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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die außereuropäischen Erdteile - S. 10

1909 - Breslau : Hirt
10 Einiges aus der Allgemeinen Erdkunde. 5. Staats formen. Nur ansässige Völker sind zu dauernder Staatenbildung be- fähigt. Ein Staat ist ein Land, dessen Bewohner auf ein und dieselbe Weise regiert werden. Unter Staatsverfassung im weiteren Sinne versteht man die Art oder Form, wie ein Staat regiert wird. Die Staatsverfassung (Konstitution) im engeren Sinn ist das Gesetz, das die Regierungsgewalt des Fürsten durch die der Volks- Vertretung zugeteilten Rechte einschränkt. Die wichtigsten Staatsformen sind die Monarchie oder Alleinherrschaft und die Republik. Bei der Monarchie ist die höchste Gewalt auf Lebenszeit einer Person übertragen. Nach der Art, wie ein Monarch regiert, unterscheidet man: a) die gesetz- und rechtlose Despotie, bei welcher der Herrscher nach Willkür über Leben, Freiheit und Eigentum seiner Untertanen verfügt. (Die Staatsformen der Neger.) b) die unumschränkte (absolute) Monarchie oder Selbstherrschaft, in der die gesetzgebende Macht allein dem Fürsten zusteht, dieser sich aber dem Gesetz unter- ordnet. c) die eingeschränkte (konstitutionelle) Monarchie, in der durch die Verfassung dem Volke gesetzmäßiger Einfluß auf die Gesetzgebung und Staatsverwaltung gesichert ist. In der Republik üben die vom Volke gewählten Vertreter und Beamten die Re- gierungsgewalt aus. Sie wählen ein Oberhaupt (einen Präsidenten) auf bestimmte Zeit. Nenne die europäischen Staaten und gib deren Regierungsform an! Wann nennt man eine Monarchie eine Erbmonarchie? Wann ein Wahlreich?

2. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 110

1900 - Leipzig : Spamer
r 110 Die Engländer in Ostindien. Angelegenheiten. Infolge eines mit dem Großmogul abgeschlossenen Ver- träges überließ dieser den Engländern die Erhebung aller Einkünfte in Bengalen und dessen zugehörigen Provinzen im Betrage von 3125 000 Pfd. Sterl. gegen einen Lebenszins von jährlich 325 000 Pfd. Sterl. Was Clive in Ostindien angefangen hatte, das setzte einer seiner Nachfolger, Warren Hastings, mutig fort, der seit dem Jahre 1773 als erster Generalgouverneur daselbst auftrat. Schon seit seinem acht- zehnten Lebensjahre, seit 1750, befand er sich in Bengalen, um dort als Handelsagent der Kompanie sein Glück zu versuchen. Durch seinen häufigen Umgang mit Leuten aus allen Klassen und Kasten lernte er die Sitten und Zustände der Eingeborenen gründlich kennen, so daß er bei seiner diplomatischen Geschicklichkeit, seiner Besonnenheit und Entschlossenheit der englischen Verwaltung bald die größten Dienste erwies und schon im Jahre 1761 Mitglied des Rates von Bengalen wurde. Von 1764 bis 1769 weilte er in England, im Jahre 1769 war er wieder als zweites Mitglied des Rates von Madras auf dem Wege uach Indien. Hier fand er die Handelsbeziehungen in höchst unbefriedigendem Zustande; jeder suchte auf seine eigne Hand möglichst schnell reich zu werden. Darunter schwand der Wohlstand der Provinz sichtlich, und die Ein- künste nahmen in erschreckender Weise ab. Hastings ordnete sehr energisch die Finanz- und Handelsangelegenheiten und brachte ein besseres System beim Ein- und Verkauf zustande; 1772 wurde er als Vorsitzender nach Kalkutta gesandt. Waren auch hier die Engländer in tatsächlichem Besitz aller Macht, so ergingen doch alle ihre Regierungsmaßregeln im Namen des Nabobs von Bengalen, dem aber als Großwürdenträger und erster Minister einer der vornehmsten Eingeborenen zur Seite stand. Mit Schlau- heit wußte Hastings diesen Beamten, der einen Gehalt von 100 000 Pfd. Sterl. bezog, beiseite zu setzen; dem Nabob vergönnte man von nun an nicht einmal mehr den scheinbaren Anteil an der Regierung, sondern nur die bisherige beträchtliche Jahrespension. Durch diese und andre, aller- dings vor dem Richterstuhle der Moral kaum zu rechtfertigende Maßregeln erhöhte er das Einkommen der Kompanie um sehr große Summen, so daß diese ihn im Jahre 1773, als durch die sogenannte Regierungsakte die Verhältnisse der Kompanie zu ihrem indischen Reiche neu geordnet wurden, zum Generalgouverneur von Indien mit dem Sitze in Kalkutta auf fünf Jahre ernannte. Er war der erste, der diese Würde bekleidete, und behielt sie bis zum Jahre 1785. Ihm zur Seite stand ein Rat, aus vier Mitgliedern bestehend; neben ihm ward noch ein unabhängiger oberster Gerichtshof eingesetzt. Seiner Energie und Umsicht gelang es aber bald, die unumschränkte Gewalt sich anzueignen. Eine neue Gefahr, größer und furchtbarer denn je zuvor, erwuchs der Kompanie um diese Zeit in den Sultanen von Mysore. Als Hyder Ali, der Beherrscher von Mysore, 1772 in Streit mit seinen Nachbarn,

3. Erdkunde - S. 109

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 109 — am schwächsten das Gebirgsland, besonders die Alpen und Pyrenäen. Zwölf Städte haben mehr als 100 000 Einwohner. d) Die Franzosen gehören dem romanischen Stamme an. Sie sind ein Mischvolk aus keltischen, römischen und germanischen Ele- menten. Außer den eigentlichen Franzosen finden sich in der Be- völkerung als Überreste des alten keltischen Stammes Bretonen in der Bretagne, ferner Basken in den Pyrenäen. Die Bewohner Corsicas und der Alpenlandschaften sind größtenteils Italiener. c) Vorherrschend ist die römisch-katholische Religion mit mehr als 37 Millionen Bekennern. Außerdem zählt man un- gefähr 2/3 Millionen Protestanten und etwa 50 000 Juden. d) Die Volksschulbildung ist seit Einführung des Schul- zwanges wesentlich besser geworden als früher. Für höhere Bildung ist durch zahlreiche Mittel- und Hochschulen gut gesorgt. 6) Seit dem Sturze des Kaiserreiches (4. September 1870) ist Frankreich wieder eine Republik. Die gesetzgebende Gewalt wird von dem Senate und der Deputiertenkammer ausgeübt, die vollziehende Gewalt hat der auf sieben Jahre gewühlte Präsident. — Das Land wird in 87 Departements eingeteilt. Seit 1872 besteht allgemeine Wehrpflicht, die vom 21. bis 45. Lebensjahre dauert. Wer nicht waffenfähig ist, zahlt eine Wehrsteuer. Wordfrankreich. Paris (Bild 34) mit 2 830 000 E., auf beiden Seiten der Seine, ist die erste Industrie- und Handelsstadt Frankreichs, hat viele herrliche Bauten, großartige Sammlungen und berühmte wissen- schaftliche Institute. Es ist nicht nur die politische, gewerbliche und wissenschaftliche Hauptstadt, sondern als „das Herz Frankreichs" in jeder Beziehung für das ganze Land tonangebend. „Die Geschichte von Paris ist zugleich die Geschichte von Frankreich." Durch einen Kranz schützender Forts ist es stark befestigt. Belagerung durch die Deutschen i. I. 1870/71. In der Umgebung von Paris: Versailles (55 000 E.) mit großartigem, von Ludwig Xiv. erbautem Königspalast, in welchem

4. Erdkunde - S. 226

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 226 ten, dem Bundesdistrikt Columbia und 5 Territorien besteht. (Ein Territorium heißt das Gebiet, dem noch nicht die Rechte eines Staates verliehen sind.) Jeder einzelne Staat hat seine eigene Ver- sassung und ist in der Ordnung seiner innern Angelegenheiten fast ganz selbständig. Für die gemeinsamen Angelegenheiten besteht die Bundesverfassung. Die gesetzgebende Gewalt wird vom Kongreß ausgeübt, welcher sich aus dem Senate und dem Repräsentantenhause zusammensetzt. Die vollziehende Ge- walt übt der Präsident aus, der auf vier Jahre gewählt wird. Die einzelnen Staaten und Gebiete sind: A. Die siebzehn östlichen Staaten. 1. Maine (mehn) mit ausgedehnten Waldungen, lebhaftem Holzhandel und bedeutender Kalkgewinnung. Portland (42 000 E.). 2. Vermont. — 3. New Hampshire (nju hämschir). 4. Massachusetts (mäffätfchußets) mit sehr dichter Bevölke- rung, welche weit weniger von Ackerbau und Viehzucht als von Gewerbthätigkeit lebt. Die Hauptstadt Boston (boßt'n) zählt mit den umliegenden Ortschaften 550 000 E., hat ausgezeichnete Unterrichts- anstalten und betreibt lebhaften Handel. Als Ausgangspunkt des Befreiungskampfes gegen England ist Boston „die Wiege der Union". 5. Rhode Island (rod eiländ). der kleinste Staat, aber stark bevölkert. Hauptort Providence mit 158 000 E. 6. Connecticut. 7. New Jork (nju jörk) nimmt uuter den Vereinigten Staaten die erste Stelle an Volkszahl und Wohlstand ein. Die Stadt New Aork (Bild 83) an der Mündung des schiffbaren Hudson zählt seit der Einverleibung von Brooklyn (brüklin) und andern Vororten über 3 Millionen Einwohner, ist also die zweitgrößte Stadt der Erde. Infolge ihrer günstigen Lage ist sie der größte Handelsplatz der Vereinigten Staaten, der zweite der Erde. — Buffalo (böf- sälo) mit 315 000 E., am Ausgang des Eriekanals in den gleich- namigen See gelegen, ist ein wichtiger Stapel- und Handelsplatz für Getreide und tierische Produkte.

5. Heimatkunde der Provinz Westfalen - S. 183

1901 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 183 — Die Organe der Selbstverwaltung sind: für die Pfarrgemeinde: Presbyterinm und Gemeinderepräsentation, „ „ Kreisgemeinde: Kreissynode und Synodalvorstand, „ „ Proviuzialgemeiude: Provinzialsynode und Präsidium derselben, „ „ Landesgemeinde: Generalsynode und Generalsynodalvorstand. Gemeindevertretung. Jede Ortsgemeinde wird in ihren Gemeindeangelegen-- heiten durch ein Presbyterium vertreten, bestehend aus dem Pfarrer oder den Pfarrern und aus 4—12 Ältesten, auf 6 Jahre gewählt (Kirchmeister und Diakon). Den Borsitz im Presbyterium führt der Prediger. Das Presbyterium handhabt die Kirchenzucht in der Gemeinde, wählt die Kirchenbedienten, leitet die Wahl der Geistlichen ein, nimmt die geprüften Konfirmanden als Gemeindeglieder auf, verwaltet das Kirchen-, Pfarr-, Schul-,*) Armenvermögen, setzt die Zeit des Gottesdienstes fest, wählt die Vertreter in der Kreissynode. Pflicht jedes Ältesten ist, dem Prediger in seinen Amtsverrich- tungen hilfreich Hand zu leisten, die gute Ordnung beim Gottesdienste zu überwachen, den Prediger über die Gemeindeglieder zu informieren, durch Ermahnen und Bitte christlichen Wandel in der Gemeinde zu fördern. Der Kirchmeister verwaltet das Rechnungswesen der Gemeinde, führt die besondere Aufsicht über das Kircheninventar; die Diakone haben den Armen der Gemeinde besondere Sorgfalt zuzuwenden und Anträge auf Unterstützung zu prüfen und zu stellen, den Armenfonds zu verwalten. Die Repräsentation der Gemeinde, vereint mit dem Presbyterium (in Gemeinden über 200 Seelen), wählt den Prediger, beschließt über Kauf und Verkauf von Eigentum, setzt die Gehälter der Kirchenbeamten fest, bestimmt die Art und Höhe der Steuern. Wählbar sind diejenigen selbständigen Gemeindeglieder, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt, einen unbescholtenen Ruf haben, einen ehrbaren Lebenswandel führen, am Gottesdienst und heiligen Abendmahl fleißig teilnehmen. Die Wahl ist eine geheime. Die Kreisgemeindevertretung. Die Gesamtheit mehrerer Ortsgemeinden, welche ein gemeinschaftliches Presbyterium haben, heißt Kreisgemeinde, ihre Vertretung Kreissynode. Die Kreissynode besteht aus dem Superintendenten der Diözese (staatl.- kirchl. Beamte) als Vorsitzenden, sämtlichen in der Diözese ein Pfarramt bekleidenden Geistlichen und der doppelten Anzahl von gewählten Mitgliedern. Zum Geschäftskreis der Synode gehören: Beratung der Anträge an die Provinzial- fynode, Aufsicht über die Pfarrer, Presbyter, Kandidaten, Kirchendiener, Pfarrschnl- lehrer, Handhabung der Kirchendisziplin, Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen. Der Synodalvorstand besteht aus dem Superintendenten, dem Assessor (Stell- Vertreter des Superintendenten), dem Scriba (Protokollführer) und 2 gewählten Pres- bytern. Der Synodalvorstand erledigt die Geschäfte der Synode in der Zwischenzeit. Provinzialgemeindevertretuug. Die in derselben Provinz zu einem kirch- lichen Verbände vereinigten Kreisgemeinden bilden die Provinzialgemeinde. Das Presbyterium derselben ist die Provinzialsynode. Sie besteht aus den Super- intendenten der Provinz, aus je einem geistlichen und einem weltlichen Deputierten der Kreissynode, einem von der evangelisch-theologischen Fakultät der Provinzialuniversität zu wählenden Fakultätsmitgliede, dem Generalsuperintendenten.**) Das Präsidium der Provinzialsynode besteht aus einem von der Synode gewählten Geistlichen, welcher den Titel „Präses der Provinzialsynode" führt, und einem geistlichen „Substituten", welcher „Assessor der Provinzialsynode" heißt. Beide werden auf 6 Jahre gewählt und treten dann ihr Amt an, wenn sie vom Minister der geistlichen Angelegenheiten bestätigt sind. Für die Dauer der Versammlung wird ein Scriba gewählt. Dem Vorstand liegt nach *) bei Pfarrschulen. **) Die Mitglieder des Konsistoriums sind berechtigt, den Provinzial- und Kreis- synoden mit beratender Stimme beizuwohnen.

6. Großes Lehrbuch der Geographie - S. 156

1902 - Breslau : Hirt
156 Nord-Amerika. worden. Das stehende Heer zählt 104000 M., die „organisierten Milizen" 122 000, dazu wurden über 10 Mill. M. als kriegsbrauchbar in den Listen geführt. Kriegs- flotte 1901: 304000 t, dazu 247000 t im Bau. Verfassung. Die Union besteht ans 45 Staaten, 1 Bundesdistrikt und 6 Territorien; an ihrer Spitze steht ein ans 4 Jahre gewählter Präsident, der seinen Sitz in Washington jubschingt'n^ hat; seit 1901 Roosevelt. Die gesetzgebenden Versammlungen sind der Senat, mit 2 Mitgliedern für jeden Staat, und das Repräsentanten-Haus, das aus dem allgemeinen Stimmrechte hervorgeht; beide zusammen heißen der „Congreß". Jeder der Einzelstaaten hat gesonderte Verfassung und Volksvertretung und wählt seinen Gouverneur selbst, während die dünner bevölkerten „Territorien" noch von der Bundesregierung verwaltet werden. Den Bundeedistrikt Columbia verwalten der Congreß und eine vom Präsidenten er- nannte Kommission. — Größe,,. Einwohnerzahl und Volksdichte der Staaten sind sehr verschieden; Texas übertrifft Österreich-Ungarn an Größe, Rhode Island jröd eiländj, im N.o., ist kleiner als Sachsen-Weimar, der Staat New Port hat 7,3 Mill., Nevada 42000 E.; Rhode Island zählt 132 E. auf 1 qkm, Nevada 0,1. Die Namen der Staaten rühren zum Teil von denen berühmter Personen, Regenten, vow india- nischen Benennungen oder geographischen Bezeichnungen her; so ist Maryland jmäriländj genannt nach der englischen Königin Maria, Georgien nach dem englischen Könige Georg Ii., Louisiana nach Ludwig Xiv., Virginien nach der jungfräulichen Königin Elisabeth, Pennsylvanien heißt das „Waldland des (Quäkers) Penn" usw. I. Die 6 nördlichen oder Neu-England-Staaten. Maine jmen), New Hampshire snju hämschirj, Vermont jwermontj, Massachusetts jmässütschüßetsj, Rhode Island jröd eiländj, Connecticut jkonnetikätj. Port land jpörtlendj, in Maine, dem größten dieser Staaten, dient als Winterhafen für Canada, wenn der Lorenzstrom zugefroren ist. Boston jbostnj (560), zweiter Hafen für den Auslandshandel der Union, verfrachtet die Erzeugnisse der großen Baumwollfabriken von Massachusetts und besitzt ausgezeichnete Schulanstalten. Hier nahm 1775 der Unabhängigkeitskrieg seinen Anfang. Ii. Die 5 mittelatlautischcn Staaten. New Jork, New Jersey jdschörßej, Pennsylvanien, Delaware jde'la-uärj, Maryland, dazu Columbia. Groß-New?)ork — Creator X. Y. — hat sich 1898 zusammengegliedert aus den auf dem Eckkärtchen in Fig. 110 mit den entsprechenden Ziffern bezeichneten Städten, nämlich 1) New Jork, 2) Brooklyn jbrüklinj, 3) New Brighton [breit’n], mehreren kleinern und zahlreichen Landgemeinden, insgesamt 3,4 Mill. E., auf einer Flüche von 823 qkm > — Neuß j. L.); dagegen sind 4) Jersey City (205), 5) Newark snjuarkj (245) selbständige Gemeinden im Staate New Jersey. So ist die Empire City, die eigentliche Hauptstadt der Union und der zweite Handelsplatz der Erde, erwachsen. New Aork jnju jörkj ist von den Niederländern 1613 als Neu-Amsterdam gegründet, später jedoch, nach der Eroberung durch die Engländer im 1.1664, zu Ehren des Herzogs von Port mit seinem heutigen Namen bezeichnet worden. Die Stadt liegt auf der Insel Manhattan jmänhätt'nj, d. i. der Ort der Trunkenheit, und zwar an deren s. Ende bei der Vereinigung des Hudson jhadß'nj und des Oststromes, eines schmalen Meeres- armes, der das W.-Ende des langgestreckten Long Island vom Festlande scheidet, zugleich am äußersten Punkt der herrlichen New Pork-Bai (1800). Sie ist Haupt- hafen für Einwanderung, Hauptsitz der Industrie, größter Ledermarkt der Erde. Den Grund zum schnellen Wachstums legte die vortreffliche, bald durch Kanäle unterstützte Flußverbindung mit dem Binnenlande. — Die ältesten, niederländischen Stadtteile sind sehr eng und unregelmäßig gebaut, die neueren Viertel dagegen fast alle breit und regelmäßig angelegt, darin die verkehrsreichste, 26 m breite Straße, der Broad- way jbröd-ues, d. i. Breiter Weg, in gerader Linie n.-wärts 5 km weit guer durch

7. Kleines Lehrbuch der Geographie - S. 59

1902 - Breslau : Hirt
Die Menschenwelt. Gewerbe und Handel, ja selbst Wissenschaften und Künste gezeitigt, sind aber doch in irgend einer Weise in der Barbarei und in der Unfreiheit gegen- über der Natur stehen geblieben. Zu diesem Völkerkreise gehören die Japaner, Chinesen, Inder, Perser, Türken u. s. w., zusammen über 2/3 der Menschheit. Iv. Die Vollkultur-Bölker, welche die der vorigen Gruppe gezogenen geistigen und physischen Schranken überwunden haben und dem Entwicklungsziele der Menschheit bisher am nächsten gekommen sind, bewohnen Europa w. vom 25. Mer., die Union, kleine Teile S.-Amerikas, die S.-Spitze Afrikas und den bebauten Teil des Australsestlaudes. Nur ansässige Völker sind zu dauernder Staatenbildnng befähigt. Deren wichtigste Erscheinungen sind: a) Die gesetz- und rechtlose Despotie, die Staatsform der Mongolen und Neger. b) Die unumschränkte (absolute) Monarchie oder Selbstherrschaft, in der die gesetzgebende Macht allein bei dem Fürsten steht, dieser sich aber dem Gesetze unterordnet (Rußland). c) Die eingeschränkte (konstitutionelle) Monarchie, in der durch die Ver- sassuug oder Konstitntion dem Volke gesetzmäßiger Einfluß auf die Gesetzgebung und die Staatsverwaltung gesichert ist. Diesen monarchischen Staatsformen stehen gegenüber d) die Republiken, die heute durchweg demokratisch sind und in denen bei, wenigstens grundsätzlicher, Gleichberechtigung aller die vom Volke gewählten Vertreter und Beamten die Regieruugsgew,alt ausüben.

8. Die deutsche Kultur - S. 125

1907 - Leipzig : Brandstetter
wurde das wichtigste Werkzeug, um die Macht und Freiheit der Stadt nachdrücklich zu schützen und immer weiter auszudehnen. Die Erlangung der städtischen Unabhängigkeit vollzog sich keineswegs immer auf friedlichem Wege, vielmehr kostete sie der Bürgerschaft oft harte Kämpfe mit den Grundherren. Im 10. und 11. Jahrhundert hatten die Grundherren meist noch die unumschränkte Herrschaft über ihre Städte. Im 12. Jahrhundert begann der Kampf, im 13. Jahrhundert neigte sich der Sieg auf die Seite der Bürgerschaften, am Ende desselben war er fast allerwärts zugunsten der Städte entschieden. Die Bürgerschaften standen meist auf der Seite des Reichsoberhaupts, dessen Schutz ihnen bei ihren Streitigkeiten mit den Grundherren von Nutzen war. Sie unterstützten die Kaiser in deren Kämpfen mit den Herzögen und Bischöfen, und die Kaiser erwiesen sich den Städten gegenüber wieder dankbar durch Verleihung von Privilegien und Rechten. 4. Die Kämpfe der Patrizier und der Handwerker. Um die Selbständigkeit zu erringen, hatte die ganze städtische Bevölkerung einmütig den Kampf gegen die Grundherren aufgenommen. Sobald aber die Unabhängigkeit erreicht war, trat der Ständeunterschied zwischen der vornehmeren und geringeren Bürgerschaft scharf zutage. An die Stelle der früheren Herrschaft der Grund-herren trat bisweilen eine noch drückendere der einen Klasse der städtischen Bevölkerung über die andere. Die „Patrizier" oder „Geschlechter" führten ausschließlich das Regiment der Stadt. Die übrigen Einwohner, Handwerker, Künstler, kleine Grundbesitzer, einfache Arbeiter, waren zwar persönlich und in bezug auf ihren Erwerb frei, aber sie hatten keinen Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und bildeten die untergeordnete Klasse der Bevölkerung. Die Geschlechter schlossen sich immer mehr von der übrigen Bürgerschaft ab, verwehrten ihr den Eintritt in ihren Kreis und erhoben den Anspruch, die höchsten städtischen Ämter, in erster Linie den Rat, ausschließlich durch Personen aus ihrer Mitte zu besetzen. Die Stellen der Ratsherren waren Ehrenämter, doch gewährten sie vielfach einen Anspruch auf Steuerfreiheit und andere Vorrechte. Die Patrizier allein hatten den Genuß von dem städtischen Gemeindeland (Almende) und der städtischen Jagd, während die Ausgaben für beides von der gesamten Bürgerschaft getragen werden mußten. Die Lasten und Steuern für das städtische Gemeinwesen wurden mehr und mehr auf das kleine Bürger- und Handwerkertum abgewälzt. Furchtbar drückte besonders das sog. „Ungeld", eine Verbrauchssteuer auf Lebensbedürfnisse. Einzelne Klassen, wie die Geistlichkeit, machten sich von manchen Steuern,

9. Die deutsche Kultur - S. 126

1907 - Leipzig : Brandstetter
3- B. der Tranksteuer, völlig frei. Die allgemeine Besteuerung wurde so gehandhabt, daß die Reichen im Verhältnis weniger Steuern zu entrichten hatten als die Armen. Die Patrizier übten nicht selten eine empörende Willkür gegen die niederen Klassen; wenn z. B. ein Handwerker einen Patrizier an seine Schuld zu mahnen wagte, ließ dieser ihn wohl mit Schlägen fortjagen. So wurden die Geschlechter im Laufe der Zeit hochmütig, leichtfertig und gewalttätig. Sie entfremdeten sich den anderen Klassen der Bürgerschaft, und der Gegensatz zwischen beiden Ständen wurde immer schroffer. Diese Kränkungen und Zurücksetzungen mußten für die Handwerker um so empfindlicher sein, als sie doch den Patriziern geholfen hatten, das Joch der Erundherren abzuschütteln. Die Handwerker waren sich auch wohl bewußt, daß das Gedeihen und die Bedeutung der Stadt von ihrer Gewerbstätigkeit abhing und daß sie durch ihre Wehrhaftigkeit imstande waren, die Stadt zu schützen. Im Gefühle ihrer Stärke verlangten die Handwerker Teilnahme an der Führung der städtischen Geschäfte, besonders an der Bildung des Rats. Wo die Patrizier ihre Forderungen nicht auf gütlichem Wege erfüllten, kam es zu schweren Kämpfen, die beiden Teilen große Verluste und oft viel Blut kosteten, diesen Kämpfen kam den Handwerkern ihre Vereinigung zu Innungen oder Zünften sehr zustatten. Die Entstehung der Handwerkerverbände fällt in den Anfang des 12. Jahrhunderts. Wenn auch der Zweck der Zünfte vornehmlich nur die Förderung des Handwerks war, so erlangten sie doch bald eine große politische Bedeutung. Durch sie hatten die Handwerker ihre persönliche Freiheit erstritten; sie dienten auch als kräftige Waffe für alle weiteren Kämpfe. Dadurch, daß die Zünfte die Marktpolizei regelten, ihre eignen Gerichte in Zunftsachen hatten, den Lehrgang zur Erlernung eines Handwerks vorschrieben, die Arbeiten der Genossen überwachten, Verbote wegen Abwendigmachen der Kunden erließen u.. dgl., erlangten sie eine gewisse Selbstregierung in ihren eignen Angelegenheiten. Besonders wichtig für sie war, daß sie in Kriegsfällen Abteilungen der städtischen Wehrmannschaft bildeten, die unter ihrem Zunftmeister und unter dem Zunftbanner ins Feld rückten. Das bürgerliche Fußvolk trat dem ritterlichen Landadel ebenbürtig gegenüber, und die zu Pferde kämpfenden Patrizier hörten auf, die wichtigste kriegerische Klasse der Stadtbevölkerung zu sein. Die strenge Zucht der Zünfte machte die Handwerker kampfestüchtig und kampfbereit; ein Elockenschlag genügte, um sie zur Abwehr des Feindes auf die Stadtmauer zu rufen. Kaum irgend eine deutsche Stadt blieb, namentlich im 14. Jahrhundert, von dem Kampfe der Zünfte gegen die Patrizier verschont. Der (Bieg war meist, besonders in Süddeutschland, auf der Seite 126

10. Landeskunde der Freien und Hansestadt Hamburg und ihres Gebietes - S. 32

1907 - Breslau : Hirt
32 Landeskunde der freien und Hansestadt Hamburg. der Front einnehmenden Turmbau, der Diele im Erdgeschosse und dem großen Rats- saale im Hauptgeschosse an der Anlage der mittelalterlichen Rathäuser festgehalten wurde, andererseits die symmetrische Gestaltung des Baues ein Abbild der zwischen Senat und Bürgerschaft geteilten Staats- und gesetzgebenden Gewalt darstellen sollte. Für jenen ist der Flügel am Alten Wall, sür diese der an der Johannisstraße bestimmt, während in dem Hauptgeschosse zwischen beiden der große, in erster Linie zu den seier- lichen gemeinschaftlichen Sitzuugen von Senat und Bürgerschaft bestimmte Ratssaal und eine Reihe kleinerer Säle liegen, welche zusammen einen auch zur Abhaltung größerer Festlichkeiten geeigneten Verband von Räumen vorstellen (der Kaisersaal, der ein pietätvolles Denkmal der Entwickelung Hamburgs seit dem großen Brande bildende Phönixsaal, das Waisenzimmer, der Bürgermeistersaal, der Turmsaal oder Saal der Republiken, der Bürgersaal u. a,). Außer Senat und Bürgerschaft hat das neue Rat- haus nur noch die Finanz-Deputation, die Hauptstaatskasse, sowie das Staatsarchiv im Erd- und Obergeschoß, sowie den Ratsweinkeller in einein Teile des Kellerge- schosses aufgenommen. Die Ausschmückung des ganzen Gebandes ist eine prächtige und beziehungsvolle. Aus den reich ausgebildeten Hauptgiebeln steheu die in Kupfer getriebenen Statuen der Patrone der alten Kirchspiele (St. Katharina, St. Michael, St. Nikolaus,St. Jakobus, St. Petrus, St. Paulus und St. Georg), ans den Dachgesimsen an der Johannisstraße die Schutzpatrone der ehemaligen Klöster (St. Johannis und St. Maria-Magdalena), auf den 4 der Börse zugekehrten Dachlukaruen kupferne Schildhalter mit den Wappen der 4 Hanfa-Kontore (London, Brügge, Bergen und Nowgorod). Ein Mosaikgemälde der Hammonia auf Goldgrund ziert die fogeuaunte Turmlaube über dem Haupteingange; zu beiden Seiten derselben stehen die ehernen Standbilder Karls des Großen als des Gründers und Friedrich Barbarossas als des Verleihers des Freibriefes der Stadt, rechts und links von dem oben angeführten lateinischen Spruche in Form von Bronze- fignren symbolische Darstellungen der 4 Bürgertugeuden (Tapferkeit, Frömmigkeit, Ein- tracht und Klugheit)) über ihm tritt das Hamburger Wappen aus der Turmwandfläche hervor. Die Nischen zwischen den Fensterpfeilern des Hauptgeschosses sind — in Er- innerung an eine ähnliche Zierde des abgebrannten alten Rathauses — mit den Bronze- statuen von 18 deutschen Kaisern geschmückt (Ludwig der Fromme, Ludwig der Deutsche, Konrad I., Heinrich I., Otto I., Otto Ii., Konrad Ii., Heinrich Iii., Lothar von Sach- sen, Heinrich Vi., Friedrich Ii., Rudolf I., Karl Iv., Max I-, Karl V., Max Ii-, Jofef Ii. und Frauz Ii.), denen au deu Seitenfassaden allegorische Darstellungen der Gerechtigkeit, des Fortschrittes und der Beharrlichkeit und an der Fassade des von Rathaus und Börse umschlossenen „Ehrenhofes" die Bildsäulen von 3 geistlichen und 3 weltlichen Fürsten entsprechen, die für Hamburgs Eutwickelung von hervorragender Bedeutuug gewesen sind (Ansgar, Adaldag, Adalbert, Heinrich der Löwe, Adolf Iii- und Adolf Iv. vou Schauenburg). Sämtliche Fenster des Hauptgeschosses sind ans ihren Sandstein-Bekrönnngen mit figürlichen Darstellungen der verschiedenen Stände und Gewerbe, unterhalb derselben mit den farbigen Wappen der 18 bedeutendsten Hanse- städte, die Schlußsteine der Fenster des Erdgeschosses mit den Wappen der zur Zeit des Baues lebenden Senatoren und mit denjenigen älterer Hamburger Geschlechter oder solcher Bürger geziert, die sich um die Vaterstadt besonders verdient gemacht haben. Auf der zum Ratsweinkeller hinabführenden Treppe hat die alte steinerne Bacchus-Statue Aufstellung gesunden, welche den Eingang des alten Ratsweinkellers geziert hat und aus dem großeu Brande gerettet worden ist. Einen prächtigen Schmuck hat der Ehrenhos durch eine große Springbrunnen-Anlage erhalten, durch welche zugleich die zur Ventilation der Jnnenräume des Gebäudes erforderliche frische Luft eingeführt und gereinigt wird. Die an diesem „Hhgiea-Brnnnen" angebrachten Bronze- statuen veranschaulichen die segensreichen Eigenschaften des reinen Wassers. Granitene Löwenpaare eudlich bewachen die beiden Toreinfahrten des Rathanshofes. Auf dem Rathausmarkte, gegenüber dem Rathause, erhebt sich das von Johannes Schilling geschaffene Denkmal Kaiser Wilhelms I. (s. Abb. 20), das am 21. Juni 1903 in Gegenwart Kaiser Wilhelms Ii. feierlich enthüllt worden ist.
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