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geworden, die Liga, endlich der Kaiser, waren besonders aus
religiösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers
Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes Reichs-
lehn einzuziehen, durch den spanischen General Marchese Ambrosio
Spin ola von den südlichen Niederlanden her unterstützt. Aber
mío Frankreich, mit dem sich die Union in Schwäbisch-Hall 1610
förmlich verbunden, schickte auch nach Heinrichs Iv Ermordung
Hülfstruppen; ebenso Moritz von Oranien und England. Sv
durch niederländisch-englisch-französische und unierte Waffen Wieder-
eroberung der durch Leopold besetzten Festung Jülich. Bald
darauf Waffenstillstand zwischen Union und Liga.
Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg mit
dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem Uebertritt
des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren zur katholischen
Kirche (und Vermählung mit einer Schwester Maximilians von
Baiern) 1614 bekriegten sich beide, durch die unierten Niederlande
einer-, Spanien andererseits unterstützt, am Niederrhein bis zum
Theilungsvertrag zu Vanten 1614, dem der Düssel-
dorfer 1629 folgte. Die definitive Theilung, durch die Bran-
denburg Cleve, Mark, Ravensberg, die Pfalz Jülich und Berg
erhielt, erst 1666. Brandenburg faßt somit Fuß in den
Westmarken des Vaterlandes.
3. Vorgänge in Böhmen. An Stelle des unfähigen
Rudolf Ii suchten die Erzherzöge dessen Bruder Matthias zum
1608 Oberhaupt des Hauses Oesterreich zu erheben. Rudolf, durch
den heranziehenden Matthias schon in Prag bedroht, verspricht
den protestantischen Ständen Böhmens religiöse Duldung und
findet sich mit seinem Bruder durch Abtretung Ungarns und
Oesterreichs (unter der Ens), sowie durch Zusicherung der Nach-
folge in Böhmen ab.. Die drohende Haltung der böhmischen
1609 Stände nöthigt ihm 1609 den Mas estätsbrief ab. Ein aber-
mals ausgebrochener Bruderzwist zwischen Rudolf und Matthias
brachte dem letzteren auch die Krone Böhmens. Rudolf starb als
i6i2 allgeniein verlassener Schattenkaiser.
Matthias (1612—1619), selbst kinderlos, verschafft seinem
Vetter Ferdinand von Steiermark die Nachfolge in Böhmen
(1617) und Ungarn (1618) trotz dem Einspruch der protestan-
tischen Stände des ersteren Landes.
Ferdinand geboren 1578, in Ingolstadt gleichzeitig mit seinem späteren
Schwager Maximilian von Baiern gebildet, tritt 1596 die Regierung seiner
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Extrahierte Personennamen: Leopold Leopold Ambrosio
Spin Heinrichs Heinrichs Moritz_von_Oranien Leopold Leopold Wolfgang_Wilhelm Wilhelm Maximilians Rudolf_Ii Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias_( Ferdinand_von_Steiermark Ferdinand Ferdinand Maximilian_von_Baiern Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Schwäbisch-Hall England Brandenburg Baiern Niederlande Spanien Düssel- Ravensberg Berg Brandenburg Oesterreich Prag Ungarns Oesterreichs Ungarn Ingolstadt
66
d. Ludwig erhebt nach dem Aussterben des Hauses Pfalz-
Simmern Ansprüche auf den kurpfälzischen Allodialbesitz für seine
Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Kurfürsten, Charlotte
Elisabeth (zweite Gemahlin des Herzogs von Orleans) trotz
deren früherer Verzichtleistung. Der neue Kurfürst von der
Pfalz, des Kaisers Schwiegervater*), betreibt besonders
e. das Augsburgerbündniß 1686, vom Kaiser, Spanien,
Schweden, mehreren Reichsständen, worunter auch der große
Kurfürst von Brandenburg**), gegen Frankreich geschlossen.
f. Wegen Nichlbestätigung des unter französischem Einfluß
zum Erzbischof von Köln gewählten Cardinal-Coadjutors Wil-
h e l m Ego n von Für st e n b e r g (auch Bischof von Straßburg) *
1688 durch Kaiser und Pabst, erklärt Frankreich dem Kaiser, dann
nucf) Holland den Krieg. Auch Victor Amadeus Ii, Herzog von
Savoyen, schließt sich den Augsburger Verbündeten an. Der
Krieg zeigte das deutsche Reich in großer, lange nicht gesehener
Eintracht, doch kam Schwung und Kraft in die Kriegführung erst
1689 durch die Theilnahme Wilhelms von Oranien, des
neuen Kölligs von Großbritannien, dessen entthronter Schwieger-
vater in Frankreich ein Asyl und Schutz seiner Ansprüche ge-
funden hatte (s. ob. S. 57).
Kriegsschauplatz: die Rheinlinie, Spanien und seine Nieder-
lande, Italien und Irland.
1689 Die teuflische Verwüstung der Pfalz durch Melacs Mord-
banden, auf Louvois' Anordnung***); Sprengung des Heidel-
berger Schlosses, Schändung der Speirer Kaisergräber; Ver-
pflanzung der heimatlosen Bewohner auf französischen Boden.
Landung Jakobs Ii in Irland, das ihn als König aner-
kannte, seine Niederlage am Boynefluß 1690. Seesieg der
Engländer beim Vorgebirge La Hogue 1692.
Landsiege der Franzosen unter dem Herzog von Luxemburg,
Ludwigs damaligem Hauptfeldherrn, bei Fleurus 1690, (gegen
den Fürsten von Waldeck), Steenkerken 1692 und Neer-
winden 1693 (beide gegen Wilhelm Iii).
*) Von seiner dritten Gemahlin.
**) Schon 1681 hatten sich Schweden, Holland, Spanien und der Kaiser
zur Aufrcchtcrhaltung des Westfälischen und Nymweger Friedens verbunden und
wollten sogleich losschlagen. Der große Kurfürst aber, bei dem ungerüsteten
Zustand des Reichs und verstimmt über den Frieden von Nymwcgen und St.
Germain, schloß sich aus und zeitweise an Frankreich an.
**.*) Der Grund dieser unerhörten Grausamkeit war die Unmöglichkeit, alle
eingenommenen festen Plätze besetzen zu können , die doch auch dem Feind nicht
in die Hände fallen sollten.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig Ludwig Charlotte
Elisabeth Pabst Victor_Amadeus Wilhelms_von_Oranien Wilhelms Jakobs Ludwigs Ludwigs Wilhelm Germain
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Schweden Frankreich Frankreich Holland Frankreich Spanien Italien Irland Heidel- Irland Boynefluß La_Hogue Luxemburg Holland Spanien Westfälischen Frankreich
84
mögliche Mittel für die festere Einigung der durch das ganze
Reich zerstreuten Landestheile.
Gründung des st e h e n d e n H e e r e s als eines der Grund-
pfeiler von Brandenburgs Größe schon von 1641 an. Bei des
Kurfürsten Tod ein kriegserprobtes Heer von etwa 28000 Mann.
Der aus schwedischen Diensten übergetretene Feldmarschall Georg
von Dersslinger der Schöpfer der brandenburgischen Reitereis-
Begründer der Artillerie und des Besestigungswesens der Feld-
marschall Otto von Sparr.
Versuche zur Gründungfeiner Flotte schon 1664, dann im
schwedisch-französischen Krieg 1675, zunächst zur Kaperei und zu
Angriffen gegen Schweden; 1682 Bildung einer Handelsgesell-
schaft nach der westasrikanischen Küste, wo bald zwei branden-
burgische Colonien, Groß-Friedrichsburg und Dorotheenschanze,
entstehen. Nach des großen Kurfürsten Tod verfallen diese Unter-
nehmungen, zugleich angeseindet von den Holländern, an welche
die brandenburgischen Besitzungen endlich 1720 durch Kauf über-
gehen.
Hebung der im 30jährigenkriege tief gesunkenen Land es -
cultur; Förderung der inländischen Industrie nach nieder-
ländischem und französischem Vorbild. Ausnahme von etwa
20,000 nach Aushebung des Edictes von Nantes flüchtigen
französischen Protestanten in seinen Landen 1685. Be-
deutende Canalbauten, namentlich der Müllroser oder Fried-
rich-Wilhelms-Canal als Wasserstraße zwischen Oder und
Elbe durch die Spree, vollendet 1668. Gründung der Uni-
versität Duisburg 1655.
Friedrich Iii Kurfürst von 1688 —1701, als König
Friedrich I — 1713. Auch unter ihm nimmt Brandenburg-
Preußen an den wichtigsten Ereignissen der Zeit bedeutenden An-
theil. Seine Heere unterstützen Wilhelm von Oranien bei dem
Gewinne der englischen Krone; nehmen unter seiner Führung am
dritten Kriege gegen Ludwig Xiv und am Türkenkrieg Theil;
zeichnen sich im spanischen Erbsolgekrieg aus; entschiedenes Mit-
wirken bei Höchstädt, Turin, Malplaquer *).
a. Länderzuwachs von 38 Q. M. durch den Erwerb der
i7v2 Grafschaften Meurs und Lin gen 1702, des Fürstenthums
i7v7neuschatel mit Val engin 1707 aus der oranischen Erbschaft,
*) S. oben Seite 56, 67, 74.
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Extrahierte Personennamen: Georg
von_Dersslinger Otto Friedrich_Iii_Kurfürst Friedrich Friedrich_I Friedrich Wilhelm Ludwig_Xiv Ludwig
35
Lykurgos der politische Reformator und eigentliche Gründer
des spartanischen Staates, der durch ihn ein Kriegerstaat und
Einheitsstaat wird; — Sohn des fünften Königs aus dem
Hause des Prokles, Eunomos. Nach feines älteren Bruders
Polydektes Tod als Vormund feines Neffen, des minderjührigen
Thronerben Charilaos Verwalter der Königswürde. Seine
Reisen; Kreta und sein religiös-politischer Einfluß auf Sparta.
Unter der Sanction des delphischen Orakels trat die Lykurgifche
Verfassung ins Leben, theils eine Wiederherstellung, theils eine
Weiterentwicklung altdorischer Einrichtungen; q^tqui.
I. Die Bewohner Lakoniens: 1) Spar traten (2nag-
xiu.tui), 2)Periöken (ntqioty.oi), 3)Heloten (//Awrfsobertlldorui).
Die Spartiaten find die dorischen Eroberer und Voll-
bürger, der Zahl nach der schwächste Theil der Bevölkerung, im
Besch der Stadt Sparta und des Kerns der Landschaft (s. oben
S. 34), sie zerfallen in drei Stämme (cpvlai) Hylleer, Dymanen,
Pamphylen, und 30 Oben (wßai). Seit Lykurg alle gleich-
berechtigt (ofzoioi), von aller bürgerlichen Arbeit frei, nur für
den Staatsdienst in Krieg und Frieden lebend. Später eine
Sonderung der y.uxoi adyao'o-i oder yvcdgi/uoi von den vno/utioveg.
Die Periöken (auch yluy.tduii.iovuh im engeren Sinn),
Achäer, in den gebirgigen Theilen des Landes rings um Sparta
herum wohnend; die ackerbau- und gewerbetreibende Bevölkerung
des Landes, im Besitz des Handels und der Bergwerke; persön-
lich frei, steuer- und kriegsdienstpflichtig, wahrscheinlich ohne
actives Bürgerrecht. Zweifelhaft, ob sie der Volksversammlung
beiwohnten.
Die Heloten (von der Stadt Helos an der Eurotas-
mündung oder 'Eylq ?), wohl die mit den Waffen in der Hand
unterworfenen Landeseinwohner, ein dem Staate, als Gesammt-
befitz der Gemeinde, leibeigner Bauernstand, der gegen bestimmte
Abgaben vom Ertrage die Güter der Spartiaten bebaute; im
Kriege Schildknappen der Spartiaten oder Leichtbewaffnete, auch
Ruderknechte, später auch zu Hopliteu verwandt. — Das Ver-
hältniß der herrschenden Klaffe zu dieser zahlreichsten Volksklaffe
ein fortdauernder Kriegszustand; die xqvmtlu und ihre Entartung.
— Später kommen indeß auch Erhebungen einzelner Heloten
zum theilweifen Bürgerrechte vor (Mothaken, Neodamoden), aus
ihnen zum Theil Spartas größte Feldherrn und Slaatsmänuer.
Ii. Agrargesetzgebung: Neue Vertheilung des Landes
in 9000 gleiche, unveräußerliche y.xuqoi (Majorate) für die
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43
der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund-
besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er,
der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk,
das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen
des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine
Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke:
jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen
an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen
Lebens für Athen.
1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks.
a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000
erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung
aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin.
Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer
Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die
Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks-
versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich
(ätjflotcoltjtot).
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private.
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die
Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün-
digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die
Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben-
eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend.
Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern
zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes
(dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen
an beit Staat eintreteu.
Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres-
einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und
des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen
Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500
Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300—
150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei.
Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja,
yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei
ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst.
*) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl.
Curtius Gr. Etym. 229.
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Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der
Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad-
linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des
nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen.
Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus-
gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um-
geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme
(Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig-
keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt
ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be-
deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer
ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren
Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten.
Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien
waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und
Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen
wie Griechenland auf kn Osten.
Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche
Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd-
liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand,
die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend,
nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten
gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem
Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen,
die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien
abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß-
glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs
Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere.
Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L)
Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter-
italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln.
1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von
den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört
vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der
ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den
Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen
Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche
Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im
Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-
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123
Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß-
soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ot nouot,
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44
fahren von außen (vor allem jetzt durch die Ungarn) entwickeln
sich die Keime zu ganz neuen politischen Zuständen.
I. Die deutschen Herzogthümer: Mit dem Zerfall des
Frankenreichs und der karolingischen Reichsverfassung tauchen wie-
der die alten deutschen Landestheile auf; — je schwächer das
Haupt, desto selbständiger die Glieder. — Allmählich treten an
die Spitze dieser Theile — Sachsen mit Thüringen, Bayern,
Schwaben, Franken und das zwischen Ost- und Westfranken
schwankende Lothringen — fast unabhängige Herzöge, deren
Gewalt sich auf verschiedenen Wegen bildet. In Franken die
Konradiner, in Sachsen die Liudolfinger, in Schwaben
Erchanger, in Bayern Arnulf, in Lothringen Reginar,
der das Land dem westfränkischen König überliefert.^
Ii. Ursprung des Lehnswesens: In diese stürmische
Zeit fällt die Auflösung der karolingischen Gauverfassung: Unter-
gang des^ fränkischen Heerbanns und der altgermanischen Gemein-
freiheit. Aus der vormaligen Gemeinde der' Freien entstehen
durch Uebertragung der kleineren Grundstücke auf mächtige Grund-
herren neue persönliche Verhältnisse des Schutzes, der Abhängigkeit,
des Dienstes; gegen Zins, Schutz und Sicherheit. Allmähliches
Herabfinken der kleinen Leute von Zinspstichtigkeit (Hintersassen
oder Vogteileute) zur Hörigkeit. Nur in den Alpen, in den frie-
sischen Marschen, hier und da in Niedersachsen erhielt sich ein
Stamm kleinerer Grundbesitzer. — Außerdem dauerte hinter den
Mauern mancher Städte ein Kern von Altfreien (Patriciat) fort;
der Anfang eines freien Bürgerstandes und der Blüthe deutschen
Städtelebens. Die hohe Bedeutung des Waffendienstes ent-
wickelt das fcf;ou in der fränkischen Zeit entstandene Vasallen-
thum (vasalli 8. vassi). Der Vasall wird durch den Lehnseid
ein Mann seines Dienstherrn. Verwandlung des freien Besitzes
in Lehen (llenelloinra). — Daneben die ministeriales, un-
freie Dienstleute des Adels und der Geistlichkeit, mit Hof- und
Hausämtern betraut, aus denen ein neuer Adel erwächst. —
Königthum, Lehnsverfassung und Städtewesen die
großen politischen Formen des Mittelalters.
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sm>. >■
^ t.mzzfctpu.,
«3 ij-f T. -j' 'Vwwu^
^ . i^pr-yi .Vvw.
Ii. Die Einigung im deutschen Reiche.
Unter König Wenceslaus (1578—1400, ff 1419), Karls
schwachem und trägem Sohne nimmt die Auflösung des Reiches
überhand; je ohnmächtiger und gleichgültiger das Haupt, desto
fesselloser entwickeln und bekämpfen sich des Reiches Glieder, die
einzelnen Stände. Unter Wenzel erreichen die theilweise schon
früher vorhandenen s. g. Einungen, d. i. Verbindungen der
verschiedenen Stände zu Schutz und Trutz ihre vollste Blüthe.
A. Deutsches Städteleben, Städtebündnisse.
Ans dem Boden des alten Frankenreichs und in allen aus
diesem hervorgehenden Staaten erblüht das sreistädtische Wesen,
eine der fruchtbarsten und zuknnftreichsten Schöpfungen des Mit-
telalters, am frühesten entwickelt in Italien, am spätesten in
Deutschland, besonders auch durch die Einwirkungen und Folgen
der Kreuzzüge. Für den europäischen Norden werden die deut-
schen Verhältnisse Vorbild. Die gemeinsame Wurzel bilden die
Immunitütsverhältnisse der Bischvfsstädte und Königspfalzen.
Streben der Städte, die Vogteirechte der Siadtherren (durch
Burggrafen, Schultheißen oder Vögte ansgeübt) an sich zu bringen.
Elemente der städtischen Bevölkerung (s. ob. S. 44):
Ministerialen und (doch nicht in allen Städteil) vollfreie oder
schöffenbarfreie Familien (in Königsstädten Königsleute genannt),
in deren Händen größerer Grundbesitz und der Großhandel lag,
— zusammen die Geschlechter (Patriciat) mit dem ausschließ-
lichen Zutritt zum Schöffenamte bildend; unfreie Gewerbsleute
und Ackerbürger, zu Zünften (Gilden, Innungen) zusammen-
tretend und im 12. und 13. Jahrhundert gleichfalls die bürger-
liche Freiheit erringend. Neben das Schöffeneollegium tritt ein
Stadtrath (Rathmänner, eonsnles), an die Spitze des Rathes ein
oder mehrere Biirgermeister (proconsul, magister civium); —
Ausbildung eines ans Autonomie und Freiheit ruhenden Stadt-
rathes in der zweiten Hälfte des 12. und 13. Jahrhunderts. Doch
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