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1. Der moderne Geschichtsunterricht - S. uncounted

1900 - München : Oldenbourg
Verlag von R. Oldcnbourg» München und Leipzig. Das Forum Romanum der Kaiserzeit L. Levy, und H. Luckenbach, Professor und Architekt in Karlsruhe. Professor am Gymnasium in Karlsruhe. 4°. 21 Seiten, mit Abbildungen und 2 Tafeln. Broschiert M. I. . Wandtafeln der Akropolis von Athen und des Forum Romanum der Kaiserzeit von L. Levy, und Dr. Durm, Professor und Architekt in Karlsruhe. Professor und Oberbaudirektor in Karlsruhe. Grösse jeder Tafel 62 X 73 cm. Preis pro Tafel M. 5.—. Abbildungen zur Alten Geschichte für die oberen Klassen höherer Lehranstalten zusammengestellt von Dr. H. Luckenbach, Professor am Gymnasium zu Karlsruhe. 2. Auflage. 64 Seiten. 40. Preis geb. M. 1.35. Leitfaden für den ersteir geschieht!. Unterricht an Mittelschulen von Christian Ma^er, k. Professor und Rektor. I. Abteilung: Die alte Zeit. 7. Auflage. 8°. Viii und 92 Seiten. Geb. Itt. —.50. Ii. Abteilung: Die mittlere Zeit. jo. Aufl. 8°. Viii u. \52 Seiten. Geb. M. —.so. Iii. Abteilung: Die neue Zeit. 8. Aufl. 8°. Vi und 196 Seiten. Geb. m. \.25. Kurzer Lehrgang der alten Geschichte unter Natberücksrchtigung der Sagen- und Kulturgeschichte für Mittelschulen von Dr. H. tdinter, Schuldirektor in München, gr. 8°. Vi und (60 Seiten. Mit 7 farbigen Geschichtskarten und 27 kulturgeschichtlichen Abbildungen. Gebunden M. 1.75.

2. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 30

1900 - München : Oldenbourg
30 Stoffauswahl und Gedanken gang (Puniern). Das perikleische Zeitalter; (kommt für 6massige realistische Mittelschulen wohl kaum in Betracht. An Gymnasien dagegen kann es eingehend behandelt werden, da hier bei fortgeschrittener Reife der Schüler die zahlreichen Anknüpfungspunkte und Belege aus der Lektüre der Klassiker zur Verfügung stehen, so dass man den Schülern die wunderbar harmonische Ausbildung der griechischen Kulturblüte verständlich machen kann. Die fortschreitende Lehrerfahrung bestärkt den \ erfasser immer mehr in der Überzeugung, dass dahin zielende Versuche an 6massigen realistischen Mittelschulen sehr wenig fruchtbringend sein werden). Der peloponne-sische Krieg zwischen der dorischen Land- und der jonischen Seemacht. Die Folge davon Griechenlands Schwäche und Unterwerfung unter Macedonien. (Philipp von Macedonien.) Alexander d. Gr. und die Verbreitung griechischer Kultur und Sprache über den Orient, letzteres wichtig für die spätere Bildung der griechischen Kirche. Die Diadochenkämpfe und ihr Ergebnis. c) Römer. Land und Leute. Soziale Verhältnisse (Sklaverei u. s w.) ähnlich den griechischen. Volkscharakter rauher und härter als der humanere griechische (Sklavenbehandlung, Zirkusspiele, verglichen mit den griechischen Spielen). Beherrschend für die geschichtliche Entwicklung ist der Gegensatz zwischen Patriziern (Geburtsadel) und Plebejern; Kampf der beiden Stände um Gleichberechtigung und seine meist guten Folgen (gegenseitiger Wetteifer der Stände). Konzentrische Ausbreitung des Reiches. Im Einzelnen: Gründung und Königsgeschichte sagenhaft, weil bei Galliereinfall Kapitol und Archiv verbrannt. Stände und Ständekampf. Ämter. Wunderbare Agrar- und Kolonialpolitik (Kolonien Abzugskanäle für überschüssige Bevölkerung und zuverlässige militärisch-politische Stützpunkte). Konzentrische Ausbreitung über Italien. Die punischen Kriege, Vernichtung der semitischen Handelskonkurrenten im westlichen Mittelmeer, die Barkiden. Die Eroberung der griechisch - morgenländischen Welt. Eindringen griechischer Bildung in Rom. Für besonders reife Schüler auf der Oberstufe bei Rückblicken und Vergleichungen: Von den punischen Kriegen an Vorwiegen der merkantilen Interessen; deshalb Entwicklung einer immer brennender werdenden Agrarfrage. Neuer Adel (Amtsadel) und Latifundienwirtschaft nebst kapitalistischer Grossindustrie. Allmäh- I

3. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 64

1900 - München : Oldenbourg
64 Genetische Behandlung. kaum näher eingehen.) So hat Rom Abzugskanäle für sein überflüssiges Blut und zugleich ein trefflich wirkendes Ferment, um die unterworfenen Gebiete von innen heraus sich nachhaltig zu assimilieren. Denn die Kolonisten behalten ihr Bürgerrecht bei und sind stolz darauf, cives Romani zu sein, wenn sie auch das suffragium nicht immer ausüben können. So bildete diese wunderbare Kolonialpolitik ein treffliches Bindemittel zwischen der inneren und äusseren Politik, und Rom blühte, solange es dieselbe befolgte. Es dauerte dies ungefähr bis zum zweiten punischen Kriege. Hier beginnt allmählich der Umschwung. Der bellum Hannibalicum hatte in Italien während seiner 16jährigen Dauer ungeheure Menschenmassen verschlungen. Aussendungen von Kolonien waren auf längere Zeit unmöglich. Rom hatte ja selbst zu wenig Menschen, d. h. Bürger. Der ager publicus blieb in den Händen der nobiles, die ihn anfangs gegen geringe Steuerentrichtung an den fiscus, später ganz unentgeltlich bebauten, d. h. ausnützten, und zwar meist durch Sklaven. Als später wieder überschüssige Bevölkerung vorhanden war, wollten die nobiles von einer auch nur teilweisen Rückgabe des ager publicus, den sie durch Gewohnheitsrecht besassen, nichts mehr wissen; auch waren die ärmeren Bürger grösstenteils schon zu sehr verweichlicht und verkommen, um sich für eine anstrengende Kolonistenthätigkeit noch erwärmen zu können. Viel lieber lungerten und schrieen sie in Rom herum und verkauften ihre Stimme und unter Umständen auch ihren Arm an diejenigen, die ihnen panem et circenses versprachen und zukommen liessen. Die informatorischen Versuche der edlen Gracchen scheiterten an dem Starrsinn und Egoismus der nobiles, sowie an der Indolenz der Plebs. Die Kolonisation hört auf, die agrarischen Interessen treten in den Hintergrund, die merkantilen wieder in den Vordergrund; die römischen nobiles mit ihrem Grossgrundbesitz und ihrer Sklavenarbeit können natürlich so billig produzieren, dass der freie römische Mittelstand nicht mehr konkurrenzfähig bleibt. Latifundienwirtschaft und industrieller Grossbetrieb, der auf den Massenexport hinarbeitet, vernichten den römischen Kleinbürger, auf dem aber — und das ist das Bedenklichste an der Sache — die militärische Leistungsfähigkeit des Staates beruhte. Aus der schlachtengewaltigen Plebs, die zur Väterzeit die sieggewohnten, unwiderstehlichen Legionen gestellt hatte, wurde der entnervte, verkommene Pöbel der Bürgerkriege und Kaiserzeit; aus den stolzen equites der Vorzeit die publicani, die

4. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. VIII

1911 - München : Oldenbourg
Viii Kulturgeschichtliche Grundbegriffe. geschlechter) i) teils erhalten sie die Mitgliedschaft durch ihr Amt (Bischfe. Staats-Wrdentrger) teils werden sie (Vertreter von Industrie, Handel, Wissenschaft, Kunst u. dgl.) vom Monarchen ernannt; in den beiden letzteren Fllen sind sie lebenslnglich, ihre Wrde vererbt sich nicht. Durch die Neuwahlen des Unter-Hauses will man von Zeit zu Zeit den sich ndernden Volkswillen zum Ausdruck kommen lassen, durch die Schaffung eines Oberhauses die Stetigkeit der Staats-entwicklung und die Interessen von Besitz und Bildung gegen die schwankende Volksmeinung sichern. Stnde. In jedem Gemeinwesen gibt es auch Klassen oder Stnde. Diese entstehen durch die Ungleichartigkeit der Beschftigung, des Besitzes und der Leistungsfhigkeit. Vererben sich solche Unterschiede auf die nachfolgenden Geschlechter (Generationen), sprechen wir von Geburtsstnden. Werden die Gegen-stze zwischen den Stnden so groß, da der berganz von einem Stand zum anderen sehr erschwert oder ganz unmglich ist, so spricht man von Kasten. (Am meisten ausgebildet waren diese bei den alten Indern und gyptern.) In vergangener Zeit gab es vor allem zwei Hauptunterschiede: Freie und Sklaven. Nur die ersteren galten als Vollmenschen und Staatsbrger und teilten sich in Adelige (von edel", auch Patrizier genannt, weil sie ihre Vter", d. h. ihre Abstammung, nachweisen muten) und Gemeinfreie (in Rom spter auch plebs (Vielheit) genannt). In unserer Zeit unterscheiden wir hauptschlich Beamtenstand und erwerbende Stnde. Die fortschreitende Kultur hat es nmlich mit sich gebracht, da die Gesamtheit (Gemeinde, Staat) eine immer grere Anzahl von gewissen Ttig-keiten ausben lt, welche eine bestimmte Vorbildung verlangen, die gewhn-lich auch durch Prfungen nachzuweisen ist. So entstehen die modernen mter. mter gab es natrlich im Altertum ebenfalls; aber sie waren meist einfacher, wurden nur vorbergehend bekleidet und in der Regel nicht bezahlt (Ehrenmter). Je verwickelter und schwieriger jedoch die Kulturverhltnisse werden, desto mehr fordern die mter langjhrige bung. Deshalb wird die Amtsdauer immer ausgedehnter; jetzt ist sie meist lebenslnglich. Auch gibt man den Beamten ein festes G e h a l t, um sie sorgenfrei und in ihrer Amtsfhrung mglichst unabhngig zu machen, und sorgt teilweise fr ihre Hinterbliebenen. Beamte gibt es in allen Zweigen der Staats- und Gemeindeverwaltungen sowie der ffent-lichen und privaten Ttigkeit (kirchliche, militrische, Verwaltungsbeamte, Richter, Lehrer :c.). Dem Heer von Beamten stehen gegenber die erwerbenden (produzierenden) Stnde. In der Wahl und Ausbung des Berufes herrscht im allgemeinen Ge-Werbefreiheit. Man unterscheidet a) Landwirtschaft (und zwar Gro-betrieb mit weitgehender eigener Verarbeitung und Ausnutzung der landwirt-schaftlichen Produkte, ferner Kleinbetrieb, der die gewonnenen Produkte mehr dem Zwischenhandel berlt), b) Industrie (und hier wiederum Grobetrieb, der hauptschlich mit Maschinen arbeitet, und Kleinbetrieb, wobei noch vielfach Handarbeit geliefert wird)2), c) Handel (dieser geteilt in Grohandel, x) Der frher privilegierte (gesetzlich bevorrechtete) Adel hat seine gesetzliche Bevor-zugung grtenteils verloren. 2) Der Grobetrieb begnstigt die Fabrikarbeit, d.h. das Zusammenarbeiten mehrerer in einem hiefr bestimmten greren Arbeitsraum, der Kleinbetrieb die Heim-arbeit, d. h. die gesonderte Arbeit des einzelnen oder seiner Familie im eigenen Heim.

5. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 47

1911 - München : Oldenbourg
Karl d. Gr. Innere Verhltnisse. 4? Grko-Jtalikern auf die Germanen und bildete somit gewissermaen den letzten Abschlu und das endgltige Ergebnis der Vlkerwanderung. Zugleich bedeutete sie auch die ausgesprochene staatliche Trennung der abendlndischen Christen-heit von der morgenlndischen, der die mehr und mehr sich vollziehende dauernde Spaltung der griechisch-katholischen Kirche von der rmisch-katholischen bald nach--folgte. Fortan galt der frnkische Kaiser als das weltliche Oberhaupt der abendlndischen Christenheit, ebenso wie der Papst das geistliche war. Im ein--trchtigen Zusammenwirken beider Mchte lag das Heil der Zukunft. Da die Ab-grenzung der Rechte und Befugnisse der beiderseitigen Stellung groe Schwierig-leiten hervorrufen wrde, konnte man damals noch nicht voraussehen. Durch die staatliche Verbindung Italiens mit dem Frankenreiche wurde auch die Er-Haltung der antiken Kultur diesseits der Alpen gesichert und die weitere Ver-breitung derselben erleichtert. b) Innere Verhltnisse. 1. Die Staatsverwaltung und Rechtspflege. An der Spitze des Reiches stand der König. Seine Macht war erblich, wobei Teilungen der kniglichen Wrde unter mehrere Shne nicht als unstatthaft erschienen. Gegenber der germanischen Urzeit hatte sich die Knigsgewalt bedeutend verstrkt und konnte beinahe als unumschrnkt betrachtet werden; denn die Mitbestimmung des Volkes sank mehr und mehr zur leeren Form herab. Allerdings berief man zur Erledigung wichtiger Reichsangelegen-heiten noch sog. Maifelder^) (Volksversammlungen) nach verschiedenen Orten; doch hrte hier der König fast nur noch den Rat der geistlichen und weltlichen Vornehmen seines Reiches und holte deren Gutachten ein; fr die gewhnlichen F r e i e n der betreffenden Gebiete smtliche Freie des Reiches konnten bei dessen Gre ohnehin nie zusammenkommen war das Maifeld kaum mehr als eine Heerschau, an die sich meist auch sogleich der Ausbruch ins Feld anschlo. Die Beschlsse der Mai-selder wurden dann vom König in (lateinisch geschriebenen) Kapitula-ricn2) verffentlicht, die somit als Rechtsquelle galten. Daneben blieben noch die alten Volksrechte in Geltung, von denen die der salischen und ripuarischen Franken schon in der Merovingerzeit, die der Thringer, Sachsen, Friesen und Bayern in der Karolingerzeit als leges barbarorum ihre Aufzeichnung fanden. Den engeren Rat des Knigs bereitet gewesen sein; doch scheint es, als ob Karl beabsichtigte, die Krone selbst vom 211-tare zu nehmen und sie sich eigenhndig aufzusetzen. Wenigstens veranstaltete er in dieser Weise spter die Krnung seines Sohnes Ludwig. x) Die Maifelder (in der Merovingerzeit Mrzfelder" genannt) hatten ihren Namen von dem Monat, in dem sie zusammentraten; doch fanden sie nicht immer gerade im Mai statt, sondern allgemein im Sommer. Daneben gab es noch sog. Reichs- oder Hof-tage, die im Herbst abgehalten wurden. Hier erledigte der König mit den geistlichen und weltlichen Groen dringende Angelegenheiten (ohne Zuziehung des Volkes) und beriet wohl auch Vorschlge, die man dem nchstjhrigen Maifeld unterbreiten wollte. 2) So benannt, weil sie in Kapitel eingeteilt waren.

6. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 8

1911 - München : Oldenbourg
8 Die das Mittelalter beherrschenden Hauptmchte. besitz, während Gewsser, Acker-, Weide- und Waldland noch lange Zeit Eigentum der Gesamtheit (ursprnglich des Gaues, dann der Mark-genossenschaft, bzw. der Dorfgemeinde) blieben. Dieser einem greren Kreise gemeinsame Besitz hie Alm ende (Gemeindetrift; vgl. den ursprnglichen ager publicus der Rmer). Gewerbe gab es im allge-meinen nicht, da sich jeder seinen Bedarf an Gerten und Kleidung selbst anfertigte oder von den Frauen und Kindern anfertigen lie (Eigen- oder Hauswirtschaft). Nur die Schmiede bildeten einen besonderen und zwar hochangesehenen Stand wegen der Wichtigkeit ihrer Erzengnisse fr Krieg, Jagd und Feldbau. Auch der Handel war wenig entwickelt und beschrnkte sich im groen und ganzen auf solche Dinge, die man zwar berall bentigte, aber nicht berall fand, z. B. Erze, Salz u. dgl. Erst durch die Beziehungen zu den Rmern entstand in den Grenzge-bieten ein reger Tauschhandel (Schmucksachen, Waffen, Wein u. dgl. gegen Vieh, Pelze, Bernstein, Sklaven u. .). Als Wertmesser erscheint ursprnglich das Vieh- oder Sklavenhaupt; spter lernte man von den Rmern das Mnzgeld kennen. Doch wurde die Gier der Ger-manen nach dem roten Golde" bald sprichwrtlich, was brigens ein Beweis dafr ist, wie selten das Metallgeld lange Zeit hindurch blieb. So erscheinen unsere Vorfahren im wesentlichen als ein reines Bauernvolk. Der Betrieb der Landwirtschaft. Von der Almende bestimmte man jhrlich ein greres Stck zum Anbau und verteilte es wechselweise (meist durchs Los) unter die einzelnen Mark- oder Dorfgenossen (Feldgemeinschaft). Weil nun nicht fr jeden Ackeranteil ein besonderer Weg angelegt werden konnte, mute fr die Gesamtackerflur die Zeit der Saat und Ernte ungefhr gleich fein, also im allgemeinen die gleiche Frucht angebaut werden (Flurzwang). Ge-wohnlich bestellte man den Acker mit Sommersaat, solange er Ertrag bot, und bentzte ihn dann ein ober mehrere Jahre lang als Weibelanb (Feldgraswirtschaft), um inzwischen ein anberes Stck der Gemeinbeslur anzubauen (F e I b e r -Wechsel). Erst im Lause bet Jahrhunberte entwickelte sich ein teilweises Privateigentum auch an Grund und Boden, neben dem aber stets noch Gemeinbebesitz vorhanben blieb. Das gemeinsame Weibe- und Walblanb (mit Einschlu der Gewsser) wrbe in der Weise bentzt, ba jeder Anteilhaber innerhalb bestimmter Grenzen freies Weibe-, Holz-, Jagb- und Fifchrecht hatte. Der Gefamtbefitz eines einzelnen sowie bessen Anteil an der Almenbe, b. h. fein Anrecht auf die Mitnutznieung berfel&en, bilbeten zusammen die sog. Hufe (Hube). Das Staats- und Rcchtslebcn. 1. Die staatlichen Verhltnisse. Wie berall entwickelte sich die staat-liche Gemeinschaft als sog. Geschlechterstaat zunchst aus der Familie. Unumschrnktes Oberhaupt derselben war der Vater. Die unter sich blutsverwandten Familien bildeten zusammen ein Geschlecht oder eine Sippe, deren Mitglieder Magen hieen und gewhnlich auch in einer Dorsge-

7. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 143

1911 - München : Oldenbourg
Adolf v. Nassau. Mrecht b. Osterreich. Heinrich Vii. b. Luxemburg. 143 macht, war aber von seinem Oheim und Vormund (eben König Abrecht I.) abgewiesen worden. Auch an der Regierung der sterreichischen Erblnder wollte ihm Albrecht keinen Anteil gewhren. Deshalb lie sich der jhzornige Jngling zu der unberlegten Tat hinreien. Johanns Mitberschworne wurden hingerichtet. Parricida selbst starb (1313) als Flchtling, bzw. Gefangener (nicht als Mnch) in einem Augustinerkloster zu Pisa (bgl. Schillers Tell", 5. Aufzug). Heinrich Vii. von Luxemburg (13081313). Nach der Ermordung Albrechts von Osterreich wollte der franzsische König Philipp Iv., dessen Verwandte bereits in Neapel und Ungarn regierten, die deutsche und damit auch die Kaiserkrone ebenfalls an sein Haus bringen, indem er sie seinem Bmder Karl von Valois zu verschaffen suchte. Aber die deutschen Kurfrsten whlten weder den franzsischen Bewerber noch sonst einen Angehrigen der einflureichen Herrscherge-schlechter, sondern abermals einen wenig mchtigen Grafen, nmlich den ritterlichen, tapferen und wohlwollenden Heinrich von Luxemburg; fr diesen war besonders dessen Bruder, Erzbischof Balduin von Trier, eingetreten. Auch Heinrichs erstes Bestreben ging dahin, sich eine Haus-macht zu begrnden. Das gelang ihm durch die Erwerbung Bhmens. 1310 Mit Zustimmung der dortigen Stnde vermhlte er seinen Sohn Johann mit der Schwester Wenzels Iii., Elisabeth, und belehnte ihn mit Bhmen und Mhren. Dann fate der deutsche König die Erneuerung der Kaiser-wrde ins Auge. Die Verhltnisse in Italien schienen einem Eingreifen vonseiten Heinrichs gnstig zu sein. Nach dem Sturze der Hohenstaufen gab es daselbst keine ein-heitliche Macht mehr. Wohl hatten die Inhaber des ppstlichen Stuhles die Vor-Herrschaft der die Halbinsel in Anspruch genommen. Aber schon der letzte groe Papst des Mittelalters, Bonifatius Viii. (f 1303) mute in einem Streite mit dem König Philipp Iv. von Frankreich schwere Demtigungen der sich ergehen lassen. Seitdem war der franzsische Einflu in Italien so bermchtig geworden, da schlielich Papst E l e m e n s V., ein geborner Franzose, den ppstlichen Sitz ganz nach Frankreich, nmlich nach Avignon (im Rhonegebiet), 1309 berlegte. Diese fast 70 Jahre dauernde Abwesenheit der Ppste von Rom nannte man die Babylonische Gefangenschaft der Kirche (13091377). Wider den franzsischen Einflu machte sich von Sditalien her allmhlich der spanische geltend, da seit der Sizilianischen Vesper" (1282) das Haus Anjon in Neapel und das Haus Aragon in Sizilien einander feindlich gegenberstanden. In den Stdten Mittel- und Oberitaliens wteten die Parteikmpfe zwischen den ppst-lich gesinnten G u e l f e n und den kaiserlich gesinnten G h i b e l l i n e n. Dazu trat in den Stdten als neuer Gegensatz der zwischen den herrschenden Geschlech-tern (Signorie) und den unteren Volksschichten (Demokratie), der ungefhr dem Kampfe zwischen Patriziern und Znften in Deutschland ent-sprach. In diesen inneren Streitigkeiten gewannen bielfach, auf das Volk gesttzt, bornehme Adelshupter als capitani die Stadtherrschaft (bgl. die griechische Tyrannis) und stifteten Dynastien, während in anderen Gemeinwesen, wie in Genua und Venedig, aristokratische Verfassungen entstanden. Naturgem

8. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. VII

1911 - München : Oldenbourg
Soziale Verhltnisse. Vii durch Geburt verwandt). Wird das Zusammenleben durch bestimmte Gesetze, Rechte und Pflichten geordnet, so entsteht ein Gemeinwesen (res publica)1), eine Gemeinde. Manchmal nur eine, meistens aber mehrere Gemeinden bilden einen Staat (griechisch polis = Stadt, da bei den Griechen die Begriffe Stadt und Staat ursprnglich gleichbedeutend waren). Die Kunst, den Staat zu lenken und zu verwalten, heit man Staatskunst (Politik), denjenigen, der diese Kunst versteht und ausbt, Staatsmann. Die Leitung der inneren Verhltnisse eines Staates nennen wir innere Politik, die des Verhltnisses eines Staates zu anderen Staaten uere Politik. Je nach der Art der Leitung unterscheidet man folgende Staatsformen: I. Monarchie (Einherrschaft). Hier ruht die Staatsgewalt (Souvernitt) in der Hand eines einzelnen (Fürst, König, Kaiser ic.), der sie durch seine Diener (minister) und Beamten ausbt. Ist die Herrschaft des einzelnen unumschrnkt, heit sie absolut (abgelst, nmlich von der Zustimmung und Mitregierung, des Volkes). Hlt sich der absolute Monarch wenigstens an die von ihm selbst ge-gebenen Gesetze, so erscheint diese Regierungsform als A n t o k r a t i e (Selbst-Herrschaft); herrscht er aber nach bloer Willkr, so spricht man von Despotie (bei asiatischen und afrikanischen Staaten). Ist jedoch der Monarch an die Mit-bestimmuug des Volkes gebunden, sprechen wir von einer Verfassung (constitutio) und nennen diese Regierungsform konstitutionelle Monarchie. Ii. Republik. In der Republik ruht die Staatsgewalt beim Gefamtvolk, das sie durch seine Vertreter ausben lt; das Volk ist souvern. Liegt die Herr-schast vorzugsweise in den Hnden der Vornehmen (des Adels), die sich zugleich auch die Besten" nennen (optimi, Optimalen, aristoi), spricht man von Aristo-kratie; liegt die Herrschaft mehr bei der groen Masse (demos), fhrt die Staatsform den Namen Demokratie. Gert die Herrschaft ganz in die Hnde der untersten Volksschichten, so bezeichnen wir den Zustand als Pbelherrschaft (Ochlokratie). Da sowohl Monarchie als Republik ihre Vorzge besitzen, hat unsere Zeit eine Regierungsform gefunden, welche die Vorteile beider mglichst vereint, nmlich die konstitutionelle Monarchie. Hier verkrpert sich die Staatsgewalt im Fürsten; dieser ist heilig und unverletzlich" (sacrosanctus) und kann fr seine Handlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden; seine Person ist durch besondere Gesetze geschtzt, seine Wrde meist nach dem Erstgeburtsrecht erblich. (Die Wahl-Monarchie ist wegen der damit verbundenen Schattenseiten, z. B. Wahlumtriebe, Bestechungen, Thronmmpfe, allmhlich verschwunden.) Der Fürst bt die Re-gierung durch die M i n i st e r aus, welche der Volksvertretung gegenber fr die Regierungshandlungen teilweise verantwortlich sind. Die Volksvertretung setzt sich in der Regel aus zwei,Husern oder Kammern" zusammen, dem Unterhaus (Abgeordnetenkammer, Reichstag) und dem O b e r h a u s (Herrenhaus, Reichs-rat)2). Die Mitglieder des Unterhauses werden vom Volke in gewissen Zwischen-rumen (36 Jahren) neu gewhlt; die Mitglieder des Oberhauses sind teils erblich (Angehrige der regierenden frstlichen Familie und hervorragender Adels- x) Das Wort Republik" hat spter seinen allgemeinen Sinn eingeschrnkt und bedeutet jetzt ein Gemeinwesen, in dem die Herrschast bei der Gesamtheit liegt, weil eben das rmische Gemeinwesen lange Zeit so eingerichtet war. 2) Diese Namen wechseln manchmal ihre Bedeutung; so heit z. B. in Bayern das Oberhaus Reichsrat", in sterreich das Unterhaus.

9. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 388

1889 - München : Franz
388 Der zweite Koalitionskrieg 17991801. hoffte.') Als er merkte, wie das Direktorium allgemein verachtet und verhat war und man sich berall nach einer krftigen Regierung sehnte, beschlo er, sich an die Spitze des Staates zu schwingen. Er gewann Sturz des zwei Direktoren (Sieyes und Roger-Dueos) fr sich. Als diese und Direktmnums noc^ ein dritter (fein frherer Gnner Barras, den Talleyrand gewann) ' " abdankten, war das Direktorium beschluunfhig, da die Mehrzahl seiner Mitglieder (drei von fnfen) ausgeschieden war. Gleichzeitig hatte Bona-parte unter der Vorspiegelung eines jakobinischen Handstreiches die Ver-legung der beiden gesetzgebenden Rte nach Saint-Cloud und seine Er nennung zum Kommandanten der Pariser Truppen durchsetzen lassen, denen der Schutz der Kammern anvertraut ward. Als sich" nun doch im Rate der Fnfhundert, dessen Prsident Napoleons Bruder Lueiau war, Widerspruch gegeu eine Verfassungsnderung, besonders gegen Ein-shrung einer Diktatur erhob, lie Bonaparte durch eine Abteilung Soldaten unter Trommelschlag den Saal rumen, so da die Wider-strebenden schlielich durch die Fenster die Flucht ergreifen muten (10. November 1799). Nun wurden die gewonnenen oder eingeschchterten Mitglieder der beiden Rte leicht bestimmt, Bonaparte und den zwei von ihm gewonnenen Direktoren die provisorische Regierung bis zur Vollendung einer neuen Verfassung zu bertragen. Diese, die vierte, 2) Konsular- bte Frankreich im Zeitalter der Revolution erhielt, bertrug die voll-verfassung. ^cf)cnj)e Gewalt einem Kollegium von drei Konsuln, von denen jedoch nur der erste entscheidende, die beiden andern lediglich beratende Stimmen hatten. Zum ersten Konsul ward Bonaparte und zwar auf zehn Jahre ernannt. Die Volksvertretung gliederte sich wieder in zwei Krper-schasten, das aus 100 Personen zusammengesetzte Tribunal", das der die Vorschlge der Konsuln zu debattieren, 3) aber nicht abzustimmen hatte, und der aus 300 Mitgliedern bestehende gesetzgebende Krper", der die Vorschlge der Regierung ohne Debatte anzunehmen oder abzu lehnen hatte.4) Auerdem wurde eilt Senat" (ans 80 Mitgliedern) eingerichtet, womit Bonaparte zwei Ziele erreichte. Da seine Mitglieder anf Lebenszeit ernannt und reich besoldet waren, hatte er in ihm ein Mittel, alle diejenigen Persnlichkeiten der Revolution, die sich frher mit groen Hoffnungen getragen, nun aber gegen ihn zurcktreten muten (wie Sieyes, Talleyrand u. a. m.) zufrieden zu stellen; da aber die Mitglieder des Tribunats wie des gesetzgebenden Krpers nicht direkt vom Volke gewhlt, sondern aus dessen Wahllisten durch den Senat er-nannt wurden, hatte die Regierung oder vielmehr der erste Konsul groen Eiuslu auf die Zusammensetzung der Volksvertretung. So lie !) Er that das Seine, um seine eigenen Verdienste und die Miwirtschaft der Direktoren ins rechte Licht zu stellen: Was habt ihr aus dem Frankreich gemacht, das ich euch so glnzend hinterlie? Ich hinterlie den Frieden und ich finde Krieg! Ich lie euch Siege und finde Niederlagen! Ich lie euch die Millionen Italiens und finde allenthalben Plnderung und Elend! Was habt ihr aus den 100,000 Fran-zosen gemacht, die meine Ruhmesgenossen waren? Sie sind tot! Dieser Zustand kann nicht lnger itniljren. Er wrde uns in drei Jahren zum Despotismus führen." 2) I. 1791, Ii. 1792, Iii. 1795, Iy. 1799. 3) Debatte geordneter Meinungsaustausch innerhalb einer Versammlung. 4) Vgl. die Verfassung Spartas, wo die Gerusia zu beraten, aber nicht abzu-stimmen, die Volsversammlung zu entscheiden, aber nicht zu debattieren hatte.

10. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 391

1889 - München : Franz
Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. 391 erweitert wurde, Wrtemberg, das viele schwbische Reichsstdte in sich aufnahm, und Baden, welches die rechtsrheinische Pfalz (mit Mannheim und Heidelberg) und bischfliche Gebiete (darunter Konstanz) erhielt. Auerdem wurden (das Herzogtum) Wrtemberg, (die Markgrafschaft) Baden und (die Landgrafschaft) Hessen-Kassel zu Kurfrsten tmern erhoben. Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. Nachdem Bonaparte die vorteilhaften und ehrenvollen Friedens-schlsse von Lnneville und Amiens zustande gebracht, wurde ihm (1802) Vonaparte durch Abstimmung des Volkes das Konsulat auf Lebenszeit bertragen. Konsul auf Mit diesem vom Senate als Nationaldank" bezeichneten Beschlu war ~e isot' bereits die Errichtung einer neuen Monarchie angebahnt. Die innere Politik des ersten Konsuls strebte nun zunchst darnach, die segensreiche: Ideen der Revolution mit den berlieferungen der Vergangenheit zu vershnen und ihre wesentlichen Errungenschaften (wie die Gleichheit Aller vor dem Gesetz, Einheitlichkeit und straffere Ordnung des Staats Wesens, Verantwortlichkeit der Beamten it. a. m.) mit den Formen der Monarchie zu verbinden, die er fr sich zu errichten gedachte. Er lie durch den als Juristen ausgezeichneten zweiten Konsul Cambaeeres und andere Rechtsgelehrte ein allgemeines brgerliches Gesetzbuch, den Code Code Napoleon" (von 18001804) ausarbeiten, das noch heute die Gruud- Napoleon' lge des brgerlichen Rechtes in Frankreich bildet; er stellte den katho-tischen Kultus wieder her, indem er mit dem Papste (Pins Vii.) ein Konkordat Konkordat der die Neugestaltung der franzsischen Kirche schlo (1801), 180l gewhrte den Angehrigen der alten Aristokratie durch Beschrnkung der Strafgesetze gegen die Emigranten die Mglichkeit der Rckkehr und schuf durch Stiftung des Ordens der Ehrenlegion einen neuen Adel. Ehrenlegion. Durd) diese Maregeln zog er den Klerus wie die monarchisch gesinnte Aristokratie in sein Interesse, das Volk gewann er durch die Ordnung, Sorge fr die die er in die Verwaltung und das Finanzwesen brachte, durch die innere materielle Ruhe und Sicherheit, die einen wohlthueudeu Gegensatz zu den Brger- 11 nr' fliegen und Massenhinrichtungen der Revolutionszeit bildeten, und ettblid) durch eine umfassende Sorge fr die Hebung des materiellen Wohles, die sich besonders in der Ausfhrung groartiger Straen-, Brcken- und Kanalbauten zeigte. Im Gensse all dieser Vorteile wie in der Furcht vor der Wiederkehr der berwundenen Anarchie bersah man es, da bergang zum Bonaparte durch Einrichtung der Prfekturen^) die ganze Verwaltung des Absolutismus. Staates streng zentralisierte und einzig von sich abhngig machte, da er durd) ein ausgebildetes (von dem einstigen Jakobiner Fouche geleitetes) Polizeiwesen sich anschickte, die Freiheit der Meinungen in der Presse immer mehr zu besd)ruken und seine politischen Gegner mit Hinrichtung und Deportation zu verfolgen. Sein Regiment war vielmehr noch so beliebt, da sogar mehrere Attentate und Verschwrungen seine Ab-fiepten aus die Krone frderten. Wie Bonaparte den von Royalisten x) An der Spitze jedes Departements ein Prfekt als hchster Verwaltungs-Beamter.
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