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1. Neue Bilder-Geographie für die Jugend - S. 111

1819 - Nürnberg : Campe
Die Niederlande. ui ehemaligen Republik Holland und aus den östreichischen Niederlanden. ./. . , . Die Franzosen, welche so viele Länder unterjochten, nah» men auch diese weg,, und machten ein Königreich daraus, über welches ein Bruder Napoleons als Regent gesetzt,wur- de, und nun : hieß. es das Königreich Holland. Kurze Zeit darauf hielt es aber Napoleon, der »uif ihr wißt, a.n Ländern -Unersättlich war, für zuträglicher, das Land seinem Bruder wieder zu nehmen und es seinen eige- nen Staaten einzuverleiben, Jetzt wurden also die Nieder- lande- französische Provinzen; aber sie blieben es nicht lan- ge; Kaiser Napoleon wurde in Rußland und Teutschland auf das Haupt geschlagen, seine Heere wurden vernichtet, die Trümmer davon bis in das Innere von Frankreich ver- folgt, und er selbst von dem Throne gestoßen. — Die er- oberten Länder, und unter ihnen auch Holland und die öst- reichischen Niederlande, wurden nun wieder frei von seinem Joche, und Holland bekam seinen alten Regenten, den Prin- zen von Nassau Oranien zurück, dem zugleich die östreichi- schen Niederlande und das Herzogthum Luxemburg, abgetre- ten wurden. Ueber alles herrscht er jetzt unter dem neuen Titel eines Königs der Niederlande, und seine Un?, terthanen preisen sich sämmtlich glücklich unter seinem Scep- ter. Das haben sie aber auch Ursache, besonders die. Holländer, denn ihr Land ist im Grunde, arm und war nur durch den Handel reich und glücklich geworden. Unter den Franzosen, die in Feindschaft mit der halben Welt lebten, lagen aste ihre Geschäfte darnieder; viele reiche Häuser, verarmten, viele tausend brave Leute wurden Bettler. Jetzt aber athmen alle wieder freier, alle jubeln und arbeiten, mit neuem Muth an der Wiederhersiellung ihres zerrütteten Wohlstandes.

2. Um der Kinder willen - S. 202

1909 - Nürnberg : Korn
202 „Ich-" Du meinst, es wäre nicht recht, von seinem eigenen „Ich" zu sprechen? — O ich denke, es müßte gut sein, wenn sich jeder hie und da einmal auf sein eignes „Ich" besänne. — Oder meinst Du, heutzutage gäbe es überhaupt kein „Ich" mehr, heutzutage wo jeder „die Hände an der Hosennaht" haben müßte? Erst recht!! — Du kannst auch meinetwegen dieses Kapitel überschlagen und ein Kapitel über Dein eigenes „Ich" einsetzen! -I- -i- An Idealen reich, an Erfahrungen arm, so trat ich — und vielen jungen Lehrern wird es ähnlich ergangen sein und noch ergehen — meine \. Echulstelle an. Ich tat mir wirklich überhaupt schwer, mich unter Menschen zurecht zu finden, ich war fast leutscheu. Aber ein berufsbegeisterter Lehrer war ich damals schon. Ich sage das, ohne mich darum zu kümmern, ob mail mir dieses Eigenlob übel nimmt oder nicht. — Die oft bin ich im einsamen Echulgehilfenstübchen gesessen, das mir eine vorsorgliche Mutter recht wohnlich eingerichtet hatte, und habe seitenlange jdräparationen für alle Unterrichtsführer ausgearbeitet — nach den 5 Formal- stufen natürlich. Frage um Frage habe ich festgelegt und die Antwort dazu und in: Unterricht habe ich dann nicht eher nachgelassen, als bis ich die Antwort, die in meinem l?räparationsheft stand, heraus „entwickelt" — heute würde ich lieber sagen herausgequetscht — hatte. — O ja, ich hatte damals schon meine Echüler lieb, habe auch manchmal nach dem Erziehungssatz gehandelt: Mer

3. Kompendium der deutschen Geschichte - S. VIII

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Viii Drittes Kapitel. .Seite Verfassung und innerer Zustand Deutschlands. Der könig» liche Fiskus verschwindet. Die großen Herzogthümer zertrümmert. Erzwürden, Kurfürsten. Allgemeine Erblichkeit der Lehngüter re. und des obrigkeitlichen Ansehens, und dadurch gegründete Landeshoheit. Klassen des Volks. Ausbildung des niedern Adels. Emporwachsen der Städte, Patricier, Handel. Ge» mildems Schicksal des Bauernstandes. Geseze . 16t Das vierte Buch. Vom großen Interregnum bis auf Kaiser Karl V. und die Kirchenreformation. 2ahr Christi 1273 bis 1519. Erstes Kapitel. - Von Rudolph von Habsburg bis auf Ludwig den Baiern. Wiederhergestellte-Ordnung. Jagd der Regenten auf die großen Lehngüter. Das Interesse derselben lenkt sich von dem allgemeinen Wohl auf die Be- förderung der Aufnahme ihrer Familiengüter . 19® Zweytes Kapitel. Von K. Karuv. bis auf K. Sigmund. Goldne Bulle. Böhmen wird blühend, Deutschland vernachlaßigt. Koncilium zu Costniz. Emporsteigen einiger fürst» ^ lichen Familien.................................202 Drittes Kapitel. Bon Albrecht It. bis Maximilian r„ Koncilium zu Bafel. Das Faustrecht erhebt sich unter Friedrichs Hi. lan- ger Regierung mehr als jemals. Maximilian sucht ihm zu wehre», giebt Deutschland die Kreis-und eine regelmasige Justizverfassung. Auswärtige Der- - -

4. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 46

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
46 I. Brich. Von den ältesten Zeiten Abweichende Ansichten hat Hüllmann in der Geschichte des Ursprungs der Stande, Frankfurt a. d. Oder, 1806. re. z Theile, 8. §. i. 2)ey der Eroberung Galliens unter Chlodwig leb- ten die Franken noch ziemlich nahe in dem Zustande der natürlichen Freyheit, welche sie aus den Wäl- dern Deutschlands mitgebracht hatten. Der König ist ihr Anführer, hat im Kriege große, im Frieden aber äußerst wenige Gewalt. Die Versammlung der Nation beschließt den Krieg und die Mitglieder haben nur in diesem Falle die Verpflichtung an demselben Theil zu nehmen; durch den Reiz der Beute lockt der König das Volk zur Theilnahme, befehlen kann er sie nicht. Cr erhält seinen Antheil von der Beute durch das Loos, wie jeder andere Franke *), und jeder Franke lebt in seinem Alode so frey von allen Abgaben und Lasten, als der König in dem seinigen. Neue Size erhielten und verlangten die Franken bey der gemachten Eroberung Galliens nicht; sie hatten schon früher feste Size, bebaute Felder, am Rhein und in Belgien: es giebt also keine 8ort63 Franco- rum, wie wir sie bey den Vandalen und Burgundern, auch in Italien unter Odoaker und Thcodorich fin- den. a) Gregor. Turonensis Ii, 2z. Nicht einmal durch Kauf durfte der König ein Stück von der Beute an sich bringen wider Willen der Bestzer; und auch die Leibeigenen erhielten ihren Antheil, Malchus, in Script. Byzant. T, I. p. 58* L

5. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 71

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
bis zur Entstehung des deutschen Reichs. ?r zu bringen suchte, den Bedrückungen der Großen und Geistlichen häufig wehrte und größere Regelmäßigkeit in die ganze Staatsverwaltung brachte. Dem ungeachtet muß man ihn als den Mann nennen, dnrch welchen es nicht blos unglücklich gemacht, sondern bev weitem dem größer» Theile nach um seine persönliche Freyheit ge- bracht worden ist. Seine ununterbrochenen, oft in. ent- fernten Ländern zu gleicher Zeit geführten Kriege, erfor- derten zahlreiche Armeen; und diese mußte der Heer- dann verschaffen, welcher zwar schon seit langer Zeit eingeführt, aber nur dann verbindlich war, wenn das Volk selbst zur Führung des vorgeschlagenen Kriegs mit- gestimmt hatte. Es stimmte jetzt nicht mehr, und die neuen harten Gcseze forderten unbedingte Bereitwilligkeit des Staatsbürgers bey jeder Aufforderung zum Kriegs- dienste, in sehr entfernte Lander, auf eigne Kosten. Die Habsucht der Grafen und anderer Vorgesezten vermehrte noch die Härte des Gebots, aus welchem in einem kur- zen Zeitraume Hörigkeit und Leibeigenschaft vieler miu- dermächtiger oder minderbegüterter Familien erfolgen mußte. §. 10. Die Geistlichkeit bereicherte sich bey dem Unfälle des großen Haufens, durch die Frömmigkeit der Layen und durch die Freygebigkeit des Kaisers; unter seiner Begünstigung wurde sie aber mit jedem Tage vom päpst- lichen Stuhle abhängiger. Eingriffe gegen die Hoheit des Regenten, welcher sein Ansehen in einzelnen Fällen auffallend zu behaupten wußte, crlaubten^sich die Päpste, folg-

6. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 124

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
124 n Buch. Von Gründung des deutschen Reichs andere Art zu helfen, ohne fein gegebenes Wort gera- dezu zu brechen, und man nahm seine Zuflucht vorzüglich zur Aufregung der unzufriednen Großen, an welchen es in Deutschland nie, am - c;-g en unter den gegenwärti- gen Umständen fehlen konnte. Der Kaiser hatte ange- fangen, Nachfrage nach den vielen, unter der vorigen und dem Anfange seiner eigenen Regierung abbanden gekommenen, Gütern des Fiskus zu halten, machte auch Versuche, einige Lehen einzuziehen. Die leztern fieng man schon an für erblich zu halten, und wegen der Fiskalgüter lagen fast alle Großen unter gleicher Schuld. Man hatte den neuen König nicht gewählt, um gemachte 1h5 Beute wieder auszuliefern; also kam es bald zum Kriege, in welchem Heinrich gegen die von ihm selbst erhobenen, Lothar von Suplinburg und Adelbert, Erzbischof von Mainz, den Kürzern zog, und desto weniger in Deutsch- 1115 land ausrichten konnte, da der Tod und das Testament der Marggräfin Mathilde ihn zu einem neuen Zug nach 1122 Italien nöthigte. Auf dem Reichstage zu Worms wur- den endlich die deutschen Streitigkeiten und zugleich auch ein Theil des Kampfs gegen die überwiegende geistliche Macht durch die Wormser Konkordaten mit dem Papste Calirtus Ii. beygelegt, vermöge welcher die Könige in Zukunft statt des Ringes und Stabes den Bischöfen die Belehnung über die Regalien durch den Scepter geben sollten »). Da diese Belehnung vor der päpst- a) Otto Frising. cliron. L. Vii, 16. „Hoc pro bono pacis sibi soli, et non successoribus datum, dicunt Romani.” — Die sämmtlichen Verhandlungen im Ori- ginal

7. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 131

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
bis zur höchsten Stufe der päpstlichen Macht. 131 gen, wußte sich Lehen zu erwerben, die bald erblich wer- den, verlegt den Grafentitel auf den Umfang seiner Gü- ter und vererbt ihn auf seine. Nachkommen, welche von den nämlichen Gütern zum Theil schon unter den Otto- nen angefangen hatten ihre Zunamen zu erhalten; eine Sitte, welche, wie so viele andere, aus Lothringen und mehr noch aus Italien, wo eigenthümlicher Landcsbesiz und Zunamen aus ungleich höherem Datum sich herschrei- den, in unser Vaterland sich verpflanzt hat. Princi- pes (Fürsten) und Proceres hießen alle Mitglieder der ansehnlichsten völlig freyen Landesfamilien, welche auf.mehrern Einfluß bey der Person des Regenten und bey den Staatsgeschäften Anspruch zu machen hatten, ohne Rücksicht, ob sie ein öffentliches Amt verwalteten oder nicht. Dies hinderte jedoch nicht, daß ein Mann von niedriger Herkunft sich zu den höchsten Stellen em- por schwingen konnte; so wie er sich aber geschwungen hatte, gehörte seine Familie unter die Zahl der Fürsten.— ^ Me Kreuzzüge und die von den Franzosen ausgebildeten ^Turniere gaben allmahlig den Familien Wappen ihren Ursprung. Aber nicht alle ansehnlichen Familien hatten sie schon in diesem Zeitraume; und nicht alle Mit- glieder einerley Familie hielten sich immer an das näm- liche Wappen. §. 5. Die ganze Masse des Volks theilte sich in die kleine Zahl der Freyen und in den großen Haufen der Un- freyen. Ueber ihre nähere Verhältniße, so wie über die Ausbildung der anfangs so unbedeutenoen, jezt aber im I 2 Wach-

8. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 132

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
132 Ii. Buch. Von Gründung des deutschen Reichs feit begriffenen Ministerialen liefert am zweckmäßig- sten der folgende an das Interregnum reichende Zeit- raum die zusammenhangende Uebersicht. §. 6. Alles übrige Volk war hörig oder leibeigen, ge- hörte nicht der Nation, sondern seinem Gutsherrn. Man darf von dieser Regel keine Provinz unsers Vaterlands ausnehmen; nur in den Berggegenden der Schweiz »), im Tyrvl erhielten sich freye kleinere Gutsbesizer und einzeln zerstreut in vielen andern Gegenden Deutschlands. Gerade am Ende dieses Zeitraums fieng das Loos die- ser Armen Leute, vorzüglich durch die Kreuzzüge, an, stch zu mildern. Kriegsdienste konnte in frühern Zeiten nur der Freye wegen seiner Besizungen und für ihn der Hörige beym Heerbanne leisten. Der leibeigene Land- mann trug keine Waffen b), selbst noch unter Heinrich I V. Aber eben unter der unruhigen Regierung dieses Kaisers fiengen die Großen an, ihre Leibeigenen zu bewaffnen und in das Feld zu führen <0. In der Folge unter den Hohen- s) Go ld äst collectio consiitut. Tmper. p. Z»4. a. 1291, Rudolphus I rex — „prudentibus viris, universis ho- minibus vallis in Suitz liberae conditionis exis tentibus, dilectis suis fidelibus gratiam etc. ” — In Barern lernen wir durch die Monumenta ßoica etc. die sogenannten Barfchalken kennen, welche für ihre Person frey waren, auch eigenes Gut besaßen, aber Zins und Dienste leisten mußten. b) Lambertus S c h a f n a b u r g. a. 1070. ap. Struv. Agro- rum cultores arma terre non poterant. c) a, 1075. Agricolae militant Saxone».

9. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 134

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
134 n. Buch. Von Gründung des deutschen Reichs am Rhein und an der Donau; im innern Deutschlande, wo erst seit Heinrich I. allmahlig Städte erwachsen wa- ren, mußten diese Verhältniße anders seyn. Legten die Bischöfe und andere Große, auf ernstlichen Betrieb der Ottonen bemauerte Flecken rings um ihre Burgen an, so blieben die Bewohner, was sie bisher gewesen waren, freye, hörige, leibeigene Leute, wie auf den königlichen Villen. Die Anlagen der Könige aber galten zugleich als Festungen, deren Bürger regelmäßigen Kriegsdienst leisteten, folglich freye, mitunter auch wohl hörige Leute waren a). Von der innern Verfassung derselben läßt sich in diesem Zeiträume noch wenig Bestimmtes angeben. Die Kaiser fegten ihre Grafen auf die Burg, wenn eine vorhanden war und einen Schultheis an die Spize des Raths, der aus den ansehnlichsten Bürgern bestand, zu denen sich zu sehr verschiedenen Zeiten mehrere ansehn- liche Familien aus dem offenen Lande zogen, die ent- weder keine festen Burgen, oder sonst keine Freude an den immerwährenden Plackereyen hatten, und innerhalb den Mauern der Städte in mehrerer Ruhe und Sicher- heit lebten. Aus beyden erwuchsen, man weiß nicht, ob zu Ende des gegenwärtigen oder zu Anfang des folgen- den Zeitraums, die Patricier, welche bald die öffent- liche a) Annalista Saxo, a. 927. Henricus T. ex agrariis militibus nonum quemque eligens in urbibus ha- bitare fecit etc. — Wie sehr Otto I. die Anlage der Städte betrieb, beweisen die Privilegien, welche sich ein» zelne Klöster geben ließen, „ quatenus servi liberique, qui habitant in marchia abbatiae, non possint cogi, ad muniendum castellum vel Civitatem,” anno 965, Schannat Vindemiae litter. p. 7,

10. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 167

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Abänderungen bis zum großen Interregnum. 167 schwinden iulb völlig. Zwischen den Ständen des Reichs entstehen aber von nun an unaufhörliche Streitigkeiten, weil jeder Theil seinen Bestzungen die möglichste Aus- dehnung zu geben suchte, das Ineinandergreifen unver- meidlich wurde, und die Könige auch Privilegien zum zweyten Male vcrwilligten, die ein anderer in den sei- uigcn schon begriffen zu seyn glaubte. — Die Burg- grafen, ehemals Untergeordnete der Pfalzgrafen, tre- ten nun wie die übrigen Großen mit dem eignen Best; der ihnen anvertrauten Pflegen hervor, und werden in Zukunft zum Theil Fürsten; mit dem Landgerichte der Pfalzgrafcn wurden in einigen Provinzen die ansehnlich- sten Grafen belehnt, und so entstanden Landgrafen mit fürstlicher Würde, in den Provinzen, welche keine Herzoge hatten «). <S. 7. Bey diesem Zeitpunkte, wo alles seiner auf Jahr- hunderte bleibenden Ausbildung sich nähert, scheint eine gedrängte Uebersicht von dem Fortschreiten der Stände nothwendige Sache zu seyn. Alles drehetc sich um die bey- den Hauptbegriffe frey und uufrey; aber jeder derselben enthielt mannigfaltige Abstufungen. Der Leibeigene (Ser- vus) war noch immer eine Nulle, er gehörte seinem Ge- bicther, nicht der Nation, und weil er blos Sache war, so Verfügte der Besitzer über ihn wie über sein übriges Gut; a) Der Friedebrief K. Fricderichs vom I. 1187 nennt viel» leicht zum ersten Male die Comites, Landgravii et alii Comites, im Chion, Ursperg. p. Zot. ap. Pithoeum. 4
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