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1. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 113

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
113 Linde, Pappel, Espe, Weide, Vogelbeerbaum. Diese Höl- zer werden Theils zu Brennholze gebraucht, Theils zu Ge- schirr und Geräthen verarbeitet. Auch wird Rinde und Laub von manchen besonders benutzt; so wird z. B. aus der Rinde der Eiche die Gerberlvhe, aus dem Birkenruße die Buchdruckerschwärze gemacht. Zu den Garten- oder Fruchthölzern gehören Aepfel-, Birn-, Pflaumen-, Kirsch- u. a. Baume, welche insgesammt Früchte tragen. Von den Sträuchern gehören die Johannis- und Stachelbeer-Büsche hieher. Von ausländischen Bäumen und Sträuchern sind merk- würdig der Kaffeebaum, der Cacaobaum, der Zitronenbaum, der Pomeranzenbaum, der Kokosbaum, der Gewürznelken- und Muskatennußbaum, der Lorbeerbaum, der Zimmetbaum der Olioenbaum,'der Feigenbaum und der Brodbaum; auch die Tyeestaude, der Psefferstrauch u. a., deren Früchte ins- gesammt genossen und bei uns zum Theil als Gewürze ver- kauft werden. Um ihres schönen Holzes willen sind merk- würdig der Mahagonibaum, dessen braunrothes Holz eine treffliche Politur annimmt, das Ebenholz, das Brasilien- holz, u. a. Der Baumwvllenstrauch, der Theils kraute Theils baumartig ist, liefert uns die Baumwolle und ist eigentlich in Arabien und Persien zu Hause, wächst aber auch in Ost? und Westindien, Griechenland, Spamen und Italien. Er trägt Früchte von der Größe der welschen Nuß, die, wenn sie reif sind, von selbst aufspringen, so daß man die schöne, weiße Baumwolle, in welche der Saäme eingewickelt ist, sehen kann. 19. Die Kräuter. Die Kräuter kann man unter folgende 8 Ordnungen bringen. 1. Küchenkräuter, zu welchen die Kohlgewäch- fe, z. B. das Weißkraut, Wirsing, Braunkohl u. a die Wurzelgewächse, als: Rüben, Möhren, Rettige, Sel- lerie u. a. die Knollengewächse, a!S: die Kartoffeln (die ein Engländer, Franz Drake, 1586 aus Brasili'n mit nach Europa gebracht hat) die Erdbirnen u. a. die Zwie- belgewächse. die Salatkräuter, die Hülsenfrüchte, Aepfelkräuter, (als: Gurken, Melonen, Kürbisse). Spargelkräuter, Beerkräuter, (alö: Erdbeere, Hei- ' H

2. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 114

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
T* 114 -r- delbeere, Preußelbeere) und die Gewürzkräuter ge- hören. • 2. Futterkräuter, unter welchen die verschiedenen Kleearten die vorzüglichsten sind. 8. Die Gartenblumen und Zierpflanzen, die Theils wegen ihrer Blüthen, Theils wegen ihrer wohlrie- chenden und schönen Blätter geschätzt werden. Es sind auch Theils Zwiebel-, Theils Wurzelgewächse. 4. Arzneikräuter gibt es eine große Menge, die bekanntesten sind die Meliße, Chamille, Pfefferminze, Krau- seminze, Wermuth und viele andere wildwachsende. Wegen ihrer Wurzeln sind zu merken der Kalmus, Ingwer, (bei- des Wasserpflanzen, letztere in Ostindien heimisch) Rhabar- der, Alant, Jalappa u. a. 6. Farbekräuter, Krapp, Waid, Saflor u. a. 6. Bastkräuter, die man ihres Bastes wegen baut und zum Spinnen gebraucht, sind Flachs und Hanf; ge- hören auch zu 7. den Oelkräutern, wozu noch Mohn, Rübsaa- men, Raps, Sonnenblumen, Dotter zu rechnen sind. 8. Vorzüglich zu bemerken sind die Giftpflanzen, die zwar alle als Heilmittel von den Aerzten gebraucht ' werden, aber durch unvorsichtigen Gebrauch höchst schädlich, ja tödtlich werden können. Es gehören hierher die Wolfs- kirsche, der Schierling, das Bilsenkraut, der Stechapfel, der Eisenhut, die Herbstzeitlose, die Wolfsmilch u. a. Von manchen ist nur der Saame, von andern die Wurzel, von andern Blüthe und Blatt giftig. 20. Die Gräser, Schwämme, Moose. Zu den Gräsern gehören alle Gewächse mit halmartigen, größten Theils hohlen Stengeln mit schmalen Blättern, ohne Stiel. Es sind deren viererlei, nämlich 1) die Rohr- und Schilfarten, die an feuchten Orten und im Wasser wach- sen. 2) Die Binsenarten, die ebenfalls feuchten Boden verlangen. 3) Alle Getraidearten. 4) Eigentliche Gräser, als Wiesenhaber, Riedgras, Schmetten, Que- cken, Fuchsschwanzgras, Treps, Flughaber u. a. Schwämme sind die lederartigen Gewächse, welche Theils in und auf der Erde, Theils an den Bäumen ge- funden werden. Sie entstehen und vergehen öfters über-

3. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 136

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
£ 133 Pflicht als Gebot des höher» Wesens, und jede- Ereigm'ß als eine Veranstaltung von ihm zu unserm Beßlen betrach- tet. Die Lehrer in der Kirche heißen daher auch Religions- lehrer. Alle Lehrer, sowohl in Schulen als in der Kirche, be- dürfen nicht nur einer großen Menge mannichfalliger Kennt- nisse, sondern auch noch der Gabe ihre erworbenen Einsich- ten Andern mittheilen zu können. Dazu gehört aber außer einer vieljährigen Vorbereitung, ein fortgesetztes Nachden- ken, Einsammeln von Kenntnissen und Erfahrungen, und einer Uebung, welche sie das Geschäft immer besser einsehen und sie so wirken lehrt, daß der Zweck ihres Berufs erleich- tert und erreicht wird. Der Lehrberuf ist einer der schwersten, daher auch unstreitig einer der ehrwü'digsten, der die ganze Kraft ei- nes fähigen und thätigen Mannes erheischt, daher aber auch den gerechten Anspruch hat, daß ihm mit vvrrügli'cher Ach- tung und einem Einkommen gelohnt werde, wie es zur Be- friedigung der leiblichen Bedürfnisse, für welche die Lehrer selbst nicht sorgen können; nöthig ist. 36. Der Wehr stand. «3um Wehrstande gehören alle diejenigen Personen, welchen die bürgerliche Gesellschaft die Besorgung ihrer gemeinsa- , men Geschäfte aufgetragen hat. Man nennt sie Staatsbe- amte oder Staatsdiener, weil sie im Dienste der ganzen Gesell- schaft stehen. Da nun aber der Zweck der bürgerlichen Gesell- schaft ist, die Rechte der Einzelnen durch die Kraft Aller zu beschützen, so gibt es zwei Hauptclassen vou Staatsdienern, nämlich solche, welche die im Slaatsvertrage oder der Staate Verfassung zum gemeinsamen Schutze bestimmten Mit- tel erheben und vereinigen, die öffentlichen Ein- nehmer, und solche, welche mit dieser Kraft die Rechte der Bürger schützen, die Richter. Die Richter sollen nun aber daö Recht beschützen sowohl gegen Gewaltthätig- keit der Mitbürger, als auch gegen Fremde; Theils, indem sie das Unrecht verhüten, Theils das begangene bestrafen. In sofeme dieß nur gegen Einzelne oder Einheimische ge- schieht, so macht es die bürgerliche Gere chi igle its- pflege aus, welche das Recht und die öffentliche Sicher- heit warnend und strafend beschützt, ist aber eine Bcwah-

4. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 138

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
37. Der Bauernstand. Ñ)er älteste und ungemein achtungswerthe Stand der Bauern theilt sich nach den drei Naturreichen, aus welchen er seine Erzeugnisse (Producte) hernimmt, in eigentliche Bauern, Viehzuchtler und Bergleute. Die erstem, welche Felder, Wiesen, Wälder, Weinberge, Obst- und Gemüß- garten bearbeiten und der Natur ihre Gaben darinne abge- winnen, nennt man auch Landwirthe, und ihr Gewerbe die Landwirthschaft. Ihr Zweck ist die Erzielung der Producte des Pflanzenreichs. Dieses Geschäft steht in Absicht seiner Nützlichkeit unter allen Andern oben an, in Absicht seiner Schwierigkeit und Kunstverständigkeit steht es keinem andern nach. Der Feldbauer, der Obstgärt- ner, der Winzer, der Forstmann u. vergl. bedarf eine große Kenntniß des Bodens, der Gewächse, der Geräthe, der Zeit und Weise, wie Alles gesäet, gepflegt, beärntet werden muß, dazu einer Thätigkeit und Sorgsamkeit, die den Stand, der uns ernährt, höchst achtungswerth macht; ja Der Bauer ist ein Ehrenmann, Er haut für uns das Feld; Wer eines Bauers spotten kann, Ist mir ein schlechter Held. Dabei ist für Gesundheit, Zufriedenheit, Wohlstand, Unabhängigkeit und wahre Lebensfreuden in keinem Stande besser gesorgt, und der Bauer hat gar nicht Ursache irgend einen Andern zu beneiden. Mit der eigentlichen Land- oder Feldwirthschaft ist die Viehzucht, oder die Gewinnung der Producte des Thierreichs gewöhnlich enge verbunden. Doch ist dieß nicht nothwendig, ist auch nicht überall; denn es gibt ganze Völkerschaften, die sich ausschließlich mit der Vieh- zucht beschäftigten und wenig oder keinen Feldbau haben; man nennt, sie Nomaden oder Hirtenvölker. Auch unsere Jäger, Fischer, Bienenväter u. dergl. gewinnen Producte des Thierreichs unabhängig vom Feldbaue. Wo aber, und in wiefern Ackerbau und Viehzucht mit einander verbunden sind, unterstützen sie sich gegenseitig gar sehr, da die Viehzucht zur Bearbeitung und Düngung des Ackers

5. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 208

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
208 den er ehrlich, treu und sorgsam zu befördern, auch die Seinen dazu anzuhalten verspricht. Dagegen empfangt er e. freie Wohnung an Haus, Stallung und Gärtnerei, nebst 2 Acker an Krautland und Wiese; wie solches ihm zur Ansicht gezeigt worden ist. f. 20 Scheffel Roggen, in 4 Terminen, so daß viertel- jährig 5 Scheffel ihm gereicht werden. g. Bon jeder Gans, die ihm anvertraut wird, 1 Gr. und 1 Pfund gebackenes Brod. h. zwei Umgänge zu Fastnacht und Martini zur Einsamm- lung von Naturalien, die voti den Einwohnern ihm nach Willkür gereicht werden. i. Die Erlaubniß, selbst 2 Schaafe- unter der Gemeinde- heerde mit anszutreiben, zu deren Winterfütterung ihm außer der Dienstwiese noch 2 Schock Bündelstroh von dem Gemeindeacker geliefert werden sollen; wogegen die davon gemachte Düngung wieder auf den Gemeinde- acker abzugeben ist. k. Wenn die Gemeinde Hordenschlag verlangt, so bekommt er noch von jedem Acker der so gepfercht wird, 3 Gr. Trinkgeld. Diese Uebereinkunft gilt zunächst nur auf ein Jahr von Lichtmesse künftigen Jahres 1822 bis dahin 1823; und ver- sieht man sich, im Falle einer gehofften beiderseitigen Zu- friedenheit, einer weitern Berlangerung. Schafstädt, dm 28. Dccbr. 1821. Christoph Obermann. Lorenz Kindlein, Gottlieb Mirtelman. Huthmann. 5. Schuld - Contracte. §)ie Schuldvertra'ge sind entweder gerichtliche oder au- ßergerichtliche. Im erstern Falle, wo gewöhnlich ein Un- terpfand an liegenden Glünden, welches die Schuldsumme 2 bis 3fach auswiegt, von dem Schuldner dem Gläubiger oder Darleiher versichert, und eingesetzt wird, macht die Obrigkeit, welcher das liegende Unterpfand unterworfen ist, die Schuldverschre'bung, nachdem sie beide Theile darüber vernommen, den Werth des Unterpfandes durch gerichtliche Schatzung erforscht, auch sich überzeugt hat, daß der Schuldner unbedingter Eigenthümer ist, und darüber ver- fügen,

6. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 1

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
Erster T h - l l. Lese- Denk- und Sittenbuch. Einleitung. 1. Wilde Menschen. Än einem Lande, das weit von hier liegt, ist es viel käl- ter als bei uns. Da gibt es viele große Wälder, und in diesen Wäldern wohnen Bären, Wolfe und andere wilde Thiere. In diesen Wäldern fanden einstmals die Jäger ei- nen Knaben der schon zehn Jahre alt war, unter den Bä- ren. Er hatte sich, da er noch ganz klein gewesen, in dem großen Walde verlaufen, batte den Rückweg nicht finden können, und war so unter die Bären gekommen. Dre Bären hatten ihm N'chts gethan, sondern hatten ihm Fleisch gebracht von andern Thieren, die sie zerrissen hatten. Das Fleisch war freilich nicht gekocht, aber das Kind hungerte und so ge- wöhnte es sich bald an das Bärensutter, und lebte ganz wie ein Bär. Als die Jäger den Knaben fangen wollten biß er wie ein Hund, kratzte mit feinen großen Nägeln, und als man ihn gefangen hatte, ließ er sich nicht ankleiden, nahm keine menschliche Nahrung, lernte niemals sprechen, und wurde nie ein vernünftiger Mensch, starb auch bald nach seiner Gefangennehmung. Solcher Beispiele gibt es mehrere. Kleine Kinder kamen in die Wildniß, lebten hernach ganz wie wilde Thie- re, lernten niemals sprechen, und konnten sich niemals an menschliche Nahrung, Kleidung und Wohnung gewöhnen. Aber es gibt auch ganze Völker, die nicht, wie wir, in Städten und Dörfern wohnen,, keinen Ackerbau treiben, sondern sich bloß von Thieren ernähren, die sie tödten, ja

7. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 2

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
*- 2 sogar andere Menschen fressen, wenn solche aus fremden Län. dern zu ihnen kommen, oder im Kriege von ihnen gefangen werden. Solche Menschen nennt man Wilde, weil sie wie wilde Thiere ohne besondere Erziehung und Unterricht auf- wachsen, ohne Kenntnisse und ohne besondere Einrichtungen leben, und keinen Gesetzen und Ordnungen, sondern bloß ih- ren natürlichen Lüsten und Trieben folgen. Diese Menschen sind nun wohl eigentlich nicht unglück- lich, wie es auch das Vieh nicht denn sie wissen es nicht besser; aber wir sind doch viel glücklicher. So wie wir in die Welt eintreten, empfangen uns andere Menschen, nähren uns, kleiden uns, beschützen uns; von ihnen lernen wir spre- chen, werden zu guten Sitten gewöhnt, empfangen Unter- richt in vielen nützlichen Dingen, und so können wir gute, nützliche und glückliche Menschen werden. Dieses Glück verdan- ken wir der menschlichen Gesellschaft, in der wir leben, wo durch gute Einrichtungen für Alle gesorgt ist, wo viel nütz- liche Geschäffte getrieben werden, und wo Einer für den An- dern lebt und arbeitet. Vorzüglich aber und zunächst sind es doch die guten Aeltern, von denen wir alles Gute be- kommen. O, wie freu' ich mich der Gabe, Daß ich gute Aeltern habe, Die für mich vom Morgen Bis zum Abend sorgen; Die mich kleiden und ernähren, Mich das Böse meiden lehren, Mich in allen Pflichten Liebreich unterrichten; O, ich will sie wieder lieben, Nie mit Vorsatz sie betrüben, Will mich stets bestreben Tugendhaft zu leben. 2. Nutzen der menschlichen Gesellschaft und des Unterrichts. Ach möchte kein wilder Mensch seyn, sagte Wilhelm zu seinem ältern Bruder Fritz; denn die armen Menschen müssen ja im Winter gewaltig frieren, wenn sie keine or- dentliche Kleidung und Wohnung haben, und hungern
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