Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Aufrechterhaltung des bundesstaatlichen Charakters
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Am 1. April 1901 schlossen die deutschen Eisen-
bahnverwaltungen einen Staatswagenverband. Die
Wagen der einen Verwaltung können auch von der an-
dern mitbenutzt werden, keiner braucht also leer in
seinen Verwaltungsbezirk zurückzugehen, das rollende
Material wird voll ausgenutzt. Auch eine Tarifgemein-
schaft, die ja viele Schwierigkeiten bietet, ist zum guten
Teil erreicht.
Die Richtung nach Einheitlichkeit liegt im Ver-
kehrswesen, in der Sicherung der Erwerbsfreiheit und
im Schutz nach außen.
Eine Gefahr für die Einzelstaaten ist die wach-
sende Beschlagnahme ihrer Finanzkraft durch das Reich;
doch hat das Reich selbst eine direkte Reichssteuer seit-
her abgelehnt und in die vom Reichstag am 30. Juni
1913 bewilligte Reichsvermögenswertzuwachssteuer nur
notgedrungen gewilligt.
Ein feierliches Bekenntnis zum bundesstaatlichen
Charakter des Reiches waren die Worte, die der Kaiser
an die Bundesfürsten beim Empfang zu seinem 25jähr.
Negierungsjubiläum richtete. Die Bnndesfürsten über-
reichten ihm als Ehrengabe einen Tafelaufsatz in Ge-
stalt eines Schiffes, umrahmt von den Wappenschildern
der deutschen Bundesstaaten, mit dem Reichsadler auf
schwellendem Segel und der Kaiserkrone als Schisfszier.
Der Kaiser dankte: „Von Herzen und mit Freude danke
ich für die kunstreiche Ehrengabe, die unter einem Mir
besonders willkommenen Bilde Deutschlands einige
Stärke und den Wert aller Glieder des Reiches für
unsere Macht und Größe vor Augen führt. Die durch
die Bundesverträge umschlossene Vielgestaltigkeit un-
seres staatlichen Lebens bedeutet einen nationalen Reich-
tum, den nach innen wie nach außen zu schirmen, ich
als Meine erhabene Kaiserliche Pflicht erkenne."
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TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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Lehrproben.
Tauschverkehr einzurichten. Nun mußten fremde Händler mit ihren Waren
kommen und sie einem andern Stamm anbieten. Sie zogen durch die Gaue
und boten ihre Waren aus. Freilich hatten die Händler gar kein Recht, das
Gebiet des fremden Stammes zu betreten und dort Geschäfte zu machen.
Eigentlich konnte sie jeder Einheimische ausrauben. Das 7. Gebot galt ja
nur für die Einheimischen. Daher wandte sich der fremde Händler zunächst
an den Häuptling oder Fürsten des Stammes und bat um die Erlaubnis, in
seinem Gebiete Handel treiben zu dürfen. Dabei übergab er ihm etliche
hübsche Geschenke. Durch diese Geschenke erkaufte sich der Händler die Er-
laubnis, in dem Gebiete Handel treiben zu können, ohne befürchten zu
müssen, ausgeraubt zu werden. Indem der Fürst die Geschenke annahm,
waren alle seine Untertanen gezwungen, das Eigentum des fremden Händ-
lers zu achten, als ob es das Eigentum eines ihrer Genossen wäre. Die
Abgabe war eine Abgabe zum Schutze des fremden Händlers. Lange ist das
so gewesen. Oft gab sogar der Landesfürst den fremden Händlern ein Geleit
mit. Dann entrichtete er natürlich mehr Geschenke und Abgaben. Denn da-
mit bezahlte er das Schutzgeleite.
Allmählich erkannten die Fürsten und Städte, daß diese Abgaben recht
willkommene Einnahmen waren. Sie ließen sich daher immer mehr Ge-
schenke oder Abgaben entrichten; namentlich seltene und kostbare Waren. Die
Händler verkauften aber nun die anderen Waren um so teurer. So mußten
schließlich die Käufer die Abgaben bezahlen, welche der Fürst oder die Stadt
erhoben ijatte. Das blieb den Leuten nicht verborgen. Daher sprachen die
Abnehmer: man soll gar nicht so viele und hohe Abgaben von den fremden
Händlern nehmen. Dadurch werden die Waren nur teurer. Die Zwischen-
händler waren auch böse auf diese Abgaben; denn je teurer die fremden
Waren wurden, desto weniger wurden sie los. Sie aber wollten ja recht
viel Umsatz haben.
So kam es, daß viele Leute verlangten, man solle von den fremden
Händlern nicht so hohe Abgaben fordern.
Nun wißt ihr, wie in Deutschland das Handwerk immer mehr sich
entwickelte und immer bessere Erzeugnisse herstellte. Die einheimischen Hand-
werker sahen es nicht gern, wenn die fremden Händler auswärtiges Tuch,
Leder, fremde Leinwand usw. mitbrachten; denn dann wurden sie ihre
Erzeugnisse nicht los. Daher sagten die Zünfte: man muß die auswärtigen
Erzeugnisse recht hoch versteuern, damit sie recht teuer werden. Dann kaufen
die Bürger und Einwohner der Dörfer nur unsre Schuhe, Stiefel usw.,
weil sie billiger sind. Da nun viele Zunftmeister im Rate saßen, machte
man es auch so. Man legte jetzt auf die fremden Erzeugnisse einen Zoll,
damit diese teurer würden. So wollte man die heimischen Handwerker
schützen in ihrem Erwerbe. Der Zoll diente jetzt dem Schutz des heimischen
Gewerbes gegen das fremde. Hatte aber die fremde Ware den Zoll bezahlt,
dann galt sie wie eine inländische.
So blieb es lange Zeit. Endlich aber sagten einige Leute: Das ist nicht
recht; wir müssen doch mehr bezahlen, wir könnten viele Waren billiger
haben; nicht die fremden Händler bezahlen den Zoll; nein, wir Käufer müssen
ihn entrichten; sie schlagen den Zoll auf die Ware. Wir sind gegen die
Zölle; alle Waren müssen zollfrei eingeführt werden. Das ist viel besser.
Dadurch wird der Handel gefördert. Dagegen wehrten sich aber die Zünfte
und sprachen: Da habt ihr nicht recht. Wenn die fremden gewerblichen
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Gewerbeschule, Handelsschule, Höhere Schule
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
7 ¿-n
46 ___ C. Deutsche Gesetze und Einrichtungen.
gressiv von i/Wo—5% des Einkommens. Die Gemeinden sind
berechtigt, einen Zuschlag bis 50°/o von der Einkommensteuer
wie von der Kapitalsteuer zu erheben. Die Einkommensteuer
ergibt für Württemberg etwa 20 Millionen jährlich. Die Kapital-
steuer beträgt derzeit 2,1«/o des angegebenen Zinsenertrags und
bringt jährlich etwa 3 Millionen ein. Wie die Kapitalsteuer auf
den Zinsertrag, nicht auf das Kapital, so ist die Grund-, Ge-
bäude - und G e w e r b e st e u e r auf den Ertrag aus Grund-
stücken, Gebäuden, Gewerben gelegt, weshalb man diese Steuern
auch Ertragssteuern nennt. Von dem steuerbaren Ertrag werden
derzeit ebenfalls 2,l<y0 Steuer erhoben (etwa 6mill. jährlich).
Die Abschaffung dieser Steuern wird erwogen; freilich werden die
Gemeinden nie darauf verzichten können. Eine indirekte Würt-
tembergische Steuer ganz besonderer Art ist das sog. Umgeld,
die Steuer auf Wein und Obstmost. Sie beträgt, auf den Aus-
schankpreis berechnet, 11% von Wein, 8 o/o von Most, der von
Wirten geschenkt wird. Wein oder Most, der in Mengen von über
20 Liter abgegeben wird, ist umgeldsrei, desgleichen der sog.
Haustrunk und vom Ausland eingeführter verzollter
Wein, der darum auch nicht durch Zuckern vermehrt werden darf.
2. Das Deutsche Reich.
Geschichtliches. Dem deutschen Volk war es nicht be-
schieden, so früh wie z. B. Engländer und Franzosen einen Ein-
heitsstaat bilden zu können. Während England und Frank-
reich dem Ausland gegenüber in politischer und wirtschaftlicher
Hinsicht stets geschlossen gegenüberstanden und dadurch Vorteile
errangen, die noch heute wirksam sind, gelang es den deutschen
Stämmen erst 1870/71, die Einheit des Reichs herzustellen: der
18. Januar 1871 ist der Geburtstag des neuen Reichs, ein Tag,
der es wert wäre, jedes Jahr festlich begangen zu werden. Seit
diesem Tag ist Deutschland in langer Friedenszeit auf allen Ge-
bieten vorwärts geschritten, und der Deutsche fängt mit Recht
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs]]