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Vii. Wirtschaftsleben und Finanzen
Zur steuerlichen Erfassung der Rittergüter diente ein neuer Kataster (Vermes-
snngsplan), aber der geplante Generalhufenschoß an Stelle der alten Lehnskontri-
bution des Adels drang nicht überall durch. In einigen Provinzen mußte der König
zu einer festen Steuer für jedes Lehnspferd greifen.
Ix>87 Auch die Landwirtschaft fand weitere Pflege, obwohl der König aus
Rücksicht auf den Adel hier nicht zu weit gehen konnte.
Auf den königlichen Domänen wurden die Bauern aus der Hörigkeit entlassen,
die Hofdiensttage verringert. Neue Ansiedler erhielten Erbrecht und Freiheit. Die
innere Kolonisation förderte Friedrich Wilhelm in der Kurmark und Ostpreußen durch
die Ansiedlung der Salzburger.
Als überzeugter Merkantilist zog der König Kaufleute und Handwerker
ins Land, unterstützte die Manufakturen, die Vorläufer der späteren Fabri-
ken. Leinwand, Leder, vor allem das durch hohe Zölle geschützte Tuch
wurden die wichtigsten Ausfuhrgegenstände. Der Verkehr auf der Ostsee
war feit der Erwerbung Stettins ein wichtiger Faktor im preußischen Handel.
y) Friedrich der Große.
Des Vaters Spuren folgte auf dem Gebiete der Finanzen, des Han-
ix, i25 dels, der Industrie der Große König. Er mußte die Einnahmen bei den
gewaltigen Ansprüchen seiner europäischen Politik erheblich steigern, daher
wurde die Akzise ausgebaut.
Den Grundbesitz wollte Friedrich nicht noch mehr belasten. Er schuf eine neue
Verwaltungsordnung der Akzise, wodurch die Luxusartikel schärfer gefaßt wurden,
vor allem durch eine Zollkette eine schärfere Absperrung erzielt werden sollte. Ein-
zelne Genußmittel wurden zur besseren Ausbeutung Staatsmonopole, wie Tabak-
und Kasfeeverkauf. Die Industrie Rheinlands und Westfalens stand außerhalb des
Systems, und ihre Erzeugnisse wurden in Brandenburg-Preußen als Einsuhrgegen-
stände betrachtet und unterlagen der Steuer. Der außerordentliche Aufschwung der
Finanzen ermöglichte den Wiederaufbau des Staates nach dem Siebenjährigen Kriege,
ix, i26 Auf dem Gebiete der Landwirtschaft strebte er die Aufhebung der
Erbuntertänigkeit an, erreichte eine Beschränkung der Frondienste. Er
unterstützte den Adel durch ritterschaftliche Kreditbanken. Oder-, Warthe-
Qu. Ii, 97 und Netzebruch, den Drömling in der Altmark, die ostprenßische Seenplatte
machte er urbar; 50000 Kolonistenfamilien siedelte er an. Der Sandboden
wurde verbessert durch Anpflanzung und Aufforstung. Veredlung der Vieh-
zucht, die Durchführung des Kartoffelanbaus, die Magizinierung von Ge-
treide kamen hinzu. Die Industrie hob sich mächtig durch Einführung
der Seidenraupenzucht, durch die königliche Porzellanfabrik. Bergwerk-und
Hüttenwesen nahmen großen Umfang an. Oberschlesien ersetzte die schwe-
dische Eiseneinfuhr. Steinkohlen lieferte die Grafschaft Mark, die Graf-
schaft Mansfeld Kupfer. Das Bankwesen erscheint jetzt zuerst in Preußen,
es zeigen sich die Anfänge der Kreditwirtschaft. Die Giro-Diskonto-
Leihbank, auch Preußische Staatsbank genannt, diente industriellen An-
leihen. Die „Seehandlung" erhielt die Monopole für Wachs und Seesalz
und ermöglichte überseeische Unternehmungen. Ihr zur Seite trat eine
Versicherungsgesellschaft für den Seeverkehr. Das Kanalnetz fand weitere
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_der_Große Friedrich Friedrich Friedrich
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Iv. Heer und Flotte
Wehrjahrgängen zur Reserve und eine Verkürzung der allgemeinen Dienst-
pflicht von 19 auf 16 Jahre.
Es ergab sich für die Fußtruppen: drei Jahre in der Front, vier Jahre Reserve,
vier Jahre Landwehr ersten, fünf Jahre zweiten Aufgebotes. Ein Feldheer von
370 000 Mann, eine Landwehr von 250 000 Mann stand bereit.
Im neuen Reiche wurde das preußische Vorbild für alle Bundesstaaten
rx, 27i maßgebend. Unter Wilhelm Ii. wurde die Dienstzeit auf zwei Jahre Front,
fünf Jahre Reserve beim stehenden Heere, fünf Jahre Landwehr ersten und
sieben Jahre Landwehr zweiten Aufgebotes festgesetzt (1893). Man kehrte
zur 19 jährigen Dienstzeit zurück. 1913 fand, um die Allgemeinheit der
Wehrpflicht zu sichern, eine Vermehrung der Friedensstärke statt. Sie sollte
auf 821000 Mann gesteigert werden.
ix. 43 Schon der Große Kurfürst hatte eine brandenburgische Flotte geschaffen.
Eine deutsche Flotte war 1848 gegründet worden, sie wurde 1852 wie-
ix, 239 der aufgelöst. Einen Teil des Bestandes übernahm Preußen. Aus dieser
preußischen Flotte ging die Flotte des Reiches hervor. Die allgemeine
ix, 288 Dienstpflicht wurde auf sie ausgedehnt.
Die Grundzüge des gegenwärtigen Flottengesetzes sind erstens der
Risikogedanke: Die Flotte muß so groß sein, daß es selbst für den stärksten
Gegner ein Wagnis ist, mit ihr anzubinden. Zu diesem Zwecke wird eine
bestimmte Größe der Flotte gesetzlich festgelegt. Der Ersatz vollzieht sich
zweitens selbsttätig durch eine gesetzlich bestimmte Altersgrenze der Schiffe.
Der Bestand soll betragen: 41 Linienschiffe, 20 große, 40 kleine Kreuzer.
d) Reichsheer und Marine.
a) Das Reichsheer und seine Gliederung.
Der Kaiser ist Oberbefehlshaber über Heer und Flotte. Die Gesetz-
gebung über das Heerwesen steht dem Reiche zu. Der Kaiser führt nur
im Kriege den Oberbefehl über das bayrische Heer (Sonderrecht Bayerns).
Das Reichsheer besteht im Frieden aus Xxv. Armeekorps.
I. Ostpreußen I.
Ii. Pommern (Posen).
Iii. Brandenburg.
Iv. Sachsen (Provinz).
V. Posen (Nieder-Schlesien).
Vi. Schlesien.
Vii. Westfalen.
Viii. Rheinprovinz.
Ix. Schleswig-Holstein.
X. Hannover.
Xi. Hessen-Nassau.
Xii. Sachsen I.
Xiii. Württemberg.
Xiv. Baden.
Xv. Elsaß.
Xvi. Lothringen I.
Xvii. Westpreußen.
Xviii. Hessen-Darmstadt.
Xix. Sachsen Ii.
Xx. Ostpreußen Ii.
Xxi. Lothringen Ii.
Xxii. Bayern I.
Xxiii. Bayern Ii.
Xxiv. Bayern Iii.
Xxv. Gardekorps.
Über den Armeekorps stehen Vii Armeeinspektioneu: Danzig (I), Berlin (Ii),
Hannover (Iii), München (Iv), Karlsruhe (V), Stuttgart (Vi), Saarbrücken (Vii).
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