur Lehen im Besitze der Bischöfe und Erzbifchöfe gewesen waren, im Verlaufe der Zeit als Eigengüter der Kirche angesehen.
Um den Einfluß des Kaisers auf die kleinen Lehensträger der Fürsten und der Kirche zu sichern, suchte Kaiser Konrad Ii. sie gleichfalls von ihren Lehensherrn unabhängig zu machen, indem er alle Lehen ohne Ausnahme für erblich erklärte.
Der König. Der oberste Herr und Gebieter im Reiche war der König; seine Gewalt war so angesehen, als ob sie von Gott stamme. Wer diese Gewalt ausüben sollte, bestimmten sämtliche freien Männer durch Wahl. Die Könige suchten ihre Würde in ihren Familien erblich zu machen; darum trugen sie meist Sorge dafür, daß noch bei ihren Lebzeiten ihren Söhnen durch die Zustimmung der Wähler die Nachfolge gesichert wurde. Das Recht, an der Königswahl teilzunehmen, stand ursprünglich jedem freien Manne mit freiem Grundbesitz, also der gesamten Volksgemeinde zu. Im Verlause der Zeit aber wurde durch den Einfluß des Lehenswesens die Zahl der freien Grundbesitzer immer kleiner, und das Wahlrecht gelangte ausschließlich in die Hände der geistlichen und weltlichen Fürsten. Von diesen behielten es zuletzt nur die sieben mächtigsten, drei geistliche, die Erzbischöfe von Mainz^Köln und Trier, und vier weltliche, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von L-achsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Diesen sieben, die den Titel Kurfürsten hatten, wurde das Recht der Königswahl und der Erzämter durch die goldene Bulle Karls Iv. zuerteilt. In früheren Zeiten wurde die Wahlverfamm-
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und eroberte einen großen Teil des Peloponnes, der heutigen Halbinsel Morea. In jener Zeit wurde auch in den meisten griechischen Landschaften die Königsregierung abgeschafft, und freie Gemeinwesen wurden eingerichtet. Seither wurde der Name Hellenen als Bezeichnung der Nation gebräuchlich.
Vor dem Jahre 500 vor Christi Geburt hatten die einzelnen Landschaften und Stämme der Hellenen für sich gelebt und mit ihren Volksgenossen nur wenig Verkehr gehabt. Nur bei den großen Nationalfesten, die von Zeit zu Zeit an verschiedenen Orten abgehalten wurden, kamen die Hellenen von überallher zusammen, sogar aus den Kolonien, die im Verlaufe der Zeit in Kleinasien, Asrika, Sizilien und Italien gegründet worden waren. Das am meisten besuchte Nationalist, die sogenannten Olympischen Spiele, wurde zu Olympia, im westlichen Teile des Peloponnes, alle vier Jahre abgehalten. Mit religiösen Feierlichkeiten zu Ehren des Zeus waren Wettkämpfe im Lauf und Wurf, im Ringen und Springen, fowie großartige Wagenrennen verbunden. Die Sieger in den Wettkämpfen erhielten Ölzweige und wurden überall, wo sie mit Hellenen zusammenkamen, hochgeehrt.
2. Von dem spartanischen Staate.
Die südöstliche Landschaft des Peloponnes hieß Lakonien. Sie war westlich von dem rauhen Gebirge Taygetns begrenzt und von dem Flusse Eurotas durchströmt, an dem die vornehmste Stadt, Sparta, lag. Als die Dorier in Lakonien eindrangen, unterwarf sich ihnen ein Teil der achäischen Bevölkerung durch friedlichen Vertrag, ein anderer Teil dagegen leistete bewaffneten Widerstand. Die ersteren behielten ihre Freiheit und einen Teil ihrer Ländereien, die letzteren, so viele ihrer den Kamps überlebten, wurden zu Sklaven gemacht und erhielten den Namen Heloten.
Ans dem eroberten Ackerlande wurden 9000 Güterlose gemacht für die erobernden Dorier, die fortan die herrschende Klaffe in Lakonien waren und in Sparta wohnten, woher sie den Namen Spartaner erhielten. Ihre Güter waren unteilbar und burstcu nicht verkauft werben.
Um das Jahr 900 waren mancherlei llnorbmmgen und Parteiungen in Sparta eingerissen. Damm forberten die Spartaner ihren Mitbürger Lykurg auf, zur Herstellung einer neuen Ordnung Vorschläge zu machen. Durch Lykurg erhielt Sparta eine Verfassung, welche über 600 Jahre bestaub. An der Spitze des Staates stauben zwei Könige; die Gewalt berfelben war eingeschränkt durch den „Rat der Alten", der aus 28 unbescholtenen, mindestens 60 Jahre alten Männern bestand. Die Volksversammlung, an der alle Spartaner teilnahmen, entschied über
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Ttfctner mit so glücklichem Erfolge für ihre Freiheit, daß England in dem Frieden von Versailles (1783) die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Kolonien anerkennen mußte.
Nun vereinigten sich die Kolonien, 13 Provinzen, zu einem Bunde von Freistaaten, dem sie den Namen der „Vereinigten Staaten von Nordamerika" gaben. Der heldenmütige Washington wurde zum ersten Präsidenten der Regierung ernannt und erwarb sich durch weise und kräftige Führung seines Amtes „den Dank seiner Mitbürger und den Beisall der ganzen Welt". Der Freistaat wuchs durch Beitritt und Gründung ueuer Staaten, so daß sein Gebiet sich in unserer Zeit von dem Atlantischen Ozean bis zum Stillen Weltmeer und vom nördlichen Eismeer bis zum Meerbusen von Mexiko erstreckt.
Xi. Z)ie franmsche Mevolution
1. Die Republik.
Durch die Kriege Ludwigs Xiv. und durch die Verschwendung Ludwigs Xv. war dem französischen Staate eine ungeheure Schuldenlast aufgeladen worden. Bürger und Bauern wurden durch unerschwingliche Steuern hart gedrückt, während der Adel und die hohe Geistlichkeit steuerfrei waren. Vom Hofe Ludwigs Xv. war eine tiefgehende Sittenverderbnis in alle Stände verbreitet worden; mit den guten Sitten schwand die Ehrfurcht vor allem Heiligen und Ehrwürdigen, und Religion und Sittlichkeit wurden von vielen Schriftstellern auss frechste verhöhnt. König Ludwig Xv. machte von seiner unbeschränkten Gewalt einen schlechten Gebrauch; statt über Recht und Gerechtigkeit und das Wohl seiner Untertanen zu wachen, überließ er die Regierung dem Belieben schlechter Weiber und eigennütziger Höflinge. Dies hatte zur Folge, daß die Achtung vor der Königswürde mehr und mehr verloren ging. Der Freiheitskampf der englischen Kolonien in Nordamerika, sowie die Gründung der Republik der Vereinigten Staaten trug viel dazu bei, die Franzosen für die republikanische Staatssorm zu begeistern. In Paris bildete sich ein Verein (Klub) von republikanisch gesinnten Männern, der später (1790) seine Zusammenkünfte in der ehemaligen Jakobinerkirche hielt und daher Jakobinerklub genannt wurde. Nach und nach bildeten sich in säst allen Städten Frankreichs ähnliche Vereine, die von dem Pariser Klub abhängig waren. Auf diese Weise gewannen die Pariser Jakobiner in ganz Frankreich über 400000 Anhänger, die ihnen zur ' Ausführung der republikanischen Bestrebungen behilflich waren. König Ludwig Xvi. war ein wohlwollender, sittenreiner und rechtlicher Mann; allein er konnte den vorhandenen Übelständen, besonders der immer wachsenden Schulden-
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Ludwigs_Xv. Ludwigs_Xv. Ludwig_Xv. Ludwig_Xvi Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: England Versailles Washington Atlantischen_Ozean Stillen_Weltmeer Mexiko Nordamerika Paris Jakobinerkirche Frankreichs Frankreich
dem Herzogtum Sachsen wurde auch Thüringeu gerechnet mit den Mark-grafschaften Zeitz, Merseburg und Meißen, die nördlich durch Sachsen und die Ostmark, östlich durch den Bober, südlich und westlich durch den Thüringer Wald begrenzt waren.
Das Herzogtum Franken umfaßte die heutige Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogtum Hessen, die bayrische Pfalz, das nördliche Elsaß bis zur Sauer, den nördlichen Teil des Großherzogtums Baden bis zur Oos und den nordwestlichen Teil von Bayern bis zum Spessart (Rheinfranken), ferner diejenigen Teile von Württemberg und Bayern, welche zwischen den Quellen der Murg und dem Fichtelgebirge liegen.
Das Herzogtum Bayern erstreckte sich vom Fichtelgebirge bis zum Wormser Joch; die Ostgrenze bildeten der Böhmerwald und die Enns, die Westgrenze zog sich vom Fichtelgebirge bis zur Müuduug des Lech, dann in ziemlich gerader Linie südlich vom Wormser Joch, von welchem die Südgrenze dem östlichen Alpenzuge bis zu deu Ouellen der Enns nachging. Die zu Bayern gerechnete Mark Österreich erstreckte sich östlich der Enns bis zur March und Leitha.
Das Herzogtum Kärnten war durch die heutigen österreichischen Krön-länder Steiermark, Kärnten, Krain und Istrien gebildet; zu ihm gehörten die Markgrafschafteu Friaul und Verona zwischen den Alpen, der Etsch und dem Po, sowie die Grafschaft Trient.
Das Herzogtum Schwaben war nördlich vom Herzogtum Franken, östlich von Bayern, westlich von den Vogesen begrenzt; die südliche Grenzlinie zog sich von den Vogesen nach der Rheinbieguug bei Basel, folgte dem Rhein, der Aar, der Renß und dem Hauptzuge der Alpen vom Gotthard bis zuin Wormser Joch.
Das Herzogtum Lothringen, in Oberlothringen und Niederlothringen geteilt war von Frankreich durch eine Linie geschieden, die man von der Scheldemündung in ziemlich gerader Richtung nach dem südlichen Ende der Vogesen ziehen kann; die Ostgrenze folgt dem Kamme der Vogesen, wendet sich dann nördlich gegen Mainz, von wo sie dem Laufe des Rheins folgt bis zur Mündung der Sieg; hier tritt sie auf das rechte Ufer, folgt dem Laufe der Sieg bis zur heutigen Grenze zwischen der Rheinprovinz und Westfalen, mit der sie bis an die holländische Grenze zusammenfällt. Die Nordgrenze ist dann der Rhein bis zu seiner Mündung.
2. Die Verfassung des Reiches.
Krhenswesen. Wenn in den Zeiten der Völkerwanderung von einem deutschen Stamme ein Land erobert worden war, wurde der gesamte Grund und Boden als das Eigentum des Eroberers betrachtet. Ein großer .ml des Ackerlandes, der Weiden und Wälder wurde für den Herzog oder König ausgeschieden; sodann wurde jedem freien Kriegsmann ein größeres oder kleineres Landgut als Allod, d. h. freies Eigentum, übergeben; den Rest behielten die früheren Eigentümer.
Das Königsgut diente zur Bestreitung des Hoshaltes und derjenigen Ausgaben, die das gemeine Beste notwendig machte; so erhielten die vom Könige gesetzten Beamten ihre Belohnung durch Übertragung von Gütern zur Nutznießung entweder für die Dauer ihres Dienstes oder auch aus Lebenszeit; außerdem vergabte der König von seinem Gute nach Gunst oder Verdienst an die L-tammescingehörigen. Ein Gut, das aus diese Weise zur Nutznießung übergeben wurde, nannte man Lehen. Derjenige, welcher es einem andern übergab, wurde der Lehensherr genannt; der Empfänger hieß Lehensträger, Vasall, auch Dienstmann, weil er mit dem Lehen die Verpflichtung zu besonderen Diensten für den Lehensherrn, besonders zum Kriegsdienste, übernahm.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. 5
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TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T93: [Alpen See Schweiz Rhein Berg Bodensee Fuß Italien Schweizer Paß], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde]]
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