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Einiges aus der Allgemeinen Erdkunde.
5. Staats formen. Nur ansässige Völker sind zu dauernder Staatenbildung be-
fähigt. Ein Staat ist ein Land, dessen Bewohner auf ein und dieselbe Weise regiert
werden. Unter Staatsverfassung im weiteren Sinne versteht man die Art oder
Form, wie ein Staat regiert wird. Die Staatsverfassung (Konstitution) im engeren
Sinn ist das Gesetz, das die Regierungsgewalt des Fürsten durch die der Volks-
Vertretung zugeteilten Rechte einschränkt. Die wichtigsten Staatsformen sind die
Monarchie oder Alleinherrschaft und die Republik.
Bei der Monarchie ist die höchste Gewalt auf Lebenszeit einer Person übertragen.
Nach der Art, wie ein Monarch regiert, unterscheidet man:
a) die gesetz- und rechtlose Despotie, bei welcher der Herrscher nach Willkür
über Leben, Freiheit und Eigentum seiner Untertanen verfügt. (Die Staatsformen
der Neger.)
b) die unumschränkte (absolute) Monarchie oder Selbstherrschaft, in der die
gesetzgebende Macht allein dem Fürsten zusteht, dieser sich aber dem Gesetz unter-
ordnet.
c) die eingeschränkte (konstitutionelle) Monarchie, in der durch die Verfassung
dem Volke gesetzmäßiger Einfluß auf die Gesetzgebung und Staatsverwaltung
gesichert ist.
In der Republik üben die vom Volke gewählten Vertreter und Beamten die Re-
gierungsgewalt aus. Sie wählen ein Oberhaupt (einen Präsidenten) auf bestimmte
Zeit. Nenne die europäischen Staaten und gib deren Regierungsform an! Wann
nennt man eine Monarchie eine Erbmonarchie? Wann ein Wahlreich?
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
r
110 Die Engländer in Ostindien.
Angelegenheiten. Infolge eines mit dem Großmogul abgeschlossenen Ver-
träges überließ dieser den Engländern die Erhebung aller Einkünfte in
Bengalen und dessen zugehörigen Provinzen im Betrage von 3125 000 Pfd.
Sterl. gegen einen Lebenszins von jährlich 325 000 Pfd. Sterl.
Was Clive in Ostindien angefangen hatte, das setzte einer seiner
Nachfolger, Warren Hastings, mutig fort, der seit dem Jahre 1773
als erster Generalgouverneur daselbst auftrat. Schon seit seinem acht-
zehnten Lebensjahre, seit 1750, befand er sich in Bengalen, um dort als
Handelsagent der Kompanie sein Glück zu versuchen. Durch seinen häufigen
Umgang mit Leuten aus allen Klassen und Kasten lernte er die Sitten
und Zustände der Eingeborenen gründlich kennen, so daß er bei seiner
diplomatischen Geschicklichkeit, seiner Besonnenheit und Entschlossenheit der
englischen Verwaltung bald die größten Dienste erwies und schon im Jahre
1761 Mitglied des Rates von Bengalen wurde. Von 1764 bis 1769
weilte er in England, im Jahre 1769 war er wieder als zweites Mitglied
des Rates von Madras auf dem Wege uach Indien. Hier fand er die
Handelsbeziehungen in höchst unbefriedigendem Zustande; jeder suchte auf
seine eigne Hand möglichst schnell reich zu werden.
Darunter schwand der Wohlstand der Provinz sichtlich, und die Ein-
künste nahmen in erschreckender Weise ab. Hastings ordnete sehr energisch
die Finanz- und Handelsangelegenheiten und brachte ein besseres System
beim Ein- und Verkauf zustande; 1772 wurde er als Vorsitzender nach
Kalkutta gesandt. Waren auch hier die Engländer in tatsächlichem Besitz
aller Macht, so ergingen doch alle ihre Regierungsmaßregeln im Namen
des Nabobs von Bengalen, dem aber als Großwürdenträger und erster
Minister einer der vornehmsten Eingeborenen zur Seite stand. Mit Schlau-
heit wußte Hastings diesen Beamten, der einen Gehalt von 100 000 Pfd.
Sterl. bezog, beiseite zu setzen; dem Nabob vergönnte man von nun an
nicht einmal mehr den scheinbaren Anteil an der Regierung, sondern nur
die bisherige beträchtliche Jahrespension. Durch diese und andre, aller-
dings vor dem Richterstuhle der Moral kaum zu rechtfertigende Maßregeln
erhöhte er das Einkommen der Kompanie um sehr große Summen, so
daß diese ihn im Jahre 1773, als durch die sogenannte Regierungsakte
die Verhältnisse der Kompanie zu ihrem indischen Reiche neu geordnet
wurden, zum Generalgouverneur von Indien mit dem Sitze in Kalkutta
auf fünf Jahre ernannte. Er war der erste, der diese Würde bekleidete,
und behielt sie bis zum Jahre 1785. Ihm zur Seite stand ein Rat, aus
vier Mitgliedern bestehend; neben ihm ward noch ein unabhängiger oberster
Gerichtshof eingesetzt. Seiner Energie und Umsicht gelang es aber bald,
die unumschränkte Gewalt sich anzueignen.
Eine neue Gefahr, größer und furchtbarer denn je zuvor, erwuchs
der Kompanie um diese Zeit in den Sultanen von Mysore. Als Hyder
Ali, der Beherrscher von Mysore, 1772 in Streit mit seinen Nachbarn,
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Extrahierte Personennamen: Warren_Hastings Hyder
Ali
Extrahierte Ortsnamen: Ostindien Bengalen Ostindien Bengalen Bengalen England Madras Indien Kalkutta Bengalen Indien Kalkutta
— 109 —
am schwächsten das Gebirgsland, besonders die Alpen und Pyrenäen.
Zwölf Städte haben mehr als 100 000 Einwohner.
d) Die Franzosen gehören dem romanischen Stamme an. Sie
sind ein Mischvolk aus keltischen, römischen und germanischen Ele-
menten. Außer den eigentlichen Franzosen finden sich in der Be-
völkerung als Überreste des alten keltischen Stammes Bretonen in
der Bretagne, ferner Basken in den Pyrenäen. Die Bewohner
Corsicas und der Alpenlandschaften sind größtenteils Italiener.
c) Vorherrschend ist die römisch-katholische Religion
mit mehr als 37 Millionen Bekennern. Außerdem zählt man un-
gefähr 2/3 Millionen Protestanten und etwa 50 000 Juden.
d) Die Volksschulbildung ist seit Einführung des Schul-
zwanges wesentlich besser geworden als früher. Für höhere Bildung
ist durch zahlreiche Mittel- und Hochschulen gut gesorgt.
6) Seit dem Sturze des Kaiserreiches (4. September 1870)
ist Frankreich wieder eine Republik. Die gesetzgebende Gewalt
wird von dem Senate und der Deputiertenkammer ausgeübt, die
vollziehende Gewalt hat der auf sieben Jahre gewühlte Präsident. —
Das Land wird in 87 Departements eingeteilt. Seit 1872 besteht
allgemeine Wehrpflicht, die vom 21. bis 45. Lebensjahre dauert.
Wer nicht waffenfähig ist, zahlt eine Wehrsteuer.
Wordfrankreich.
Paris (Bild 34) mit 2 830 000 E., auf beiden Seiten der
Seine, ist die erste Industrie- und Handelsstadt Frankreichs, hat
viele herrliche Bauten, großartige Sammlungen und berühmte wissen-
schaftliche Institute. Es ist nicht nur die politische, gewerbliche und
wissenschaftliche Hauptstadt, sondern als „das Herz Frankreichs" in
jeder Beziehung für das ganze Land tonangebend. „Die Geschichte
von Paris ist zugleich die Geschichte von Frankreich." Durch einen
Kranz schützender Forts ist es stark befestigt. Belagerung durch die
Deutschen i. I. 1870/71.
In der Umgebung von Paris: Versailles (55 000 E.) mit
großartigem, von Ludwig Xiv. erbautem Königspalast, in welchem
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Bretagne Frankreich Paris Frankreichs Paris Frankreich Paris Versailles
— 226
ten, dem Bundesdistrikt Columbia und 5 Territorien besteht. (Ein
Territorium heißt das Gebiet, dem noch nicht die Rechte eines
Staates verliehen sind.) Jeder einzelne Staat hat seine eigene Ver-
sassung und ist in der Ordnung seiner innern Angelegenheiten
fast ganz selbständig. Für die gemeinsamen Angelegenheiten
besteht die Bundesverfassung. Die gesetzgebende Gewalt
wird vom Kongreß ausgeübt, welcher sich aus dem Senate und
dem Repräsentantenhause zusammensetzt. Die vollziehende Ge-
walt übt der Präsident aus, der auf vier Jahre gewählt wird.
Die einzelnen Staaten und Gebiete sind:
A. Die siebzehn östlichen Staaten.
1. Maine (mehn) mit ausgedehnten Waldungen, lebhaftem
Holzhandel und bedeutender Kalkgewinnung. Portland (42 000 E.).
2. Vermont. — 3. New Hampshire (nju hämschir).
4. Massachusetts (mäffätfchußets) mit sehr dichter Bevölke-
rung, welche weit weniger von Ackerbau und Viehzucht als von
Gewerbthätigkeit lebt. Die Hauptstadt Boston (boßt'n) zählt mit den
umliegenden Ortschaften 550 000 E., hat ausgezeichnete Unterrichts-
anstalten und betreibt lebhaften Handel. Als Ausgangspunkt des
Befreiungskampfes gegen England ist Boston „die Wiege der Union".
5. Rhode Island (rod eiländ). der kleinste Staat, aber
stark bevölkert. Hauptort Providence mit 158 000 E.
6. Connecticut.
7. New Jork (nju jörk) nimmt uuter den Vereinigten Staaten
die erste Stelle an Volkszahl und Wohlstand ein. Die Stadt New
Aork (Bild 83) an der Mündung des schiffbaren Hudson zählt
seit der Einverleibung von Brooklyn (brüklin) und andern Vororten
über 3 Millionen Einwohner, ist also die zweitgrößte Stadt der
Erde. Infolge ihrer günstigen Lage ist sie der größte Handelsplatz
der Vereinigten Staaten, der zweite der Erde. — Buffalo (böf-
sälo) mit 315 000 E., am Ausgang des Eriekanals in den gleich-
namigen See gelegen, ist ein wichtiger Stapel- und Handelsplatz
für Getreide und tierische Produkte.
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Extrahierte Ortsnamen: Maine Portland Boston England Boston Island Brooklyn
— 183 —
Die Organe der Selbstverwaltung sind:
für die Pfarrgemeinde: Presbyterinm und Gemeinderepräsentation,
„ „ Kreisgemeinde: Kreissynode und Synodalvorstand,
„ „ Proviuzialgemeiude: Provinzialsynode und Präsidium derselben,
„ „ Landesgemeinde: Generalsynode und Generalsynodalvorstand.
Gemeindevertretung. Jede Ortsgemeinde wird in ihren Gemeindeangelegen--
heiten durch ein Presbyterium vertreten, bestehend aus dem Pfarrer oder den
Pfarrern und aus 4—12 Ältesten, auf 6 Jahre gewählt (Kirchmeister und Diakon).
Den Borsitz im Presbyterium führt der Prediger. Das Presbyterium handhabt die
Kirchenzucht in der Gemeinde, wählt die Kirchenbedienten, leitet die Wahl der Geistlichen
ein, nimmt die geprüften Konfirmanden als Gemeindeglieder auf, verwaltet das Kirchen-,
Pfarr-, Schul-,*) Armenvermögen, setzt die Zeit des Gottesdienstes fest, wählt die Vertreter
in der Kreissynode. Pflicht jedes Ältesten ist, dem Prediger in seinen Amtsverrich-
tungen hilfreich Hand zu leisten, die gute Ordnung beim Gottesdienste zu überwachen,
den Prediger über die Gemeindeglieder zu informieren, durch Ermahnen und Bitte
christlichen Wandel in der Gemeinde zu fördern. Der Kirchmeister verwaltet das
Rechnungswesen der Gemeinde, führt die besondere Aufsicht über das Kircheninventar;
die Diakone haben den Armen der Gemeinde besondere Sorgfalt zuzuwenden und
Anträge auf Unterstützung zu prüfen und zu stellen, den Armenfonds zu verwalten.
Die Repräsentation der Gemeinde, vereint mit dem Presbyterium (in Gemeinden
über 200 Seelen), wählt den Prediger, beschließt über Kauf und Verkauf von Eigentum,
setzt die Gehälter der Kirchenbeamten fest, bestimmt die Art und Höhe der Steuern.
Wählbar sind diejenigen selbständigen Gemeindeglieder, welche das 24. Lebensjahr
zurückgelegt, einen unbescholtenen Ruf haben, einen ehrbaren Lebenswandel führen, am
Gottesdienst und heiligen Abendmahl fleißig teilnehmen. Die Wahl ist eine geheime.
Die Kreisgemeindevertretung. Die Gesamtheit mehrerer Ortsgemeinden,
welche ein gemeinschaftliches Presbyterium haben, heißt Kreisgemeinde, ihre Vertretung
Kreissynode. Die Kreissynode besteht aus dem Superintendenten der Diözese (staatl.-
kirchl. Beamte) als Vorsitzenden, sämtlichen in der Diözese ein Pfarramt bekleidenden
Geistlichen und der doppelten Anzahl von gewählten Mitgliedern.
Zum Geschäftskreis der Synode gehören: Beratung der Anträge an die Provinzial-
fynode, Aufsicht über die Pfarrer, Presbyter, Kandidaten, Kirchendiener, Pfarrschnl-
lehrer, Handhabung der Kirchendisziplin, Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen.
Der Synodalvorstand besteht aus dem Superintendenten, dem Assessor (Stell-
Vertreter des Superintendenten), dem Scriba (Protokollführer) und 2 gewählten Pres-
bytern. Der Synodalvorstand erledigt die Geschäfte der Synode in der Zwischenzeit.
Provinzialgemeindevertretuug. Die in derselben Provinz zu einem kirch-
lichen Verbände vereinigten Kreisgemeinden bilden die Provinzialgemeinde. Das
Presbyterium derselben ist die Provinzialsynode. Sie besteht aus den Super-
intendenten der Provinz, aus je einem geistlichen und einem weltlichen Deputierten der
Kreissynode, einem von der evangelisch-theologischen Fakultät der Provinzialuniversität
zu wählenden Fakultätsmitgliede, dem Generalsuperintendenten.**) Das Präsidium der
Provinzialsynode besteht aus einem von der Synode gewählten Geistlichen, welcher den
Titel „Präses der Provinzialsynode" führt, und einem geistlichen „Substituten", welcher
„Assessor der Provinzialsynode" heißt. Beide werden auf 6 Jahre gewählt und treten
dann ihr Amt an, wenn sie vom Minister der geistlichen Angelegenheiten bestätigt sind.
Für die Dauer der Versammlung wird ein Scriba gewählt. Dem Vorstand liegt nach
*) bei Pfarrschulen.
**) Die Mitglieder des Konsistoriums sind berechtigt, den Provinzial- und Kreis-
synoden mit beratender Stimme beizuwohnen.
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TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
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156
Nord-Amerika.
worden. Das stehende Heer zählt 104000 M., die „organisierten Milizen" 122 000,
dazu wurden über 10 Mill. M. als kriegsbrauchbar in den Listen geführt. Kriegs-
flotte 1901: 304000 t, dazu 247000 t im Bau.
Verfassung. Die Union besteht ans 45 Staaten, 1 Bundesdistrikt und
6 Territorien; an ihrer Spitze steht ein ans 4 Jahre gewählter Präsident, der
seinen Sitz in Washington jubschingt'n^ hat; seit 1901 Roosevelt.
Die gesetzgebenden Versammlungen sind der Senat, mit 2 Mitgliedern für jeden
Staat, und das Repräsentanten-Haus, das aus dem allgemeinen Stimmrechte
hervorgeht; beide zusammen heißen der „Congreß". Jeder der Einzelstaaten hat
gesonderte Verfassung und Volksvertretung und wählt seinen Gouverneur selbst, während
die dünner bevölkerten „Territorien" noch von der Bundesregierung verwaltet werden.
Den Bundeedistrikt Columbia verwalten der Congreß und eine vom Präsidenten er-
nannte Kommission. — Größe,,. Einwohnerzahl und Volksdichte der Staaten sind sehr
verschieden; Texas übertrifft Österreich-Ungarn an Größe, Rhode Island jröd eiländj,
im N.o., ist kleiner als Sachsen-Weimar, der Staat New Port hat 7,3 Mill., Nevada
42000 E.; Rhode Island zählt 132 E. auf 1 qkm, Nevada 0,1. Die Namen der
Staaten rühren zum Teil von denen berühmter Personen, Regenten, vow india-
nischen Benennungen oder geographischen Bezeichnungen her; so ist Maryland jmäriländj
genannt nach der englischen Königin Maria, Georgien nach dem englischen Könige
Georg Ii., Louisiana nach Ludwig Xiv., Virginien nach der jungfräulichen Königin
Elisabeth, Pennsylvanien heißt das „Waldland des (Quäkers) Penn" usw.
I. Die 6 nördlichen oder Neu-England-Staaten.
Maine jmen), New Hampshire snju hämschirj, Vermont jwermontj, Massachusetts
jmässütschüßetsj, Rhode Island jröd eiländj, Connecticut jkonnetikätj.
Port land jpörtlendj, in Maine, dem größten dieser Staaten, dient als Winterhafen
für Canada, wenn der Lorenzstrom zugefroren ist.
Boston jbostnj (560), zweiter Hafen für den Auslandshandel der Union, verfrachtet die
Erzeugnisse der großen Baumwollfabriken von Massachusetts und besitzt ausgezeichnete
Schulanstalten. Hier nahm 1775 der Unabhängigkeitskrieg seinen Anfang.
Ii. Die 5 mittelatlautischcn Staaten.
New Jork, New Jersey jdschörßej, Pennsylvanien, Delaware jde'la-uärj, Maryland,
dazu Columbia.
Groß-New?)ork — Creator X. Y. — hat sich 1898 zusammengegliedert aus den auf
dem Eckkärtchen in Fig. 110 mit den entsprechenden Ziffern bezeichneten Städten,
nämlich 1) New Jork, 2) Brooklyn jbrüklinj, 3) New Brighton [breit’n],
mehreren kleinern und zahlreichen Landgemeinden, insgesamt 3,4 Mill. E., auf
einer Flüche von 823 qkm > — Neuß j. L.); dagegen sind 4) Jersey City (205),
5) Newark snjuarkj (245) selbständige Gemeinden im Staate New Jersey. So ist
die Empire City, die eigentliche Hauptstadt der Union und der zweite Handelsplatz
der Erde, erwachsen.
New Aork jnju jörkj ist von den Niederländern 1613 als Neu-Amsterdam gegründet,
später jedoch, nach der Eroberung durch die Engländer im 1.1664, zu Ehren des Herzogs
von Port mit seinem heutigen Namen bezeichnet worden. Die Stadt liegt auf der Insel
Manhattan jmänhätt'nj, d. i. der Ort der Trunkenheit, und zwar an deren s. Ende
bei der Vereinigung des Hudson jhadß'nj und des Oststromes, eines schmalen Meeres-
armes, der das W.-Ende des langgestreckten Long Island vom Festlande scheidet,
zugleich am äußersten Punkt der herrlichen New Pork-Bai (1800). Sie ist Haupt-
hafen für Einwanderung, Hauptsitz der Industrie, größter Ledermarkt der Erde. Den
Grund zum schnellen Wachstums legte die vortreffliche, bald durch Kanäle unterstützte
Flußverbindung mit dem Binnenlande. — Die ältesten, niederländischen Stadtteile
sind sehr eng und unregelmäßig gebaut, die neueren Viertel dagegen fast alle breit
und regelmäßig angelegt, darin die verkehrsreichste, 26 m breite Straße, der Broad-
way jbröd-ues, d. i. Breiter Weg, in gerader Linie n.-wärts 5 km weit guer durch
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TM Hauptwörter (100): [T62: [Insel Stadt Hafen England Hauptstadt Einw. See London Handel Schottland], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
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Extrahierte Personennamen: M. Königin_Maria Maria Georg_Ii Ludwig_Xiv. Ludwig_Xiv. New_Jork
Extrahierte Ortsnamen: Nord-Amerika Washington Texas Rhode_Island Sachsen-Weimar Nevada Island Nevada Maryland Georgien Louisiana Pennsylvanien Maine Vermont Rhode_Island Connecticut Maine Boston Massachusetts Pennsylvanien Maryland Columbia Groß-New Brooklyn Brighton Newark New_Jersey Manhattan Island
Die Menschenwelt.
Gewerbe und Handel, ja selbst Wissenschaften und Künste gezeitigt, sind aber
doch in irgend einer Weise in der Barbarei und in der Unfreiheit gegen-
über der Natur stehen geblieben. Zu diesem Völkerkreise gehören die Japaner,
Chinesen, Inder, Perser, Türken u. s. w., zusammen über 2/3 der Menschheit.
Iv. Die Vollkultur-Bölker, welche die der vorigen Gruppe gezogenen geistigen
und physischen Schranken überwunden haben und dem Entwicklungsziele der
Menschheit bisher am nächsten gekommen sind, bewohnen Europa w. vom
25. Mer., die Union, kleine Teile S.-Amerikas, die S.-Spitze Afrikas
und den bebauten Teil des Australsestlaudes.
Nur ansässige Völker sind zu dauernder Staatenbildnng befähigt. Deren
wichtigste Erscheinungen sind:
a) Die gesetz- und rechtlose Despotie, die Staatsform der Mongolen und
Neger.
b) Die unumschränkte (absolute) Monarchie oder Selbstherrschaft, in der
die gesetzgebende Macht allein bei dem Fürsten steht, dieser sich aber dem Gesetze
unterordnet (Rußland).
c) Die eingeschränkte (konstitutionelle) Monarchie, in der durch die Ver-
sassuug oder Konstitntion dem Volke gesetzmäßiger Einfluß auf die Gesetzgebung
und die Staatsverwaltung gesichert ist. Diesen monarchischen Staatsformen stehen
gegenüber
d) die Republiken, die heute durchweg demokratisch sind und in denen bei,
wenigstens grundsätzlicher, Gleichberechtigung aller die vom Volke gewählten Vertreter
und Beamten die Regieruugsgew,alt ausüben.
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wurde das wichtigste Werkzeug, um die Macht und Freiheit der Stadt nachdrücklich zu schützen und immer weiter auszudehnen.
Die Erlangung der städtischen Unabhängigkeit vollzog sich keineswegs immer auf friedlichem Wege, vielmehr kostete sie der Bürgerschaft oft harte Kämpfe mit den Grundherren. Im 10. und 11. Jahrhundert hatten die Grundherren meist noch die unumschränkte Herrschaft über ihre Städte. Im 12. Jahrhundert begann der Kampf, im 13. Jahrhundert neigte sich der Sieg auf die Seite der Bürgerschaften, am Ende desselben war er fast allerwärts zugunsten der Städte entschieden. Die Bürgerschaften standen meist auf der Seite des Reichsoberhaupts, dessen Schutz ihnen bei ihren Streitigkeiten mit den Grundherren von Nutzen war. Sie unterstützten die Kaiser in deren Kämpfen mit den Herzögen und Bischöfen, und die Kaiser erwiesen sich den Städten gegenüber wieder dankbar durch Verleihung von Privilegien und Rechten.
4. Die Kämpfe der Patrizier und der Handwerker.
Um die Selbständigkeit zu erringen, hatte die ganze städtische Bevölkerung einmütig den Kampf gegen die Grundherren aufgenommen. Sobald aber die Unabhängigkeit erreicht war, trat der Ständeunterschied zwischen der vornehmeren und geringeren Bürgerschaft scharf zutage. An die Stelle der früheren Herrschaft der Grund-herren trat bisweilen eine noch drückendere der einen Klasse der städtischen Bevölkerung über die andere. Die „Patrizier" oder „Geschlechter" führten ausschließlich das Regiment der Stadt. Die übrigen Einwohner, Handwerker, Künstler, kleine Grundbesitzer, einfache Arbeiter, waren zwar persönlich und in bezug auf ihren Erwerb frei, aber sie hatten keinen Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und bildeten die untergeordnete Klasse der Bevölkerung. Die Geschlechter schlossen sich immer mehr von der übrigen Bürgerschaft ab, verwehrten ihr den Eintritt in ihren Kreis und erhoben den Anspruch, die höchsten städtischen Ämter, in erster Linie den Rat, ausschließlich durch Personen aus ihrer Mitte zu besetzen. Die Stellen der Ratsherren waren Ehrenämter, doch gewährten sie vielfach einen Anspruch auf Steuerfreiheit und andere Vorrechte. Die Patrizier allein hatten den Genuß von dem städtischen Gemeindeland (Almende) und der städtischen Jagd, während die Ausgaben für beides von der gesamten Bürgerschaft getragen werden mußten. Die Lasten und Steuern für das städtische Gemeinwesen wurden mehr und mehr auf das kleine Bürger- und Handwerkertum abgewälzt. Furchtbar drückte besonders das sog. „Ungeld", eine Verbrauchssteuer auf Lebensbedürfnisse. Einzelne Klassen, wie die Geistlichkeit, machten sich von manchen Steuern,
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3- B. der Tranksteuer, völlig frei. Die allgemeine Besteuerung wurde so gehandhabt, daß die Reichen im Verhältnis weniger Steuern zu entrichten hatten als die Armen. Die Patrizier übten nicht selten eine empörende Willkür gegen die niederen Klassen; wenn z. B. ein Handwerker einen Patrizier an seine Schuld zu mahnen wagte, ließ dieser ihn wohl mit Schlägen fortjagen. So wurden die Geschlechter im Laufe der Zeit hochmütig, leichtfertig und gewalttätig. Sie entfremdeten sich den anderen Klassen der Bürgerschaft, und der Gegensatz zwischen beiden Ständen wurde immer schroffer.
Diese Kränkungen und Zurücksetzungen mußten für die Handwerker um so empfindlicher sein, als sie doch den Patriziern geholfen hatten, das Joch der Erundherren abzuschütteln. Die Handwerker waren sich auch wohl bewußt, daß das Gedeihen und die Bedeutung der Stadt von ihrer Gewerbstätigkeit abhing und daß sie durch ihre Wehrhaftigkeit imstande waren, die Stadt zu schützen. Im Gefühle ihrer Stärke verlangten die Handwerker Teilnahme an der Führung der städtischen Geschäfte, besonders an der Bildung des Rats. Wo die Patrizier ihre Forderungen nicht auf gütlichem Wege erfüllten, kam es zu schweren Kämpfen, die beiden Teilen große Verluste und oft viel Blut kosteten, diesen Kämpfen kam den Handwerkern ihre Vereinigung zu Innungen oder Zünften sehr zustatten.
Die Entstehung der Handwerkerverbände fällt in den Anfang des 12. Jahrhunderts. Wenn auch der Zweck der Zünfte vornehmlich nur die Förderung des Handwerks war, so erlangten sie doch bald eine große politische Bedeutung. Durch sie hatten die Handwerker ihre persönliche Freiheit erstritten; sie dienten auch als kräftige Waffe für alle weiteren Kämpfe. Dadurch, daß die Zünfte die Marktpolizei regelten, ihre eignen Gerichte in Zunftsachen hatten, den Lehrgang zur Erlernung eines Handwerks vorschrieben, die Arbeiten der Genossen überwachten, Verbote wegen Abwendigmachen der Kunden erließen u.. dgl., erlangten sie eine gewisse Selbstregierung in ihren eignen Angelegenheiten. Besonders wichtig für sie war, daß sie in Kriegsfällen Abteilungen der städtischen Wehrmannschaft bildeten, die unter ihrem Zunftmeister und unter dem Zunftbanner ins Feld rückten. Das bürgerliche Fußvolk trat dem ritterlichen Landadel ebenbürtig gegenüber, und die zu Pferde kämpfenden Patrizier hörten auf, die wichtigste kriegerische Klasse der Stadtbevölkerung zu sein. Die strenge Zucht der Zünfte machte die Handwerker kampfestüchtig und kampfbereit; ein Elockenschlag genügte, um sie zur Abwehr des Feindes auf die Stadtmauer zu rufen.
Kaum irgend eine deutsche Stadt blieb, namentlich im 14. Jahrhundert, von dem Kampfe der Zünfte gegen die Patrizier verschont. Der (Bieg war meist, besonders in Süddeutschland, auf der Seite 126
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T71: [Deutschland Krieg Preußen Volk Napoleon Frankreich Macht Frieden Europa Land], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
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Landeskunde der freien und Hansestadt Hamburg.
der Front einnehmenden Turmbau, der Diele im Erdgeschosse und dem großen Rats-
saale im Hauptgeschosse an der Anlage der mittelalterlichen Rathäuser festgehalten
wurde, andererseits die symmetrische Gestaltung des Baues ein Abbild der zwischen
Senat und Bürgerschaft geteilten Staats- und gesetzgebenden Gewalt darstellen sollte.
Für jenen ist der Flügel am Alten Wall, sür diese der an der Johannisstraße bestimmt,
während in dem Hauptgeschosse zwischen beiden der große, in erster Linie zu den seier-
lichen gemeinschaftlichen Sitzuugen von Senat und Bürgerschaft bestimmte Ratssaal
und eine Reihe kleinerer Säle liegen, welche zusammen einen auch zur Abhaltung
größerer Festlichkeiten geeigneten Verband von Räumen vorstellen (der Kaisersaal, der
ein pietätvolles Denkmal der Entwickelung Hamburgs seit dem großen Brande bildende
Phönixsaal, das Waisenzimmer, der Bürgermeistersaal, der Turmsaal oder Saal der
Republiken, der Bürgersaal u. a,). Außer Senat und Bürgerschaft hat das neue Rat-
haus nur noch die Finanz-Deputation, die Hauptstaatskasse, sowie das Staatsarchiv
im Erd- und Obergeschoß, sowie den Ratsweinkeller in einein Teile des Kellerge-
schosses aufgenommen.
Die Ausschmückung des ganzen Gebandes ist eine prächtige und beziehungsvolle.
Aus den reich ausgebildeten Hauptgiebeln steheu die in Kupfer getriebenen Statuen
der Patrone der alten Kirchspiele (St. Katharina, St. Michael, St. Nikolaus,St. Jakobus,
St. Petrus, St. Paulus und St. Georg), ans den Dachgesimsen an der Johannisstraße
die Schutzpatrone der ehemaligen Klöster (St. Johannis und St. Maria-Magdalena),
auf den 4 der Börse zugekehrten Dachlukaruen kupferne Schildhalter mit den Wappen
der 4 Hanfa-Kontore (London, Brügge, Bergen und Nowgorod). Ein Mosaikgemälde
der Hammonia auf Goldgrund ziert die fogeuaunte Turmlaube über dem Haupteingange;
zu beiden Seiten derselben stehen die ehernen Standbilder Karls des Großen als des
Gründers und Friedrich Barbarossas als des Verleihers des Freibriefes der Stadt,
rechts und links von dem oben angeführten lateinischen Spruche in Form von Bronze-
fignren symbolische Darstellungen der 4 Bürgertugeuden (Tapferkeit, Frömmigkeit, Ein-
tracht und Klugheit)) über ihm tritt das Hamburger Wappen aus der Turmwandfläche
hervor. Die Nischen zwischen den Fensterpfeilern des Hauptgeschosses sind — in Er-
innerung an eine ähnliche Zierde des abgebrannten alten Rathauses — mit den Bronze-
statuen von 18 deutschen Kaisern geschmückt (Ludwig der Fromme, Ludwig der Deutsche,
Konrad I., Heinrich I., Otto I., Otto Ii., Konrad Ii., Heinrich Iii., Lothar von Sach-
sen, Heinrich Vi., Friedrich Ii., Rudolf I., Karl Iv., Max I-, Karl V., Max Ii-,
Jofef Ii. und Frauz Ii.), denen au deu Seitenfassaden allegorische Darstellungen der
Gerechtigkeit, des Fortschrittes und der Beharrlichkeit und an der Fassade des von
Rathaus und Börse umschlossenen „Ehrenhofes" die Bildsäulen von 3 geistlichen und
3 weltlichen Fürsten entsprechen, die für Hamburgs Eutwickelung von hervorragender
Bedeutuug gewesen sind (Ansgar, Adaldag, Adalbert, Heinrich der Löwe, Adolf Iii-
und Adolf Iv. vou Schauenburg). Sämtliche Fenster des Hauptgeschosses sind ans
ihren Sandstein-Bekrönnngen mit figürlichen Darstellungen der verschiedenen Stände
und Gewerbe, unterhalb derselben mit den farbigen Wappen der 18 bedeutendsten Hanse-
städte, die Schlußsteine der Fenster des Erdgeschosses mit den Wappen der zur Zeit
des Baues lebenden Senatoren und mit denjenigen älterer Hamburger Geschlechter
oder solcher Bürger geziert, die sich um die Vaterstadt besonders verdient gemacht
haben. Auf der zum Ratsweinkeller hinabführenden Treppe hat die alte steinerne
Bacchus-Statue Aufstellung gesunden, welche den Eingang des alten Ratsweinkellers
geziert hat und aus dem großeu Brande gerettet worden ist. Einen prächtigen Schmuck
hat der Ehrenhos durch eine große Springbrunnen-Anlage erhalten, durch welche
zugleich die zur Ventilation der Jnnenräume des Gebäudes erforderliche frische Luft
eingeführt und gereinigt wird. Die an diesem „Hhgiea-Brnnnen" angebrachten Bronze-
statuen veranschaulichen die segensreichen Eigenschaften des reinen Wassers. Granitene
Löwenpaare eudlich bewachen die beiden Toreinfahrten des Rathanshofes.
Auf dem Rathausmarkte, gegenüber dem Rathause, erhebt sich das von Johannes
Schilling geschaffene Denkmal Kaiser Wilhelms I. (s. Abb. 20), das am 21. Juni
1903 in Gegenwart Kaiser Wilhelms Ii. feierlich enthüllt worden ist.
TM Hauptwörter (50): [T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
TM Hauptwörter (200): [T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast], T157: [Friedrich Wilhelm Iii Kaiser König Karl groß Preußen Kurfürst Jahr]]
Extrahierte Personennamen: Katharina Michael Nikolaus Nikolaus Jakobus Petrus Georg) Johannis Karls Friedrich_Barbarossas Friedrich Barbarossas Ludwig_der_Fromme Ludwig Ludwig_der_Deutsche Ludwig Konrad_I. Konrad_I. Heinrich_I. Heinrich_I. Otto_I. Otto_I. Otto Konrad_Ii Konrad Heinrich_Iii Heinrich Lothar_von_Sach- Heinrich_Vi Heinrich Friedrich_Ii Friedrich Rudolf_I. Rudolf_I. Karl_Iv. Karl_Iv. Max_I- Max Karl_V. Karl_V. Max_Ii- Max Ansgar Heinrich_der_Löwe Heinrich Adolf Adolf Adolf Adolf Johannes
Schilling Wilhelms_I. Wilhelms Wilhelms