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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 86

1835 - Hannover : Hahn
86 höheren Staatsbeamten, wie Herzogen u. s. w., ein hoher Adel, dessen Macht den größten Einfluß auf die Verwaltung des Reiches übte und den Königen selbst gefährlich wurde. Ja jene mußten nach und nach wahre Landesfürsten werden, da sie von ihren großen Lehnsgütern wieder an kleinere Besitzer vergaben, um diese zu beson- derer Treue und Dienstleistung gegen sich zu verbinden, und dadurch ihre Macht zu erhöhen (Afterlehen, Afterlehnsleute). Diese standen darum nur mittelbar unter dem Kaiser. Doch erwehrten sich viele kleinere Gutsbesitzer, bald auch die Bürger vieler Städte, solcher drückenden Verhältnisse und bildeten die sogenannte unmit- telbare Reichsritterschaft und freien Städte. So begann Teutfchland in eine Vielherrschaft zu zerfallen, welche der Einheit und Kraft des Ganzen sehr nachtheilig ward. Und doch wäre diese nie nöthiger gewesen als um diese Zeit, da Teutfchland von allen Seiten von Feinden angefallen und schrecklich verwüstet wurde. So beson- ders von den Ungarn oder Magyaren, welche, ein kühnes und wildes Reutervolk, das aus Asien gekommen, von ihren heutigen Wohnsitzen aus alljährlich verheerende Raubzüge in die benachbarten Länder unter- nahmen; und von den Normannen, welche auf ihren flachen, zahl- losen Kähnen den Rhein herauf bis Koblenz vordrangen. Aus Teutfchland schlug sie zwar Arnulf (großersieg bei Löwen 891), und aus England Alfred der Große (ch 901) zurück. Aber in Frankreich mußte man ihnen eine der schönsten Provinzen, die von ihnen genannte Normandie, abtreten (Rollo 911), welche ihre Herzoge als ein Lehen von Frankreich beherrschten. Einer derselben, Wilhelm der Eroberer, ging nach England hinüber und wurde durch die blutige Schlacht bei Hastings 1066 Herr des Landes. Da seine Nachfolger als Herzoge der Normandie zugleich Vasallen der Könige von Frankreich waren, so entstanden aus solchem Ver- hältnisse durch das ganze Mittelalter hindurch zwischen Frankreich und England langwierige und heftige Kämpfe. (Das Mädchen von Orleans, Jeanne d'a r c, 1429 zur Zeit des Königes Karl Vii.). Erst 1558 verloren die Engländer mit Calais ihre letzte Besitzung in Frankreich. Auch in Unteritalien hatten sich normännische Schaaren niedergelassen, und dort, wie in Sicilien, seit 1050, ein blühendes Königreich gestiftet. 8- 64. Die sächsischen Kaiser. 918 — 1024. Nach dem Ausgange der Karolinger (911) wählten die Teut- schen, der alten Sitte eingedenk, Konrad I. (911—918), einen frän- kischen Grafen, zum Könige. Von dieser Zeit an war Teutfchland ein Wahlreich, was viel zur Zersplitterung desselben beitrug, obgleich man gern bei einer

5. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 160

1835 - Hannover : Hahn
160 Vater die mit dem Herzogthume Kärnthen verbundene Mark Verona zur Verwaltung erhalten, und daher dentitel Markgraf angenommen, welcher nachher auf seine ganze Nachkommenschaft überging; alsantheil aus dem zähringischen Familiengute aber besaß er die Herrschaft Hochberg im Breisgau mit einigen anderen Stücken. Hermann wäre also eigentlich der Stammherr des hochbergischen Hauses; aber durch seine Gemahlinn Jtha, eine Tochter aus dem uralten Grafengeschlechte von Eber stein, erheira- thete er die Burg Baden im Osgau, mit dem gleichnamigen Flecken, welcher sich aus den Trümmern der römischen Bäderstadt Aurelia erhoben hatte; worauf sein Sohn, Hermann Ii., daselbst seinen Sitz nahm und sich Markgraf von Baden nannte (um 1100). Im vierten Geschlechte nach Hermann demheiligen trennte sich das badische Haus zum erstenmal in zwei Linien, durch Her- mann V. und Heinrich I., die Söhne Markgraf Hermanns Iv., welcher auf einem Kreuzzuge im heiligen Lande gestorben war (1190); der ältere behielt Baden (wozu er noch die Städte Dur- lach und Ettlingen erwarb), der jüngere dagegen empfing die Stammherschaft Hochberg, und erscheint somit als Stifter des hochbergischen Markgrafengeschlechts, das 1417 ausstarb, worauf dessen Besitzungen an Baden zurückfielen. Aber der erste eigentliche Gründer der Markgrafschaft Baden als eines Fürstenthums, war Rudolph I. (f 1288), der zweite Sohn Markgraf Hermanns V. Denn dieser Fürst benutzte die verwirrten Zeiten des großen Zwischenreichs nach Ausgang der Hohenstaufen zur Vermehrung seines Hausgutes durch Besitznahme von Reichsgütern und Reichsrechten, welche ihm später zwar Kaiser Rudolph l. in einer heftigen Fehde wieder abnahm, deren größten Theil er jedoch nach hergestelltem Frieden fortbehauptete. Änd so erhielt unter anderen sein Enkel Markgrafru do l ph Vi., vom Kaiser Karl Vi. im Jahre 1362 die urkundliche Belehnung mit dem »Fürstenthume der Markgrafschaft Baden, als dem Lande von Graben bis Mühlberg an der Alb und von da bis an die Schwarzach, mit dem Hard, der Stadt Ettlingen, mit Wildbäumen, Forsten, Geleiten, Münzen und Gerichten, wie solches seine Vorältern als Lehen vom Reiche hergebracht hätten.« Von dem an wuchs nun das badischefürftenthum sowohl an Ausdehnung als an Kultur mehr und mehr heran, nament- lich unter den vier auf einander folgenden trefflichen Markgrafen Bernhard I. (seit 1380), Jakob I. (seit 1430), Karl 1. (seit 1453) und Christoph I. (seit 1475), welche kauf-, erb- und pfandschaftsweise viele Güter und Rechte erwarben, durch weise Ein- richtungen, Gesetze und Stiftungen den Wohlstand ihres Landes be- förderten und sich durch vielfältige Verträge den Besitz desselben sicher- ten. Die Markgrafschaft zerfiel damals in die obere und in

6. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 101

1835 - Hannover : Hahn
101 Zur Wahl des neuen Königs luden der Erzbischof von Mainz, als der erste der Geistlichen, und der Pfalz graf am Rhein, als der erste der weltlichen Fürsten, durch besondere Schrei- den ein. Die Wahl mußte auf fränkischer Erde Vorgehen. Dort versammelten sich die teutschen Fürsten mit ihren Völkern. Gewöhnlich ernannte man einen engern Ausschuß, dem man die Wahl übertrug; das Volk gab durch lauten Zuruf seine Beistimmung zu erkennen. Allmählig bekamen die Inhaber der sieben obersten Reichswürden oder Erzämter den größten Einfluß und gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts ausschließendes Recht auf die Wahl des Königs. Gesetzlich aber ward den sogenannten Kurfürsten (von kuren,wählen) jenes Recht erst durch die goldene Bulle 1356 durch Kaiser Karl Iv. zugestanden. Durch diese wurden die Erz ä m ter und damit die Kurwürde für bestimmte Länder, da sie früher oft noch wechselten, festgefetzt: für die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier das Erzkanzleramt in Teutschland, Italien und Bur- gund; für die Pfalz, Sachsen, Böhmen und Branden- burg die Erzwürden eines Truchseß, Marschalls, Schenken und Kämmerers. Denn die großen Herzogtümer in Südteutsch- land, Schwaben, Franken und Baiern waren seit dem Aus- gange der Hohenstaufen gesunken, und in viele kleinere Fürsten- thümer und freie Reichsstädte zerfallen. Zugleich ward durch die goldene Bulle, Frankfurt als gesetzlicher Wahlort, und Aachen als Krönungsort des teutschen Königs festgesetzt. Nach der Krönung zu Aachen trat der neue König seinen soge- nannten Römerzug nach Italien an, wo er auf der ronkali- schen Ebene die Huldigung der italienischen Vasallen, und zu Rom durch den Papst die Kaiserkrönung erhielt. Uber allgemeine Gesetze und alle wichtigeren Angelegenheiten des Reiches entschieden die Reichstage, zu denen der Kaiser be- rief, und wo vorzüglich nur die reichsunmittelbaren Stände Sitz und Stimme hatten. Uber die Angelegenheiten der einzelnen Pro- vinzen beratschlagten die Landtage, wozu der Herzog oder Fürst der Provinz berief. Geschriebene Gesetze gab es in Teutschland bis zum dreizehnten Jahrhunderte wenige. Die Gerichte waren nach teutscher Art immer noch öffentlich, und die Richter waren Schöffen oder Geschworne. Die Drdalien oder Gottesurtheile, wie Zweikampf, Wasser- probe, Feuerprobe u. s. w. galten immer noch als Mittel, um in schwierigen Fällen zur Entscheidung zu kommen. Die oberste Ge- richtsbarkeit übte der Kaiser in eigener Person. Die ersten grö- ßeren Sammlungen teutscher Rechte und Gewohnheiten sind der Sachsenspiegel (um 1215) und Schwabenspiegel (um 1255). Aber das römische Recht bekam seit dieser Zeit immer größer» Einfluß und verdrängte das germanische Gewohnheitsrecht. Beck, Lehrb. der allgem. Geschichte. Ir Cursus. 8

7. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 201

1872 - Hannover : Hahn
201 - nach sich gezogen. Indem die militrische Gewalt zur krftigern Aufrechterhaltung der Ordnung in benachbarten Gauen in ein und dieselbe Hand gelegt wurde, kamen allmhlich in den grern Provinzen, zuerst in S a ch se n mit der Landgraffchast Thringen, dann in Franken in Ost- und Rheinfranken zerfallend, Ale-mannten oder Schwaben mit der zaeringifchen Landgraf-schaft, Baiern mit der Mark Oestreich, Lothringen aus Ober- und Niederlothringen bestehend, Friesland mit Holland, Krnthen mit Krain und Steyer, Bhmen mit Mhren u. s. w., wieder Herzoge auf, die Karl der Groe abgeschafft hatte. Neben den Herzogen standen die Markgrafen, welche in den Grnzlanden oder Marken mit ausgedehnten Rechten zur Abwehrung der Feinde des Reichs herrschten; ferner die Pfalz-grasen (comites palatii), welche auf kniglichen Pfalzen ihren Sitz hatten, und in den Provinzen, auch gegen die Herzoge, im Namen des Knigs die oberste Gerichtsbarkeit ausbten. 2) Da die Staatsmter mit Lehen belohnt wurden, so geschah es bald, da mit diesen auch jene in einzelnen Familien erblich wurden, und sich nach und nach die Vorstellung von einem Eigenthumsrechte damit verknpfte. Dadurch entstand aus den hheren 'Staatsbeamten, wie Herzogen, Grafen u. s. w., ein hoher oder frstlicher Adel (Principes), dessen Macht fortan den grten Einflu auf die Geschicke des Reichs bte und dem Könige selbst am meisten gefhrlich wurde. 3) Die Mitglieder der frstlichen Aristokratie muten sogar nach und nach wahre Landesfrsten, sogenannte Terri-torialherren, werden, da sie von ihren groen Lehnsgtern wieder an kleinere Besitzer vergaben, um diese ebenfalls zu be-sonderer Treue und Dienstleistung gegen sich zu verbinden und dadurch ihre Macht zu erhhen. Durch solche Afterlehnsleute, deren Zahl die Groen des Reichs in Ihren Gebieten mglichst: auszudehnen bestrebt waren, wurde deren Stellung im Reich allmhlich wesentlich gendert. Indem die hohen Reichsmter in ihren Familien erblich wurden, während das Knigthum selbst der Wahl unterworfen blieb, erschienen jene in ihren Gebieten als eigentliche Landesherren. Doch erwehrten sich manche kleinere Gutsbesitzer oder Alodialherren, bald auch die Brger vieler Städte, solcher drckenden Verhltnisse und wuten die alte Freiheit gegen die auskommenden Territorialherren zu erhalten. Sie bildeten spter die sogenannte unmittelbare Reichsritter-schaft, die freien Städte und freien Bauernschaften des Reichs. 4) So begann Deutschland in eine Vielherrschaft zu zerfallen, welche der Einheit und Kraft des Ganzen sehr nach-theilig wurde. Und doch wre diese nie nthiger gewesen als um

8. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 225

1872 - Hannover : Hahn
225 Holter Mahnung nicht erschien, auf einem Reichstage zu Wrz-brg in die Acht und aller Reichslehen verlustig erklrt (1180). ngo 10) Das Herzogthum Baiern wurde an den treuen Pfalz- n.chr. grasen Otto von Wittelsbach vergeben, dessen Nachkommenheiniades noch jetzt dort herrschen. Doch wurden zugleich betrchtliche Theile 8toen-von diesem Herzogthume als unmittelbare Reichslehen an Bischfe (Salzburg, Regensburg, Passau), Grafen und Städte verliehen. Das Herzogthum Sachsen wurde zerstckelt. Der westliche Shetl (Westfalen) kam mit herzoglichen Rechten an das Erzstist Kln; die Bischfe von Paderborn, Hildesheim, Bremen und Magdeburg wurden reichsunmittelbar. Der stliche kleinere Theil des Herzogthums Sachsen wurde an Bernhard von Anhalt, einen Sohn Albrecht des Bren, verliehen. Auf solche Weise wurden durch diesen hohen staufischen Kaiser die groen Reichslehen oder Herzogtmer zerstckelt, was zu einer immer grern Zersplitterung des Reichs fhrte, ohne da dadurch, wie Friedrich beabsichtigte, die k a i se r l i ch e M a ch t gewonnen htte. 11) Tapfer widerstand Heinrich der Lwe seinen vielen Gegnern, mute aber, als der Kaiser selbst die Waffen wider ihn wandte, diesem sich unterwerfen und auf dem Reichstage zu Erfurt fufllig um Gnade bitten (1181). Heinrich behielt seine Hausgter und Erblande Braunschweig und Lneburg, mute' aber auf drei Jahre das deutsche Vaterland meiden. Erging nach England zu seinem Schwiegervater, dem Könige Hein-rich Ii., hinber, wo spter (seit 1714) seine Nachkommen, die Welsen, auf den Thron gelangten. . 116. Fortsetzung. .1) Nach Friedrich's Tode auf seinem Kreuzzuge in Asien (1190) folgte ihm sein gleich krftiger, aber zu tyrannischer Hrte und Willkr geneigter Sohn Heinrich Vi. (11901197), der schon während der Ab- 1190 Wesenheit seines Vaters Reichsverweser war. Heinrich erwarb durch seine Gemahlin Eonstantia, die rechtmige Erbin des deutscher mit König Wilhelm Ii. 1189) ausgestorbenen normannischen aifet* Herrscherhauses in Unteritalien, Neapel und Sicilien fr sein Haus. In Deutschland ging Heinrich mit dem Plane um, die Krone in seinem Hause erblich zu machen, indem er den Fürsten in einem Vertrage die Erblichkeit der Reichslehen zusichern wollte. Die Ausfhrung dieses und anderer groer Plne, womit der Kaiser umging, vereitelte sein frher Tod. 2) Heinrich starb erst 33 Jahre alt zu Messina in Sicilien (1197). Jetzt whlte die hohen stau fische Partei Beck, Lehrb. d. Geschichte. Ir Curs. 10. Aufl. 15 .

9. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 284

1872 - Hannover : Hahn
284 kammern (zu Metz, Breisach. Besan?on, Tournay) ein (1680), die untersuchen sollten, welche Lehen und Orte von Alters her zu den seit dem westflischen Frieden an Frankreich abgetretenen Landschaften gehrt htten. Auf solche Weise lie er sich betrchtliche Gebiete des deutschen Reichs auf dem linken Rheinuser und in den spanischen Niederlanden zusprechen und so-fort in Besitz nehmen. 2) Auch die wichtigereichsstadtstraburg, den uralten Sitz deutscher Kunst und Wissenschaft am Oberrhein, nahm er durch Verrtherei einiger Rathsherren und des Bifchofs gewaltsam 1681 hinweg (30. Sept. 1681), und lie sie sofort durch Vauban zu Straburg's t)ev festesten Vormauern Frankreichs umfchaffen. Trotz dieser Raub, emprenden Schmach hielten sich die Deutschen ruhig; denn es fehlte aller Gemeinsinn, und der Kaiser war in gefhrlichen Krieg mit den Trken verwickelt. Man schlo daher zu Regens-brg (1684) mit Ludwig einen Waffenstillstand auf 20 Jahre, und berlie ihm das Angemate bis zum frmlichen Frieden. 3) Die Trken, durch die listige Politik des franzsischen Knigs gegen die Macht des Kaisers aufgereizt, waren nmlich im Bunde mit den hauptschlich wegen Religionsbedrckung emprten Ungarn mit einem Heere von 200,000 Mann unter dem Growesir Kara Mustapha bis Wien vorgedrungen, und umlagerten die streichische Hauptstadt (seit 14. Juli 1683). Wohl htte die Stadt fallen mssen, so tapfer sie auch der Graf Rdiger von Stahremberg mit einer kleinen Besatzung und den Brgern vertheidigte. Da kam eben zur Zeit der hchsten Roth der treffliche Herzog Karl von Lothringen, der Fhrer der kaiserlichen Truppen, in Verbindung mit einigen deutschen Fürsten, und der tapfere König der Polen, I o h a n n Sobiesk y, herbei, erstrmten die Verschanzungen der Trken, und schlugen diese entscheidend (12. Sept. 1683). 1688 4) Iii. Krieg, 1688 1697. Die Veranlassung zu diesem D^t^d^sogenannten orleanischen Kriege war der Tod des Kur-orleanischer"frsten Karl von der Pfalz, mit dem die fimmerifche Linie ri9' des wittelsbachischen Hauses erlosch (1685). Die Schwester desselben (Charlotte Elisabeth) war an den Herzog von Orleans, Bruder Ludwig's Xiv., verheirathet. Dieser machte nun im Namen seiner Schwgerin Ansprche auf pflzische Landesthei le, besetzte sie auch sogleich und kudigte dann selbst dem zgernden deutschen Reiche den Krieg an (1688). Um dieselbe Zeit war der Oranier Wilhelm Iii., Ludwig's thtigst^r Gegner, auf den englischen Thron berufen worden, während der vertriebene Stuart Jacob Ii. am franzsischen Hofe Aufnahme und Untersttzung fand.

10. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 222

1872 - Hannover : Hahn
222 Lothar's Tode mit Konrad Iii. (1138) die Hohenstaufen von den zu Coblenz versammelten rheinischen Fürsten auf den deutschen Thron erhoben wurden. 4) Auf der Seite der Gegner der Hohenstaufen stand auch die Mehrzahl der lombardischen Städte, welche bei fast re-publikanischer Verfassung nach gnzlicher Unabhngigkeit von den Kaisern strebten; ferner meist auch die Ppste. Denn diese frchteten die drohende Uebermacht der Hohenstaufen, welche bald auch Neapel und Sicilien erwarben, und gesttzt auf Lehren und Ansichten, die durch das um diese Zeit wieder erwachte Studium des rmischen Rechts verbreitet wurden, einer fr die freie Entwicklung der Einzelnen allerdings gefhrlichen Allgewalt der alten rmischen Csaren entgegen zu gehen schienen. 5) So stellten sich zwei groe feindliche Parteien gegen ein-ander auf, die kaiserlich Gesinnten, Waiblinger, in Italien Ghibellinen, von Waiblingen, einer Burg der Hohen-staufen in Schwaben so genannt, und diewelfen oder Guel-fen, welche unter verschiedenen und wechselnden Interessen Jahr-hunderte lang als Gegner der Ersten auftraten. 6) Der hartnckige Kampf beider Parteien, der mit der Thronbesteigung der Hohenstaufen begann, hat zwar viel Elend der Deutschland und Italien gebracht, aber auch in beiden Lndern alle Krfte geweckt und genhrt; hat in Deutschland das Zeit-alter der Hohenstaufen zum Hhestand des mittelalter-liehen Lebens gemacht und in Italien freie Städte hervor-gerufen, in denen Handel und Gewerbflci, vorzglich aber Wissenschaft und Kunst bald vor andern Lndern auf's Erfreulichste aufblhten. . 115. Die schwbischen Kaiser oder die Hohenstaufen 11381254. 1138 1) Konrad Iii. (11381152), Herzog vonfranken und n.chr. Schwestersohn Heinrich's V., war nach Lothar's Tode, mit ?e^Hhm-"Uebergehung des mchtigsten Fürsten in Deutschland, des Her-staufeaufdem^^ Heinrichs des Stolzen von Baiern und Sachsen, Thron." zu C o b 1 e n z von dort versammelten Fürsten zum Könige erwhlt worden. Heinrich der Stolze lieferte zwar die Reichsin-signien aus, weigerte sich aber eines seiner Herzogtmer abzutreten, wie Konrad verlangte, weil es wider Herkommen sei, da ein Fürst zwei Herzogtmer zugleich bese. Jetzt wurde Heinrich auf einem Frstentage zu Wrz brg (1138) wegen Ungehorsams in die Reichsacht erklrt und mit Krieg uberzogen. Der Kaiser vergab das Herzogthum Sachsen an Alb recht den Br aus dem Hause Anhalt (Askanien), Markgrafen der Nord-
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