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1. Neuere Geschichte - S. 36

1869 - Mainz : Kunze
36 geworden, die Liga, endlich der Kaiser, waren besonders aus religiösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes Reichs- lehn einzuziehen, durch den spanischen General Marchese Ambrosio Spin ola von den südlichen Niederlanden her unterstützt. Aber mío Frankreich, mit dem sich die Union in Schwäbisch-Hall 1610 förmlich verbunden, schickte auch nach Heinrichs Iv Ermordung Hülfstruppen; ebenso Moritz von Oranien und England. Sv durch niederländisch-englisch-französische und unierte Waffen Wieder- eroberung der durch Leopold besetzten Festung Jülich. Bald darauf Waffenstillstand zwischen Union und Liga. Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg mit dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem Uebertritt des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren zur katholischen Kirche (und Vermählung mit einer Schwester Maximilians von Baiern) 1614 bekriegten sich beide, durch die unierten Niederlande einer-, Spanien andererseits unterstützt, am Niederrhein bis zum Theilungsvertrag zu Vanten 1614, dem der Düssel- dorfer 1629 folgte. Die definitive Theilung, durch die Bran- denburg Cleve, Mark, Ravensberg, die Pfalz Jülich und Berg erhielt, erst 1666. Brandenburg faßt somit Fuß in den Westmarken des Vaterlandes. 3. Vorgänge in Böhmen. An Stelle des unfähigen Rudolf Ii suchten die Erzherzöge dessen Bruder Matthias zum 1608 Oberhaupt des Hauses Oesterreich zu erheben. Rudolf, durch den heranziehenden Matthias schon in Prag bedroht, verspricht den protestantischen Ständen Böhmens religiöse Duldung und findet sich mit seinem Bruder durch Abtretung Ungarns und Oesterreichs (unter der Ens), sowie durch Zusicherung der Nach- folge in Böhmen ab.. Die drohende Haltung der böhmischen 1609 Stände nöthigt ihm 1609 den Mas estätsbrief ab. Ein aber- mals ausgebrochener Bruderzwist zwischen Rudolf und Matthias brachte dem letzteren auch die Krone Böhmens. Rudolf starb als i6i2 allgeniein verlassener Schattenkaiser. Matthias (1612—1619), selbst kinderlos, verschafft seinem Vetter Ferdinand von Steiermark die Nachfolge in Böhmen (1617) und Ungarn (1618) trotz dem Einspruch der protestan- tischen Stände des ersteren Landes. Ferdinand geboren 1578, in Ingolstadt gleichzeitig mit seinem späteren Schwager Maximilian von Baiern gebildet, tritt 1596 die Regierung seiner

2. Neuere Geschichte - S. 66

1869 - Mainz : Kunze
66 d. Ludwig erhebt nach dem Aussterben des Hauses Pfalz- Simmern Ansprüche auf den kurpfälzischen Allodialbesitz für seine Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Kurfürsten, Charlotte Elisabeth (zweite Gemahlin des Herzogs von Orleans) trotz deren früherer Verzichtleistung. Der neue Kurfürst von der Pfalz, des Kaisers Schwiegervater*), betreibt besonders e. das Augsburgerbündniß 1686, vom Kaiser, Spanien, Schweden, mehreren Reichsständen, worunter auch der große Kurfürst von Brandenburg**), gegen Frankreich geschlossen. f. Wegen Nichlbestätigung des unter französischem Einfluß zum Erzbischof von Köln gewählten Cardinal-Coadjutors Wil- h e l m Ego n von Für st e n b e r g (auch Bischof von Straßburg) * 1688 durch Kaiser und Pabst, erklärt Frankreich dem Kaiser, dann nucf) Holland den Krieg. Auch Victor Amadeus Ii, Herzog von Savoyen, schließt sich den Augsburger Verbündeten an. Der Krieg zeigte das deutsche Reich in großer, lange nicht gesehener Eintracht, doch kam Schwung und Kraft in die Kriegführung erst 1689 durch die Theilnahme Wilhelms von Oranien, des neuen Kölligs von Großbritannien, dessen entthronter Schwieger- vater in Frankreich ein Asyl und Schutz seiner Ansprüche ge- funden hatte (s. ob. S. 57). Kriegsschauplatz: die Rheinlinie, Spanien und seine Nieder- lande, Italien und Irland. 1689 Die teuflische Verwüstung der Pfalz durch Melacs Mord- banden, auf Louvois' Anordnung***); Sprengung des Heidel- berger Schlosses, Schändung der Speirer Kaisergräber; Ver- pflanzung der heimatlosen Bewohner auf französischen Boden. Landung Jakobs Ii in Irland, das ihn als König aner- kannte, seine Niederlage am Boynefluß 1690. Seesieg der Engländer beim Vorgebirge La Hogue 1692. Landsiege der Franzosen unter dem Herzog von Luxemburg, Ludwigs damaligem Hauptfeldherrn, bei Fleurus 1690, (gegen den Fürsten von Waldeck), Steenkerken 1692 und Neer- winden 1693 (beide gegen Wilhelm Iii). *) Von seiner dritten Gemahlin. **) Schon 1681 hatten sich Schweden, Holland, Spanien und der Kaiser zur Aufrcchtcrhaltung des Westfälischen und Nymweger Friedens verbunden und wollten sogleich losschlagen. Der große Kurfürst aber, bei dem ungerüsteten Zustand des Reichs und verstimmt über den Frieden von Nymwcgen und St. Germain, schloß sich aus und zeitweise an Frankreich an. **.*) Der Grund dieser unerhörten Grausamkeit war die Unmöglichkeit, alle eingenommenen festen Plätze besetzen zu können , die doch auch dem Feind nicht in die Hände fallen sollten.

3. Neuere Geschichte - S. 84

1869 - Mainz : Kunze
84 mögliche Mittel für die festere Einigung der durch das ganze Reich zerstreuten Landestheile. Gründung des st e h e n d e n H e e r e s als eines der Grund- pfeiler von Brandenburgs Größe schon von 1641 an. Bei des Kurfürsten Tod ein kriegserprobtes Heer von etwa 28000 Mann. Der aus schwedischen Diensten übergetretene Feldmarschall Georg von Dersslinger der Schöpfer der brandenburgischen Reitereis- Begründer der Artillerie und des Besestigungswesens der Feld- marschall Otto von Sparr. Versuche zur Gründungfeiner Flotte schon 1664, dann im schwedisch-französischen Krieg 1675, zunächst zur Kaperei und zu Angriffen gegen Schweden; 1682 Bildung einer Handelsgesell- schaft nach der westasrikanischen Küste, wo bald zwei branden- burgische Colonien, Groß-Friedrichsburg und Dorotheenschanze, entstehen. Nach des großen Kurfürsten Tod verfallen diese Unter- nehmungen, zugleich angeseindet von den Holländern, an welche die brandenburgischen Besitzungen endlich 1720 durch Kauf über- gehen. Hebung der im 30jährigenkriege tief gesunkenen Land es - cultur; Förderung der inländischen Industrie nach nieder- ländischem und französischem Vorbild. Ausnahme von etwa 20,000 nach Aushebung des Edictes von Nantes flüchtigen französischen Protestanten in seinen Landen 1685. Be- deutende Canalbauten, namentlich der Müllroser oder Fried- rich-Wilhelms-Canal als Wasserstraße zwischen Oder und Elbe durch die Spree, vollendet 1668. Gründung der Uni- versität Duisburg 1655. Friedrich Iii Kurfürst von 1688 —1701, als König Friedrich I — 1713. Auch unter ihm nimmt Brandenburg- Preußen an den wichtigsten Ereignissen der Zeit bedeutenden An- theil. Seine Heere unterstützen Wilhelm von Oranien bei dem Gewinne der englischen Krone; nehmen unter seiner Führung am dritten Kriege gegen Ludwig Xiv und am Türkenkrieg Theil; zeichnen sich im spanischen Erbsolgekrieg aus; entschiedenes Mit- wirken bei Höchstädt, Turin, Malplaquer *). a. Länderzuwachs von 38 Q. M. durch den Erwerb der i7v2 Grafschaften Meurs und Lin gen 1702, des Fürstenthums i7v7neuschatel mit Val engin 1707 aus der oranischen Erbschaft, *) S. oben Seite 56, 67, 74.

4. Alte Geschichte - S. 35

1869 - Mainz : Kunze
35 Lykurgos der politische Reformator und eigentliche Gründer des spartanischen Staates, der durch ihn ein Kriegerstaat und Einheitsstaat wird; — Sohn des fünften Königs aus dem Hause des Prokles, Eunomos. Nach feines älteren Bruders Polydektes Tod als Vormund feines Neffen, des minderjührigen Thronerben Charilaos Verwalter der Königswürde. Seine Reisen; Kreta und sein religiös-politischer Einfluß auf Sparta. Unter der Sanction des delphischen Orakels trat die Lykurgifche Verfassung ins Leben, theils eine Wiederherstellung, theils eine Weiterentwicklung altdorischer Einrichtungen; q^tqui. I. Die Bewohner Lakoniens: 1) Spar traten (2nag- xiu.tui), 2)Periöken (ntqioty.oi), 3)Heloten (//Awrfsobertlldorui). Die Spartiaten find die dorischen Eroberer und Voll- bürger, der Zahl nach der schwächste Theil der Bevölkerung, im Besch der Stadt Sparta und des Kerns der Landschaft (s. oben S. 34), sie zerfallen in drei Stämme (cpvlai) Hylleer, Dymanen, Pamphylen, und 30 Oben (wßai). Seit Lykurg alle gleich- berechtigt (ofzoioi), von aller bürgerlichen Arbeit frei, nur für den Staatsdienst in Krieg und Frieden lebend. Später eine Sonderung der y.uxoi adyao'o-i oder yvcdgi/uoi von den vno/utioveg. Die Periöken (auch yluy.tduii.iovuh im engeren Sinn), Achäer, in den gebirgigen Theilen des Landes rings um Sparta herum wohnend; die ackerbau- und gewerbetreibende Bevölkerung des Landes, im Besitz des Handels und der Bergwerke; persön- lich frei, steuer- und kriegsdienstpflichtig, wahrscheinlich ohne actives Bürgerrecht. Zweifelhaft, ob sie der Volksversammlung beiwohnten. Die Heloten (von der Stadt Helos an der Eurotas- mündung oder 'Eylq ?), wohl die mit den Waffen in der Hand unterworfenen Landeseinwohner, ein dem Staate, als Gesammt- befitz der Gemeinde, leibeigner Bauernstand, der gegen bestimmte Abgaben vom Ertrage die Güter der Spartiaten bebaute; im Kriege Schildknappen der Spartiaten oder Leichtbewaffnete, auch Ruderknechte, später auch zu Hopliteu verwandt. — Das Ver- hältniß der herrschenden Klaffe zu dieser zahlreichsten Volksklaffe ein fortdauernder Kriegszustand; die xqvmtlu und ihre Entartung. — Später kommen indeß auch Erhebungen einzelner Heloten zum theilweifen Bürgerrechte vor (Mothaken, Neodamoden), aus ihnen zum Theil Spartas größte Feldherrn und Slaatsmänuer. Ii. Agrargesetzgebung: Neue Vertheilung des Landes in 9000 gleiche, unveräußerliche y.xuqoi (Majorate) für die

5. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

6. Alte Geschichte - S. 108

1869 - Mainz : Kunze
Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad- linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen. Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus- gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um- geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme (Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig- keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be- deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten. Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen wie Griechenland auf kn Osten. Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd- liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand, die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend, nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen, die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß- glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere. Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L) Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter- italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln. 1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-

7. Alte Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß- soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ot nouot,

8. Alte Geschichte - S. 33

1872 - Mainz : Kunze
fipfurgog der politifcfje Reformator und eigentliche ©rünber «80 be§ fpartanifcfjen ©taateg, der burdfj tyn ein J&iegerftaat und ©tn=(?) heitgftaat rairb; — ©ohn beg fünften Äönigg aug dem £aufe be§ Sßrofteg, Gtunomog. üftadf) feineg älteren Bruberg ^ßolqbefteg Stob alg Ssormunb feineg Steffen, beg minberjä^rigen ^rönerfceit <$hari= taog Bermalter der Äöniggnmrbe. ©eine Reifen; jlreta unbbeffen re(igiö<3=poiitifd)er (Sinflufj auf ©parta. Unter der ©auction beg belphijchen Crafetg trat die Sgfurgifd^e Berfaffung ins Seben, tf)eil3 eine äöieberherftellung, t^eilg eine äßeiterentroitflung altborifdjer (5in= Tötungen; Qijr^ai. I. £)ie fßmo^ntv ßafonieng: 1. ©partiaten (Inag-Tiarai), 2. ^ßeriöfen (ntqlomoi), 3. ^eloten («Awr^ ober ti\<Zvui). £>ie ©partiaten finb die borifd^en (gröberer und Ssollbürger, der nach der fd^Tüäc^fte Shieit der Beoolferung, im 23eft£ der ©tabt ©parta und beg fterng der Sanbfc^aft (f. oben ©. 32), sie verfallen in die brei ©tämme (<pvxut) der ^pqlleer, ®pmanen, 5|3am= phplen, und 30 Oben (w/Wj, ©eit Sfyfurg alle gleichberechtigt (oftoioi), Don aller, bürgerlichen Arbeit frei, nur für den ©taatg= bienft in jt'rieg und ^rieben lebenb. ©päter eine ©onberung der xukoi xäya&o( ober yvoigi/uoi Dou den vnofiuovig. £)ie eriöf en (auch Auxtdai/uovioi im engeren ©inn), Slcfjäer, in den gebirgigen feilen beg Sanbeg ringg um ©parta herum mohnenb; die atferbau= und geroerbetreibenbe Beoölferung beg Sanbeg, im 23efi£ beg ^anbelg und der Bergtoerfe; perfönlid^ frei, [teuer? und frieggbienftpflid^tig, rda^rfd^eintid^ ohne actioeg Bürgerrecht Jbroeifelfjaft, ob sie der 3soifgoerfammiung beiroohnten. £)ie ^eloten (oon der ©tabt ^pelog na^ej der (Surotagmünbung ober oon *Ea£Iv), mohl die mit den ^Baffen in der -Spanb unter= roorfenen Sanbegeinmohner, ein dem ©taate, alg ©efammtbefi^ der ©emeinbe, leibeigner Bauernftanb, der gegen bestimmte Abgaben Dom Ertrage die ©üter der ©partiaten bebaute; im Kriege ©c^ilb= Knappen der ©partiaten ober Seicfjtbetüaffnete, aud) Ruberfttecfjte, fpäter auch alg ^opliten uernmnbt. — £)ag Berhältniß der herrfcf)en= den Älaffe gu biefer ga^treid^ften Ssolmlaffe ein fortbauernber Äriegg= juftanb; die xqvjithu und tyre Entartung. — ©pater fommen in= be^ auch Erhebungen einzelner Heloten jum theitroeifen Bürgerrechte cor (Nothafen, sjleobamoben), aug ihnen jum £fieil ©partag größte §elbherrn und ©taatgmänner. Ii. 5lgrargefe^gebung: '’fteue Bertljeilung beg Sanbeg in 9000 gleite, unveräußerliche xxuqoi (Majorate) für die fparta- ^ifloriföe« £ülfgl>ud> I. (21 u«fl. f. ©ijmn.} 3. Äufl. 3

9. Geschichte des Mittelalters - S. 44

1870 - Mainz : Kunze
44 fahren von außen (vor allem jetzt durch die Ungarn) entwickeln sich die Keime zu ganz neuen politischen Zuständen. I. Die deutschen Herzogthümer: Mit dem Zerfall des Frankenreichs und der karolingischen Reichsverfassung tauchen wie- der die alten deutschen Landestheile auf; — je schwächer das Haupt, desto selbständiger die Glieder. — Allmählich treten an die Spitze dieser Theile — Sachsen mit Thüringen, Bayern, Schwaben, Franken und das zwischen Ost- und Westfranken schwankende Lothringen — fast unabhängige Herzöge, deren Gewalt sich auf verschiedenen Wegen bildet. In Franken die Konradiner, in Sachsen die Liudolfinger, in Schwaben Erchanger, in Bayern Arnulf, in Lothringen Reginar, der das Land dem westfränkischen König überliefert.^ Ii. Ursprung des Lehnswesens: In diese stürmische Zeit fällt die Auflösung der karolingischen Gauverfassung: Unter- gang des^ fränkischen Heerbanns und der altgermanischen Gemein- freiheit. Aus der vormaligen Gemeinde der' Freien entstehen durch Uebertragung der kleineren Grundstücke auf mächtige Grund- herren neue persönliche Verhältnisse des Schutzes, der Abhängigkeit, des Dienstes; gegen Zins, Schutz und Sicherheit. Allmähliches Herabfinken der kleinen Leute von Zinspstichtigkeit (Hintersassen oder Vogteileute) zur Hörigkeit. Nur in den Alpen, in den frie- sischen Marschen, hier und da in Niedersachsen erhielt sich ein Stamm kleinerer Grundbesitzer. — Außerdem dauerte hinter den Mauern mancher Städte ein Kern von Altfreien (Patriciat) fort; der Anfang eines freien Bürgerstandes und der Blüthe deutschen Städtelebens. Die hohe Bedeutung des Waffendienstes ent- wickelt das fcf;ou in der fränkischen Zeit entstandene Vasallen- thum (vasalli 8. vassi). Der Vasall wird durch den Lehnseid ein Mann seines Dienstherrn. Verwandlung des freien Besitzes in Lehen (llenelloinra). — Daneben die ministeriales, un- freie Dienstleute des Adels und der Geistlichkeit, mit Hof- und Hausämtern betraut, aus denen ein neuer Adel erwächst. — Königthum, Lehnsverfassung und Städtewesen die großen politischen Formen des Mittelalters.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 88

1870 - Mainz : Kunze
sm>. >■ ^ t.mzzfctpu., «3 ij-f T. -j' 'Vwwu^ ^ . i^pr-yi .Vvw. Ii. Die Einigung im deutschen Reiche. Unter König Wenceslaus (1578—1400, ff 1419), Karls schwachem und trägem Sohne nimmt die Auflösung des Reiches überhand; je ohnmächtiger und gleichgültiger das Haupt, desto fesselloser entwickeln und bekämpfen sich des Reiches Glieder, die einzelnen Stände. Unter Wenzel erreichen die theilweise schon früher vorhandenen s. g. Einungen, d. i. Verbindungen der verschiedenen Stände zu Schutz und Trutz ihre vollste Blüthe. A. Deutsches Städteleben, Städtebündnisse. Ans dem Boden des alten Frankenreichs und in allen aus diesem hervorgehenden Staaten erblüht das sreistädtische Wesen, eine der fruchtbarsten und zuknnftreichsten Schöpfungen des Mit- telalters, am frühesten entwickelt in Italien, am spätesten in Deutschland, besonders auch durch die Einwirkungen und Folgen der Kreuzzüge. Für den europäischen Norden werden die deut- schen Verhältnisse Vorbild. Die gemeinsame Wurzel bilden die Immunitütsverhältnisse der Bischvfsstädte und Königspfalzen. Streben der Städte, die Vogteirechte der Siadtherren (durch Burggrafen, Schultheißen oder Vögte ansgeübt) an sich zu bringen. Elemente der städtischen Bevölkerung (s. ob. S. 44): Ministerialen und (doch nicht in allen Städteil) vollfreie oder schöffenbarfreie Familien (in Königsstädten Königsleute genannt), in deren Händen größerer Grundbesitz und der Großhandel lag, — zusammen die Geschlechter (Patriciat) mit dem ausschließ- lichen Zutritt zum Schöffenamte bildend; unfreie Gewerbsleute und Ackerbürger, zu Zünften (Gilden, Innungen) zusammen- tretend und im 12. und 13. Jahrhundert gleichfalls die bürger- liche Freiheit erringend. Neben das Schöffeneollegium tritt ein Stadtrath (Rathmänner, eonsnles), an die Spitze des Rathes ein oder mehrere Biirgermeister (proconsul, magister civium); — Ausbildung eines ans Autonomie und Freiheit ruhenden Stadt- rathes in der zweiten Hälfte des 12. und 13. Jahrhunderts. Doch
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