Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056—1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium; dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist na,hezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§40), Österreich unter den Babenbergern, (§ 63) und Steiermark (§ 66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern. Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auf löste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 80

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Dritte Periode. Von 1056—1273. stitutio Monarchiae Siculae beruhte auf dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz, begründete ein starkes Königtum, einen aufgeklärten Absolutismus, und stellte Friedrich die reichen Finanzen des Landes zur Verfügung. b) Deutschland bis 1236. Seit 1220 war Deutschland, wo des Kaisers junger Sohn Heinrich des Täters Stellvertreter war, sich selber überlassen. Früher (1214) hatte Friedrich die überelbi-schen Lande an Waldemar Ii. von Dänemark abtreten müssen; diese wurden 1227 durch die Schlacht bei Bornhöved im östl. Holstein, wo der Freiheitsgeist der norddeutschen Fürsten, Städter und Bauern den Sieg davontrug, zurückgewonnen. Seit 1230 wurde das Reich von Fehden und Wirren heimgesucht; Ketzerverfolgungen fanden statt, der Ketzerrichter Konrad von Marburg ward erschlagen; die Selbständigkeit der Stedinger Bauern (an der unteren Hunte) wurde von ihren fürstlichen Nachbarn vernichtet. Alsdann empörte sich der junge König Heinrich. Da aber der Kaiser die Macht der Fürsten in ihren Gebieten (Territorien) außerordentlich gesteigert hatte, so fand er wenig Anhang und wurde, als Friedrich Jj2,2ul in Deutschland erschien, gefangen nach Italien geführt, wo er gestorben ist. Auf dem Reichstage zu Mainz verkündete der Kaiser einen Landfrieden, zum ersten Male auch in deutscher Sprache, erhob Braunsch weig-Lüneburg zum Herzogtum unter Heinrichs des Löwen Enkel Otto und ging, nachdem sein Sohn Konrad zum König gewählt war, nach Italien zurück. c) Friedrichs Kampf mit den Lombarden und Gregor Ix. Hier hatten schon früher Konflikte mit den Lombarden, die nach völliger Selbständigkeit strebten und den lombardischen Städtebund erneuert hatten, stattgefunden. Dazu herrschten in Obei-italien Streitigkeiten unter den Städten selber. In dem nun beginnenden Kampfe begegnen wieder die Parteinamen Guelfen und Ghibellinen. Ursprünglich den dynastischen Gegensatz der beiden Fürstenhäuser der Welfen und Staufer bezeichnend, erhielten diese Namen, als der Kampf des staufischen Kaisertums mit der Kirche begann, die Bedeutung von päpstlich und kaiserlich gesinnt, und da in diesem Kampfe das Papsttum mit den lombardischen Städten verbunden auftrat, bedeutete zu-

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 85

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Deutschland am Ende des staufischen Zeitalters. 85 (§ 66), dessen Nachkommen in Anhalt bis heute regieren, während die Wittenbergische Linie 1422 erlosch. Im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg regierten die Welfen (§ 70), die sich später in mehrere Linien teilten. Die Grafen von Holstein wurden (1326) von Dänemark mit dem Herzogtum Schleswig belehnt. Weiter sind zu nennen die Grafschaft Oldenburg, der westliche Teil der Markgrafschaft Brandenburg und die Landgrafschaft Thüringen. Das hier regierende Haus erbte (1137) auch das Kernland von Hessen. Ludwig Ii. der Eiserne (12. Jh.) bändigte mit starker Hand seine unbotmäßigen Vasallen; Hermann I. (um 1200) erhob die Wartburg zu einem Mittelpunkte deutscher Dichtung. Der Mannsstamm des Geschlechts erlosch (1247) mit Heinrich Raspe. Nun kam es zwischen den Vertretern der weiblichen Linien zu einem langwierigen Erbfolgekriege. In Hessen folgte Heinrich von Brabant, der Stammvater sämtlicher Linien des hessischen Hauses; Thüringen kam an Heinrich den Erlauchten von Meißen-Wettin. Frühzeitig unabhängig geworden waren auf altsächsischem Boden auch die dortigen Erzbistümer (Bremen, Magdeburg) und die Bistümer (§ 31/?). ß) Das Recht zeigt in der Periode von 1050 bis 1270 eine große Mannigfaltigkeit und Verworrenheit. Ein gemeines Recht gab es nicht, sondern eine Unzahl von partikularen Rechten. Die Rechtsbildung geschah nicht, wie heute, von oben herab durch Gesetzgebung, sondern von unten herauf durch Beschlüsse der verschiedenartigen Körperschaften. Das Gewohnheitsrecht war ungeschrieben; privater Tätigkeit verdanken mehrere Rechtsbücher ihre Entstehung; das erste in deutscher Sprache ist der Sachsenspiegel des Ritters Eike von Repgow (um 1230). Seit Friedrich I. begann das römische Recht Einfluß zu erlangen; auch das kanonische (kirchliche) wurde wegen der steigenden Bedeutung der geistlichen Gerichte von Wichtigkeit. 2. Allgemeine Kulturfortschritte. § 75, Der Sturz des Kaisertums und die Auflösung der alten Verfassung bedeutete keineswegs den Verfall der Nation; die kaiserlose Zeit war nicht die schreckliche schlechthin. Vielmehr

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 98

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
98 Vierte Periode. Von 1273 — 1517. 2. Reichsverfassung und ständische Kämpfe. §79. a) Ausbildung der fürstlichen Landeshoheit. Mit Rudolf I. beginnt in der politischen Entwicklung des deutschen Volkes eine Periode, die mit dem J. 1648 ihr Ende erreicht In dieser Zeit bildet sich die Landeshoheit der Reichsstände aus, des Reichsfürstenstandes, der Reichsritterschaft und der Reichsstädte. Zunächst gelang es den Reichsfürsten, und unter ihnen den Kurfürsten, ihre landesherrliche Gewalt zur vollen Landeshoheit auszugestalten. Die Goldene Bulle von 1356 bestimmte: der König wird gewählt zu Frankfurt (gekrönt wird er in Aachen) von 7 Fürsten, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem König von Böhmen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen-Wittenberg und dem Markgrafen von Brandenburg; die Erzämter werden so verteilt, daß der Böhme Schenk, der Pfalzgraf Truchseß, der Sachse Marschall, der Brandenburger Kämmerer ist; das Wahlrecht übt der Inhaber des Kurlandes aus; dieses soll unteilbar und nach dem Rechte der Erstgeburt vererblich sein; die Kurfürsten erhalten unter den Reichsfürsten den ersten Rang, bekommen die Bergwerks-, Münz- und Salzhoheit, den Judenschutz, die Gerichtshoheit und andere Hoheitsrechte. Mit der Entwickelung der Landeshoheit nahmen die Fürsten das Recht in Anspruch, die hohe Geistlichkeit, die Grafen und Herren, später auch die Städte zu Landtagen zu versammeln; diese Landstände, zunächst mit nur beratenden Befugnissen, erwarben manche wichtigen Rechte, vor allem das Bewilligungsrecht jeder „Notbede“ d. h. außerordentlichen Steuer (Bede1). Die fortwährende Geldnot der Fürsten wußten die Stände zur Erweiterung ihrer Rechte auszunutzen. §80. b) Die großen Fürstenhäuser im 15. Jh. Die mächtigsten Fürstenhäuser waren nach dem Erlöschen des Luxemburgischen Hauses die Habsburger (§76 a, «; 77 a; 78), die Hohenzollern, die Wettiner und die Wittelsbacher. 1) Den Namen Bede führte die (Grund- und Gebäude-)Steuer wohl in Erinnerung daran, daß sie ursprünglich als freiwillige Gabe betrachtet wurde.

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 187

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Vierte Periode. "Von 1273 — 1517. 187 1308—1313 Kaiser Heinrich "Vh. von Lützelburg. Br gewinnt als Hausmacht Böhmen und Mähren. Sein Zug nach Italien; er stirbt in Toskana. 1314 —1347) Kaiser Ludwig der Bayer. 1314—13301 König Friedrich der Schöne von Österreich. 1315 Sieg der Schweizer über Leopold von Österreich am Morgarten. Erneuerung des ewigen Bundes zu Brunnen. 1322 Sieg Ludwigs über Friedrich bei Mühldorf am Inn; Friedrich gefangen; dann Mitregent. 1323 Ludwig gibt Brandenburg seinem Sohne Ludwig; 1323 — 73 die Wittelsbacher in Brandenburg. 1338 Kurverein zu Bense. Vierter Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum. 1347—1437 Die Luxemburger. 1347 —1378 Kaiser Karl Iv., Heinrichs Vii. Enkel. Judenverfolgungen, Greißlerzüge, der Schwarze Tod. 1348 Gründung der ersten deutschen Universität zu Prag. Schlesien in die böhmische Krone einverleibt. 1356 Die Goldene Bulle (Reichstage zu Nürnberg und Metz). Entstehung der Landstände. Gründung des neuburgundischen Reiches. Siegreicher Krieg der Hansa gegen Waldemar Iv. von Dänemark. Entstehung der Hansa im 13. Jh. aus kaufmännischen Vereinigungen und Städtebünden. Hauptort Lübeck. Machthöhe des Deutschordensstaates unter Winrich v. Kniprode. 1373 Vertrag Karls Iv. mit Otto von Brandenburg zu Fürstenwalde. Brandenburg an die Luxemburger (—1415). 1377 Der schwäbische Städtebund siegt bei Reut- lingen über Ulrich, den Sohn Eberhards von Württemberg. 1378 Ausbruch des großen Schismas.

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 80

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. stitutio Monarchiae Siculae beruhte auf dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz, begründete ein starkes Königtum, einen aufgeklärten Absolutismus, und stellte Friedrich die reichen Finanzen des Landes zur Verfügung. 70. b) Deutschland bis 1236. Seit 1220 war Deutschland, wo des Kaisers junger Sohn Heinrich des Vaters Stellvertreter war, sich selber überlassen. Früher (1214) hatte Friedrich die überelbi-schen Lande an Waldemar H. von Dänemark abtreten müssen; diese wurden 1227 durch die Schlacht bei Bornhöved im östl. Holstein, wo der Freiheitsgeist der norddeutschen Fürsten, Städter und Bauern den Sieg davontrug, zurückgewonnen. Seit 1230 wurde das Reich von Fehden und Wirren heimgesucht; Ketzerverfolgungen fanden statt, der Ketzerrichter Konrad von Marburg ward erschlagen; die Selbständigkeit der Stedinger Bauern (an der unteren Hunte) wurde von ihren fürstlichen Nachbarn vernichtet. Alsdann empörte sich der junge König Heinrich. Da . aber der Kaiser die Macht der Fürsten in ihren Gebieten (Territorien) außerordentlich gesteigert hatte, so fand er wenig Anhang und wurde, als Friedrich 1235 in Deutschland erschien, gefangen nach Italien geführt, wo er gestorben ist. Auf dem Reichstage zu Mainz verkündete der Kaiser einen Landfrieden , zum ersten Male auch in deutscher Sprache, erhob Braunschweig-Lüneburg zum Herzogtum unter Heinrichs des Löwen Enkel Otto und ging, nachdem sein Sohn Konrad zum König gewählt war, nach Italien zurück. 71. c) Friedrichs Kampf mit den Lombarden und Gregor Ix. Hier hatten schon früher Konflikte mit den Lombarden, die nach völliger Selbständigkeit strebten und den lombardischen Städte -bund erneuert hatten, stattgefunden. Dazu herrschten in Oberitalien Streitigkeiten unter den Städten selber. In dem nun beginnenden Kampfe begegnen wieder die Parteinamen Guelfen und Ghibellinen. Ursprünglich den dynastischen Gegensatz der beiden Fürstenhäuser der Welfen und Staufer bezeichnend, erhielten diese Namen, als der Kampf des staufischen Kaisertums mit der Kirche begann, die Bedeutung von päpstlich und kaiserlich gesinnt, und da in diesem Kampfe das Papsttum mit den lombardischen Städten verbunden auftrat, bedeutete zu-

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium-dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§ 40), Österreich unter den Babenbergern (§ 63) und Steiermark (§66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern, Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon, losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auflöste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt
   bis 10 von 67 weiter»  »»
67 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 67 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 3
3 0
4 28
5 0
6 0
7 0
8 4
9 0
10 1
11 0
12 2
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 5
26 12
27 1
28 0
29 0
30 0
31 8
32 0
33 0
34 13
35 2
36 5
37 3
38 0
39 0
40 1
41 0
42 16
43 0
44 0
45 1
46 38
47 22
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 9
1 8
2 0
3 9
4 41
5 2
6 0
7 53
8 59
9 298
10 4
11 0
12 3
13 4
14 1
15 12
16 37
17 44
18 5
19 5
20 66
21 2
22 0
23 13
24 0
25 4
26 0
27 0
28 3
29 36
30 2
31 0
32 4
33 2
34 36
35 9
36 11
37 53
38 30
39 1
40 1
41 152
42 4
43 103
44 39
45 14
46 10
47 1
48 2
49 0
50 2
51 22
52 7
53 0
54 2
55 0
56 55
57 0
58 5
59 13
60 110
61 21
62 0
63 2
64 4
65 0
66 5
67 16
68 49
69 8
70 0
71 25
72 45
73 49
74 173
75 0
76 5
77 3
78 43
79 0
80 8
81 0
82 2
83 11
84 1
85 28
86 44
87 5
88 0
89 1
90 8
91 0
92 116
93 0
94 10
95 0
96 102
97 29
98 28
99 3

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 3
1 0
2 6
3 1
4 51
5 4
6 1
7 7
8 3
9 19
10 20
11 0
12 0
13 3
14 0
15 0
16 71
17 0
18 155
19 34
20 0
21 11
22 0
23 0
24 1
25 0
26 11
27 0
28 0
29 2
30 9
31 6
32 0
33 41
34 0
35 1
36 0
37 0
38 0
39 14
40 47
41 2
42 0
43 2
44 44
45 0
46 4
47 0
48 28
49 2
50 4
51 2
52 3
53 0
54 101
55 72
56 0
57 24
58 9
59 28
60 4
61 10
62 7
63 1
64 14
65 9
66 0
67 2
68 6
69 0
70 1
71 8
72 12
73 5
74 1
75 0
76 0
77 15
78 0
79 21
80 52
81 20
82 2
83 0
84 1
85 0
86 0
87 5
88 40
89 2
90 0
91 16
92 0
93 5
94 5
95 0
96 2
97 54
98 1
99 4
100 17
101 0
102 7
103 12
104 0
105 10
106 0
107 1
108 0
109 0
110 0
111 0
112 6
113 2
114 0
115 0
116 2
117 0
118 10
119 0
120 0
121 12
122 0
123 2
124 2
125 1
126 11
127 6
128 29
129 1
130 0
131 6
132 26
133 0
134 4
135 1
136 22
137 0
138 0
139 0
140 10
141 0
142 12
143 13
144 12
145 19
146 0
147 1
148 64
149 0
150 18
151 12
152 4
153 4
154 0
155 3
156 15
157 27
158 53
159 2
160 0
161 16
162 0
163 0
164 0
165 12
166 6
167 13
168 0
169 6
170 6
171 114
172 1
173 7
174 7
175 8
176 15
177 10
178 0
179 3
180 0
181 0
182 33
183 10
184 1
185 0
186 3
187 1
188 5
189 0
190 0
191 29
192 0
193 0
194 2
195 0
196 2
197 25
198 9
199 3