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1. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 50

1910 - Langensalza : Beltz
50 Lehrproben. Mutter wagt, den erschlage ich zur Strafe. Habt ihr Kinder untereinander Zank und Streit, so wendet ihr euch an mich. Ich werde den Streit schlichten und gebe dem Recht, der Recht hat. So ward Mord und Totschlag innerhalb einer Familie verboten. Der Vater war Richter und Rächer in einer Person. Allmählich vergrößerten sich die „Familien" zu Horden und Geschlechtern. Es lebten wohl 100 Menschen und mehr beisammen unter einem Häuptlinge, unter einem Stamm- oder Erzvater. Die Glieder dieser Gemeinschaft durften sich untereinander auch nichts tun; sonst wurden sie vom Häuptlinge bestraft. Aber jemanden aus einer fremden Horde oder Sippe zu töten, das galt noch immer als eine Heldentat. Da unterjochte eine tapfre Sippe eine oder mehrere benachbarte Sippen. Nun durften sich die Glieder aller dieser Sippen nichts mehr tun. Das Oberhaupt verbot dies. Du sollst nicht töten, das hieß jetzt: Du sollst niemanden aus unserer Gemeinschaft umbringen. Allmählich entstanden größere Stämme, schließlich Völker und Reiche. Inner- halb des Stammes ward nun der Mord verboten, dann innerhalb des Volkes, zuletzt innerhalb des Reiches. Wir Christen aber sagen: Du sollst weder dich noch irgend einen andern Menschen töten. 7. Wer soll den Mord be st rasen? Ursprünglich hieß es: Wer mich schlägt, den schlage ich wieder. Wie du mir, so ich dir. Aber der Tote kann sich nicht wehren. Daher müßte der Mörder straflos ausgehen. Man fühlte aber schon früh, daß der Mord ein schweres Verbrechen ist. Darum waren die Angehörigen verpflichtet, den Mord zu rächen. Sie waren ja durch den Mord zunächst geschädigt worden. Ihr Vater, ihr Bruder, ihre Schwester war ihnen geraubt worden. Nun machten sich die Angehörigen auf die Beine und suchten den Mörder aus. Sie bewaffneten sich mit Keulen, Spießen und Pfeilen und suchten den Mörder zu überfallen. Der aber ahnte schon nichts Gutes und rief seine Angehörigen zu Hilfe. So kam es durch diese Blutrache zu neuem Blutvergießen. War die Familie des Mörders stärker, so gewann sie und erschlug womöglich noch einige von den Angehörigen des Ermordeten. War sie die schwächere, so fiel nicht bloß der Mörder, sondern auch seine Verwandten. So wurden aus einem Morde viele. Daß dies ein großer Übelstand war, sah man auch bald ein. 8. Wer soll den Mörder ausforschen? Nehmt jetzt einmal an, der Vater einer Familie ist erschlagen worden. Fröhlich ging er auf die Arbeit; unterwegs fiel ihn ein Strolch an und erschlug ihn. Mutter und Kinder warteten schon länger auf seine Heimkehr; da kommt ein Bote und meldet das schreckliche Verbrechen. Weinend stehen sie da und können es kaum fassen, wie das möglich ist. Nehmt nun an, niemand kümmerte sich um den Mörder. Es wäre die Aufgabe der Mutter und ihrer Kinder, den Mörder auszuforschen und festzunehmen. Ihre Kinder wären noch klein. Könnte sie die Kinder allein lassen? Könnte sie allein den Mörder aufsuchen und festnehmen? Wären aber auch ihre Kinder größer, so wären sie doch wohl kaum imstande, den Mörder ausfindig zu machen. Wollten sie viele Tage und Wochen lang nur nach dem Mörder fahnden, so kostete das ihnen viel Geld. Dazu verdienten sie nichts. Wären sie arm, so müßten sie das bleiben lassen. Hätten sie eine Wirtschaft, einen Laden, so könnten sie auch das Haus nicht allein lassen. Kurz und gut, sie könnten den Mörder nicht verfolgen, sie müßten ihn laufen lassen. Straflos bliebe er, und er freute sich in seiner Frechheit und Gewissenlosigkeit noch, so unbe-

2. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 51

1910 - Langensalza : Beltz
Sittenlehre und Staatskunde. 51 heiligt zu bleiben. Da würde der Mörder sich sagen: Dich verfolgt ja niemand; da kannst du bald wieder einen Raubmord wagen. Wir erkennen: Es wäre ganz verkehrt, wenn stets die Angehörigen des Ermordeten den Mörder verfolgen und festnehmen müßten; dann blieben die allermeisten Morde unentdeckt und die allermeisten Mörder unbestraft. Dann nähmen die Morde überhand, und niemand wäre mehr seines Lebens sicher. Man mußte daher die Angehörigen von der Pflicht befreien, den Mörder zu ver- folgen und festzunehmen. 9. Wer soll den Mörder verfolgen und fest nehm esn? Die Angehörigen werden gewiß alles tun, was sie können, damit man des Mörders habhaft wird. Aber in der Regel können sie nicht viel tun. Viel- leicht können die andern Menschen das machen. Gewiß, wer zufällig etwas hört und sieht, der sagt das und berichtet es. Aber kann man stockfremden Menschen zumuten, daß sie nach dem Mörder fahnden? Es ist doch auch gefährlich, einen Mörder zu verfolgen und festzunehmen. Aber sie sind auch so in Gefahr. Der Mörder kann sie auch in 'Zukunft bedrohen. Heute er- schlug er deinen Nachbar, morgen vielleicht dich. So müßte sich jeder Mann sagen. So hat man sich das auch früher gesagt. Darum brach ehemals die ganze Gemeinde auf, um den Mörder zu haschen. Aber welch ein Umsturz und welche Störung! Früher ging das an. Da gab es noch nicht so viel Arbeit. Da gab es auch nicht so viel Menschen. Da wußte man schon bald, wer der Übeltäter sein könne. Da gab es noch keine Bahn, mit der der Missetäter weit fortfahren konnte. Heute weiß man gar nicht, wohin man gehen oder fahren sollte. Was sollte das kosten, wenn die ganze Gemeinde viele Tage und Wochen lang nach dem Mörder forschen [sollte! Wir er- kennen: Es wäre auch ganz verkehrt, wenn die ganze Gemeinde nach dem Mörder fahnden müßte. Das machte viel zu viel Kosten, Aufruhr und Um- sturz. Dabei würde doch in vielen Fällen der Mörder nicht entdeckt, der Zweck, die Bestrafung des Mörders, nicht erreicht werden. So muß man auch die Gemeindeglieder von der Pflicht entbinden, den Mörder zu ver- folgen und festzunehmen. 10. Warum muß der Staat den Mörder verfolgten und fest nehmen? Der Mörder hat doch nur irgend einen Menschen umge- bracht. Warum mengt sich die Polizei, die Obrigkeit, der Staat hinein? Der Mörder schädigte nicht nur den Ermordeten und seine Angehörigen, sondern auch die ganze Gemeinde und den Staat. Nun könnte man denken, es genügte schon, wenn die Ortspolizei nach dem Mörder fahndete. Früher hat das auch genügt. Aber heute reicht das gar nicht aus. Da setzt sich der Mörder auf ein Rad oder ein Aut oder auf die Bahn und ist in kurzer Zeit weit weg von dem Orte seiner Untat. Aber die O r t s p o l i z e i muß sogleich anfangen mit den Nachforschungen; sie muß den Ermordeten be- schauen, damit festgestellt wird, womit der Mann getötet ward, mit einem Hammer, mit einem Beile, mit einem Messer, mit einem Revolver. Das ist wichtig. Man muß auch nachsehen, ob der Angefallene sich erst gewehrt hat, ob er den Mörder vielleicht gekratzt hat usw. Auch das ist oft sehr wichtig. Das alles muß man sofort machen. Darum ist die Ortspolizei ver- pflichtet, sich sofort an Ort und Stelle zu begeben und alles genau zu untersuchen. Sie muß den Tatbestand feststellen. Sodann muß sie es anzeigen. Der Staat besteht aus vielen Menschen. 4 *

3. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 52

1910 - Langensalza : Beltz
52 Lehrproben. Nicht alle Bürger können sich an der Verfolgung des Mörders beteiligen. Das wäre gar nicht zweckmäßig. Daher hat der Staat eine Behörde ein- gerichtet; diese ist verpflichtet, sofort einzugreifen, wenn irgendwo ein Mord oder Totschlag vorgekommen ist. Das ist die Staatsanwaltschaft. Ihr müssen die Dorfpolizisten und die Gendarmen helfen, wie auch die Ge- meindevorstände und Bürgermeister. Die Staatsanwaltschaft hat viele Männer unter sich, die bloß nach solchen Verbrechen forschen. Diese Männer (Kriminalbeamte) sind in der Auskundschaft bewandert. Sie haben Bilder von allen Verbrechern und wissen, wo diese sich gewöhnlich verbergen. Sie gehen oft ganz schlecht angezogen in diese Spelunken und horchen, was da die unheimlichen Gesellen sich erzählen. Sie schreiben sofort alles auf, was sie über den Mord erfahren. Dann teilen sie dies allen andern Be- hörden mit. Auf den Bahnhöfen stehen Gendarmen und beobachten, ob der Gesuchte vielleicht mit aus- oder einsteigt. Kurz, die Behörden geben sich alle erdenkliche Mühe, den Mörder herauszukriegen. Mögen viele Mörder es noch so schlau andrehen, viele werden doch entdeckt und verhaftet. Freilich bleiben auch manche unentdeckt, weil man gar nichts über sie wußte. Da ist es nun ein Glück, daß man heutzutage ungeheuer weit ist in der Untersuchung. Wie oft wird der Mörder mit Blut bespritzt! Früher sagte er dann meist, ich habe ein Tier geschlachtet. Aber heute kann man mit dem Vergrößerungsglase genau feststellen, ob die Blutflecken von Menschen- oder Tierblut herrühren. Ferner nimmt man jetzt auch vielfach Polizei- hunde zu Hilfe. Hat z. B. der Mörder von sich etwas an der Mordstelle liegen lassen, so läßt man den Spürhund daran riechen. Oder man läßt seine Fußspur beriechen. Nun geht der Spürhund der Spur nach. Schon oft hat man auf diese Weise Mörder ausfindig gemacht. Es muß noch ein- mal so weit kommen, daß kein Mörder unentdeckt bleibt. Käme es dahin, würden auch die Morde rasch abnehmen. Denn die meisten Mörder denken, sie werden nicht entdeckt. Es ist durchaus zweckmäßig, daß der Staat durch besondre Behörden die Mörder verfolgen und festnehmen läßt. Das verursacht die geringsten Kosten und Übelstünde und verbürgt den höchsten Erfolg. Aber wer etwas weiß, muß davon der Behörde Mitteilung machen. Um recht viel Mitteilungen zu erhalten, setzt die Behörde Belohnungen aus für den, durch dessen An- gaben sie dem Mörder auf die Spur kommt. Wenn die Behörde die Mörder verfolgt, so tut sie das, um unser Wohl, unsre Wohlfahrt zu fördern. Sie will nicht, daß wir oder unsre Lieben durch ruchlose Hand das Leben ver- lieren. Es ist deshalb unsre Pflicht, die Behörde in ihren Nachforschungen zu unterstützen. 11. Warum bestraft nicht die Familie des Er- mordeten den Mörder? Ehemals mußte der nächste Verwandte den Mörder bestrafen. Der nächste Verwandte war ja am unmittelbarsten und meisten betroffen worden. Wenn nun der Staat den Mörder heraus- gekriegt hat, so könnte er ihn der Familie des Ermordeten ausliefern. Wäre das richtig? Nein. Sie könnte ihn wohl kaum in sicherem Gewahrsam be- halten. Viele Verbrecher würden da wieder entfliehen. Man braucht be- sondre Gebäude, Gefängnisse, um die festgenommenen Verbrecher sicher zu verwahren. Früher behielten die Städte die Verbrecher in ihrem Stadt- gefängnis. Aber auch das war noch nicht sicher genug. Darum kommen die Angeklagten ins Gerichtsgefängnis. Dort sind sie sicher aufgehoben.

4. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 69

1910 - Langensalza : Beltz
Sittenlehre und Staatskunde. 69 Leben lebenswert und genußreich. Müßten wir alles selbst machen, was wir brauchen, so müßten wir auf das Allermeiste verzichten: auf jede Bequem- lichkeit und Annehmlichkeit in der Nahrung, Wohnung, Kleidung, Beleuchtung. Nicht jeder Mensch kann sich ganz allein ein hübsches Haus bauen und mit selbstgefertigten schönen Möbeln ausstaffieren. Gas- oder elektrisches Licht hineinlegen. Selbst auf Petrollicht müßte man verzichten, denn das Petrol wird in Amerika gefunden und geht erst durch Hunderte von Händen, ehe wir es verbrennen. Der wirtschaftliche Verkehr ist völlig unentbehrlich und durchaus not- wendig. Deshalb muß er auch erhalten werden. Wer den wirtschaftlichen Verkehr hindert und schädigt, der schädigt die ganze Menschheit in hohem Maße. Das sahen wir schon beim fünften Gebote Wer das Leben und die Gesundheit der Menschen antastet, der hindert auch den wirtschaftlichen Verkehr. Dieser ist ein hohes Gut und muß daher wie das Leben selbst geschützt werden. 8. Welche Gefahren bedrohenden wirtschaftlichen Verkehr der Menschen? a) Am meisten bedrohen ihn Kriege; denn da werden viele Güter vernichtet; die kämpfenden Soldaten zerstampfen die Fluren, schießen Häuser in Brand usw. Dazu nehmen die Feinde manches weg. Das ganze Erwerbsleben liegt darnieder. Darum ist vor allem der Landesschutz, der Schutz des Landes gegen äußere Feinde notwendig. b) Sodann bedrohen ihn im Innern die Verbrecher, die Mörder, Totschläger, Körperverletzer; sie vernichten Arbeitskräfte oder schädigen sie in ihrer Erwerbskraft. Wem die rechte Hand ab- gehauen oder das Augenlicht geraubt ward, der kann nicht mehr so viel arbeiten, als wie er noch gesund und unverletzt war. L) Ferner bedrohen ihn alle, welche den Verkehr durch ihre Nach- lässigkeit oder Fahrlässigkeit gefährden. Darum verlangt der Staat, daß alle Menschen die erforderliche Achtsamkeit auf- wenden. Wo ein Mensch zu Schaden kommen kann, dort müssen Schutzvorrichtungen angedrückt werden, wie z. B. ein Geländer an Treppen, Brücken, Abhängen. Der Staat prüft, ob die Gebäude gut und sicher, gesundheitsgemäß gebaut werden, er prüft, ob man die Brücken fest baut, daß sie nicht einstürzen, wenn beladene Wagen darüber fahren. ck) Bedroht wird der wirtschaftliche Verkehr dadurch, daß sich jemand durch Raub, Diebstahl, B e t r u g in den Besitz von fremden Gütern setzt. Das ist eine unrechtmäßige und unehrliche Weise, Eigentum zu erwerben. Der Staat erlaubt und schützt nur den recht- mäßigen, ehrlichen Erwerb von Gütern. e) Bedroht wird der wirtschaftliche Verkehr auch durch allerhand Krankheit en; denn der Kranke wird arbeitsunfähig! k) Bedroht wird er weiter, weiin die L a st e r überhandnehmen. Da denken die Menschen mehr ans Vertun als ans Tun, sie wollen Güter verprassen, aber nicht erzeugen g) Bedroht wird der Verkehr, wenn die Menscheii zu arm und elend werden, sei es durch Faulheit, sei es durch Naturereignisse, Miß- wachs usw. Die Armut, die Besitzlosigkeit hindert den Verkehr ungemein. Man muß darum den Wohlstand der Menschen heben.

5. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 82

1910 - Langensalza : Beltz
Lehrproben. Kläger nennt die Zeugen. Die Zeugen müssen nun sagen, was sie gesehen und gehört haben. Sie könnten aber leicht etwas Falsches berichten. Darum werden sie vereidigt. Nun müssen sie sich genau überlegen, was sie aussagen. Jede Aussage gilt als volle Wahrheit. Stimmt die Aussage nicht, dann ist das ein Falsch- eid oder ein Meineid. Der Richter richtet sich nach den eidlichen Aussagen der Zeugen. Der Zeugeneid soll die Wahrheit ans Licht bringen helfen. Ohne den Eid könnte das Gericht gar nicht aus- kommen. Der Schwur ist eine Mahnung und Warnung an den Zeugen, es ja recht genau mit den Aussagen und der Wahrheit zu nehmen. Der Zeuge muß sich fürchten vor der Lüge und Ent- stellung, weil auf den Falscheid und den Meineid schwere Strafen gesetzt sind. 3. Der Amtseid. Tritt ein Beamter, ein Lehrer, Pfarrer, Bürgermeister, Richter usw. in sein Amt ein, so muß er auch einen Eid ablegen; darin schwört er, daß er stets gewissenhaft und treu sein will. Dieser Amtseid enthält somit eine feierliche Willens- erklärung. Der Eid soll den Beamten anspornen, es mit der Pflicht und dem Amt recht genau zu nehmen. 4. Der Fahneneid. Tritt der Soldat ins Heer ein, so leistet er den Fahneneid. Er schwört darin, daß er der Fahne und seinem Kaiser und Fürsten treu bleiben und seinem Kriegsherrn und Vorgesetzten stets gehorchen will bis in den Tod. Der Fahneneid ist auch eine feierliche Willenserklärung. Der Gerichtseid ist eine feierliche Aussage, der Amts- und Fahneneid eine feierliche Willenserklärung. In beiden Fällen soll der Mensch der Wahr- heit die Ehre geben und alle anderen Rücksichten fallen lassen. 6. Wie schützt der Staat die Heiligkeit des Eides? Es hängt ungeheuer viel davon ab, daß die Menschen den Eid hoch und teuer halten und nicht leichtsinnig oder gar böswillig schwören. Durch einen Eid wird die Klage entschieden. Durch einen Eid kann jemand um sein ganzes Vermögen kommen; durch einen Eid kann er ins Gefängnis und so- gar ins Zuchthaus kommen; durch einen Eid kann er sogar zum Tode ver- urteilt werden. Der Eid ist die schärfste Waffe des Gerichts. Wollen wir eine gute Rechtspflege und Rechtsprechung, so müssen wir streng darauf sehen, daß alle Menschen den Eid heilig halten. Das Gericht betrachtet die Vereidigung als eine ernste Handlung. Der Richter ermahnt jeden zu Vereidigenden, die Wahrheit zu sagen. Das Gesetz duldet keinen Meineid. „Wer einen ihm zugeschobenen, zurückgeschobenen oder auferlegten Eid wissentlich falsch schwört, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft" (§ 153 des Rsb.). „Wer es unternimmt, einen andern zur Begehung eines Meineids zu ver- leiten, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft" (§ 159). Das Gesetz duldet nicht einmal fahrlässige Falscheide. Hat sich aber ein Schwörender geirrt, und er merkt es, so muß er es gleich von selber melden; dann trifft ihn nur eine gelinde Strafe oder gar keine, wenn nämlich niemand durch seine irrige Aussage geschädigt worden ist. 7. Wie schirmt der Staat die Ehrlichkeit in Handel und Wandel? Der Staat sucht die Ehrlichkeit im Handel und Wandel auf mancherlei Weise zu fördern und zu pflegen:

6. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 86

1910 - Langensalza : Beltz
86 Lehrproben. erinnere hier nur an die Bergpredigt. Dabei ist hervorzuheben, daß das weltliche, staatliche, bürgerliche Gesetz oft viel geringere Forderungen stellen muß; denn es hat auf die Schwachheit der Menschen Rücksicht zu nehmen; es stellt daher Mindestforderungen, die jeder erfüllen soll und auch bei einigem guten Willen erfüllen kann. Aber Jesus stellt die höchsten Anforderungen an den C h r i st e n als den Bürger des Reiches Gottes. Eine zusammenhängende, übersichtliches Darstellung dessen, ^as der Staat uns leistet und was wir ihm dafür schuldig sind, fügt sich am unge- zwungensten an die Behandlung von Matth. 22, 15—22 (Zinsgroschen). „Isis recht, daß man dem Kaiser Zins gebe oder nicht?" Das ist die Kern- frage der Staatsgesinnung. Christus antwortet: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gotte, was Gottes ist! Das ist das Protevangelium der christlichen Staatslehre. Daraus ergeben sich zwei Hauptgedanken: I. Was gibt mir der Kaiser, das Reich, der Staat, die Gemeinde, die Gesellschaft? Ii. Was habe ich dafür dem Kaiser, dem Reiche, dem Staate, der Gemeinde, der Gesellschaft zu geben? Znm ersten Punkte lasse man zusammmenstellen: Wie schützt der Staat unser Leben? unsre Gesundheit? Wie schützt er uns gegen Körper- verletzungen? gegen Mißhandlungen? Wie schützt er unsre Ehre? unsern Kredit? Wie schützt er uns gegen Beleidigungen? gegen Verleumdungen? Wie schützt er unsern Besitz? unsre Freiheit? Wie fördert er unsre Arbeit? unsern Wohlstand? unsre Bildung? unser Seelenheil? Darnach entrollen wir die Pflichten, die wir dem Staate gegenüber zu erfüllen haben. Dabei stützen wir uns auf Römer 13, 1. Petri 2, 1. Tim. 2. Wir fragen zunächst: Wodurch ward den Juden, den Jüngern Jesu und den Aposteln, wie allen ersten Christen, der Gehorsam gegen die Obrigkeit schwer gemacht? Die Juden seufzten unter dem Joche der Fremdherrschaft. Die Römer führten eine grausame, ungerechte, harte Herrschaft und waren mehr auf die Aus- beutung und Anssaugung des unterjochten Volkes bedacht, als auf die Hebung von dessen Wohlfahrt und Wohlstand. Jedweden Widerstand gegen ihre un- gerechte Herrschaft, gegen ihre rohe Übermacht, gegen die gewalttätige Staats- gewalt straften sie mit barbarischer Kreuzigung. In gleicher Verdammnis standen die übrigen Völker, welche von den Römern unterworfen waren. Heiß sehnten sich die Juden nach der Erlösung von dieser habsüchtigen Fremd- herrschaft. Dennoch gebietet Jesus: Gebet dem Kaiser, dem römischen Kaiser, was des Kaisers ist! Dennoch gebietet Paulus den römischen Christen: Seid untertan eurer Obrigkeit! Dennoch gebietet auch Petrus: Seid untertan aller menschlichen Ordnung! Warum sollen die Christen selbst einer unfreundlichen und ungerechten Obrigkeit gehorchen? Ist das nicht Sklavengehorsam, Knechtesfurcht? Gebt die Gründe an! Es wäre töricht, gegen diese gewaltige Übermacht anzustürmen. Seid aus Not untertan. Die Obrigkeit straft allen Widerstand. Seid untertan um der Strafe willen. Doch das sind nur natürliche, niedrige Beweggründe. Ein Christ soll höher denken. Sagt doch die Schrift auch: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.

7. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 103

1910 - Langensalza : Beltz
Geschichtsunterricht und Staatskunde. 103 Erzeugnisse billig eingeführt werden. Dann kaufen alle die billigen aus- ländischen Waren, und wir haben nichts zu tun. Haben wir keine Arbeit, dann verdienen wir nichts, dann können wir auch keine Steuern bezahlen. Die fremden Händler bezahlen nichts. Da sagte der Rat: Die Zünfte haben recht; aber wir können vielleicht die Zölle ein wenig vermindern. Da sprachen andere Leute: Es ist gar nicht nötig, daß man so viel Brückenzölle, Stromzölle und andre Wegzölle nimmt. Diese Zölle muß man abschaffen, denn sie hindern und hemmen den Verkehr furchtbar. Das sahen auch die Räte und Regierungen ein. Daher begann Preußen nach den Freiheitskriegen damit, die Binnenzölle abzuschaffen. Dadurch fielen sehr viele Lasten weg, die bis dahin den Güteraustausch gehemmt hatten. Die Menschen sahen von da an ein: das ganze Land ist ein Wirtschafts- gebiet. Nicht jede Stadt darf sich absondern von dem ganzen Lande. Alle Bewohner des Landes sind Glieder und Untertanen eines Staates; darum gehören sie zusammen. Darum darf keine Stadt die anderen Bewohner wie stockfremde Ausländer betrachten. Darum darf man im Jnlande von In- ländern keine Zölle mehr fordern. Damit waren nun auch diejenigen Leute zufrieden, die schon iminer gegen die Zölle gewesen waren. Wirklich wurden jetzt auch viele Waren etwas billiger, und es gab nun für die Fuhrleute und Schiffer nicht mehr so viele Scherereien und Hudeleien, so viele Durch- suchereien nach zollpflichtiger Ware. Aber nicht allzulange beruhigte man sich dabei. An der Landesgrenze erhob man ja immer noch Zölle. Da sagten solche Männer, die ein einiges Deutschland wünschten: Wir Anhalter, Braunschweiger, Hannoverer sind doch ebenso gute Deutsche wie ihr Preußen. Ihr sollt uns nicht als Ausländer behandeln wie etwa die Engländer und Dänen. Unsre Waren müssen auch in Preußen zollfrei sein; dafür wollen wir eure bei uns zollfrei machen. Das sah man nun auch in Berlin, Dessau usw. ein, und man gründete, wie ihr wißt, den Zollverein. Da hatte man innerhalb des Zollvereins nun völlige Zollfreiheit. Man betrachtete und behandelte sich nicht mehr als Ausländer, sondern als Inländer. Das war ein großer Segen und Fortschritt. Etliche Jahrzehnte lang war man damit zufrieden. Da standen Männer auf, die wollten es in Deutschland machen wie in England. England hatte seine Zölle fast alle abgeschafft und fand sich wohl dabei. Es bekam nun billiges Getreide, billiges Vieh, billige Rohstoffe vom Auslande. Das gefiel den allermeisten Engländern sehr, und sie rühmten in ihren Zeitungen und Ver- sammlungen den Freihandel. Dabei sagten sie: Wer ebenso klug und gescheit sein will wie wir, der muß auch den Freihandel einführen. Das gefiel nun vielen Deutschen, und sie wollten den Engländern in der Klugheit und Gescheitheit nicht nachstehen. Daher verlangten sie von der Regierung und dem Reichstage: führt ebenfalls den Freihandel ein, und schafft alle Zölle ab. Die Zölle verteuern doch nur die Waren. Wer eine verzollte Ware kauft, der muß den Zoll mitbezahlen. Nicht das Ausland, sondern das Inland trägt den Zoll. Freilich sagten andre: Das ist nicht wahr. Wenn uns die englischen Kaufleute Waren liefern, so tragen sie den Zoll; dafür verdienen sie weniger daran; sie begnügen sich mit einem geringeren Verdienst und Gewinn, bloß um noch ihre Waren nach Deutschland einführen zu können. So stritt man hin und her. Man wußte nicht, wer eigentlich recht hatte. Da saßen im Reichstage sehr viele liberale Mitglieder; sie alle waren

8. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 143

1910 - Langensalza : Beltz
Fortbildungsschule und Staatskunde. 143 kann alle Gesetzesbestimmungen wissen. Dazu sind die Rechtsanwälte da. Man scheue daher die Kosten nicht und sichere sich die Hilfe eines Rechts- beistandes beizeiten. So kann man ganz zwanglos auch schwierige Rechtsfragen schulmäßig in erzählend-darstellender Form behandeln. Das Rechtsbegriffliche tritt dabei ganz von selber im Laufe der Besprechung in den Vordergrund. Aus Lobes Plaudereien über das neue Recht kann man vieles verwerten. Eins aber ist mit allem Nachdruck zu betonen: Unsere Fortbildungsschule leidet infolge ihres rein berufsmäßigen Ausbaues an starker Nüchternheit; denn sie kennt nur ein Ideal: den brauchbaren, erwerbstüchtigen Menschen. Da muß man aber mit Prof, vr Heman ausrufen: „Das positivistische und evolutionistische (eudümonistisch-utilitarische) Lebensideal ist von einer furchtbaren Nüchternheit bedrückt; das ganze menschliche Handeln wird zu einem rechnenden Abwägen der Vorteile und Nachteile, des Genusses und Schmerzes, des Gegenwärtigen und Zukünftigen; aber von heroischer Gesin- nung, von begeistertem Schwung, von selbstvergessendem Streben nach dem Höchsten und Besten ist in dieser Moral auch nicht die leiseste Spur; es ist die Moral der Anpassung an die Tierheit, an die Umstände." Ohne idealen Sinn wird die staatsbürgerliche Gesinnung auch zu einer solch rechnenden Abwägung der Vorteile und Nachteile, und die Partei er- hält den Zuschlag, die das Höchstgebot an Versprechungen abgibt. Wir brauchen auch einen Idealismus im nationalen Gebiet! Der Hurrapatriotis- mus wird oft zu Unrecht gescholten. Dem Hurrapatriotismus, der die Düpp- ler Schanzen erstürmte, bei Sadowa, Metz, Sedan und Paris die feindlichen Linien durchbrach, ihm allein verdanken wir das einige Reich. Er wird nicht aus nüchternen, verstandesmäßigen Rechnungen geboren: er wird in der Glut- Hitze der Begeisterung gezeugt. Die Schule kann solche Akte nur nacherleben lassen. Dazu sind nationale Feiern nötig. An solchen mangelt es der Fortbildungsschule bislang gänzlich, und doch sind sie uns bitter not. Im Mittelpunkt der Staatskunde, die die Fortbildungsschule zu lehren hat, muß der Reichsgedanke stehen. Wie dies geschehen kann, mögen einige Beispiele zeigen. Das Deutsche Reich als Wehrmacht zu Wasser und zu Lande. a) Deutschlands offene Lage mitten in Europa. Deutschland liegt in der Mitte Europas. Der kürzeste Weg von Rom nach Stockholm, von Lissabon nach Petersburg oder Moskau, von Paris nach Ofenpest, von London nach Konstantinopel führt durch Deutschland. So ist Deutschland gleichsam das Herz Europas. Aber es ist nicht so geschützt wie das Herz. Zwar türmen sich im Süden die Alpen als ein hoher Grenz- wall auf; doch vermitteln wichtige Pässe (Gotthard, Splügen, Brenner), Kunststraßen oder Eisenbahntunnel (Gotthard, Simplon) den Verkehr mit dem Süden. Nach den übrigen Himmelsgegenden ist Deutschland offen und ge- währt dadurch dem Handel und Verkehr mancherlei Vorteile. Es ist seit den ältesten Zeiten ein Durchgangs- und Verkehrsland gewesen. Aber diese offene Lage hat es auch unsern Feinden leicht gemacht, die deutschen Gaue ver- heerend zu überfluten. Am offensten und ungeschütztesten ist Deutschland nach O st e n. Von Osten her rückten die Slawen den Germanen nach

9. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 148

1910 - Langensalza : Beltz
148 Lehrproben. in dieser hochfranzösischen Pariser Sprache geschrieben. Wer dichtete, der wählte diese Sprache. Die Kaufleute wandten sie ebenfalls an. So ver- standen sie sich leicht. Überallhin verbreitete sich diese gemeinsame Schrift- sprache. Das trug viel dazu bei, daß sich die Franzosen als ein Volk fühlten. Man verlacht und verspottet ja so gern alle diejenigen, welche anders reden. In Deutschland hingegen fehlte es an einer festen Hauptstadt. Jedes neue Kaiserhaus bevorzugte andre Burgen und Städte. Jedes größere Fürstenhaus wendete seine Mundart als Gesetzessprache an. So stritten sich in Deutschland von 900 bis etwa 1500 die Mundarten um den Vorrang. Erst durch Luthers Bibelübersetzung erhielten wir eine allgemeine Schrift- sprache, die in ganz Deutschland angewandt und darum auch überall ver- standen ward. Frankreichs Bodenbeschaffenheit begünstigt den einheitlichen Staat. Dazu kommt, daß die Römer die Gallier zu wirklichen und echten Römern machten. Gallien bildete seitdem ein Staatsgebiet. Zwar ward es nachher manchmal mehr oder minder geteilt, aber die Franzosen wußten doch, daß sie zusammen- gehörten, und sie fühlten auch, daß sie zusammenstehen müßten gegen die Fremden. Je mehr sich ihre neue französische Schriftsprache ausbildete, desto mehr fühlten sie sich als ein Volk. Selbst die Bewohner der unterjochten Gebiete fühlten sich meist nach längerer oder kurzer Zeit als Franzosen, und sie waren stolz, wenn sie als solche galten. So haben wir folgende Gründe kennen gelernt, welche Frankreichs frühe Einigung begünstigten und hervorriefen. Frankreich einigte sich so früh: 1. weil es von Ansang an eine Erbmonarchie besaß; 2. weil es anfangs nur einen mäßigen Umfang hatte; 3. weil die französischen Herrscher nur auf allmähliche Vergrößerung ihres Landes sannen und viele Gebiete durch Erbschaft und glückliche Kriege gewannen; 4. weil Frankreich früh eine ständige Hauptstadt und eine gemeinsame Schrift- und Verkehrssprache erhielt; 5. weil es bereits zur Römerzeit ein einziges Staatsgebiet gebildet hatte; 6. weil die Bodenbeschaffenheit die staatliche Einheit begünstigt; 7. weil die einzelnen Teilfürstentümer nicht aus eine lange Geschichte zurückblicken konnten; 8. weil das französische Volk nicht mehr in völlig verschiedene Stämme zerfiel. b) Rußland. Unser östlicher Nachbar ist gegenwärtig das gewaltigste europäische Reich. Es hat den größten Umfang und die größte Einwohner- zahl. Um 860, zu der Zeit, wo auch das Deutsche Reich entstand, ward Ruß- land von schwedischen Fürsten gegründet. Damals war es noch nicht sehr groß und war durch Polen von Deutschland geschieden. Es hatte lange von den tapfern Mongolen zu leiden und war ihnen sogar mehrere Jahrhunderte lang untertan. Um 1500 schüttelte ein russischer Fürst die mongolische Fremdherrschaft ab. Seitdem suchten die russischen Herrscher oder Zaren ihr Land zu erweitern und zu vergrößern. Da damals Rußland ein reiner Binnenstaat um Moskau war, nannte man die Russen Moskowiter. Vor allem strebten die Zaren danach, die Gebiete an der Ostsee zu erwerben. Das ist ihnen auch gelungen. Danach breiteten sie ihre Herrschaft weit nach

10. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 150

1910 - Langensalza : Beltz
150 Lehrproben. Die Einigung aller dieser Staaten ist stets von einem tapferen Teil- staate unter einem kraftvollen Herrschergeschlechte erfolgt. In Frankreich waren es die Franken in Franzien, in Rußland die Moskowiter in und um Moskau, in Britannien die Angelsachsen in England, in Österreich-Ungarn die Deutschen unter den Habsburgern, in Deutschland die Preußen unter den Hohenzollern. Hatte das Stammvolk alle Teilstaaten sich wirklich unter- worfen und einverleibt, dann entstand ein Einheitsstaat wie Frankreich, Italien, Rußland, Großbritannien; hat aber das führende Volk sich mit den übrigen nur verbunden, so entstand ein Bundesstaat wie das Deutsche Reich; hat aber das Herrscherhaus die beiden Teilstaaten nur äußerlich verbunden, so entstand ein Doppelstaat wie die habsburgische Donaumonarchie. Wie ist die deutsche Einigung zu st ande gekommen? Rußland, Frankreich, Italien, Großbritannien haben sich vornehmlich auf dem Wege der Gewalt, der Eroberung geeint und ausgebreitet. Sie ver- drängten die Einzelfürsten und machten deren Länder zu Provinzen ihres Reiches. Darum sind auch diese Staaten meist ganz einheitlich und nicht aus verbundenen einzelnen Staaten. In Deutschland dagegen ist die Einigung anders erfolgt. Frankreich ist nichts andres als ein Großfranzien, Italien nichts weiter als ein Großpiemont, Rußland nichts weiter als ein Groß- moskowien. Das Deutsche Reich hingegen ist nicht ein Großpreußen; Preußen hat zwar seit 1600 viele frühere Reichsgebiete in sich aufgenommen; aber 1866 und 1871 ließ es außer dem Reichsland noch 24 selbständige Staaten neben sich bestehen. Darum ist das Deutsche Reich kein Einheitsstaat wie Frankreich oder Italien, sondern ein Bundesstaat. Die Einigung er- folgte durch Vertrag. Die Bundesfürsten aller 25 Staaten schlossen einen „ewigen Bund". Dieser ist daher unkündbar und unlösbar; demnach ist auch das Reich eine dauernde ewige Einrichtung. Das Reich ist entstanden aus der Vereinigung der 25 deutschen Bundesstaaten unter einem Kaiser. Als vor hundert Jahren (1806) das deutsche Kaisertum erlosch, da gab es wohl eine große Zahl deutscher Staaten, aber kein Deutsches Reich mehr. Diese einzelnen deutschen Staaten waren wohl völlig unabhängig voneinander. Bayern konnte machen, was es wollte, und brauchte sich nicht um Württem- berg, Sachsen oder Preußen zu kümmern; aber sie alle waren ein Spielball in der Hand des gewaltigen Korsen, sie mußten das tun, was Napoleon I. ihnen auftrug. 1815 verbanden sie sich wieder; doch bildete Deutschland nur einen lockern S t a a t e n bu nd zum Schutze gegen äußere Feinde. Im Innern konnte jeder Staat fast alles tun, was er wollte. Jeder Staat ordnete alles allein. Wenn der Bundestag in Frankfurt am Main etwas beschloß, dann hatte das noch gar keine Rechtskraft; vielmehr mußte nun jeder Staat erst für sich den Beschluß zum eigenen Gesetz erheben. Als man z. B. das Zehnpfennigporto für einen Brief in Deutschland einführen wollte, da ver- handelten zuerst die Gesandten der deutschen Bundesstaaten in Frankfurt dar- über; als die sich geeinigt hatten, mußte nun jedes Land ein besonderes Gesetz schaffen und bestimmen, daß fortan das Postgeld für einen Brief innerhalb Deutschlands nur noch 10 Pfg. betragen solle. Dabei kann es leicht zur Uneinigkeit kommen. Wenn sich ein Staat ausschließt, kann man ihn nicht zwingen; keiner braucht sich nach der Mehrheit zu richten! Das neue Deutsche Reich aber ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Reichs- gesetze gelten daher ohne weiteres für das ganze Reich. Selbst wenn dieser oder jener Bundesstaat dagegen ist, gilt das Reichsgesetz, denn der Wille der
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Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
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TM Hauptwörter (50)50

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