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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Geschichte der Neuzeit - S. 6

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 6 — Lüneburg, Mecklenburg und Pommern; Fürst von Anhalt; Graf von Mansfeld; Hochmeister des deutschen 1525. Ordens Albrecht von Brandenburg verwandelt das Ordensland Preußen in ein weltliches Herzogtum; dazu viele Städte, wie Nürnberg, Augsburg, Straßburg, Hamburg, Lübeck, Bremen und Magdeburg. Dagegen Verbindung der altgläubigen Fürsten zur Aufrechterhaltung der Lehre. 1524. Versammlung der süddeutschen zu Regensburg, 1525. Der norddeutschen zu Dessau. (Georg von Sachsen, Joachim I. von Brandenburg.) Verbindung von Revolution und Reformation. 1522—23. 1) Adelskrieg. Streben der Ritterschaft nach Teilnahme am Reichsregiment. Umsturz der geistlichen Fürstentümer. 1522. Franz von Sickingen greift den Erzbischof von Trier an. Sickingen vom Pfalzgrafen bei Rhein und Philipp von Hessen zum Rückzüge gezwungen, auf seiner Burg Landstuhl belagert. 1523. Landstuhl übergeben. Sickingen stirbt. Hutten stirbt auf Ufnau. 2) Bauernkrieg. 12 Artikel, worin neben Freiheit von Fischerei und Jagd Aufhebung der Leibeigenschaft verlangt (zum Teil von Luther gebilligt). Allgemeiner Aufstand in Franken und Schwaben. Sturm auf die Ritterburgen. (Götz von Berlichingen.) 1525. Truchseß von Waldburg schlägt die schwäbischen Bauern bei Böblingen und Sindelfingen; mit den Kurfürsten von Pfalz und Trier die odenwälder bei Königshofen a. d. Tauber. Die rheinischen Bauern von Pfalz und Trier geschlagen, die elsässischen vom Herzoge von Lothringen. Furchtbares Strafgericht.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 83

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 83 -- a) Wahl des Königs durch die sieben Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier, Pfalz, Böhmen, Brandenburg und Sachsen-Wittenberg. b) Vorrechte der Kurfürsten, besonders jus de non appellando. c) Bestimmungen über den Landfrieden, Verbot der Bündnisse und der Aufnahme von Pfahlbürgern von seiten der Städte. 1368. Zweiter Römerzug bedeutungslos. 1376. Schwäbischer Städtebund geschlossen. 1377. Ulrich von Württemberg, Sohn Eberhards des Greiners, wird von den schwäbischen Städten bei Reutlingen geschlagen. 2) Thätigkeit Karls in seinen Erblanden. Hausmacht vermehrt durch Erwerbung Schlesiens und der Lausitzen, sowie der Mark Brandenburg, welche Otto der Faule für eine hohe Geldsumme abtreten muß. (1373.) Sorge für den Anbau des Landes. Ausbeutung der Bergwerke. Förderung des Handels. Karl selbst nach Lübeck zur Anknüpfung von Handelsverbindungen. (1375.) 1348. Gründung der ersten deutschen Universität zu Prag. (4 Fakultäten, 4 Nationen.) Die deutsche Wissenschaft wird unabhängig von Paris. Teilung seiner Länder unter seine Söhne. Wenzel, bereits zum Nachfolger gewählt und gekrönt, erhält Böhmen, Sigismund Brandenburg, Johann die Lausitz. B. Die letzten Luxemburger. Die deutschen Städte. Die großen Konzilien. 1378—1400. Wenzel regiert in Böhmen mit großer Willkür (Johann von Pomuk) und vermag im Reiche den Landfrieden nicht aufrecht zu erhalten. 6*

6. Geschichte des Mittelalters - S. 50

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 50 - C. Innere Entwicklung des Reiches unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 1) Fürsten. Macht und Umfang der Herzogtümer durch Otto I. verringert. Pfalzgrafen und Markgrafen gleichgestellt. Hohe Geistlichkeit durch Befreiung von der herzoglichen Macht in den Fürstenstand erhoben. Entwicklung eines nach immer größerer Selbständigkeit ringenden Fürstentums. (Erblichkeit thatsächlich erreicht.) Fürsten sind alle unmittelbaren Lehnsträger des Königs. Weltliche Fürsten: Herzoge, Pfalz- und Markgrafen, einige Grafen. (Landgrafen.) Geistliche: Erzbischöse, viele Bischöfe, einige Äbte. Alle andern Lehnsträger Vasallen des Königs und der Fürsten, deren Macht von der Zahl treuer Vasallen abhängt. 2) Städte. Entstehung: a. Bischofsstädte. (Am Rhein und an der Donau alte Römerstädte.) b. Im Anschluß an Klöster. (Fulda.) c. Bei Kaiserpfalzen. (Goslar.) d. Bei Brücken, Furten. (Innsbruck.) Städte mit ihren Mauern werden der Zufluchtsort freier Bevölkerung, die allmählich die Gerichtsbarkeit und Selbstverwaltung erlangt. Erteilung von Privilegien (Markt, Handels- und Gewerberecht) durch die Kaiser. Wachsende Wohlhabenheit und Wehrhaftigkeit- 3) Bauern immer mehr in Abhängigkeit geraten. Freier Bauernstand nur noch in Niedersachsen. 4) Reichsregierung. Königtum erscheint als erblich im Stamme der sächsischen und salischen Kaiser, wenn auch die Zustimmung der Fürsten erforderlich ist. Durch das Aussterben dieser Geschlechter entwickelt sich das freie Wahlrecht der

7. Geschichte des Mittelalters - S. 67

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 67 - und verhandelt mit den Saracenen in Sieilien, wird aber durch die Nachricht von der Erhebung eines Gegenkönigs zur Umkehr gezwungen. Otto heiratet nach seiner Ankunft in Deutschland Philipps Tochter, die aber bald stirbt. 1212. Friedrich Ii., Heinrichs Vi. Sohn, auf Betrieb des Papstes von einer großen Anzahl deutscher Fürsten zum Könige gewählt, zieht nach Deutschland, nachdem er Innocenz versprochen, Sicilien nicht mit Deutschland zu vereinigen (Friedrichs Sohn Heinrich König von Sicilien) und einen Kreuzzug zu unternehmen. 1214. Otto Iv., im Bunde mit Johann von England, von dem mit Friedrich verbündeten Philipp Ii. August von Frankreich bei Bouvines geschlagen. 1215—50. Friedrich Ii., allseitig anerkannt, zu Aachen gekrönt. (Otto stirbt 1218 auf der Harzburg.) Rheinpfalz an Ludwig von Bayern (Wittelsbacher) ge- geben. 1220. Reichstag zu Frankfurt. Durch Verzicht auf das Spolienrecht, Überlassung des Münz- und Zollrechtes und Verleihung vieler anderer Privilegien an die geistlichen Fürsten die Landeshoheit derselben begründet. (Übertragung derselben Rechte an die weltlichen Fürsten durch Friedrichs Sohn Heinrich (Vii.), von Friedrich beitätigt 1232.) Friedrichs Sohn Heinrich zum Könige gewählt. Friedrich, von Honorius Iii., seinem früheren Lehrer, zum Kaiser gekrönt und mit Jolanthe, der Tochter Johanns von Brienne, Königs von Jerusalem und Cypern, vermählt, erneuert das Versprechen des Kreuzzuges, macht sich aber erst zum unumschränkten Herrn seines Erblandes. (Absolute Monarchie.) 5*

8. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 90 — Pfalz gegen die Nachbarn. (Turm des Heidelberger Schlosses „Trutzkaiser" genannt.) Glücklicher Kampf der Soester Bürger gegen den Erzbischof von Köln. (Soester Fehde.) Sächsischer Prinzenraub. (Kunz von Kauffungen.) Den Bestrebungen der Kurfürsten Berthold von Mainz und Albrecht Achilles von Brandenburg, die ein festes Reichsregiment unter Mitwirkung der Reichsstände wünschen, setzt er passiven Widerstand entgegen. 1486. Maximilian, Sohn Friedrichs, zum Könige gewählt. 1488. „Des Kaisers und des Reiches Bund in Schwaben", gegründet zur Aufrechterhaltung des Landfriedens. 1489. Teilung der Reichsstände in die 3 Kollegien der Kurfürsten, Fürsten und Städte, nachdem schon vorher die Städte an den Reichstagen teilgenommen. (Städte wegen ihrer Wohlhabenheit und ihrer Macht bei einer Reform des Reiches nicht mehr zu übergehn.) 2) Friedrichs Kampf mit den Schweizern. Friedrich ergreift in einem Kampfe zwischen den Schwyzern, denen die Mehrzahl der Eidgenossen anhängt, und den Zürichern für die letzteren Partei und ruft die Armagnaken (französische Söldner) ins Land. 1444. Armagnaken bei St. Jakob an der Birs von den Schweizern geschlagen und im Elsaß von dem Landvolk vernichtet. („Arme Gecken".) 3) Burgund allmählich von Deutschland losgelöst und unter französische Herrschaft gekommen. Philipp der Kühne, von seinem Vater mit dem Herzogtum Burgund belehnt, und seine Nachfolger Johann der Unerschrockene und Philipp der Gute gewinnen durch Erbschaft, Kauf oder Eroberung die Franche Comts

9. Bd. 2 - S. 191

1914 - Leipzig : Dyk
— 191 — waren als über den Gesang. Der Herr Kaiser aber saß, mit der kaiserlichen Krone geschmückt, auf dem Throne, mitten in seinem Zelte, wo die heilige Handlung vor sich ging, und beschenkte und zierte vor so vielen deutschen und italienischen Fürsten Herrn Wladizlaus, den König der Böhmen, nach so vielen Mühen und herrlichen Siegen mit einer sehr großen, herrlich gearbeiteten Krone, welche ihm der König von Anglien geschickt hatte, und so kehrten nach beendetem Gottesdienst die Mailänder in ihre Stadt, die anderen in ihre Zelte zurück. Die von Mailand sowohl als auch alle übrigen waren hocherfreut über den Abschluß des Friedens. 8. Erneuter Kampf gegen Mailand 1159—1162, a) Rahewin berichtet über den Aufstand der Mailänder, über Friedrichs Vorbereitungen für den bevorstehenden Kampf und mailändische Attentate auf Friedrich folgendes: Iv. 23. Es waren vom Hofe je zwei oder mehr Große an die einzelnen Städte behufs Einsetzung von Podestas und Konsuln vom Fürsten abgesendet worden. Da geschah es, daß der Kanzler Reinald und der Pfalzgraf Otto von Bayern, welche schon oft erwähnt wurden, und Graf Gozwin zur Stadt Mailand kamen, mit dem Befehle, diese Angelegenheit in dieser Stadt wie in den anderen in Gang zu bringen. Das Volk nun wandte sich zum Aufruhr/) stürmte alsbald gegen die Häuser, in denen die Gesandten nach seiner Vermutung Herberge genommen hatten, stieß schmähende und prahlende Worte aus und warf mit Steinen und anderen werfbaren Gegenständen. Weder der Graf von Blanderate, der selbst anwesend war, noch die anderen Edlen konnten sie von diesem Aufruhr abbringen. Denn sowohl in dieser wie fast in allen anderen Städten Italiens ist alles dies die Folge von aufrührerischen Bewegungen nicht unter den Vornehmen, sondern unter dem niedern Volke. Das war von beweglicher Sinnesart, aufständig und streitsüchtig, nach Umwälzung begierig, dem Frieden und der Ruhe abhold. Auch ein nicht geringer Teil des Adels fand, angelockt durch das Streben nach Neuerungen, an dem Aufruhr und den Unruhen Gefallen. Die Gesandten aber, von denen einige innerhalb der Stadtmauer sich befanden, waren in Angst, und ratlos durch den unvermuteten Schrecken, wußten sie x) Es war sicher eine willkürliche Auslegung der ronkalischen Beschlüsse, wenn Friedrich den im September 1158 abgeschlossenen Unterwerfungsvertrag, der den Mailändern freie Konsulwahl zusicherte, nicht als einen von denen betrachtet wissen wollte, die urkundlich verbrieftes und deshalb unantastbares Recht enthielten. Im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit dieses Vertrags hatten die mailändischen Gesandten auf der ronkalischen Versammlung im allgemeinen das Recht des Kaisers, Konsuln und Podestas einzusetzen, anerkannt.

10. Bd. 2 - S. 231

1914 - Leipzig : Dyk
— 231 — werden, und wenn etwa solche errichtet worden sind gegen den Willen derer, welchen die Güter zugehören, so sollen sie von der königlichen Gewalt vernichtet werden. 10. Ebenso verbieten wir nach Vorgang unseres Großvaters glücklichen Andenkens, des Kaisers Friedrich, daß einer unsrer Amtleute in den Städten derselben Fürsten irgendeine Gerichtsbarkeit, sei es an Zöllen oder an Münzen oder an anderen Gefällen jeglicher Art, beanspruche; es sei denn während acht Tagen vor einem dort öffentlich angesagten Reichstage und acht Tage nach dessen Schluß. Und auch während derselben Tage sollen sie nicht in irgend etwas die Gerichtsbarkeit des Fürsten und die Gewohnheiten der Stadt zu beeinträchtigen sich herausnehmen. So oft wir aber eine ihrer Städte besuchen ohne den Grund eines öffentlichen Reichstages, sollen sie in derselben kein Recht haben; sondern der Fürst und Herr derselben soll in derselben volle Gewalt haben. Je reichlichere Treue wir an den vorgenannten Fürsten gegen uns erkannt haben, um so hervorragender trachten wir, immer für deren Förderung Sorge zu tragen. 11. Und weil die Vergessenheit, die Feindin des Gedächtnisses, die Handlungen der Menschen durch den langen Lauf der Zeit zu begraben pflegt, so wollen wir mit Anwendung wachsamer Sorgfalt, daß diese den Kirchen zugewendeten Wohltaten unserer Huld fortgepflanzt werden, indem wir verordnen, daß unsere Erben und Nachfolger im Reiche dieselben als gültig bewahren und ausführe:: und zum Schutze der Kirchen von den Laien insgesamt beobachten lassen. Und damit sie den Künftigen bekannt werden und dem Gedächtnis oder der Kenntnis der Jetztlebenden nicht entfallen, haben wir dieselben auf dieser Urkunde aufzeichnen lassen und die Urkunde mit der Unterschrift der Namen derer, die zugegen waren, der Fürsten nämlich, und mit der Bestätigung unsres Siegels bezeichnen lassen. Zeugen sind diese: Sifrid, Erzbischof von Mainz, Theoderich, Erzbischof von Trier, Engelbert, Erzbischof von Köln, Albert, Erzbischof von Magdeburg, Konrad, Bischof von Metz und Speyer, des kaiserlichen Hofes Kanzler, Ekbert, Bischof von Bamberg, Konrad, Bischof von Regensburg, Hartwich, Bischof von Eichstädt, Heinrich, Bischof von Worms, Otto, Bischof von Utrecht, Theoderich, Bischof von Münster, Hugo, Bischof von Lüttich, Engelhard, Bischof von Naumburg, Heinrich, Bischof von Basel, H . . Bischof von Havelberg, und viele andere. Zeichen des Herrn Friedrich Ii., unbesiegtesten Königs der Römer und Königs von Sizilien. Ich, Konrad, Bischof von Metz und Speyer, des kaiserlichen Hofes Kanzler, anstatt des Herrn Sifrid, Erzbischofs von Mainz und Erzkanzlers durch ganz Germanien, habe es geprüft.
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