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1. Deutsche Schulgeographie - S. 213

1908 - Gotha : Perthes
213 Namalmid1), und den größten Teil der Küste nehmen die gelbbraunen Hottentotten 2) oder Naman, die Urbevölkerung Südafrikas, ein; ihre Sprache zeichnet sich durch eigentümliche Schnalzlaute aus. Die Nordhälfte, das Tamara- (dämara) und Ambolaland^), wird von Bantunegern bewohnt, unter denen die Herero (hererv) durch Zahl und Reichtum an Rindern weitaus hervorragten. Früher lagen sie sich mit den Hottentotten wegen Weideplätze und Viehs beständig in den Haaren; erst die deutsche Herrschaft machte diesen Fehden ein Ende, brachte aber auch nicht den Frieden, weil sie trotz ihrer Schonung ein- heimischer Einrichtungen von beiden Volksstämmen gehaßt wurde. Zahl- reichen kleinen Erhebuugen folgte 180-4 der allgemeine Ausstand, der erst in dreijährigen Kämpfen niedergeworfen wurde. Keine Kolonie hat dem Reiche so viel Geld und Blut gekostet wie Südwestafrika. Aber es ist trotz seiner natürlichen Armut der Opfer wert, denn das Hochland ist, obwohl an der Grenze der Tropenzone gelegen, wegen seiner Trocken- heit gesund und eignet sich daher zur Besudelung durch deutsche Auswanderer. Freilich ist auch ihre Zahl sehr beschränkt, denn außer dem echt tropischen und genügend feuchten Amboland, das zwar Ackerbau in größerem Maßstäbe gestattet, aber wegen seiner Fieber- luft weiße Ansiedler ausschließt, eignet sich die Kolonie nur zur Vieh- zucht (Rinder in der Nord-, Schafe in der trockenen Südhälfte), und nur kleine Flecken können mit Hilfe künstlicher Bewässerung bebaut werden. Auch zur Hebung der Viehzucht muß das vorhandene Grund- Wasser durch Bruunenbohrungen erschlossen und das Regenwasser durch Stauvorrichtungen in den Tälern am Abfluß verhindert werden. Außer- dem muß auch für beffere Verkehrsmittel gesorgt werden. Bisher be- diente sich der Verkehr, wie in ganz Südafrika, nur des schwerfälligen Ochsengespanns und war durch den Mangel an Straßen und die zebirgige Beschaffenheit des Landes sehr gehemmt. Nur mit dem Kap- lande wurde etwas Handel getrieben. Eisenbahnen, die das Innere mit der Küste verbinden, sind hier in noch höherem Grade als in den tropischen Kolonien eine Lebensbedingung. Anfänge dazu sind schon vorhanden. Von Swakopmund führt eine Bahn durch das Tal des Swakop einerseits nachdem Regierungssitze Windhuk, anderseits nach den wertvollen Kupferbergwerken von Otavi; eine zweite, die zur Erschließung des bisher vernachlässigten Südens dienen soll, geht von der Lüderitzbucht aus, harrt aber mit Ausnahme einer kurzen Strecke »och ihres Ausbaues. x Zum Unterschied von Klein-Namaland südlich vom Oranje. 3) Hottentott ist ein holländisches Schimpfwort (Dummkopf); die Hotten-- t»tten nennen sich selbst Koi-Koin (d. h. Menschen) oder Naman. 3) Nach Negerstämmen benannt.

2. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 465

1890 - Gotha : Behrend
Berlin. 465 der Stadt Berlin diese glänzende Zukunft eröffnet. Nach dem Aus- scheiden Österreichs und Wiens aus dem deutschen Staatenverbande, nach der Auflösung des deutscheu Bundes in Frankfurt, nach der Wiederherstellung der alten deutschen Reichsgrenze gegen Frankreich und nachdem der König von Preußen sich die deutsche Kaiserkrone aufs Haupt gesetzt hat, ist der nationale Schwerpunkt Deutschlands nun gänzlich nach Berlin gefallen. Es ist für alle diplomatischen und staatlichen Transaktionen das entscheidende Hauptforum und der Sitz des Reichstags geworden, in überraschender Weise an Bevölkerung, Arbeitskraft und Kapital infolgedessen vermehrt worden. Wer von Berlin länger als ein Jahrzehnt fern geblieben und es jetzt in seiner nenen Gestalt wiedersieht, kann sich vor Erstaunen über die Wandlung kaum fasseu. Die ehedem stille Stadt ist Großstadt in des Wortes weitester Bedeutung geworden. Der Verkehr hat dank den neugeschaffenen Verkehrsmitteln riesig zugenommen, während die Woh- nnngsverhältnisse durch eiue rationelle Stadterweiterung eine wesentliche Verbesserung erfahren haben. Im Norden hat sich das Volk der Maschinenbauer und Arbeiter niedergelassen und aus dem sonst so armen und verrufenen Vogtlande eine stolze und große Fabrikstadt gemacht, deren Schornsteine wie zahlreiche Minarets der Industrie in die Luft ragen. Noch sind es kaum vierzig Jahre her, als die Kohl- und Kartoffelfelder im Südosten auf dem ehemaligen Köpnicker Felde bis nahe an die alte Jakobsstraße reichten. Dort, wo jetzt die schöne Alexandrinenstraße zieht, ging ein Sandweg, an dem sich hier und da ein Gärtner angesiedelt hatte. An beiden Seiten der Kais am Kanal, welcher die Spree und den Landwehrgraben verbindet, breiten sich jetzt schöne Trottoire, weite Fahrstraßen, mit doppelten Reihen von Linden und Kastanien eingefaßt und von prächtigen Wohnhäusern und kleinen Villen begrenzt. Und im Westen? hier erhebt sich eine ganz neue Stadt mit Prachtstraßen, deren Häuser mit allem Stolz und Reichtum von Palästen ausgestattet sind. Noch ist kein Handel hier, keine In- dustrie; keine Fabriken sieht man, keine Geschäfte, und dennoch wogt ein Menschen- und Wagenverkehr, dessen Ursache lediglich aus dem organischen Zusammenhang dieser neuen, schönen Stadtgegend mit dem alten Berlin zu erklären ist. Hier sind die Quartiere des guten Mittel- standes, der hohen Beamten-, der Schriftsteller- und Künstlerwelt, während die Geburts- und Geldaristokratie nach wie vor die Straße, „unter den Linden", die die Hauptstadt nahe vom Brandenburger Thor an in der Großartigkeit ihrer Prachtbauten erblicken läßt, deren nächste Umgebung, sowie den Saum des herrlichen „Tiergartens" mit ihren Palästen und Landhäusern in Besitz hält. Die durchaus breiten Straßen des nenen Berlin gestatten allent- halben den ^ramwah- und Omnibusverkehr, während die neugebaute Stadtbahn, die Berlin quer durchschneidet, es der minder bemittelten Klasse ermöglicht, ihre Wohnstätten an der äußersten Peripherie anfzu- schlagen. In Berlin hält die Baulust fortwährend an, und wohl in keiner Stadt Europas werden seit Jahr und Tag so viele Wohnungen Meyer, Lesebuch der Erdkunde Iii. 30

3. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 513

1890 - Gotha : Behrend
Die Bewohner der Weichselniederung. 513 nicht den Humor mehr haben, sich gegenseitig zu bespotten. Den Kreisen Bütow und Rnmmelsburg sagt man in Pommern nach, sie hätten gemeinsam nur eine Strche, die des Morgens in Bütow, des Nachmittags in Rnmmelsburg sänge. „In Penknn hängt de Hunger up'm Tnhn" (aus dem Zaun). „In Greifswald weht der Wind so kalt". „In Nörenberg haben die Krebse die Mauer abgefressen". „In Ball wohnen die Schelme all". „Wer sinnen Puckel will behalten heel, der Heed sich vor Laobs und Strameehl; wer sinnen Puckel will hewwen vnll, de geh noah Regenwull". Mit dergleichen Sittensprüche beehren sich die kleinpommerschen Städte gegenseitig. Ein Volk aber, das sich solcher- gestalt über sich selbst lustig machen kann, muß noch ein kräftiges Volk sein, und solange sich der kleinstädische Sondergeist wesentlich in Versen Luft macht, hat es mit demselben auch keine Not. Kühner. 15. Die Bewohner der Weichselniederung. Was deu heutigen Holländer, das zeichnet auch die Bewohner unseres Weichseldeltas aus. Eines Stammes mit ihnen, aus den Marschen Frieslands, dem Niedersächsischen, oder gar aus Flamland herkommend, kannten sie nicht nur die Natur des Bodens, welchen sie kultivieren sollten, seine Ertragsfähigkeit, seine „Dankbarkeit", sie brachten auch die dort ge- zogenen vortrefflichen Tierrassen, die geeignetsten Ackerinstrumente, welche noch heute hier vorherrschen, mit sich. Die meisten der Fremden, welche diese Niederungen besuchen, sehen in dem sichern, fast eigensinnigen Beharren, dem Mangel an Rührigkeit, der zur Verzweiflung bringenden Ruhe, der festgewurzelten, einen ent- schiedenen Schwerpunkt behauptenden Haltung des Niederungers wohl gar den Ausdruck einer trägen Beschränket. Es kann aber keinen größeren Irrtum geben. Das Erworbene genügt ihm. Darum ist er noch nicht träge. Er bildet darin ein wunderliches Seitenstück zum Lazzarone. Jeuer arbeitet nicht, weil er alles besitzt; dieser ruht, weil er nichts braucht. In dem einen oder dem andern Falle von Faulheit zu sprechen, ist ein Irrtum. Der Niederunger ist demokratisch und konservativ zugleich, demokratisch in dem Sinne, wie es auch der Nord- amerikaner ist. Nur den Besitzenden und vorzugsweise den Grnndbe- sitzern gesteht er die volle Gleichberechtigung zu. Daher die Mißachtung der bloßen „Arbeit", welche die neueren Nationalökonomen zu einer Gottheit machen möchten, mithin der Lohnarbeiter und Dienstboten, ja selbst der Handwerker. Zn Hochzeiten und Begräbnissen werden aller- dings auch die letzteren eingeladen, auch finden dieselben sich rechtzeitig ein, jedoch nur, um — die Gäste zu bedienen; die Dienstboten würden dazu nicht würdig genug erscheinen. — Noch bis in die neueste Zeit duldete die Sitte nicht einmal, daß der Sohn eines „Hofbesitzers" mit der Tochter eines Handwerkers tanze. Ein vorherrschender Charakter- zng unseres Niedernngers ist wohl die Pietät. Der Landesherr hat keine treueren Unterthanen. Vorzüglich ist es aber der Geistliche, welcher den Mittelpunkt einer warmen Verehrung bildet. Sein fixiertes Ein- Meyer, Lesebuch der Erdkunde Iii. 33

4. Deutschlands Kolonieen - S. 78

1889 - Gotha : Behrend
78 Deutschlands Kolonieen. [342 tigt, diese Befugnis einem anderen Kaiserlich en Beamten zu übertragen. Auf die Naturalisation und das durch dieselbe begründete Verhältnis der Reichsangehörigkeit finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Er- Werbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 355), sowie Artikel 3 der Reichsver- fassung und § 4 des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichs- tag vom 31. Mai 1369 (Bundes-Gesetzbl. S. 145) entsprechende Anwendung. Im Sinne des §21 des bezeichneten Gesetzes, sowie bei Anwendung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 119) gelten die Schutzgebiete als Inland. § 7. Durch Kaiserliche Verordnung können Eingeborne der Schutzge- biete in Beziehung aus das Recht zur Führung der Reichsflagge (Gesetz, be- treffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugnis zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867, Bundes-Gesetzbl. S. 35) den Reichsangehörigen gleichgestellt werden. Die Führung der Reichsflagge infolge der Verleihung dieses Rechts hat nicht die Wirkung, daß das betreffende Schiff als deutsches Seefahrzeug im Sinne des § 1 Absatz I Nr. 1 und § 2 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt be- teiligter Personen, vom 13. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 329), gilt. § 8. Deutschen Kolonialgesellschaften, welche die Kolonisation der deut- schen Schutzgebiete, insbesondere den Erwerb und die Verwertung von Grund- besitz, den Betrieb von Land- oder Plantagenwirtschaft, den Betrieb von Bergbau, gewerblichen Unternehmungen und Handelsgeschäften in denselben zum ausschließlichen Gegenstand ihres Unternehmens und ihren Sitz ent- weder im Reichsgebiet oder in den deutschen Schutzgebieten haben, oder denen durch Kaiserliche Schutzbriefe die Ausübung von Hoheitsrechten in den deut- schen Schutzgebieten übertragen ist, kann auf Grund eines vom Reichskanzler genehmigten Gesellschaftsvertrages (Statuts) durch Beschluß des Bundesrats die Fähigkeit beigelegt werden, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigen- tum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlich- keiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. In solchem Falle haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der Kolonialgesellschaft nur das Vermögen derselben. Der Beschluß des Bundesrats und im Auszuge der Gesellschaftsvertrag sind durch den „Reichs-Anzeiger" zu veröffentlichen. § 9. Der Gesellschaftsvertrag hat insbesondere Bestimmungen zu ent- halten: 1) über den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft! 2) über die Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber; 3) über die Befugnisse der die Gesellschaft leitenden und der die Leitung beaufsichtigenden Organe derselben; 4) über die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder; 5) über die Jahresrechnung und Verteilung des Gewinns;
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