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1. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 91

1904 - Oldenburg : Nonne
— 91 - Mosen nicht weit von uns fielen; ersterer sofort tot; der zweite von mehreren Kugeln getroffen, sich noch dem Rücken seines Burschen Loge-mctnn anvertrauend, bis ihn, noch eine Kugel traf, die letzte; der dritte im Unterleib in der Lebergegend getroffen, mit den Worten: „Ich gäbe eine" sich zurückwendend; sein letztes Wort war: „Grüßt M'üßt" Einer der edelsten, begeistertsten, befähigtsten Männer Deutschlands war nicht mehr unter den Lebenden. 9£och weiter vorzustürmen wäre Unsinn gewesen, wir mußten uns darauf beschränken, die Visiere des Gehölzes zu besetzen und zu halten, und verteilten uns deshalb längs derselben. Ich speziell kniete neben einer Hecke neben Hauptmann von Gayl; zu seinem Unglück mußte sich Leutnant Wieben noch zu uns gesellen; denn noch nicht lange war er bei uns, so traf ihn, als er sich etwas in^ die Höhe richtete, um über die Hecke zu sehen, eine Kugel gerade ins Herz, mit einem leiten „Ach" sank er hintenüber und hauchte sein Leben aus. Eine Stunde mochten wir dort wohl gestanden oder vielmehr gelegen haben, als das Feuer plötzlich mit noch verdoppelter Heftigkeit begann, wir waren in unserer linken Flanke gefaßt und befanden uns plötzlich im schönsten Kreuzfeuer. Dem konnten mir mit unserer schwachen Anzahl nicht die Stange halten und bekamen, daher den Befehl, uns langsam zurückzuziehen; die Kugeln und ihr Gepfeife waren uns schon gleichgültig geworden, um so schmerzlicher war mir und uns wohl allen dafür, beim Zurückgehen die Gefallenen und Verendeten, die Verwundeten und sich mit Mühe weiter Schleppenden zu sehen. Alles lechzte und rief nach Wasser, um die ausgetrocknete Kehle zu netzen, so besonders die Verwundeten, deren Blutverlust den Zustand noch verschlimmert hatte. _ Gs hatte nämlich eine fürchterliche Hitze während des ganzen Tages geherrscht, und die Feldflasche hatte mit ihrem Inhalt nur kurze Zeit genügen können. Der Länge nach sah ich die Leute sich in einen schmutzigen Graben werfen, um aus dem Schlamm nur etwas Flüssigkeit zu saugen. Ich hatte noch einen Rest Wein in der Flasche und gab ihn dem Leutnant Wolf, den ich am Graben sitzend antraf; sein rechter Unterarm war zerschmettert, und der Blutverlust hatte ihn so geschwächt, daß er für den Augenblick nicht weiter hatte gehen können; ich befestigte noch feinen provisorischen Verband, ließ ihn sich ans mich stützen und führte ihn zurück nach Tronville, beständig von den über uns krepierenden Granaten bedroht. Wie anders sah das Dorf jetzt aus. Das ganze Dorf ein Lazarett, die Häuser vermochten die Verwundeten nicht zu fassen, Scheunen und jeder bedachte Raum wurden gefüllt, die noch ankommenden Unglücklichen mnßtm draußen bleiben. Und welches Loos harrte vielleicht noch allen hier liegenden Verwundeten, wenn die Franzosen nun, nachdem wir den Wald aufgegeben, Besitz von ihm nahmen und von ihm ans auf das Dorf feuerten? Dann es zu verteidigen war unsere feste Absicht.

2. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 44

1904 - Oldenburg : Nonne
— 44 — unbt bic Pferde unbt halbe Wagen konnte nicht minbcc rechnen. Also belaufet das; wir beibe in dieser Weise au die 6 Pferbe unbt acht Wagen unbt berben Knechten haben verlohren über die zwölf hunbert Reichsthaler zum mindesten. Diese 66 Fuhren haben wir drei (Rethmaim, Purnhagen und Pagen,tert) in 4 Jahren verrichtet unbt welche wir in 1757 \mbt 58 halicn gethan, feinbt nicht angeschrieben, welche wir ba mußten bisweilen mit allen Pferbcn. Die Bauern, Heuerleute unbt alle die Pferde hatten mußten fahren. Also haben wir in 57 nnb 58 noch mehr fahren müssen als in den anberen Jahren. Also scindt sehr schwere Jahre für bic Bauern gewesen. Gott bewahre mich unbt auch alle, daß sie sie nicht w leb er möchten beleben. 45. Ein Schreiben des Grafen Miinnich. — Ger h. Ant. v. Halein, Lebensbeschreibunfl des 2c. Grafen von Münnich. Oldenburg 1803, S. 184. — Obuichcub Christoph Graf von Münnich wurde geboren auf dein väterlichen .'oofe Jicucmntutorf, als Sohn eines Generaldeichgräfen in den Grafschaften Oldenburg uito ^elinenbox(t; er war nacheinander in französischen, hessischen und russischen /eniten, ei baute den ^adogafanal, ward 1732 russischer Generalfeldmarschall, cr= oberte Danzig, die Krim und die Moldau, wurde 1742 auf Befehl der Kaiserin Elisabeth nach Sibirien verbannt, kehrte aber 1762 zurück. Die letzten Jahre seines Hevens wollte er in Oldenburg verbringen: den Sommer in Neuenhuntorf, den m Oldenburg. Der ^ od hinderte ihn an der Ausführung feines Planes. Li Itarb in Petersburg 17(>7 Oft. 16 und liegt auf seinem Gute ßitnta bet Dorpat begraben.) Ich bewohne hier einen Palast, beffen Zimmer mit Damast ausgeschlagen und mit Gemälben geziert sind; aber das alles verlasse ich gern, sobalb ich mich nach Olbenbnrg werbe begeben können. Denn herzlich liebe ich mein Vaterlanb, und mein Wunsch ist, aus meinen Gittern zu sein. Daß auch Sie, meine Freunbin, Verlangen tragen, mich alten Felbmarschall bei sich zu sehen, bavon bin ich gewiß; und so Gott will, soll unser Wunsch im nächsten Mai erfüllet werben. 46. Von einer Revue Friedrichs des Großen. 1760. — Gerhard Anton von Halem, Selbstbiographie. Oldenburg 1840, S. 32.— Bei einer Revue breier Dragonerregimeitter bei Küstrin sah ich den großen Köitig. Ich ritt mit mehreren Stttbcntcn in seiner Reihe. Einer berselben, bcr Baron Mantenffcl, ein hübscher junger Mann, war bent König ausgefallen. Der Gras Anhalt erfunbigte sich nach unsern Reimen, und nachbent er bcm König Bericht erstattet hatte, trug er Mantenffeln eine Offiziers stelle an, die dieser jeboch ausschlug.

3. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 136

1903 - Wiesbaden : Behrend
136 handelten dieselben als ihr Eigentum, denn die Shne teilten sie nicht selten unter sich. Diese Fürsten sowie -die Bischfe und manche bte hatten allmhlich in ihren Landschaften Hoheitsrechte bekommen und waren so selbstndige Surften geworden. Sie bildeten die R e i ch s st n d e und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsstnden gehrten spter auch die Freien Reichsstdte. Aber wie die Fürsten sich vom Kaiser unabhngig gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und den Rittern. Auch die kleinen Lehen waren lngst erblich, und ihre Inhaber verweigerten den Fürsten oft den Gehorsam. Schlielich bildeten sich aus ihnen und den Landstdten die Land stnde, welche auf den Landtagen an der Regierung Anteil nahmen. 2. Gerichtswesen. Die selbstndigen Fürsten, Herren und Städte brachten auch bald das Gerichtswesen in ihren Bezirken an sich und richteten der ihre Untergebenen ganz beliebig nach verschiedenem Recht. Das von der Mitte des 12. Jahrhunderts ab in Halle und Stendal ausgebildete Recht wurde eine Quelle des deutschen Brgerrechts. Das Hallische und Stendaler (magdeburgische) Brger-recht verbreitete sich nach Osten der die Marken, Schlesien, Polen und Preußen. Harzische Städte, wie Halber st adt und Wernigerode, entlehnten ihr Recht der benachbarten Reichsstadt Goslar. Die erste und wichtigste Quelle deutscher Rechtsgeschichte ist der Sachsenspiegel, eine zu Anfang des 13. Jahrhunderts in schner deutscher Sprache abgefate Zusammenstellung des Land-, Stadt- und Lehusrechts. Das christlich-sreie Rechtsgefhl hat sich vom ppstlichen und rmischen Rechte losgemacht. Dies Rechtsbuch von unschtzbarem Werte ist aus der Gegend zwischen Harz, unterer Saale und mittlerer Elbe hervorgegangen. a) Folter. Grausam und barbarisch waren im Mittelalter die Strafen fr Vergehen. Leugnete der Angeklagte seine Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglcklichen Daumen- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder derartig zusammen-preten, da das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Man hngte ihn mit den Hnden an der Decke auf und be-fchwerte die herabhngenden Fe mit schweren Gewichten, so da sich der Krper des Gemarterten unter grlichen Schmerzen ausrenkte. Wie mancher Unschuldige hat in dieser Not Verbrechen gestanden, an die sein Herz nie gedacht hatte, nur um durch Hinrichtung aus dieser entsetzlichen Qual befreit zu werden. Die Hinrichtung fand statt durch Aufhngen am Galgen (Galgenberg) oder auch mit Schwert und Beil. Vielfach wurde vorher zur Strafverstrkung der Krper verstmmelt, indem die Augen geblendet, Hnde oder Fe abgehauen, Nase und Ohren abgeschnitten wurden. Mancher Bsewicht mute auf dem Markte der Stadt an einem Schandpfahl, dem Pranger, stehen und sich von den Vorbergehenden verspotten lassen. b) Hexen. Die Folter wurde besonders gegen die Hexe n" gebraucht. Allgemein glaubte man, da es Frauen gbe, welche mit dem Teufel im Bunde stnden. Dieser verleihe ihnen die Kraft, Menschen und Haustieren Schaden zu-
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