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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 20

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
20 Zweite Periode. 1104 — 500 v. Chr. 1 J. v. Chr. j I [ Politische Geschichte. Kunst und Literatur. 1 826. Teleklos. 824. yeqovala, mit Einschluss der beiden Könige (welche aber auch nur je 1 Stimme hatten, s. Thuc. I, 20, Ygl. Herod. Vi, 57) aus 30 Mitgliedern bestehend, s. Flut. L. 26. Neben diesen Staatsge- walten erhoben sich nach und nach zu immer höherer Macht die fünf Ephoren (nach Herod. I, 65. Xen. de rep. L. Viii, 3 von Lykurg seihst, nach Piat. Legg. Iii. p. 692. Ar ist. Fol. V, 9. Flut. L. 7. 27 erst von Theopomp eingesetzt), welche aus dem Volke (hx zov Srjfiov, Arist. Folyb. Ii, 6, daher ot zvyovzeg genannt, elend.) auf je 1 Jahr gewählt wurden und endlich fast alle Regierungsgewalt an sich rissen. Die Volksversammlung end- lich (axla, Herod. Vii, 134, ctnexxätetv, Flut. I. 6) hatte nur die Anträge des Raths der Alten (später auch der Ephoren) ent- weder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Es bestand aber dieses Volk nur aus den Spartiaten, den Nachkommen der dorischen Eroberer, welche die einzigen Wahlbürger und die Beherrscher des Landes waren. Dieselben waren in die 3 Phylen der Hylleer, Pamphylen und Dymanen (s. 5. 10. Anm. 19), in (wahrscheinlich 30) Oben, s. Flut. Lyc. 6, wahrscheinlich auch in eine bestimmte Anzahl von Geschlechtern getheilt, und ursprünglich unter einander in Rang und Rechten gleich (ojxoloi, Xenoph. de rep. L. X, 70. Isocrat. Areop. §. 61), während in der späteren Zeit die xaxoi xayctd-ol, Arist. Fol. Ii, 6, 15, oder yvtoqifiot, elend. V, 6, 7, als eine höhere Klasse der Spartiaten vor den Uehrigen (inofzeloveg, Xenoph. Hell. Iii, 3,6?) hervorgehoben werden. Ausser den Spartiaten gab es noch die zwei untergeordneten Klassen der Bevölkerung: Heploixoi, auch Aaxes aifiovcoi genannt, und Eixcozeg (entweder von der Stadt Helos, Flut. I. 2. Ephoros lei Strab. p. 365, oder vom Verbalstamme "Eall so genannt), erstere persönlich frei, aber ohne allen Antheil am Stimmrecht in der Volksversammlung und an den Ehrenrechten, letztere Leibeigene, aber nicht der einzelnen Spartiaten, denen sie immer nur vom Staate zum Dienst zugewie- sen wurden, sondern des Staates, s. besonders Ephoros a. a. 0., und hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der Spartiaten zu behauen und die Spartiaten als Leichtbewaffnete im Kriege zu begleiten, s. Herod. Ix, 28, wo erwähnt wird, dass bei Platää die 5000 Spartiaten 35000 Heloten als Leichtbewaffnete bei sich haben. (Neosa/zobseig, Freigelassene, s. z. B. Thuc. V, 34. Vii, 19. 48. 58. Xenoph. Hell. Iii, 1, «4. 4, 2, fibd-axeg, Heloten- kinder, welche mit Kindern der Spartiaten erzogen und nachher in der Regel freigelassen werden, s. Fhylarch. bei Athen. Vi, 271, die xqvnzela, Flut. Lyc. 28, ein Beispiel von Grausamkeit gegen Neodamoden, Thuc. Iv, 80. Ungefähres Verhältniss der Seelen- zahl der 3 Stände zur Zeit der Blüthe Spartas: 40000 Spartiaten, 120000 Periöken, 200000 Heloten.) Ueber den Charakter der Lykurgischen Verfassung überhaupt s. Aristot. Pol. Ii, 3: “Evioc und Pherekydes, Frocl. vit. Horn., so wie das Epigramm eines Dreifusses auf dem Helikon, Bio Chrysost. t. I. p. 76. ed. Reiske: 'Halosog Movouig ‘Exixwviac zovs' avh&rjxev | v/uvqj vixrjaag ¿v Xaxxlsi d-elov "Ofxrjqov, für später Philochoros und Xenophanes, Gell. Iii, 11, 2, Eratostbenes, Strab. p. 23, und Apollodor, Strab. p. 298. 299. Für die letztere Annahme spricht der Charakter der dem Dichter zugeschriebenen Gedichte. Die Angaben über Hesiods Leben sind sagenhaft und schwankend, Paus. Ix, 31, 5; sein Grabmal mit der Grabschrift wurde zu Orchomenos gezeigt, Paus. fihv ovv Xiyovatv, (og Sei ztjv aqlazrjv noxizetuv dnaadiv eivai zwv noxizeiwv /ue^iiy/Lihvr]V' Sio xai zrjv zwv Aaxesai- fxovlwv hncuvovaiv eivai ydq avzrjv ol ¡uhv ¿g ¿Xiyaqylag xai fiovaq/lag xai Srj/uoxqazlag cpaol, Xhyovzeg zr\v /uhv ßaoixelav fiovaqylav, rrjv Sh zwv yeqovzwv uqyrjv oxiyaq/lav, Sr]/uoxqct- zszo&ai Sh xaza zr\v iwv ecpoqwv dqyi]V Sia ro hx tov Srj/J.ov eivai Toiig hqoqovg, und ausführlicher Folyb. Vi, 10. — Ein besonderes Augenmerk richtete aber Lykurg darauf, dass Sinn und Sitte der Spartiaten durch geeignete Institutionen der Gesetz- gebung gemäss gebildet und namentlich das nei&aq/szv und das xaqzeqezv hei ihnen möglichst stark entwickelt wurde. Daher die Ackervertheilung, durch welche jedem Familienhaupte unter den Spartiaten ein bestimmter Grundbesitz zugewiesen wurde, über den er weder durch Kauf oder Verkauf noch durch Schenkung oder Testament (letzteres bis auf das Gesetz des Ephoren Epitadeus nach dem peloponnesischen Kriege, s. Flut. Ag. 5) frei verfügen durfte: zu welchem Behuf die Ländereien der Spartiaten in 9000 Loose (xxdqoi, anfänglich jedoch vielleicht nur 4500 oder 6000, die volle Zahl erst nach der Eroberung Messeniens) eingetheilt wurden, Flut. lyc. 8. vgl. Heraclid. Pont. c. 2. Daher die öffent- liche Erziehung, aywyri, die sich auch auf die Mädchen erstreckte, Xen. de rep. L. I, 4, an der sich aber namentlich die Knaben und Jünglinge vom 7ten bis zum 303ten Jahre betheiligen mussten, wenn sie nicht das volle Bürgerrecht verlieren wollten, Arist. Pol. Ii, 6, und wobei die Knaben in Ixai und dyixai (dor. ßovai) getheilt, unter besonderen Aufsehern (naisovofzoi, ßovayol) haupt- sächlich in der Gymnastik geübt, übrigens auch durch besondere Veranstaltungen (die Sictfiaaxlywaig am Altar der Artemis Orthia, das Stehlen, Flut. L. 18. Xen. de rep. L. Ii, 6) abgehärtet und durch die Unterordnung der jüngem unter die ältern nach mehr- fachen Abstufungen (aisevvai, /uexxelqeveg, nqwzezqai, acpaiqezg, eiqeveg) an Gehorsam gewöhnt wurden. Das Princip der Erziehung Thuc. I, 84: xquzioxov eivai oozig hv zolg uvayxaiozaxoig nai- Sevezai, ihre Wirkung Xen. de rep. I. Iii, 4. Daher endlich auch die avaalzia (cpislzia, avsqeta) der Männer mit dem stehen- den Gericht der schwarzen Suppe (atfiaxla oder ßacpa genannt), die ivcouozlai im Kriege, Herod. I, 65. Thuc. V, 68, die Besei- tigung der edlen Metalle, Flut. Lyc. 9. 19. Lys. 17. Pol. Vi, 49, die Beschränkungen des Verkehrs mit dem Auslande (£evrjxaala), Thuc. I, 144. Ii, 39, und Anderes mehr. — Um die Spartiaten zur Aufrechthaltung der Gesetze zu zwingen, nahm ihnen Lykurg einen Eid ab, dass sie bis zu seiner Rückkehr nichts ändern wollten, und reiste nach Delphi, kehrte aber nicht wieder zurück, Flut. Lyc. 29. 31, und so sind dieselben in der That bis zur Zeit des peloponnesischen Kriegs im Wesentlichen unverändert beibehal- ten worden. Ix, 38, 3. Welche Gedichte nun vom Hesiod herrührten, darüber herrschte hei den Griechen grosse Meinungsverschiedenheit. Nur die ”Eqyu xai rj/uhqai, ein Gedicht über das Tagewerk der Land - und Hauswirthschaft, ward einstimmig von allen dem Hesiod zuge- schrieben, bis auf die zehn ersten Verse, Faus. Ix, 31, 4. Doch ist dieses Gedicht schon frühzeitig durch Einschiebsel und Zusätze mannigfach erweitert und entstellt. Die Geoyovlcc, eine epische Zusammenstellung der Sagen von den Zeugungen und Kämpfen der Götter, Riesen und Helden, ist zwar angezweifelt, Paus. Viii,

2. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

4. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 85

1888 - Leipzig : Engel
- 85 - Arzt und Gelehrter in hoher Achtung stand, nach Venedig, wo er nach sechs Jahren sein thatenreiches Leben beschloss (1508); in Padua wurde er bestattet. Sein Bibel-Commentar ist von Juden und Christen sehr geschätzt, oft gedruckt und zum Theil ins Lateinische übersetzt. Gleich Abravanel begaben sich viele der Verbannten nach Italien und nach den griechischen Inseln, viele suchten in Nordafrika und in der Türkei eine neue Heimat. Haarsträubend sind die Leiden, welche die Unglücklichen auf ihren Wanderungen zu dulden hatten. Tausende rafften Hunger und Pest weg, Tausende kamen durch grausame Menschen um oder tödteten aus Verzweiflung sich selbst. Gegen 12000, die in Castilien wohnten, wandten sich nach dem nahegelegenen Navarra, von wo aber schon 1498 alle Juden ebenfalls vertrieben wurden. Gleiches Schicksal ereilte in demselben Jahre die Juden der Provence. Etwa 120000 der spanischen Exulanten zogen nach Portugal. §. 16. Die Juden in Portugal. In Portugal, wo die Juden seit uralter Zeit wohnten und unter den Avest-gothen wie später unter den christlichen Königen gleiches Schicksal mit ihren spanischen Glaubensgenossen theilten, nimmt die Geschichte der Juden erst mit dem 12. Jahrhundert ihren Anfang. Hier lebte die Familie Jachia-Negro, deren Urahn Jachia Ibn Jaisch, ein weiser, tapferer und reicher Mann, bei dem ersten König von Portugal als Hausminister und Reiteranführer in grosser Gunst stand. In keinem Lande waren die inneren Verhältnisse der Juden so früh vom Staate geordnet als in Portugal. Schon der duldsame und strenggerechte König Affonso H3. (1248—1279), der die Juden gegen die fanatische Geistlichkeit in Schutz nahm, regelte das Rabbinatswesen. An der Spitze der portugiesischen Juden stand ein vom König ernannter Oberrabbiner, der die von der Gemeinde gewählten Local- und Provinzialrabbiner bestätigte, in Begleitung eines Oberrichters, eines Kanzlers, Secretärs und Executors alljährlich sämmtliche Gemeinden des Landes bereiste, die Verwaltung der Legate und Waisengelder beaufsichtigte und in die Rechenschaftsberichte der Gemeinden Einsicht nahm. Auch das Gemeinde- und Steuerwesen der Juden war durch das Gesetz geregelt. Sie wohnten in besondern Judengassen, deren es in Lissabon, der grössten jüdischen Gemeinde des Landes, mehrere gab; dieselben wurden allabendlich geschlossen und von zwei königlichen Wächtern bewacht. Sie beschäftigten sich mit Wein- und Landbau, betrieben die verschiedensten Handwerke und einen ausgebreiteten Handel mit Landsproducten und Waaren. Sie waren gesellschaftlich von den Christen getrennt und mussten viele sehr drückende Steuern zahlen, wie: Kopfsteuer, Rabbinatssteuer, Flottensteuer, d. h., sie mussten zu jedem neuen Schiffe, das der König ausrüstete, einen Anker und ein neues 60 Ellen langes Tau liefern, Personalsteuer, Steuer von Wein, Fischen, Geflügel und Getreide. Trotz dieser drückenden Steuern hatten die Juden Portugals allen Grund mit ihrer Lage zufrieden zu sein. Sie waren von den Königen geschützt und

5. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 53

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
53 Die Bischfe Deutschlands whlten auf Gehei des Papstes den Land-grasen Heinrich Raspe von Thringen zum Gegenknig, der zwar durch Verrat der König Konrad siegte, aber bald hernach auf der Wartburg starb. Nach Raspes Tode wurde ein anderer Gegenknig, der Graf Wilhelm von Holland, 1247 gewhlt. So wtete in Deutschland der Brgerkrieg, während Friedrich in Italien gegen die Lombarden und den Papst zwar mannhaft, aber unglcklich kmpfte. Als nach der Niederlage bei Parma 1248 Friedrichs hochsinniger Sohn Enzio in die Gefangenschaft der Bo-lognesen geriet und selbst des Kaisers vertrautester Ratgeber ein Ver-rter wurde, erlahmte die Kraft des Hohenstaufen. Friedrich H. starb zu Fiorentino in Apulien 1250 und wurde zu Palermo bestattet. 4. Whrend der Regierung dieses Kaisers waren Mongolen-schwrme von Rußland und Ungarn her bis nach Schlesien vor-gedrungen, wandten sich aber trotz ihres Sieges auf der Wahlstatt bei Liegnitz 1241 der den Herzog Heinrich den Frommen von Schlesien wieder durch Ungarn nach Rußland zurck. 5. Konrad Iv. 12501254 konnte seinen Gegenknig Wilhelm von Holland nicht berwltigen, dagegen kmpfte er nicht ohne Glck bis zu seinem Tode in Unteritalien, das sein Halbbruder Manfred verwaltete. 26. Das Interregnum und der Ausgang der Hohenstaufen. 1. Das Interregnum (Zwischenreich) 12541273. Als Wilhelm von Holland 1256 auf einem Zuge gegen die Friesen erschlagen worden war, verkauften die Erzbischfe am Rhein die Reichs-regierung an fremde Fürsten, an Richard von Cornwall und Alfons von Castilien, einen Verwandten des staufischen Hauses. Der Englnder kam einige Mal auf kurze Zeit nach Deutschland, Alfons zeigte sich nie. Bei dem Mangel einer obersten Regierungsgewalt ge-nossen die vielen weltlichen und geistlichen Herrschaften, in welche das deutsche Reich sich aufzulsen drohte, vllige Selbstndigkeit, wie sie auch keinen Richter der sich anerkannten. Die Fehden und das Raub-rittertum nahmen infolgedessen jetzt berhand. Wer sich schtzen wollte, mute zur Selbsthilfe greifen und mit anderen Bndnisse schlieen. 2. Ausgang der Hohenstaufen. Whrend Konrads Iv. junger Sohn Konradin bei seiner Mutter in Schwaben lebte, kmpfte Manfred fr die Erhaltung des hohenstaufischen Besitzes in Unter-

6. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 56

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
56 bestand die kleinste Burg (Burgstall) aus Bergfrid mit Mauer. Durch die Stiftung der geistlichen Ritterorden empfing das Ritter-tum einen idealen Gehalt und groen politischen Einflu. Auch ent-wickelte sich seit der Staufenzeit von der Provence aus die ritterliche Poesie, Minnegesang geheien, da sie vornehmlich die Minne, d. i. Liebe feierte. Unter den Minnesngern ist als der bedeutendste 'Walter von der Vogelweide zu nennen, ein Zeitgenosse Philipps von Schwa-ben. Allein auch in dem Stande der Ritter ri allmhlich eine Ver-wilderung der Sitten ein. Schon in der Zeit des Interregnums lebten viele aus der Ritterschaft vom Stegreif d. h. vom Raube. Die Raub-ritter berfielen die Warenzge und schleppten die Kaufherrn in die Verliee, damit sie sich erst gegen schweres Lsegeld loskauften. 3. Einen ungemeinen Aufschwung nahm das Stdjelvesen in dieser Periode. Der mchtig erweiterte Handelsverkehr während der Kreuzzge brachte auch in den deutschen Stdten das gewerbliche und kaufmnnische Leben zur Blte. Augsburg, Nrnberg, Ulm, Regensburg, Erfurt u. a. waren Stapelpltze des sdlichen Handels fr den Norden, während der Westen Europas vornehmlich von Kln aus versorgt wurde. Mit der Wohlhabenheit des Brgerstandes wuchs aber auch der Drang nach Selbstndigkeit und Freiheit. Die stdtische Verwaltung, welche zuerst in den Hnden des Stadt-Oberherrn lag, der Bischof oder Fürst war, ging allmhlich auf die Gemeinden der, indem dieselben meistens durch Kauf immer grere Rechte (selbstndige Gerichtsbarkeit, Erhebung der Zlle bei Einfuhr von Waren, das Recht, eigene Mnze zu schlagen) fr sich gewannen. Städte, welche nur den Kaiser als ihren Oberherrn anerkannten, wurden Reichsstdte genannt. Seine Hoheitsrechte lie der Stadtherr durch den Vogt oder Burg-grafen ausben. Den P a t r i z i e r n oder G e s ch l e ch t e r n in den Stdten standen die Gewerbtreibenden gegenber, die sich durch das Band der Innungen oder Znfte fester zusammenschlssen und durch die Pfahlbrger, d. s. Leibeigene, die ihrem Herrn auf dem Lande ent-flohen waren, bedeutenden Zuwachs erhielten. Es galt der Grundsatz: Stadtluft macht frei. Seit dem 13. Jahrhundert verlangten jedoch auch die Znfte Teilnahme an der stdtischen Verwaltung. Es entstanden darber langdauernde Verfassungskmpfe während des ganzen spteren Mittelalters, die gewhnlich damit geendet haben, da die Zunftregierung das Regiment der Geschlechter in den Gemeinden verdrngte. 4. Whrend die mittelalterlichen Brger hinter den festen Mauern

8. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 62

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
62 Oci 31. Karl It. Kctrl Iv. 13471378, ein gelehrter und kluger Herrscher, aber ohne den hohen Sinn seines Grovaters, war vornehmlich darauf be-dacht, feine Hausmacht zu erweitern. Um sein Privatvermgen zu mehren, verkaufte er Reichsrechte an Fürsten und Städte, wie er auch Adelsdiplome gegen Geld ausfertigte (Briefadel). Er gewann den nrdlichen Teil der Oberpfalz und vereinigte Schlesien mit Bh-men, auerdem ntigte er 1373 den letzten bayerischen Markgrafen, -jhm die Mark Brandenburg abzutreten. Hier wie in feinem Stamm-pfnde Bhmen, das er durch deutsche Ansiedler kultivieren lie, re-gierte Karl mit landesvterlicher Frsorge. In seiner Residenz Prag stiftete er die erste deutsche Universitt 1348. Von dem italienischen Parteitreiben hielt er sich fern, doch empfing er in Rom die Kaiserkrone. Eine wichtige Regierungsmaregel Karls Iv. war sein 1356 erlassenes Reichsgrundgesetz der goldenen Bulle, durch das die Streitig-keiten bei der Wahl des deutschen Kaisers beseitigt werden sollten. Sieben Kurfrsten hatten gesetzlich das Recht der Wahl: drei geistliche, die Erzbischfe von Mainz, von Trier und von Kln, und vier welt-liche, der König von Bhmen (Erzschenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchse), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Mark-gras von Brandenburg (Erzkmmerer). Wahlort war Frankfurt a. M., die Krnungsstadt Aachen. Zugleich erhielten die Kurfrsten wichtige landesherrliche Vorrechte. Ihre Lnder blieben ungeteilt und vererbten nach dem Rechte der Erstgeburt; auerdem erlangten sie die oberste Gerichtsbarkeit in ihren Ln-dern und eine Anzahl Einkommen, welche frher kaiserliche gewesen waren (das Mnzrecht, die Bergwerke, den Zoll fr den Judenschutz). Durch die goldene Bulle wurde die Einheit des Reiches noch weiter geschdigt, da nun auch die brigen Fürsten nach den Vorteilen streb-ten, welche die Kurfrsten auszeichneten. 32. Wenzel und Ruprecht von der Pfalz. Stdtendnijfe. Stdtekrieg. Die s<Htt>eizerif(He Eidgenossenschaft. 1. Wenzel 13781400, Karls ltester Sohn, berlie das Reich den Fehden und Rubereien, welche jetzt in furchtbarem Mae

9. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 64

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
64 land gegen eine Geldsumme abtrat, wurde der unntzliche versumliche Entgliederer des Reiches" von vier Kurfrsten zu Oberlahnstein ab-gesetzt 1400 und Ruprecht von der Pfalz 14001410, ein Wittelsbacher, zum Kaiser gewhlt, der aber trotz seiner Tapferkeit keine Erfolge erringen konnte. Sein Versuch, Oberitalien wieder an das Reich zu bringen, scheiterte. 2. Die schweizerische Eidgenossenschaft. Die Schweiz war ein Teil des burgundischen Reiches gewesen, das Konrad Ii. fr Deutschland erworben hatte. Im Norden des Landes hatten sich die Habsburger an Macht der die anderen kleineren Herren erhoben und bten von ihrer Grafschaft Aargau aus die Reichsvogtei der die Landschaften am Vierwaldstttersee. Als die Habsburger damit umgingen, die Waldsttte Schwyz, Uri und Unterwalden ihrer Hausmacht zu unterwerfen, erwarb zuerst der Kanton Uri vom Kaiser Friedrich It. die Reichsunmittelbarkeit. Spter nach Rudolf von Habs-burgs Tode gelang auch den beiden anderen Kantonen Schwyz und Unterwalden, die Loslsung von der Habsburgischen Vogtei zu erzwingen. Zur Erhaltung ihrer Freiheiten schlssen die drei Waldsttte 1291 einen Bund, der die Grundlage der schweizerischen Eidgenossenschaft bildete. Mehrere Versuche der Habsburger, das Verlorene mit Gewalt zurckzuerobern, schlugen fehl. Als die Schweizer in der Schlacht am Morgarten in Zug 1315 Leopold von sterreich besiegt hatten, er-wetterten sie ihren Bund durch den Beitritt von Luzern, Zrich, Glarus, Zug und Bern. Die Verbindung der Eidgenossenschaft mit dem schwbischen Stdtebunde veranlate Leopold Iii. von sterreich zu einem neuen Angriff auf die Freiheit der Schweizer. Allein auch die Schlacht bei Sempach in Luzern 1386 (sagenhafte That des Arnold von Winkelried) war eine schwere Niederlage der sterreichischen Ritterschaft. Nach glcklicher berwindung innerer Zwistigkeiten voll-endeten die Schweizer durch ihre siegreichen Kmpfe gegen Karl den Khnen ( 35, 1) den Ausbau des eidgenssischen Staatenbundes. Im westflischen Frieden 1648 wurde die Lostrennung der Schweiz von Deutschland auch formell anerkannt. 33. Sigismund. Kirchliche Zustnde. Ku und die Kusstten. 1. Nach Ruprechts Tode stellten die drei Parteien unter den Kur-frsten zugleich drei Kaiser auf. Die einen whlten den Luxemburger

10. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 68

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 68 Karls des Khnen, Erbin von Burgund, wurde die sterreichische Hausmacht bedeutend vergrert. 1. Die Herzge von Burgund, aus einer Seitenlinie des fran-zsischen Knigshauses, hatten allmhlich im Westen Deutschlands eine ansehnliche und fast unabhngige Herrschaft gegrndet. Von ihnen wurde zu dem eigentlichen Herzogtum Burgund (Bourgogne) die frher deutsche Freigrafschaft Burgund (Franche Comts) gewonnen, dann im 15. Jahrhundert auch der grte Teil der gewerbfleiigen Niederlande durch Erbschaft, Heirat und Waffengewalt erworben. Der letzte dieser Herzge, Karl der Khne, ein ehrgeiziger und lndergieriger Regent, wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen ausdehnten, zum Knigreiche erheben. Er suchte deshalb das Elsa zu gewinnen und eroberte Lothringen. Als aber Karl der Khne auch gegen die Schweiz einen Angriff wagte, erlitt er durch die Eigenossen bei Granson und Murten 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Herzog zurckerobert hatte, verlor aber in der dritten Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Leben. Der König Ludwig Xi. von Frankreich nahm jetzt das Herzogtum Burgund fr sich, das brige burgundische Erbe, die Niederlande und die Franche Comts, behauptete Maximilian als Gemahl der Maria, der Erbtochter Karls. 2. Mit seinen Kriegen gegen die Franzosen in Oberitalien erwarb Maximilian wenig Ruhm und Erfolge, dagegen entwickelten sich unter seiner Regierung wohlthtige Einrichtungen im Innern des Reiches, welche eine feste stndische Neuordnung begrndeten. Bestimmt von dem Drngen der Stnde stiftete Maximilian auf dem Reichstage zu Worms 1495 den ewigen Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot. Zur Beseitigung der Streitigkeiten der Stnde untereinander wurde als oberster Gerichtshof das Reichs-kammergericht eingerichtet, das zunchst feinen Sitz in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar hatte. Die Mitglieder des Reichskammergerichts wurden von den Stnden ernannt und handhabten das Gesetz im Namen des Kaisers. Damit der Landfrieden und die Urteile des Gerichts die entsprechende Ausfhrung erhielten, wurde das Reich in zehn Kreise geteilt. In jedem derselben besorgte ein Kreishaupt-mann mit einigen Rten die Leitung der Geschfte. Diese Kreise waren: der sterreichische, der bayrische, der schwbische, der frnkische, der kurrheinische, der oberrheinische, der niederrheinisch-
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