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1. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 2

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 2 - b) der Irrtum, die Freude, die Begierde, — der Gedanke, die Meinung, die Vorstellung, der Begriff, das Urteil, die Wissenschaft, die Thorheit, die Liebe, der Haß, der Vorsatz, der Wunsch, die Neigung, der Hang, die Absicht, die Niedergeschlagenheit, die Verzweiflung, die Befriedigung, der Friede, die Beruhigung, die Geduld, der Zorn, der Verstand, die Vernunft, der Schluß, der Entschluß. Nähere Betrachtungen der einzelnen Seelentmigkeiten. A. Das Erkennen (Wissen, Denken). 6. a) Wodurch kann die Seele äußere Dinge (samt ihren Eigenschaften und Thätigkeiten) wahrnehmen? d)Wie heißen die fünf Sinne? (Welches sind ihre leiblichen Werkzeug e?) e) Mit welchem der 5 Sinne werden folgende Eigenschaften der Dinge wahrgenommen: durchsichtig, laut, leise, wohlriechend, bitter, kalt; — süß, rund, sauer, eckig, rot, weiß, rauh, glatt, klingend, tönend, schwarz, bunt, groß, klein, rauschend, schmetternd, donnernd, lang, schmal, dick, bünn,_ schwer, leicht, schnell, langsam, weich, flüssig, gasförmig, fest, hell, dunkel, klar, trübe, hart, krumm, gerade, spitz, naß, trocken, fein? 7. a) Welche inneren Vorgänge und Zustände (in der eigenen Seele) werden uns auch bewußt? b) Wie unterscheidet sich dieses Wahrnehmen (Bewußtwerden) von dem Gewahrwerden der äußeren Dinge und Vorgänge? 8. Wie nennt man die Fähigkeit (das Vermögen, die Kraft) der Seele, über das äußerlich oder innerlich Wahrgenommene weiter nachzudenken? Welche andere Namen gebraucht man für die Verstandesfähigkeit in besondern Fällen? • 9. a) Welche der folgenden Ausdrücke bezeichnen a) Sinnesthätigkeit? b) Verstandesthätigkeit? erblicken, nachsinnen; — hören, empfinden, gewahren, erforschen, urteilen, schließen, unterscheiden, vergleichen, bemerken, riechen, betasten, überlegen, rechnen, durchdenken, horchen, spähen, schauen, erwägen, begreifen, erfassen, einsehen, acht geben, träumen, bedenken, untersuchen, gucken, gaffen, lauschen, lauern, sich etwas vorstellen, ergründen, b) Nennet einige Beispiele (in Satzform), worin eine Art des Nachdenkens (der Verstandesthätigkeit) beschrieben wird! Z. B. der Arzt beobachtet bei einem Kranken zuerst die äußern Zeichen der Krankheit (Krankheitserscheinungen), dann forscht er, wo das Übel seinen Sitz habe, endlich überlegt er, welche

2. Kleine Staatskunde - S. 9

1902 - Leipzig : Voigtländer
9 b) die Jäger- und Fischervölker: sie ernähren sich meist von Jagd und Fischfang (Indianer und Eskimos); e) die Hirten- oder Nomadenvölker: sie haben gelernt, die Tiere zu zähmen und zu züchten, müssen aber der Nahrung wegen häufig ihre Wohnsitze wechseln (die Inden zur Zeit der Erzväter, die Mongolen unter Attila und Dschingis-Chan); d) die Ackerbauvölker: die Menschen werden seßhaft, bauen feste Wohnungen und schaffen Ordnung und Recht; man unterscheidet folgende Stufen des Ackerbaues: «) die Feldgraswirtschaft: die Viehzucht in Wald und Weide bleibt die Hauptsache, nur kleine Stücke werden urbar gemacht und, wenn erschöpft, mit neuen vertauscht (die Germanen zur Zeit Cäsars); ß) die Dreifelderwirtschaft: der Acker wird vermehrt, als solcher beibehalten und in drei Teile geteilt für Sommersaat, Wintersaat und Brache, Wald und Weide bleiben Almende oder Gemeineigentum (in Deutschland vom 8. bis zum 18. Jahrh.); y) die intensive, rationelle oder Fruchtwechsel- wirtschaft: die Früchte werden in bestimmtem Wechsel angebaut, Brachland ist unnötig, die Almende wird verteilt (im 19. Jahrh.); e) die Gewerbe- und Handelsvölker: die Arbeitsteilung beginnt, die Bevölkerung scheidet sich in Stadt- und Land- bewohner, Herstellung (Produktion) und Verbrauch (Kon- sumtion) der Lebensmittel und Waren finden an ver- schiedenen Orten statt, so entsteht der Austausch oder Handel, das Geld wird als Tauschmittel wichtig (Deutsch- land seit dem 13. Jahrh.); t) die Jndustrievölker: das Gewerbe wird im großen, in Fabriken, betrieben, zuerst als Manufaktur (im 18.Jahrh.), dann mit Maschinen (im 19. Jahrh.); die Arbeitsteilung geht immpx weiter, die Technik schreitet fort und ruft stetig neue Erfindungen hervor. Wie die Nahrung und die Arbeit, so ändert und bessert sich im Lause der Geschichte auch die Wohnung: von den Erd- höhlen und einfachen Hütten an bis zu den Palästen bemerken wir eine aufsteigende Entwicklung; ebenso ist es mit der Technik in Werkzeugen und Waffen, die wir von den ersten, ein- fachen Gegenständen aus Holz, Stein, Knochen, Bronze ver- folgen können bis zu den sinnreichen Maschinen der Gegenwart; die Folge dieser stetigen Steigerung ist eine immer mehr zu- nehmende Dichtigkeit der Bevölkerung: Deutschland zählte

3. Staatsbürgerkunde - S. 43

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Allgein. geschichtl. Durchblick auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens u. d. Finanzen 43 Umfangreiche Geldgeschäfte, Gesellschaften mit Anteilscheinen kennzeichneil das Aufkommen einer entwickelten Geldwirtschaft. Die Finanzen der Kaiferzeit waren durch Augustns geregelt worden. Das Steuerwesen wurde geordnet, kaiserliche Prokuratoren führten die Aufsicht, vn, 195 Alles Land wurde vermessen, und allgemeine Schätzungen fanden statt. Neben den Staatsschatz (aerariuna publicum), in den Einkünfte aus den Senatsprovinzen flössen, trat der Kriegsschatz (aerarium militare), dem die Erbschaftssteuer als regelmäßige Quelle zugewiesen wurde. Die Einkünfte aus den kaiserlichen Gütern und Provinzen Q». 11. 13 bildeten die kaiserliche Kasse (fiscus Caesaris). Gold- und Silberprägung waren kaiser- liches, Kupferprägung Seuatsrecht. Zur besseren steuerlichen Erfassung wurde häufig das römische Bürgerrecht an die Provinzialen verliehen. Unter Caracalla erhielten sie es insgesamt (212 Loustitutio Antoniniana). Der Rückgang des Ackerbaus hielt weiter an. Man war ganz auf über- Vh, 212 seeische Lieferungen angewiesen. Viehzucht, Gartenbau und Weinbau hoben sich. Das Pachtwesen eroberte sich das ganze Reich, aber die Kolonen sanken Qu. n e in Unfreiheit. Handwerk und Gewerbe lagen in den Händen des Staates und nahmen die Formen des Großbetriebes an. Es bildeten sich Handels- genossenschaften mit Anteilscheinen, Schiffer- und Fuhrmannsgilden. Da dem Handel der Einfuhr nur eine geringfügige Ausfuhr gegenüberstand, trat Geldnot ein. Münzverschlechterungen und Steuernachlässe zeigten den Qu. u, 13 Verfall der Finanzen an. Im Osten beherrschten die Römer die drei großen Welthandelsstraßen, aber zwei von ihnen, über das Schwarze Meer und durch Syrien, waren von den Parthern, später den Neupersern ernstlich bedroht. Das Wirtschaftsleben erfuhr eine staatliche vn, 220 Regelung seit Diokletian. Die Landbevölkerung zahlte eine Kopfsteuer, die Städter ihre Steuerauteile nach Korporationen. Münzeinheit wurde der konstantinische Gold- solidus (12 Mk.). Eine feste Preisordnung für Erzeugnisse und Arbeitsleistungen ordnete die Besitz- und Erwerbsverhültnisse. Das Schwinden des Edelmetalles im späteren Römerreich leitete den wirtschaftlichen und politischen Verfall ein. Im by- zantinischen Reiche kehrte man zum Teil zur Naturalwirtschaft zurück. vn, 30 b) Das Mittelalter. a) Die Germanen. Wiederum mit der Eigenwirtschaft beginnt das Wirtschaftsleben der Germanen. vm, g Alle Gaugenossen sind in ihrer Gesamtheit Besitzer des Landes. Die Markgenossen- schaft teilte jedem Familienvorstande seinen Anteil am Ackerboden zu. Der Hof war Eigenbesitz; die Allmende, Wiese, Wald, unbebautes Land gehörten der Gesamtheit. Der Sonderbesitz kam erst mit der Erwerbung römischen Bodens auf. Ursprünglich herrschte die Feldgraswirtschaft, ein Wechseln zwischen Gras- und Ackerland. Gerste, Hafer, Roggen wurden angebaut. Die Rinder- und Pferdezucht blühte. Der Handel war nur geringfügig, Gewerbe selbständiger Art fehlten. ß) Das Frankenreich. Die Naturalwirtschaft hielt auch im Frankenreiche und später-Qu. 1, 7 hin bei dem Mangel an Edelmetall an. Auf ihrer Grundlage entwickelte vm, 37 sich das Lehnswesen. vm, 54.55 Kaniä, Bürgerkunde 4

4. Staatsbürgerkunde - S. 44

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
44 Vii. Wirtschaftsleben und Finanzen Landschenkungen schufen einen Großgrundbesitz. Durch ihn veränderten sich die vra, 45 ländlichen Besitzverhältnisse. Jeder Freie erhielt nun einen Anteil an der Dorfflur (7 y2 ha) als persönliches, erbliches Eigentum und die Berechtigung der Nutznießung an der Allmende. Durch Landleihe der Großgrundbesitzer an besitzlose Freie bildete sich ein Zeit- und Erbpächterstand. Allmählich wurde die Feldgraswirtschaft durch die Dreifelderwirtschaft ersetzt und kam zur völligen Durchbildung im karolingischen Staat. Ou. ii, Die Einnahmequellen des fränkischen Königtums beruhten auf seinem Besitz, dem Königslande. Hier entwickelte sich eine Gutswirtschaft, die vorbildlich wurde. Auch das Hand- werk wurde hier zu einem selbständigen, allerdings unfreien Erwerbszweige. Über- schüssige Erzeugnisse des Großgrundbesitzes belebten den Binnenhandel. Das Ein- greifen des Welthandels mit Byzanz und dem Islam verdrängte den Tauschhandel. Karl ging von der Goldwährung zur Silberwährung über. Das Pfund Silber zerfiel Viii, 56 in 20 solidi, der solidus in 12 Denare. Das Edelmetall sank aber durch die Avaren- beute au Wert. y) Finanzen und Wirtschaft im hohen Mittelalter. Viii, 121 Im hohen Mittelalter (von den Ottonen bis zu den Staufern) viii, 126-30 blieben die Einkünfte des Königs ans den Besitz an Reichs- und Fami- liengütern sowie an Regalien beschränkt. Die Regalien waren Zoll-, Münz- und Besteuerungsrecht, Salinen- und Berghoheit. — Die Zahl der Grund- holden wuchs, die Grnndherren betrachteten sich als die Besitzer des ge- samten Grund und Bodens. Ein freier Bauernstand blieb nur in den Kolonialgebieten östlich der Elbe. Im Westen herrschten die Haufendörfer, die Anteile an der Dorfflur waren die Gewanne, die durcheinanderlagen. Im Osten begleiteten die Häuser die Dorfstraße. Hinter dem Hofe lagen die streifenförmigen Hufen. Mit der Dreifelderwirtschaft hatte sich die Bebauung gebessert. Weizen, Gemüse, Obst, Wein, Handelspflauzen (Flachs, Hanf) gediehen. Pferde-, Rinder- und Schweine- sowie Schafzucht wurden betrieben. Geflügel, Fische, Honig kamen hinzu. Qu. i, o In den Städten herrschten Kaufleute und Gewerbetreibende. Der Handel mit Italien führte zum Siege der Geldwirtschaft. Qu. Ii, 88 Das Münzwesen litt aber unter der Münzverschlechterung durch Kupferzusatz und die zahlreichen Prügestätten der Fürsten und Städte. Die byzantinischen Goldsolidi herrschten in Sizilien und Italien, bis hier Florenz (Floreni) und Venedig (Dukaten) die ersten Goldstücke schlugen; in Deutschland ging man erst im 14. Jahrhundert dazu über. Die Gewichtseinheit des deutschen Münzwesens wurde bis 1857 die kölnische Mark (233 g). Zwölf Silbersolidi zu 12 Denaren (Groschen) wurden aus ihr geschlagen. Die alten Handelswege, Donau und Rhein, wurden ergänzt durch die Verbindung mit den italienischen Handelsstädten, vor allen Venedig. Die oberdeutschen Städte blühten daher auf. Deutschland führte Woll-, Tuch-, Leinenwaren, Holz und Wein aus und stand mit Holland, Flandern und Qu. ii, 37 England in Verbindung. Die große Stellung der Hansa beruhte auf dem Recht der Hansestädte, von den Bewohnern des Binnenlandes zuerst zu kaufen. Sie hatte ferner den gesamten Transithandel zwischen dem Osten (Holz, Pelze, Wachs) und dem Westen (Brokatstoffe, Gewürze) als Mo- nopol in der Hand, ebenso den Getreidehandel nach den nordischen Staaten.

5. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 83

1910 - Leipzig : Dürr
83 teste, weil das eigene Interesse an ihrem Gewinn fehlt; ihre ganze Kraft entfaltet deshalb die Arbeit erst in den Händen von Freien. Technisch vervollkommnet sich die Arbeit durch die fortschreitende Ar- beitsteilung, d. h. die Verteilung der einzelnen, auf ein gemeinsames Ziel berechneten Arbeitsleistungen auf eine Anzahl verschiedener Ar- beitskräfte, die sich in dieser Beschränkung naturgemäß vervollkommnen. Auf zunehmender Arbeitsteilung beruht die Entwicklung des Hand- werks und vor allem der Fabrikation (die Extreme: die alte Haus- wirtschaft, die alle Bedürfnisse durch eigne Arbeit befriedigt, und die moderne Fabriktätigkeit, die zahllose Gebrauchsgegenstünde einzeln, aber in Masse herstellt). Am spätesten entwickelt sich das Kapital, das zunächst wesentlich aus Vieh und Grundbesitz besteht, allmählich die Form von Schmuck und zinsloser Anhäufung von Münzen (The- saurierung, der „Hart" germanischer Fürsten) annimmt und erst im Zeitalter durchgebildeten Geld- und Kreditwirtschaft durch rasche Ver- mehrung und leichte Übertragbarkeit seine volle Bedeutung gewinnt. 2. Die Urproduktionen. 3. Die Produktionszweige zerfallen in die Urproduk-P^dumons. tionen (Jagd, Fischerei, Viehzucht, Ackerbau, Bergbau), Gewerbe zweige: ' und Handel. Holzschlag, Jagd und Fischerei verfahren aus der Produktionen frühesten Wirtschaftsstufe rein okkupatorisch, d. h. sie nehmen die Natur- produkte, ohne für Ersatz zu sorgen; erst aus späteren Stufen werden Wild- und Fischbestand gepflegt und eine planmäßige Waldwirtschaft (Schlag- oder Plänterwirtschaft) eingerichtet, die das Hauptgewicht auf die Holznutznng legt. Die nomadische Viehzucht ist ebenfalls wesent- lich auf okkupatorische Nutzung angelegt, entwickelt aber schon Unter- schiede des Besitzes und die Sklaverei (vgl. 1. T., § 11; die Israeliten der Patriarchenzeit, die alten Araber). Ans die Dauer ist sie an bestimmte Steppen- und Wüstengebiete gebunden (das innere Arabien, die Wüsten Hochasiens, die Steppen und Wüsten Afrikas). Auf höheren Kultur- stufen wird die Viehzucht zur Gehilfiu des Ackerbaus, kann aber iu dafür geeigneten Gegenden diesen an Bedeutung übertreffen (in den Alpenlündern und den Nordseemarschen; die australische Schafzucht). Zum Ackerbau geht der Nomade, dem die damit sich verbindende Seßhaftigkeit als Knechtschaft erscheint, nur unter dem Drucke der äußersten Not über, wenn der verfügbare Boden für die Weidewirt- schaft mit dem Wachstum der Bevölkerung zu eng wird und Raub- züge in Ackerbauländer nicht mehr das unentbehrliche Getreide her- beischaffen können. Er beginnt mit der noch halb nomadischen Brenn wirtschaft, die den Wald von Zeit zu Zeit schlügt, die Stümpfe verbrennt und in die düngende Asche sät (noch heute in 6 *

6. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 14

1910 - Leipzig : Dürr
14 kommt. Sie ist naturgemäß in Gemeinwesen von mäßigem Um- fange und ohne starke soziale Unterschiede, oder in ganz jungen Völkern ohne gefährliche Nachbarn. Ihre erste Blütezeit hat sie im griechischen Altertum (Athen), eine zweite beschränktere in einzelnen italienischen Staatstaaten der Renaissance (Florenz). Die griechische Demokratie ist eine Massenaristokratie der Vollbürger, beruhend auf einer stärkeren Sklavenschast, die den Bürgern den Hauptteil der wirt- schaftlichen Arbeit abnimmt und ihnen so die Muße für den Staats- dienst schasst. Denn die souveräne Volksversammlung und die zahl- reichen durch Wahl oder Los besetzten, unbesoldeten und kurzfristigen, aber rechenschaftspflichtigen Ämter, der Richter- und Militärdienst nehmen beständig einen großen Teil der Bürgerschaft in Anspruch.*) Das führt aber auch im Interesse der Gleichheit zu ausgedehnter Diäten- und Soldzahlung (für den Kriegsdienst), während die Reichen unverhältnismäßig stark belastet werden (Leiturgien). Obwohl zu einer- angestrengten auswärtigen Politik wegen des natürlichen Mangels an Voraussicht, Mäßigung und Konsequenz an sich wenig befähigt, hat doch die athenische Demokratie, wenn sie sich von großen Män- nern, die ihre Schwächen ergänzten (Themistokles, Perikles), leiteir ließ, auch hier Ungewöhnliches geleistet und ist die Grundlage zu einer unvergleichlichen Geisteskultur geworden (Athen naisevag rfjg 'Elld- r)og). Ihr am nächsten steht Florenz (seit 1282 reine Demokratie) ohne die Grundlage der Sklaverei, weil hier aristokratische Elemente trotz der Verfassung sehr wirksam sind. Aber schon im 15. Jahrhundert be- ginnt hier die klug verschleierte Tyrannis des Hauses Medici. — In den deutschen Städten des Mittelalters ist die Demokratie meist von kurzer Dauer und macht wieder einer aristokratischen Verfassung Platz. Im modernen Europa besteht die demokratische Republik heute nur in der Schweiz (seit 1848) und in Frankreich (seit 1870); hier aber steht mit ihr in Widerspruch einerseits die zentralisierte bona- partische Bureaukratie, die alle Verfassungsänderungen überstanden hat, andrerseits die Geldaristokratie der Börse. Dagegen gehört das koloniale Amerika jetzt ganz der Demokratie, und sie hat hier, wo die Mächte der Tradition wenig bedeuten, in der Verfassung der Ver- einigten Staaten ihre größte Leistung vollbracht. Denn sie entspricht hier dem starken persönlichen Selbstbewußtsein, dem darin begründeten Drange nach allgemeiner Gleichheit, nach größter sozialer Freiheit, die der wirtschaftlichen Entwicklung außerordentlich zustatten kommt, und nach möglichst praktischer Betätigung der Volkssouveränität. Aber eben deshalb fehlt dem häufig sich erneuernden Beamtentum jede *) Nach Aristoteles im ganzen regelmäßig etwa 20 000, den dritten Teil der gesamten erwachsenen Bürgerschaft.

7. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 84

1910 - Leipzig : Dürr
84 Finnland) oder der wilden Feldgraswirtschaft, die jedes Jahr ein anderes neues Stück der Flur mit Sommergetreide bestellt und sich mit der zeitweiligen Verlegung der ganzen Ansiedlung verträgt (Zu- stand der germanischen Urzeit). Ihr folgt die Dreifelderwirt- schaft, die bei den Römern üblich war, unter ihren Einfluß vielleicht schon vor der Völkerwanderung im westlichem Deutschland Eingang fand, allgemein aber erst feit der Karolingerzeit durchdrang und bis nach dem Siebenjährigen Kriege herrschte. Sie teilt die Flur in zwei gleiche Teile; die eine vom Dorf entferntere Hälfte bleibt als ewige Weide und Wald (gemeine Mark, Almende, Gemeinweide) liegen, die andere wird in 3 Felder (Schlüge) geteilt und diese abwechselnd im ersten Jahre mit Wintersaat (Weizen, Roggen, Spelt) im zweiten mit Sommer- saat (Gerste und Hafer) bestellt, im dritten als Brachland der Ruhe über- lassen und nur als Weide benutzt. Das Ackerland liegt in Deutsch- land teils in Gewannen nach der Bonität des Bodens, in deren jedem jeder Bauer feinen Anteil hat (Hufe), der in Morgen, Tag- werke, Joch (iuzeru) zerfällt, teils in zusammenhängenden schmalen Streifen (fränkischen und flämischen Hufen). Mit der Gewannein- teilung ist der Flurzwang (Einheitlichkeit der Bestellung in der ganzen Flur) verbunden. In besonders futterreichen Gegenden entwickelt sich die Feldgraswirtschaft, die auf demselben Boden in mehrjährigem Umtriebe Getreidebau und Graswuchs miteinander abwechseln läßt lind die ganze Feldmark in Schlüge (Koppeln) teilt. Aus der Drei- felderwirtschaft geht die Fruchtwechselwirtschaft mit Wiesenbau und Stallfütterung hervor, die das ganze anbaufähige Land beständig unter dem Pfluge hält und in jährlichem Wechsel die einzelnen Teile (unter Anwendung reichlicher Düngung) mit Halm- oder Blattfrüchten bestellt. Sie steigert den Ertrag durchschnittlich um das Doppelte, erfordert aber sehr viel Tier- und Menschenkraft. Die höchste Inten- sität erreicht der Landbau im Weinbau, der nur in bestimmten Lagen und Klimaten möglich ist, und im Gartenbau (Gemüse, Beeren, Obst), der davon ebenfalls in hohem Grade abhängig ist und besonders in der Rühe größerer Städte rentiert. Natur und 4. Der Grund und Boden ist ursprünglich nicht Einzel- sondern Grundbesitzes Gesamtbesitz eines Stammes, einer Markgenossenschaft, einer Gemeinde; nur Hans und Hos sind Sondereigentnm. Hat sich die dauernde Tren- nung von Ackerland und Almende befestigt, so bleibt diese oft noch lange Gemeinbesitz, das Ackerland geht allmählich in volles Sonder- eigentum über. Hinsichtlich des Umfangs unterscheidet man nach einem relativen, nicht absoluten Maßstabe Groß-, Mittel- und Klein- besitz. Beim Großgrundbesitz kann der Eigentümer eben nur die Oberleitung führen, die wirtschaftliche Arbeit überträgt er Sklaven (im Altertum; die Negersklaverei), abhängigen Leuten (Hörigen, Zins-

8. Bürgerkunde - S. uncounted

1915 - Berlin : Parey
Verlag von Paul Parey in Berlin Sw, Hedemannstr. iou. Ii. Jeder Band Tu Afp Pirtihtrpi^ Preis des Bandes einzeln käuflich X Jt1.Ax-Jl\ J31jdiu x iljzjiv In Leinen geb. 4,— M- Landwirtschaftliche Gewerbe. Apfelweinbereitung von Dr. Ernst Kramer in Klagenfurt. Bierbrauerei von Dr. C. J. Lintner, Professor in München. 4. Auflage. Ziegelei v. Otto Bock, neubearb.v. A. Nawrath, Ziegelei-Ing. in Berlin. 4. Aufh Baukunde. Engels Pferdestall (Bau u. Einrichtg.), neubearb. v. Reg.-Baum. G. M e y e r. 3. Ausl. Engels Viehstall (Bau u. Einrichtg.), neubearb. v. Prof. A. Schubert. 5. Ausl. Schuberts ldw. Baukunde. Neubearb. v. Prof. A. Schubert. 9. Auflage» Geflügelställe (Bau u. Einrichtg.) v. Prof. A. Schubert in Kassel. 4. Auflage. Kulturtechnik, Maschinenkunde, Ingenieurwesen. Schuberts ldw. Rechenwesen. Bearb. v. H. Kutscher in Hohenwestedt. 4. Ausl. Be- u. Entwässerung der Äcker u. Wiesen v. Ök.-Rat L. Vincent. 4. Auflage. Wüsts Feldmessen u. Nivellieren. Bearb. v. Prof. Dr.-Ing. A. Nachtweh. 8 Ausl. Der Landwirt als Kulturingenieur v. Fr. Z a j i c e k , Prof, in Mödling. Z. Äufk Landw. Plan- und Situationszeichnen von H. Kutscher in Hohenwestedt. Wind-Elektrizität von Dr.-Ing. G. Liebe in Dresden. Veterinärweseu. Hufpflege, Hufschutz und Beschlag. Von Prof. Dr. H. Möller in Berlin. Englischer Hufbeschlag von H. Behrens, Lehrschmied in Rostock. 2. Auflage» Eingeweidewürmer der Haussäugetiere von J. Dewitz in Berlin. Gesundheitspflege der ldw. Ilaussäugetiere v. Prof. Dr. Klimmer. 2. Auflage. Landw. Giftlehre von Med.-Rat Dr. G. Müller, Professor in Dresden. Der kranke Hund von Med.-Rat Dr. G. Müller, Prof, in Dresden. 4. Auflage. Der gesunde Hund von Med.-Rat Dr. G. Müller, Prof, in Dresden. 2. Auflage. Geburtshilfe von Veterinärrat A. Tapken in Varel. 4. Auflage» Jagd, Sport und Fischerei. Künstl. Fischzucht v. M. v. d e m Borne. Neubearb. v. H.v. Debschitz. 5. Ausl. Süßwasserfischerei von M. von dem Borne. Teichwirtschaft v. M. von demborne. Neubearb. v. H.v. Debschitz. 6. Aufl» Goeddes Fasanenzucht. Bearb. v. Fasanenjäger Staffel in Fürstenwald. 4. Ausl. Jagd-, Hof- und Schäferhunde v. Ernst Schlotfeldt in Hannover. 2. Ausl. Ratgeber beim Pferdekauf von Stallmeister B. Schoenbeck. 5. Auflage. Widersetzlichkeiten des Pferdes von Stallmeister B. Schoenbeck. 2. Auflage. Reiten und Fahren von Major R. Schoenbeck in Berlin. 6. Auflage. Gartenbau. Gehölzzucht v. J. Hartwig, Großh. Hofgarteninspektor in Weimar. 2. Auflage. Gewächshäuser v. J. Hartwig. Umgearb. v. Obergärtner 0. Reiter. 3. Ausl. Meyers immerwährender Gartenkalender. 6. Auflage. Obstbau v. R. N o a c k. Neubearb. v. Obergärtner Mütze in Dahlem. 6. Aufl. Obstverwertung von Karl Huber, Kgl. Garteninspektor. Rümplers Zimmergärtnerei. Bearb. v. W. Mönkemeyer in Leipzig. 3. Aufl. Gemüsebau von B. von Uslar. Neubearb. von Amtsrat Koch. 6. Auflage. Gärtnerische Betriebslehre v. Dr. A. B o d e , Oberlehrer in Chemnitz. 2. Auflage. Gartenblumen (Zucht u. Pflege) v.th. R ü m p 1 e r. Neubearb.v. O.krauss. 8. Aufl. Weinbau und Weinbehandlung von A. Dem. Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

9. Bürgerkunde - S. 37

1915 - Berlin : Parey
Vii. Der Staat. — 1. Staatsverfassung. 37 der Magistrate, der Kreisausschüsse, der Bezirksausschüsse und der Provinzialräte das Recht, Polizeiverordnungen zu erlassen. Gegen Polizeiversügungen der Orts- und Kreispolizei kann Beschwerde geführt werden. Diese Beschwerde ist gegen die Ortspolizeibehörde an den Landrat und gegen dessen Bescheid an den Regierungspräsidenten zu richten. Die Beschwerde geht an den Regierungspräsidenten gegen die Verfügung der Ortspolizeibehörde eines Stadtkreises, einer Stadt von mehr als 10 000 Einwohnern oder des Landrates und gegen dessen Bescheid an den Oberpräsidenten und in Berlin direkt an den Oberpräsidenten. Gegen die Entscheidung des Regierungs- präsidenten oder des Oberpräsidenten findet die Klage bei dem Oberverwaltungsgericht statt. Die Frist zur Einbringung der Be- schwerde oder zur Anbringung der Klage gegen Polizeiverfügungen beträgt zwei Wochen, ebenso gegen die Bescheide des Regierungs- präsidenten und des Oberpräsidenten. V». Der Staat. 1. Staatsverfassung. Die Verwaltung des preußischen Staates richtet sich nach dem Staatsgrnndgeseh vom 31. Januar 1850, das als Verfassungs- urkunde des preußischen Staates bezeichnet wird. a) Rechte der Staatsbürger: In diesem Gesetz ist be- stimmt, daß alle Preußen vor dem Gesetz gleich sind. Standesvor- rechte finden nicht statt. Öffentliche Ämter sind allen dazu Befähigten in gleicher Weise zugänglich. Die Personenfreiheit ist gewährleistet. Die Wohnung ist unverletzlich. Niemand darf dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Das Eigentum isi unverletzlich. Die Freiheit der Auswanderung kann nur mit Rücksicht auf die Militär- pflicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des Religionsbekenntnisses wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürger- lichen Rechte ist unabhängig von dem Religionsbekenntnisse. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Für alle Kinder besteht der Lehrzwang. Der gesamte Unterricht in öffent-

10. Bürgerkunde - S. 176

1915 - Berlin : Parey
6 X. Muster für häufig vorkommende Rechtsgeschäfte. Zustande, daß er nicht ohne Gefahr- für Menschen und Vieh mit beladenen Wagen zu befahren ist. Da nun fast alle meine Ländereien an diesem Wege liegen und ich auf keinem andern Wege zu ihnen gelangen kann, so habe ich wiederholt beim Guts- vorstande um Abhilfe gebeten, aller- dings ohne Erfolg. Deswegen bitte ich ganz gehorsamst, „den Gutsvorstand von Richthausen „zu veranlassen, noch vorder Zeit „der Frühjahrsbestellung die Aus- „besserung des Weges in Angriff „zu nehmen." An den Herrn Distriktskommissar in Pinne. Thonak, Bauerhofsbefitzer. 3. Wilkowo, den 15. März 1914. Vorstellung des Ansiedlers Hornbach wegen Einschätzung des Ein- kommens. Meine unter dem 12. Januar d. I. eingereichte Steuererklärung ist mir mit dem Bemerken zurückge- sandt worden, daß mein Einkommen mutmaßlich höher sei, als es von mir angegeben ist. Das bare Einkommen aus Kapitalvermögen habe ich genau nach meinem Kassabuch festgestellt, und an diesen Angaben muß ich auch heute noch festhalten. Meinungs- verschiedenheiten könnten sich nur bei der Schätzung des Ei n k o m m en s
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