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1. Lesebuch der Erdkunde - S. 93

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
Z. Volk und Staat. 93 gebracht, dann von deutschen Stämmen — im Westen von den Burgundern, im Osten von den Alemannen — besetzt worden. Nach der Völkerwanderung wurde sie unter der Herrschaft der Frauken in die christliche Kultur gezogen, und war 5ig. 38. Schweizerische Pfahlbauten (rekonstruiert). schon unter Kaiser Karl ein blühendes Land; teilweise zu Schwaben, teilweise zu Burgund gerechnet. Im Jahre 1097 kam jedoch Helvetien als Ober-Alemannien an die Herzoge von Zäh ringen, welche die Kultur des Landes begünstigten; mit ihrem Aussterben (1218) zerfiel das Land in viele geistliche und weltliche Herr- schasten. Dann kam die Reihe an die Städte, groß und frei zu werden; auch die Landgemeinden suchten ihre Freiheiten auszudehnen. Darüber kamen sie in Konflikt mit den Habsbnrgern, welche gleichfalls in Oberalemannien ihre Macht ausbreiten wollten, und es gelang den 3 „alten Orten" oder Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden (Rütli 1308 und Morgarteu 1315), sich ihrer glor- reich zu erwehren. Nach und nach schlössen sich dem heldenmütigen Hirtenvolke Luzern, Zürich und andere Kantone an. Dann -bewahrten sich die „Eidgenossen" auch gegen Burgund (Herzog Karl den Kühnen) ihre Freiheit, lehnten sich mehr und mehr an Frankreich an und kamen (1499) aus aller Verbindung mit dem deutschen Reich. Die Reformation brachte dem Lande viel Zwist, aber auch ein neues Geistes- leben. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 ist die „Schweizerische Eid- g e n o s s e n s ch a f t" ein anerkannt selbständiger Staat, und war lange der einzige größere Freistaat Europas. (Landesfarben und Wahrzeichen: ein weißes Kreuz in rotem Felde.)

2. Lesebuch der Erdkunde - S. 92

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
92 I. Die Schweiz. beinahe überall neben dem Feldbau Fabrikation treibt. Daher die Seideweb- stuhle in den reinlichen Stuben der so hübschen freundlichen Dörfer im „Züribiet", die Baumwollweberei im Thnrgau, in St. Gallen und Glarus, die vielen Baumwoll- fabriken in den Flnßthälern, die Stickerei im lieblichen Appenzeller und im St. Galler Gebirgslande, die Strohflechterei im Aargau, die Seidebandweberei im Basel-Biet u. s. f. Und eine nicht kleine Zahl, alt und jung, suchen auswärts ihr Brot, um mit etwas Erspartem heimzukehren. Die fremde Frucht aber, deren die Schweiz bedarf, bezieht sie aus Oberschwaben über den Bodensee, wo Rorschach vor der Eisenbahnzeit lange der hauptsächlichste Fruchtmarkt der Schweiz war, und aus Frankreich. Ansehnliche altgegründete Städte liegen am inneren Rande der Ebene, vor den Mündungen der größeren Thäler, am Ufer eines Sees: Gens, Thun, Luzern 5ig. Z?. Luzern mit dem Rigi im Hintergrund. (§ 87), Zug, Zürich, St. Gallen (§ 40). Andere weiter entfernt vom Gebirge, erhöht auf See- oder Flußuferu: Lausanne am Genfer See auf drei Hügeln, gegen- über den Savoyer Alpen, und Freiburg („im Üchtland") über den schroffen felsigen Ufern der Saane, — diese im Südwesten der Hochebene. In der Mitte der Hochebene aber, auf einer Halbinsel der Aar, die nunmehrige Bundesstadt der Schweiz, — das stolze Bern; dann das gewerbsame reiche Winterthur in der Thal- ebene der Töß, und Frauenfeld über der Mnrg, im Nordosten. Während die Städte, dem Zeitgeiste folgend, das neuzeitliche Wesen angenommen haben, sind die Gebirgs- Völker dagegen dem einfachen Hirten- und Naturleben treu geblieben (außer wo viel- bereiste Gegenden durch Fremde Schaden gelitten haben). Der Widerstand gegen das Drängen der Neuschweizer hat daher schon mehr als einmal, zuletzt 1847, zu Sonderbünden und Bürgerkriegen geführt. Z. Volk und Staat. § 92. Die Schweiz, ursprünglich, vor mehr als zwei Jahrtausenden, von Kelt-en(Helvetiern) bewohnt, deren Psahlbanten (Fig. 38) man zuerst im Züricher See gefunden hat, ist frühzeitig von den Römern in den Kreis ihrer Kulturwelt

3. Lesebuch der Erdkunde - S. 94

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
94 I. Die Schweiz. §. 93. Die Schweiz mißt in der Länge, zwischen Frankreich und Osterreich vom Genfer See über den St. Gotthard bis zum Ortler in Tirol, 48 d. M. oder 350 km und in der Breite, zwischen Deutschland und Italien, von Schaffhausen bis Tessiu (beiderseits die äußersten Spitzen gerechnet), 30 d. M. oder 220 km; ist also mehr lang als breit. — Ihr Flächenraum ist fast so groß als Württem- berg, Baden und Großherzogtum Hessen zusammen.*) Ihre Gestalt bildet ein un- gleiches etwas schiefes Viereck mit ein- und ausspringenden Grenzlinien, zwischen 4 oder 5 Endpunkten; diese sind die Rheinbiegung (Basel) im Nordwesten, der Bodensee im Nordosten, der Genfer See im Südwesten, der Luganer See im Süden (der Ortler im äußersten Südosten). So ist die Schweiz, das hochliegende Land, zwischen Deutschland, Frankreich, Italien hingelagert^ Deutschland ist ihr Nachbar im Norden, und zwar Haupt- sächlich Baden, an einer kleinen Strecke des jenseitigen Bodenseeufers auch Württem- berg und Bayern; der Bodensee und der Rhein bis Basel bilden ihre nördliche Grenze; nur ein kleines Stück in der Nordmitte (Schaffhausen) schiebt sich über den Rhein zwischen badisches Gebiet hinein. Auch im Osten ist deutsches Gebiet ihr Nachbar, nämlich Tirol und Vorarlberg; auch hier bildet der Rhein, vom Bodensee aufwärts, eine Strecke lang (bis zum Einflüsse der Landquart) ihre Grenze; von da aber zieht diese in einem großen Bogen östlich um das Innthal herum. Im Süden der Schweiz liegt Italien; unregelmäßig zieht die Grenze über^ die Alpen hin in großen Zickzacklinien (doch meist den höchsten Gebirgskäminen folgend) bis zum Geufer See. — Im Westen grenzt die Schweiz an Frankreich: vom Genfer See zieht in nordöstlicher Richtung bis Basel die Grenzlinie, auch in höchst unregel- mäßiger Gestalt, über den Jura hiu. § 94. Übrigens ist es nicht der d e u t s ch e Volksstamm allein, dem die Schweiz angehört. Diese umfaßt auch ein bedeutendes Stück des Bodens französischer Zunge, der ganze Westen (welsche Schweiz) ist von französischem Volke bewohnt: der Berner Jura, Neuenburg, das Waadtlaud, Genf, zwei Drittel von Freiburg und von Wallis (das untere Wallis). Dann enthält sie ferner ein kleineres Stück italienischen Landes: das Land südöstlich vom St. Gotthard, Tessin, und drei Stückchen im äußersten Südosten (zum Kanton Graubünden gehörig), alle diese auf der Italien Zugewandten Seite der Alpen; endlich einen eigentümlichen Volksstamm mit einer lateinischen Tochtersprache, die sonst nirgends in der Welt gesprochen wird, der räto-romanischen (mit 2 Mundarten), in Graubünden. So ist also die Schweiz, wiewohl vorherrschend deutsches Land, durch diese Zerteilung zum Ver- einigungslande sehr verschiedener Haupt-Völkerstämme Europas geworden, — was ihr eine einheitliche Regierung nicht wenig erschwert, aber ihr auch, sosern ihr deren Einigung gelingt, um so größere Stärke und Ehre verleihen muß. Indessen wiegt doch das deutsche Element in der Schweiz so sehr vor, daß von den 2 4/5 Millionen Menschen ihrer Bevölkerung über 2 Millionen zum deutschen Stamme gehören, und die ganze Kultur, das Geistesleben, in der Schweiz vorherrschend mit Deutschland zusammengeht. Daher hatte auch Deutschland in seinem Südwesten an dem Schweizer Alpenlande und Volke ein starkes natürliches Bollwerk zu Deckung seines Rückens. Allein infolge alter Empfindlichkeit des großen Bruderstaates gegen den kleineren Nachbar, — der sich einst durch echt- *) Die Flächenzahlen siehe in der Tabelle Seite 93, sowie in der Tabelle über die Länder des Deutschen Reichs.

4. Lesebuch der Erdkunde - S. 95

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
3. Volk und Staat. 95 deutsche Männlichkeit in Zeiten der Verwirrung selbst geholfen — ist es so weit gekommen, daß die Schweiz sich oft mehr an Frankreich angeschlossen hat, das von jeher gegen sie klug und freundlich war. Von französischem Volke wohnt über *[2 Million (600 000) auf Schweizer Boden, von italienischem etwa 146 000, das romanische Gebiet zählt etwa 38 000 Seelen. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ist die Westschweiz (außer Freiburg) samt Zürich, Schaffhausen und Glarns vorwiegend reformiert, die Ur-Schweiz und der Süden, samt Freiburg, Solothuru und dem Berner Jura, überwiegend katholisch; die ganze Ostschweiz samt Genf und Aargau gemischt. Es sind also dem Räume nach so ziemlich 3 gleiche Teile. Katholische Bischofssitze sind in Solothnrn, Freiburg, Sitten, St. Gallen und Chur. § 95. Das Schweizer Volk ist ein schöngebauter Menschenstamm, voll Kraft und Lebensfrische, freigesinnt und treuherzig; dabei arbeitsam, geschickt und lebensgewandt. Haben die Bewohner oft Mühe, dem wenigen und manchmal kargen Feldboden ^etwas Nahrung abzugewinnen, so sind sie rührig, durch Gewerbe sich ihren Unter- halt zu ergänzen, — durch die ganze Schweiz zieht ein reges, emsiges Gewerbsleben. Nicht nur erheben sich allerwärts stattliche Fabriken, auch in der Hütte des Land- manns ist der Webestuhl im Gange; schon das Kind nimmt nach Kräften munter Teil am Erwerbe. Überall tritt der Sinn für Ordnung und Erhaltung, für Zweckmäßigkeit, Reinlichkeit und Schönheit zu Tage. Beinahe allerorten — mit Ausnahme der ärmsten Hirtengegenden — gewahrt man Wohlstand und Frohmut. Hübsche Dörfer, schmucke, in den Appenzeller und Berner Gebieten wunderliebliche Landhütten, oft mit zierlichen Gärtchen, anmutige, selbst prächtige Wohngebäude sogar mitten in den Dörfern, und besonders die stattlichen Hospitäler, Armenhäuser und Schulgebäude u. s. f. verkündigen überall laut, wie traulich, wie versorgt und vom Gemeinsinn getragen das heimatliche Leben in der Schweiz sei. Da übrigens die Schweiz in eine Menge Kantone und Gemeinwesen geteilt ist, die oft durch himmelhohe Berge voneinander getrennt sind, so zeigen sich große Unterschiede in Mundart, Tracht, Sitten und Verfassung. Auch kleinliche Parteisucht gegeneinander (der Kantönligeist) macht sich zuweilen fühlbar. — Gleichwohl durchdringt das Volk ein Gemeinschafts- und Bürgersinn, eine einsichtsvolle, thatkräftige Teilnahme am Wohl und Wehe des Ganzen, die es unerachtet feiner kleinen Zahl zu einer Achtung gebietenden Macht in Europa erhoben hat. Die Hauptstädte der Schweiz sind Bern, Genf, Bafel und Zürich, lauter großartige, bildungsreiche, sehr wohlhabende Städte (s. die folg. Tabelle). Bern, der Sitz der Bundesbehörden, Zürich (25000 Einwohner, mit den Außen- gemeinden 76 000 Einwohner), durch seine herrliche Lage, seine Industrie und seine Bildungsanstalten (Universität, Polytechnikum) ausgezeichnet, Basel, durch den sprichwörtlichen Reichtum seiner Handelshäuser, Genf aber ist nach Paris die vor- nehmste Hauptstadt der französischen Nationalkultur, die volkreichste Stadt in der Schweiz und am meisten von Fremden (namentlich Engländern) besucht, wie über- Haupt kein Land Europas so viele Ausländer beherbergt als die Schweiz, besonders die französische. Was die Verfassung der Schweiz betrifft, so ist diese ein Freistaat, und zwar, nach der Bundesverfassung von 1848 ein Bundesstaat (eine Eidgenossenschaft) von 22

5. Lesebuch der Erdkunde - S. 242

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
242 Ii. Das Deutsche Reich. lichcm Namen wieder hergestellt wurde. Durch deu Vertrag von Verduu wurde aber 843 Karls des Großen Reich geteilt und Deutschland sing nun erst sein eigenes Staatsleben an. Die Krone kam nach und nach auf deu sächsischen Stamm, dann wieder auf den fränkischen, dann auf deu schwäbischen, in den Hohenstaufen zuerst, dann in den Habsburgern, die jedoch ihre Hauptmacht nach Österreich verpflanzten. Dieses christlich- römische Reich deutscher Nation währte 1000 Jahre. Ein großer Teil dieser Zeit ist mit den Kämpfen der Deutschen gegen die Slaven und die heidnischen Prenßen, gegen Italien und die Päpste, sowie gegen die muhammedanische Macht (in den Kreuzzügen) ausgefüllt. Judessen zersplitterte das sich nur lose gekittete Reich in Herzogtümer, geistliche und Welt- liche Herrschaften, Städtebünde und andere Staatsformen. Die Reformatiou, das Werk Deutschlands, erraug die Glaubensfreiheit, den Zugang zur heil. Schrift und zum lebendigen Gott, ohne menschliche Mittler; aber nur für einen Teil der deutscheu Völker. Schon zuvor viel gespalten, ward nun die deutsche Nation vollends entzwei gerissen. Der entsetzliche Bruderkrieg zwischen den katholischen und protestantischen Staaten, der in Deutschland 30 Jahre laug wütete, vernichtete ihre Kraft. Immer mehr erhoben sich die einzelnen Fürsten in deutscheu Landen, und außer- deutsche Mächte kamen empor. Insbesondere Frankreich, das immer mehr Deutschland zu schwächen, zu erniedrigen suchte, Stücke von demselben abriß und unausgesetzt um die höchste Macht rang, — bis es, in dem aus seiner alles erschütternden Revolution geborenen Napoleon I., dem deutschen Reiche ohne weiteres ein Ende machte (1806) und die deutschen Mächte, Regenten und Völker auss tiefste knechtete. Es war die verdiente Strafe für Öfter- reichs Schlendrian, Prenßens Überhebung und der Übrigen Gleichgiltigkeit und Uneinig- keit. Durch die opferwillige Erhebung Preußens und seine aufrichtige Verbindung mit Österreich, nach langem Eifern, wurde Deutschland wieder frei 1813. Die ungeheure Ver- wirrung aber ward so geschlichtet, daß das Kaisertum nicht wieder erstand — denn Prenßen und Österreich hätten gleiche Ansprüche daran gehabt — sondern daß die von Napoleon belassenen und durch die Menge der kleinen Fürstentümer, Grafschaften, weltlichen und geistlichen Herrschaften, Reichsstädte u. s. f. vergrößerten, selbständigen 39 (später 34) Staaten in einen losen Staatenbund, den „Deutschen Bund" vereinigt wurden, und zwar in der Weise, daß die Fürsten Abgesandte für den deutschen „Bundestag" nach Frankfurt sendeten, und da, unter dem abwechselnden Vorsitze Österreichs und Preußens, die gemeinsamen Angelegenheiten Deutschlauds entschieden. § 232. Ein Schritt zur inneren Einigung geschah durch die Stiftung des Zollvereins (S. 249); allein bei der Zweiteiluug der Vormächte konnte Deutschland nicht zur wirk- licheu Einheit gelangen. Die gegenseitige Eifersucht vou Preußen und Österreich führte endlich die Katastrophe des Jahres 1866 herbei, infolge deren Österreich aus dein Ver- bände des Deutschen Bundes ausschied, und das kraftvoll regierte, kerndeutsche Preußen, welches sich die Gebiete von Hannover, Kurhessen und Nassau, die Stadt Frankfurt, die ehemalige Landgrafschaft Hefseu-Homburg und die Herzogtümer Schleswig-Holstein ein- verleibt hatte, an die Spitze von Deutschland trat, indem es mit den übriggebliebenen 20 Staaten des nördlichen und Mittlern Deutschlands den Norddeutschen Bund er- richtete und mit den süddeutschen Staaten Allianzverträge schloß. Dieser Bund erweiterte sich Ende 1870, während des glücklichen und ruhmvollen Krieges gegen Frankreich, durch den Eintritt der süddeutschen Staaten und des wiedergewonnenen Reichslandes Elsaß- Lothringen zum Deutschen Reiche, einem Bund von 26 Staaten, dessen Präsidium der König von Preußen unter dem Namen Deutscher Kaiser führt. Die wesentlichsten Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reiches (vom 16. April 1871) sind folgende: Das Bundesgebiet besteht aus den 26 nachher ge- nannten deutschen Staaten. Die Reichsgesetze, welche den Landesgesetzen vorgehen, werden beschlossen durch den Bundesrat und den Reichstag. Den Bundesrat bilden die Vertreter (Bevollmächtigten) der Mitglieder des Bundes, welche im ganzen 58 Stimmen führen: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen (außer Elsaß-Lothringen) je 1. Der Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschäfte desselben steht dem Reichs- kanzler zu, welcher vom Kaiser ernannt wird. Der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten, die aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorgehen, welche alle 3 Jahre stattfinden und bei denen die Abstimmung geheim ist. Das Präsidium des Bundes
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