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1. Geschichte des Mittelalters - S. 27

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Zustände im Merowingerreich. 27 zuzeichnen. Die lex Salica1) geht auf die Zeit Chlodovechs zurück, bald darauf wurde auch die lex Ribuaria abgefaßt, während die Gesetzbücher der Alamannen. Bayern, Langobarden usw. im 7. bezw. 8. Jahrhundert aufgeschrieben wurden. Neben dem Stammesrecht bildet sich ein Reichsrecht besonders für die Gebiete, die das Stammesrecht nicht kennt, z. B. das Verhältnis zum Königtum und zur Kirche. Die Geistlichkeit strebte darnach, zu einer besonderen kirchlichen Gerichtsbarkeit zu gelangen und die Bestimmungen des kanonischen Rechtes auch auf die unter geistlicher Herrschaft Lebenden auszudehnen. 5. Das Heerwesen. Zum Heeresdienst verpflichtet sind alle Freien, 6ec^e8fen. Germanen und Römer, nur die Geistlichen sind von der allgemeinen Dienstpflicht befreit. Den Oberbefehl führt der König, der im Mürz eine allgemeine Heerschau abhält (Märzfeld). Dieser Heeresversammlung legt der König auch wohl politische Fragen vor, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein. 6. Wirtschaftliche Verhältnisse. Als die Franken Gallien er-oberteit, fanden sie dort eine hohe städtische Kultur und einen ausge-Verhältnisse, bildeten Großgrundbesitz, der das Land durch Sklaven oder Pächter bearbeiten ließ. Diese städtische Kultur geht zurück, denn die neuen Herren beschäftigen sich, wie bisher, nur mit Landwirtschaft. Zahlungsmittel bleibt das Vieh, erst später werden nach römischem Muster fränkische Münzen geprägt. Handwerk, Handel und Verkehr gehen zurück. Der Großgrundbesitz bleibt und wird noch vermehrt dadurch, daß der König von dem Land, das ihm bei der Eroberung zugefallen ist, größere Schenkungen macht oder das Recht verleiht, den Wald zu roden. Bald ragen auch in den germanischen Teilen des Reiches einzelne durch größeren Besitz hervor; den Mittelpunkt des Besitzes bildet der Herreuhof (Salhof), die zerstreut liegenden Ländereien werden von Knechten oder Hörigen bebaut. Große Schenkungen erfolgten an die Kirche, so daß auch die Vertreter der Kirche, namentlich die Bischöfe, eine ganz hervorragende Stellung einnahmen. Daneben bildet sich ein besonderer Beamtenadel. Dieser neuen Aristokratie stehen' die freien Bauern gegenüber, die noch immer den Kern des Staates bilden. Die Viehwirtschaft tritt zurück, Haupterwerbszweig wird der Getreidebau; dementsprechend erhält jeder Freie von der Vorflnr einen bestimmten Anteil als volles Eigentum, die Hufe (etwa 7 ha), außerdem behält er das Recht der Nutzung der Atmende (Wald, Weide, Wasser). Von den römischen Bewohnern lernen sie den Boden besser auszunutzen, sowie Wiesen, Gärten und Weinberge anzulegen. An die Stelle der Feldgraswirtschast tritt die Dreifelderwirtschaft (Sommerkorn — Winterkorn — Brache). Die Zahl der Freien ') Lateinisch abgefaßt; die Mallbergschen (mallberg — Gerichtsstätte?) Noten geben die Gerichisausdrücke deutsch wieder.

2. Geschichte des Altertums - S. 74

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
74 Griechische Geschichte Als Fußbekleidung bienten ©anboten (vjtodrjuaza) ober eine Art ©tiefet. Während Kinder und Sklaven kurzes Haar hatten, trugen die Männer lange Zeit das Haar unbeschnitten, bei den Athenern wurde es durch eine Cikabe zusammengehalten. Die Frauen banben es gewöhnlich auf beut -Kopf zu einem Knoten zusammen. Die Männer pflegten die Oberlippe glatt zu scheren, später bis zur Zeit Alexanbers des Großen war der Vollbart beliebt. Als Kopfschmuck dienten den Fraueu Stirnbänder, natürliche Kränze, Diademe, Tücher. Netze. Sonstige Schinnckgegenstände der Frauen waren Ohrringe. Haarnadeln. Arm- und Fußringe, Sonnenschirme, Fächer, Handspiegel; der Männer Siegelringe, Stöcke. Hochzeits- § 64. Die Ehe und das häusliche lieben. Nach Abschluß des fitten. Ehevertrags und der Regelung der Frage der Mitgift fanb das Hochzeitsfest im Hause der Braut statt. Die Hochzeitssitteu trugen einen religiösfamiliären Charakter. Es würden feierliche Opfer für die Götter der Ehe bargebracht und ein Festfchmaus veranstaltet. Abenbs würde die Braut in das neue Heim geleitet unter Absingen des Hymenäus ober Hochzeitsliebes. Die Mutter der Braut entzündete dann, einer sehr sinnreichen Sitte zufolge, mit einer vom Herde mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde der Neuvermählten. Stellung der Die Stellung der Frau verschlechterte sich gegenüber den anmuteu- 9rau" den Verhältnissen der homerischen Zeit allmählich. Sie verbrachte ihr Leben meist im Kreise der Sklavinnen mit den Arbeiten des Hauswesens und mit der Kindererziehung: immerhin aber ist ihre Stellung und Aufgabe doch weit besser als im Orient. Mahlzeiten. Die täglichen Mahlzeiten der Griechen waren anspruchslos. Be- merkenswert ist, daß Fische und Vögel, die die homerische Zeit verschmähte, allmählich an Beliebtheit als Nahrungsmittel stetig zunehmen. Das Hauptmahl der Grieche» fand gegen Sonnenuntergang statt. Daran schloß sich Symposion.gelegentlich ein Symposion, ein Trinkgelage, bei dem nach Art unserer Kommerse ein „Präsidium", der Symposiarch, gewählt und gewisse Regeln wie bei unserem Trinkkomment beobachtet wurden. Allerlei Unterhaltung, selbst Darbietungen nach Art unserer Varietevorstellungen wurden veranstaltet, aber in feiner Gesellschaft auch tiefsinnige Gespräche, geistreiche Disputationen, Prunkreden gehalten (vgl. Platons Symposion). Leider aber brang in biefe Veranstaltungen nach und nach der Luxus ein, und die Trinkgelage nahmen wohl auch den Charakter wüster Ausgelassenheit an. § 65. Die Erziehung. In den ersten Jahren beschäftigte sich das Kind wie bei uns mit Kinderspielzeug, und die mannigfaltigsten Spielzeuge, die schon die Alten saunten, gehören zu dem interessantesten Material der alten Kulturgeschichte. Während in der weiteren Zeit das Mädchen zu Hause unter Pflege und Erziehung der Mutter blieb, begann für den Knaben der eigentliche Unterricht außer dem Hanse durch private Lehrer,

3. Geschichte des Altertums - S. 188

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
188 Römische Geschichte. Habgier getötet, Schuldner beseitigten ihre Gläubiger. Unter den Getöteten befanden sich 90 Senatoren und 2600 Ritter. 10000 Sklaven der Geächteten wurden von Sulla mit der Freiheit beschenkt uüd bildeten eine Schutzwache des Diktators (die „Cornelier"). Seine Veteranen versorgte Sulla reichlich mit Landbesitz und hatte so treue Anhänger in den verschiedensten Gegenden. Hieraus stärkte Sulla die Macht der aristokratischen Partei durch Verfassung, folgende Maßnahmen: Er ergänzte den Senat durch 300 Mitglieder aus seinem Anhang und bestimmte, daß in Zukunft jeder gewesene Quästor in den Senat aufgenommen würde. Die Zahl der Quästoren vermehrte er auf 20, der Prätoren auf acht. Das Censorenaint hob er auf. Wesentlich war die Beschränkung, die das Tribunat erfuhr, aus dem bisher die demokratische Opposition erfolgt war. Die Tribunen durften nur mit Genehmigung des Senates Anträge an das Volk stellen und konnten nach ihrem Tribunat kein höheres Amt bekleiden. Damit suchte er bedeutenden Männern dieses Amt zu verleiden. Die Geschworen engerichte nahm er den Rittern und gab sie dem Senate zurück. Endlich ordnete Sulla die Verfassung der italischen Städte, wobei er das Vollbürgerrecht der Bundesgenossen ausdrücklich anerkannte. dankung^Ts) er dem erschütterten Staate Ruhe und Ordnung wiedergegeben und Ende hatte und glaubte, die Adelsherrschast befestigt zu habeu, legte er im (78)« Jahre 79 freiwillig die Herrschaft nieder und zog sich auf fein Landgut bei Puteoli zurück, um seinen Neigungen zu leben und sich der Abfassung seiner „Denkwürdigkeiten" zu widmen. Hier starb er schon im Jahre 78, 60 Jahre alt. Seine Leiche wurde unter den höchsten Ehren aus dem Marsfeld zu Rom verbrannt. 3, Die Zeit des Pompejus (78—60). K 163. Die finge noch Sullas Code, ßnneus Pompejus. Nach dem Tode Sullas erhob sich die Demokratie von neuem. Allenthalben herrschte Unzufriedenheit mit Sullas Reformen und mit dem Senatsregiment. Unzufrieden waren die Ritter, denen die Geschworenengerichte genommen waren, ferner natürlich die Profcribierteu, dann die ärmeren Bürger Roms, da sie keine Getreidespenden mehr erhielten, und endlich die italischen Demokraten, denen von Sulla für seine Veteranen Haus und Hof genommen war. Die Ereignisse der nächsten zwei Jahrzehnte stehen durchaus unter der Nachwirkung der snllanischeu Bürgerkriege. Acht Jahre mußte Rom zunächst gegen Sertorins, den letzten Mariatier, in Spanien Krieg führen; dann entstand in Italien ein gefährlicher Fechter- und Sklavenkrieg; auf dem Meere und an den Küsten war infolge der Wirren der Bürgerkriege die Seeräuberei wieder in Blüte gekommen, und schließlich brach in Rom selbst eine Verschwörung aus, die in ihrem Charakter durch die früheren Ereignisse bedingt war.

4. Geschichte des Altertums - S. 51

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfassungszustände im 7. u. 6. Jahrh. 51 außen durch glückliche Kämpfe seinen Besitz im Peloponnes erweitert hatte. In einem Kriege leistete es Sparta so heftigen Widerstand, daß die Spartaner auf die Eroberung von Argos verzichten mußten. Während sich die anderen Staaten des Peloponnes an Sparta anschlossen und sich pel0®^nes zu gemeinsamem Handeln in auswärtigen Angelegenheiten zum pelopon-Mche Bund, uesischen Bunde unter Spartas Oberbefehl vereinigten, blieb Argos auch in der Folgezeit stets eine Feindin Spartas. An der Spitze einer Kriegsmannschaft, die auf 200000 Mann gebracht werden konnte, erhoben die Spartaner den Anspruch auf die Oberleitung (Hegemonie) von ganz Hellas. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfcihungszuifände im 7. und b. Jahrhundert, fldelsherrschaff und Cyrannis. § 42, Gegenüber dem Königtum gewann allmählich in den ein- wt$= zelnen Staaten Griechenlands der Adel größere Macht. Er riß immert)Vuu'i)aft-mehr Befugnisse des Königs an sich imb beseitigte zuletzt das Königtum oder beschränkte es ans rein priesterliche Befuguisse1). So trat in den meisten Staaten an die Stelle der Monarchie die Adelsherrschast, nur in Staaten, die auf einer einfachen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung stehen blieben, wie in Lakonien, Ätolien, Epirus und Macedo-nien blieb das Königtum bestehen. Für das Volk war diese Verfassungsänderung nicht günstig. Hatte das Königtum naturgemäß über deu Ständen und deren Interessen gestanden, so bildete die Aristokratie eine Klasse, die den Besitz der politischen Macht nur zu leicht ganz in den Dienst des Klasseninteresses stellte. Dazu kam, daß die Rechtsprechung in der Hand des Adels, zumal bei dem Mangel schriftlicher Aufzeichnung des Rechts, zu schweren Mißbräuchen, zur Beugung des Rechts im Interesse der Adels-klasfe führte. Dieser Willkür seitens des Adels wagte der kleinere Mann um so weniger entgegenzutreten, als er wirtschaftlich vielfach ganz von dem besitzenden Adel abhängig war. Als der in das Leben jedes Staates so einschneidende Vorgang im 7. Jahrhundert sich auch in Griechenland vollzog, daß an die Stelle der Natural- die Geldwirtschast trat, da ®etp= bildete das Geld in der Hand des Adels eine Macht, die er dem bei ihm unter- leihenden Kleinbauern gegenüber rücksichtslos gebrauchen konnte, ^oicht Zückung verkam ein Bauer ganz in die Abhängigkeit des Schuldherrn, zumal da der uct> Zinsfuß sehr hoch war — ein Satz bis zu 20 Prozent galt nicht als Schwachen, übertrieben hoch — und der Schuldner nicht allein mit seinem Hab und Gut sondern auch persönlich und mit seiner Familie haftbar war. Wie gefährlich war es also für solch einen kleinen Mann, dem Adel entgegen- 3) Vgl. den Namen ßaadevg z. B. in ag^cov ßaaüevs und die Bezeichnung rex sacrificulas in Rom. 4*

5. Geschichte des Altertums - S. 52

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
52 Griechische Geschichte, zutreten, da nicht nur seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiele stand, sondern ihm und seiner Familie gar das Schicksal der Sklaverei drohte! städtische ®em Adel und seinen Bestrebungen trat aber scharf entgegen das Bürgertum.neu emporkommende städtische Bürgertum. Die Fortschritte des Verkehrs, der Industrie und die Ausbildung der Geldwirtschaft führten zu einer glänzenden Entwicklung der Städte. Das Bürgertum konnte sich teilweise bald an Besitz und Bildung mit der Aristokratie messen, es erlangte in den Kämpfen als Fußvolk (Hopliten) eine größere Bedeutung als der berittene Adel. So konnte im Vertrauen auf seine Bedeutung das Bürgertum die Forderung auf Abstellung der Mißbräuche stellen, zu denen die Adelsherrschaft im Rechtswesen geführt hatte. Es gelang, die schriftliche Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes durchzusetzen; wodurch das Recht allgemeiner bekannt und eine parteiliche Auslegung erschwert wurde. Diese Kodifikationen des R-echtes, denen wir in verschiedenen Staaten begegnen, stammen alle ans dem 7. Jahrhundert. Zweitens fordert dann das Bürgertum, gestützt auf feiue wirtschaftliche Macht, politische Rechte. Hinfort soll also nicht ausschließlich die Zugehörigkeit zum Adel die politischen Rechte gewähren, sondern auch der Besitz gibt politische Rechte, deren Umfang nach dem Zensus bemessen ist. Die Dieser Prozeß vollzog sich naturgemäß rricht ohne langdauernde ^ianmä.innere Kämpfe mit der alten Aristokratie, die oft den Charakter blutiger Gewalt annahmen. Die Parteikämpfe erweckten vielfach die Sehnsucht nach Wiederherstellung einer starken Monarchie, und diese Stimmung des Volkes machten sich dann Männer für die Begründung einer Tyrannis zu nutze. Die eigentliche Tyrannis beruht ans Usurpation, indem ein Adliger mit Hilfe des niederen Volkes feinen Standesgenossen gegenüber eine Gewaltherrschaft aufrichtet. Gemeinsam ist den Tyrannen folgendes: Sie stützen sich ans das Volk und betrachten den Adel als ihren ärgsten Feind; sie fördern das Volkswohl durch Begünstigung der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie, durch Anlage von Kolonien und durch Bauten. Alles ist aber in letzter Linie nur Mittel zum Zwecke, nämlich zur Erhaltung ihrer Herrschaft. Ferner fördern sie die idealen Interessen in Religion, Kunst und Wissenschaft, wie sie denn durch Berufung von Künstlern und Dichtern den Glanz und Prunk ihres Hofes zu heben suchen. Außer Pisistratus von Athen, von dem noch die Rede sein wird, verdienen einige Tyrannen besonders erwähnt zu werden. Kypselus und seinem Sohn Periander von Korinth verdankte Korinth eine hohe Blüte, wovon die Vasen und Metallarbeiten aus dieser Epoche zeugen; Periander wird zu den sieben Weisen gerechnet, an seinem Hose lebte der Dichter Arion. Klisthenes von Sikyon stand an der Spitze eines Bundes gegen Krisa in Phoeis, das sich an dem delphischen Tempelgnte vergriffen hatte und im ersten heiligen Kriege um 590. iim 590 besiegt, mitsamt dem Gebiete dem delphischen Apollo geweiht

6. Geschichte des Altertums - S. 211

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Das kulturelle Leben der Römer. 211 erfolgen: durch confarreatio, coemptio oder usus. Die erstbezeichnete Art, die ihren Namen von einem dem Jupiter dargebrachten Spelt- oder Weizenkuchen hat, ist die strengste Art der Eheschließung und erfolgt vor dem Priester und vor Zeugen. Die zweite Art vollzieht sich durch eine Art Scheinkauf, die an den alten Brauch des Kaufes der Gattin erinnert. Die Eheschließung durch usus ist die am wenigsten strenge Form, indem die Ehe als geschlossen gilt, wenn die Frau ein Jahr im Hause des Mannes bleibt. Die Ehe wird also gleichsam durch Verjährung gültig. Die Ehescheidung war in späterer Zeit ziemlich leicht. Die römischen Hochzeitsgebränche waren den griechischen verwandt, hatten aber auch Besonderheiten. Am Hochzeitstage verhüllte sich (viro nubere) die Braut mit einem seuersarbenen und zitronengelben Schleier, es wurden Auspizien angestellt und wenn sie günstig waren, erklärten beide Teile, die Ehe eingehen zu wollen, und reichten einander die rechte Hand. Dann brachten sie ein gemeinsames Opfer dar. Gegen Abend erfolgte ein Scheinraub der Braut aus beit Armen der Mutter, und in feierlichem Zuge unter Flötenfpiel und Absingen von Hochzeitsliedern wurde die Frau in das festlich geschmückte Haus des Mannes geleitet (uxorem clucere). Hier wurde sie über die Schwelle gehoben und empfing nach einigen Zeremonien im Atrium die Schlüssel des Hauses, worauf ein feierliches Festmahl (cena nuptialis) erfolgte. Am folgenden Tage erhielt die Frau Geschenke von Freunden und Verwandten und brachte ihr erstes Opfer im neuen Hause dar. Da in Rom die Frau als Herrin des Hauswesens angesehen wurde, ^ so war ihre Stellung viel würdiger als bei deu Griechen, und diese Stellung wirkte aus ihren Einsluß in der Familie wie ihr Ansehen in der Gesellschaft sehr günstig ein. Sie leitete vor allem in erster Linie die Kindererziehung. Am Ende der Republik und in der Kaiserzeit setzte eine Art Frauenemanzipation ein, die aber auf Kosten der Sittlichkeit erfolgte. Die Frauen eigneten sich höhere, griechische Bildung an — die griechische Konversation nahm im Bildungsgang der römischen Frau eine ähnliche Stellung ein wie bei uns die französische — und trieben Musik. In späterer Zeit ist die Bewegungsfreiheit der Frau in der Öffentlichkeit fast unbeschränkt. Mit dieser wachsenden Ungebundenheit wurden die häuslichen Tugenden immer geringer. Häufig erfolgten Ehetrennungen aus unbedeutenden Gründen, und ebenso leichtfertig waren die Wiederverheiratungen. Natürlich gab es auch in der Zeit des Niederganges des Römertums treffliche Fraueu. Man braucht nur an Porcia, die Tochter des Cato Uticensis. zu erinnern, die von helden- mütigem Charakter, wie ihr Vater überzeugt republikanisch gesinnt und von hoher Sittenreinheit war, oder an die edle, freundliche und als Muster einer Gattin und Mutter hochgeehrte Octavia, die Gemahliu des Marcus Antonius, die gegen ihren Gemahl nicht unedel sich benahm, obschon er, den Reizen der Kleopatra erliegend, sie verstieß.

7. Geschichte des Altertums - S. 243

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit der Reichsteilungen. 243 getragen hatten, feierten sie einen glänzenden Triumph im Jahre 303. Es ist der letzte, der in Rom gefeiert worden ist. In demselben Jahre erließ dann Diocletian den Befehl zu einer allgemeinen Chri st env er-gemeine folgnng. Der christliche Gottesdienst toitrde verboten, die Kirchen und Verfolgung, heiligen Schriften sollten vernichtet werden, von öffentlichen Ämtern sollten die Christen ausgeschlossen sein, kein christlicher Sklave durfte freigelassen werden. Zwar' hatten schon früher, wie erwähnt, unter Nero, Trajan, Antoninus Pius, Marc Aurel, Septimius Severus, Decius Christenversolguugeu stattgefunden, aber blutiger und schrecklicher war die unter Diocletian einsetzende, bei der viele Christen den Martyrertod starben. Trotzdem ging das Christentum aus diesen Verfolgungen unbesiegt hervor. Nach 21jähriger Regierung legte Diocletian die Herrschaft nieder und veranlaßte zu gleichem Entschlüsse auch seinen Mitkaiser Maximian. Er zog sich nach Salona (bei Spalato) in Jllyrien zurück, wo er in einem prächtigen Landhause lebte. In den blutigen Kämpfen, die sich nach seiner Abdankung um die Kaiserwürde erhoben, behaupteten sich von den Thronbewerbern schließlich Constantinus, der Sohn des Constan-tius, und Licinius. Ersterer besiegte seinen Hauptgegner Maxentius, den Sohn Maximians, 312 an der milvischeu Brücke unweit von@d6iab*t sln Rom in einer Schlacht, die wegen der Erzählung von der Erscheinung miruiwn eines Kreuzes mit der Inschrift ,In hoc signo vinces‘ bemerkenswert ist.58vi,cfc 312. Konstantin, dessen Mutter Helena bereits Christin war, und Licinius erließen dann 313 das Toleranzedikt von Mailand, durch welches das Christentum neben der heidnischen Religion staatliche Anerkennung Mailand fand. Auf seinem Todesbette hat er sich taufen lasieu. 313e Nachdem Konstantin seinen Mitkaiser verdrängt und treulos hatte ermorden lassen, war er Alleinherrscher. § 213. Conifnntin der 0rofje. Unter ihm wurde Byzanz Reichs- Konstantin Hauptstadt mit dem Namen Constantinopel. Die bisherigen vier Reichs- 324—337. teile wurden Präfekturen (Oriens, Jllyricum, Jtalia, Gallia) und diese wieder in Diözesen und Statthalterschaften eingeteilt. Die Abgaben des Reiches wurden streng geordnet, alle vier Jahre wurde eine Reichs-schatzuug (indictio) vorgenommen, deren Reihe, von 312 an beginnend, als aera indictionum einen Anhalt für Zeitrechnungen ergab. An die Stelle der abgeschafften Prätorianer traten kaiserliche Haustruppen. Als die ersten Beamten galten die Inhaber der sieben kaiserlichen Hofämter, die mit einigen anderen Beamten eine Art Staatsrat des Kaisers bildeten. Überaus bedeutungsvoll war es, daß Konstantin das Christentum zur Staatsreligion erhob. 325 berief er das erste allgemeine (ökumenische) Konzil zu Nicäa in Bithynien, auf dem die Irrlehre des Konzil zu Anus, daß Christus nur wesensähnlich mit dem Vater sei, verworfen9110011 325# 16 *
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