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Im Frhlinge jedes Jahres hielt der Kaiser einen glnzenden Reichstag, das Maifeld, ab, auf dem die geistlichen und weltlichen Groen seines Reiches und die freien Männer erschienen. Er musterte den Heer-bann, empfing die fremden Gesandten, besttigte die Gesetzesvorlagen, die von dem Staatsrates der im Herbst einberufen wurde und sich nur aus jenen Groen des Reiches zusammensetzte, die das besondere Ver-trauen des Kaisers genossen, vorbereitet waren. Die Gesetze untersiegelte Karl mit einem Siegel, das er auf dem Knauf seines Schwertes bei sich trug, wobei er wohl zu sagen pflegte: Hier ist mein Befehl und hier," indem er an fein Schwert schlug, derjenige, der ihm Gehorsam verschaffen soll." Die Reichstagsbeschlsse wurden in lateinischer Sprache niedergeschrieben und hieen nach ihrer Einteilung in Kapitel Kapitn-larieu. Die Sonderrechte einzelner deutschen Volksstmme lie Karl ebenfalls auszeichnen.
b) Das Heerwesen. Da jeder Freie zum Kriegsdienste verpflich^ tet war, wurde die Heerespflicht bei den vielen Kriegen, die Karl fhrte, recht drckend. Um dem kleineren Grundbesitzer Erleichterung zu ver-schaffen und um zu verhindern, da sich noch mehr freie Leute in das Hrigkeitsverhltnis begben, ordnete er an? da nur diejenigen freien De-utschen, die drei Hufen Land besaen, zum Kriegsdienst verpflichtet seien; kleinere Besitzer taten sich zu zweien und mehreren zusammen und rsteten gemeinsam einen Mann aus.
Fr die Ausrstung und Verpflegung auf die Dauer von drei Mo-nuten hatte jeder selbst zu sorgen. Das Heer setzte sich aus den Freien und den berittenen Leuten der Vasallen nnb Untervasallen zusammen; die Freieu bildeten die Futrppe, die Lehnsleute die Reiterei, die während des ganzen Mittelalters den Keru des Heeres ausmachte.
^Volkswirtschaftliche Anordnungen. Karl lie umfang-reiche Rodungen vornehmen und Smpfe austrocknen, um mehr Land fr die Landwirtschaft zu gewinnen. Fr die Verwaltung grerer Fronhfe stellte er Grundstze aus, die jahrhundertelang magebend blieben. Attsv feinen Hofgtern richtete er Musterwirtschaften ein und gab Vorschriften der Getreidebau und Viehzucht, die Gewinnung des Honigs, die Bereitnng des Bieres und des Weines. Die Anlage von Wein-bergen gelaugte weiter nach stlich vom Rhein gelegenen Lndern, und auslndisches Gemse und edlere Obstsorten wurden eingefhrt. Karl sah berall selbst uach, prfte sorgfltig die Rechnungen feiner Verwalter und erkundigte sich sogar nach der Zahl der Eier und deren Verwertung.
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl Karl Karl Karl_lie Karl Karl Karl
4 -
getrnt war das Bier, ein Aufgu von Gerste und bittern Krutern, und Met, den sie aus Honig und Wasser zu bereiten wuten. In den Gegenden an der Donau und am Rhein wurde auch Wein gezogen. Als einziges Gewrz benutzte man das Salz,
Die alten Deutschen bewohnten roh zusammengefgte Lehm- und Blockhusel, die mit Rohr oder Schilf gedeckt waren. Da ein Schorn-stein fehlte, mute sich der Rauch durch ffnungen seinen Weg suchen. Menschen und Tiere wohnten unter einem Dache/) Die Feldfrchte wurden in Hhlen aufbewahrt, wohin auch die Bewohner, um sich gegen die Unbilden der Witterung zu schtzen, in strengen Wintern ihre Zu-flucht nahmen. An den Hofraum stieen die Felder, Wiesen und Wlder. Jagd, Viehzucht und Ackerbau bildeten die Erwerbsquellen der alten Deutschen. Ursprnglich war der Grund und Boden Gesamteigentum der Gaugenossen; zur Zeit des Tacitus dagegen hatten sich bereits feste Anteile an Wald, Weide und Ackerland (Allmende) gebildet, deren Nutzung durch die einzelnen Genossen wechselte. Erst allmhlich entstand der Eigen-besitz. Es herrschte vllige Naturalwirischast und Eigenwirtschaft.^) Die ursprngliche Form der Feldbestellung war die Feldgraswirt-schast.'') Whrend die Frauen unter Beihilfe der Unfreien und Sklaven den Acker bebauten und das Vieh versorgten, zogen die freien Männer, die die Arbeit unter ihrer Wrbe hielten, in den Krieg und auf die Jagd, oder sie lagen auf der Brenhaut" und zechten und wrfelten mit Freunden und Nachbarn.
Unter den Gewerben war das Schmieden bekannt, um Waffen und Schmucksachen herzustellen. Die ntigsten Gerte und Kleidungsstcke wurden von den Freien und Unfreien fr jede Familie hergestellt (Eigen-Wirtschaft). Auch Handel wurde in beschrnktem Mae getrieben, und ein freier Deutscher hielt es nicht unter seiner Wrde, Handelsreisen, die meist nicht ohne Gefahr waren, zu unternehmen. Der Handel war ein Tauschhandel; Bernstein, Pelze usw. wurden gegen Waffen und
J) In den Alpenlndern hatten es die Bewohner schon weit vor Beginn der beglaubigten Geschichte zu einer recht bedeutenden Kultur gebracht. Dafr zeugen die Pfahlbauten, die 4090 m tief in einzelne Schweizer Seen hinein-gebaut sind. Ihre Besitzer waren Jger und Fischer, aber auch Viehzucht, Ackerbau und Handel waen nicht vllig unbekannt.
2) Naturalwirtschaft: Was die Natur erzeugt, war alles, was das Leben bedurfte; bei der Eigenwirtschaft verarbeitet die einzelne Familie den ganzen Lebensunterhalt. Z.
3) Ein und dasselbe Grundstck wurde nur fr ein Jahr bebaut und blieb dann jahrelang als Erasnntzung liegen. <Wanderliebe der Germanen.) Z.
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Gl -
Verbrecher verabscheue. Bei Geistlichen wurde die Abendmahlsprobe angewandt; denn man nahm an, der unwrdige Genu des hl. Abend-mahls wrde dem Verbrecher zum Verderben gereichen. Das Bahrrecht oder die Blutprobe kam bei Mrdern zur Anwendung. Der ver-mutliche Mrder wurde an die Bahre des Erschlagenen gefhrt; begannen die Wunden von neuem zu bluten, so galt er fr berfhrt.') Das ge-whnlichste und vornehmste unter den Gottesurteilen war der Zweikampf.
Anfangs richtete man nach dem Gewohnheitsrecht; war ein solches fr den vorliegenden Fall nicht vorhanden, so wurde der Um-stand" uach feiner Meinung gefragt. Im fnften Jahrhundert fing man an. die mndlich berlieferten Gesetze niederzuschreiben und zwar mit Ausnahme der angelschsischen in lateinischer Sprache. So entstanden die Volks rechte, von denen das der salischen Franken, die Lex Salica, das lteste ist. In der merowingischen und karolingischen Zeit wurden auch besondere Gesetze erlassen. Da die Geistlichen ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten, so bildete sich fr sie und ihre Hrigen allmhlich das kauouische Recht.
Die verhngten Strafen waren verschiedener Art. Verbrechen gegen die Religion, Verschwrung gegen den König, Heeresflucht und Gefhrdung des ffentlichen Friedens wurdeu mit dem Tode bestraft. Die brigen Strafen bestanden in Buen an Geld und Vieh, Gter-eutziehung, krperlicher Zchtigung oder Verstmmelung. Alle Verbrechen konnten durch Zahlung von Wergeld geshnt werden, dessen Hhe sich nach der Schwere des Verbrechens und z. B. beim Totschlag nach dem Stande des Erschlagenen richtete.
4. Kunst und Wissenschaft.
a) Der Basilikenstil. In den ersten christlichen Zeiten wurde der Gottesdienst in den Wohnungen reicher Glaubensgenossen oder in Slen abgehalten; zur Zeit der Christenverfolgungen muten die Christen in deu Katakomben ihre Andacht verrichten. Erst als das Christentum zur Staatsreligion erhoben war, fing man an, Gotteshuser nach dem Vorbilde der alten rmischen Gerichts- und Kaufhallen/der Basiliken, zu erbauen, die mich selber zur Abhaltung des Gottesdienstes benutzt wurden. So entstand unter Beibehaltung der antiken Einrichtung und Form der altchristliche Basilikenstil.
Die Basilika besteht aus einem rechteckigen Langhaus, das die Lage von Westen nach Osten hat uitd das Mittel- oder Hauptschiff der Kirche
') Vergleiche das Nibelungenlied.
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f
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Cistereienser, gestiftet 1112, und Prmonstratenser, gestiftet 1121, benutzten die Zeit, in der sie nicht dem Gebete und frommen Andachtsbungen oblagen, zur Kultur des Bodens. Gleich den Benediktinern legten sie bei ihren Klstern Musterwirtschaften an und schufen wste Gegenden in lachende Gefilde um; besonders haben sie sich um die Christianisierung und Germanisierung des Lau des der Wenden groe Verdienste erworben. Die Franziskaner, gestiftet 1210, und Dominikaner, gestiftet 1215, widmeten sich dem geistigen Wohle der Menschheit, besonders auch dem Unterricht der rmeren Jugend. Durch Predigt, Religionsunterricht und Anleitung zu einem bufertigen Leben suchten sie auf das Volk einzuwirken; der Armen und Krauken nahmen sie sich in liebe-voller Weise an. Ihre Klster waren Pflanzsttten der Bil-dnng, Wissenschaft und Knnst. und bei der berall herfcheuden ppigkeit und Sinnlichkeit fand man hier Bekmpfung der sinnlichen Triebe und opferwillige Entsagung. Die Domiuikauer wandten sich iu besonderen Predigten gegen die Sekten der Waldenser und Albi -genfer1) im sdlichen Frankreich, welche die kirchlichen und brger-liehen Gesetze unbeachtet lieen und so eilte ^Oesahr fr Staat und Kirche bildeten. ' '~y \ ,.'V :
A.. ' \ t " .
Iii. Wirtschaftliche Verhltnisse.
1. Der Uitterstand.
; .,v
; , "5t; ci weltliche Rittertum.
1. Entstehung. Whrend sich der Heerbann der alten Deutschen fast mir aus den Freien als Fufoldateu zusammensetzte, bestand seit > -M* - , /Heinrich I. der Kern des deutschen Heeres aus der Reiterei. Der Lehus-eid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet. , , beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Die Bauern wurden
: - 1 mir in Notfllen zur Landesverteidigung aufgeboten. Es war eine
scharfe Scheidung zwischen dem herrschenden Wehr stand, und dem ' , r , </{.:, beherrschten Nhrstande. Ans den berittenen Kriegern ging /....'^njiuilj^j ch der Ritter stand hervor, der zur Zeit der Kreuz- >
v zge feine hchste Blte erreichte, Seine Mitglieder durch gle iche /W Standespflich teilennd^ Sitten verbunden, .betrachteten sich ohne
< :z.. ' " Rcksicht auf nationale Verschiedenheit als eim fest geschlossene Ge-- nossenschaft, die das ganze Abendland umspannte.
il kj | j t ti j vvy vi j i , Vit- uuv yv i i,)v vivvnvuiiiv It * f
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J) Sie nannten sich die Katharer, d. i. Reinen, davon das Wort Ketzer.
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Infolgedessen hatten die deutschen Städte viele geschickte Meister, deren Kunsterzeugnisse ihren Weg weit der die Grenzen des Reiches fanden.
Die Bimste bildeten kirchliche Bruderschaften unter einem Schutz-heiligen, Meister. Gesellen und Lehrlinge eine Familie. Sie sorgten fr Zucht und gute Sitte und nahmen sich auch in leiblicher Hinsicht ihrer Mitglieder an. Arme und kranke Genossen erhielten Untersttzungen, den gestorbenen wurde ein ehrenvolles Begrbnis bereitet und den Witwen die Mglichkeit geboten, das Handwerk der Männer fortzufhren.
Die Angehrigen ein und derselben Zunft liebten es. mglichst nahe zusammen zu wohnen, woran noch heute die Gerber-, Brot- und Knochenhauerstraen in manchen Stdten erinnern.
In kriegerischen Zeiten beteiligten sich spter die Znfte unter ihren Zunftmeistern an der Verteidigung der Stadt.
Den wichtigsten Teil der stdtischen Bevlkerung bildeten die Ge-schlechter oder Patrizier, die, sich aus den Ministerialen (Dienst-mannen der Grundherren) und vollfreien Familien (in kniglichen Stdten Knigsleute genannt) zusammensetzten und den Grogrundbesitz und Grohandel in Hnden hatten; sie bildeten den stdtischen Adel. Die Kanflente taten sich zu Gilden zusammen.
Auerhalb der Stadtmauern wohnten die Pfahl- oder Spie-brg er. die zu der Stadt in einem Hrigkeitsverhltnis standen. Zogen sie in die Stadt, so wurden sie Vollbrger und erhielten die Brgerrechte.')
Verwaltung der Städte. Der Handel steigerte den Wohlstand der Städte und zugleich das Bestreben, eine grere Selbstndigkeit zu besitzen. Viele machten sich von ihrem Stadt- oder Grundherrn (Fürst, Bischof. Abt zc.) frei, erwarben das Stapelrecht, wonach die durchgehenden Waren eine bestimmte Zeit lang auf dem Markte zum Verkaufe ausge-stellt wurden,2) die Aufsicht der den Markt (Marktrecht), das Zoll-und Mnzrecht und eigene Gerichtsbarkeit. Solche Städte erkannten nur den Kaiser als ihren Oberherrn an und wurden freie Reichsstdte genannt. Stadtkreuze und Rolandssulen, wie solche noch heut-zutage in einigen Stdten Norddeutschlands zu finden sind, waren die Sinnbilder stdtischer Rechte. Das Gebiet der stdtischen Rechte hie Weichbild.
]) Friedrich Ii. verbot den Zuzug von Pfahlbrgern. Pfahlbrger falsche (geringe) Brger, faux bourgeois, faubourg = Vorstadt.
2) Diese Einrichtung brachte den Stdten groe Vorteile, erschwerte aber anderseits den Handel ganz bedeutend.
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Bruders nicht ab und kmpfte, in goldener Rstung weithin kenntlich, allen voran; Ludwig dagegen hielt sich Eltig zurck und berlie dem Burg-grafeu von Nrnberg. Friedrich Iv. von Zollern, nud seinem Feld-Hauptmann S ch w e p p e r m a n n die Fhrung. Durch eine List des Burg-grasen getuscht, wurde Friedrich geschlagen und fiel, ermdet von bermenschlicher Waffenarbeit, in die Gefangenschaft.
Im Jahre 1315 suchten die Schweizer sich von der Herrschaft der Oster-reicher frei zu machen. Leopold von O st erreich zog mit einer auserlesenen Schar sterreichischer Ritter gegen sie, wurde aber in dem Engpasse von Mor-garten vollstndig geschlagen. Die Schweizer wlzten Steinblcke von den Bergen herab oder schleuderten sie mit groer Leibeskraft auf die gedrngten Haufen der Feinde; dann machten sie von der Seite her einen Angriff mit Morgensternen, Streitxten und Beilen. Fast das ganze Heer Leopolds, der sich mit einem klglichen Reste nach Winterthur rettete, wurde aufgerieben.
2. Gefangenschaft Friedrichs und Ausshnung. Ludwig empfing den gefangenen Gegner mit freundlichen Worten, nahm ihn in frstliche Hast und wies ihm das Schlo Transnitz in der Oberpfalz.als Woh-nuug an; Leopold aber setzte den Krieg fort. Nach drei Jahren entlie Ludwig feinen Gegenkaiser aus der Haft, jedoch unter der Bedingung, da er allen Ansprchen auf den Thron entsage und seinen Bruder Leopold bewege, Frieden zu schlieen. Dieser wollte von einer Ausfh-nung nichts wissen und setzte den Krieg fort; Friedrich ging, feinem Versprechen getreu, in die Gefangenschaft zurck.x) der solche Redlichkeit gerhrt, schlo Ludwig seinen Feind in seine Arme und nannte ihn Bruder; die Regierung sollte von jetzt ab gemeinschaftlich gefhrt werden. Doch Friedrich beschrnkte seine Ttigkeit auf die Verwaltung feiner Erblnder; er starb im Jahre 1330.
3. Ludwig als Alleinherrscher. Nach dem Tpde Friedrichs regierte Ludwig noch siebenzehu Jahre, aber auch diese Zeit war sehr unruhig und brachte weder ihm, noch dem Reiche Glck und Segen. Einen heftigen Gegner fand der Kaiser an dem Papste Johann Xxii. Dieser hatte sich fr Friedrich und gegen Ludwig erklrt und bei der Doppelwahl in Deutschland fr sich das Recht in Anspruch genommen, vorlufig die Reichsverwaltung in Italien zu führen und in dem Thronstreite die Entscheidung zu treffen; zudem begnstigte er die Erhebung des franzsischen Knigs ans den deutschen Thron. Ludwig legte hierge-gen Verwahrung ein und schickte auch den Feinden des Papstes in Jta-
*) Vergleiche Uhlauds Drama: Ludwig der Bayer".
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Extrahierte Ortsnamen: Nrnberg Leopolds Winterthur Friedrichs Deutschland Italien Jta-
242
Geistlichkeit und dem christlichen Volke war eine religise Erschlaffung eingetreten, die die verderblichsten Folgen nach sich ziehen sollte.
Das Ansehen des ppstlichen Stuhles war durch die laug-wierigeu Kriege und wiederholten Streitigkeiten mit den Kaisern, durch den Aufenthalt der Ppste in Frankreich und durch das Schisma arg erschttert.
Die hhere Geistlichkeit, Bischse und Domherren, wurde oft mehr mit Rcksichten anf Geburt, als nach Verdienst und* Wrdigkeit gewhlt. Kirchliche Psrude wurden au Knaben und Jnglinge vor Empfang der Weihen vergeben und zwei und mehrere Bistmer einem Bischof bertragen. Unter der hheren wie unter der niederen Geistlichkeit, die in ihrer wissenschaftlichen Bildung hinter den Forderungen der Zeit zurckgeblieben war,') hatte die Verweltlichuug weit um sich gegriffen, und mit dem kirchlichen Sinn war auch die kirchliche Zucht mehr und mehr verfallen.
Die Fürsten strebten nach vollstndiger Unabhngigkeit (Abfllt-tismns), die Reichsritter und Reichsstdte lagen mit den Reichsfrsten im Streit. Der groe Reichtum vieler Klster und Bischofssitze weckte den Neid und die Habsucht der Fürsten, der Ritter und des Volkes, das in Unwissenheit dahinlebte und unter dem Drucke der Ab-gaben und Frondienste schwer zu leiden hatte.
Der Humanismus, der mit seinen heidnischen Anschanuugeu der Kirche feindlich gegenberstand, suchte seinen Einflu besonders anf die Kreise der Gebildeten auszuben. Spottschriften, die die sozialen Zustnde damaliger Zeit geielten, trugen nicht wenig zur Erregung der Gemter bei.
Auch in den Klstern wurden nicht berall die strengen Vor-schristen der Ordensregel beobachtet.
Die Kirche war anf den Konzilien zu Pisa, Konstanz und Basel eifrig bemht gewesen, die vorhandenen bel abzustellen; auch fehlte es nicht an frommen und gebildeten Geistlichen, die die Gebrechen der Kirche zu heilen suchten. Aber bevor die begonnene Verbesserung au Hanpt und Gliedern" durchgefhrt war, entstand in Deutschland eine religise Bewegung, wodurch die Kirche einen groen Teil ihrer Angehrigen verlor.
d. Die Veranlassung. Der kunstsinnige Papst Julius Ii. hatte deu Plan gefat, die baufllig gewordene Peterskirche tu Rom durch einen groartigen Prachtbau zu ersetzen; allen Christen des weiten Erd-
*) Vergleiche die Briefe der Dunkelmnner".
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Extrahierte Personennamen: Julius_Ii
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Konstanz Basel Deutschland Rom
geahmt, Sie und auch die mit reichen Liegenschaften ausgestattete Kirche berwiesen einen Teil ihres Besitztums an Untervafallen, die zu dem Verleiher in demselben Verhltnisse standen, wie die Vasallen zu dem Könige; dem Könige unterstanden sie nur mittelbar durch ihren Lehnsherrn. Ein solches Lehen hie Afterlehen. Die Rangordnung der Lehnstrger wurde Heerschild" genannt mit anfangs drei, spter sieben oder zehn Stufen.
Der Gegenstand des Lehens war spter ein ganz verschiedenartiger; es wurden Amter, Nutzung des Waldes und der Jagd, Ertrge aus Zllen, Brcken- und Fahrgeldern verliehen. Das Benefizinm war auch die Form, in der Kirchen, Klster, Kapellen, Altre an Personen geistlichen, und soweit es sich um die Einknfte handelte, auch an solche weltlichen Standes bergeben wurden.
Bedeutung des Lchnswesens. Das Lehuswefen, das in die ltere frnkische Zeit zurckgeht, -fand im 9. und 10. Jahrhundert die weiteste Ausdehnung; es beeinflute das gesamte staatliche, soziale und wirtschaftliche Leben des Mittelalters. Da nicht blo Grundbesitz, sondern auch Amter und regelmige Einknfte jc. verschiedener Art verliehen wurden, so beruhte die Macht der Könige und Fürsten auf den lehnsabhngigen Leuten. Mit dem Lehnswesen stand das Kriegswesen in innigster Beziehung; statt des alten Heerbannes entstand das Vasallenheer, das im Mittelalter die Wehrkraft des Landes bildete. Da die Beamten kein Gehalt erhielten, sondern mit Grundbesitz aus-gestattet wurden, verdrngte seit dem 7. Jahrhundert die Naturalwirtschaft die rmische Geldwirtschaft vollstndig.
Schattenseiten des Lehnswesens. Wenn die Wechselbeziehung zwischen Herr und Vasall die Treue festigte, die Kraft des einzelnen strkte und die Schwachen schtzte, so hat das Lehnswesen auch seine Schattenseiten. Es schlo eine feste politische Staatsform aus. entfremdete eine groe Anzahl frherer Gemeinfreien dem ffentlichen Leben und frderte das Anwachsen des Gro-grnndbesitzes. Mit dem Sinken der kaiserlichen Macht entwickelte sich im sp-teren Mittelalter die Landeshoheit der Reichsfrsten, eine Zwischeninstanz zwischen König und Volk, das mit ihm nach und nach jede Fhlung verlor.
b. Das Krigkcitsverhl'tnis.
Kleine Grundbesitzer, die Freien, hatten durch die zu leistenden Dienste im Kriege, durch die Teilnahme an Gerichtssitzungen in wirtschaftlicher Hinsicht viel zu leiden. Zur Besserung ihrer Lage bergaben sie ihr Eigentum (Allod) einem geistlichen (Bischof, Abt) oder einem weltlichen Groen, von dem sie es als eine Art Lehen zurckerhielten. Das auf diese Weise wieder-empfangene Gut blieb der Familie erblich; fr die Befreiung von den Lasten, die der Gutsherr bernahm, muten Naturalabgaben entrichtet und Hand-und Spanndienste geleistet werden. Der freie Bauernstand schwand mit der Zeit immer mehr, seine politischen Rechte bte er ein. Es entstand die Klasse der Hrigen, die den Ubergang zur Leibeigenschaft am Ende des Mittel-alters bildete.
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Die Stellung der Frau wurde in rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht eine noch angesehenere, als in der karolingischen Zeit und die Ausbildung der Mdchen durch den Einflu edler Frstinnen immer mehr gehoben. Neben den gewhnlichen Kenntnissen und Fertigkeiten wurde die Kunst des Gesanges in ganz besonderer Weise gepflegt; die Harfe und die Fiedel spielen zu knnen, wurde vou jeder Frau der bessereu Stnde vorausgesetzt. In den Frauenklstern, welche von den Ottonen gegrndet waren, herrschte ein reges wissenschaftliches Leben; die lateinische Sprache bildete den Gegenstand eifrigen Studiums, Dichterinnen gingen aus ihnen hervor, und gleich den Mnchen beteiligten sich die Nonnen an der Kunst, die Werke der alten heidnischeil und christlichen Literatur durch Abschreiben zu erhalten und zu vervielfltigen.
2. Wirtschaftliches Leben.
Die Hauptbeschftigung des grten Teiles der Bewohner bildete nach wie vor der Ackerbau, und durch Rodungen wurden weite Waldbezirke in wogende Kornfelder, durch Entwsserungsanlagen Smpfe in grasreiche Wiesen verwandelt. Nicht blo die Landbewohner, sondern auch die Stdter betrieben neben Handel und Gewerbe Ackerbau, um in Grten und auf den Feldern die notwendigen Nahrungsinittel zu ziehen; denn einen Marktverkehr, wie heutzutage, kannte man nicht.
Die Zahl der freien Bauern schmolz noch mehr zusammen; sie traten zu einem Mchtigeren in ein Hrigkeitsverhltnis, und da die Frondienste nicht zu hart, die Abgaben erschwinglich waren, und die Hrigen zu Kriegsdiensten nicht herangezogen wurden, fhrten sie besonders auf den Gtern der Bischfe ein ertrgliches Dasein.')
Durch reiche Schenknngen und Vermchtnisse kam allmhlich ein groer Teil von Grund und Boden in die Hnde der geistlichen und weltlichen Groen.
tln&V *eit schsischen und frnkischen Kaisern begannen m den Grenzgebieten des alten Nrnerreiches die Städte, die sich bei den rmischen Standlagern gebildet hatten, von neuem einporzn-blhen, und im Innern des Reiches und an seinen Ostgrenzen entstanden bei deu Bischofssitzen und Klstern und bei den Burgen, die zum Schutze gegeu feindliche Einflle errichtet waren, durch Ansiedelungen neue Städte. Mnster, Paderborn, Osna-brck und Hildesheim verdanken ihre Entstehung den dortigen Bischofssitzen, Fulda und Corvey deu gleichnamigen berhmten Klstern,
') Unter beut Krumm stab ist gut wohnen."
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Sden und Osten vor der Vernichtung durch die Sarazenen und Ungarn zu schtzen gewut.
ldie ewhner Deutschlands waren neben den Angehrigen des hohen und niederen Adels Brger und Bauern. Die Mitglieder des hohen Adels bildeten die Prlaten - Bischfe und bte und die weltlichen Fürsten die Herzge und Grasen. Die geistlichen Fürsten, berat Ansehen und Macht besonders durch Otto I. gehoben war, sollten etu Gegengewicht gegen die mchtigen weltlichen Fürsten bilden. Bistmer und Klster erhielten ausgedehnten Grundbesitz. Zollsreiheit. Immunitt und sonstige Rechte. Aber seit dem Wormser Konkordate waren die Bischse nicht mehr Reichsbeamte, die der König er-nannte, sondern Lehnstrger, deren Wahl durch das Domkapitel der Kllig besttigte. Selbst die Ottonm haben es nicht vermocht, die immer grer werdende Macht und Selbstndigkeif der weltlichen Fürsten vollstndig zu breche, wie sie es ailderseits nicht verhindern konnten, da sie ihr Besitztum nicht als Lehen, son-dem als erbliches Eigentum betrachteten.
Den niederen Adel bildeten die Dienstmannen, Untervasallen (Ministerialen), die spter unter dem gemeinsamen Namen Ritter" zusammengefat wurden. Durch Konrad Ii., der an ihnen eine Sttze gegen den hohen Adel haben wollte, wurde ihnen ihr Lehen als erb-liches Eigentuin zugesprochen.
Unter der Herrschast der Sachsen war die Vereinigung der deutschen Stmme zu einein einheitlichen Reiche herbeigefhrt.
Alt der Spitze des Staates, einer Monarchie, stand als Monarch der Kttig, der seit Heinrich Ii. rmischer König genannt wurde und nach seiner Romfahrt, wozu er nach erfolgter Wahl verpflichtet war, durch die Krnung den Kaisertitel erhielt. Die Erwerbung der Kaiser-krne war nur in Rom vom Papste mglich. So lange die geistliche und die weltliche Macht eine untrennbare Einheit bildeten, war die Verbindung von Papsttum und Kaisertum fr beide vott der hchsten Bedeutung.
Das Knigtum war nicht erblich, doch ging das Streben der schsischen und frnkischen Könige dahin, die Knigskrone an ihre Familie zu knpfen. Der König wurde gewhlt. Die Wahl faud noch alter Sitte auf frnkischem Boden statt. Sie wurde von den anwesenden geistlichen und weltlichen Fürsten vorgenommen, doch war der Kreis der wahlberechtigten Personen nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Erst in spterer Zeit wurde die Neuwahl eines Knigs den Kurfrsten gesetzlich bertragen.
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Extrahierte Personennamen: Otto_I. Konrad_Ii Konrad Heinrich_Ii Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Deutschlands Sachsen Rom