Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 249

1877 - Berlin : Herbig
England. 249 mit Eleonore (1152): Poitou, Guyenne und Gascogne, also mehr als halb Frankreich. 1171—1172. Heinrich legt den Grund zur englischen Herrschaft über Irland. Streit mit Erzbischof Thomas ä Bechet von Canterbury, dessen Ermordung der König veranlasst (1170). Heinrichs Bufse an seinem Grabe (1174). 1189 — 1199. Richard Löwenherz. Kreuzzug (s. S. 233). 13 Monate in Deutschland gefangen gehalten ('s. S. 234). Kriege mit Philipp Ii. August von Frankreich. Richards Bruder 1199—1216. Johann (ohne Land) lässt seinen Neffen Arthur von Bretagne ermorden, verliert alle französischen Lehen bis auf dio Guyenne an die Krone Frankreich. Streit mit Papst In- nocenz Iii. über die Wahl von Langton zum Erzbischof von Canter- bury (1205). England mit dem Interdikt, Johann mit dem Bann belegt. Dor König unterwirft sieh dem Papst und leistet ihm selbst den Lehnseid (1213). Erste Anfänge der Vermischung der sächsischen und französischen Nationalität in England. Aufstand der großen Vasallen, denen dio 1215. Magna Charta libertatum (erste Grundlage der eng- lischen Verfassung), zunächst nur für die Geistlich- keit, dio Barone und Ritter (knights), bewilligt wird. 1216—1272. Heinrich Iii. Kämpfe mit den Baronen. Der König, vsn seinem Schwager Simon von Montfort, Grafen von Leicester (spr. Lester), in der Schlacht hei Lewes in Sussex (1264) gefangen, muss einem Reichsrathe die Regierung übertragen. Lei- cester von dem Kronprinzen Eduard bei Evesham (1265) besiegt. Erneute Bestätigung der Magna Charta. Unter Simon von Montfort Zuziehung von Abgeordneten der Ritter, Städte und Flecken zum Parlament, doch wird diese anfangs nur vorübergehende Erweiterung des Parlaments erst unter Eduard I. gesetzlich sanctionirt. §. 5. Pyrenä1sche Halbinsel. Das arabische Spanien wird den Morabethen oder Almoraviden (s. S. 229) um dio Mitto des 12. Jahrhunderts durch die Almohaden entrissen. Seit der Niederlage bei Tolosa (1212) fortwährendes Sinken

5. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 335

1877 - Berlin : Herbig
Deutschland unter Karl Vi. 385 1714—1718. Krieg der Türken gegen Venedig und, seit 1716, gegen den Kaiser. Leichte Einnahme von Morea durch die Türken, die Venetianer behaupten nur Corfu. In Ungarn wird der Krieg durch Prinz Eugen ruhmvoll geführt. Sieg bei Peterwardein (1716). Sieg, Belagerung und Einnahme von Belgrad (1717). 1718. Friede zu Passarowitz (Posharewatz). 1) Oesterreich erhält das Temesvarer Banat, einen Theil von Serbien mit Belgrad und die kleine Wallachei. 2) Venedig behält die eingenommenen Plätze in Dalmatien, überlässt der Pforte Morea. Die Wegnahme Sardiniens (1717) und Siciliens (1718) durch die Spanier (,Elisabeth von Parma, zweite Gemahlin Philipps V. und ihr Günstling, der Minister und Cardinal Alberoni, beabsichtigen die Nebenländer, wieder mit der spanischen Monarchie zu vereinigen) bewirkt die 1718. Quadrupelallianz zur Aufrechterhaltung des Utrechter Frie- dens, geschlossen vom Kaiser, England, Frankreich, in Hoffnung des Beitritts der Pepublik Holland. Nach einem kurzen Kriege und dem Sturze Alberonis (geht nach Rom, f 1752) werden die Verabredungen der Quadrupelallianz im Jahre 1720 zur Ausführung gebracht: 1) Spanien räumt Sicilien und Sardinien und verzichtet für immer auf die Nebenländer, wogegen der Kaiser die spanischen Bourbonen anerkennt. 2) Savoyen muss Sicilien (s. S. 330) mit Sardinien vertauschen, seitdem nennen sich die Herzoge von Savoyen: Könige von Sardinien. Kaiser Karl Vi. ist ohne männliche Nachkommen. Seine haupt- sächlichste Bemühung während seiner ganzen Regierung geht dahin, die verschiedenen, unter österreichischem Scepter vereinten Länder nach seinem 'Tode ungctheilt zu erhalten. Deshalb Festsetzung einer Erbfolgeordnung unter dem Titel Pragmatische Sanktion, welche 1) die Untheilbarkeit der zur österreichischen Monarchie gehörigen Länder anordnet, 2) dieselben in Ermangelung männlicher Nachkommen auf Karls Töchter (die älteste Maria Theresia) und deren Nachkommen nach dem Erstgeburtsrecht vererbt, 3) im Fall (S, 336 u. 337 folgen 2 genoal. Tafeln; Fortsetz, d. Textes S. 338.)

6. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 257

1877 - Berlin : Herbig
Deutschland, Luxemburgisch-Böhmische Kaiser. 257- Kampf mit der bairischen Partei. Gegen Ludwig von Baiern tritt in Brandenburg, von Karl Iv. begünstigt, der falsche. Waldemar (1348—1350) auf. Kaiser Karls Hauptsorge ist sein Erbland Böhmen (daher von Maximilian I. genannt ,,Böhmens Vater, des Heiligen römischen Reichs Erzstiefvater“). Kaiser Karl stiftet 1348 nach dem Muster der Pariser eine Universität in Prag, die erste in Deutschland. Die bairische Partei wählt gegen ihn zum deutschen König 1349. Günther von Schwarzburg, der aber im Juni desselben (Jan.) Jahres stirbt, (vergiftet?) Pest (schwarzer Tod) in Deutschland und in fast ganz Europa. Judenverfolgungen. Geifsler (Flagellanten). 1353. Zutritt Berns zur Eidgenossenschaft, welche nun Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus,¿Zug und Bern (die sogenannten 8 alten Orte) umfasst. 1355. Erster Zug Karls Iv. nach Italien. Er wird in demütigen- der Form in Rom zum Kaiser gekrönt. Schlesien und die Niederlausitz mit Böhmen vereinigt. 1356. Goldene Bulle.1 Roichsgrundgesotz. I)io Kaiserwahl wird definitiv den 7 Kurfürsten übertragen, welche sie schon seit längerer Zeit ausschliefslich ausübten;2 drei geistliche: 1) Erzbischof von Mainz (Erzkanzler für Germanien), 2) Erzbischof von Trier (Erzkanzler für Burgund), 3) Erzbischof von Cöln (Erz- kanzler für Italien); 4 weltliche: 4) König von Böhmen (Erzschenk), 5) Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchsess), (5) Herzog von Sachsen-Witten- berg (Erzmarschall), 7) Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). Festsetzung der Untheilbarkeit und Unveräufserlichkeit der Kur- fürstenthümer, welche im Mannsstamme forterben und gewisse Rega- lien erlulten (Privilegium de non appellando, etc.). Die Kurstimme haftet an dem Lande. 13(53. Oesterreich erwirbt Tyrol. Dessen Erb'mmargarethemaultasch, die ihren Gemahl, den bairischen Kurfürsten Ludwig von 1 So genannt von den goldenen Siegelkapseln. 2 Streitig war das Kurrecht zwischen den beiden sächsischen und den beiden wittelsbachischen Linien. Dasselbe ward nun Sachsen- Wittenbcrr) und Pfalz zuerkannt, Sachsen-imuenburg und Baiern aber abgesprochen. C. I’lectz, Auttug. 6. Auf!. 17 I

7. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 259

1877 - Berlin : Herbig
Deutschland, Luxemburgisch-Böhmische Kaiser. 250 Der Rheinische Städtebund, in der Mitto des 13. Jahrhunderts (Bündnis zwischen Worms und Mainz) zur Sicherung des Land- friedens begründet, besteht zuletzt aus mehr als 70, nicht nur rheinischen Städten (z. B. Bremen, Regensburg, Nürnberg); auch Fürsten, geistliche und weltliche, schliefsen sich ihm an. Der schwäbische Städtebund, geschlossen 1376, namentlich gegen den Grafen von Würtemberg Eberhard den Greiner (d. h. den Zänker), auch genannt der Rauschebart. Adlige Genossenschaften, gestiftet von den Mitgliedern des mittleren Adels, der Reichsritterschaft, namentlich in Schwaben, Franken und am Rhein, um ihre Selbständigkeit einerseits gegen die Städte, andrerseits gegen den hohen Adel, d. h. die Reichsfürsten, zu behaupten, welche überall danach streben, sich eine eigentliche Landeshoheit auszubilden. Die Reichsfürsten sind entweder geistliche (Erzbischöfe, drei davon, Kurfürsten, s. S. 257, Bischöfe, Aebte) oder weltliche (Herzoge, Vfalzgrafen, Markgrafen, Burggrafen). Unter den adligen Genossenschaften sind zu nennen: die Martins- vögel (von dem Tage ihrer Vereinigung so genannt), die Schlegler, der Löwenbund. 1377. Beginn des Städtekrieges. Schlacht hei Reutlingen. Glänzender Sieg des schwä- bischen Städtebundes (Tjlm Vorort) gegen Ulrich, Sohn Eberhards. Der schwäbische Städtebund vom Kaiser anerkannt. 1378. Tod Karls Iv., nachdem er seine Länder unter seine drei Söhne so getheilt, hat, dass Wenzel Böhmen und Schle- sien (später fällt ihm auch Luxemburg zu), Sigismund die Mark Brandenburg, Johann die Lausitz erhält. (In Mähren herrschen 2 Neffen Karls, Prokop und Jobst, als Markgrafen.) Zum deutschen König war schon gewählt worden 1378—1400. Wenzel, Karls Iv. ältester Sohn. 1381. Der schwäbische Städtebund vereinigt, sich mit dem rhei- nischen und schliefst später ein Bündnis mit einem Theil der schweizerischen Eidgenossenschaft. 1384. Wenzel bringt einen neuen Landfrieden, die sogenannte Heidelberger Stallung, auf vier Jahre zu Stande, der . aber, bald nachdem der Kaiser nach Böhmen zurück- gokehrt ist, gobrochen wird. 17*

8. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 290

1877 - Berlin : Herbig
290 Neuere Geschichte, Erste Periode. N Restitutionsedikt (1629): 1) Zufolge des geistlichen Vorbehalts (s. S. 285) sollen die seit dem Passauer Vertrage ein gezogenen geist- lichen Güter zurückgegeben werden. Es waren dies 2 Erzbisthümer: Magdeburg und Bremen, 12 Bisthümer: Minden, Verden, Halber - Stadt, Lübeck, Batzeburg, Meifsen, Merseburg, Naumburg (diese drei letzteren werden dem Kurfürsten von Sachsen ausnahmsweise belassen), Brandenburg, Havelberg, Lebus und Camin, aufserdem sehr viele Klöster und Stifte. 2) Nur dio Bekenner der Augs- burgischen Confession sollen freie Religionsübung haben, alle andern „Sekten“ sollen aufhören. — Anfang rücksichtsloser Ausführung des Restitutionsedikts durch die liguistischen u. wallensteinschen Truppen, v 1630. Kurfürstentag zu Regensburg. Die bairisch-liguistische, Wallenstein feindliche Partei tritt entschieden gegen den übermächtig gewordenen Heerführer auf. Den Vorwand bieten die lauten, allerdings wohlbegründeten Klagen aller Reichsstände, namentlich der katholischen, über die fürchter- lichen Erpressungen und Grausamkeiten des Heeres Wallensteins. Der Kaiser lässt sich bestimmen, die Entsetzung des Feldherrn und die Entlassung eines großen Tlicils seines Heeres zu verfügen. [1627 bis 1631. Mantuanischcr Erbfolgekrieg zwischen den Häusern Nevers und Guastalla. Das erstere, von Frankreich unter- stützt (Richelieu rückt selbst ins Feld), trägt durch den Frieden von Chierasco das Herzogthum davon, trotzdem die Kaiserlichen siegreich gewesen waren und Mantua eingenommen hatten.] B. Schwedische Periode (1630—1635). \ 1630. Gustav Ii. Adolf, König von Schweden, landot in (Juli.) Deutschland. Zweck u. Gründe seiner Einmischung: Schutz der unterdrückten Protestanten; Wiedereinsetzung der Herzoge von Mecklenburg, seinor Verwandten; Zurückweisung seiner Vermittelung beim Frieden Lübeck; Besorgnis vor den maritimen Plänen -des Kaisers. Damalige Machtstellung Schwedens: Finnland, Esthland, Livland, Ingermannland gehörten zu Gustav Adolfs Reiche, Kurland stand unter schwedischem Einfluss. Es lag für einen ehrgeizigen Monarchen nahe, an die Erwerbung von Preußen und Pommern zu denkon, welche das baltische Meer fast zu einem schwedischen Seo gemacht hätte.

9. Bd. 2 - S. 191

1914 - Leipzig : Dyk
— 191 — waren als über den Gesang. Der Herr Kaiser aber saß, mit der kaiserlichen Krone geschmückt, auf dem Throne, mitten in seinem Zelte, wo die heilige Handlung vor sich ging, und beschenkte und zierte vor so vielen deutschen und italienischen Fürsten Herrn Wladizlaus, den König der Böhmen, nach so vielen Mühen und herrlichen Siegen mit einer sehr großen, herrlich gearbeiteten Krone, welche ihm der König von Anglien geschickt hatte, und so kehrten nach beendetem Gottesdienst die Mailänder in ihre Stadt, die anderen in ihre Zelte zurück. Die von Mailand sowohl als auch alle übrigen waren hocherfreut über den Abschluß des Friedens. 8. Erneuter Kampf gegen Mailand 1159—1162, a) Rahewin berichtet über den Aufstand der Mailänder, über Friedrichs Vorbereitungen für den bevorstehenden Kampf und mailändische Attentate auf Friedrich folgendes: Iv. 23. Es waren vom Hofe je zwei oder mehr Große an die einzelnen Städte behufs Einsetzung von Podestas und Konsuln vom Fürsten abgesendet worden. Da geschah es, daß der Kanzler Reinald und der Pfalzgraf Otto von Bayern, welche schon oft erwähnt wurden, und Graf Gozwin zur Stadt Mailand kamen, mit dem Befehle, diese Angelegenheit in dieser Stadt wie in den anderen in Gang zu bringen. Das Volk nun wandte sich zum Aufruhr/) stürmte alsbald gegen die Häuser, in denen die Gesandten nach seiner Vermutung Herberge genommen hatten, stieß schmähende und prahlende Worte aus und warf mit Steinen und anderen werfbaren Gegenständen. Weder der Graf von Blanderate, der selbst anwesend war, noch die anderen Edlen konnten sie von diesem Aufruhr abbringen. Denn sowohl in dieser wie fast in allen anderen Städten Italiens ist alles dies die Folge von aufrührerischen Bewegungen nicht unter den Vornehmen, sondern unter dem niedern Volke. Das war von beweglicher Sinnesart, aufständig und streitsüchtig, nach Umwälzung begierig, dem Frieden und der Ruhe abhold. Auch ein nicht geringer Teil des Adels fand, angelockt durch das Streben nach Neuerungen, an dem Aufruhr und den Unruhen Gefallen. Die Gesandten aber, von denen einige innerhalb der Stadtmauer sich befanden, waren in Angst, und ratlos durch den unvermuteten Schrecken, wußten sie x) Es war sicher eine willkürliche Auslegung der ronkalischen Beschlüsse, wenn Friedrich den im September 1158 abgeschlossenen Unterwerfungsvertrag, der den Mailändern freie Konsulwahl zusicherte, nicht als einen von denen betrachtet wissen wollte, die urkundlich verbrieftes und deshalb unantastbares Recht enthielten. Im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit dieses Vertrags hatten die mailändischen Gesandten auf der ronkalischen Versammlung im allgemeinen das Recht des Kaisers, Konsuln und Podestas einzusetzen, anerkannt.

10. Bd. 2 - S. 231

1914 - Leipzig : Dyk
— 231 — werden, und wenn etwa solche errichtet worden sind gegen den Willen derer, welchen die Güter zugehören, so sollen sie von der königlichen Gewalt vernichtet werden. 10. Ebenso verbieten wir nach Vorgang unseres Großvaters glücklichen Andenkens, des Kaisers Friedrich, daß einer unsrer Amtleute in den Städten derselben Fürsten irgendeine Gerichtsbarkeit, sei es an Zöllen oder an Münzen oder an anderen Gefällen jeglicher Art, beanspruche; es sei denn während acht Tagen vor einem dort öffentlich angesagten Reichstage und acht Tage nach dessen Schluß. Und auch während derselben Tage sollen sie nicht in irgend etwas die Gerichtsbarkeit des Fürsten und die Gewohnheiten der Stadt zu beeinträchtigen sich herausnehmen. So oft wir aber eine ihrer Städte besuchen ohne den Grund eines öffentlichen Reichstages, sollen sie in derselben kein Recht haben; sondern der Fürst und Herr derselben soll in derselben volle Gewalt haben. Je reichlichere Treue wir an den vorgenannten Fürsten gegen uns erkannt haben, um so hervorragender trachten wir, immer für deren Förderung Sorge zu tragen. 11. Und weil die Vergessenheit, die Feindin des Gedächtnisses, die Handlungen der Menschen durch den langen Lauf der Zeit zu begraben pflegt, so wollen wir mit Anwendung wachsamer Sorgfalt, daß diese den Kirchen zugewendeten Wohltaten unserer Huld fortgepflanzt werden, indem wir verordnen, daß unsere Erben und Nachfolger im Reiche dieselben als gültig bewahren und ausführe:: und zum Schutze der Kirchen von den Laien insgesamt beobachten lassen. Und damit sie den Künftigen bekannt werden und dem Gedächtnis oder der Kenntnis der Jetztlebenden nicht entfallen, haben wir dieselben auf dieser Urkunde aufzeichnen lassen und die Urkunde mit der Unterschrift der Namen derer, die zugegen waren, der Fürsten nämlich, und mit der Bestätigung unsres Siegels bezeichnen lassen. Zeugen sind diese: Sifrid, Erzbischof von Mainz, Theoderich, Erzbischof von Trier, Engelbert, Erzbischof von Köln, Albert, Erzbischof von Magdeburg, Konrad, Bischof von Metz und Speyer, des kaiserlichen Hofes Kanzler, Ekbert, Bischof von Bamberg, Konrad, Bischof von Regensburg, Hartwich, Bischof von Eichstädt, Heinrich, Bischof von Worms, Otto, Bischof von Utrecht, Theoderich, Bischof von Münster, Hugo, Bischof von Lüttich, Engelhard, Bischof von Naumburg, Heinrich, Bischof von Basel, H . . Bischof von Havelberg, und viele andere. Zeichen des Herrn Friedrich Ii., unbesiegtesten Königs der Römer und Königs von Sizilien. Ich, Konrad, Bischof von Metz und Speyer, des kaiserlichen Hofes Kanzler, anstatt des Herrn Sifrid, Erzbischofs von Mainz und Erzkanzlers durch ganz Germanien, habe es geprüft.
   bis 10 von 19 weiter»  »»
19 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 19 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 0
4 5
5 0
6 0
7 0
8 1
9 0
10 1
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 1
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 2
32 0
33 0
34 4
35 0
36 4
37 2
38 0
39 0
40 3
41 0
42 8
43 0
44 0
45 1
46 9
47 4
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 2
1 7
2 0
3 3
4 7
5 0
6 1
7 17
8 21
9 23
10 2
11 5
12 0
13 1
14 1
15 10
16 8
17 31
18 1
19 1
20 12
21 0
22 0
23 10
24 0
25 3
26 4
27 0
28 0
29 13
30 4
31 0
32 3
33 1
34 17
35 3
36 5
37 13
38 3
39 2
40 1
41 10
42 1
43 10
44 9
45 3
46 4
47 0
48 0
49 0
50 1
51 6
52 2
53 0
54 2
55 1
56 27
57 0
58 5
59 4
60 13
61 4
62 2
63 3
64 3
65 3
66 3
67 7
68 22
69 5
70 0
71 10
72 8
73 10
74 67
75 0
76 2
77 2
78 11
79 3
80 3
81 0
82 4
83 8
84 2
85 8
86 8
87 2
88 0
89 1
90 3
91 0
92 22
93 0
94 5
95 1
96 25
97 4
98 15
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1
1 0
2 2
3 1
4 14
5 1
6 1
7 1
8 0
9 3
10 7
11 0
12 1
13 1
14 0
15 0
16 41
17 0
18 32
19 7
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 14
27 0
28 1
29 1
30 5
31 1
32 0
33 13
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 9
40 11
41 1
42 1
43 1
44 11
45 2
46 3
47 0
48 19
49 3
50 3
51 0
52 0
53 3
54 10
55 24
56 0
57 3
58 2
59 27
60 0
61 2
62 2
63 0
64 7
65 1
66 0
67 4
68 2
69 0
70 0
71 1
72 11
73 4
74 0
75 3
76 0
77 17
78 0
79 3
80 14
81 7
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 3
88 30
89 1
90 0
91 10
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 43
98 2
99 1
100 18
101 0
102 3
103 4
104 0
105 0
106 2
107 0
108 0
109 0
110 0
111 1
112 3
113 1
114 0
115 0
116 2
117 1
118 4
119 0
120 0
121 10
122 1
123 0
124 2
125 2
126 4
127 2
128 15
129 3
130 0
131 4
132 7
133 0
134 3
135 0
136 2
137 0
138 2
139 0
140 6
141 0
142 11
143 9
144 10
145 3
146 0
147 0
148 3
149 0
150 5
151 5
152 3
153 2
154 0
155 5
156 6
157 4
158 15
159 0
160 0
161 3
162 0
163 0
164 0
165 5
166 6
167 1
168 0
169 2
170 0
171 32
172 2
173 5
174 1
175 4
176 5
177 16
178 1
179 7
180 0
181 0
182 8
183 12
184 0
185 0
186 7
187 1
188 1
189 0
190 0
191 13
192 0
193 0
194 1
195 0
196 2
197 20
198 2
199 1