Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
189
22. Freie und Hansestadt Lübeck. Senat (Vor-
sitzender Bürgermeister).
Bürgerschaft (Wortführer), Bürgerausschuß.
23. Frere Stadt Bremen. Senat (zwei Bürger-
meister).
Bürgerschaft. Bürgeramt.
24. Freie und Hansestadt Hamburg. Senat
(zwei Bürgermeister).
Bürgerschaft (Vorstand und Bürgerausschuß).
25. Reichslande Elsaß-Lothringen. Kaiser-
licher Statthalter. Ministerium. Staatsrat. Kaiserlicher Rat.
Landesausschuß.
Bezirkspräsident. Bezirkstag.
Kreisdirektor. Kreistag.
Bürgermeister und Gemeinderat. Polizeidirektor.
12. Die Verfassung des Deutschen Reiches.
„Das mit Blut und Eisen erbaute, als ein ,ewiger Bund
zum Schutze des Bundesgebietes* begründete Deutsche Reich
bildet nach der deutschen Reichsverfaffung vom 16. April 1871
einen Bundesstaat." Das Bundesgebiet umfaßt 26 Staaten:
Die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg;
die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin,
Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar, Oldenburg; die Herzog-
tümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha; die Fürstentümer Schwarz-
burg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß
ä. L., Reuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lippe; die freien Reichs-
und Hansastädte Hamburg, Lübeck, Bremen; das Reichsland
Elsaß-Lothringen.
Reichsgesetzgebung.
Rach Artikel 2 der Reichsverfasiung übt das Reich inner-
halb des Bundesgebietes das Recht der Gesetzgebung aus
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TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
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Autor: Gehrig, Hermann, Sonnenschein, A., Oldenburger, G.
Jahr der Erstauflage_wdk: 1905
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Bergmännische Schule, Hüttenmännische Schule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): Jungen
340
Vi. Abschnitt. Aus Heimat und Vaterland
spiels in ihrem Volke Staatstreue, Hingabe an den Staat in reichem Maße
zu wecken. In guten und bösen Tagen haben die Bewohner Preußens
zu ihrem Königshause und ihrem Staate gehalten; in manchm ergreifen-
den Zügen der preußischen Geschichte, in vielen packenden Liedern ist diese
Königstreue zum Ausdrucke gekommen. Im Mannesstamme dieses Für-
stengeschlechtes erbt die preußische Krone nach dem Rechte der Erstgeburt fort.
Das preußische Staatsgebiet umfaßt den größten Teil des nördlichen
Deutschland mit einigen süddeutschen Gebietsteilen und bedeckt einen Flä-
chenraum von 350 000 qkm mit 40,2 Millionen Einwohnern. Es zer-
fällt in 12 Provinzen, deren ursprünglichste Brandenburg ist. Der bran-
denburgische Besitz erweiterte sich durch die Erwerbung von Kleve und
Mark. Später tarnen durch die Tätigkeit des großen Kurfürsten hinzu
Ostpreußen und Pommern, unter Friedrich dem Großen Schlesien, Posen
und Westprenßen, unter Friedrich Wilhelm Iii. die noch fehlenden Teile
von Rheinland und Westfalen sowie Sachsen; zu diesen sogenannten alten
Provinzen fügte dann die siegreiche Regierung Wilhelms I. durch die
Erfolge der Politik Bismarcks noch Schleswig-Holstein, Hannover und
Hessen-Nassau.
Jede Provinz zerfällt wieder in Regierungsbezirke (2—5); der Be-
zirk setzt sich aus Kreisen zusammen. Marburger.
124. Das Deutsche Reich.
Jahrhundertelang waren die deutschen Staaten, zu denen auch Öster-
reich zählte, getrennt und uneinig. Zwar bestand seit dem Jahre 1815
der „Deutsche Bund", der aber statt einer Vormacht deren zwei, Preußen
und Österreich, besaß. Die Gegnerschaft zwischen den beiden Staaten hin-
derte eine kraftvolle Betätigung des Bundes; ebenso konnte ein engerer
Zusammenschluß der deutschen Staaten nicht erfolgen, solange Österreich
dem Bunde angehörte. Durch die Bismarcksche Politik und den Krieg
von 1866 wurde der Donaustaat hinausgedrängt; nun erfolgte die Ver-
einigung zunächst der norddeutschen Staaten (Norddeutscher Bund), und
dann, noch während des glorreichen Krieges 1870/71, der Beitritt der
süddeutschen Staaten zu dem Bunde, der nunmehr „Deutsches Reich" ge-
nannt wurde. Im ganzen sind es außer dem eroberten Reichslande Elsaß-
Lothringen 25 Staaten, die das Reich bilden. Regierungen und Volks-
vertretungen nahmen einhellig den von Bismarck vorgelegten Entwurf
der deutschen Reichsverfassung an; sie schlossen nach § 1 derselben „einen
ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb desselben
gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes".
Damit übertrugen die Einzelstaaten die Sorge für Landesschutz, Rechts-
schutz und Wohlfahrt grundsätzlich dem Reiche.
Die Regierungen der Einzelstaaten bilden gemeinsam die Obrigkeit
des neuen Reiches, und zwar unter dem Namen „Verbündete Regierun-
gen". Ihre Vertretung ist der Bundesrat, in welchem jeder Staat eine
(seiner Größe ungefähr entsprechende) Anzahl von Stimmen besitzt, z. B.
Preußen 17, Baden 3; die Gesamtzahl der Stimmen ist neuerdings 61.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_dem_Großen Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Wilhelms_I.
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Brandenburg Kleve Pommern Posen Rheinland Westfalen Sachsen Bismarcks Schleswig-Holstein Hannover Hessen-Nassau Elsaß-
Lothringen Baden
Hrsg.: Polack, Friedrich, Stier, K., Krämer, J. B., Schreiber, B., Rockstroh, J.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Ländliche Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): Jungen
408
Xiii. Vaterland und Volkstum.
ein, Preußen durch die Erstürmung der Düppel er Schanzen und
die Eroberung der Insel Alsen. Dänemark trat beide Herzogtümer
an Preußen und Österreich ab.
So hatte König Wilhelm als deutscher Mann die Schmach
Deutschlands gesühnt und das verlorene Schmerzenskind wiedergewonnen.
Jeder gute Deutsche freute sich darüber und jubelte: „Die Preußen
sind die alten noch; du Tag von Düppel, lebe hoch!"
4. Wilhelm I. als tapferer Held im österreichischen
Kriege 1866. Bei der Verwaltung von Schleswig und Holstein
entzweiten sich Preußen und Österreich. Schon lange herrschte zwischen
beiden Reichen eine geheime Feindschaft. Preußen war ein deutscher
Staat und wollte Deutschland einigen. Österreich hatte viele Völker
und Sprachen und konnte seine Oberherrschaft in Deutschland nur be-
haupten, wenn Deutschland zersplittert und uneinig blieb. Der kluge
Minister Otto von Bismarck sprach es aus, „Deutschland könne
nur durch -Blut und Eisen' geeinigt werden!" In dem Streite über
die Verwaltung der Elbherzogtümer wollte der Bundestag Preußen
zur Nachgiebigkeit zwingen. Da löste ihn Preußen auf und erklärte
Österreich und seinen Bundesgenossen den Krieg. Das vortrefflich ge-
schulte preußische Heer fiel mit drei Heersäulen unter viel siegreichen
Gefechten in Böhmen ein, besiegte am 3. Juli 1866 unter Führung des
Königs bei Königgrätz an der Elbe das österreichische Heer und zwang
Österreich zum Frieden. In demselben erhielt Preußen außer Schleswig-
Holstein das Königreich Hannover, Kurfürstentum Hessen, Herzogtum
Nassau und die freie Stadt Frankfurt a. M. Den entthronten Fürsten
wurden viele Millionen Entschädigung bewilligt. Alle deutschen Staaten
nördlich vom Main vereinigte Preußen zum Norddeutschen Bunde.
Der siebentägige Krieg hatte Preußen in der ganzen Welt berühmt ge-
macht. Wie weise hatten der König und seine Räte alles vorbereitet
und ausgeführt! Wie tapfer hatten die Soldaten gefochten! Wie willig
und begeistert hatte das ganze Volk große Opfer gebracht!
5. Wilhelm I. als demütiger Sieger im französischen
Kriege 1870/71. a) Was den Krieg veranlaßte. Die Franzosen
sind seit alten Zeiten die Erbfeinde Deutschlands. Unsägliches Unglück
haben sie schon über unser Vaterland gebracht. Nach dem österreichischen
Kriege waren sie neidisch auf Preußens Siege und Erfolge und suchten
eine Ursache zum Kriege. Da sich eine gerechte nicht fand, so wurde
eine ungerechte vom Zaune gebrochen. Die Spanier hatten ihre
Königin verjagt und einen Prinzen von Hohenzollern zum Könige
gewählt. Das wollten die Franzosen nicht leiden und erhoben darüber
ein großes Geschrei. Da verzichtete der Prinz freiwillig auf die
Krone. Trotzdem verlangte der Kaiser Napoleon von unserem Könige
ein Entschuldigungsschreiben. Da dies verweigert wurde, erklärten die
Franzosen Preußen den Krieg. Ganz Deutschland war empört. Alles
eilte zu den Waffen. Die süddeutschen Brüder reichten den nord-
deutschen die Bruderhand zum Bunde, und so war durch den frevel-
haften Angriff ganz Deutschland geeinigt.
d) Wie die deutschen Heere in Frankreich eindrangen.
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Extrahierte Personennamen: Dänemark König_Wilhelm Wilhelm Wilhelm_I. Wilhelm_I. Otto_von_Bismarck Otto Wilhelm_I. Wilhelm_I. Napoleon
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Holstein Deutschland Deutschland Deutschland Schleswig-
Holstein Kurfürstentum_Hessen Frankfurt Main Norddeutschen_Bunde Deutschlands Deutschland Deutschland Frankreich
Hrsg.: Polack, Friedrich, Stier, K., Krämer, J. B., Schreiber, B., Rockstroh, J.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Ländliche Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): Jungen
Xii. Gesetz und Recht.
343
Die gelehrten Richter haben hierbei das Amt, durch Vorunter-
suchung und durch die Leitung der Gerichtsverhandlung die
tatsächlichen Umstände des Vergehens bis ins kleinste klarzulegen und
für den Fall der Schuld die Strafe nach dem Gesetzbuche zu bestimmen.
Da die Geschworenen auf Grund der angehörten Verhandlung, wobei
die Untersuchungsschriftstücke verlesen, die Zeugen ver-
nommen werden und der Angeklagte sich selbst verteidigen oder durch
einen Rechtsanwalt verteidigen lassen kann, nur ihre Überzeugung
auszusprechen haben über die Schuld oder Nichtschuld, so bedürfen sie
keiner eigentlichen Rechtsgelehrsamkeit; es genügt ein klarer Verstand
und ein redliches Gewissen. Wie es bei Gerichtsverhandlungen zugeht,
davon kann sich jeder leicht eine Vorstellung verschaffen, da sie in allen
höher entwickelten Staaten, soweit nicht besondere Gründe dagegen
sprechen, öffentlich sind.
Bei bürgerlichen Streitigkeiten aber, wo alles lediglich auf die
Auslegung des Rechts ankommt, entscheidet allein der fachmännisch ge-
bildete und vom Staate angestellte Richter. Die Rechtsverhältnisse
sind jedoch oft so verwickelt, daß die Richter selbst in Verlegenheit
kommen; es kann vorkommen, daß zwei von ihnen über die gleiche
Sache eine verschiedene Meinung haben. Deshalb begnügt sich eine
gute Rechtsverfassung nicht damit, für alle Fälle nur eine einmalige
Aburteilung zuzulassen; es kann der Verurteilte, namentlich in wichtigen
Dingen, ein höheres Gericht (eine obere Instanz) anrufen und
z. B. vom Einzelrichter (Amtsrichter) an ein Kollegialgericht (Land-
gericht usw.) appellieren, damit seine Sache nochmals geprüft
und ein neuer Spruch gefällt werde. Das höchste deutsche Gericht
ist das Reichsgericht in Leipzig, bei dem gegen 100 berühmte
Rechtsgelehrte die allerschwierigsten Rechtsfälle endgültig entscheiden.
Die Rechtsanwälte sind die Fürsprecher für die streitenden
Parteien und notwendig, weil die rechtlichen Formen so verwickelt
sind, daß ein Rechtsunkundiger nicht damit umgehen kann. Der ge-
richtliche Rechtshandel wird freilich teuer durch die Rechtsanwälte; denn
diese müssen ebensogut wie andere Leute von ihrer Arbeit leben.
Allein ein guter und ehrlicher Rechtsbeistand verhütet auch manche
Rechtsklage, wenn er die Parteien zu einem gütlichen Vergleiche bewegt.
Deimling.
225 (243). der Verfassung des Deutschen Veichs
vom 16. Hprii 1871.
Bundesgebiet. Das Bundesgebiet umsaßt 26 Staaten: die
Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg; die Großherzog-
tümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz,
Sachsen-Weimar, Oldenburg; die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt,
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha; die
Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen,
Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lippe; die freien
Reichs- und Hansestädte Hamburg, Lübeck, Bremen; das Reichsland
Elsaß-Lothringen.
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): evangelisch-lutherisch
No. 151.
Geschichte.
307
14 000 Mann unter dem Oberbefehl des Prinzen Alexander von Hessen
als ein Teil des achten Bundesarmeeeorps aus. Auch besetzte eine
Truppenabteilung die hohenzollerischen Fürstentümer. Die große Ent-
scheidung erfolgte aber auf den böhmischen Schlachtfeldern zu Ungunsten
Österreichs, und auch die Gefechte, an denen sich die Württembergischen
Truppen beteiligten, namentlich das bei Tauberbischofsheim am 24. Juli,
waren für Preußen siegreich. Infolge dessen wurde der Nordosten des
Landes von Preußen besetzt und hierauf (im Frieden zu Nikolsburg)
Württemberg zur Anerkennung des norddeutschen Bundes und zur Zah-
lung von acht Millionen Gulden (ca. 14 Millionen Mark) verpflichtet.
Gleichzeitig wurde ein zunächst noch geheimgehaltenes Schutz- und Trutz-
bündnis mit Preußen abgeschlossen, wonach im Falle eines Krieges
der Oberbefehl über die Württembergischen Truppen dem König von
Preußen übertragen werden sollte.
Dieser Fall trat ein, als Deutschland im Juli 1870 in über-
mütigster Weise von Frankreich zum Krieg herausgefordert wurde.
Mit freudiger Begeisterung zogen die Württemberger unter Führung
des preußischen Kronprinzen in den Kampf. Rühmlichen Anteil nahmen
sie an den Schlachten bei Wörth und Sedan. Ruhmvolle Tage waren
der 30. November und der 2. Dezember, an welchen die württem-
bergischen Truppen bei Brie und Champigny den in zehnfacher Über-
zahl aus Paris ausfallenden Franzosen den tapfersten und erfolgreichsten
Widerstand leisteten. Freilich erforderten diese glänzenden Wastenthaten
zugleich auch die schwersten Opfer. Im ganzen haben von Württem-
bergern etwa 30 000 Mann die französische Grenze überschritten. Ihr
Verlust an Toten und Verwundeten beziffert sich auf ungefähr 2700,
eine Zahl, die fürwahr unsere Herzen noch jetzt mit tiefem Schmerz
erfüllen muß.
Dem deutschen Reiche, das aus dem blutigen Kriege neu erstand,
war König Karl treu ergeben. Er starb am 6. Oktober 1891; seine
irdischen Überreste wurden in der Kapelle des alten Schlosses in Stutt-
gart beigesetzt.
Seinen Thron hinterließ König Karl seinem Neffen, König
Wilhelm Ii. Derselbe ist am 25. Februar 1848 geboren und in
zweiter Ehe mit Charlotte, Prinzessin von Schaumburg-Lippe, ver-
mählt. Gott segne auch seine Regierung, damit wie bisher so auch
fernerhin in unsrem Lande gelte: „Hie gut Württemberg allwege!"
' Eisele.
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Extrahierte Personennamen: Alexander_von_Hessen Alexander Brie Karl Karl Karl Karl König
Wilhelm_Ii Wilhelm Gott Eisele
Extrahierte Ortsnamen: Tauberbischofsheim Nikolsburg Württemberg Deutschland Frankreich Wörth Sedan Paris Stutt-
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): evangelisch-lutherisch
318
Bürgerkunde.
No. 155. 156.
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft;
Dort in der fremden Welt stehst du allein,
Ein schwankes Rohr, das jeder Sturm zerknickt.
Nach Deimling.
156. Keichs- und Landesverfassung.
1. 9!eichsvcrfassung. Das deutsche Reich ist ein Bundesstaat zum
Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes,
sowie zur Pslege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Das Bundesgebiet
besteht aus folgenden 25 Staaten: den 4 Königreichen Preußen, Bayern,
Sachsen, Württemberg; den 6 Großherzogtümern Baden, Hessen, Mecklenburg-
Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar, Oldenburg; den 5 Herzog-
tümern Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Koburg-Gotha, Anhalt; den 7 Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt,
Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Renß jüngerer
Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe; den 3 freien Städten Hamburg, Bremen
und Lübeck; dazu kommt noch das Reichsland Elsaß-Lothringen.
Die R e i ch s g e s e tz g e b u n g wird ausgeübt durch den Bundesrat und
den Reichstag. Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor: Reichsrecht bricht
Landesrecht.
Durch die Gesetzgebung des Reiches werden im ganzen deutschen Reich
einheitlich folgende Angelegenheiten geregelt: 1. das Landheer und die Kriegs-
marine, 2. die auswärtigen Angelegenheiten, d. h. die Beziehungen zu den
andern Staaten, 3. die inneren Angelegenheiten, nämlich hauptsächlich Frei-
zügigkeit, Paßwesen, Presse, Gewerbebetrieb, Auswanderung, Arbeiterversiche-
rung, 4. das Instizwesen, 5. die Reichsfinanzen, die Zoll- und Handelsgesetz-
gebung, 6. das Post- Telegraphen- und Eisenbahnwesen. Württemberg hat
sich jedoch in Bezug ans das Militär- Eisenbahn- Post- und Telegraphen-
wesen und ans die Besteuerung von Wein und Bier Sonderrechte vorbehalten.
Die oberste Reichsgewalt ruht bet dem Kaiser, dem Bundesrat
mnd dem Reichstag. Der König von Preußen ist Reichsoberhaupt und führt
den Titel „Deutscher Kaiser". Er vertritt das Reich dem Ausland
gegenüber, erklärt im Namen des Reichs Krieg und schließt Frieden, geht
uach Zustimmung des Bundesrats und Reichstags Bündnisse und andere
Verträge mit fremden Staaten ein, empfängt und beglaubigt Gesandte, führt
den Oberbefehl über die Land- und Seemacht im Krieg und Frieden, beruft,
.eröffnet, vertagt und schließt den Bundesrat und den Reichstag, ernennt und
entläßt die Reichsbeamten, verkündigt die Reichsgesetze und überwacht deren
Ausführung. Zur Erklärung des Kriegs im Namen des Reichs ist die Zu-
stimmung des Bundesrats erforderlich; erfolgt aber ein Angriff auf das
Bundesgebiet, so kann der Kaiser allein den Krieg erklären.
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TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark]]
44
Sind mit den Feuerversicherungsgesellschaften durch die Landes-
behörde Vereinbarungen getroffen, oder bestehen besondere landesrecht-
tiche Vorschriften über Abgaben für gemeinnützige Zwecke, z. B. För-
derung des Feuerlöschwesens, Unterstützung von Mitgliedern von
Feuerwehren, Beiträge zu Neuanschaffungen usw., dann bleiben diese
in Kraft. Es können also neu konzessionierte Gesellschaften in den
Bundesstaaten zu solchen Abgaben herangezogen werden.
Einzelne Bundesstaaten haben für Ausfertigung der Policen be-
sondere Stempelsteuersätze vorgeschrieben. Die Uebertretung derselben
zieht naturgemäß die darauf festgesetzte Strafe nach sich. Stempel-
steuerpflichtig sind demnach: Preußen, Bayern, Sachsen, Oldenburg,
Anhalt, Altenburg, Gotha, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen,
Hamburg, Lübeck, Elsaß-Lothringen.
Nichtsteuerpflichtig sind: Baden, Hessen, Hohenzollern, Helgoland,
Lippe-Detmold, die beiden Mecklenburg, die beiden Reuß, Koburg,
Meiningen, Weimar, Rudolstadt, Sondershausen, Waldeck und Würt-
temberg.
Uebertretungen der landesgesetzlichen Vorschriften werden durch
erlassene Strafbestimmungen geahndet, nicht selten zieht deren Nicht-
beachtung sogar den Ausschluß aus diesem Gebiete nach sich.
Landesgesetzgedung für das Königreich Preußen.
In den sogenannten alten Provinzen: Brandenburg, Pommern,
Schlesien, Ost- und Westpreußen, Posen, Sachsen und der Rhein-
provinz bestehen einzelne Bestimmungen vom 8. Mai 1837 noch in
Kraft. Wie bereits erwähnt, dürfen die Polizeibehörden sich Kenntnis
über den Versicherungsbestand durch Revision der Bücher verschaffen,
Einsichtnahme derselben ist bloß im Bureau möglich. Es ist also
notwendig, die Bücher ordnungsmäßig zu führen, da andernfalls eine
Strafe von 5 bis 100 Tlr. festgesetzt werden kann.
Auch die Versicherten, die größere Lagervorräte unter Versicherung
bringen, können gehalten werden, über den Bestand, sowie über Zu-
und Abgänge Buch zu führen. Ist nun ein Brandschaden erfolgt,
dann darf die Zahlung der Entschädigung erst nach Anzeige an die
Polizei erfolgen. Es ist eine Frist von acht Tagen abzuwarten,
innerhalb welcher die Behörde Einwendungen gegen die Zahlung er-
heben kann. Für einzelne Provinzen resp. Regierungsbezirke gelten
noch weitere Sonderbestimmungen.
3. Gesetz über den Versicherungsantrag vom 30. Mai 1908.
Allgemeine Vorschriften.
Versicherer und Versicherter haben gegenseitige Pflichten. Für
ersteren tritt nach Eintritt des Versicherungsfalles die Leistung der
Entschädigung ein, letzterer erwirbt aber erst dieses Recht darauf durch
Zahlung einer Prämie. Die Beiträge bei Gesellschaften auf Gegen-
seitigkeit gelten als Prämien im Sinne des Gesetzes.
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): evangelisch-lutherisch
252
Geschichte.
No. 130.
seits waren zwei auswärtige Könige Mitglieder des Bundes, nämlich
der König von Dänemark als Herzog von Holstein und der der Nieder-
lande als Großherzog von Luxemburg; überdies war bis zum Jahr
1837 der König von Hannover zugleich König von England. Bei
dieser Zusammensetzung war von vornherein zu erwarten, daß der
Bund nicht eben viel leisten werde, zumal da für die wichtigsten Be-
schlüsse Einstimmigkeit erfordert wurde. Und so ist es denn auch ge-
kommen: Nichts geschah für die Sicherheit der deutschen Grenzen; schutz-
los stand der Deutsche im Ausland da; schutzlos waren die deutschen
Handelsschiffe, die alle Meere befuhren; kam es doch im Frühjahr 1817
vor, daß fast im Angesicht der deutschen Küste deutsche Schiffe von
Seeräubern ans Tunis weggenommen wurden.
Ebensowenig ist es dem Bunde gelungen, die Zollschranken zu be-
seitigen, die zwischen den einzelnen deutschen Ländern bestanden und
Handel und Verkehr belästigten und verteuerten. Diese Aufgabe ist
vielmehr ohne Zuthun des Bundes durch den deutschen Zollverein
gelöst worden, der unter Preußens Führung 1833 abgeschlossen wurde
und mit der Zeit den größten Teil des heutigen Deutschlands zu einem
Zollgebiet vereinigte, so daß nunmehr der Kaufmann seine Waren von
Königsberg bis Friedrichshasen ohne Zoll versenden konnte. Der Ver-
kehr, dem damit freie Bahn geschaffen war, wurde aus ganz ungeahnte
Weise gesteigert durch die Erfindung der Eisenbahn (1814) und
des Telegraphen (1833), wozu neuestens das Telephon getreten
ist. Zugleich wurde auf dem Gebiete des gewerblichen Lebens die
Dampfkraft zum Betrieb unzähliger Fabriken ausgenützt.
Die deutschen Mittel- und Kleinstaaten erhielten größtenteils nach
dem Sturz der französischen Fremdherrschaft Verfassungen, die
dem Landesherrn eine Volksvertretung zur Seite stellten, so Württem-
berg 1819 unter König Wilhelm I. In Preußen erhielt 1823 jede
einzelne Provinz ihren Landtag; erst 1817 traten dann diese Pro-
vinzialstände zu einem vereinigten Landtag in Berlin zusammen. Der
Kaiser von Österreich aber, beraten vom Fürsten Metternich, regierte
bis 1818 unumschränkt.
Deutschland von 1848—1851.
Als im Jahre 1830 die Julirevolution in Paris den fran-
zösischen König Karl X stürzte und an seiner Statt seinen Vetter Ludwig
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien]]
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Extrahierte Personennamen: Dänemark Wilhelm_I. Metternich Karl_X Karl
Extrahierte Ortsnamen: Holstein Luxemburg Hannover England Tunis Deutschlands Königsberg Berlin Deutschland Paris
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): evangelisch-lutherisch
258
Geschichte.
No. 130. 131.
geheim mit Preußen zu Schutz und Trutz. Die Verträge wurden 1867
während des luxemburgischen Handels veröffentlicht. Das Groß-
herzogtum Luxemburg hatte zwar zum deutschen Bunde gehört, war
aber zum Eintritt in den norddeutschen Bund nicht aufgefordert worden;
denn Großherzog von Luxemburg war der König der Niederlande, und
einen fremden Fürsten wollte man nicht wieder im Bunde haben. Um
nun doch wenigstens eine kleine Erwerbung aufweifen zu können, kam
Napoleon auf den Gedanken, dem niederländischen König das Groß-
herzogtum abzukaufen. In Deutschland aber wollte man nichts davon
hören, daß ein deutsches Lündchen, dessen Hauptstadt bisher als deutsche
Bundesfestung eine preußische Besatzung hatte, von Frankreich ver-
schlungen werden sollte. Damit nun alle Welt wisse, daß ein fran-
zösischer Angriff Deutschland einig finden würde, wurden die Bundes-
verträge bekannt gemacht. Napoleon verzichtete auf die Erwerbung
Luxemburgs; Preußen aber zog seine Besatzung zurück, und die Festungs-
werke wurden abgetragen. — Diese Verträge waren das eine Band
zwischen Nord und Süd; das andere war der Zollverein, der 1867
erneuert wurde. Für seine Angelegenheiten wurde ein Zollbundesrat
gebildet, und 1868 trat in Berlin ein Zollparlament zusammen, zu
dem ganz Deutschland seine Abgeordneten schickte. — So war die
Einigung Deutschlands vorbereitet; vollendet wurde sie durch den Krieg,
den im Juli 1870 die Franzosen vom Zaune brachen. Th. Knapp.
131. Das Jahr 1848.
1. ^ie Revolution, welche im Februar 1848 in Frankreich ausbrach,
versetzte auch die Gemüter in Deutschland in große Aufregung. König
Friedrich Wilhelm Iv von Preußen hatte schon im Jahre 1847 aus den
Provinzialständen einen vereinigten Landtag für den ganzen Staat gebildet
und demselben bei Steuerfragen eine entscheidende, bei der Gesetzgebung eine
beratende Stimme eingeräunit. Infolge der politischen Bewegung, die von
Frankreich ausging, wurde auch er durch Schriften und Abgesandte aus allen
Teilen des Landes gedrängt, seinem Volke eine noch freiere Verfassung zu
geben. Er entschloß sich dazu und erließ am 18. März ein Patent, welches
diese Wünsche befriedigte, und in welchem er außerdem versprach, auf die
Umbildung des deutschen Bundes in einen einheitlichen, kräftigen Bundesstaat
hinzuwirken. Die Menge war freudig erregt und strömte an dem genannten
Tage vor das Schloß in Berlin, um dem König eine tausendstimmige, be-
geisterte Huldigung darzubringen. Bald ertönte aber auch, da alle Eingänge
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Friedrich_Wilhelm_Iv_von_Preußen Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Luxemburg Luxemburg Niederlande Deutschland Frankreich Deutschland Luxemburgs Nord Berlin Deutschland Deutschlands Frankreich Deutschland Frankreich Berlin
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): evangelisch-lutherisch
No. 130.
Geschichte.
253
Philipp, Herzog von Orleans, auf den Thron erhob, da riefen die
Franzosen laut nach der Rheingrenze; die Rheinpfalz, Rheinhesfen,
Rheinpreußen, lauter Länder, die Frankreich am Ende des vorigen
Jahrhunderts von Deutschland losgerissen und erst nach dem Sturz
Napoleons I zurückgegeben hatte, sollte ihnen ihr neuer König verschaffen.
Der Friede blieb damals erhalten, weil sich Ludwig Philipp selbst vor
einem Kriege fürchtete; aber 1848 wurde er durch die Februar-
revolution vom Throne vertrieben und Frankreich in eine Republik
verwandelt. Jetzt redeten die Franzosen noch lauter von einem Krieg
mit Deutschland; und es zeigte sich wieder wie vor 18 Jahren, daß
Deutschland in seiner Zerrissenheit nicht fähig gewesen wäre, seine
Grenzen gegen den unruhigen Nachbar zu schützen. Wie unsicher man
sich besonders in Süddentschland fühlte, das beweist am deutlichsten der
Franzosenfeiertag (25. März 1848), wo in Württemberg alles rannte
und rettete und flüchtete, als wären die Franzosen schon über den
Rhein und den Schwarzwald herübergekommen. Deshalb verlangte
man dringend nach Einheit, damit in Zukunft Deutschland einem
fremden Angriff getrost entgegensehen könne. Andererseits verlangte
man nach Freiheit: Preßfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gewissens-
freiheit, Auswandernngsfreiheit, Freizügigkeit, durch ganz Deutschland
hindurch, Schwurgerichte, Aufhebung der Standesvorrechte, Befreiung
von den mancherlei Lasten, die neben den Staats- und Gemeinde-
steuern auf Grund und Boden lagen, nämlich von Zehnten und andern
Abgaben sowie von Fronen, d. h. von unentgeltlichen oder dürftig
belohnten Diensten mit Hand und Pferd, die man dem Grundherrn,
z. B. einer adeligen Herrschaft, zu leisten hatte. Eine kleine Minder-
zahl wünschte Abschaffung des Königtums und Einführung der republi-
kanischen Verfassung. Auch regten sich da und dort kommunistische
Bestrebungen: das Eigentum des einzelnen sollte aufgehoben und jedem
von der Gesamtheit so viel, als er brauche, zugewiesen werden.
In Wien wurde (im März) der Fürst Metternich zum Rücktritt
gezwungen. Die Ungarn und die Italiener erhoben sich gegen
die österreichische Herrschaft; doch gelang es dem alten Feldmarschall
Radetzky, durch seine Siege bei Custozza (Juli 1848) und Novara
(März 1849) die Lombardei samt Venetien seinem Kaiser wieder zu
unterwerfen. Die Ungarn wehrten sich lange gegen die Österreicher,
bis sie endlich (Herbst 1849) mit russischer Hilfe überwältigt wurden.
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Extrahierte Personennamen: Philipp Philipp Napoleons Ludwig_Philipp Ludwig Philipp Radetzky Custozza
Extrahierte Ortsnamen: Rheinpfalz Rheinhesfen Rheinpreußen Frankreich Deutschland Napoleons Frankreich Deutschland Deutschland Süddentschland Württemberg Rhein Schwarzwald Deutschland Deutschland Wien Fürst_Metternich Ungarn Venetien Ungarn