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1. Lesebuch der Erdkunde - S. 93

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
Z. Volk und Staat. 93 gebracht, dann von deutschen Stämmen — im Westen von den Burgundern, im Osten von den Alemannen — besetzt worden. Nach der Völkerwanderung wurde sie unter der Herrschaft der Frauken in die christliche Kultur gezogen, und war 5ig. 38. Schweizerische Pfahlbauten (rekonstruiert). schon unter Kaiser Karl ein blühendes Land; teilweise zu Schwaben, teilweise zu Burgund gerechnet. Im Jahre 1097 kam jedoch Helvetien als Ober-Alemannien an die Herzoge von Zäh ringen, welche die Kultur des Landes begünstigten; mit ihrem Aussterben (1218) zerfiel das Land in viele geistliche und weltliche Herr- schasten. Dann kam die Reihe an die Städte, groß und frei zu werden; auch die Landgemeinden suchten ihre Freiheiten auszudehnen. Darüber kamen sie in Konflikt mit den Habsbnrgern, welche gleichfalls in Oberalemannien ihre Macht ausbreiten wollten, und es gelang den 3 „alten Orten" oder Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden (Rütli 1308 und Morgarteu 1315), sich ihrer glor- reich zu erwehren. Nach und nach schlössen sich dem heldenmütigen Hirtenvolke Luzern, Zürich und andere Kantone an. Dann -bewahrten sich die „Eidgenossen" auch gegen Burgund (Herzog Karl den Kühnen) ihre Freiheit, lehnten sich mehr und mehr an Frankreich an und kamen (1499) aus aller Verbindung mit dem deutschen Reich. Die Reformation brachte dem Lande viel Zwist, aber auch ein neues Geistes- leben. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 ist die „Schweizerische Eid- g e n o s s e n s ch a f t" ein anerkannt selbständiger Staat, und war lange der einzige größere Freistaat Europas. (Landesfarben und Wahrzeichen: ein weißes Kreuz in rotem Felde.)

2. Lesebuch der Erdkunde - S. 92

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
92 I. Die Schweiz. beinahe überall neben dem Feldbau Fabrikation treibt. Daher die Seideweb- stuhle in den reinlichen Stuben der so hübschen freundlichen Dörfer im „Züribiet", die Baumwollweberei im Thnrgau, in St. Gallen und Glarus, die vielen Baumwoll- fabriken in den Flnßthälern, die Stickerei im lieblichen Appenzeller und im St. Galler Gebirgslande, die Strohflechterei im Aargau, die Seidebandweberei im Basel-Biet u. s. f. Und eine nicht kleine Zahl, alt und jung, suchen auswärts ihr Brot, um mit etwas Erspartem heimzukehren. Die fremde Frucht aber, deren die Schweiz bedarf, bezieht sie aus Oberschwaben über den Bodensee, wo Rorschach vor der Eisenbahnzeit lange der hauptsächlichste Fruchtmarkt der Schweiz war, und aus Frankreich. Ansehnliche altgegründete Städte liegen am inneren Rande der Ebene, vor den Mündungen der größeren Thäler, am Ufer eines Sees: Gens, Thun, Luzern 5ig. Z?. Luzern mit dem Rigi im Hintergrund. (§ 87), Zug, Zürich, St. Gallen (§ 40). Andere weiter entfernt vom Gebirge, erhöht auf See- oder Flußuferu: Lausanne am Genfer See auf drei Hügeln, gegen- über den Savoyer Alpen, und Freiburg („im Üchtland") über den schroffen felsigen Ufern der Saane, — diese im Südwesten der Hochebene. In der Mitte der Hochebene aber, auf einer Halbinsel der Aar, die nunmehrige Bundesstadt der Schweiz, — das stolze Bern; dann das gewerbsame reiche Winterthur in der Thal- ebene der Töß, und Frauenfeld über der Mnrg, im Nordosten. Während die Städte, dem Zeitgeiste folgend, das neuzeitliche Wesen angenommen haben, sind die Gebirgs- Völker dagegen dem einfachen Hirten- und Naturleben treu geblieben (außer wo viel- bereiste Gegenden durch Fremde Schaden gelitten haben). Der Widerstand gegen das Drängen der Neuschweizer hat daher schon mehr als einmal, zuletzt 1847, zu Sonderbünden und Bürgerkriegen geführt. Z. Volk und Staat. § 92. Die Schweiz, ursprünglich, vor mehr als zwei Jahrtausenden, von Kelt-en(Helvetiern) bewohnt, deren Psahlbanten (Fig. 38) man zuerst im Züricher See gefunden hat, ist frühzeitig von den Römern in den Kreis ihrer Kulturwelt

3. Lesebuch der Erdkunde - S. 94

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
94 I. Die Schweiz. §. 93. Die Schweiz mißt in der Länge, zwischen Frankreich und Osterreich vom Genfer See über den St. Gotthard bis zum Ortler in Tirol, 48 d. M. oder 350 km und in der Breite, zwischen Deutschland und Italien, von Schaffhausen bis Tessiu (beiderseits die äußersten Spitzen gerechnet), 30 d. M. oder 220 km; ist also mehr lang als breit. — Ihr Flächenraum ist fast so groß als Württem- berg, Baden und Großherzogtum Hessen zusammen.*) Ihre Gestalt bildet ein un- gleiches etwas schiefes Viereck mit ein- und ausspringenden Grenzlinien, zwischen 4 oder 5 Endpunkten; diese sind die Rheinbiegung (Basel) im Nordwesten, der Bodensee im Nordosten, der Genfer See im Südwesten, der Luganer See im Süden (der Ortler im äußersten Südosten). So ist die Schweiz, das hochliegende Land, zwischen Deutschland, Frankreich, Italien hingelagert^ Deutschland ist ihr Nachbar im Norden, und zwar Haupt- sächlich Baden, an einer kleinen Strecke des jenseitigen Bodenseeufers auch Württem- berg und Bayern; der Bodensee und der Rhein bis Basel bilden ihre nördliche Grenze; nur ein kleines Stück in der Nordmitte (Schaffhausen) schiebt sich über den Rhein zwischen badisches Gebiet hinein. Auch im Osten ist deutsches Gebiet ihr Nachbar, nämlich Tirol und Vorarlberg; auch hier bildet der Rhein, vom Bodensee aufwärts, eine Strecke lang (bis zum Einflüsse der Landquart) ihre Grenze; von da aber zieht diese in einem großen Bogen östlich um das Innthal herum. Im Süden der Schweiz liegt Italien; unregelmäßig zieht die Grenze über^ die Alpen hin in großen Zickzacklinien (doch meist den höchsten Gebirgskäminen folgend) bis zum Geufer See. — Im Westen grenzt die Schweiz an Frankreich: vom Genfer See zieht in nordöstlicher Richtung bis Basel die Grenzlinie, auch in höchst unregel- mäßiger Gestalt, über den Jura hiu. § 94. Übrigens ist es nicht der d e u t s ch e Volksstamm allein, dem die Schweiz angehört. Diese umfaßt auch ein bedeutendes Stück des Bodens französischer Zunge, der ganze Westen (welsche Schweiz) ist von französischem Volke bewohnt: der Berner Jura, Neuenburg, das Waadtlaud, Genf, zwei Drittel von Freiburg und von Wallis (das untere Wallis). Dann enthält sie ferner ein kleineres Stück italienischen Landes: das Land südöstlich vom St. Gotthard, Tessin, und drei Stückchen im äußersten Südosten (zum Kanton Graubünden gehörig), alle diese auf der Italien Zugewandten Seite der Alpen; endlich einen eigentümlichen Volksstamm mit einer lateinischen Tochtersprache, die sonst nirgends in der Welt gesprochen wird, der räto-romanischen (mit 2 Mundarten), in Graubünden. So ist also die Schweiz, wiewohl vorherrschend deutsches Land, durch diese Zerteilung zum Ver- einigungslande sehr verschiedener Haupt-Völkerstämme Europas geworden, — was ihr eine einheitliche Regierung nicht wenig erschwert, aber ihr auch, sosern ihr deren Einigung gelingt, um so größere Stärke und Ehre verleihen muß. Indessen wiegt doch das deutsche Element in der Schweiz so sehr vor, daß von den 2 4/5 Millionen Menschen ihrer Bevölkerung über 2 Millionen zum deutschen Stamme gehören, und die ganze Kultur, das Geistesleben, in der Schweiz vorherrschend mit Deutschland zusammengeht. Daher hatte auch Deutschland in seinem Südwesten an dem Schweizer Alpenlande und Volke ein starkes natürliches Bollwerk zu Deckung seines Rückens. Allein infolge alter Empfindlichkeit des großen Bruderstaates gegen den kleineren Nachbar, — der sich einst durch echt- *) Die Flächenzahlen siehe in der Tabelle Seite 93, sowie in der Tabelle über die Länder des Deutschen Reichs.

4. Lesebuch der Erdkunde - S. 95

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
3. Volk und Staat. 95 deutsche Männlichkeit in Zeiten der Verwirrung selbst geholfen — ist es so weit gekommen, daß die Schweiz sich oft mehr an Frankreich angeschlossen hat, das von jeher gegen sie klug und freundlich war. Von französischem Volke wohnt über *[2 Million (600 000) auf Schweizer Boden, von italienischem etwa 146 000, das romanische Gebiet zählt etwa 38 000 Seelen. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ist die Westschweiz (außer Freiburg) samt Zürich, Schaffhausen und Glarns vorwiegend reformiert, die Ur-Schweiz und der Süden, samt Freiburg, Solothuru und dem Berner Jura, überwiegend katholisch; die ganze Ostschweiz samt Genf und Aargau gemischt. Es sind also dem Räume nach so ziemlich 3 gleiche Teile. Katholische Bischofssitze sind in Solothnrn, Freiburg, Sitten, St. Gallen und Chur. § 95. Das Schweizer Volk ist ein schöngebauter Menschenstamm, voll Kraft und Lebensfrische, freigesinnt und treuherzig; dabei arbeitsam, geschickt und lebensgewandt. Haben die Bewohner oft Mühe, dem wenigen und manchmal kargen Feldboden ^etwas Nahrung abzugewinnen, so sind sie rührig, durch Gewerbe sich ihren Unter- halt zu ergänzen, — durch die ganze Schweiz zieht ein reges, emsiges Gewerbsleben. Nicht nur erheben sich allerwärts stattliche Fabriken, auch in der Hütte des Land- manns ist der Webestuhl im Gange; schon das Kind nimmt nach Kräften munter Teil am Erwerbe. Überall tritt der Sinn für Ordnung und Erhaltung, für Zweckmäßigkeit, Reinlichkeit und Schönheit zu Tage. Beinahe allerorten — mit Ausnahme der ärmsten Hirtengegenden — gewahrt man Wohlstand und Frohmut. Hübsche Dörfer, schmucke, in den Appenzeller und Berner Gebieten wunderliebliche Landhütten, oft mit zierlichen Gärtchen, anmutige, selbst prächtige Wohngebäude sogar mitten in den Dörfern, und besonders die stattlichen Hospitäler, Armenhäuser und Schulgebäude u. s. f. verkündigen überall laut, wie traulich, wie versorgt und vom Gemeinsinn getragen das heimatliche Leben in der Schweiz sei. Da übrigens die Schweiz in eine Menge Kantone und Gemeinwesen geteilt ist, die oft durch himmelhohe Berge voneinander getrennt sind, so zeigen sich große Unterschiede in Mundart, Tracht, Sitten und Verfassung. Auch kleinliche Parteisucht gegeneinander (der Kantönligeist) macht sich zuweilen fühlbar. — Gleichwohl durchdringt das Volk ein Gemeinschafts- und Bürgersinn, eine einsichtsvolle, thatkräftige Teilnahme am Wohl und Wehe des Ganzen, die es unerachtet feiner kleinen Zahl zu einer Achtung gebietenden Macht in Europa erhoben hat. Die Hauptstädte der Schweiz sind Bern, Genf, Bafel und Zürich, lauter großartige, bildungsreiche, sehr wohlhabende Städte (s. die folg. Tabelle). Bern, der Sitz der Bundesbehörden, Zürich (25000 Einwohner, mit den Außen- gemeinden 76 000 Einwohner), durch seine herrliche Lage, seine Industrie und seine Bildungsanstalten (Universität, Polytechnikum) ausgezeichnet, Basel, durch den sprichwörtlichen Reichtum seiner Handelshäuser, Genf aber ist nach Paris die vor- nehmste Hauptstadt der französischen Nationalkultur, die volkreichste Stadt in der Schweiz und am meisten von Fremden (namentlich Engländern) besucht, wie über- Haupt kein Land Europas so viele Ausländer beherbergt als die Schweiz, besonders die französische. Was die Verfassung der Schweiz betrifft, so ist diese ein Freistaat, und zwar, nach der Bundesverfassung von 1848 ein Bundesstaat (eine Eidgenossenschaft) von 22

5. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 235

1884 - Flensburg : Westphalen
235 Das Kronsyndikat behauptete, die auf dem Londoner Protokoll beruhende dänische Thronfolgeordnung habe auch für Schleswig-Holstein Rechtskraft erlangt, der Wiener Friede sei daher als die Grundlage aller weiteren Entscheidung zu betrachten, die Herzogtümer befänden sich also nicht bloß thatsächlich, sondern auch rechtlich in dem Besitze der beiden deutschen Großmächte. Der Erbprinz von Augustenburg sei nicht der nächste Thronerbe, da der Vater desselben im Jahre 1852 auf seine Rechte verzichtet habe?) — Der General Freiherr von Mantenffel, der zum Gouverneur von Schleswig ernannt worden war, erließ demgemäß ein sehr strenges Verbot gegen die schleswig-holsteinischen Vereine und gegen jede Kundgebung zu Gunsten des Hauses Augustenburg. — Das Rechtsgutachten der preußischen Kronjuristen, sowie auch die Befehle und Drohungen des Gouverneurs von Manteuffel erregten sowohl in Österreich und ant Bundestage, als auch unter den Schleswig-Holsteinern große Erbitterung. Andererseits läßt sich nicht leugnen, daß es dem Gouverneur durch sein persönliches Auftreten gelang, einen Teil der Bevölkerung für sich und für Preußen zu gewinnen. Von ganz anderen Grundsätzen ließ sich Feldmarschall von Gablenz leiten, dm der Kaiser von Österreich die Statthalterschaft von Holstein übertragen hatte. Hier konnten die zahlreichen politischen Vereine frei ihre Thätigkeit entfalten, hier wurde es gerne geduldet, daß Volksredner dem Herzoge von Augustenburg ein „donnerndes Hoch" darbrachten, hier durfte der Haß gegen Preußen in Schmähworten sich Luft machen. — Die preußische Regierung verhielt sich diesen Thatsachen gegenüber ansangs ruhig; nachdem aber im Januar 1866 eine Massenversammlung in Altona stattgefunden hatte, richtete der Ministerpräsident v. Bismarck, der nach dem Vertrage zu Gastein in den Grasenstand erhoben worden war, eine Be sch w er de sch r ist an Österreich, die als Ausgangspunkt der erneuten Feindschaft zwischen den beiden Großmächten zu betrachten ist. _ Warum aber wollte Preußeu durchaus festen Fuß in Schleswigs olstein fassen? Nur, um das Land in Zukuuft gegen fremde Angriffe schützen zu können? — Und warum unterstützte Österreich teilten Herren". Derselbe sei im Jahre 1564 von der Regierung in Schleswig-Holstein gänzlich ausgeschlossen und dafür durch reiche Güter entschädigt worden. Der Großherzog Peter gehöre aber der Linie H o l st e i n - G o t t o r f an, die wirklich^ in den Herzogtümern regiert habe. «Vergl. ©. 184.) Da nun der Kaiser von Rußland, das Haupt dieser ^inie, seine Rechte an ihn abgetreten habe, so gebühre^ ihm die Thronfolge in Schleswig - Holstein. Cs wurde nicht bedacht, daß der Teilungsvertrag von 1564 gar feinen Verzicht auf Erbrechte für die Zukunft in sich schließt. Die brandenburgisch-preußischen Ansprüche gründen sich auf eine Entscheidung des deutschen Kaisers aus dem Jahre 1517. (Elisabeth, die Gemahlin des Kurfürsten Joachim I, war eine Schwester des dänischen Königs Christian Ii.) *) Vergl. S. 221 Anmerkung.

6. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 151

1884 - Flensburg : Westphalen
151 Schneller als man erwarten konnte, wurde die Sache auf friedlichem Wege entschieden. Die schleswig-holsteinischen Stände, unter welchen sich zwei verschiedene Parteien gebildet hatten, erkannten zur rechten Zeit, daß nur Eintracht sie vor Unglück und Verderben bewahren könne. Nach mehreren Verhandlungen in Neumünster und Rendsburg trat der Landtag am 3. März 1460 in Ripen zusammen. Hier wurde „um des Besten der Lande willen" der König Christian I. zum Herzoge von Schleswig und Grafen von Holstein erwählt. Sogleich nach seiner Erwählung mußte der König für sich und seine Nachkommen zwei wichtige Freiheitsb riefe ausstellen, in welchen er bezeugte, daß die Stände ihm gehuldigt haben, nicht als einem Könige von Dänemark, sondern als Landesherrn von Schleswig-Holstein, auch nicht wegen Erbrechts, sondern „aus Gunst" zu seiner Person. — In beiden Freiheitsbriefen werden dem Volke folgende Zusicherungen gemacht, welche Christian I. durch feierlichen Eidschwur bekräftigte: 1. Schleswig und Holstein sollen für ewige Zeiten ungeteilt zusammen bleiben. 2. Den Landständen soll das Recht zustehen, nach dem Ableben des Landesherrn aus den Söhnen des Verstorbenen einen neuen Landesherrn zu wählen. ^ 3. Es soll keine Abgabe auferlegt, auch kein Krieg unternommen werden ohne Zustimmung der stände. 4. Es darf keine Münze angeordnet werden, die nicht in Hamburg und Lübek „gang und gäbe" ist. 5. Die Beamten sollen aus den Einwohnern des Landes genommen werden. Die mit Dänemark angeknüpfte Verbindung war also eine reine Personal-Union, d. h. Schleswig-Holstein hatte mit dem Königreiche den Herrscher gemeinschaftlich, war aber ein eigener, unabhängiger Staat. Die Wahl erregte in den Hansastädten Hamburg und Lübek, die sich für den Grafen Otto verwendet hatten, großen Unwillen und erfuhr in der „Lübekschen Chronik" eine sehr scharfe Beurteilung. „Das macht," heißt es, „die Gierigkeit der Holsten und die Verschlagenheit der Dänen, denn der König und sein Rat erkauften sie mit Geld und mit mancherlei Versprechungen, wurden sie durch Eigennutz verblendet und gaben das gemeine Gut des Landes um kleinen Vorteil preis." Es ist indes nicht zu verkennen, daß unter den damaligen Verhältnissen wichtige Gründe sür die Erwählung Christians I. sprachen. Der König von Dänemark, der sich noch immer als Lehnsherrn über Schleswig ansah, würde den Grafen Otto nicht als Herzog diefes Landes anerkannt haben. Ein neuer Krieg mit

7. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 221

1884 - Flensburg : Westphalen
221 erklären, daß er den auf die Erbfolge gerichteten Bestrebungen des Königs von Dänemark nicht entgegentreten wolle. Obgleich diese Erklärung keinen förmlichen Verzicht auf Staatserbrechte enthält, so wird doch von mehreren Gelehrten behauptet, daß sie einem solchen Verzicht gleich zu achten sei?) Der Bruder des Herzogs, der Prinz Friedrich von Nör, fand sich durch den Ausdruck „und seine Familie" veranlaßt, gegen die Bestimmungen des Londoner Protokolls zu protestieren. Das neue Thronfolgegesetz fand im Jahre 1853 die Zustimmung des dänisches Reichsrates. In den Verfassungsurkunden wird das Herzogtum Schleswig als ^„eirt unzertrennliches Zubehör unserer dänischen Krone" und Holstein als „ein selbständiger Teil unserer dänischen Monarchie" bezeichnet. Den Ständen von Schleswig und Holstein wurden aber solche Sätze nicht zur Beratung und Beschließuug vorgelegt, weil man der Ablehnung gewiß war. Die Behandlung, welche das Land erfuhr, war nicht geeignet, der neuen Ordnung einen Halt zu geben. Die Dänen, deren Haß gegen die Schleswig-Holsteiner sich in den Kriegsjahren noch gesteigert hatte, betrachteten beide Herzogtümer wie unterworfene Provinzen und suchten an den unglücklichen Bewohnern ihre Rache zu kühlen. Die Holsteiner haben den Druck zwar weniger empfunden, da die dänische Regierung in dem deutschen Bundeslande nicht mit völliger Rücksichtslosigkeit auftreten konnte; über Schleswig aber wurde das ganze Maß willkürlicher, ungerechter Fremdherrschaft ausgegossen. In einem großen Teile des Landes, wo die Kirchen-, Schul- und Rechtssprache deutsch gewesen war, wurde durch Gewaltmaßregeln der ärgsten Art die dänische Sprache eingeführt. Eine große Anzahl von Predigern und Lehrern, die durch die Bande gegenseitiger Liebe mit ihren Gemeinden verbunden waren, sowie auch viele Gerichts beamte, die dem Lande zur Zierde dienten, wurden abgesetzt, weil sie deutscher Gesinnung verdächtig waren. Dänische Beamte, zum Teil ganz unwürdige Subjekte, auf die das Volk nur mit Verachtung Hinblicken konnte, nahmen die leer gewordenen einflußreichen Stellen wieder ein. Mit leidenschaftlichem Eifer wurde jetzt alles unterdrückt, was an das alte Recht erinnerte. Es durfte kein anderes Geld als dänische Reichsmünze gebraucht werden; junge Leute, die in Kiel studiert hatten, erhielten keine Anstellung in Schleswig; man wagte kaum, den Namen Schleswig-Holstein öffentlich aus- *) Z. B. $ß. Befeler, 1856, der österreichische Minister Graf Rechberg, 1863, die preußischen Kronjuristen, 1865 rc. Anderer Ansicht sind Waitz, Warnstedt, D. d, Psordten rc. Der Herzog selber hielt die Erklärung, „ wie sich 1863 herausstellte, nicht für einen Verzicht. — Der dänische Minister Örstedt erklärte 1853 im dänischen Reichstage: „Der Herzog von Augustenburg hat nicht verzichtet, da ihm kein Verzicht abgefordert ist, indem die Regierung fein Erbrecht nicht anerkennt."
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