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1. Bis zum Interregnum - S. 76

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 76 - an zu verfallen. Wasser und Frost zerstörten die Wälle. Von den Kastellen und Türmeu wurden Steine gebrochen und ander-weit verwendet, das Holz der Wachthäuser vermoderte. Das Land am Limes und rechtsseitige Gebiete der Donau mußten den Germanen überlassen werden. Am Rheine, wo Franken und Alamannen tief nach Gallien vordrangen, gelang es den Römern, 357 in der Schlacht bei Straßburg noch einmal die Feinde zurückzudrängen. Es war der letzte große Sieg der Römer über die Germanen. Unter den Stürmen der Völkerwanderung war dann das römische Reich, das 395 in Ost- und Westrom zerfiel, den furchtbarsten Angriffen ausgesetzt. Dem oströmischeu Reiche gelang es, die einwandernden Germanen wieder auszustoßen und sich zu behaupten. Westrom aber brach zusammen. 476 setzte der Heerkönig Odwakar, der Führer der in römischen Diensten stehenden germanischen Söldner, den letzten Kaiser Angustulus ab, machte sich zum Herrn Italiens und verbat sich die Sendung eines Kaisers aus Ostrom. Die Kämpfe zwischen Germanen und Römern zeigen uns, wie ein junges Volk von unerschöpflicher Lebenskraft mit einer alternden Knltnrmacht um die Herrschaft rang. In den Germanen war ein großes Maß überschüssiger Kraft vorhanden, die nach Arbeit, nach Tätigkeit verlangte, und da zu friedlicher Arbeit das Land nicht Raum genug bot, wurde ihnen der Kampf aufgenötigt. Eiu gutes Stück herrlicher Kultur ist dabei zertreteu worden. Ein unnennbares Maß von Kraft ist in den Römerkriegen verbraucht und vernichtet worden. Eine halbe Welt hätten die Germanen bevölkern können, aber ungezählte Scharen, ganze Volksstämme mußten zugrunde gehen, ehe die Germanen das Erbe des Altertums antreten konnten. Jo. Germanen und Römer im friedlichen Oerkehr. a) Früheste Einflüsse auf die germanische Kultur. Wichtiger als die feindseligen Zusammenstöße zwischen Römern und Germanen waren die friedlichen Beziehungen zwischen beiden Völkern und die Einflüsse, die dabei die römische Kultur aus die Germanen ausübte. Ehe aber die Römer auf unsere Vorfahren einwirkten, hatten diese schon aus den Berührungen mit anderen Völkern, namentlich den Kelten, vielfachen Gewinn gezogen. Wir erinnern

2. Bis zum Interregnum - S. 77

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 77 — uns dabei daran, daß man die früheste Zeit menschlicher Kultur als die Steinzeit bezeichnet, da man zu Geräten und Waffen außer Knochen vorzugsweise Steine verwendete, zuerst in roher, nur gesplitterter Form. Später lernte man sie zur Gewinnung brauchbarerer Formen aber auch schleifen und durchbohren, um einen Stiel daran zu befestigen. Einen wichtigen Fortschritt bedeutete es, als man darauf zur Bearbeitung und Verwendung von Metallen überging, und so folgte auf die Steinzeit die Met allzeit. Zuerst verwertete man das Kupser, aber ehe es sich allgemein einbürgerte, gelangte die Bronze, eine Mischung von 9 Teilen Kupfer und einem Teil Zinn, zur Herrschaft. In dieser Form wirkte das Metall umgestaltend auf menschliche Einrichtungen. Als Bronze führte es sich im Norden Deutschlands, überhaupt Europas ein und blieb dort längere Zeit vorherrschend als im europäischen Süden. In den Ostseeländern entwickelte sich daher im 1. Jahrtausend v. Chr. eine vielseitige Bronzekultur. Ihre Träger waren die Germanen. Unterdessen erschien in Südeuropa das Eisen, das im 2. Jahrtausend v. Chr. bereits in Mesopotamien und Ägypten bekannt war. So begann für die europäische Kultur die E i s e u z e i t, in der man vielfach eine Hallstadt und eine La -Tqne - Periode unterscheidet. Jene, nach den reichen Funden auf dem Gräberfelde am Hallstatter See im Salzkammergut benannt, kennzeichnet sich als eine Mischkultur, indem bei vervollkommneter Bearbeitung der Bronze gleichzeitig das Eisen mitverwendet wurde. An ihr hatten teil die Griechen, Italiker, Etrusker und Kelten. Bei den Griechen und Römern entwickelte sie sich in raschem Fortschritt zu größter Vollkommenheit. Irrt weiteren Verlause trat die Bronze mehr und mehr zurück, das Eiseu gewann die Oberhand. Die Erzeugnisse dieser Art hat man nach den Funden bei La Tene am Neuenburger See als La-Tene-Kultur bezeichnet. Sie führte zugleich zur Verbesserung der Töpferei; denn man lernte das Emaillieren und verwendete die Drehscheibe. Bemerkenswert ist an ihr noch das Aufhören der Pfahlbauten. Das Gebiet ihrer Verbreitung umfaßte das Alpenland, Westungarn, Böhmen, Mähren, Oberdeutschland und das nordöstliche Frankreich. Ihre Träger waren vorzugsweise die in den genannten Gebieten wohnhaften Kelten. Sie hatten bei ihrer lebhaften Auffassungsgabe von der Mittelmeerkultur frühzeitig Gewinn gezogen, wurden auch fortgesetzt von Süden her beeinflußt

3. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 234

1869 - Hannover : Hahn
234 dessen, der die Geschicke der Völker wie der Menschen nach seinem Rathschlusse zur Entscheidung führt. Indessen ist, was bisher Unterhandlungen nicht vermochten, theilweise durch Krieg bewirkt worden. Hierher gehört zunächst der dänische Krieg iin Jahre 1864, welcher der Ansgang höchst folgenreicher Conflicte und innerer Entwickelungen Deutschlands geworden ist. §. 117. Der deutsch-dänische Krieg. 1) Es gehörte zu den großen Uebelständen des deutschen Bundes und war zugleich ein Zeichen der Erniedrigung Deutsch- lands, daß einige seiner schönsten Landschaften ausländischen Herr- schern unterthan waren, und daher Interessen dienen mußten, die denen der deutschen Nation zumeist entgegen waren. Dies gilt namentlich von Holstein, dem mit diesem stets verbundenen Schleswig, und von Lauenburg, drei Herzogthümer, die mit dem Königreich Dänemark durch Personalunion in Verbindung standen, indem die dänischen Könige aus dein oldenburgischen Hause zugleich Herzöge der beiden deutschen Bundesstaaten Holstein und Lauen bürg waren. 2) Die Politik der dänischen Regierung ging nun in neuerer Zeit dahin, diese Landschaften ihrer selbstständigen Stellung all- mählig zu entkleiden, und sie als Provinzen des dänischen Ge- sammtreiches zu behandeln. Den Anfang hiermit machte König Christian Viii. von Dänemark, indem er in dem sogenannten Offenen Briefe vom 8. Juni 1846 festfetzen wollte, daß im Falle des Aussterbens seines Mannsstammes (des olden- burgischen) auch die weibliche Linie desselben in dem unge- theilten dänischen Reich zur Nachfolge berechtigt sein solle. Diese Bestimmung widersprach dem deutschen Staatsrecht, nach welchem bei dem Vorhandensein männlicher Agnaten, unter denen später der Herzog Friedrich von Augusten bürg in erster Reihe stand, die weibliche Linie in dem deutschen Bun- deslande Holstein nicht successionsfähig war. Gegen diese Aende- rung des öffentlichen Rechtszustandes, welche der wackern ächt deutsch-national gesinnten Bevölkerung der Herzogthümer die Aus- sicht benahm, von der dänischen Fremdherrschaft befreit zu werden, erhoben die holsteinischen Stände Klage am deutschen Bundestage, welcher sich auch durch Beschluß vom 17. Sept. 1846 zu Gunsten der Rechte der Herzogthümer erklärte. 3) Indessen kam ein ernstlicher Conflict zwischen Dänemark auf der einen und den Herzogthümern und beziehungsweise dem deutschen Bunde auf der andern Seite erst nach Königs

4. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 237

1869 - Hannover : Hahn
237 Eider; über beide führte der greise Feldmarschall Wrangel den Oberbefehl. 3) Unter glänzenden Waffenthaten verdrängten die Verbün- deten die dänischen Truppen, die überall tapfern Widerstand leisteten, aus Schleswig. Am 18. April erstürmten die Preußen die festeste Stellung der Dänen, die düppler Schanzen, woraus bald auch Jütland in die Hände der Verbündeten fiel. Ver- gebens suchte eine zu London eröffnete Conferenz der europäischen Großmächte (April bis Juni) zu vermitteln. Erst als die Preu- ßen unter dem General Herwarth von Bittenfeld den Alsensund überschritten und die Insel Alsen eroberten (26.-29. Juni), und die Oeftreich er ihrerseits durch den Ottensund bis zur Insel Mors vordrangen, war das auf's Aeußerste bedrängte Dänemark zum Nachgeben bereit. 4) Am 20. Juli wurde vorläufig ein Waffenstillstand abge- schlossen, und darauf zu Wien über den Frieden unterhandelt. Die Präliminarien desselben wurden am 1. Aug., der Friedens- vertrag selbst am 30. Oct. 1864 von Dänemark, Oeftreich und Preußen unterzeichnet. Gemäß dieses wiener Friedens trat König Christian Ix. alle seine Rechte auf Schleswig-Holstein und Lauen bürg an die beiden deutschen Großmächte ab, und ver- sprach , deren gemeinsame Verfügungen über die Herzogthümer anzuerkennen. 5) Der wiener Frieden, der die Herzogthümer in den gemeinsamen Besitz von Oeftreich und Preußen brachte, war ohne Theilnahme des deutschen Bundes abgeschlossen worden. Die beiden Großmächte gedachten nun ihr erlangtes Verfügungs- recht in vollem Maße zur Geltung zu bringen. Auf ihr Ver- langen mußte der Bund seine Executionstruppen, Hannoveraner und Sachsen, aus Holstein und Lauenburg zurückziehen, da die Execution keinen Zweck mehr habe; die provisorische Verwaltung des Landes ging von den Bundescommissarien in die Hände östreichischer und preußischer Civilcommissäre über. §. 119. Der deutsche Krieg im Jahre 1866. 1) Oeftreich und Preußen hatten den langjährigen däni- schen Conflict für sich zur Entscheidung gebracht, und dabei den deutschen Bund von jeder selbstständigen Theilnahme ausge- schlossen. Damit war die Bundesautorität, die bisher ver- mittelnd zwischen den beiden leitenden Großmächten und ihren einander durchkreuzenden Ansprüchen stand, thatsächlich beseitigt. Ein solcher Zustand Deutschlands war für die Dauer unhaltbar; der deutsch-dänische Krieg, der längst für Deutschland einen

5. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 239

1869 - Hannover : Hahn
€■ - 239 - 5) Ungeachtet dieses Auskunftsmittels nahmen die Zerwürf- nisse zwischen den beiden Großmächten seit Anfang des Jahves 1866 in ernster Weise zu. Der tiefere Gegensatz zwischen beiden Mächten, der in ihrer Stellung zur deutschen Reform seinen letzten Grund hatte, trat jetzt offen hervor. Preußen, ein rein deutscher Großstaat, wollte eine bundesstaatliche Neugestaltung Deutsch- lands, eine Gesammtvertretung des deutschen Volkes in einem gewählten Parlamente und eine starke Centralgewalt, welche 'nur durch den Ausschluß Oestreichs, dessen Interessen durch seine nichtdeutschen Staaten getheilt waren, möglich schien. In diesem Sinne stellte Preußen am 9. April 1866 einen Antrag am Bunde für Reform der deutschen Verfassung. Dieser Antrag wurde schon am 21. April von der Mehrheit unter Oest- reichs Einflüsse als nicht zeitgemäß abgelehnt, und zog einen engern Anschluß der meisten Mittelstaaten an Oestreich gegen die preu- ßischen Pläne nach sich. 6) Oestreich that nun seinerseits einen entscheidenden Schritt. Wiewohl durch sein Zuthun der deutsche Bund von jeder selbst- ständigen Action in der holsteinischen Frage entfernt worden war, brachte es jetzt diese am 1. Juni zur definitiven Entscheidung an den Bund, und berief zugleich eine holsteinische Ständeversamm- lung ein. Preußen sah in diesen Schritten einen Bruch des gasteiner Vertrags, und ließ am 7. Juni Truppen aus Schleswig (unter General Manteuffel) in Holstein einrücken, aus welchem Lande nun der östreichische Statthalter (Gablenz) abzog. 7) Oestreich stellte darauf am Bunde, unter Berufung auf Artikel 19 der wiener Schlußacte, den Antrag auf Mobilmachung des gesummten außerpreußischen Bundesheeres, welcher Antrag m der Sitzung vom 14. Juni von der Mehrheit (9 gegen 6 Stim- men) angenommen wurde, wiewohl ihn Preußen als eine Kriegs- erklürung bezeichnet hatte. Preußen erhob gegen den Majoritäts- beschluß Protest und erklärte seinen Austritt aus dem Bunde. §. 120. Fortsetzung. Der Eutscheiduirgskomps bei Königgrätz. 1) Durch solchen Verlauf des deutsch-holsteinischen Con- flictes war der innere Krieg in Deutschland selbst unvermeidlich geworden. Schon seit März hatten die beiden Großmächte in Voraussicht einer kriegerischen Entscheidung ihres Streites Rüstun- gen gemacht, und nach Bundesgenossen sich umgesehen. Oestreich Iflchte und fand diese in Deutschland, namentlich in den vier Königreichen Baiern, Sachsen, Hannover und Würtem- berg, an welche sich seit dem Bundcsbcschlusse vom 14. Juni auch

6. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 223

1869 - Hannover : Hahn
223 Interessen und Ansprüche schwer zu vereinigen. Insbesondere drohte das Schicksal Polens, das Rußland in Anspruch nahm, und Sach- sens, aus das Preußen Ansprüche erhob, eine ernstliche Spaltung unter den großen Mächten, Rußland und Preußen auf der einen, Oestreich, England und Frankreich auf der andern Seite, hervor- zurufen, bis 'man durch Theilungen einen Ausweg fand. Die wichtigem Bestimmungen sind folgende: 2) Oestreich erhielt Oberitalien (lombardisch-venetianisches Königreich) bis zum Po und Tessino nebst dem Beltlin und dem Besatzungsrecht in Ferrara; die illyrischen Provinzen (König- reich Illyrien und Dalmatien); Salzburg, Tyrol mit Vorarl- berg; den früher an Rußland abgetretenen Theil von Ostgalizien. Rußland nahm das Großherzogthum Warschau als ein eigenes Königreich Polen, mit Ausnahme von Posen und dem kleinen Freistaate Krakau. Preußen erhielt die nordöstliche Hälfte Sachsens, das Groß- herzogthum Posen mit Danzig und Thorn, die Rheinlande, schwedisch Pommern mit Rügen (für das an Dänemark abge- tretene Lauenburg). Baiern bekam Würzburg, Aschaffenburg und den Rhein- kreis; — Hessen-Darmstadt das jetzige Rheinhessen mit Mainz und Worms; — Hessen-Kassel erhielt Fulda; — Hannover die Königswürde nebst Hildes heim, Ostfriesland u. a. Sämmtliche Niederlande (Holland und Belgien) wurden zu einem Königreiche vereinigt in dem Hause Oranien, das zugleich das zum deutschen Bunde gehörige Großherzogthum Luxemburg erhielt. — Das wiederhergestellte Königreich Sardinien wurde mit dem Herzogthum Genua und die Schweiz mit drei neuen Cantonen, Genf, Wallis und Neufchatel, erweitert. — Der Kirchenstaat, das Großherzogthum Toscana und das Herzog- thum Modena wurden nach ihren früheren Grenzen wieder her- gestellt. 3) Die Verhandlungen über diese Ländertheilungen zogen sich in die Läuge, und schon schien der Streit über die polnische Frage und über die Territorialverhältnisse Deutschlands eine Ent- zweiung und Auflösung des Congresses nach sich zu ziehen, als eine außerordentliche Begebenheit, die Rückkehr Napoleon's nach Frankreich (1. März 1815), schnell eine Verständigung und eine neue Vereinigung der Mächte zur Abwehr der gemeinsam drohen- den Gefahr zu Stande brachte. Die deutsche Bundesacte *) wurde am 8. Juni und die Schluß acte des Congresses am 9. Juni 1815 unterzeichnet, wodurch die deutschen und europäischen Angelegenheiten in ihren Grundlinien festgestellt waren. ') An m er k. Zur Literatur: I. C. Klub er, Acten des Wiener Congresses 1815 ff. 8 Bdc. — Desselben, Ucbcrsicht der diplomatischen Verhandlungen

7. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 227

1869 - Hannover : Hahn
227 letzterer Stimmenzahl sollten auf die größern Staaten je vier Stimmen, auf die kleinern wenigstens je eine kommen. 2) Der Bund zählte anfangs 39 Staaten oder Mitglieder; diese waren: der Kaiser von Oestreich, die Könige von Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, die Großherzöge von Baden und Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Hessen-Kassel, der Herzog von Holstein (König von Dänemark), der Großherzog von Luxemburg (König von Holland), die Großherzöge von Meck- lenburg-Schwerin und Strelitz, von Sachsen-Weimar und Olden- burg, die Herzöge von Braunschweig, Nassau, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen, von Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Cöthen, die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonders- hausen, von Lippe-Detmöld und Lippe-Schaumburg, von Waldeck, von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, von Reuß älterer und jüngerer Linie, von Lichtenstein, der Landgraf von Hessen-Homburg und die vier freien Städte Hamburg, Bre- men, Lübeck und Frankfurt. 3) Die Gestaltung Deutschlands durch den deutschen Bund, noch mehr aber die Art und Weise, wie seitdem die nationalen Interessen und Ansprüche des deutschen Volkes gewahrt wur- den, vermochten weder den Erinnerungen der Nation zu entsprechen, noch ihre Hoffnungen und Erwartungen zu befriedigen. Die Miß- stimmung wurde dadurch vermehrt, daß gerade die wohlthütigern Bestimmungen der Bundesacte gar nicht oder in einem sehr verschiedenartigen Sinne von den einzelnen Staaten in's Leben gerufen wurden. So der 13. Artikel des Bundesvertrags, welcher das freilich sehr vage Versprechen enthielt: „In allen'bundes- staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden"; der 18. Artikel, der die Freiheit der Presse und deren gesetz- liche Regelung in Aussicht stellte; statt deren war durch die Be- schlüsse eines Congresses deutscher Minister zu Karlsbad (1819) die Willkür der Censur angeordnet worden. 4) Nur der Artikel 19 über die Handelsfreiheit im Um- fange des deutschen Bundes begann nach und nach in einem Theile Deutschlands in eine erfreulichere Erfüllung zu gehen. Preußen hatte bereits 1818 die den inner» Verkehr beengenden Binnenzölle aufgehoben und sich nur mit Grenzzöllen umgeben. Nach diesem Vorgänge vereinigte sich allmählig die Mehrzahl der nord- und süddeutschen kleinern und Mittlern Staaten (Baiern und Wür- temberg 1833, Baden 1835) mit Preußen zu einem gemein- schaftlichen Handels- und Zollverein. Durch diesen sogen, deutschen Zollverein, der allmählig den weit größern Theil Deutschlands umfaßte, siud die verhaßten Schranken des innern Verkehrs in Deutschland gefallen, und haben deutscher Handel und 15 *

8. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 13

1869 - Hannover : Hahn
13 Stammesverwandtschaft vergessend, mit Vorliebe zu Frankreich und wider das Reich hielt, da jenes gut zahlte und aus Schwei- zern seine Söldner warb. 8. Die italienischen Händel und Kriege. 1) Unter Maximilian begann eine neue Stellung der europäischen Staaten zu einander sich zu entwickeln, die jene Wechselwirkung ihrer Interessen nach sich zog, die man das euro- päische Staatensystem zu nennen pflegt. Zunächst war Italien, dessen Zerrissenheit und innerer Hader die größern Nachbarstaaten zu Eroberungen einluden, das Ziel ehrgeiziger Unternehmungen, in denen dort Frankreich, Spanien und der deutsche Kaiser einander begegneten und sich feindlich entgegentraten. 2) Dieses Land umfaßte gegen Ende des 15. Jahrhunderts folgende wichtigere Staaten: das Königreich Neapel, wo nach langen Kämpfen zwischen den Nachkommen Karl's von Anjou und dem mit den deutschen Hohenstaufen verwandten spanischen Hause Aragon das letztere sich behauptet hatte; Ferdinand der Katholische von Spanien trug seit 1501 auch die Krone von Neapel und Sicilien. — Der Kirchenstaat, wo Papst Alexan- der Vi. aus dem Hause Borgia, fast nur durch Laster bekannt, seit 1491 die dreifache Krone trug; auf ihn folgte im I. 1503 der kriegerische Papst Julius Ii., und nach dessen Tode (1513) der gebildete Leo X. aus dem Hause Medici. — Das Herzogthum Mailand, das noch als deutsches Reichslehen galt, in dessen Besitz die Familie Sforza war (seit 1447). Aber diese Familie lag mit sich selbst im Streit, indem der Oheim und Vormund Lud- wig Moro seinem schwachen Neffen Johann Galeazzo das Erbe vorenthielt, um selbst die Herzogskrone zu erlangen, was zunächst Anlaß zur Einmischung der Fremden und zu Krieg gab. — Die Republik Venedig, noch immer der bedeutendste Staat im obern Italien, mächtig zur See, wie auch durch ein Gebiet auf dem festen Lande, das sich vom Comer-See bis nach Dalmatien hinein erstreckte. — Die Republik Florenz, blühend unter Leitung der Mediceer durch Handel, Pflege der Kunst und Wissenschaften. — Außerdem gab es eine Anzahl Fürsten und Herren, die dem Na- men nach als Vicarien des heiligen römischen Reichs, der That nach aber selbstständig über einzelne Städte und Gebiete herrschten, so das Haus Gonzaga über Mantua, die Bentivoglio über Bologna, die Manfredi über Faenza, das Haus Este über Ferrara u. a. — An der Grenze Italiens hatte sich unter dem gräflichen Hause Savoyen, das von Kaiser Sigismund den

9. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 235

1869 - Hannover : Hahn
235 Christian Viii. Tode (20. Jan. 1848) unter seinem Sohne und Nachfolger Friedrich Vii. zum Ausbruch. Denn dieser, geleitet von der National- oder sogen, eiderdänischen Partei (weil sie Dänemark bis zur Eider ausgedehnt wissen wollte), ging offen darauf aus, das mit Holstein durch Verträge und die Sympathien der Mehrzahl seiner deutschen Bevölkerung eng ver- knüpfte Schleswig von jenem zu trennen, und durch eine gemeinsame Verfassung für immer Dänemark einzuverleiben. Hier- über brach in den Herzogthümern ein Aufstand aus; es wurde eine provisorische Regierung niedergesetzt, die ihren Sitz in Rends- burg nahm. In Frankfurt wurde die Sache der Herzogthümer unter dem Eindrücke der lebhaften Thcilnahme, den ste überall bei dem deutschen Volke gefunden hatte, für eine deutsche Angelegenheit erklärt. Der Bundestag hatte schon am 4. April 1848 be- schlossen, die alte Verbindung zwischen Schleswig und Holstein aufrecht zu erhalten, und zu diesem Zwecke Bundestruppen (Preu- ßen und das zehnte Bundesarmeecorps) in die Herzogthümer ein- rücken zu lassen. Ferner hatte die im Mai eröffnete deutsche Nationalversammlung auch Abgeordnete Schleswigs unter seine Mitglieder ausgenommen. 4) So entstanden der wechselvolle holsteinische Conflict und der dadurch hervorgerufene deutsch-dänische Krieg, der, durch Waffenstillstände und Unterhandlungen öfter unterbrochen, durch mehrere Jahre ohne entscheidendes Resultat für die rechtliche Stellung der Herzogthümer sich hinschleppte. Erst der am 15. Nov. 1863 unerwartet erfolgte Tod Königs Friedrich Vii. änderte die ganze Lage der Dinge und führte die gänzliche Befreiung der Elb- herzogthümer von der dänischen Fremdherrschaft herbei. 5) Denn auf dem dänischen Throne folgte nun Christian Ix. Prinz von Glücksburg, der mit einer Schwestertochter des Königs Christian Viii. vermählt war. Diesem Agnaten des oldenbur- gischen Gesammthauses (aus der weiblichen Linie) war für den Fall des Ausstcrbens des dänischen Königshauses durch einen von den europäischen Mächten anerkannten ' Tractat zu London (vom 8. Mai 1852) die Thronfolge in der gesammten dänischen Monarchie zugesichert worden. Aber mit diesem Thronwechsel war der bisherige Anspruch der dänischen Krone auf den Fortbesitz des Herzogthums Holstein unzweifelhaft erloschen. Dessen ungeachtet ließ sich der neue König, gestützt auf den unklaren londoner Tractat und auf Andringen der eiderdänischen Partei bestimmen, schon wenige Tage nach seiner Thronbesteigung (am 18. Novbr.) One neue Verfassung zu genehmigen, welche das Herzogthum Schleswig vollständig dem Königreich Dänemark einverleiben jollte. Dagegen wollte Christian Ix. für die deutschen Bundes-

10. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 236

1869 - Hannover : Hahn
236 länder Holstein und Lauenburg die bloße Personalunion jetzt zu Recht erkennen. 6) Indessen wurde in Holstein, wo nur der Mannsstamm zur Succession berechtigt war, dem Dänenkönig die Huldigung verweigert. Die Mehrzahl der Bevölkerung zeigte sich vielnrehr entschlossen, den Erbprinzen Friedrich von Au gusten bürg, den zur Erbfolge in Holstein am meisten berechtigten Agnaten, als Herzog anzuerkennen und ihm als Landesherrn zu huldigen. Uebrigens hatte die Sache der Elbherzogthümer längst die lebhaf- teste Theilnahme aller Kreise des deutschen Volkes erregt; man erblickte in ihr ein hohes nationales Interesse des gesammten Deutschlands. Dieser öffentlichen Stimmung vermochte selbst der Bundestag sich nicht zu entziehen. Er beschloß am 7. Dec. 1863 eine Bundesexecution gegen Dänemark, um es zum Nachgeben zu bestimmen, und behielt sich die Entscheidung über die Successtons- frage in Holstein vor. Mit der Vollstreckung der Execution wurden Sachsen und Hannover beauftragt, deren Truppen noch vor Ende des Jahres die beiden Bundesländer Holstein und Lauen bürg besetzten. §. 118. Fortsetzung. Befreiung der Elbherzogthümer von dänischer Fremdherrschaft. 1) Dies war die Lage der Dinge, als mit Anfang des Jahres 1864 eine folgenreiche Wendung in der Politik der beiden leitenden deutschen Großmächte eintrat. Diese hatten am 14. Januar am Bunde den Antrag gestellt, daß auch Schleswig einstweilen in Besitz genommen werden solle, was jedoch von der Majorität des Bundestages (11 gegen 7 Stimmen) abgetehnt wurde. Jetzt hielten es Oe streich und Preußen ihrer Stellung und den politischen Plänen, welche die eine oder die andere dieser beiden Mächte bereits im Geheimen hegen mochte, für angemessener, fortan mit Uebergehung des Bundestages lediglich als europäische Großmächte Dänemark gegenüber zu handeln, und den holsteinischen Conflict, in den sich bereits andere Großmächte (Rußland, England, Frankreich) wieder einmischen wollten, selbstständig zur Entscheidung zu bringen. 2) Nach einer geheimen Verabredung stellten Oeftreich und Preußen an die dänische Negierung die Forderung, die neue Verfassung (vom 18. Novbr. 1863) hinsichtlich der Einverleibung des zwar nicht zum deutschen Bunde, wohl aber zu Holstein gehörigen schleswigischen Landes abzuändern. Als dies in Kopenhagen verweigert wurde, überschritten am 1. Februar 1864 preußische Truppen unter dem Prinzen Friedrich Karl und östreichische unter dem General von Gablenz die
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